DE29616018U1 - Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper - Google Patents
Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen KörperInfo
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- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45F—TRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
- A45F3/00—Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
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- A41—WEARING APPAREL
- A41F—GARMENT FASTENINGS; SUSPENDERS
- A41F9/00—Belts, girdles, or waistbands for trousers or skirts
- A41F9/002—Free belts
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F42—AMMUNITION; BLASTING
- F42B—EXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
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- F42B39/02—Cartridge bags; Bandoleers
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Description
Anmelderin: Niggeloh GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
Kaiserstr. 155
Kaiserstr. 155
4247 7 Radevormwald
Bezeichnung
der Erfindung: Gürtel zum Tragen von Gegenständen am
menschlichen Körper
Die Erfindung betrifft einen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper vorzugsweise im Hüftbereich
mit wenigstens einem zumindest mittelbar angeordneten Behältnis.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise in Gestalt eines Patronengürtels bekannt. Ein Patronengürtel weist eine
Vielzahl von sich vertikal erstreckenden Aufnahmetaschen für Patronen auf, aus denen die einzelnen Patronen von oben her
frei entnehmbar sind. Auch sind Patronengürtel bekannt, die zusätzlich noch ein Behältnis für einen Flachmann aufweisen,
wobei das Behältnis mit einer verschließbaren, nach oben weisende Öffnung versehen ist.
Des weiteren gehören zum Stand der Technik Gürtel, die beispielsweise ein dünnes Einsteckfach für Geld aufweisen,
welches innerhalb der Kontur des Gürtels angeordnet ist.
| Postgiroamt | Credit- und Volksbank eGmbH | Commerzbank AG | USt-IdNr. |
| Essen | Wuppertal-Barmen | Wuppertal-Bärmen | VAT-No. |
| {BLZ 360 100 43) 445 04-431 | (BLZ 330 600 98) 301 891024 | (BLZ 330 400 01) 4 034 823 | DE 121068676 |
issiggeloii GmbH & Co.
Die oben beschriebene Vorrichtungen weisen alle den grundsätzlichen Nachteil auf, daß sie jeweils nur einen sehr
eingeschränkten Gebrauchszweck haben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen neuen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen
Körper zu schaffen, welcher vielseitiger einsetzbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere aus den Merkmalen des Kennzeichenteils,
wonach sich das Behältnis schlauchförmig in Richtung einer Längsmittelachse des Gürtels erstreckt und daß
das Behältnis mindestens eine seitliche, verschließbare Öffnung aufweist.
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Die erfindungsgemäßen Tragevorrichtung weist zum einen
einen hohen Tragekomfort auf, da sie eine große Anlagefläche
an den Körper aufweist und somit in Bezug zum Körper kaum Relativbewegungen vollzieht. Darüber hinaus erfolgt der
Zugang zum Behältnis auf vorteilhafte Weise seitlich. Beispielsweise bei der Mitnahme eines Fotoapparates ist somit
das schnelle Verstauen sowie auch die schnelle Entnahme des Fotoapparates gewährleistet.
Zwar sind aus dem heterogenen Stand der Technik sogenannte "Nierentaschen" bekannt, die zur Aufnahme von
unterschiedlichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs beim Einkaufen, Wandern, Skifahren oder sonstigen Gelegenheiten
verwendet werden können. Hierbei handelt es sich jedoch um im wesentlichen aus der Dimensionierung des Gürtels
herausragende Taschen, wobei der Gürtel lediglich Hilfsmittel zur Anordnung am Körper darstellt. Darüber hinaus vollführen
Niggeloh GmbH & Co.
derartige Taschen bei der Fortbewegung des Menschen, insbesondere beim Sport, pendelartige Bewegungen relativ zum
Körper, die den Tragekomfqrt deutlich mindern.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das
schlauchförmige Behältnis beidseitig jeweils eine Öffnung
auf, wodurch ein Gegenstand auf jeden Fall (ob Rechts- oder Linkshänder) mit der gewünschten Hand schnell aus dem Behältnis
entnehmbar ist. Letztlich ist aus Gründen des Dieb-Stahlschutzes auch das Tragen der Vorrichtung mit zum Körper
weisenden Öffnungen auf bequeme Weise möglich.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die obere und/oder untere Begrenzung des
Behältnisses als Balgenkonstruktion ausgeführt ist. Auf Grund dieser Bauweise wirkt das Behältnis im ungefüllten Zustand
sehr flach und unauffällig, wobei andererseits trotzdem das Nutzvolumen relativ groß ist.
0 Die gute Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung
wird bei einer weiteren Ausführungsform dadurch unterstützt, daß die Öffnungen jeweils mit einem Klettverschluß
verschließbar sind. Selbstverständlich ist es aber auch möglich Reißverschlüsse, Druckknöpfe od. dgl. als Ver-Schluß
einzusetzen.
Auch ist es denkbar, daß die Längsmittelachse des Behältnisses im wesentlichen der Längsmittelachse des Gürtels
entspricht und daß das Behältnis beidseitig seiner Längsmittelachse balgenartig ausgebildet ist. Unabhängig
davon, ob die Öffnungen der Tragevorrichtung zum Körper weisen oder nicht, ist dann ein bequemes Tragen
Niggeloh GmbH & Co.
beispielsweise eines Fotoapparates möglich, da der getragene Gegenstand jedesmal in die körperferne Balgenkonstruktion
gedruckt wird.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung der
Ausführungsbeispiele. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gürtels gemäß Ansichtspfeil II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Gürtels gemäß Fig. 1 im einseitig offenen Zustand und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Gürtels zum
Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper.
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In den Zeichnungen ist ein Gürtel zum Tragen von Gegenständen mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Der Gürtel 10 weist ein Behältnis 11, welches an einem flächigen der Körperanlage dienenden Bereich 12 desselben
angeordnet ist und einen Befestigungsriemen 13 einschließlich eines nur teilweise dargestellten Gürtelverschlusses 14 auf.
Das sich in Richtung einer Längsmittelachse &khgr; des Gürtels 10 erstreckende Behältnis 11 weist zwei Öffnungen T
sowie zwei Verschlußlaschen 15 auf. Die Öffnungen T des Behältnisses sind jeweils durch einen an der Innenseite der
Niggeloh GmbH & Co.
Lasche 15 sowie am Bereich 12 angeordneten Klettverschluß 16 verschließbar.
Der Gürtel 10 ist an seiner oberen sowie an seiner unteren horizontalen Begrenzung mit einer sogenannten Balgenkonstruktion
17 versehen, wodurch das Behältnis 11 im ungefüllten Zustand flach zusammengedrückt werden kann, jedoch
trotzdem in der Lage ist, relativ große Gegenstände aufzunehmen. Innerhalb der Balgenkonstruktion 17 ist eine Befestigungsöse
18 angeordnet, die zur Anbringung einer Einrichtung zur Befestigung einer Kamera vorgesehen ist.
Die Fig. 4 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform eines Behältnisses 11, bei der einerseits der Bereich 12 des
Gürtels 10 schmaler und andererseits die Verschlußlaschen 15 kleiner ausgebildet sind.
Letztlich ist das Behältnis 11 gegenüber dem Bereich 12
ebenfalls geringfügig schmaler, wodurch die BaI-genkonstruktion 17 des Behältnisses 11 noch zusätzlich betont
wird.
Claims (16)
1. Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper vorzugsweise im Hüftbereich mit wenigstens einem
zumindest mittelbar angeordneten Behältnis, dadurch gekennzeichnet , daß sich das Behältnis (11) schlauchförmig in
Richtung einer Längsmittelachse (x) des Gürtels (10) erstreckt und daß das Behältnis (11) mindestens eine seitliehe,
verschließbare Öffnung (T) aufweist.
2. Gürtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das schlauchförmige Behältnis (11) beidseitig jeweils eine Öffnung (T) aufweist.
3. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und/oder untere
Begrenzung des Behältnisses (11) als Balgenkonstruktion (17) ausgeführt ist.
4. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (T) jeweils mit
einem Klettverschluß (16) verschließbar sind.
5. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsmittelachse des Behältnisses
(11) im wesentlichen der Längsmittelachse (x) des Gürtels (10) entspricht und daß das Behältnis (11) beidseitig
seiner Längsmittelachse balgenartig ausgebildet ist.
6. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (11) an einem als
Niggeloh GmbH & Co.
Körperanlageteil dienenden, verbreiterten Bereich (12) des Gürtels (10) befestigt ist.
7. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Behältnisses (11)
in etwa der Breite des Bereichs (12) des Gürtels (10) entspricht.
8. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (12) des Gürtels (10)
mit einem flachen, verschließbaren Einsteckfach versehen ist.
9. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsteckfach zum Körper
weisend am Bereich (12) des Gürtels (10) angeordnet ist.
10. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Behältnis (11) im
wesentlichen aus Neopren besteht.
11. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an bzw. in dem Behältnis (11)
eine Einrichtung zur Befestigung einer Kamera angeordnet ist.
12. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser um 180° gewendet am Körper
befestigbar ist.
13. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine lösbare Vorrichtung zur Bildung
einer Schulterschlaufe.
Niggeloh GmbH & Co.
14. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß daran wenigstens zwei
schlauchförmige Behältnisse (11) beabstandet angeordnet sind.
15. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zumindest teilweise aus
einem elastischen Material gebildet wird und schlaufenartig geschlossen ist.
16. Gürtel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Gürtelverschluß (14).
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE29616018U DE29616018U1 (de) | 1996-09-16 | 1996-09-16 | Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper |
| DE19643250A DE19643250A1 (de) | 1996-09-16 | 1996-10-19 | Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29616018U DE29616018U1 (de) | 1996-09-16 | 1996-09-16 | Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29616018U1 true DE29616018U1 (de) | 1996-11-28 |
Family
ID=8029217
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE29616018U Expired - Lifetime DE29616018U1 (de) | 1996-09-16 | 1996-09-16 | Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper |
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Country Status (1)
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1996
- 1996-09-16 DE DE29616018U patent/DE29616018U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1996-10-19 DE DE19643250A patent/DE19643250A1/de not_active Withdrawn
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Also Published As
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970116 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20000701 |