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DE29620965U1 - Trägermaterial für flexible Schleifmittel - Google Patents

Trägermaterial für flexible Schleifmittel

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DE29620965U1
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DE
Germany
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fabric
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Application number
DE29620965U
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English (en)
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Ernstmeier Gustav Co KG GmbH
Original Assignee
Ernstmeier Gustav Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Ernstmeier Gustav Co KG GmbH filed Critical Ernstmeier Gustav Co KG GmbH
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Publication of DE29620965U1 publication Critical patent/DE29620965U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D3/00Physical features of abrasive bodies, or sheets, e.g. abrasive surfaces of special nature; Abrasive bodies or sheets characterised by their constituents
    • B24D3/001Physical features of abrasive bodies, or sheets, e.g. abrasive surfaces of special nature; Abrasive bodies or sheets characterised by their constituents the constituent being used as supporting member
    • B24D3/002Flexible supporting members, e.g. paper, woven, plastic materials
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D11/00Constructional features of flexible abrasive materials; Special features in the manufacture of such materials
    • B24D11/02Backings, e.g. foils, webs, mesh fabrics

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)

Description

DATCMTAMWÄI Tf= &Ggr;:".'*:" &iacgr; ! Q&fatRBAUMER STRASSE 20
PATENTANWALIt: &iacgr; &idigr;. &idigr;* &Igr; «* ' *&udiagr;-£$60| Bielefeld
DIPL-ING. BODO THIELKING '··**··* ·?·"·· Velefon:<05 21)
DlPL, ING. OTTO ELBERTZHAGEN
POSTGIROKONTO HANNOVER
(BLZ 25010030) 3091 93-302
ANWALTSAKTEt ]_ 7 580
datum: 22.11.1996 /ba
Anmelder: Gustav Ernstmeier GmbH & Co. KG,
Mindener Straße 53, 32049 Herford
Trägermaterial für flexible Schleifmittel
Die Erfindung betrifft ein Trägermaterial nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Trägermaterialien werden einseitig mit Schleifkorn versehen. Die aus dem Trägermaterial hergestellten Schleifmittel dienen für die unterschiedlichsten Anwendungszwecke, insbesondere auch für das Schleifen von Flächen.
Unterlagen für flexible Schleifmittel auf Gewebebasis für den mittleren und feinen Kornbereich sollen möglichst plan sein, um ein Schleifwerkzeug mit möglichst gleichmäßiger Oberfläche zu erstellen, das ein störungsfreies Arbeiten garantiert.
Fehlstellen aus dem Spinn- und Webprozeß, z.B. Knoten, Noppen, Fadenbrüche, Aufschieber, Dickstellen, Nester, Schußbanden, eingewebter Flug oder dergleichen haben meistens
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eine größere Materialstärke als die einwandfreien Gewebebereiche. Bei groben Körnungen stören solche Fehlstellen im Enderzeugnis kaum, da die Dicke der Fehlstellen durch den größeren Korndurchmesser egalisiert wird. Bei Einsatz von Schleifkörnern mit geringerem Durchmesser hingegen stören die Fehlstellen des Gewebes, sie führen zu einem mangelhaften Schliffbild.
Durch die auch als Ausrüstung bezeichnete Appretur wird die Unterlage eines flexiblen Schleifwerkzeuges oder Schleifmittels zum einen mechanisch verfestigt und geglättet und zum anderen gegenüber dem Bindemittel für das Schleifkorn abgedichtet, sowie im Bedarfsfall gegenüber Schleifhilfsmitteln wie Wasser, Emulsion oder Öl beständig gemacht. Da die Ausrüstung die zwischen dem Schleifkorn und der Unterlage wirkenden Kräfte zu übertragen hat, muß sie sich fest und im Bedarfsfall auch elastisch an und zwischen den die Unterlage bildenden Fasern oder Garnen verankern.
Die Art der Ausrüstung ist sowohl bezüglich der Ausrüstungsgänge als auch bezüglich der verwendeten Chemikalien auf den Einsatzzweck des Enderzeugnisses abgestimmt.
Eine Appretur hat ferner die Aufgabe, aus dem Trägermaterial, z.B. Rohgewebe, stammende Unebenheiten mechanisch oder durch Applikation von Chemikalien zu verringern bzw. zu eleminieren. So wird beispielsweise durch eine spezifische Rückseitenappretur eine höhere Glätte der Druckseite der Unterlage erreicht und damit der Gleitwiderstand beim Schleifprozeß gegenüber den Stützelementen der Schleifmaschine reduziert.
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Ist ein Rohgewebe vor der Ausrüstung mit zuvielen Spinnoder Webfehlern behaftet, bleiben beim Streichen von Rückseitenappreturen überproportional hohe Chemikalienmengen an den erhöhten Fehlstellen des Gewebes haften und ergeben dadurch eine erhöhte Materialdicke gegenüber dem durchschnittlich ausgerüsteten Gewebe.
Wenn durch den herkömmlichen Ausrüstungsprozeß Spinn- und Webfehler nicht eleminiert werden können, ergibt sich ein Enderzeugnis, das wegen der fehlenden Egalität der Kornseitenoberfläche für einen mittleren oder feineren Kornbereich nicht geeignet ist. Für den mittleren und feineren Kornbereich bleibt nur die Möglichkeit, die Oberfläche durch Einsatz von fehlerärmeren, höherwertigen, jedoch teureren Garnen zu verbessern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trägermaterial zu schaffen, das durch eine mechanische Behandlung der Gewebeoberfläche von seinen Fehlern aus dem Spinn- und Webprozeß befreit ist, so daß mindestens auf einer Seite, ggf. auch auf beiden Seiten, eine glattere Materialoberfläche entsteht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Kennzeichnungsteils von Anspruch 1.
Das Trägermaterial wird vor dem Appretieren zur Vergleichmäßigung seiner Oberfläche ein- oder beiseitig geschliffen. Dieses Schleifen wird auch als Schmirgeln bezeichnet. Zum Schmirgeln der Gewebeoberfläche können unter anderem
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Walzen- oder Lattenschmirgelmaschinen verwendet werden, deren rotierende Kontaktflächen mit Schleifbändern in der Körnung von beispielsweise P 240 bis P 400 bespannt sind, an die das zu behandelnde Gewebe mit definiertem Druck angepreßt wird. Die Körnungsbezeichnungen entsprechen dem international anerkannten Standard der FEPA {Federation Europeene des Produits Abrasives). Das Trägermaterial kann ein Gewebe auf der Basis nativer oder synthetischer Fasern sein, ebenfalls aus einer Mischung solcher Fasern bestehen. Die Garne können aus Endlosmaterial oder Stapelfasern hergestellt sein. Es sind insbesondere branchenübliche Mischungen von synthetischen Fasern, beispielsweise aus Polyester oder Polyamid, mit Baumwolle und/oder Viskose verarbeitbar.
Zum Appretieren nach dem Schmirgelprozeß werden vorwiegend Kunstharze, vorzugsweise Harnstoff-Formaldehydharze, MeIamin-Formaldehydharze, Phenolharze, Epoxidharze oder auch Mischungen der vorgenannten Kunstharze und ggf. Mischungen mit Kunststoffdispersionen eingesetzt. Es ist auch möglich, zum Appretieren Rohstoffe auf nativer Basis zu verwenden, z.B. Hautleim oder Stärke, wobei auch diese Rohstoffe in Abmischungen mit anderen Rohstoffen und mit Kunststoffdispersionen möglich sind. Die Rohstoffe haben die Aufgabe, die Trägermaterialien abzudichten und gleichzeitig eine haftende Verbindung zwischen Träger und Korn herzustellen.
Das Schleifmittel, beispielsweise Korund, wird nach dem Appretieren auf das Trägermaterial gestreut. Das Aufbringen erfolgt mit den üblichen Methoden, beispielsweise mit dem bekannten elektrostatischen Streuverfahren.
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Als Bindemittel zwischen appretiertem Träger und Korn dienen vorzugsweise Phenolharze oder weichgemachte Harnstoffharze. Die Trocknung und Polykondensation erfolgt nach herkömmlichen Verfahren. Als Kornarten kommen beispielsweise Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und Zirkonkorund zum Einsatz.
Bei der Ausrüstung des erfindungsgemäßen Trägermaterials können sich keine Chemikalienüberschüsse der Appretur an Dickstellen des Gewebes sammeln, da das Gewebe selbst eine durchgehend gleichmäßige Dicke aufweist. Es ist demzufolge auch die Materialdicke des ausgerüsteten Gewebes gleichmäßiger. Ebenso sind sowohl die mit Korn zu versehende Gewebeseite als auch die Geweberückseite gleichmäßiger und ebener. Ein Einsatz von minderwertigeren Garnen ist möglich. Das Trägermaterial kann für einen feineren Kornbereich verwendet werden.
Bei einem Trägermaterial, bei dem durch Schleifen oder Schmirgeln die Spinn- und Webfehler vor dem Appretieren entfernt wurden, können sich bei der Herstellung des Schleifmittels das Kornbindemittel und das Korn nicht mehr auf den Dickstellen des Gewebes absetzen und eine an diesen Bereichen von der Durchschnittsdicke abweichende Materialdicke ergeben. Ferner entstehen bei einem erhöhten Anpreßdruck bei der Applikation des Grundbindemittels keine unzureichenden reservierten Stellen durch Dickstellen des Gewebes. Es ist daher ein gleichmäßigerer Auftrag des Grundbindemittels und eine optimierte Kornbindung möglich.
Das erfindungsgemäße Material kann auch für segmentierbare Breitbänder verwendet werden. Solche segmentierbaren Breit-
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bänder werden dann eingesetzt, wenn die benötigte Bandbreite größer ist als die Breite der Schleifmittelbahn. Die Bandsegmente werden dabei üblicherweise um ca. 75 bis 80° in die Laufrichtung des Bandes gedreht. Breitbänder sollen in ihrer Laufrichtung flexibler sein und eine hohe Dimensionsstabilität und Steifigkeit quer zur Bandlaufrichtung aufweisen. Ferner soll die Unterlage für ein segmentierbares Breitband eine hohe Zugfestigkeit und einen hohen Einreißwiderstand haben, um den mechanischen Ansprüchen beim Schleifen von Spanplatten gerecht zu werden. Um die in Querrichtung benötigte Festigkeit, Steifigkeit und Dimensionsstabilität zu erreichen, werden als Schußgarn des Gewebes vorzugsweise grobe Titer eingesetzt.
Beim Einsatz von groben Schußgarnen mit einem Titer von beispielsweise Nm 8 bis Nm 15 kann aus dem erfindungsgemäßen Trägermaterial ein Schleifband für den Einsatz segmentierbarer Breitbänder im bevorzugten Körnungsbereich P 40 bis P 240 hergestellt werden, ohne daß durch Gewebedickstellen ein mangelhaftes Schliffbild entsteht.
Bei der Ausrüstung des erfindungsgemäßen Trägermaterials für den Einsatz bei segmentierbaren Breitbändern wird beim Schleifen von Spanplatten eine Abnutzung der Stützelemente an den Schleifmaschinen verringert. Diese Stützelemente sind unter anderem graphithaltige Schleifschuhe, die bei Einsatz des geschmirgelten Trägermaterials eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen und weniger häufig gewechselt werden müssen.
Damit die Gleitreibung der Rückseitenappretur geringer
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wird, also ein geringerer Widerstand der Rückseite gegenüber den feststehenden Stützelementen beim Schleifprozeß erreicht wird, kann die Rückseitenappretur mindestens 3 Gewichtsprozente - bezogen auf Feststoffe - an glättend wirkenden Materialien enthalten. Bevorzugt werden dafür Talkum oder Graphit eingesetzt.
Die Zeichnungsfigur zeigt einen schematischen Schnitt durch ein beliebiges Trägergewebe, wobei die Schnittebene parallel zu den Schußfäden gelegt ist.
Die geschnitten dargestellten Schußfäden sind mit 1 bezeichnet, es ist ein Kettfaden 2 sichtbar. An den Kuppen des Kettfadens 2 sind die angeschliffenen Bereiche 2a sichtbar. Entsprechend angeschliffene Bereiche befinden sich auch an den Schußfäden 1, sind aber in der Zeichnung nicht sichtbar dargestellt.

Claims (7)

  1. &squ; &Lgr;&Tgr;&Pgr;&Mgr;&Tgr;&Lgr;&Mgr;\&Lgr;/&Lgr;&Igr; &Tgr;&Ggr;&Pgr;&Ggr; · · · · · · GAOSSRBAUMER STRASSE 20
    PATENTANWÄLTE : !. :* : .· · '[MaieoS Bielefeld
    DIPL.-ING. BODO THIELKING " " *teleVon:<0521)60621
    DIPL.- ING. OTTO ELBERTZHAGEN telefax: (0521) 173725
    TELEX: 932059 anwlt d
    POSTGIROKONTO HANNOVER (BLZ 25010030) 3091 93-302
    ANWALTSAKTE:
    17 580 DATUM:
    22.11.1996 /ba
    Schutzansprüche:
    1. Trägermaterial für Kornmaterial zur Bildung eines flexiblen Schleifmittels,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Trägermaterial im nicht appretierten Zustand ein- oder beidseitig oberflächlich geschliffen ist.
  2. 2. Trägermaterial nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Trägermaterial ein Gewebe aus nativen oder synthetischen Fasern bzw. aus deren Mischungen ist.
  3. 3. Trägermaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Trägermaterial aus Baumwoll- oder Polyesterfasern bzw. aus Mischungen dieser Fasern besteht.
  4. 4. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß das Trägermaterial eine dem vorgesehenen Anwendungsbereich angepaßte Ausrüstung aufweist.
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  5. 5. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß es nach der Bekörnung streifen- oder bandförmig bzw. zur Bildung eines segmentierbaren Breitbandes verarbeitbar ist.
  6. 6. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Rückseite des Trägermaterials derart gleitfähig ausgebildet ist, daß einerseits ein übermäßiger Verschleiß der Stützelemente der Schleifmaschine vermieden wird und andererseits ein kraftschlüssiger Antrieb des Schleifbandes möglich ist.
  7. 7. Trägermaterial nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Rückseitenappretur gleitfähigkeitserhöhende Mineralien von mindestens 3 Gewichtsprozent, vorzugsweise Graphit oder Talkum enthält.
DE29620965U 1996-12-03 1996-12-03 Trägermaterial für flexible Schleifmittel Expired - Lifetime DE29620965U1 (de)

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