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DE29616018U1 - Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper - Google Patents

Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper

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Publication number
DE29616018U1
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DE
Germany
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belt
container
belt according
gmbh
center axis
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Expired - Lifetime
Application number
DE29616018U
Other languages
English (en)
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Niggeloh & Co Kommanditge GmbH
Original Assignee
Niggeloh & Co Kommanditge GmbH
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Publication date
Application filed by Niggeloh & Co Kommanditge GmbH filed Critical Niggeloh & Co Kommanditge GmbH
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Priority to DE19643250A priority patent/DE19643250A1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41FGARMENT FASTENINGS; SUSPENDERS
    • A41F9/00Belts, girdles, or waistbands for trousers or skirts
    • A41F9/002Free belts
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B39/00Packaging or storage of ammunition or explosive charges; Safety features thereof; Cartridge belts or bags
    • F42B39/02Cartridge bags; Bandoleers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Prostheses (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Anmelderin: Niggeloh GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
Kaiserstr. 155
4247 7 Radevormwald
Bezeichnung
der Erfindung: Gürtel zum Tragen von Gegenständen am
menschlichen Körper
Die Erfindung betrifft einen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper vorzugsweise im Hüftbereich mit wenigstens einem zumindest mittelbar angeordneten Behältnis.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise in Gestalt eines Patronengürtels bekannt. Ein Patronengürtel weist eine Vielzahl von sich vertikal erstreckenden Aufnahmetaschen für Patronen auf, aus denen die einzelnen Patronen von oben her frei entnehmbar sind. Auch sind Patronengürtel bekannt, die zusätzlich noch ein Behältnis für einen Flachmann aufweisen, wobei das Behältnis mit einer verschließbaren, nach oben weisende Öffnung versehen ist.
Des weiteren gehören zum Stand der Technik Gürtel, die beispielsweise ein dünnes Einsteckfach für Geld aufweisen, welches innerhalb der Kontur des Gürtels angeordnet ist.
Postgiroamt Credit- und Volksbank eGmbH Commerzbank AG USt-IdNr.
Essen Wuppertal-Barmen Wuppertal-Bärmen VAT-No.
{BLZ 360 100 43) 445 04-431 (BLZ 330 600 98) 301 891024 (BLZ 330 400 01) 4 034 823 DE 121068676
issiggeloii GmbH & Co.
Die oben beschriebene Vorrichtungen weisen alle den grundsätzlichen Nachteil auf, daß sie jeweils nur einen sehr eingeschränkten Gebrauchszweck haben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen neuen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper zu schaffen, welcher vielseitiger einsetzbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere aus den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach sich das Behältnis schlauchförmig in Richtung einer Längsmittelachse des Gürtels erstreckt und daß das Behältnis mindestens eine seitliche, verschließbare Öffnung aufweist.
15
Die erfindungsgemäßen Tragevorrichtung weist zum einen einen hohen Tragekomfort auf, da sie eine große Anlagefläche an den Körper aufweist und somit in Bezug zum Körper kaum Relativbewegungen vollzieht. Darüber hinaus erfolgt der Zugang zum Behältnis auf vorteilhafte Weise seitlich. Beispielsweise bei der Mitnahme eines Fotoapparates ist somit das schnelle Verstauen sowie auch die schnelle Entnahme des Fotoapparates gewährleistet.
Zwar sind aus dem heterogenen Stand der Technik sogenannte "Nierentaschen" bekannt, die zur Aufnahme von unterschiedlichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs beim Einkaufen, Wandern, Skifahren oder sonstigen Gelegenheiten verwendet werden können. Hierbei handelt es sich jedoch um im wesentlichen aus der Dimensionierung des Gürtels herausragende Taschen, wobei der Gürtel lediglich Hilfsmittel zur Anordnung am Körper darstellt. Darüber hinaus vollführen
Niggeloh GmbH & Co.
derartige Taschen bei der Fortbewegung des Menschen, insbesondere beim Sport, pendelartige Bewegungen relativ zum Körper, die den Tragekomfqrt deutlich mindern.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das schlauchförmige Behältnis beidseitig jeweils eine Öffnung auf, wodurch ein Gegenstand auf jeden Fall (ob Rechts- oder Linkshänder) mit der gewünschten Hand schnell aus dem Behältnis entnehmbar ist. Letztlich ist aus Gründen des Dieb-Stahlschutzes auch das Tragen der Vorrichtung mit zum Körper weisenden Öffnungen auf bequeme Weise möglich.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die obere und/oder untere Begrenzung des Behältnisses als Balgenkonstruktion ausgeführt ist. Auf Grund dieser Bauweise wirkt das Behältnis im ungefüllten Zustand sehr flach und unauffällig, wobei andererseits trotzdem das Nutzvolumen relativ groß ist.
0 Die gute Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung wird bei einer weiteren Ausführungsform dadurch unterstützt, daß die Öffnungen jeweils mit einem Klettverschluß verschließbar sind. Selbstverständlich ist es aber auch möglich Reißverschlüsse, Druckknöpfe od. dgl. als Ver-Schluß einzusetzen.
Auch ist es denkbar, daß die Längsmittelachse des Behältnisses im wesentlichen der Längsmittelachse des Gürtels entspricht und daß das Behältnis beidseitig seiner Längsmittelachse balgenartig ausgebildet ist. Unabhängig davon, ob die Öffnungen der Tragevorrichtung zum Körper weisen oder nicht, ist dann ein bequemes Tragen
Niggeloh GmbH & Co.
beispielsweise eines Fotoapparates möglich, da der getragene Gegenstand jedesmal in die körperferne Balgenkonstruktion gedruckt wird.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung der Ausführungsbeispiele. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gürtels gemäß Ansichtspfeil II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Gürtels gemäß Fig. 1 im einseitig offenen Zustand und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Gürtels zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper.
20
In den Zeichnungen ist ein Gürtel zum Tragen von Gegenständen mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Der Gürtel 10 weist ein Behältnis 11, welches an einem flächigen der Körperanlage dienenden Bereich 12 desselben angeordnet ist und einen Befestigungsriemen 13 einschließlich eines nur teilweise dargestellten Gürtelverschlusses 14 auf.
Das sich in Richtung einer Längsmittelachse &khgr; des Gürtels 10 erstreckende Behältnis 11 weist zwei Öffnungen T sowie zwei Verschlußlaschen 15 auf. Die Öffnungen T des Behältnisses sind jeweils durch einen an der Innenseite der
Niggeloh GmbH & Co.
Lasche 15 sowie am Bereich 12 angeordneten Klettverschluß 16 verschließbar.
Der Gürtel 10 ist an seiner oberen sowie an seiner unteren horizontalen Begrenzung mit einer sogenannten Balgenkonstruktion 17 versehen, wodurch das Behältnis 11 im ungefüllten Zustand flach zusammengedrückt werden kann, jedoch trotzdem in der Lage ist, relativ große Gegenstände aufzunehmen. Innerhalb der Balgenkonstruktion 17 ist eine Befestigungsöse 18 angeordnet, die zur Anbringung einer Einrichtung zur Befestigung einer Kamera vorgesehen ist.
Die Fig. 4 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform eines Behältnisses 11, bei der einerseits der Bereich 12 des Gürtels 10 schmaler und andererseits die Verschlußlaschen 15 kleiner ausgebildet sind.
Letztlich ist das Behältnis 11 gegenüber dem Bereich 12 ebenfalls geringfügig schmaler, wodurch die BaI-genkonstruktion 17 des Behältnisses 11 noch zusätzlich betont wird.

Claims (16)

^iggeloh GmbH & Co. Ansprüche
1. Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper vorzugsweise im Hüftbereich mit wenigstens einem zumindest mittelbar angeordneten Behältnis, dadurch gekennzeichnet , daß sich das Behältnis (11) schlauchförmig in Richtung einer Längsmittelachse (x) des Gürtels (10) erstreckt und daß das Behältnis (11) mindestens eine seitliehe, verschließbare Öffnung (T) aufweist.
2. Gürtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das schlauchförmige Behältnis (11) beidseitig jeweils eine Öffnung (T) aufweist.
3. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und/oder untere Begrenzung des Behältnisses (11) als Balgenkonstruktion (17) ausgeführt ist.
4. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (T) jeweils mit einem Klettverschluß (16) verschließbar sind.
5. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsmittelachse des Behältnisses (11) im wesentlichen der Längsmittelachse (x) des Gürtels (10) entspricht und daß das Behältnis (11) beidseitig seiner Längsmittelachse balgenartig ausgebildet ist.
6. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) an einem als
Niggeloh GmbH & Co.
Körperanlageteil dienenden, verbreiterten Bereich (12) des Gürtels (10) befestigt ist.
7. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Behältnisses (11) in etwa der Breite des Bereichs (12) des Gürtels (10) entspricht.
8. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (12) des Gürtels (10) mit einem flachen, verschließbaren Einsteckfach versehen ist.
9. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsteckfach zum Körper weisend am Bereich (12) des Gürtels (10) angeordnet ist.
10. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Behältnis (11) im wesentlichen aus Neopren besteht.
11. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an bzw. in dem Behältnis (11) eine Einrichtung zur Befestigung einer Kamera angeordnet ist.
12. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser um 180° gewendet am Körper befestigbar ist.
13. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine lösbare Vorrichtung zur Bildung einer Schulterschlaufe.
Niggeloh GmbH & Co.
14. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß daran wenigstens zwei schlauchförmige Behältnisse (11) beabstandet angeordnet sind.
15. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet wird und schlaufenartig geschlossen ist.
16. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Gürtelverschluß (14).
DE29616018U 1996-09-16 1996-09-16 Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper Expired - Lifetime DE29616018U1 (de)

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