DE29620965U1 - Trägermaterial für flexible Schleifmittel - Google Patents
Trägermaterial für flexible SchleifmittelInfo
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Description
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PATENTANWALIt: &iacgr; &idigr;. &idigr;* &Igr; «* ' *&udiagr;-£$60| Bielefeld
DIPL-ING. BODO THIELKING '··**··* ·?·"·· Velefon:<05 21)
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(BLZ 25010030) 3091 93-302
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ANWALTSAKTEt ]_ 7 580
datum: 22.11.1996 /ba
Anmelder: Gustav Ernstmeier GmbH & Co. KG,
Mindener Straße 53, 32049 Herford
Mindener Straße 53, 32049 Herford
Die Erfindung betrifft ein Trägermaterial nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Trägermaterialien werden einseitig mit Schleifkorn versehen. Die aus dem Trägermaterial hergestellten
Schleifmittel dienen für die unterschiedlichsten Anwendungszwecke, insbesondere auch für das Schleifen von Flächen.
Unterlagen für flexible Schleifmittel auf Gewebebasis für den mittleren und feinen Kornbereich sollen möglichst plan
sein, um ein Schleifwerkzeug mit möglichst gleichmäßiger Oberfläche zu erstellen, das ein störungsfreies Arbeiten
garantiert.
Fehlstellen aus dem Spinn- und Webprozeß, z.B. Knoten, Noppen, Fadenbrüche, Aufschieber, Dickstellen, Nester, Schußbanden,
eingewebter Flug oder dergleichen haben meistens
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eine größere Materialstärke als die einwandfreien Gewebebereiche. Bei groben Körnungen stören solche Fehlstellen im
Enderzeugnis kaum, da die Dicke der Fehlstellen durch den größeren Korndurchmesser egalisiert wird. Bei Einsatz von
Schleifkörnern mit geringerem Durchmesser hingegen stören
die Fehlstellen des Gewebes, sie führen zu einem mangelhaften Schliffbild.
Durch die auch als Ausrüstung bezeichnete Appretur wird die Unterlage eines flexiblen Schleifwerkzeuges oder Schleifmittels
zum einen mechanisch verfestigt und geglättet und zum anderen gegenüber dem Bindemittel für das Schleifkorn
abgedichtet, sowie im Bedarfsfall gegenüber Schleifhilfsmitteln
wie Wasser, Emulsion oder Öl beständig gemacht. Da die Ausrüstung die zwischen dem Schleifkorn und der Unterlage
wirkenden Kräfte zu übertragen hat, muß sie sich fest und im Bedarfsfall auch elastisch an und zwischen den die
Unterlage bildenden Fasern oder Garnen verankern.
Die Art der Ausrüstung ist sowohl bezüglich der Ausrüstungsgänge als auch bezüglich der verwendeten Chemikalien
auf den Einsatzzweck des Enderzeugnisses abgestimmt.
Eine Appretur hat ferner die Aufgabe, aus dem Trägermaterial, z.B. Rohgewebe, stammende Unebenheiten mechanisch oder
durch Applikation von Chemikalien zu verringern bzw. zu eleminieren. So wird beispielsweise durch eine spezifische
Rückseitenappretur eine höhere Glätte der Druckseite der Unterlage erreicht und damit der Gleitwiderstand beim
Schleifprozeß gegenüber den Stützelementen der Schleifmaschine reduziert.
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— 3 —
Ist ein Rohgewebe vor der Ausrüstung mit zuvielen Spinnoder Webfehlern behaftet, bleiben beim Streichen von Rückseitenappreturen
überproportional hohe Chemikalienmengen an den erhöhten Fehlstellen des Gewebes haften und ergeben dadurch
eine erhöhte Materialdicke gegenüber dem durchschnittlich ausgerüsteten Gewebe.
Wenn durch den herkömmlichen Ausrüstungsprozeß Spinn- und Webfehler nicht eleminiert werden können, ergibt sich ein
Enderzeugnis, das wegen der fehlenden Egalität der Kornseitenoberfläche
für einen mittleren oder feineren Kornbereich nicht geeignet ist. Für den mittleren und feineren Kornbereich
bleibt nur die Möglichkeit, die Oberfläche durch Einsatz von fehlerärmeren, höherwertigen, jedoch teureren Garnen
zu verbessern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trägermaterial zu schaffen, das durch eine mechanische Behandlung der
Gewebeoberfläche von seinen Fehlern aus dem Spinn- und Webprozeß befreit ist, so daß mindestens auf einer Seite,
ggf. auch auf beiden Seiten, eine glattere Materialoberfläche
entsteht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Kennzeichnungsteils von Anspruch 1.
Das Trägermaterial wird vor dem Appretieren zur Vergleichmäßigung seiner Oberfläche ein- oder beiseitig geschliffen.
Dieses Schleifen wird auch als Schmirgeln bezeichnet. Zum Schmirgeln der Gewebeoberfläche können unter anderem
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Walzen- oder Lattenschmirgelmaschinen verwendet werden, deren
rotierende Kontaktflächen mit Schleifbändern in der Körnung von beispielsweise P 240 bis P 400 bespannt sind,
an die das zu behandelnde Gewebe mit definiertem Druck angepreßt wird. Die Körnungsbezeichnungen entsprechen dem international
anerkannten Standard der FEPA {Federation Europeene des Produits Abrasives). Das Trägermaterial kann
ein Gewebe auf der Basis nativer oder synthetischer Fasern sein, ebenfalls aus einer Mischung solcher Fasern bestehen.
Die Garne können aus Endlosmaterial oder Stapelfasern hergestellt sein. Es sind insbesondere branchenübliche Mischungen
von synthetischen Fasern, beispielsweise aus Polyester oder Polyamid, mit Baumwolle und/oder Viskose verarbeitbar.
Zum Appretieren nach dem Schmirgelprozeß werden vorwiegend Kunstharze, vorzugsweise Harnstoff-Formaldehydharze, MeIamin-Formaldehydharze,
Phenolharze, Epoxidharze oder auch Mischungen der vorgenannten Kunstharze und ggf. Mischungen
mit Kunststoffdispersionen eingesetzt. Es ist auch möglich, zum Appretieren Rohstoffe auf nativer Basis zu verwenden,
z.B. Hautleim oder Stärke, wobei auch diese Rohstoffe in Abmischungen mit anderen Rohstoffen und mit Kunststoffdispersionen
möglich sind. Die Rohstoffe haben die Aufgabe, die Trägermaterialien abzudichten und gleichzeitig eine
haftende Verbindung zwischen Träger und Korn herzustellen.
Das Schleifmittel, beispielsweise Korund, wird nach dem Appretieren
auf das Trägermaterial gestreut. Das Aufbringen erfolgt mit den üblichen Methoden, beispielsweise mit dem
bekannten elektrostatischen Streuverfahren.
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Als Bindemittel zwischen appretiertem Träger und Korn dienen vorzugsweise Phenolharze oder weichgemachte Harnstoffharze.
Die Trocknung und Polykondensation erfolgt nach herkömmlichen Verfahren. Als Kornarten kommen beispielsweise
Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und Zirkonkorund zum Einsatz.
Bei der Ausrüstung des erfindungsgemäßen Trägermaterials
können sich keine Chemikalienüberschüsse der Appretur an Dickstellen des Gewebes sammeln, da das Gewebe selbst eine
durchgehend gleichmäßige Dicke aufweist. Es ist demzufolge auch die Materialdicke des ausgerüsteten Gewebes gleichmäßiger.
Ebenso sind sowohl die mit Korn zu versehende Gewebeseite als auch die Geweberückseite gleichmäßiger und ebener.
Ein Einsatz von minderwertigeren Garnen ist möglich. Das Trägermaterial kann für einen feineren Kornbereich verwendet
werden.
Bei einem Trägermaterial, bei dem durch Schleifen oder Schmirgeln die Spinn- und Webfehler vor dem Appretieren
entfernt wurden, können sich bei der Herstellung des Schleifmittels das Kornbindemittel und das Korn nicht mehr
auf den Dickstellen des Gewebes absetzen und eine an diesen Bereichen von der Durchschnittsdicke abweichende Materialdicke
ergeben. Ferner entstehen bei einem erhöhten Anpreßdruck bei der Applikation des Grundbindemittels keine unzureichenden
reservierten Stellen durch Dickstellen des Gewebes. Es ist daher ein gleichmäßigerer Auftrag des Grundbindemittels
und eine optimierte Kornbindung möglich.
Das erfindungsgemäße Material kann auch für segmentierbare Breitbänder verwendet werden. Solche segmentierbaren Breit-
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bänder werden dann eingesetzt, wenn die benötigte Bandbreite größer ist als die Breite der Schleifmittelbahn. Die
Bandsegmente werden dabei üblicherweise um ca. 75 bis 80° in die Laufrichtung des Bandes gedreht. Breitbänder sollen
in ihrer Laufrichtung flexibler sein und eine hohe Dimensionsstabilität und Steifigkeit quer zur Bandlaufrichtung
aufweisen. Ferner soll die Unterlage für ein segmentierbares Breitband eine hohe Zugfestigkeit und einen hohen Einreißwiderstand
haben, um den mechanischen Ansprüchen beim Schleifen von Spanplatten gerecht zu werden. Um die in
Querrichtung benötigte Festigkeit, Steifigkeit und Dimensionsstabilität zu erreichen, werden als Schußgarn des Gewebes
vorzugsweise grobe Titer eingesetzt.
Beim Einsatz von groben Schußgarnen mit einem Titer von beispielsweise Nm 8 bis Nm 15 kann aus dem erfindungsgemäßen
Trägermaterial ein Schleifband für den Einsatz segmentierbarer Breitbänder im bevorzugten Körnungsbereich P 40
bis P 240 hergestellt werden, ohne daß durch Gewebedickstellen ein mangelhaftes Schliffbild entsteht.
Bei der Ausrüstung des erfindungsgemäßen Trägermaterials
für den Einsatz bei segmentierbaren Breitbändern wird beim Schleifen von Spanplatten eine Abnutzung der Stützelemente
an den Schleifmaschinen verringert. Diese Stützelemente sind unter anderem graphithaltige Schleifschuhe, die bei
Einsatz des geschmirgelten Trägermaterials eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen und weniger häufig gewechselt
werden müssen.
Damit die Gleitreibung der Rückseitenappretur geringer
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wird, also ein geringerer Widerstand der Rückseite gegenüber den feststehenden Stützelementen beim Schleifprozeß
erreicht wird, kann die Rückseitenappretur mindestens 3 Gewichtsprozente - bezogen auf Feststoffe - an glättend wirkenden
Materialien enthalten. Bevorzugt werden dafür Talkum oder Graphit eingesetzt.
Die Zeichnungsfigur zeigt einen schematischen Schnitt durch
ein beliebiges Trägergewebe, wobei die Schnittebene parallel zu den Schußfäden gelegt ist.
Die geschnitten dargestellten Schußfäden sind mit 1 bezeichnet, es ist ein Kettfaden 2 sichtbar. An den Kuppen
des Kettfadens 2 sind die angeschliffenen Bereiche 2a sichtbar. Entsprechend angeschliffene Bereiche befinden
sich auch an den Schußfäden 1, sind aber in der Zeichnung nicht sichtbar dargestellt.
Claims (7)
- □ &Lgr;&Tgr;&Pgr;&Mgr;&Tgr;&Lgr;&Mgr;\&Lgr;/&Lgr;&Igr; &Tgr;&Ggr;&Pgr;&Ggr; · · · · · · GAOSSRBAUMER STRASSE 20PATENTANWÄLTE : !. :* : .· · '[MaieoS BielefeldDIPL.-ING. BODO THIELKING " " *teleVon:<0521)60621DIPL.- ING. OTTO ELBERTZHAGEN telefax: (0521) 173725TELEX: 932059 anwlt dPOSTGIROKONTO HANNOVER (BLZ 25010030) 3091 93-302ANWALTSAKTE:17 580 DATUM:22.11.1996 /baSchutzansprüche:1. Trägermaterial für Kornmaterial zur Bildung eines flexiblen Schleifmittels,dadurch gekennzeichnet,daß das Trägermaterial im nicht appretierten Zustand ein- oder beidseitig oberflächlich geschliffen ist.
- 2. Trägermaterial nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß das Trägermaterial ein Gewebe aus nativen oder synthetischen Fasern bzw. aus deren Mischungen ist. - 3. Trägermaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß das Trägermaterial aus Baumwoll- oder Polyesterfasern bzw. aus Mischungen dieser Fasern besteht.
- 4. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet,daß das Trägermaterial eine dem vorgesehenen Anwendungsbereich angepaßte Ausrüstung aufweist.580 ,. .. 22.11.1996
- 5. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,dadurch gekennzeichnet,daß es nach der Bekörnung streifen- oder bandförmig bzw. zur Bildung eines segmentierbaren Breitbandes verarbeitbar ist.
- 6. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,dadurch gekennzeichnet,daß die Rückseite des Trägermaterials derart gleitfähig ausgebildet ist, daß einerseits ein übermäßiger Verschleiß der Stützelemente der Schleifmaschine vermieden wird und andererseits ein kraftschlüssiger Antrieb des Schleifbandes möglich ist.
- 7. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,dadurch gekennzeichnet,daß die Rückseitenappretur gleitfähigkeitserhöhende Mineralien von mindestens 3 Gewichtsprozent, vorzugsweise Graphit oder Talkum enthält.
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1996
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Effective date: 19970320 |
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Effective date: 20021216 |
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Effective date: 20050701 |