DE29617525U1 - Lackierkopf - Google Patents
LackierkopfInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Lackierkopf, der dazu eingerichtet ist, über die Oberfläche eines Werkstückes in geringem
Abstand hinweggeführt zu werden und dabei ein Oberflächen-Beschichtungsmittel
auf die Oberfläche aufzutragen, mit
einer Auftragsdüse, die mit einem Anschluß für Oberflächen-Beschichtungsmittel
ausgestattet ist, und einer in deren Bereich mündenden Saugdüse, die mit einem Sauganschluß ausgestattet ist,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ferner betrifft die Erfindung eine Lackiereinrichtung, die mit mindestens zwei solchen Lackierköpfen ausgestattet ist.
Ein solcher Lackierkopf ist aus der DE 42 07 090 02 bekannt
und dient dazu, mit einem möglichst geringen Aufwand an Lack, Farbe oder einer sonstigen Beschichtungsflüssigkeit
oder -paste die Flächen von Werkstücken zu beschichten, die durch eine Aussparung des Lackierkopfes an diesem entlangbewegt
werden.
Dabei wird durch den Sauganschluß Luft längs der Werkstückoberfläche,
an der Auftragsdüse vorbei und in die Saugdüse hineingesaugt, wobei der dynamische Unterdruck in der Luftströmung
die Flüssigkeit in der Auftragsdüse ansaugt und diese gegen die Werkstückoberfläche aufprallen läßt. Durch
die Relativbewegung von Werkstück und Lackierkopf läuft dann die Saugdüse über den frisch beschichteten Bereich hinweg
und saugt alle überschüssige Flüssigkeit, etwa Farbe, ab. Auftragsdüse und Absaugung können auch umgekehrt angeordnet
sein. In einem nachgeschalteten Gerät wird die Farbe abgeschieden und wieder zur Auftragsdüse zurückgeführt.
&ngr;":
Der bekannte Lackierkopf arbeitet beim Beschichten von schmalen Kanten tadellos, ist aber zum Auftragen eines breiteren
Beschichtungsstreifens besonders auf eine nicht abgesetzte
Fläche weniger geeignet. Außerdem wird beim Beschichtungsvorgang eine verhältnismäßig große Farbmenge aufgetragen,
die dann wieder abgesaugt und zurückgewonnen werden muß.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den eingangs genannten, bekannten
Lackierkopf dahingehend weiterzubilden, daß der Auftrag sparsamer erfolgt und über eine größere Breite erfolgen
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Auftragsdüse als Schlitzdüse ausgebildet ist, die der Werkstückoberfläche mit geringem Abstand zu dieser zugewandt ist
und deren Mündung von einem schmalen, sich quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden Schlitz gebildet ist, und daß
die Saugdüse der Auftragsdüse vorauslaufend oder nachfolgend
zum Werkstück hin mündet.
Es wird zunächst darauf hingewiesen, daß die Lackierdüse der Erfindung nicht nur zum Auftrag von Lack, sondern von fließfähigen
Beschichtungsmitteln aller Art eingerichtet ist, soweit diese die zum Auftrag erforderliche Viskosität aufweisen.
Es kann aber die Breite des Schlitzes der Auftragsdüse so an die Viskosität der aufzutragenden Flüssigkeit und die
Strömungsgeschwindigkeit der Luft vor dem Schlitz angepaßt werden, daß die erfindungsgemäße Lackierdüse für alle Flüssigkeiten
infrage kommt, die man bisher durch Aufsprühen, aufstreichen, Aufwalzen u. dgl. aufgetragen hat.
Im schmalen Schlitz erfolgt über dessen Längenerstreckung hinweg an jeder Stelle im wesentlichen derselbe Durchsatz,
soweit diese Stellen alle vom angesaugten Luftstrom über-
spült werden. Die Weite des Schlitzes und die Geschwindigkeit des Luftstromes (eine Funktion des Abstandes von der
Werkstückoberfläche und der Leistung des Sauggebläses) können also in Abhängigkeit von der aufzutragenden Flüssigkeit
so gewählt werden, daß die Auftragsdüse im wesentlichen nur von der Flüssigkeitsmenge durchströmt wird, die auch aufgetragen
werden soll. Es wird nur noch ein geringer Flüssigkeitsüberschuß nötig sein, um die zuverlässige Erzeugung eines
deckenden und gleichmäßigen Überzugs aus der Flüssigkeit auf dem Werkstück gewährleisten zu können.
Beim Auslauf des Lackierkopfes gegen Kanten des Werkstücks,
an denen die vom Lackierkopf aufzutragende Beschichtung beginnt oder endet, bildet sich für gewöhnlich eine Tropfenansammlung
aus der Flüssigkeit, die wegen ihrer großen Haftung am Untergrund nicht weggesaugt werden kann, aber noch fließfähig
ist.
Gemäß Anspruch 2 ist nun hinter der Saugdüse eine weitere ähnliche Anordnung vorgesehen, die hier der Unterscheidung
halber mit "Tropfenabsaugdüse" bezeichnet ist, aber denselben
Aufbau aufweisen kann wie die Saugdüse.
Diese Tropfenabsaugdüse saugt die Tropfenansammlung ab, die
sich beim Vorbeilaufen des Überganges zwischen der Saugdüse und der Tropfenabsaugdüse einstellen konnte.
Die Tropfenabsaugdüse kann einen eigenen Sauganschluß aufweisen,
mit dem sie an eine eigene Saugeinrichtung angeschlossen ist. Bevorzugt ist sie allerdings zusammen mit der
Saugdüse an deren Sauganschluß angeschlossen. Im Grenzfall sind die Saugdüse und die Tropfenabsaugdüse in einem gemeinsamen,
rohrartigen Gehäuse angeordnet, innerhalb dessen lediglich eine Trennwand angeordnet ist, die sich quer zur Bewegungsrichtung
des Werkstücks erstreckt und die beiden Düsen begrenzt.
Die Tropfenabsaugdüse könnte, quer zur Bewegungsrichtung
gesehen, eine geringere oder größere Länge aufweisen als die Saugdüse; bevorzugt weist sie aber die gleiche Länge auf
(Anspruch 3), so daß sich nicht schräglaufende Luftströme zwischen den beiden Düsen einstellen können, die die gleichmäßige
Auuftragsdicke beeinträchtigen könnten. Allerdings ist die Mündungsfläche der Tropfenabsaugdüse bevorzugt kleiner
als die der Saugdüse, so daß sich in der Mündung der Tropfenabsaugdüse eine höhere Strömungsgeschwindigkeit einstellt
als in der der Saugdüse, so daß sich an Querkanten absetzende Tropfen kraftvoll in die Tropfenabsaugdüse eingezogen
werden.
Der die Mündung der Auftragsdüse bildende Schlitz kann sich geradlinig erstrecken, wenn die zu beschichtende Werkstückoberfläche
eine Fläche bildet, deren Erzeugende stets eine zum Schlitz parallele Gerade ist. Maßgebliche Bedingung ist
der Umstand, daß der Abstand zur Werkstückoberfläche über
die gesamte Schlitzlänge hinweg möglichst konstant und gering ist.
Wenn die Werkstückoberfläche quer zur Bewegungsrichtung gekrümmt
ist, etwa an einer abgerundeten Längskante, dann muß der Schlitz ebenso gekrümmt sein, damit wieder die obige
Bedingung erfüllt ist. Gleiches gilt für abgestufte Kanten.
Wird die Saugdüse mit durchgehend etwa gleichem Querschnitt bis zum Sauganschluß hin ausgebildet, dann ist zwar ihr
Strömungswiderstand gering, aber der in ihr herrschende Unterdruck variiert stark, sobald sich ein Wewrkstück in den
Saufbereich hinein oder aus diesem heraus bewegt.
Um diesem Nachteil abzuhelfen, ist gemäß Anspruch 4 eine
Blende oder Verengung zwischen der Saugdüse und dem Sauganschluß vorgesehen, die er verhindert, daß bei kurzzeitigem
Unterbrechen der Werkstückbeschickung der Druck in der Maschine ungebührlich abfällt und somit der Flüssigkeitsauftrag
beeinträchtigt wird.
Eine solche Blende ist jedoch nur beim erfindungsgemäßen
Lackierkopf möglich, weil bei diesem wegen der äußerst geringen, abzusaugenden Flüssigkeitsmenge in der Saugdüse nur
ein hoher Druck, nicht aber ein hoher Luftdurchsatz einzuhalten
ist. Es kann der erfindungsgemäße Lackierkopf deshalb auch an ein Sauggebläse mit einer ungewöhnlich geringen
Durchsatzleistung angeschlossen werden.
Grundsätzlich sollte die Saugdüse mindestens dieselbe Länge, quer zur Bewegungsrichtung gemessen, aufweisen wie der
Schlitz, und dieses Länge ist gemäß Anspruch 5 auch bevorzugt. Sie ergibt einen scharf an den Seiten begrenzten Auftrag
der Flüssigkeit und ist somit bestens zum Beschichten der Schmalseite einer Platte oder zum Aufbringen eines
scharf begrenzten Farbstreifens geeignet.
Alternativ kann es gemäß Anspruch 6 aber auch vorteilhaft sein, daß sich die Saugdüse mindestens an einem Querende
über den Schlitz der Auftragsdüse hinauserstreckt, so daß sich in diesem Bereich beim überfahren eines bereits beschichteten
Streifens in dessen Randbereich eine Querströmung der abgesaugten Luft ergibt, die dafür sorgt, daß die
Seitenkante des aufgetragenen Flüssigkeitsstreifens nicht scharf abgegrenzt ist, sondern ein wenig verläuft. Werden
mehrere Streifen etwa aus Farbe so nebeneinanderliegend aufgetragen, daß Seitenkante an Seitenkante liegt, dann überdecken
sich die verlaufenden Bereiche der benachbarten Seitenkanten, so daß ein einheitlicher Farbauftrag entsteht,
bei dem nicht mehr erkennbar ist, wo ursprünglich die Sei-
tenkanten der aufgetragenen Farbstreifen gelegen waren.
Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die überstehenden Enden der Saugdüse zur Seite bzw. nach
außen (quer zur Bewegungsrichtung) spitz zulaufen (Anspruch 7).
Bevorzugt erstreckt sich die Saugdüse beiderseits über die Auftragsdüse hinaus, doch sollte vermieden werden, daß die
Saugdüse über die zu beschichtende Oberfläche seitlich übersteht. Aus diesem Grunde ist ein erfindungsgemäßer Lackierkopf
bevorzugt mit mehreren, austauschbaren Düsenanordnungen ausgestattet, die je nach Bedarf eingesetzt werden können.
Wie schon oben vermerkt, ist es wesentlich, daß der Abstand zwischen der Auftragsdüse und der zu beschichtenden Werkstückoberfläche
gering und möglichst gleichmäßig ist.
Es wäre nun möglich, den Lackierkopf mit einer nachstellenden Regelung zu versehen, wie sie etwa aus dem DE-GM 93 17
655.4 bekannt ist. Aber abgesehen von der Tatsache, daß eine
solche Regelung aufwendig ist, ist sie außerdem entweder träge oder neigt zum Nachschwingen, so daß nicht immer zuverlässig
für gleichbleibende Betriebsbedingungen für den erfindungsgemäßen Lackierkopf gesorgt werden kann.
Hier schlägt die Erfindung gemäß Anspruch 8 eine Führung vor, die auf dem Werkstück selbst abläuft, mit den beiden
Düsen starr verbunden ist und den beweglich gelagerten und z.B. mittels Federn an das Werkstück angedrückten Lackierkopf
somit stets zwangsläufig in gleichbleibender räumlicher Zuordnung zum Werkstück hält. Diese Führung gewährleistet
die optimale Wirkung des erfindungsgemäßen Lackierkopfes.
Natürlich ist der erfindungsgemäße Lackierkopf auch ohne die
genannte Führung verwendbar, aber möglicherweise im Einzelfall nur suboptimal·.
Die Erfindung betrifft auch, wie schon eingangs vermerkt, eine Lackiereinrichtung mit mindestens zwei zueinander versetzten
Lackierköpfen, die so angeordnet sind, daß die von ihnen auf das Werkstück aufgetragenen Beschichtungsstreifen
fugenlos aneinander angrenzen (Anspruch 9)- Mit bekannten Lackierköpfen war eine solche Beschichtung nicht möglich, da
diese nur zum Lackieren der Seitenkanten der Werkstücke eingerichtet waren. Beim erfindungsgemäßen Lackierkopf ist es
dagegen möglich, bei dessen entsprechender Ausbildung sogar ebene Flächen zu beschichten.
Besonders vorteilhaft ist die in Anspruch 10 vorgeschlagene Ausbildung, bei der vor jeweils um 90° zueinander versetzte
Lackierköpfe vorgesehen sind, die jeweils einen Quadrant der Oberfläche eines Profilstabes beschichten, vorzugsweise eines
Rundstabes. Hierbei sind bevorzugt die Lackierköpfe einander paarweise gegenüberliegend angeordnet.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten,
schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert; in dieser zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lackierkopfes, im Schrägbild und schräg von vorne gesehen,
Fig. 2 den Längsschnitt durch den Lackierkopf der Fig. 1,
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lackierkopfes, im Schrägbild und schräg von vorne gesehen,
Fig. 4 den Längsschnitt durch den Lackierkopf der Fig. 3,
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Lackierkopfes, im Schrägbild und schräg von vorne gesehen,
Fig. 6 den Längsschnitt durch den Lackierkopf der Fig. 5,
Fig. 7a die Frontansicht einer erfindungsgemäßen Lackiereinrichtung
mit vier Lackierköpfen, von vorne (in Bewegungsrichtung
des Werkstückes) gesehen,
Fig. 7b den Querschnitt durch die Lackiereinrichtung der Fig. 7as, quer zur Bewegungsrichtung des Werkstückes
gesehen,
Fig. 7c den Querschnitt durch ein Werkstück nach Durchlaufen des ersten Lackierkopfpaares der Lackiereinrichtung
der Fig. 7a und 7b, und
Fig. 7d den Querschnitt durch das Werkstück der Fig. 7c nach Durchlaufen des zweiten Lackierkopfpaares der Lakkiereinrichtung
der Fig. 7a und 7b.
Im folgenden werden Lagebezeichnungen wie "vorne", "hinter" usw. beim Lackierkopf und der Lackiereinrichtung in Bezug
auf das bewegte Werkstück verstanden: eine erste Stelle des Lackierkopfes (etwa die Auftragsdüse), die von einem Punkt
des Werkstückes vor einer zweiten Stelle des Lackierkopfes (etwa der Saugdüse) erreicht wird, liegt ver dieser.
In Fig. 1 ist ein Lackierkopf 1 im Schrägbild und das hintere Ende eines sich von diesem wegbewegenden Werkstückes 2 zu
sehen, das sich in Richtung des Pfeiles 3 am Lackierkopf 1 vorbeibewegt hat. Der Pfeil 3 zeigt allerdings die Richtung
einer Relafcivbewegung zwischen Werkstück 2 und Lackierkopf
an, der nur im bevorzugten Regelfall ortsfest oder nahezu ortsfest montiert ist, aber dem Grunde nach auch etwa an dem
ruhenden Werkstück 2 entlanggeführt werden könnte.
Das Werkstück 2 ist ein Vierkantstab, der an seiner einen Ecke abgestuft ist. Die eine der durch die Abstufung verkürzten
Seitenflächen und die beiden durch die Abstufung gebildeten
Flächen wurden soeben lackiert, ebenso auch ein schmaler Streifen der beiderseits angrenzenden Seitenflächen. Zu
diesem Zweck weist der Lackierkopf 1 eine kastenartige Düsenanordnung 4 auf, die zum Werkstück 2 hin durch einen Boden
5 abgeschlossen ist und auf der gegenüberliegenden Seite einen Sauganschluß 6 aufweist.
Der Boden 5, die vordere Seitenwand 7 und die hintere Seitenwand 8 der Düsenanordnung 4 sind komplementär zum Profil
des Werkstückes so ausgebildet, daß eine Öffnung gebildet ist, die dazu eingerichtet ist, bei dem durch sie hindurchlaufenden
Werkstück 2 dessen zu beschichtende Oberflächer, abzudecken und zum Werkstück hin allseitig einen nur geringen
Luftspalt freizulassen.
Mit geringem Abstand zur vorderen Seitenwand 7 erstreckt sich parallel zu dieser eine Trennwand 9, die ebenso ausgeschnitten
ist wie die vordere Seitenwand 7 und zusammen sit dieser einen dem Werkstück zugewandten, sich quer zur Bewegungsrichtung
3 erstreckenden Schlitz 10 bildet, der die Mündung einer Auftragsdüse 11 darstellt, die an dem vom
Schlitz 10 abgewandten Ende der Trennwand 9 abgeschlossen ist und nahe diesem Ende durch eine Durchbrechung der vorderen
Seitenwand 7 mit einem Lackanschluß 12 verbunden ist. der als Stutzen auf die vordere Seitenwand 7 von vorne her
aufgesetzt ist.
in. &ogr; &kgr;
Der Raum zwischen der Trennwand 9 und der hinteren Seitenwand 8 bildet eine Saugdüse 13, die somit hinter der Auftragsdüse
1 1 liegt und sich quer zur Bewegungsrichtung 3 über dieselbe Länge erstreckt wie diese. Sie kann aber auch
umgekehrt angeordnet sein.
Im Betrieb sind der Sauganschluß 6 und der Lackanschluß 12 an eine Saugleitung bzw. an eine Lackleitung angeschlossen,
wie dies etwa in der DE 42 07 090 C2 gezeigt ist, deren Inhalt durch die Bezugnahme in die vorliegende Offenbarung
mitaufgenommen ist. Gleichzeitig wird das Werkstück 2 in der
Richtung 3 durch die Öffnung der Düsenanordnung 4 bewegt. Dabei strömt angesaugte Luft von vorne nach hinten zwischen
dem Schlitz 10 und den ihm zugewandten Oberflächen des Werkstücks 2 hindurch und saugt dabei infolge des dynamischen
Unterdrucks Lack aus der Auftragsdüse 11 an, der sich in einer dünnen, gleichförmigen Schicht auf dem Werkstück niederschlägt.
Die Lackförderung kann gegebenenfalls auch von einer (nicht gezeigten) Lackpumpe übernommen und gesteuert
werden, deren Förderung so erfolgen kann, daß cer Sog der Luftströmung hinter dem Schlitz im wesentlichen ohne Auswirkung
bleibt.
Die so beschichtete Zone des Werkstücks 2 läuft nun unter der Saugdüse 13 hindurch, wo überschüssiger Lack abgesaugt
wird und insbesondere an den Seitenflanken des Lackauftrages
verhindert wird, daß der Lack nach außen läuft.
Die Viskosität des Lacks, die Strömungsgeschwindigkeit der Luft hinter dem Schlitz 10 und die Abmessungen der Auftragsdüse
11 bestimmen den Lackdurchsatz, und zusammen mit diesem bestimmt die Geschwindigkeit in Richtung 3 des Werkstücks 2
die Dicke des Lackauftrags, die über dessen gesamte Breite im wesentlichen konstant ist. So ist es möglich, diese Parameter
so aufeinander abzustimmen, daß nur ein sehr geringer Lacküberschuß auftritt, der durch die Saugdüse 13 wieder
entfernt wird. Dieses Merkmal ist besonders dann wesentlich, wenn ein Lack aus miteinander reagierenden Komponenten verwendet
wird, der in aller Regel nicht mehr zurückgewonnen werden kann.
Auch bei Verwendung eines normalen, an Luft aushärtenden Lacks ist dessen Wiederaufbereitung schwierig, da genau der
Anteil an Lösungsmittel zugesetzt werden muß, der sich beim Absaugen verflüchtigt hat; der erfindungsgemäße Lackierkopf
kann aber so fein eingestellt werden, daß die in der Saugluft aufgefangenen Lackreste so gering sind, daß eine Rückgewinnung
allenfalls bei größeren Produktionschargen lohnend wird.
Die Strömungsrichtung der Saugluft ist in Fig. 2 mit dem Pfeil 14 bezeichnet.
Die in Fig. 3 und 4 sowie in Fig. 5 und 6 gezeigten Ausführungsformen
des Lackierkopfes 1 ähneln weitgehend der der Fig. 1 und 2: die gleichen Bezugszeichen wie in diesen bezeichnen
gleiche oder übereinstimmende Elemente. Bei einigen dieser Elemente wurde der Kürze halber die Beschreibung weggelassen;
in diesen Fällen wird auf die Figuren 1 und 2 verwiesen.
In der Ausführungsform der Fig. 3 und 4 ist das Werkstück 2
ein Rohr mit rundem Querschnitt, das sich soeben an den Lakkierkopf 1 heranbewegt. Dementsprechend sind die beiden Seitenwände
7, 8 der Düsenanordnung 4 kreisbogenförmig so ausgeschnitten, daß sich die Auftragsdüse 11 und die Saugdüse
13 jeweils über einen Quadranten des Querschnitts des Werkstücks 2 erstrecken.
Hinter der hinteren Seitenwand 8 ist allerdings noch eine weitere Düse angeordnet, die eine Tropfenabsaugdüse 15 bil-
det, die sich quer -z:ur Bewegungsrichtung 3 über die selbe
Länge erstreckt wie die Auftragsdüse 11 und die Saugdüse 13-
Die Tropfenabsaugdüse 15 ist nach hinten durch eine Endwand
16 abgeschlossen, die sich zum Werkstück 2 hin an die vordere Seitenwand 8 so annähert, daß die Tropfenabsaugdüse 15
sich, von einer engen Mündung ausgehend, in Saugrichtung
(Pfeil 14) erweitert, so daß für eine starke Saugströmung in
der Mündung und somit an der Werkstückoberfläche gesorgt
ist.
Die Tropfenabsaugdüse 15 mündet ihrerseits wie auch die
Saugdüse 13 in den Sauganschluß 6 ein.
Wird das Werkstück in Richtung des Pfeiles 3 bis an die Düsenanordnung
4 herangeführt, hat den Schlitz 10 passiert und
beginnt, an der Saugdüse 13 vorbeizulaufen, dann wird Lack
durch den Schlitz 10 zur Saugdüse 13 hin angesaugt und erreicht dabei die vordere Endkante des Werkstücks 2. Die Endkante
des Werkstücks 2 durchläuft zwei Absaugkammern. Beim Passieren der Tropfenabsaugdüse 15 werden die Tropfen kraftvoll
in Richtung des Pfeils Ik abgesaugt.
Auch die Ausführungsform der Fig. 5 und 6 ist für die Lakkierung
eines runden Profilstabes oder Rohres bestimmt, der bzw. das allerdings in Fig. 5 nicht gezeigt ist. Im Gegensatz
zu den beiden vorangehenden Ausführungsformen ist allerdings
die Saugdüse 13 beiderseits mit einer zwickelförmigen
Verlängerung 18 versehen, so daß die Gesamtlänge der Saugdüse 13, quer zur Bewegungsrichtung 3 des Werkstückes
(nicht gezeigt) gesehen, langer ist als die Länge der Auftragsdüse 11. Durch diese Ausbildung wird ein gewisses seitliches
Absaugen des aufgetragenen Lackes zugelassen, das in
den beiden vorangehenden Ausführungsformen durch die seitliche
Unterströmung der Saugdüse verhindert wurde. Wird nun nach dem Auftrag eines Lackstreifens auf das Werkstück ein
zweiter Lackstreifen bündig seitlich an den ersten anschließend aufgetragen, dann gehen die abgesaugten Ränder
der Lackstreifen so vollkommen ineinander über, daß eine einheitliche Lackschicht erkennbar wird, der man nicht mehr
ansieht, daß sie aus mehreren einzelnen Streifen gebildet wurde.
Ferner ist, wie in Fig. 6 erkennbar, im Kanal zwischen der Saugdüse 13 und dem Sauganschluß 6 eine Blende 17 angeordnet,
die dafür sorgt, daß die differenz des Unterdruckes mit und ohne Wewrkstück 2 minimiert wird, Wenn ein Werkstück 2
den Lackierkopf 1 passiert, steigt dadurch der Unterdruck schlagartig auf den Arbeitsdruck an, so daß eine homogene
Lackierung über die gesamte Werkstücklänge gegeben ist.
Wenn umgekehrt die Saugdüse 13 wegen eines Werkstückendes freigelegt wird, verhindert die Blende 17 einen Druckabfall
in der gesamten Saugeinrichtung, so daß sich beim Erscheinen eines neuen Werkstückes der Unterdruck in der Saugdüse 13
schnellstmöglich wieder einstellt.
Schließlich ist am Lackierkopf unmittelbar neben der Düsenanordnung
eine Führungsrolle 19 frei drehbar gelagert; ihre Lager sind bezüglich der Düsenanordnung 4 ortsfest angebracht.
Die Führungsrolle 19 weist die Form eines Doppelkegelstumpfes auf, mit dem kleinsten Durchmesser in der Mitte
zwischen den beiden Lagern. Die Drehachse der Rolle erstreckt sich quer zur Bewegungsrichtung 3 des Werkstücks,
der kleinste Durchmesser liegt auf gleicher Höhe wie die Mitte der Düsenanordnung 4, und der Abstand der Führungsroi-
le 19 zum Werkstück 2 hin ist so bemessen, daß die Führungsrolle dann führend am Werkstück (einem Rohr oder Rundstab)
entlangläuft, wenn der Abstand zwischen der Düsenanordnung 4 (den Rändern des Schlitzes 10 und der Saugdüse 13) zur Oberfläche des Werkstücks allseitig gleichmäßig und gering ist.
entlangläuft, wenn der Abstand zwischen der Düsenanordnung 4 (den Rändern des Schlitzes 10 und der Saugdüse 13) zur Oberfläche des Werkstücks allseitig gleichmäßig und gering ist.
Eine Federung 20 greift am Lackierkopf 1 an und belastet ihn in Richtung gegen das Werkstück. Der Lackierkopf 1 ist dabei
in Richtung des Doppelpfeiles 21 beweglich.
Die Führungsrolle 19 hält somit den Abstand zwischen dem
Lackierkopf 1 und dem Werkstück 2 stets konstant, und demzufolge die Breite des Luftspaltes, der zwischen der Düsenanordnung
4 und dem Werkstück 2 auftritt und der für einen
gleichmäßigen Lackauftrag wichtig ist.
Lackierkopf 1 und dem Werkstück 2 stets konstant, und demzufolge die Breite des Luftspaltes, der zwischen der Düsenanordnung
4 und dem Werkstück 2 auftritt und der für einen
gleichmäßigen Lackauftrag wichtig ist.
Eine ähnliche Steuerung des Lackierkopfes 1 kann auch in einer
zweiten Richtung quer zum Doppelpfeil 21 erfolgen, so
daß der Lackierkopf 1 auch ein in sich mehrdimensional krummes Werkstück tadellos lackieren kann.
daß der Lackierkopf 1 auch ein in sich mehrdimensional krummes Werkstück tadellos lackieren kann.
In Fig. 7a und 7b ist eine Lackiereinrichtung gezeigt, die
vier Lackierköpfe 1 der Ausführungsform aufweist, wie sie in Fig. 5 und 6 gezeigt ist.
vier Lackierköpfe 1 der Ausführungsform aufweist, wie sie in Fig. 5 und 6 gezeigt ist.
Diese Lackierköpfe 1 sind jeweils um 90° zueinander versetzt angeordnet, und zwar für einen ersten Arbeitsgang in jeweils
vertikaler Richtung einander zugewandt und für einen zweiten Arbeitsgang in jeweils horizontaler Richtung einander zugewandt
(Fig. 7b). Jeder der Lackierköpfe 1 ist dazu eingerichtet,
auf der Außenoberfläche des Rohres 2 mit rundem
Querschnitt, das das Werkstück bildet, einen Quadranten mit
Lack zu beschichten. Wenn das Rohr 2 in Richtung des Pfeiles 3 (Fig. 7b) durch die Lackiereinrichtung läuft, dann wird
zunächst die Ober- und Unterseite des Rohres 2 mit einem
(Fig. 7b). Jeder der Lackierköpfe 1 ist dazu eingerichtet,
auf der Außenoberfläche des Rohres 2 mit rundem
Querschnitt, das das Werkstück bildet, einen Quadranten mit
Lack zu beschichten. Wenn das Rohr 2 in Richtung des Pfeiles 3 (Fig. 7b) durch die Lackiereinrichtung läuft, dann wird
zunächst die Ober- und Unterseite des Rohres 2 mit einem
Lackauftrag 22 versehen (Fig. 7c), und dann die beiden einander horizontal gegenüberliegenden Seiten (Fig. 7d). Dabei
erfolgt der Lackauftrag im zweiten Arbeitsgang so kurz nach dem Lackauftrag im ersten Arbeitsgang, daß die noch feuchten
Ränder der jeweils aneinander angrenzend aufgetragenen Lackstreifen 22 sauber miteinander verlaufen.
Alle in den Ansprüchen, der Beschreibung und/oder der Zeichnung dargestellten Einzel- und Kombinationsmerkmale sind erfindungswesentlich.
Der Schutzumfang der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren
Kombination.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr stellt dieses
nur eine vorteilhafte Ausgestaltungsform des Erfindungsgedankens
dar.
Bezugszeichenliste
| 1 | Lackierkopf |
| 2 | Werkstück |
| 3 | Bewegungsrichtung des Werkstücks 2 |
| 4 | Düsenanordnung |
| 5 | Boden |
| 6 | Sauganschluß |
| 7 | hintere Seitenwand |
| 8 | vordere Seitenwand |
| 9 | Trennwand |
| 10 | Schlitz |
| 1 1 | Auftragsdüse |
| 12 | Lackanschluß |
| 13 | Saugdüse |
| 14 | Richtung der Saugströmung |
| 15 | Tropfenabsaugdüse |
| 16 | Endwand |
| 17 | Blende |
| 18 | verlängerte Enden der Saugdüse 13 |
| 19 | Führungsrolle |
| 20 | Federung |
| IV) | Bewegungsrichtungen des Lackierkopfes 1 |
| 22 | Lackauftrag auf dem Werkstück 2 |
Claims (10)
1. Lackierkopf, der dazu eingerichtet ist, über die Oberfläche eines Werkstückes in geringem Abstand hinweggeführt
zu werden und dabei ein Oberflächen-Beschichtungsmittel auf
die Oberfläche aufzutragen, mit
einer Auftragsdüse, die mit einem Anschluß für Oberflächen-Beschichtungsmittel
ausgestattet ist, und einer in deren Bereich mündenden Saugdüse mit einem Sauganschluß
ausgestattet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auftragsdüse (11) als Schlitzdüse ausgebildet
ist, die der Werkstückoberfläche mit geringem Abstand zu
dieser zugewandt ist und deren Mündung von einem schmalen, sich quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden
Schlitz (10) gebildet ist, und
daß die Saugdüse (13) der Auftragsdüse (11) vorauslaufend
oder nachfolgend zum Werkstück (2) hin mündet.
2. Lackierkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, in Bewegungsrichtung des Lackierkopfes (1) gesehen,
hinter der Saugdüse (13) eine Tropfenabsaugdüse (15) zum
Werkstück (2) hin mündet, die bevorzugt mit dem Sauganschluß (6) verbunden ist.
3. Lackierkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tropfenabsaugdüse (15), quer zur Bewegungsrichtung (3)
des Werkstückes (2) gesehen, etwa dieselbe Länge aufweist wie die Saugdüse (13)-
4. Lackierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Saugdüse (13) und dem Sauganschluß
(6) eine Verengung oder Blende (17) ausgebildet ist.
5- Lackierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis k, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugdüse (13), quer zur Bewegungsrichtung (3) des Werkstückes (2) gesehen, etwa dieselbe Länge
aufweist wie der Schlitz (10).
6. Lackierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugdüse (13), quer zur Bewegungsrichtung (3) des Werkstückes (2) gesehen, sich über mindestens
eines der Enden des Schlitzes (10) hinauserstreckt (18).
7- Lackierkopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das sich über den Schlitz (10) hinauserstreckende Ende (18) der Saugdüse (13) sich von diesem weg verjüngt und bevorzugt
spitz ausläuft.
8. Lackierkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er beweglich (21) angeordnet ist und
eine Führung (19) aufweist, die am Werkstück (2) verschieblich angreift und gegenüber der Auftragsdüse (11) und der
Saugdüse (13) ortsfest ist.
9- Lackiereinrichtung mit mindestens zwei jeweils zueinander
versetzten Lackierköpfen (1) nach einem der Ansprüche bis 8, wobei die von dem jeweiligen Schlitz (10) benetzten
Oberflächen des Werkstücks (2) aneinander angrenzen.
10. Lackiereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Beschichten von Profilstäben, insbesondere
Rundstäben (2), vier Lackierköpfe (1) vorgesehen sind, die um jeweils 90° gegeneinander versetzt sind, so daß jeder
Lackierkopf (1) einen Quadranten (22) der Außenoberfläche
des Profilstabes (2) beschichtet.
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| DE29617525U DE29617525U1 (de) | 1996-10-11 | 1996-10-11 | Lackierkopf |
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