DE29615600U1 - Mühle für Getreide, Kaffeebohnen u.dgl. - Google Patents
Mühle für Getreide, Kaffeebohnen u.dgl.Info
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Description
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Mühle für Getreide, Kaffeebohnen und dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Mühle für Getreide, Kaffeebohnen und dergleichen.
Derartige bekannte Mühlen haben ein kastenförmiges Gehäuse, welches das durch die Mahlscheiben gebildete Mahlwerk
sowie eine Antriebseinheit weit umgibt. Dieses große Gehäuse bildet zugleich aber auch einen Resonanzkörper
und begrenzt zusammen mit den in ihm angeordneten Komponenten einen großen Resonanzraum, so daß das Arbeiten mit
diesen bekannten Mühlen mit größerer Geräuschentwicklung verbunden ist.
Durch die vorliegende Erfindung soll daher eine Mühle für Getreide, Kaffeebohnen und dergleichen geschaffen
werden, welche leiser arbeitet.
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Diese Aufgabe ist durch eine Mühle mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Da bei der erfindungsgemäßen Mühle eine gesonderte Fußanordnung
vorgesehen ist, welche das Gehäuse trägt, braucht das Gehäuse nicht im Hinblick auf sicheren Stand
der Mühle auch unter Betriebsbedingungen ausgelegt zu werden. Dadurch kann man das Gehäuse kleiner wählen
als bei den bekannten Mühlen, wodurch eine Geräuschverminderung erhalten wird. Die Fußanordnung selbst kann
als offene Konstruktion gewählt werden; wichtig ist nur, daß sie durch ihre lichte Kontur eine ausreichend
große Aufstandsfläche definiert.
Durch die Trennung zwischen der aus funktionalen Gründen
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notwendigen Kapselung von Antriebseinheit und Mahlwerk einerseits und Aufstandfunktion andererseits, wird auch
ein gefälligeres Äußeres der Mühle möglich, da die Mühle insgesamt optisch leichter ausgelegt werden kann und
mit einem interessanteren Design versehen werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen
angegeben.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 ermöglicht ein schonendes und geräuscharmes Mahlen.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 wird erreicht, daß die Antriebseinheit besonders schlank
baut. Damit kann auch das die Antriebseinheit umgebende Gehäuseteil entsprechend kleine Abmessung erhalten,
was wiederum im Hinblick auf niedere Geräuschentwicklung und ansprechendes Äußeres von Vorteil ist.
0 Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 4 ist im Hinblick auf einfache Montage und Wartung der Antriebseinheit
von Vorteil.
Den gleichen Vorteil erhält man bezüglich des Mahlwerkes mit der im Anspruch 5 angegebenen Maßnahme.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 wird erreicht, daß die Antriebseinheit im wesentlichen
hängend an der Fußanordnung angebracht ist. Dies ist zum einen im Hinblick auf Wartung und Reinigung, zum
anderen aber auch auf die Verwendung der Fußanordnung als Schwingungsdämpfer von Vorteil, da die Fußanordnung
nun sich zwischen dem mittleren Gehäuseteil und der Aufstandsfläche erstreckende Abschnitte aufweist, die
auf Biegung belastet sind.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 7 ist im Hinblick auf einfache Herstellung und einfache Montage
der durch Fußanordnung und Gehäuse gebildeten Untereinheit der Mühle von Vorteil.
Gemäß Anspruch 8 erhält man auf einfache und ästhetisch ansprechende Weise eine Schwerkraftzuführung des zu
mahlenden Gutes zum Mahlwerk.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 9 ist im Hinblick auf einfache Montage, Wartung und Reinigung
des Gehäuses von Vorteil.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 10 wird auf einfache Weise ein Sammeln des gemahlenen Gutes
bei einem einzigen Mahlwerksauslaß gewährleistet.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 11 sorgt zum einen für definierte Abgabeverhältnisse des gemahlenen
Gutes, ermöglicht im Bedarfsfalle aber auch, an diesen Stutzen einen Schlauch oder eine Rutsche anzuschließen,
um den Mahlwerksauslaß mit einem größeren Auffangbehälter für gemahlenes Gut verbinden.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 12 macht es möglich, einen Auffangbehälter für gemahlenes Gut
zwischen Füße der Fußanordnung zu stellen. Damit nehmen Mühle und Auffangbehälter insgesamt nur verhältnismäßig
0 wenig Platz ein, und das gemahlene Gut gelangt auf kürzestem Wege in den Auffangbehälter, was im Hinblick
auf ein Vermeiden eines unerwünschten Verschleppens sehr kleiner Anteile des gemahlenen Gutes in die Umgebung
der Mühle wünschenswert ist.
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Bei einer Mühle gemäß Anspruch 13 kann man den Mahlspalt bzw. die Mahlspalte, welche durch die Mahlscheibenanordnung
vorgegeben sind, an einer gut zugänglichen Stelle einstellen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 14 ist zum einen im Hinblick auf geringere Höhe der Mühle von
Vorteil. Darüber hinaus erhält man durch die Schrägstellung der Gehäuselängsachse zugleich eine steilere Stellung
der Bodenfläche der Mahlwerkskammer, längs der das gemahlene Gut zum Mahlwerksauslaß rutscht. Diese Bodenfläche
braucht somit nicht oder nur wenig gegenüber der Gehäuselängsachse
angestellt zu werden, was wiederum im Hinblick auf kurze axiale Baulänge der Mühle von Vorteil ist.
Schließlich wird auf diese Weise das untere Ende des Gehäuses in seitlicher Richtung aus der Fußanordnung
herausgekippt, in welcher somit Platz zur Aufstellung eines Auffangbehälters geschaffen wird.
0 Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 15 ist zum einen im Hinblick auf ein unbehindertes knickfreies
Weglaufen eines Anschlußkabels für die Antriebseinheit von Vorteil, zum anderen kann man so auch ein die Antriebseinheit
umgebendes Gehäuseteil ohne Behinderung durch die Fußanordnung abnehmen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 16 ist im Hinblick auf geringe Bauhöhe der Mühle und einfaches
Einfüllen zu mahlenden Gutes in den durch das obere 0 Gehäuseende vorgegebenen Vorrätsbehälter von Vorteil.
Die im Anspruch 17 angegebene Maßnahme ist im Hinblick auf weitere Reduktion der Geräuschentwicklung und kompakte
Abmessungen der Mühle von Vorteil. 35
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Gleiches gilt für die Maßnahme gemäß Anspruch 18.
Eine Gestaltung der Mühle gemäß Anspruch 19 ist im Hinblick auf ansprechendes Äußeres und leichte Reinigung
der Gehäuseaußenfläche von Vorteil.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 20 erhält man ebenfalls besonders kompakte Abmessungen
der Mühle und eine nochmalige Herabsetzung der Geräuschentwicklung, welche zum einen auf den verringerten Durchmesser
des Endabschnittes zurückzuführen ist, zum anderen darauf zurückzuführen ist, daß ein sich zum Ende hin
verjüngender Zylinder schlechtere Schwingungseigenschaften aufweist als ein durchgehend gleichbleibenden Durchmesser
aufweisender Zylinder, der einen guten Klangkörper bildet.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 21 ist zum einen im Hinblick auf gute Reinigung und Korrosionsbeständigkeit
des Gehäuses von Vorteil. Darüber hinaus sind zumindest teilweise metallische Gehäuse auch optisch
ansprechend.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 22 ist im Hinblick auf eine zusätzliche Unterdrückung von Schwingungen
von Vorteil, die zu Geräuschbildung führen können.
Die Ausbildung der Fußanordnung gemäß Anspruch 23 eignet sich gut zur Dämpfung von Schwingungen größerer Amplitude.
Dabei wird mit der Ausbildung der Fußanordnung gemäß Anspruch 24 eine symmetrische .Lagerung der Mühlengehäuses
und eine symmetrische Schwingungsdämpfung erzielt.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 25 sorgt für ein stabiles statisches Lagern des Mühlengehäuses
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und der von ihm getragenen Teile; zugleich erhält die Fußanordnung so die Gestalt eines Freischwingergestelles,
und man kann den Fußabschnitt zugleich auch als Griff zum Verschieben und Tragen der Mühle verwenden.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 26 wird dabei erreicht, daß die Fußanordnung einen großen
Aufnahmeraum für einen Auffangbehälter freiläßt.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 27 wird erreicht, daß die schwingungsdämpfenden Fußabschnitte
schon im unbelasteten Zustand nicht geradlinig verlaufen, was ein definiertes weiteres Ausbiegen {ohne ein anfängliches
Ausknickung aus einer geradlinigen Ruhegeometrie) ermöglicht.
Die Ansprüchen 28 und 29 angegebenen Winkelverhältnisse sind im Hinblick auf gute Schwingungsdämpfung von Vorteil.
Die im Anspruch 3 0 angegebene Maßnahme ist im Hinblick auf breitbandiges Dämpfen von Schwingungen unterschiedlicher
Amplitude von Vorteil. Die Verjüngung der schwingungsdämpf enden Fußabschnitte ist aber auch im Hinblick
auf die Ästhetik der Fußanordnung von Vorteil.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 31 ist im Hinblick auf gute Schwingungsdämpfung unter Verwendung
schadstofffreier Materialien von Vorteil.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 32 ist im Hinblick auf einfaches Sauberhalten der Aufnahmekammer
für die Mahlscheiben von Vorteil.
Bei einer Mühle gemäß Anspruch 33 bildet das Mahlwerk eine einfach zu entnehmende und einzusetzende Kartusche, wobei
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die obere Mahlscheibe zugleich als Kartuschendeckel dient,
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch wird zum einen eine weitere Verbesserung der Geräuschdämpfung,
zum anderen ein sicheres Stehen der Mühle auf einer Aufstellfläche gewährleistet.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
Figur 1: eine schematische auseinander gezogene Darstellung
einer Mühle für Getreidekörner, Kaffeebohnen und dergleichen, welche im Betrieb nur wenig Geräusch erzeugt;
Figur 2: eine seitliche Ansicht der in Figur 1 gezeigten
Mühle;
Firug 3: eine schematische Darstellung einer Mechanik
zur Einstellung des Mahlspaltes; und
Figuren 4 und 5: ähnliche Ansichten wie Figur 2, in
welchen abgewandelte Mühlen wiedergegeben sind.
Die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Mühle für Getreidekörner,
Kaffeebohnen und dergleichen weist eine insgesamt mit 10 bezeichnete Fußeinheit auf. Letztere ist nach
0 Art eines Freischwingers aufgebaut und hat einen in Aufsicht gesehenen U-förmigen Basisabschnitt 12.
An den freien Enden der Schenkel des Basisabschnittes sind jeweils zwei Fußabschnitfce 14 angeformt, deren
Achsen mit der durch die Unterseite des Basisabschnittes
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12 vorgegebenen Aufstandsfläche 16 einen Winkel a einschließen,
welcher beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel etwa 80 beträgt. Die Fußabschnitte 14 sind
vom unteren Ende ausgehend zum Basisabschnitt 12 zurückgekrümmt, so daß die Fußabschnitte 14 von oben gesehen
konvexe Form haben. Auch verringert sich der transversale Querschnitt der Fußabschnitte 14 vom unteren zum
oberen, freien Ende hin.
Die freien Enden der Fußabschnitte 14 sind an einen ringförmigen Halteabschnitt 18 der Fußeinheit 10 angeformt.
Die Ebene des ringförmigen Halteabschnittes ist in der Zeichnung bei 20 angedeutet. Der zwischen den freien Enden
der Fußabschnitte 14 und der Halteabschnittebene 20 eingeschlossene Winkel b beträgt beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel
etwa 7 .
Der ringförmige Halteabschnitt 18 gibt eine gestufte Innenbohrung 22 vor, in welche ein becherförmiges Kartuschengehäuseteil
24 formschlüssig und verdrehsicher eingesetzt ist. Dieses gibt eine nach oben offene Mahlkammer
26 vor, in welcher zwei koaxiale Mahlscheiben 28, 3 0 Aufnahme finden.
Das Kartuschengehäuseteil 24 ist in seiner Umfangswand mit einer Öffnung 32 versehen, die mit einem Auslaßstutzen
34 fluchtet, welcher an der tiefesten Stelle des ringförmigen Halteabschnittes 18 in diesen eingesetzt ist. Über
die mit 36 bezeichnete Bodenwand des Kartuschengehäuseteiles 24, welche beim hier betrachteten Ausführungsbeispiel
unter einem Winkel c von etwa 40 zur Horizontalen angestellt ist, rutscht in der Mahlkammer 26 erzeugtes
gemahlenes Gut zum Auslaßstutzen 34 und von dort in einen Auffangbehälter 38, der in der Zeichnung gestrichelt
angedeutet ist und zwischen den Fußabschnitten
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14 und innerhalb des Basisabschnittes 12 Aufnahme findet.
Die untere Mahlscheibe 28 ist in ihrer unteren Stirnfläche mit einer polygonalen Ausnehmung versehen (in Figur
nicht wiedergegeben), mit welcher sie auf einem entsprechend polygonalen Endabschnitt einer Antriebswelle 40
sitzt, die durch die Bodenwand 36 des Kartuschengehäuseteiles 24 hindurchgeführt ist und von einem Getriebemotor
42 angetrieben wird, der im Inneren eines unteren Gehäuseteiles 44 der Mühle angeordnet ist. Letzteres ist von
unten in den Halteabschnitt 18 lösbar eingesetzt, z.B. unter Verwendung eines Bajonettverschlusses, der in der
Zeichnung nicht wiedergegebenen ist.
Der Getriebemotor 42 umfaßt einen untenliegenden Elektromotor 42 A sowie ein hierzu koaxiales Untersetzergetriebe
42B, welches die Antriebswelle 40 antreibt.
Von oben ist in den Halteabschnitt 18 der Fußeinheit 0 10 ein oberes Gehäuseteil 4 6 lösbar eingesetzt, z.B.
durch Reibschluß oder über einen Bajonettverschluß.
Das obere Gehäuseteil 46 hat eine zylindrische Außenfläche, sein oberes Ende ist entsprechend dem Winkel
c abgeschrägt, also um 30 zu der in der Zeichung mit 48 bezeichneten Gehäuselängsachse nach unten gekippt,
so daß die Oberseite des Gehäuseteiles 46 parallel zur Aufstandsfläche 16 verläuft. Damit schließt die Gehäuseachse
48 mit der Aufstellfläche 16 einen Winkel d von
90 -c (hier also 50 ) ein.
In das untere Ende des oberen Gehäuseteiles 46 ist ein Trichterteil 50 eingesetzt, welches eine mittige Auslaßöffnung
52 für den durch das obere Gehäuseteil 46 vor-5 gegebenen Vorratsraum 54 für zu mahlendes Gut bildet.
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Die Auslaßöffnung 52 fluchtet mit einer mittigen Mahlgut-Zuführöffnung
56, die in der oberen, feststehenden Mahlscheibe 3 0 vorgesehen ist.
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Die Mahlscheiben 28, 30 haben in den zusammenarbeitenden Stirnflächen Mahlfurchen 58, wie sie für die untere
Mahlscheibe 28 schematisch bei 58 angedeutet sind.
Die Mahlscheibe 30 ist vorzugsweise am Kartuschengehäuseteil
24 angebracht und in axialer Richtung verriegelt, z.B. durch Teile 59A und 59B eines Bajonettverschlusses.
Zwischen der Unterseite der Mahlscheibe 28 und der Stirnfläche einer die Antriebswelle 44 umgebenden Stellhülse
60 ist eine Druckfeder 62 angeordnet, welche eine mittige Öffnung 63 der Bodenwand 36 durchsetzt.
Durch axiales Verstellen der Stellhülse 60 kann die 0 Vorspannung der Druckfeder 62 eingestellt werden. Hierzu
ist die Stellhülse 60 zum einen über eine Geradführung
65 (vgl. Figur 3) am Halteabschnitt 18 momentenmäßig abgestützt,
zum anderen auf ihrer Außenseite mit einem Gewinde versehen, das mit einem Innengewinde eines Kegelrades
64 zusammenarbeitet, das durch ein weiteres Kegelrad
66 getrieben wird. Dieses sitzt auf einer Stellwelle 68, die durch den Halteabschnitt 18 an der dem Auslaßstutzen
34 gegenüberliegenden Stelle hindurchgeführt ist und einen Stellknopf 70 trägt.
Bevorzugte Materialien für die Fußeinheit 10 sind massives Holz oder Schichtholz oder auch schwingungsdämpfende
Kunststoffmaterialien. Die Gehäuseteile 44 und 46 weisen
vorzugsweise Wände aus Edelstahl auf.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, umgibt das untere Gehäuseteil 44 den Getriebemotor 42 unter kleinem Abstand
(in der Praxis 5 bis 10 mm). Auf diese Weise hat man im unteren Gehäuseteil keine nennenswerte Resonanzräume.
Das Material und der Querschnitt der Fußabschnitte 14 ist so gewählt, daß diese auf Schwingungen der Gehäuseteile
44 und 46 mit Biegungen reagieren und die entsprechende Schwingungsenergie durch innere Reibung des
Materiales vernichten.
Die oben beschriebene Mühle besteht aus drei Untereinheiten:
Zunächst dem abnehmbaren Vorratsbehälter 54, welcher durch
das obere Gehäuseteil 46 und das in diesen eingesetzte Trichterteil 50 begrenzt ist. Diese Teile können ohne
Werkzeug leicht abgenommen und gereinigt werden.
Dann das Mahlwerk, welches nach Abnehmend es oberen Gehäuse teiles
46 ebenfalls leicht in axialer Richtung abgebaut werden kann und das die Mahlkammer vorgebende Kartuschengehäuseteil
24 sowie die Mahlscheiben 28 und 30 umfaßt.
Das Mahlwerk kann als eine Einheit aus dem Halteabschnitt 18 herausgenommen werden, und nach Lösen des die obere,
feststehende Mahlscheibe 30 fixierenden Bajonettverschlusses 59A, 59B können die untere Mahlscheibe 28 und die
Druckfeder 62 entnommen werden. Damit können auch diese Teile einzeln einfach gereinigt werden.
Schließlich trägt die Unterseite des Halteabschnittes 18 lösbar (z.B. Bajonettverschluß) das untere Gehäuseteil
44 und den in diesem angeordneten Getriebemotor 42. Auch die letztgenannten Teile sind somit für Wartung
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und ggf. Reinigung leicht zugänglich.
Die Figuren 4 und 5 zeigen abgewandelte Fußeinheiten 10 · und 10".
Die Fußeinheit 10' umfaßt vier einzelne Füße 14', deren
obere Enden am Halteabschnitt 18 angebracht sind, und deren untere Enden über Gummikappen 72 direkt auf eine
Aufstellfläche gestellt werden können.
Alternativ kann man die unteren Enden der Fußabschnitte 14' durch horizontale seitliche Basisabschnitte 74 verbinden,
wie in Figur 4 gestrichelt angedeutet.
Schließlich kann man gemäß Figur 4 am Halteabschnitt 18 auch zwei seitliche flügelähnliche Fußabschnitte
14'' anbringen, deren Randkontur den Fußabschnitten 14'
von Figur 4 entspricht, wobei die Fußabschnitt 14·' nun aber flächige schwingungsdämpfende Biegewände darstellen.
Bezüglich der Arbeitsergonomie, der Wartung und der Schwingungsdämpfung erhält man mit den Ausführungsbeispielen
gemäß den Figuren 4 und 5 ähnliche Vorteile, wie oben stehend unter Bezugnahme auf die Figuren 1
und 2 im einzelnen beschrieben.
Claims (34)
1. Mühle für Getreide, Kaffeebohnen und dergleichen, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Mahlscheiben
(28, 30), welche jeweils paarweise einen Mahlspalt vorgeben, durch eine Antriebseinheit (38) zum Antreiben jeweils
mindestens einer (28) der Mahlscheiben der jeweils einen Mahlspalt vorgebenden Mahlseheibenpaare, durch
ein die Antriebseinheit (42) und vorzugsweise auch die Mahlscheiben (28, 30) umgebendes Gehäuse (18, 44, 46) und
durch eine Fußanordnung (10), von welcher das Gehäuse (44, 46) getragen ist.
2. Mühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinheit mindestens einen Getriebemotor (42) umfaßt.
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3. Mühle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Getriebemotor (42) einen Elektromotor (42A) und ein hierzu koaxiales Untersetzergetriebe (42B) umfaßt.
4. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein die Antriebseinheit (42) aufnehmendes unteres Gehäuseteil (44) aufweist
.
5. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein die Mahlscheiben (28, 30) aufnehmendes mittleres Gehäuseteil (18)
aufweist.
6. Mühle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
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daß die Fußanordnung (10) mit dem mittleren Gehäuseteil (18) verbunden ist.
7. Mühle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fußanordnung (10) mit dem mittleren Gehäuseteil (18) einstückig ausgebildet ist.
8. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein einen Vorratsbehälter für zu mahlendes Gut vorgebendes oberes Gehäuseteil
(46) aufweist.
9. Mühle nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Gehäuseteile
(44, 46) lösbar mit einem benachbarten Gehäuseteil verbunden ist.
10. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Mahlscheiben (28, 30)
aufnehmender Kartuschengehäuseteil (24) eine abfallende Bodenwand (36) aufweist, bei deren tiefster Stelle ein
Mahlwerksauslaß (32, 34) liegt.
11. Mühle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mahlwerksauslaß einen Auslaßstutzen (34)
des Gehäuses (18, 44, 46) umfaßt.
12. Mühle nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mahlwerksauslaß (32, 34) in Aufsicht
gesehen zwischen Fußabschnitten (14) der Fußanordnung (10) liegt.
13. Mühle nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (18, 44, 46) an
einer dem Mahlwerksauslaß (32, 34) bezüglich der Gehäuse-
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längsachse (48) gegenüberliegenden Wandabschnitt eine Stellwelle (68) einer Mahlspalt-Einstellmechanik (60-66)
lagert.
14. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gehäuselängsachse mit der durch die Fußanordnung (10) vorgegebenen Aufstandsfläche
(16) einen von 90° verschiedenen Winkel (d) schließt, welcher vorzugsweise im Bereich zwischen 45° und 75°
liegt.
15. Mühle nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Anstellwinkel (a) der Gehäuselängsachse
und die Geometrie der Fußanordnung (10) so aufeinander abgestimmt sind, daß die Gehäuselängsachse (48) die durch
die Fußanordnung (10) vorgegebene Aufstandsebene in einem außerhalb der Aufstandsfläche (16) liegenden Punkt
schneidet.
16. Mühle nach Anspruch 14 oder 15 dadurch gekennzeichnet, daß ein oberes offenes Ende des Gehäuses (18,
44, 46) in einer zur Aufstandsfläche (16) parallelen
Ebene liegt.
17. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (18, 44, 46) die
Antriebseinheit (42) unter engem Abstand umgibt.
18. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (18, 44, 46) die
Mahlscheiben (28, 30) unter engem Abstand umgibt.
19. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des Gehäuses
(18, 44, 46) im wesentlichen die Form eines durchgehen-
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den Zylinders hat.
20. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein unterer Abschnitt
(44) des Gehäuses (18, 44, 46) zum unteren Gehäuseende hin verjüngt.
21. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (18, 44, 46) zumindest
teilweise aus Metall, insbesondere Edelstahl hergestellt ist.
22. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußanordnung (10) zumindest
in einem Abschnitt (14) schwingungsdämpfende Eigenschaften aufweist.
23. Mühle nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußanordnung (10) mindestens einen auf
0 Biegung belasteten schwxngungsdampfenden Fußabschnitt
(14) aufweist.
24. Mühle nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußanordnung (10) eine Mehrzahl von schwingungsdämpfenden
Fußabschnitten (14) aufweist, welche symmetrisch zu einer Längsmittelebene des Gehäuses (18,
44, 46) angeordnet sind.
25. Mühle nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
0 daß die Fußanordnung (14) zwei auf Biegung belastete schwingungsdämpfende Fußabschnitte (14) aufweist, deren
untere Enden durch einen Basisabschnitt (12; 74) verbunden sind.
26. Mühle nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
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daß der Basisabschnitt (12) in Aufsicht gesehen im wesentlichen U-förmige Gestalt hat.
27. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die schwingungsdämpfenden Fußabschnitte
von oben gesehen konvex gekrümmt sind.
28. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die schwingungsdämpfenden Fußabschnitte (14) von der Aufstandsfläche (16) unter einem
von 90° verschiedenen Winkel (a) weglaufen, welcher vorzugsweise zwischen etwa 65° und 95° liegt.
29. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die oberen Enden der schwingungsdämpf enden Fußabschnitte (24) mit der Längsachse des
Gehäuses (18, 44, 46) einen einem rechten Winkel nahekommenden Winkel (90 -b) einschließen, welcher vorzugsweise
zwischen etwa 75 und 85 liegt.
30. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß sich der transversale Querschnitt
der schwingungsdämpfenden Fußabschnitte (14) mit wachsendem Abstand von der Aufstandsfläche (16)
vermindert, zumindest im oberen Teil der Fußabschnitte.
31. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die schwingungsdämpfenden Fußabschnitte
(14), vorzugsweise die gesamte Fußanordnung (10), aus Holz hergestellt ist.
32. Mühle nach einem der Ansprüche 24 bis 31 in Verbindung mit Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein
becherförmiges Kartuschengehäuseteil (24), welches von dem durch die Fußanordnung (10) gebildeten mittleren
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Gehäuseteil (18) getragen ist und eine Mahlkammer (26) für die Mahlscheiben (28, 30) bildet und welches in seiner
Umfangswand mit einer zum Mahlwerksauslaß (32, 34) gehörenden Öffnung (32) versehen ist.
33. Mühle nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kartuschgehäuseteil (24) mit Verriegelungsmitteln
versehen ist, welche mit Gegen-Verriegelungsmitteln
einer obersten feststehenden Mahlscheibe (30) zusammenarbexten.
34. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußanordnung (10) in der
durch sie vorgegebenen Aufstandsfläche (16) elastische
und/oder hohe Reibung auf einer Tischfläche aufweisende Fußelemente (72) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615600U DE29615600U1 (de) | 1996-09-06 | 1996-09-06 | Mühle für Getreide, Kaffeebohnen u.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615600U DE29615600U1 (de) | 1996-09-06 | 1996-09-06 | Mühle für Getreide, Kaffeebohnen u.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29615600U1 true DE29615600U1 (de) | 1998-01-15 |
Family
ID=8028931
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29615600U Expired - Lifetime DE29615600U1 (de) | 1996-09-06 | 1996-09-06 | Mühle für Getreide, Kaffeebohnen u.dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29615600U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010020866A1 (de) * | 2010-02-02 | 2011-08-04 | KoMo GmbH, 64853 | Mehrteilige universelle Mahl- und/oder Siebvorrichtung |
| WO2021015150A1 (ja) * | 2019-07-24 | 2021-01-28 | シャープ株式会社 | 粉砕システム |
-
1996
- 1996-09-06 DE DE29615600U patent/DE29615600U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010020866A1 (de) * | 2010-02-02 | 2011-08-04 | KoMo GmbH, 64853 | Mehrteilige universelle Mahl- und/oder Siebvorrichtung |
| WO2021015150A1 (ja) * | 2019-07-24 | 2021-01-28 | シャープ株式会社 | 粉砕システム |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R071 | Expiry of right |