DE29619695U1 - Vorrichtung zum Bearbeiten von bahnförmigem Material - Google Patents
Vorrichtung zum Bearbeiten von bahnförmigem MaterialInfo
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Description
Johannes Zimmer, Ebentaler Str. 133,.A-9020 Klagenfurt,
Österreich
Vorrichtung zum Bearbeiten von bahnförmigem Material
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten von bahnförmigem Material, umfassend eine in Vorrichtungslänge
sich erstreckende Arbeitswalze, eine eine Gegenanlagefläche bildende Gegenanlage, gegen die das Bahnmaterial mittels der
Arbeitswalze über die der Bahnbreite entsprechende Arbeitsbreite preßbar ist, einen an seiner Vorderseite die Arbeitswalze
umfangsseitig lagernden und sie mit Anpreßkraft beaufschlagenden Preßlagerkörper, einen in Vorrichtungslänge sich
erstreckenden Stützträger, wobei eine Stützwand des Stützträgers und der Pre/3 lager körper in Anpre/3 richtung relativ zueinander
bewegbar angeordnet sind, und eine Anpreßkraft erzeugende Anpreßeinrichtung, die einen zwischen Preßlagerkörper
und der Stützwand bei der Relativbewegung sich ändernden^ in Vorrichtungs länge sich erstreckenden Raum und einen darin
angeordneten Druckschlauch umfaßt, wodurch zwischen einer an der Preßlagerkörperrückseite gebildeten Gegenanlagefläche für
den Schlauch und der Stützwand ein über die Preßlagerkörperrückseite Anpreßdruck ausübender, im Profilquerschnitt oval-
oder flachförmiger Druckraum vorgesehen ist, dessen Druckvolumen durch die Druckschlauchfüllung mit Druckmedium bestimmt
ist. Solche Vorrichtugnen werden insbesondere zum Abquetschen, d.h. Entwässern von Bahnen in sogenannten Foulards
verwendet. :
Eine gattungsgemä/3e Vorrichtung ist aus US-PS 2 878 778 bekannt.
Zum Erzeugen der gewünschten hohen Anpreßdrücke auf die Arbeitswalze (Quetschwalze) erweist sich die Anpreßeinrichtung
mit aufblasbarem Druckschlauch als besonders geeignet. Allerdings entstehen bei den bekannten Vorrichtungen
immer wieder Anpassungsprobleme und Laufunregelmäßigkeiten der Walzen, und mit erhöhten Leistungsanforderungen insbeson-
dere hinsichtlich Gleichmäßigkeit und Einstellbarkeit der Abquetschkraft
sind relativ aufwendige, Herstellungskosten erhöhende Konstruktionen verbunden. Eine für den Schlauch vorgesehene
Randklemmbefestigung führt zu Verschlei/3 und relativ
geringer Haltbarkeit. Lagerrollen sind axial an einem schwenkbaren Rahmen gelagert und geführt, auf den die mittels
Druckschlauch erzeugte Anpreßkraft ausgeübt wird. Bei einer anderen bekannten Vorrichtung (EP-Bl-O 534 9 30) sind besondere
Maßnahmen zur elastischen Anpassung der Arbeitswalze vorgesehen, wobei auch mehrere Druckkraft erzeugende, getrennt
ansteuerbare Elemente verteilt über die Arbeitsbreite angeordnet sind. Der Preßlagerkörper wird zum Anpressen ausschließlich
translatorisch verschiebbar oder mittels einer Platte schwenkbewebgar geführt.
Ziele der Erfindung bestehen darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung
zum Bearbeiten von bahnförmigem Material hinsichtlich einfacher Bauweise, Lebensdauer, Betriebssicherheit,
Wartung, Arbeitsfunktion und -ergebnis zu verbessern.
Diese Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Vorrichtung dadurch erreicht, daß der Druckschlauch
als Druckschlauchelement vorgesehen ist, das sich, im Vorrichtungslängsquerschnitt betrachtet, L-, U- oder
ovalförmig mit wenigstens einem von der Schlauchgegenanlagefläche zur Vorrichtungsrückseite hin nach hinten weg gerichteten
Krümmungsabschnitt und mit einem zur flächigen Anlage an die Schlauchgegenanlagefläche kommenden Anlageabschnitt
erstreckt, wobei innerhalb des Raumes mit jedem Krümmungsabschnitt zwischen der Schlauchgegenanlagefläche und der Stützwand
ein schlauchfreier Raum bei jedem Schlauchdruckfüllzustand
gebildet ist, und daß die aus Preßlagerkörper und Arbeitswalze in Anpreßverbindung gebildete Arbeitseinheit
zwischen Gegenanlage und Druckschlauchelement derart angeordnet ist, daß die Arbeitseinheit, im Vorrichtungsprofilquerschnitt
betrachtet, sowohl in Anpreßrichtung als auch quer
dazu ohne Zwangsführung bewegbar ist. Erfindungsgemäß ist
mindestens ein Ende des Druckschlauchelements zur hinteren Vorrichtungslängsseite hin nach hinten umgeschlagen. Mit dem
Krümmungs ab schnitt ist erreicht, da/3 das Druckschlauchelement
im Bereich von gro/3en bis hin zu kleinen Arbeitsdrücken in
höchstem Maß gleichmäßig an der Anlagefläche des Preßlagerkörpers anliegt und ohne Klemmkraft ausübende Verbindungsmittel
ausschließlich hinter dem Lagerkörper vorgesehen ist. Das erf indungsgemä/3 angeordnete Druckschlauchelement wirkt
besonders günstig mit der erfindungsgemäß vorgesehenen Anordnung
des Preßlagerkörpers zusammen. Dieser hat zur Anpressung, betrachtet in einer beliebigen Profilquerschnittsebene
der Vorrichtung, drei Bewegungsmöglichkeiten. Das heißt, daß jeder Punkt des Preßlagerkörpers sich in der Ebene mit zwei
Verschiebungen in zueinander senkrechten Richtungen sowie mit Teildrehung um den jeweiligen Körperpunkt bewegen kann. Infolge
der Umfangslagerung der Arbeitswalze an dem Preßlagerkörper ist auch für die Arbeitswalze die Bewegur.gsmöglichkeit
mit den drei Freiheitsgraden erreicht. Im Bereich der Anpreß-Positionen der Arbeitswalze ist diese praktisch schwimmend,
d.h. in bezug auf die Stützwand des Stützträgers ohne translatorische
Führung und ohne Schwenkführung gelagert. Die frei, d.h. sich selbsttätig einstellenden Parallel- und Kipplagen
des Preßlagerkörpers in bezug auf die Stürzwand des
Stützträgers, in Profilquerschnittsebene betrachtet, entstehen in Kombination mit Gestalt, Deformierbarkeit und
Anordnung des flachen Druckschlauchelements. Zudem ist der Preßlagerkörper zur Anpressung auch frei bewegbar bzw. kippbar
bezüglich eines jeden Punktes in seinen Längsebenen.
Dadurch ist die Anpassungsfähigkeit der den Preßlagerkörper
und die Arbeitswalze umfassenden Funktionseinheit auch über die Arbeitsbreite gewährleistet. Man erkennt, daß der Preßlagerkörper
im Bereich der Anpreßpositionen in einem freien Raum angeordnet ist, in dem seine Positionen zwischen dem
Druckschlauchelement und der Arbeitswalze ohne 3ehinderungen durch Lagerführungen sind. Die Arbeitseinheit arbeitet mit
selbsttätiger Anpassung an den Betriebszustand leichtgängig, und zwar ohne kostenaufwendige komplizierte Antriebs- und
Steuerungsmittel.
Das Material des Druckschlauchelements ist zweckmäßig so dehnungsfest,
daß auch bei besonders großen Anpreßkräften der
Schlauchkrümmungsabschnitt derart expansionsfrei ist, daß ein
Ausweichen des Schlauches im Schlauchkrümmungsabschnitt in den schlauchfreien Raum zuverlässig vermieden ist.
Um das Schlauchelement besonders einfach und geschützt sowie innerhalb einer besonders kompaktbauenden Anpreßeinrichtung
unterzubringen, kann der Stützträger wenigstens einen zweiten hinteren, an der Vorrichtungsrückseite gelegenen Raum umfassen,
wobei sich der Schlauch-Krümmungsabschnitt mit Abstützung an wenigstens einer Rauminnenwand in den zweiten Raum
hinein erstreckt. Zweckmäßig kann die Stützwand mit Durchgängen für die Schlauchkrümmungsabschnitte versehen sein. Eine
besonders zweckmäßige Gestaltung besteht darin, daß die 0 Stützwand zwischen zwei Durchgängen einen Anlagekern für ein
diesen einfassendes Schlauchelement bildet. Das erfindungsgemäße, nach hinten abgekrümmte Druckschlauchelement eignet
sich besonders vorteilhaft zur Zonenaufteilung über die Arbeitsbreite. So sind in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung
über die Länge des Stützträgers verteilt angeordnete Druckschlauchelemente vorgesehen, wobei die Schlauchanlageabschnitte
in Reihenanordnung an der Preßlagerkörperanlageflache
anliegen und zwischen den aneinandergereihten Schlauchanlageabschnitten diese beabstandende, durch die Schlauchkrümmungsabschnitte
gebildete schlauchfreie Zwischenräume vorgesehen sind, während vorzugsweise die nach hinten gerichteten
Teile benachbarter Krümmungsabschnitte in Anpreßberührung sind.
Zweckmäßig kann der Stützträger im Profilquerschnitt L- oder
U-förmig und zur Arbeitswalze hin offen sein, wobei wenig-
stens ein Schenkel des Stützträgerprofils einen Anschlag für
den PrejSlagerkörper bildet und vorzugsweise jeder Schenkel des Stützträgers den PrejSlagerkörper vollständig übergreift.
Zweckmäßig kann der Stützträger in seiner Position an der Gegenanlage
mittels einer Halteeinrichtung verlagerbar und in der Ortsposition festsetzbar sein. Dabei besteht eine besonders
vorteilhafte Gestaltung darin, da/3 zwischen Halteeinrichtung
und Stützträger eine Bewegungseinrichtung angeordnet ist, mittels der der Abstand des Stützträgers zur Gegenanlage
einstellbar und feststellbar ist.
Auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet, und besonders
zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung
der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 im Profilquerschnitt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung in einer Arbeitsposition,
Fig. 2 die Vorrichtung der Fig. 1 im Teillängsquerschnitt gemäß Ansicht A-B,
25
Fig. 3 im Profilquerschnitt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit um die Achse einer Gegenwalze schwenkbar angeordnetem Stützträger,
30
30
Fig. 4 die Vorrichtung der Fig. 3 außerhalb des Betriebs,
Fig.5a u.b im Profilquerschnitt eine erfindungsgemäße
Arbeitsvorrichtung in zwei maximal
gekippten Arbeitspositionen einer Ar-
beitswalze an dem seitlichen Scheitel einer Gegenanlagewalze,
Fig. 6 im Profilquerschnitt eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Betriebsdarstellung
mit Arbeitswalzen unterschiedlicher Durchmesser,
Fig. 7 die Vorrichtung der Fig. 6 im Längsquerschnitt gemäß C-D und
Fig. 8 die Vorrichtung der Fig. 4 im Längsquerschnitt gemä/3 E-F.
Erfindungsgemä/3e Vorrichtungen gemäß Fig. 1 bis 8 umfassen
einen einen Querstützträger bildenden Tragbalken 1, eine Anpreßeinrichtung 2 mit Druckschlauchelement 2.N, einen daran
in führungsloser Lagerung abgestützten Preßlagerkörper 3 mit
einem Paar zylindrischer Preßstabkörper 4, eine Arbeitswalze 5, die an der Vorderseite des Lagerkörpers 3 mittels der
Stabkörper 4 umfangsseitig gelagert ist, und eine Gegenanlage in Form einer Gegenwalze 6. Tragbalken 1, Pre/Slagerkörper 3
mit Stabkörpern 4, Arbeitswalze 5 und Gegenwalze 6 erstrecken sich parallel zueinander über die Vorrichtungsarbeitsbreite.
Diese entspricht der in Vorrichtungslänge sich erstreckenden
Breite einer zu bearbeitenden Bahn 90, die die Vorrichtung durch einen Anpreßspalt (Quetschfuge) zwischen Arbeitswalze
und Gegenanlage 6 passiert. Die Arbeitswalze 5 ist im Bereich des seitlichen Scheitels der Gegenwalze 6 angeordnet, wobei
die Drehachse der Arbeitswalze 5 in oder im Bereich einer Horizontalebene 61 liegt, in der die Achse der Gegenwalze 6
liegt. Die Walzen 5 und 6 drehen gegensinnig und ziehen die Bahn 90 bei Arbeitsanpressung durch den Anpreßspalt.
Der Tragbalken 1 und die Gegenwalze 6 sind an einem nicht dargestellten Rahmen einer Bearbeitungsmaschine gelagert. Die
Gegenwalze 6 hat einen wesentlich größeren Durchmesser als die Arbeitswalze 5 und wird über ihre Achsenden axial angetrieben.
Der Walzenkern besteht vorzugsweise aus rostfreiem Stahl. Die Manteloberfläche der Walze 6 kann veredelt, z.B.
verchromt sein, oder sie ist mit einem elastischen Mantel aus Kunststoff, Gummi od.dgl. ausgestattet. Die Oberfläche der
Arbeitswalze 5 ist vorzugsweise gummiert.
Die Arbeitswalze 5 kann mit einem außerhalb der Arbeitsbreite
angeordneten, nicht dargestellten Umfangsantrieb oder auch einem Axialantrieb verbunden sein. Der Antrieb der Arbeitswalze
5 kann für den Sonderfall erfolgen, da/3 in der Quetschfuge der Arbeitszone 60 eine sehr geringe Reibungskraft
wirkt. Hingegen ist es an sich besonders vorteilhaft, die Arbeitswalze 5 ohne Eigenantrieb vorzusehen. Dadurch wird erreicht,
da/3 die Arbeitswalze 5 geringfügig verlangsamt an der Bahn 90 bzw. der Gegenwalze 6 abrollt. In der Arbeitszone
entsteht zwischen der Walze 5 und der Walze 6 eine Friktion aufgrund der nacheilenden Walze 5. Es wurde gefunden, da/3
sich die Nacheilungsfriktion idealerweise in Anpassung auf jeden Betriebsfall selbsttätig einstellt, und zwar aufgrund
erfindungsgemäßer Schwimmlagerung. Die Selbsteinstellung erfolgt
bei jeweils geringster Belastung der Bahn 90 und damit bestmöglicher Vermeidung von Bahndeformationen durch Stauchung
oder Dehnung. Herkömmliche mit solchen Deformationen verbundene nachteilige Folgen wie insbesondere reibungsbedingter
Verschleiß sind beseitigt.
Wie aus Fig. 1, 3, 5a bis 6 ersichtlich, kann die Bahn 90
wahlweise senkrecht zur Horizontalebene 61 oder vor und/oder nach dem Passieren der Walzen 5, 6 mit Umschlingung an der
Gegenwalze 6 geführt sein. Die Bahn 90 wird durch einen unterhalb der Behandlungsvorrichtung angeordneten Tauchtrog
8, der mit flüssigem Medium (Flotte) gefüllt ist, geführt, wobei sie je nach Struktur und Beschaffenheit mehr oder weniger
Flotte aufnimmt. Die Bahn 90, insbesondere ein Foulard,
-s-
wird beim Passieren der Arbeitszone 60 zwischen Arbeitswalze
5 und Gegenwalze 6 abgequetscht. Die abgequetschte Flüssigkeit tropft in den im Raumbereich unter der Abquetschstelle
angeordneten Trog 8 zurück. Die nach ihrer Abquetschung nur noch minimale Restflotte aufweisende Bahn kann in Vertikalrichtung
weitergeführt sein (Bahn 90.0), oder sie kann zweckmäßig bis zum oberen Scheitel der Walze 6 geführt und dort
abgenommen werden (Bahn 90.1). Zweckmäßig kann es auch sein,
die Bahn hinter dem oberen Scheitel der Walze 6 noch weiter an dieser zu führen (Bahn 90.2).
In beispielhafter erfindungsgemäßer Gestaltung gemäß Fig. 1
bis 8 ist der während des Arbeitsbetriebs in seiner Ortsposition eingestellte und festgesetzte Tragbalken 1 in einen zur
Gegenwalze 6 hin offenen U-förmigen vorderen Raum und einen hinteren Flachraum 16, die sich parallel über die Arbeitsbreite
erstrecken, unterteilt. Die Wand zwischen dem hinteren Raum 16 und dem vorderen Raum bildet eine Stützwand 12 mit
ebener Anlagefläche für die Flachseiten gerader Anlageabschnitte 21 von flachen Druckschlauchelementen 2.N. Gegen die
anderen Flachseiten der Druckschlauchelemente 2.N liegt eine ebene Anlagefläche 31 des Preßlagerkörpers 3 an.
In einer Basisbetriebsposition gemäß Fig. 1 und 2 befindet sich der Preßlagerkörper 3 lediglich mit den Druckschlauchelementen
2.N und, über die zylindrischen Preßstabkörper 4, mit der Arbeitswalze 5 in Berührung. Aus dieser Position ist
der Lagerkörper 3 unter Wirkung der Schlauchkraft, im Stirnprofilquerschnitt betrachtet, bezüglich eines jeden Punktes
parallel zu der Horizontalebene 61 in Richtung T2 bzw. in Anpreßrichtung und senkrecht dazu in Richtung Tl verschiebbar
sowie um einen jeden solchen Punkt mit Teildrehung in Richtung D3 drehbar. Der Preßlagerkörper 3 weist also, im Vorrichtungsprofilquerschnitt
betrachtet, drei Bewegungsfreiheitsgrade auf. Diese Freiheitsgrade bestehen gleichermaßen
für die in Anpreßverbindung gebildete Arbeits- und Funk-
tionseinheit, die also durch die Anpreßanlage des Lagerkörpers 3 mit seinen Stabkörpern 4 an der Arbeitswalze 5 gebildet
ist. Es ist ersichtlich, daß die Arbeitseinheit 3, 4, 5 sowohl in Anpreßrichtung als auch quer dazu führungsfrei ist.
Dies hat zur Folge, da/3 die Anpre/3walze 5 in ungehinderter
Positionierung selbsttätig und leichtgängig die optimale Anpreßänlage
gegen die Gegenwalze 6 findet. Diese Positionierung wird im folgenden Selbstpositionierung genannt. Wie aus
Fig. 2 und 8 ersichtlich, ist der Lagerkörper 3 auch bezüglieh eines jeden Punktes in seinen Querschnittsebenen mit
drei Freiheitsgraden T4, T5 und D6 bewegbar. Zu diesem Zweck sind zwischen den Stirnflächen des Lagerkörpers 3 und den
Stirnwänden 110 des Tragbalkens 1 ausreichend große Spaltabstände S vorgesehen. Im ganzen ist eine Art Schwimmlagerung
zustande gebracht.
Um die Freiheitsgrade zu erzielen, kommt es darauf an, daß
der Lagerkörper 3 passungsfrei und auch sonst ohne mit dem Tragbalken 1 verbundene Zwangsführungsmittel zwischen den
Druckschlauchelementen 2.N und der Arbeitswalze 5 angeordnet ist. Zweckmäßig sind aber dem Lagerkörper 3 an dem Tragbalken
1 angeordnete Anschlagelemente zugeordnet. Gemäß Ausführungsbeispiel sind Anschlagelemente 11, 110 durch die Schenkel
bzw. Stirnwände des zur Anlagewalze 6 hin offenen U-Profils des Tragbalkens 1 gebildet. Diese Anschlagelemente 11, 110
begrenzen lediglich die mit den Freiheitsgraden freie Verlagerungs-/Drehbewegungen
des Lagerkörpers 3, ohne die erfindungsgemäße Schwimmlagerung zu behindern. Das heißt, daß
zwischen den Anschlagelementen die freie Versatz-/Kippeinstellung z.B. zwischen den im Vorrichtungsprofilquerschnitt
gezeigten maximalen Positionen in Fig. 5a und 5b möglich ist.
Andererseits bildet der zur Gegenwalze 6 offene Raum des Tragbalkens 1 aber auch einen Halteraum für den Preßlagerkörper
3, und zwar zum Rüsten und außerhalb des Anpreßbetriebs. Dies wird aus Fig. 4 deutlich. Dort steht der Lagerkörper 3
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auf der ein Anschlagelement 11 bildenden unteren Längswand des Tragbalkens 1 auf. In dieser Position liegt die Arbeitswalze
5 mit ihren Enden auf Ablageelementen 51 auf, die außerhalb der Arbeitsbreite an den Vorrichtungsstirnseiten
angeordnet sind. Zweckmäßig ist der freie Rand der unteren
Tragbalkenlängswand in Form einer schrägen Abtropffläche verlängert, über die durch die Anpreßzonen zwischen den Stabkörpern
4 und der Arbeitswalze 5 mitgenommene Flotte in den Trog 8 geführt wird.
Der Tragbalken 1 ist vorzugsweise an seinen Enden außerhalb der Arbeitsbreite mit Halteeinrichtungen 7 einer nicht dargestellten
Auftragungsmaschine gehalten. Die Einrichtungen 7 sind vorzugsweise höhenverstellbar, d.h. im Abstand zur Horizontalebene
61 veränderbar angeordnet. Die Höhenpositionen sind feststellbar. In Fig. 5a und 5b sind zwei Positionen des
senkrecht zur Horizontalebene 61 translatorisch versetzten Tragbalkens 1 der Fig. 1 dargestellt. In Fig. 5a ist der
Tragbalken 1 um das Maß A etwas nach oben, während er in Fig.
5b um das Maß B etwas nach unten versetzt ist. Durch einen solchen Versatz läßt sich der Kraftfluß zur Anpressung gezielt
beeinflussen. Auch läßt sich die Anlageposition der Arbeitswalze 5 gegen die Gegenwalze 6 in gewünschtem (geringfügigem)
Maß verstellen, womit besondere Anpassungen hinsichtlich der Abquetschwerte, der Bahnbeschaffenheit und/
oder der Walzenausführungen möglich sind. In Fig. 5a kommt die Arbeitswalze 5 etwas oberhalb des seitlichen Scheitels
der Walze 6 an dieser zu liegen, während in Fig. 5b die Walze 5 etwas unterhalb des seitlichen Scheitels der Walze 6 zu
liegen kommt. Infolge der erfindungsgemäßen Versatz-/Kippbewegbarkeit
des Lagerkörpers 3 erfolgt dabei die Selbstpositionierung der Arbeitswalze 5 gegen die Gegenwalze 6.
An Längsschmalseiten des Lagerkörpers 3 ist, über die Körperlänge durchgehend, ein Paar Rippen 32 ausgebildet. Statt der
Rippen können entsprechende erhabene Elemente vorgesehen
- Ii -
sein. Sie bilden, in der jeweiligen Profilquerschnittsdiagonale
des Lagerkörpers 3 betrachtet, Kippanschläge, die gegen die Anschlagelemente 11 zu liegen kommen, oder, wie aus Fig.
4 ersichtlich, ein Paar Füße für den außerhalb des Betriebszustandes auf der unteren Wand aufstehenden Lagerkörper 3.
Die anhand der Fig. 5a und b erläuterte Betriebsversatzanordnung der Arbeitswalze 5 kann zweckmäßig auch dadurch zustande
gebracht werden, da/3, wie in Fig. 3 dargestellt, der Tragbalken 1 um die Achse der Gegenwalze 6 schwenkbar und feststellbar
angeordnet ist. Die so erzielte Schräglage ist für die Anpassung und Selbstpositionierung besonders günstig, wie aus
Fig. 3 und 4 ersichtlich, ist die Halteeinrichtung 7 durch einen zur Gegenwalze 6 offenen Querträger gebildet, der
stirnseitig außerhalb der Arbeitsbreite in seiner Position verstellbar und einstellbar gelagert ist. Der Querträger bildet
eine Schiebeaufnahme für den Preßlagerkörper 3. Zwischen
der Rückwand des Querträgers und der rückwärtigen Wand des Lagerkörpers 3 ist eine Bewegungseinrichtung 71 angeordnet,
mittels der der Abstand des Tragbalkens 3 zur Gegenwalze 6 einstellbar und feststellbar ist. Insbesondere läßt sich
durch Betätigung der Bewegungseinrichtung 71 der Tragbalken 1 in der Schiebeaufnahme der Halteeinrichtung 7 nach innen zurückholen,
um in der Rüstposition zum Einziehen einer Bahn 90 und/oder zum Wechseln der Arbeitswalze 5 oder der Gegenwalze
6 ausreichend Rüstraum zur Verfügung zu haben.
Für die Zwecke der Erfindung ist die Arbeitswalze 5 ausschließlich
umfangsseitig an dem Preßlagerkörper 3 gelagert, und zwar mittels der beiden an dem Lagerkörper 3 angeordneten,
an dessen Vorderseite frei liegenden zylindrischen Preßstabkörper 4. Es sind Stäbe mit gleichem Kreisquerschnitt
vorgesehen, deren Durchmesser kleiner als der der Arbeitswalze 5 sind. Die Stäbe 4 sind vorzugsweise als drehbare Rollen
4 in entsprechenden Rollenaufnahmen des Lagerkörpers 3 aufgenommen. Es wurde gefunden, daß je nach dem Selbstpositionie-
rungszustand eine oder beide Rollen während des Arbeitsbetriebs,
d.h. bei ohne Eigenantrieb drehender Arbeitswalze 5, stillstehen. Bei mit der Arbeitswalze 5 gegensinnig drehender
Rolle 4 ist die Drehgeschwindigkeit der Rolle 4 bisweilen erheblich kleiner als die der Walze 5. Während der Selbstpositionierung
kann sich der Preßlagerkörper 3 um die Arbeitswalze 5, d.h. auf einem ihrem Durchmesser entsprechenden
Kreisbogen in geeignetem Ma/3 verlagern.
Die Stabrollenumfangslagerung für die Arbeitswalze 5 ist auch besonders vorteilhaft, um austauschbare Arbeitswalzen 5 mit
unterschiedlichen Durchmessern verwenden zu können, wie dies in Fig. 6 angedeutet ist.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, kann der erfindungsgemä/3 gelagerten
Arbeitswalze 5 zweckmäßig eine fest mit einer Auftragungsvorrichtung verbundene Trennwand 35 zugeordnet werden.
Diese erstreckt sich über die Arbeitsbreite parallel mit dem Tragbalken 1. Der freie untere Längsrand der Wand 35 erstreckt
sich mit zu dem oberen Scheitel der Arbeitswalze 5 fest einstellbarem Spaltabstand. Durch geringfügig beabstandete
Einstellung ist ein hydrodynamischer Dichtspalt gebildet. Dieser bewirkt, da/3 in dem Zwickelbereich zwischen dem
Stabkörper 4, der dem oberen Scheitel der Walze 5 in deren Drehrichtung folgt, und der Walze 5 sich ansammelnde Substanz,
z.B. Färbeflotte, zurückgehalten wird, d.h. über den
oberen Scheitel der Walze 5 nicht in die Arbeitszone 60 zurücklaufen kann. Einerseits kann die Substanz in Drehrichtung
der Walze 5 in den Zwickelbereich einlaufen, andererseits wird das Zurücklaufen gegen die Drehrichtung jedoch nach Maßgabe
der Randbreite der Wand 35 und des Spaltabstandes gesperrt. Der Spaltabstand ist so gro/3, da/3 die Selbstpositionierung
der Walze 5 nicht behindert ist. Dabei erfolgt die Einstellung des Spalts unter Berücksichtigung der während des
Betriebs möglichen Positionsänderung der Walze 5, und zwar so, da/3 die Wand 35 die Walze 5 nicht berührt. Die Trennwand
35 ist an ihren beiden stirnseitigen Enden am Gestell einer Bearbeitungsmaschine befestigt. Zweckmäßig ist die Wand 35
mit einer Einstelleinrichtung 36 verbunden, mittels derer sie durch Heben und Senken in die gewünschte Abstandsposition zur
Walze 5 gebracht werden kann.
Die Zwickelbildung entsteht insbesondere dann, wenn die Bahn 90 eine poröse, netz- oder gitterartige Struktur aufweist.
Nach dem Anpressen bleiben Teilchen der mehr oder weniger viskosen Substanz im Bereich zurücktretender oder offener
Bahnstellen an der Walzenoberfläche haften und werden vor dem Stabkörper 4 angesammelt, da zwischen diesem und der Arbeitswalze
5 eine relativ große Dichtwirkung vorhanden ist. Es hat sich gezeigt, daß mittels der Trennwand 35 auch bei Verwendung
von Substanzen mit relativ geringer Viskosi-ät ein relativ hohes Substanzniveau des Zwickels, in Drehrichtung der
Walze 5 betrachtet, hinter der Trennwand 35 aufgebaut werden kann. So wird zwischen Stabkörper 4, Walze 5 und Trennwand
eine zwischen den VorrichtungsStirnseiten sich erstreckende
Rinne gebildet. Aus dieser wird die angesammelte Substanz stirnseitig abgeführt und über die Enden der Arbeitswalze
in den Trog 8 geleitet. Mittels der Trennwand 35 ist es in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Lagerung des Lagerkörpers
3 möglich, auch Bahnen solcher Art abzuquetschen und z.B. zu färben, die ungleichmäßig oder unebene Struktur
haben. Hinter der Anpreßzone anfallende Substanzrückstände werden mittels des Dichtspalts abgeführt.
Die Schwimmlagerung des Preßlagerkörpers 3 erfolgt in Kombination mit erf indungs gemäß angeordneten Druckschlauchelementen
2.N. Im Ausführungsbeispiel sind, vorteilhaft in ungera- ; der Zahl, fünf Schlauchelemente 2.1 bis 2.5 vorgesehen. Diese
bilden, wie aus Fig. 7 und 8 ersichtlich, gleichbreite Anpreßzonen, die in Reihenanordnung die gesamte Arbeitsbreite
abdecken. Die Anpreßzonen können auch unterschiedlich lang ausgebildet sein. Jedes Schlauchelement 2.N ist über eine
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zugeordnete Anschlu/31eitung 25 an eine Druckmedium, z.B.
Druckluft liefernde Quelle angeschlossen. Der Druck- und Füllzustand eines jeden Schlauchelements 2.N wird mittels
eines steuerbaren, in die Leitung 25 geschalteten Ventils eingestellt. Druckmediumquelle und Ventile sind in der Zeichnung
nicht dargestellt. Mit der gewählten Druckbeaufschlagung
der Elemente 2.N erfolgt die gewünschte gleichmäßige oder ungleichmäßige Wirkeinstellung über die Arbeitsbreite. Durch
Abschalten von seitlichen Anpreßzonen kann die Vorrichtung für Bahnbreiten genutzt werden, die kleiner als die Länge des
Lagerkörpers 3 sind.
Das erfindungsgemäße Druckschlauchelement 2.N weist zwei von
einer dem Preßlagerkörper 3 zugehörigen Gegenanlageflache 31
zur Vorrichtungsrückseite hin nach hinten weggerichtete U-förmige Krümmungsabschnitte 22 auf. Wie insbesondere aus Fig.
2 und 8 ersichtlich, ist das Druckschlauchelement 2.N ein flach sich erstreckendes Schlauchstück, das, im Vorrichtungslängsquerschnitt
betrachtet, die Form eines sich lang erstreckenden offenen Ovalrings hat. Dieses Schlauchelement 2.N
sitzt eingefangen in dem hinteren Flachraum 16 des Tragbalkens 1 und einem durch den lang sich erstreckenden Anlageabschnitt
21 des Flachschlauchelements 2.N bestimmten Flachraum 15 zwischen der die beiden Räume 15, 16 trennenden Stützwand
12 und der ebenen Gegenanlagef lache 31 an dem Preßlagerkörpers 3. Der in Längsrichtung des Lagerkörpers 3 sich gerade
erstreckende durchgehende Anlageabschnitt 21 des Schlauchelements
2.N bildet einen flachen Druckraum 20, der, im Profilquerschnitt
des Tragbalkens 1 betrachtet, den Flachraum 15 ausfüllt. Wie aus Fig. 5a und b ersichtlich, paßt sich der
Abschnitt 21 der Profilquerschnittsform des Flachraumes 15 an, die bei Kipplage des Lagerkörpers 3 trapezähnlich ist.
Durch diese Anpassung und die freie Bettung an dem Schlauchabschnitt 21 wird die in schwimmender Bewegung sich einstellende
Position des Lagerkörpers 3 stabilisiert.
Jedes Ovalschlauchelement 2.N ist ausschließlich innerhalb des Tragbalkens 1 angeordnet, und zwar in loser Lage in den
Räumen 15, 16, d.h. ohne feste Befestigung an dem Tragbalken
1. Wie insbesondere aus Fig. 7 und 8 ersichtlich, ist die Stützwand 12 mit Aussparungen oder Durchgängen 121 versehen.
Deren Querschnitt entspricht an den stirnseitigen Wänden 110 dem einfachen und im übrigen dem zweifachen Schlauchflachquerschnitt.
Jeder Wandabschnitt zwischen zwei Durchgängen 121 bildet einen Anlagekern für das Ovalschlauchelement,
wobei die U-Krümmungsabschnitte 22, im Längsquerschnitt betrachtet,
querschnittsgleich mit dem Flachraum 16 in diesen
einfassen, so da/3 der gerade Abschnitt des Schlauchovalrings in dem Raum 16 unterbrochen ist. In den breiteren Durchgängen
121 befinden sich die nach hinten gerichteten Teile 220 benachbarter Krümmungsabschnitte in Anpre/3berührung. Die geraden
Schlauchanlageabschnitte 21 liegen in Reihenanordnung an der Gegenanlageflache 31 an. Zwischen den aneinandergereihten
Schlauchanlageabschnitten 21 sind durch die Schlauchkrümmungsabschnitte 22 entstehende schlauchfreie Zwischenräume
150 gebildet, mit denen die Anlageabschnitte 21 beabstandet sind. Schlauchfreie Zwischenräume 150 entstehen auch seitlich
der Stellen, wo die Krümmungsabschnitte 22 an den stirnseitigen Innenwänden 110 und der hinteren Längsinnenwand der Räume
15, 16 zu liegen kommen.
Die freien Endabschnitte 23 des Oval-Druckschlauchelements 2.N sind mit Verschlu/3körpern 24 geschlossen, wobei der Verschlußkörper
24 an einem Endabschnitt 23 ein Verbindungsteil zur Verbindung mit der vorzugsweise flexiblen Anschlußleitung
25 bildet. Diese ist durch einen Durchgang nach hinten aus dem Tragbalken 1 herausgeführt.
In Fig. 2 bildet die rückwärtige Seite des Lagerkörpers 3 unmittelbar
eine ebene Gegenanlageflache 31. Wie in Fig. 3 bis 6 und 8 dargestellt, kann zwischen den Schlauchanlageabschnitten
21 und der Rückseite des Lagerkörpers 3 zweckmäßig
eine durchgehende, über die Arbeitsbreite sich erstreckende Zwischenplatte angeordnet sein. Diese bildet dann die Gegenanlagefläche
31 für die Anlageabschnitte 21 der Schlauchelemente 2.N. Vorzugsweise ist die Platte sehr dünn, d.h., da/3
sie eine Stärke hat, die nur einen Bruchteil der Stärke der Rückwand 12 beträgt. Die Wandstärke der Stützwand 12 liegt in
der Größenordnung der Flachquerschnitte der Räume 15, 16. Die Zwischenplatte 310 besteht aus einem einer Durchbiegung sich
anpassenden Material. Sie bewirkt an der Grenzstelle zwischen mit unterschiedlichen Drücken beaufschlagten Druckzonen einen
ausgleichenden stetigen Druckübergang und insoweit eine ausgleichende
Druckverteilung zwischen den Druckschlauchelementen 2.N und dem Pre/31agerkörper 3. Dieser insbesondere aus
Kunststoff bestehende Körper wird dadurch vor nachteiligen Einflüssen unterschiedlicher Druckbeanspruchung geschützt.
Auch ist bei Anordnung der Zwischenplatte 310 vorteilhaft erreicht,
da/3 der Lagerkörper 3 im Profilquerschnitt eine geringere
Dimension aufweisen kann.
Die Druckschlauchelemente 2.N sind vorzugsweise gewebeverstärkt, und zwar in dem Ma/3e, da/3 das Wandmaterial so dehnungsfest
ist, daß auch bei besonders hoher Druckbeaufschlagung
der Schlauchelemente 2.N zuverlässig verhindert ist, da/3 das Schlauchmaterial in die schlauchfreien Räume 150 expandiert,
diese Räume 150 mit den konvex gekrümmten Krümmungsabschnitten
22 also bei jeder Druckbeaufschlagung ausgeprägt vorhanden sind.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Bearbeiten von bahnförmigem Material
(90)/ umfassend eine in Vorrichtungslänge sich erstrekkende Arbeitswalze (5), eine eine Gegenanlageflache bildende
Gegenanlage (6), gegen die das Bahnmaterial (90) mittels der Arbeitswalze (5) über die der Bahnbreite entsprechende
Arbeitsbreite pre/3bar ist, einen an seiner Vorderseite die Arbeitswalze (5) umfangsseitig lagernden
und sie mit Anpreßkraft beaufschlagenden Preßlagerkörper
(3), einen in Vorrichtungs länge sich erstreckenden Stützträger (1), wobei eine Stützwand (12) des Stützträgers
(1) und der Preßlagerkörper (3) in Anpre/3richtung relativ zueinander bewegbar angeordnet sind, und eine Anpreßkraft
erzeugende Anpreßeinrichtung (2), die einen zwischen Preßlagerkörper (3) und der Stützwand (12) bei der Relativbewegung
sich ändernden, in Vorrichtungs länge sich erstreckenden Raum (15) und einen darin angeordneten Druckschlauch
umfaßt, wodurch zwischen einer an der Preßlagerkörperrückseite gebildeten Gegenanlageflache (31) für den
Schlauch und der Stützwand (12) ein über die Preßlagerkörperrückseite (3) Anpreßdruck ausübender, im Profilquer
schnitt oval- oder flachförmiger Druckraum (20) vorgesehen ist, dessen Druckvolümen durch die Druckschlauchfüllung
mit Druckmedium bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet , daß der Druckschlauch als
Druckschlauchelement (2.N) vorgesehen ist, das sich, im Vorrichtungslängsquerschnitt betrachtet, L-, U- oder
ovalförmig mit wenigstens einem von der Schlauchgegenanlagefläche (31) zur Vorrichtungsrückseite hin nach hinten
weg gerichteten Krümmungsabschnitt (22) und mit einem zur
flächigen Anlage an die Schlauchgegenanlagefläche (31) kommenden Anlageabschnitt (21) erstreckt, wobei innerhalb
des Raumes (15) mit jedem Krümmungsabschnitt (22) zwischen der Schlauchgegenanlagefläche (31) und der Stützwand
(12) ein schlauchfreier Raum (150) bei jedem
- 18 -
Schlauchdruckfüllzustand gebildet ist, und da/3 die aus
Preßlagerkörper (3) und Arbeitswalze (5) in Anpre/3verbindung
gebildete Arbeitseinheit zwischen Gegenanlage (6) und Druckschlauchelement (2.N) derart angeordnet ist, da/3
die Arbeitseinheit (3, 4, 5), im Vorrichtungsprofilquerschnitt betrachtet, sowohl in Anpre/3richtung als auch
quer dazu ohne Zwangsführung bewegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e kennzeichnet,
daß das Wandmaterial des
Druckschlauchelements (2.N) so dehnungsfest ist, da/3 zur
Bildung des schlauchfreien Raums (150) der Schlauchkrümmungsabschnitt (22) bei jeder Druckbeaufschlagung im wesentlichen
expansionsfrei ist.
15
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Stützträger (2)
wenigstens einen zweiten hinteren, an der Vorrichtungsrückseite gelegenen Raum (16) umfaßt, wobei sich der
Schlauchkrümmungsabschnitt (22) mit Abstützung an wenigstens einer Rauminnenwand in den zweiten Raum (16) hinein
erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch g e -
kennzeichnet, da/3 der zweite hintere Raum
(16) über wenigstens einen Durchgang (121) in der Stützwand (12) mit dem den Schlauchanlageabschnitt (21) aufnehmenden
ersten Raum (15) verbunden ist, wobei der Schlauchkrümmungsabschnitt (22) den Durchgang (121)
durchgreift.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet
, da/3 die Stützwand (12) zwischen zwei Durchgängen (121) einen Anlagekern für ein
diesen einfassendes Schlauchelement (2.N) bildet.
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6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, da/3 das Schlauchelement (2.N) ein offener ovalförmiger Ring mit
freien Endabschnitten (23) ist, die in dem zweiten Raum (16) aufgenommen sind, wobei vorzugsweise ein Schlauchendabschnitt
(23) mit einer DruckmediumanschlujSleitung (25) verbunden ist, die aus dem Stützträger (1) herausgeführt
ist.
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7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, da/3 mehrere
über die Länge des Stützträgers (1) verteilt angeordnete Druckschlauchelemente (2.1 bis 2.5) vorgesehen sind,
* 15 wobei die zugehörigen Schlauchanlageabschnitte (21) in
Reihenanordnung an der dem Pre/31agerkörper zugehörigen Schlauchgegenanlagefläche (31) anliegen und zwischen den
aneinandergereihten Schlauchanlageabschnitten (21) diese beabstandende, durch die Schlauchkrümmungsabschnitte (22)
gebildete schlauchfreie Zwischenräume (150) vorgesehen sind, während vorzugsweise die nach hinten gerichteten
Teile (220) benachbarter Krümmungsabschnitte (22) in Anpre/3berührung sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, da/3 die Arbeitswalze (5) mittels zweier an dem Pre/31agerkörper (3)
angeordneter, an seiner Vorderseite freiliegender zylindrischer PrejSstabkörper (4) gelagert ist, die vorzugsweise
gleichen Kreisquerschnitt aufweisen und in formangepa/3ten Ausnehmungen des Pre/31agerkörpers (3) gehalten
sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, d a durch gekennzeichnet, da/3 die Querbewegbarkeit
des Pre/31agerkörpers (3) durch wenigstens ein
diesem zugeordnetes, mit dem Stützträger (1) verbundenes Anschiagelernent (11) begrenzt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch g e -
kennzeichnet, da/3 der Stützträger (1) im
Profilquerschnitt L- oder U-förmig und zur Arbeitswalze (5) offen ist, wobei wenigstens ein Schenkel des Stützträgerprofils
ein Halteanschlagelement (11) für den Preßlagerkörper
(3) bildet und vorzugsweise jeder Schenkel des Stützträgers (1) den Pre/31agerkörper (3) vollständig
übergreift.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, da/3 der Stützträger (1) in seiner Position an der Gegenanlage (6) mittels
einer Halteeinrichtung (7) verlagerbar und in der Ortsposition festsetzbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch g e kennzeichnet,
da/3 der Stützträger (1) um
eine außerhalb des Stützträgerprofilquerschnitts liegende
längsachsenparallele Achse schwenkbar angeordnet ist, vorzugsweise um die Achse einer die Gegenanlage bildenden
Gegenwalze (6).
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13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet , da/3 zwischen Halteeinrichtung
(7) und Stützträger (1) eine Bewegungseinrichtung (71) angeordnet ist, mittels der der Abstand des Stützträgers
(1) zur Gegenanlage (6) einstellbar und feststellbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, da/3 zwischen Schlauchanlageabschnitten (21) und der Rückseite des Lagerkörpers
(3) eine über dessen Länge sich durchgehend
- 21 -
erstreckende biegeanpaßbare Zwischenplatte (310) angeordnet
ist, die einen ausgleichenden stetigen Druckübergang zwischen mit unterschiedlichen Drücken beanspruchten
Druckzonen bewirkt.
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15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, da/3 die Gegenanlage eine Gegenwalze (6) ist und die Arbeitswalze (5)
im Bereich des seitlichen Scheitels der Gegenwalze (6) an dieser zur Anlage bringbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, da/3 der Arbeitswalze (5) eine sich parallel mit dem Tragbalken (1)
erstreckende Trennwand (35) zugeordnet ist, die, in Drehrichtung der Arbeitswalze (5) betrachtet, hinter der Gegenanlageflache
sowie zwischen dieser und dem Preßlagerkörper (3) angeordnet ist, wobei zwischen einem Längsrand
der Trennwand (35) und der Oberfläche der Arbeitswalze
(5) ein hydrodynamischer Dichtspalt ausgebildet ist, der an der Oberfläche der sich drehenden Arbeitswalze (5) anfallende
Substanz nur in Drehrichtung der Arbeitswalze (5) durchläßt.
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