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DE202008002006U1 - Halter - Google Patents

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DE202008002006U1
DE202008002006U1 DE200820002006 DE202008002006U DE202008002006U1 DE 202008002006 U1 DE202008002006 U1 DE 202008002006U1 DE 200820002006 DE200820002006 DE 200820002006 DE 202008002006 U DE202008002006 U DE 202008002006U DE 202008002006 U1 DE202008002006 U1 DE 202008002006U1
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Expired - Lifetime
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DE200820002006
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English (en)
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DOPPLER GROUP GMBH, AT
Original Assignee
doppler E Doppler and Co GmbH
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Publication date
Application filed by doppler E Doppler and Co GmbH filed Critical doppler E Doppler and Co GmbH
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Priority to EP09001947A priority patent/EP2090186A1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B25/00Details of umbrellas
    • A45B25/18Covers; Means for fastening same
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F5/00Holders or carriers for hand articles; Holders or carriers for use while travelling or camping

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  • Package Frames And Binding Bands (AREA)

Abstract

Halter für flache Gegenstände, wie Schirmhüllen, Zeitungen, Broschüren, Bücher, Zigarettenpackungen oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen länglichen Träger (1) und mindestens ein in Längsrichtung des Trägers (1) orientiertes und mit mindestens einem seiner Endbereiche (2) am Träger (1) fixierbares Gegenstandshalteband (3).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Halter für insbesondere flache Gegenstände, wie Schirmhüllen, Zeitungen, Broschüren, Bücher, Zigarettenpackungen oder dergleichen.
  • Bei Aufenthalt im Freien, und zwar egal ob sitzend oder liegend insbesondere unter einem Sonnenschirm, mangelt es häufig an geeigneter Gelegenheit, Gegenstände der eingangs genannten Art geordnet und auch einigermaßen windgesichert ablegen oder aufbewahren zu können, so dass in der Regel nichts anderes als eine quasi ungeordnete und lose Ablage auf dem Boden übrig bleibt.
  • Hierzu eine geeignete Abhilfe zu schaffen liegt der Erfindung als Aufgabe zugrunde, die nach der Erfindung durch die im unabhängigen Schutzanspruch angeführten Merkmale gelöst ist.
  • Die Maßgabe, dass das Gegenstandshalteband mindestens mit einem Ende am Träger befestigt sein soll, nimmt dabei Rücksicht auf eine besondere Ausführungsform des Gegenstandshaltebandes.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen ergeben sich nach den abhängigen Schutzansprüchen.
  • Mit anderen Worten ist als Wesentlich anzusehen, einen geeigneten Träger mit einem vorzugsweise in sich elastischen Halteband zu bestücken, zwischen das und den Träger der betreffende Gegenstand unter Anhebung des Haltebandes problemlos eingeschoben und stets zugriffsbereit bei Bedarf ebenso problemlos aus dem Halter wieder herausgezogen werden kann.
  • Sofern der Aufenthalt im Freien unter einem Sonnenschirm erfolgt, wird dafür als Träger vorteilhaft der Mast des Sonnenschirmes ausgenutzt. Es wäre aber auch möglich, einen geeigneten, in den Boden steckbaren Stab als Träger zu benutzen.
  • Ohne die Befestigung des Halters an einem Schirmmast oder einem geeigneten Stab auszuschließen, d. h., um auch andere Befestigungsmöglichkeiten des Halters in Betracht ziehen zu können, besteht eine vorteilhafte Weiterbildung darin, den Träger als Leiste auszubilden, wobei der Halter dann, wo auch immer, beispielsweise auch an einem Liegestuhlholm, einem Zeltstab in geeigneter Weise angebracht werden kann.
  • Da das Gegenstandshalteband mit seinen Enden in geeigneter Weise zu fixieren ist, werden die Enden bzw. die Endbereiche des Bandes vorteilhaft befestigungsverstärkt ausgebildet.
  • Ferner ist mit einer solchen Ausbildung des Trägers als Leiste die Voraussetzung für eine Ausführungsform dahingehend geschaffen, das Gegenstandshalteband endlos auszubilden, d. h., dessen Enden miteinander in geeigneter Weise zu verbinden.
  • Der erfindungsgemäße Halter und seine Ausführungsformen und Weiterbildungen werden anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen nachfolgend näher erläutert.
  • Es zeigt schematisch
  • 1 die Anordnung des Halters an einem hier als Träger dienenden Schirmmaststück;
  • 2 eine der 1 entsprechende, aber etwas abgewandelte Ausführungsform des Halters;
  • 3 eine weitere Abwandlung des Halters in Seitenansicht;
  • 4 im Schnitt den Halter in bevorzugter Ausführungsform;
  • 5 eine Draufsicht auf den Halter gemäß 4;
  • 6 im Schnitt den Halter gemäß 4, aber mit einer besonderen Ausführungsform des Gegenstandshaltebandes und
  • 7 einen vergrößerten Schnitt längs Linie VII-VII in 5.
  • Für den für insbesondere flache Gegenstände der genannten Art bestimmten Halter gilt allgemein, dass erfindungsgemäß ein länglicher Träger 1 vorhanden ist mit mindestens einem in Längsrichtung des Trägers 1 orientierten und mit seinen Endbereichen 2 am Träger 1 fixierbaren Gegenstandshalteband 3.
  • Das Gegenstandshalteband 3 ist dabei vorzugsweise als Elastikband aus geeignetem Material (Gummiband, textilverstärktes Gummiband oder dergleichen) gebildet. Ferner ist unter der Maßgabe, dass das Gegenstandshalteband 3 fixierbar dem Träger 1 zugeordnet sein soll, zu verstehen, dass dafür notwendige Löcher, Durchgriffslöcher, Schrauben, Nieten, Hohlnieten oder dergleichen am Träger 1 und/oder auch am Gegenstandshalteband 3 vorgesehen sein müssen, was im Einzelnen noch näher erläutert wird. Um eine Größenvorstellung vom Halter zu vermitteln, sei darauf hingewiesen, dass dieser beispielsweise mit einer Länge von 30 bis 50 cm und einer Breite von 4 bis 6 cm bemessen sein kann.
  • In der einfachsten Ausführungsform ist unter Verweis auf 1 das Gegenstandshalteband 3 mit seinen Endbereichen 2 und geeigneten Befestigungselementen 9 am Träger 1, der hierbei einen Teil eines Schirmmastes 1.2 bildet, direkt fixiert.
  • Mit Rücksicht auf Nachrüstbarkeit, aber auch, um eine kompletten Halter (also Träger 1 und Gegenstandshalteband 3) vorfertigen, bereithalten und auch anbieten zu können, ist gemäß 2 vorgesehen, den Träger 1 in Form einer Leiste 1.1 auszubilden und diese an ihren Endbereichen 2 mit Befestigungslöchern 4 zu versehen. Das Ganze kann dabei so ausgestaltet sein, dass die Leiste 1.1 mit dem Gegenstandshalteband 3 und den Befestigungselementen 9 eine zusammenhängende Anbaueinheit bildet, die dann ebenfalls an einem Mast 1.2 oder einem anderen Tragelement (beispielsweise Zeltstange, Liegestuhlholm oder dergleichen) mit den zugehörigen Befestigungselementen 9 fixiert werden kann. Insoweit ist auch vorstellbar, dass die Leiste 1.1 befestigungsseitig mit federelastischen Klammerelementen (nicht dargestellt) ausgestattet sein kann, was eine Verschraubung oder Vernietung entbehrlich macht.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Leiste 1.1 ist in den 4, 5 dargestellt. Hierbei ist der Träger 1 in Form einer länglichen und flachen Schale 1.3 ausgebildet, die an ihren beiden Endbereichen 2 mit Schlitzen 5 zur Durchführung der Endbereiche 3.1 des Gegenstandshaltebandes 3 versehen ist. Bei dieser Ausführungsform, die, egal ob aus geeigneten Kunststoff oder Metall als Pressform auf einfache Weise herstellbar ist, ergibt sich die Einbindung des elastischen Gegenstandshaltebandes 3 wie in 7 vergrößert dargestellt, d. h., die Endbereiche 3.1 des durch die Schlitze 5 geführten Gegenstandshaltebandes 3 sind mit zu den Befestigungslöchern 4 der Schale 1.3 fluchtenden Durchgriffslöchern 3.3 versehen. Zweckmäßig sind dabei diese Durchgriffslöcher 3.3 des Gegenstandshaltebandes 3 mit Lochverstärkungen 6 ausgestattet, die beispielsweise als kleine Metallhülsen in das Gegenstandshalteband 3 mit eingebunden sind. Die kappenartig ausgestalteten Endbereiche 2 der Schale 1.3 sind dabei für die Aufnahme von Köpfen der Befestigungselemente 9 mit entsprechenden Eintiefungen 8 versehen.
  • Das Gegenstandshalteband 3 kann aber auch ungelocht bleiben, wobei dann die Befestigungslöcher 4 der Schale 1.3, die allein schon aus Herstellungsgründen befestigungsseitig offen bleibt, allein zu deren Befestigung mittels der Schrauben bzw. der Befestigungselemente 9 dienen. Wesentlich bei dieser in 6 dargestellten Ausführungsform ist dabei, dass die Endbereiche 3.1 des durch die Schlitze 5 geführten und entsprechend länger bemessenen Gegenstandshaltebandes 3 miteinander verbunden sind, was entweder durch Verklebung oder mit Hilfe eines geeigneten Verbindungselementes 3.2 zu bewerkstelligen ist.
  • Bei den Ausführungsbeispielen nach den 4 bis 7 ist übrigens der zwischen den Schlitzen 5 erstreckte Bereich 7 der Hohlschale 1.3 etwas höher angelegt als deren unterer Rand 7.1, damit entweder die Endbereiche 3.1 (7) oder der ganze untere Strang (siehe 6) des Gegenstandshalebandes 3 mit seinen verbundenen Endbereichen 3.1 Platz in der Schale 1.3 finden.
  • Bei den Ausführungsformen nach den 1 bis 3 kann übrigens das Gegenstandshalteband 3, das bei allen Ausführungsformen auch aus mehreren Einzelsträngen bestehen kann, mit Befestigungskappen am Träger 1 fixiert werden, die beispielsweise im Sinne der kappenartigen Gestaltung (siehe 4 bis 7) der Endbereiche der Schale 1.1 ausgeformt sein können.
  • Die Ausführungsform gemäß der 3 nimmt insofern eine Sonderstellung ein, da hierbei das vorbeschriebene elastischen Gegenstandshalteband 3 durch ein mit nur einem seiner Enden am Träger 1 befestigbares Federstahlband 3.3 ersetzt ist, wobei dieses Federstahlband 3.3 in Bezug auf seinen als Schirmmast 1.2 oder Leiste 1.1 ausgebildeten Träger 1 als sich von seiner Befestigung am Träger 1 aus geneigt an den Träger annähernde, mit ihrem freien Ende nach oben orientierte Zunge ausgebildet ist, deren freies Ende, wie dargestellt, etwas ausgebogen sein kann, um einen Gegenstand der genannten Art von oben her leichter und je nach Größe mehr oder weniger tief einschieben zu können.
  • 1
    Träger
    1.1
    Leiste
    1.2
    Schirmmast
    1.3
    Schale
    2
    Endbereichen
    3
    Gegenstandshalteband
    3.1
    Endbereiche
    3.2
    Verbindungselement
    3.3
    Federstahlband
    4
    Befestigungslöcher
    4.1
    Durchgriffslöcher
    5
    Schlitze
    6
    Lochverstärkung
    7
    Bereich
    8
    Eintiefung
    9
    Befestigungselement

Claims (12)

  1. Halter für flache Gegenstände, wie Schirmhüllen, Zeitungen, Broschüren, Bücher, Zigarettenpackungen oder dergleichen, gekennzeichnet durch einen länglichen Träger (1) und mindestens ein in Längsrichtung des Trägers (1) orientiertes und mit mindestens einem seiner Endbereiche (2) am Träger (1) fixierbares Gegenstandshalteband (3).
  2. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstandshalteband (3) als beidendig am Träger (1) befestigtes Elastikband ausgebildet ist.
  3. Halter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) in Form einer Leiste (1.1) ausgebildet und diese an ihren Endbereichen (2) mit Befestigungslöchern (4) versehen ist.
  4. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) als Schirmmast (1.2) ausgebildet ist.
  5. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) in Form einer länglichen Schale (1.3) ausgebildet und diese an ihren beiden Endbereichen (2) mit Schlitzen (5) zur Durchführung der Endbereiche (3.1) des Gegenstandshaltebandes (3) versehen ist.
  6. Halter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Endbereiche (3.1) des durch die Schlitze (5) geführten Gegenstandshaltebandes (3) mit zu den Befestigungslöchern (4) fluchtenden Durchgriffslöchern (4.1) versehen sind.
  7. Halter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet dass die Endbereiche (3.1) des durch die Schlitze (5) geführten Gegenstandshaltebandes (3) miteinander verbunden sind.
  8. Halter nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen den Schlitzen (5) erstreckte Bereich (7) der Schale (1.3) tiefer erstreckt ist als deren Endbereiche (2).
  9. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstandshalteband (3) mit Befestigungskappen am Träger (1) fixiert ist.
  10. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8, 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgriffslöcher (4.1) des Gegenstandshaltebandes (3) mit Lochverstärkungen (6) versehen sind.
  11. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstandshalteband (3) als mit einem seiner Enden am Träger (1) befestigbares Federstahlband (3.3) ausgebildet ist.
  12. Halter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Federstahlband (3.3) in Bezug auf seinen als Schirmmast (1.2) oder Leiste (1.1) ausgebildeten Träger (1) als sich von seiner Befestigung am Träger (1) aus geneigt an den Träger (1) annähernde Zunge ausgebildet ist.
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Ondoa Martin Kane (Hrsg.): Legacies and Identity. East and West German Responses to Unification, Oxford ua:: Peter Lang Verlag 2002, 209 S.

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