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DE29621873U1 - Montagesystem für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene sowie Drehwerkzeug dafür - Google Patents

Montagesystem für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene sowie Drehwerkzeug dafür

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DE29621873U1
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DE29621873U
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    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25B21/00Portable power-driven screw or nut setting or loosening tools; Attachments for drilling apparatus serving the same purpose
    • B25B21/002Portable power-driven screw or nut setting or loosening tools; Attachments for drilling apparatus serving the same purpose for special purposes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B37/00Nuts or like thread-engaging members
    • F16B37/04Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates
    • F16B37/045Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates specially adapted for fastening in channels, e.g. sliding bolts, channel nuts

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Description

Montaqesystem für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmiqen Halteschiene sowie Drehwerkzeug dafür
Die Erfindung bezieht sich auf ein Montagesystem für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene einschließlich eines Drehwerkzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für die Aufhängung von Rohren oder Leitungen und auch anderen Installationsmitteln ist bekannt, C-förmige Halteschienen an der Wand oder an der Decke anzubringen. Mit den Halteschienen werden Bauteile an einem gewünschten Ort der C-förmigen Schiene angebracht, die ihrerseits dann Installationsbauteile halten.
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Patentanwälte · European Patent Attorneys · Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt
Zugelassene Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Rechtsanwalt: zugelassen bei den Hamburger Gerichten
Deutsche Bank AG Hamburg, Nr. 05 28497 (BLZ 200 700 00) · Postbank Hamburg, Nr. 28 42 206 (BLZ 200 100 20)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
Aus EP O 604 361 ist bekanntgeworden, die C-förmige Schiene mit nach einwärts gebogener Kante zu versehen, die darüber hinaus gezahnt ist. Die Befestigungsvorrichtung weist einen unrunden Kopf auf, der durch die Öffnung der Schiene einführbar ist und durch Drehung die Kanten der Schiene untergreift. Eine Zahnung am Kopf wirkt mit der Zahnung der Schiene zusammen, um eine Festlegung in Längsrichtung der Schiene zu erhalten. Der Kopf weist ein Innengewinde auf, das mit einem Gewindebolzen zusammenwirkt, dessen Kopf an dem an der Schiene zu befestigenden Bauteil anliegt. Zwischen dem Kopf des Bolzens und dem in der Schiene sitzenden Kopf ist eine Scheibe angeordnet, die die längliche Öffnung im zu befestigenden Bauteil so überdeckt, daß sie nicht durch das längliche Loch hindurchtreten kann. Zwischen dem in der Schiene einsitzenden Kopf und der Scheibe ist eine Feder angeordnet. Nach dem Einsetzen des Kopfes in die C-Schiene kann die Scheibe verdreht werden und verdreht dadurch den Kopf in der Schiene um 90°, so daß die Befestigungsvorrichtung klemmend festgehalten ist. Es ist zwar möglich, die Befestigungsvorrichtung in Längsrichtung der Schiene nach Belieben noch zu verschieben, die jeweils eingenommene Position wird jedoch stets eingehalten. Anschließend wird durch Drehung des Bolzenkopfes eine endgültige Befestigung der zu befestigenden Bauteile an der Halteschiene vorgenommen.
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Die zwischen Scheibe und Kopf der Befestigungsvorrichtung angeordnete Feder erhöht den Materialaufwand für die Befestigungsvorrichtung. Außerdem ist die Montage der beiden Teile zu einer Einheit ebenfalls verhältnismäßig aufwendig. Schließlich erfordert die Anbringung und endgültige Befestigung der Befestigungsvorrichtung an der C-förmigen Schiene zwei getrennte Handhabungen, nämlich zum einen die Drehung der Scheibe mit dem Kopf zur vorübergehenden Festlegung und zum anderen das Festziehen des Bolzens zur endgültigen Befestigung.
Die zuletzt beschriebene Befestigungsvorrichtung hat einen Vorteil gegenüber anderen Befestigungsvorrichtungen, bei denen am unteren Ende eines Gewindebolzens ein kopfartiges Gegenstück angebracht ist, das zunächst in die Schiene eingeführt wird, damit der Gewindebolzen durch eine Öffnung des zu befestigenden Bauteils aus der Schiene herausgeführt werden kann, wonach anschließend eine Mutter auf den Gewindebolzen aufgeschraubt wird, um eine endgültige Befestigung vorzunehmen. Eine vorübergehende Festlegung ist bei dieser Art Befestigungsvorrichtung nicht möglich.
Aus der US 4 666 355 ist auch bekanntgeworden, das Gegenstück in einer Schiene mit Hilfe einer auf der offenen
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Seite der Schiene anbringbaren Scheibe vorübergehend festzulegen, wobei durch die Scheibe zwei Schenkel eines Halteelements gesteckt sind, die mit einer Ausnehmung im Gegenstück zusammenwirken und mit deren Hilfe das Gegenstück innerhalb der Schiene verdreht werden kann, damit es mit den Kanten des Schienenschlitzes in Eingriff kommt. Zu diesem Zweck weist die Scheibe zwei gegenüberliegende sichelartige Ausnehmungen auf. Bei dieser Konstruktion ist das Gegenstück als Mutter ausgebildet, so daß ein Gewindebolzen von außen eingeschraubt werden kann. Das Einführen des Gewindebolzens in die Schiene und Herausführen aus dem Schienenschlitz in die Öffnung des zu befestigenden Teils entfällt mithin. Die bekannte Befestigungsvorrichtung benötigt jedoch vier Bauteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Montagesystem für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene einschließlich eines Drehwerkzeugs zur Betätigung einer Schraubbefestigung für das Bauteil zu schaffen, das aus nur drei einfach herzustellenden Teilen besteht und das mit Hilfe eines Eindrehwerkzeugs problemlos an der C-förmigen Schiene angebracht werden kann.
Diese Aufabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Das an der Schiene zu befestigende Bauteil weist ein längliches Loch in dem auf der offenen Seite der Schiene aufliegenden plattenförmigen Abschnitt des zu befestigenden Bauteils auf. Es kann zum Beispiel auf einfache Weise ein längliches Rechteckloch vorgesehen werden. Ein Gewindebolzen weist an einem Ende einen Mehrkantkopf auf und am anderen Ende ein Gegenstück, das in seiner Kontur dem Loch angepaßt ist und bei entsprechender Ausrichtung durch das Loch und den Schlitz in der C-förmigen Schiene eingeführt werden kann. Wird das Gegenstück in der Schiene gedreht, hintergreift es die Kanten der C-förmigen Schiene und kann mithin nicht herausgezogen werden. Es kann dadurch als Widerlager für die Schraubbefestigung dienen. Der Mehrkantkopf oder das Gegenstück ist mit einem Muttergewinde versehen, wobei jedoch das Muttergewinde so auf dem Bolzengewinde sitzt, daß es entweder schwergängig ist oder lösbar fixiert. Die lösbare Fixierung kann beispielsweise mit Hilfe eines entsprechenden Einsatzes zwischen den Gewindeabschnitten erfolgen oder durch Aufspritzen einer Reibschicht, die beim Aufbringen eines größeren Drehmoments überwunden werden kann. Das Muttergewinde kann schließlich auch aufgestaucht sein, um eine Schwergängigkeit auf dem Bolzengewinde zu erzeugen.
Ferner ist zwischen Mehrkantkopf und Gegenstück eine
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Scheibe angeordnet, die in ihren Abmessungen so beschaffen ist, daß sie unabhängig von ihrer Drehlage die längliche Öffnung im plattenförmigen Abschnitt des zu befestigenden Bauteils überdeckt.
Wenn vorstehend und nachstehend von einem Mehrkantkopf die Rede ist, dann ist hierunter ein Kopf zu verstehen, der mit Hilfe eines geeigneten Eindrehwerkzeugs erfaßt werden kann, beispielsweise ein Sechskantkopf,
Schließlich sieht das erfindungsgemäße Montagesystem einen Eintreibkopf für ein Schraubwerkzeug vor, das den Mehrkantkopf aufnimmt und durch Drehung des Gewindebolzens die Schraubbefestigung bewerkstelligt.
Der Mehrkantkopf wird vorzugsweise von geeigneten Festhaltemitteln, beispielsweise einem Magneten oder einer federvorgespannten Kugel in der Nuß gehalten. Gewindebolzen mit Mehrkantkopf und Gegenstück sowie der Scheibe dazwischen sind vormontiert, so daß die Einheit insgesamt von der Nuß gehalten wird. Die Bedienungsperson kann daher mit dem Eindrehwerkzeug die gesamte Einheit manipulieren und das Gegenstück durch das längliche Loch im zu befestigenden Bauteil hindurchstecken in die Schiene hinein. Wird der
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Gewindebolzen in Drehung versetzt, wird der Kopf im Inneren der Schiene in Drehung versetzt. Der Kopf ist jedoch so ausgeführt, daß er eine Drehung von weniger als 90° ausführt, bevor er mit der Innenwandung der C-förmigen Schiene in Eingriff tritt. In diesem Fall wird ein hohes Gegenmoment erzeugt, so daß es die vorläufige Fixierung des Muttergewindes überwindet bzw. die Schwergängigkeit des Muttergewindes auf dem Bolzengewinde, wodurch entweder das Gegenstück auf das Bolzengewinde weiter aufgeschraubt wird in Anlage an die Unterseite des Schlitzes in der C-förmigen Schiene oder der mutterartige Mehrkantkopf von oben auf die Scheibe zwecks Einklemmens des zu befestigenden Bauteils zwischen Scheibe auf der einen Seite und Schiene auf der anderen Seite.
Bei dem erfindungsgemäßen System kann eine beliebige Scheibe verwendet werden. In einer Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß sie von einem plattenförmigen Element gebildet ist, das an gegenüberliegenden Enden abgebogene Schenkel aufweist derart, daß beim Anziehen der Schraubbefestigung die Schenkel den plattenförmigen Abschnitt des Bauteils und die Schiene von oben übergreifen. Zweckmäßigerweise ist die Breite des plattenförmigen Abschnitts so bemessen, daß sie gleich oder klei-
ner ist als die Breite der Schiene. Dadurch ist sichergestellt, daß beim Anziehen der Schraubbefestigung mit einem Drehwerkzeug das plattenförmige Bauteil sich gegenüber der Schiene nicht verdreht, sondern zu dieser ausgerichtet bleibt. Ein Festhalten des zu befestigenden Bauteils mit der anderen Hand ist daher bei dem Montagevorgang nicht erforderlich.
Um außerdem die Schraubbefestigung bezüglich des Langloches zu zentrieren, ist in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß das plattenförmige Element an den anderen Kanten Vorsprünge aufweist, die in die gleiche Richtung wie die Schenkel weisen und deren Länge etwas geringer ist als die Breite des länglichen Loches und deren Abstand etwas kleiner ist als die Länge des Loches. Die Vorsprünge greifen bei der Montage in das längliche Loch ein und legen dadurch die plattenförmige Scheibe in der Ebene des plattenförmigen Abschnitts des zu befestigenden Bauteils fest.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann der mit dem Gegenstück verbundene Bolzen auch unrund sein, beispielsweise entsprechende Abflachungen aufweisen, wobei das plattenförmige Element mit einem Loch geformt ist, das der Kontur des Querschnitts des Bolzens angepaßt ist, so daß
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das plattenförmige Element zwar axial auf dem Bolzen bewegbar, jedoch nicht drehbar ist. Dadurch wird von vornherein eine bestimmte Orientierung des plattenförmigen Elements bezüglich des Gegenstücks erhalten. Ferner kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung zwischen dem Gegenstück und dem plattenförmigen Element eine Feder angeordnet sein, um das plattenförmige Element von dem Gegenstück fort vorzuspannen.
Die Feder zum Vorspannen des plattenförmigen Werkstücks ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung gleichzeitig mit einem Führungsabschnitt versehen, der eine Bohrung aufweist zur Aufnahme des Bolzens. Der Führungsabschnitt weist mindestens einen abgebogenen Abschnitt auf, der in das längliche Loch des Bauteils eingreift und dadurch eine Drehung des Führungsabschnitts verhindert. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung des Führungsabschnitts mit den abgebogenen Abschnitten derart, daß der Führungsabschnitt passend in das längliche Loch eingreift und gegen Drehung gesichert ist. Auf diese Weise bildet der Führungsabschnitt eine Führung für das Anbringen des Bauteils mit Hilfe der Schraubbefestigung. Während das Gegenstück durch das längliche Loch geführt wird, greifen die abgebogenen Abschnitte in das längliche Loch ein, und das Federelement verbleibt in der auf dem Bauteil aufliegenden Po-
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sition, wenn durch Drehmoment an der Mutter Bolzen und Gegenstück um einen gewissen Betrag verschwenkt werden, bis das Gegenstück gegen die Kanalwände der Schiene anschlägt. Das Federelement hält den plattenförmigen Abschnitt ausreichend oberhalb des Bauteils, so daß eine Verschwenkung des plattenförmigen Elements auch dann möglich ist, wenn es nach unten abgebogene Abschnitte aufweist, welche das Bauteil an gegenüberliegenden Seiten übergreifen.
Das Eindrehwerkzeug bzw. dessen Eintreibkopf kann nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ein Aufnahmeteil aufweisen, das drehbar und axial verschiebbar auf dem mit der Nuß verbundenen Schaft des Eindrehkopfes gelagert und mittels einer Feder in Richtung Nuß vorgespannt ist. Das Aufnahmeteil weist eine Ausnehmung auf, deren Kontur an die der Scheibe angepaßt ist. Die Einheit aus Gewindebolzen, Gegenstück und Scheibe kann daher wirksam von dem Aufnahmeteil aufgenommen werden, von dem auch die Scheibe aufgenommen wird und eine entsprechende Ausrichtung erfährt . Vorzugsweise wird auch die Scheibe in dem Aufnahmeteil lösbar gehalten, beispielsweise mit Hilfe eines Permanentmagneten, damit das Einsetzen des Gegenstücks durch das längliche Loch in die Schiene hinein und das Aufsetzen der Scheibe mit dem Eindrehwerkzeug erfolgen kann. Wesentlich ist nur, daß die Bedienungsperson dafür sorgt, daß
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bei Aufnahme der Scheibe das Gegenstück eine bestimmte Orientierung zur Scheibe hat, damit das Gegenstück durch das längliche Loch hindurchgeführt werden kann und die Scheibe den plattenförmigen Abschnitt bzw. die Schiene übergreift. Deshalb können zwischen Nuß zur Aufnahme des Mehrkantkopfes und dem Aufnahmeteil Mittel vorgesehen werden, um diese stets in einer gleichen Relativlage zu halten. Für diesen Fall braucht die Bedienungsperson dann keine Ausrichtung von Hand vornehmen.
Das Aufnahmeteil kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung klauenförmig geformt sein mit zwei einander gegenüberliegenden Vorsprüngen, deren Abstand etwas größer ist als die Breite der C-förmigen Schiene und deren Länge größer ist als die Länge der Schenkel der plattenförmigen Scheibe. Die Innenseiten der Vorsprünge weisen Ausnehmungen auf für die Aufnahme und Festlegung der Schenkel der plattenförmigen Scheibe. Diese ist an einer Drehung somit gehindert.
Schließlich können an den Vorsprüngen bzw. Aufnahmeteil an gegenüberliegenden Seiten Zapfen vorgesehen werden, deren Abstand geringfügig kleiner ist als die Länge des länglichen Loches und deren Breite geringfügig kleiner ist als
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die Breite des Loches. Das Aufnahmeteil kann auf diese Weise in das längliche Loch des zu befestigenden Bauteils eingreifen, wobei die Zapfen die plattenförmige Scheibe in dem länglichen Loch zentrieren. Für diesen Fall braucht die plattenförmige Scheibe ihrerseits keine Zentrierzapfen aufzuweisen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch eine C-förmige Schiene mit
einem Montagewinkel.
Fig. 2 zeigt eine Einheit aus einem Gewindebolzen mit einem Gegenstück.
Fig. 3 zeigt perspektivisch eine erste Ausführungsform einer plattenförmigen Scheibe.
Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform einer plattenförmigen Scheibe.
Fig. 5 zeigt die Scheibe nach Fig. 4 in der Untersicht.
Fig. 6 zeigt die Draufsicht auf das Gegenstück der Einheit nach Fig. 2.
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Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Anordnung ähnlich der nach Fig. 2.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf ein ähnliches plattenförmiges Element wie in Fig. 3.
Fig. 9 zeigt in Seitenansicht den Zusammenbau des Montagesystems nach der Erfindung.
Fig. 10 zeigt schematisch die Seitenansicht eines Eintreibkopfes eines Werkzeugs nach der Erfindung.
Fig. 11 zeigt die Draufsicht auf den Eintreibkopf nach Fig. 10.
Fig. 12 zeigt die Untersicht unter den Eintreibkopf nach Fig. 10.
Fig. 13 zeigt die Seitenansicht des erfindungsgemäßen Montagesystems im zusammengebauten Zustand in einer weiteren Ausführungsform.
Fig. 14 zeigt eine Draufsicht auf das Federelement des Montagesystems nach Fig. 13.
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Fig. 15 zeigt die Ansicht des Federelements nach Fig. 14 in Richtung Pfeil 15.
Eine herkömmliche C-förmige Schiene 10 mit rechteckigem Querschnitt weist einen Aufnahmeschlitz 12 auf, der durch abgekantete Schenkelabschnitte 14, 16 gebildet ist.
In Fig. 1 ist ferner ein Montagewinkel 18 zu erkennen mit einem plattenförmigen Abschnitt 20, der auf der offenen Seite der C-Schiene 10 aufliegt und eine Breite hat, die geringfügig kleiner ist als die Breite der Schiene 10. Der andere vom plattenförmigen Abschnitt 20 abstehende Schenkel 22 ist mit zwei Langlöchern 24 versehen für die Anbringung irgendwelcher Installationsteile. Der plattenförmige Abschnitt 20 ist ferner mit einem länglichen Rechteckloch 26 geformt, dessen Breite annähernd der Breite des Schlitzes 12 entspricht.
Die in Fig. 2 dargestellte Befestigungseinheit 28 weist einen Gewindebolzen 30 mit einem Mehrkantkopf 32 am oberen Ende und einem Gegenstück 32 am unteren Ende auf. Die Gestalt des Gegenstücks 32 ergibt sich aus Fig. 6. Man erkennt, daß diagonal gegenüberliegende Ecken zum einen scharfkantig und zum anderen gerundet sind. Das Gegenstück 32 ist fest mit dem Schaft 30 verbunden. Der Mehrkantkopf
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32 ist als Gewindeitiutter ausgebildet. Das Gewinde der Mutter 32 ist entweder schwergängig auf dem Schaft 30 oder mit Hilfe geeigneter Mittel lösbar fixiert, beispielsweise durch Anspritzen einer Reibschicht oder dergleichen. Die Form des Gegenstücks 32 ist derart, daß bei Ausrichtung der Längsachsen von Loch 2 6 im Bauteil 18 und vom Gegenstück 32 letzteres durch das Loch 16 hindurchgesteckt werden kann. Wird auf die Mutter 32 ein Drehmoment aufgebracht, nimmt der Schaft 30 das Gegenstück 32 mit und verdreht dieses innerhalb der Schiene 10, bis es gegen die Innenwandung der Schiene 10 anschlägt. Das hierdurch entstehende große Gegenmoraent führt dazu, daß beim Eindrehwerkzeug ein höheres Moment aufgebracht wird, welches die Mutter 32 von der vorgegebenen Fixierung löst und nunmehr ein Aufschrauben der Mutter 32 auf den Gewindeschaft 30 durchführt.
Vor der Montage der Einheit 18 wird zum Beispiel eine plattenförmige Scheibe 36, die ein Loch 38 aufweist, auf den Bolzen aufgesteckt. An gegenüberliegenden Enden der Scheibe 36 weisen Schenkel 40 bzw. 42 nach unten. Ihr Abstand ist derart, daß sie den plattenförmigen Abschnitt 20 des Bauteils 18 bzw. die Schiene 10 übergreifen können.
Eine alternative Ausführungsform zur plattenförmigen
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Scheibe 36 ist in den Figuren 4 und 5 dargestellt. Die plattenförmige Scheibe nach dieser Ausführungsform, die mit dem Bezugszeichen 36a versehen ist und die ebenfalls Schenkel 40a, 42a aufweist, besitzt darüber hinaus an den anderen Kanten Zapfen 44, 46. Die Zapfen 44, 46 sind so angeordnet und bemessen, daß sie in das Loch 36 eingreifen, wenn die Scheibe 36a wie oben beschrieben montiert ist, wodurch sie die Scheibe 36a in jeder Richtung im Loch 26 festlegen. Dadurch ist die Scheibe 36a bezüglich des Loches 26 zentriert, wenn die oben beschriebene Befestigung vorgenommen wird.
In den Figuren 7 bis 9 ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der mit dem Gegenstück 32b ein Bolzen 30b verbunden ist, der an gegenüberliegenden Seiten Abflachungen 33, 35 aufweist, so daß das Gewinde in dem Bereich der Abflachungen 33, 35 wegfällt. Das plattenförmige Element 36b weist ein Loch 38b auf, das so geformt ist, daß es im Querschnitt dem Bolzen 30b entspricht. Dadurch ist das plattenförmige Element 36b auf dem Bolzen 30b gegen Drehung gesichert (siehe Fig. 9).
In Fig. 9 ist ferner dargestellt, daß eine Feder 31 das plattenförmige Element 36b von dem Gegenstück 32b fort vorspannt.
In den Figuren 10 bis 12 ist ein Eintreibkopf 50 dargestellt. Er weist einen länglichen Schaft 52 auf, der zum Beispiel in das Futter eines nicht gezeigten Schraubers eingespannt werden kann. Am unteren Ende ist der Schaft 32 mit einer Nuß 54 verbunden, die zum Beispiel die Mutter 34 aufnehmen kann. Dies ist deutlicher in Fig. 12 zu erkennen. Innerhalb der Nuß befindet sich eine Kugel 56, die mit Hilfe einer gestrichelt gezeichneten Feder 58 radial nach innen gedrückt wird gegen die aufgenommene Mutter 34, um diese festzuhalten. Dadurch kann die gesamte Einheit 28 einschließlich einer Scheibe 36 bzw. 36a von der Nuß 54 gehalten werden.
Auf dem Schaft 52 sitzt drehbar ein Aufnahmeteil 60, das einen hülsenförmigen Abschnitt 62 aufweist, der für die drehbare Lagerung dient und zwischen diesem und einem Abschnitt 64 mit größerem Durchmesser auf dem Schaft 52 eine Feder 66 angeordnet ist, die das Aufnahmeteil 60 ständig in Richtung Nuß 54 vorspannt. Daher ist in der Darstellung in Fig. 10 bei Aufsetzen des Aufnahmeteils 60 auf eine Unterlage, beispielsweise den Abschnitt 20 des Bauteils 18 nach Fig. 1 die Nuß aus dem Aufnahmeteil 60 etwas vorgeschoben gezeigt.
An dem anderen Ende des zylindrischen oder hülsenförmigen
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Teils oder Abschnitts 62 ist ein im Querschnitt rechteckförmiger Abschnitt angeformt mit stark gerundeten Seiten 70 bzw. 72 an gegenüberliegenden Enden. In den Endbereichen 70, 72 sind klauenartige Vorsprünge 74 bzw. 76 ausgebildet, die nach unten vorstehen und die an der Innenseite Ausnehmungen 78 bzw. 80 bilden. Die Vorsprünge 74, 78 mit den Ausnehmungen 78, 80 sind so geformt, daß eine Scheibe 36 bzw. 36a gleitend aufgenommen werden kann. Wird die Scheibe gegen den Boden 82 zwischen den Vorsprüngen 74, 7 8 angelegt, sorgt ein Magnet 84 dafür, daß sie in dieser Position gehalten wird. In Fig. 12 ist zu erkennen, daß die Nuß 54 von einer kreisförmigen Ausnehmung 86 im Boden 82 aufgenommen ist.
Zur Befestigung des Bauteils 18 wird die Einheit 28 mit einer Scheibe 36 oder 36a in den Eintreibkopf eingesetzt, wobei die Mutter 34 in die Nuß 54 eingeführt wird und die Scheibe 36 bzw. 36a in das Aufnahmeteil 68. Das Gegenstück 32 ist so orientiert, daß es quer zur Längsachse des Aufnahmeteils 68 verläuft. Nunmehr kann die Bedienungsperson mit dem Eintreibkopf 50, der an einem Schrauber montiert ist, die Einheit gegenüber dem Loch 26 in dem Bauteil 18 orientieren und das Gegenstück 32 durch das Loch 2 6 einführen. Gleichzeitig übergreifen die Vorsprünge 74, 7 6 den plattenförmigen Abschnitt 20 und die Schiene 10, wobei
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zum Beispiel die Zapfen 44, 46 eine Zentrierung der Scheibe 36 bzw. 36a im Loch 2 6 bewirken. Wird nun der Schrauber eingeschaltet, wird über die Mutter 34 zunächst das Gegenstück 32 um einen Winkel kleiner als 90° verdreht zwecks Eingriffs mit der Innenwandung der Schiene 10. Ist dies geschehen, wird die Mutter anschließend auf den Bolzenschaft 30 aufgedreht bis in Eingriff mit der Scheibe 36 bzw. 38, so daß das Bauteil 18 an der Schiene 10 wirksam festgelegt ist.
Die Vorsprünge 74, 76 des Aufnahmeteils 60 können nach unten weisende Zapfen aufweisen entsprechend den Zapfen 44, 46 der Scheibe 36a, die mit dem Loch 26 bei der beschriebenen Montage in Eingriff treten, um eine Zentrierung der Scheibe bezüglich des Loches 2 6 vorzunehmen. In diesem Fall kann zum Beispiel eine Scheibe gemäß Fig. 3 verwendet werden.
Bei der Ausführungsform nach den Figuren 13 bis 15 werden die gleichen Bezugszeichen wie bei der nach Fig. 9 eingesetzt, soweit gleiche Teile betroffen sind. Man erkennt in Fig. 13, daß statt der Feder 31 nach Fig. 9 ein Federelement 90 vorgesehen ist, dessen Einzelheiten näher aus den Figuren 14 und 15 hervorgehen.
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Aus einem blattförmigen Abschnitt 92 aus Federmaterial sind an gegenüberliegenden Seiten Blattfedern 94, 96 ausgestanzt, die nach oben hochgebogen sind, wie in Fig. 13 zu sehen. Der blattförmige Abschnitt 22 weist außerdem mittig ein Kreisloch 98 auf, durch das der Bolzen 30b hindurchgeführt ist. Wie in Fig. 13 und 14 ferner zu erkennen finden sich die Anbindungen der Blattfedern 94, 9 6 auf gegenüberliegenden Ecken.
Durch Ausstanzungen an den anderen beiden gegenüberliegenden Seiten des blattförmigen Elements 92 sind Zungen 100, 102 geformt, die nach unten abgebogen sind, wie aus Fig. 13 und 15 zu erkennen. Die Breite der Zungen 100, 102 und ihre Anordnung ist derart, daß sie passend in ein Langloch des Bauteils einführbar sind, beispielsweise in das Langloch 26 des Bauteils 18 nach Fig. 1. Das System nach Fig. 13 wird in der dargestellten Anordnung in das Langloch des Bauteils, beispielsweise das Langloch 2 6 nach Fig. 1, eingeführt, wonach anschließend durch Drehung einer Mutter 34 das Gegenstück 32 mitverschwenkt wird zwecks Sicherung des Systems in der Schiene 10 (Fig. 1). Bei dieser Drehung wird das plattenförmige Element 35b mitgenommen, da es unrund ist entsprechend den Abflachungen 35 des Bolzens 30b.
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In Fig. 13 ist das plattenförmige Element 36b in Anlage an die Mutter 34b gezeigt. In Wirklichkeit ruht das plattenförmige Element 30b auf den Federzungen 94, 96, die natürlich auch eine größere Erstreckung weiter nach oben, d.h. in Richtung Mutter 34b aufweisen können, um das plattenförmige Element 36b ausreichend in Abstand zu halten.
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Claims (19)

Ansprüche :
1. Montagesysteiti für die Anbringung eines Bauteils an einer C-förmigen Halteschiene einschließlich eines Drehwerkzeugs zur Betätigung einer Schraubbefestigung für das Bauteil, gekennzeichnet durch
ein längliches Loch (26) in einem an der offenen Seite (12) der Schiene (10) anliegenden plattenförmigen Abschnitt (20) des Bauteils (18),
einen Gewindebolzen (30), an dessen einem Ende ein Mehrkantkopf (34) und an dessen anderem Ende ein längliches, der Kontur des länglichen Loches (16) angepaßtes Gegenstück (32) sitzt, wobei entweder das Gegenstück (32) oder der Mehrkantkopf (34) fest mit dem Gewindebolzen (30) verbunden ist und der Mehrkantkopf (34) oder das Gegenstück (32) ein Muttergewinde aufweist und das Muttergewinde so auf dem Bolzengewinde sitzt, daß es erst bei einem merklichen Drehmoment gegenüber dem Bolzengewinde verdreht werden kann,
eine Scheibe (36, 36a) zwischen Mehrkantkopf (34) und Gegenstück (32), deren kleinste Abmessung größer ist als die Breite des länglichen Loches (26), und
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einem Eintreibkopf (50), der mit der Welle des Drehwerkzeugs in Verbindung bringbar ist und der eine Nuß (54) oder dergleichen aufweist für die Aufnahme des Mehrkantkopfes (34).
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Loch (26) ein Reckteck bildet.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil (18) ein Montagewinkel ist.
4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Gewindebolzen und Gegenstück eine Hammerkopfschraube bilden.
5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Muttergewinde durch Verstauchung mittels eines Kunststoffeinsatzes oder durch Aufsprühen einer Reibschicht auf das Gewinde schwergängig bzw. lösbar auf dem Gewindebolzen fixiert ist.
6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (36) von einem plattenförmigen Element gebildet ist, das an gegenüberliegen-
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den Enden abgebogene Schenkel (40, 42) aufweist derart, daß beim Anziehen der Schraubbefestigung die Schenkel (40, 42) den plattenförmigen Abschnitt (20) des Bauteils (18) und die C-Schiene (10) von oben übergreifen.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element an den anderen Kanten Zapfen (44, 46) aufweist, die in die gleiche Richtung wie die Schenkel (40, 42) weisen und deren Länge etwas geringer ist als die Breite des länglichen Loches (26) und deren Abstand etwas kleiner ist als die Länge des Loches (26).
8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (30b) unrund ist und das Loch (38b) im plattenförmigen Element (36b) konform gebildet ist für eine Drehsicherung des plattenförmigen Elements (36b) auf dem Bolzen (30b).
9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Gegenstück (32b) und dem plattenförmigen Element (36b) eine Feder (31) angeordnet ist.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
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ein Federelement (90) mindestens einen federnden Abschnitt (94, 96) aufweist, der an einem Führungsabschnitt (92) geformt ist, der seinerseits eine den Bolzen (30b) aufnehmende Bohrung (98) aufweist und der Führungsabschnitt (92) einen abgebogenen Abschnitt (100, 102) aufweist, der in das längliche Loch eingreift und den Führungsabschnitt (92) gegen Drehung sichert.
11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an gegenüberliegenden Enden des Führungsabschnitts (92) abgebogene Abschnitte (100, 102) geformt und so angeordnet sind, daß sie den Führungsabschnitt (92) gegen Verschiebung nach allen Seiten sichern.
12. System nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (90) aus einem einteiligen Zuschnitt aus Feder-Flachmaterial geformt ist.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Blattfederabschnitte (94, 96) auf gegenüberliegenden Seiten des Führungsabschnitts (92) geformt sind.
14. System nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge-
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kennzeichnet, daß die Nuß (54) lösbare Festhaltemittel (56) aufweist zur lösbaren Halterung des Mehrkantkopfes (34).
15. System nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Aufnahmeteil (60) drehbar und axial verschiebbar auf dem mit der Nuß (54) verbundenen Schaft (52) des Eindrehkopfes gelagert und mittels einer Feder (66) in Richtung Nuß (54) vorgespannt ist und das Aufnahmeteil (60) eine Ausnehmung aufweist, deren Kontur an die der Scheibe (36, 36a) angepaßt ist.
16. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (60) Festhaltemittel (84) aufweist, die die Scheibe (36, 36a) lösbar halten.
17. System nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Festhaltemittel einen Permanentmagneten aufweisen.
18. System nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (60) klauenartig geformt ist mit zwei einander gegenüberliegenden Vorsprüngen, deren Abstand etwas größer ist als die Breite der C-Schiene (10) und deren Länge größer ist
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als die Länge der Schenkel {40, 42) der plattenförmigen Scheibe (36, 36a) und deren Innenseiten Ausnehmungen (78, 80) aufweisen für die Aufnahme und Festlegung der Schenkel (40, 42) der plattenförmigen Scheibe (36, 36a) in Drehrichtung des Eindrehkopfes (50).
19. System nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (60) an den freien Enden der Klauen (74, 76) Zapfen aufweist, deren Abstand geringfügig kleiner ist als die Länge und deren Breite geringfügig kleiner ist als die Länge des länglichen Loches (26).
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