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DE29613213U1 - Medizinische Halskrawatte - Google Patents

Medizinische Halskrawatte

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DE29613213U1
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cuff
intermediate piece
shoulder
area
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DE29613213U
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Description

'&Iacgr; 1 .:Y7.Cs::\
G 132BM 96
Beschreibung
Medizinische Halskrawatte
Die Erfindung betrifft eine medizinische Halskrawatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Halskrawatten sind medizinische Geräte, die bei Verletzungen und Beschwerden im Halswirbelsäulenbereich als Stützen verwendet werden. Die Halskrawatten werden dabei um den Hals des Patienten gelegt und so fixiert, daß sie den Bereich um die Halswirbelsäule abstützen und gleichzeitig die Wirbelsäule entlasten.
Herkömmliche, handelsübliche Halskrawatten sind aus Gründen des Tragekomforts oftmals aus weichen Materialien aufgebaut und dadurch gegebenenfalls auch klein zusammenlegbar. Die weiche Ausführung der HaIskrawatten verringert jedoch wenigstens teilweise die Stütz- und Stabilisierungsfunktion für den Halswirbelbereich.
Eine erheblich bessere Stütz- und Stabilisierungsfunktion weisen dagegen starre Halskrawatten auf. Eine derartige orthopädische Halskrawatte ist aus der DE 33 18 938 Al bekannt, die ein starres Krawattenoberteil und ein starres Krawattenunterteil umfaßt, die teleskopartig ineinandergreifen und über eine mittlere Druckkammer zur Höheneinstellung längsverschiebbar gehalten sind.
Nachteilig bei dieser Art Halskrawatte ist jedoch, daß der starre Aufbau zwar eine gute Stützfunktion bewirkt, aber andererseits keine individuelle
Anpassung der Halskrawatte an die jeweiligen körperlichen Gegebenheiten, beispielsweise am Kinnanlagebereich und im Schulterabstützbereich des Patienten, ermöglicht. Ferner wird durch die starre Ausbildung der Halskrawatte ein Wundscheuern des Halsbereichs des Patienten gefördert und somit ein nur geringer Tragekomfort erreicht. Ein weiterer Nachteil dieser Halskrawatte ist in deren Unhandlichkeit und Raumbedarf zu sehen, da sie sich aufgrund ihrer starren Ausbildung nicht klein zusammenlegen läßt und deshalb einen großen Stauraum benötigt. Dadurch ist eine derartige starre Halskrawatte nur bedingt für die Verstauung in Notarztwägen mit beengten räumlichen Gegebenheiten geeignet, die insbesondere für die Schnellversorgung von Halswirbelsäulenverletzten direkt am Unfallort mit derartigen Halskrawatten ausgestattet sein sollen.
Eine gattungsgemäße, verbesserte Halskrawatte ist in der DE-GM 90 00 599 beschrieben und besteht aus einer Manschette, die eine Kinnstütze, eine Schulterstütze und ein Zwischenstück umfaßt, das als Abstandshalter eine Stützfunktion zwischen Kinnstütze und Schulterstütze wahrnimmt, wobei die Manschette mit Luft aufblasbare Luftkammern aufweist, die mit einem Ventil versehen sind und je nach Aufblasgrad eine bestimmte Formgebung und Stützfunktion für einen Patienten aufweisen. Des weiteren weist eine derartige Manschette ein erstes seitliches Manschettenende und ein gegenüberliegendes zweites seitliches Manschettenende auf. Dabei sind ein erstes und ein zweites Verschlußteil wenigstens teilweise im Bereich des ersten bzw. zweiten seitlichen Manschettenendes ausgebildet, bevorzugt als Klettverschlußverbindung, wobei das erste und zweite Verschlußteil so miteinander verbindbar sind, daß die Manschette eine Ringform ausbildet.
Diese Manschette besteht aus einem Verbund mehrerer übereinandergeschichteter, ringförmiger Luftkammern, die zur Bildung einer gemeinsamen Luftkammer über Verbindungskanäle miteinander verbunden sind.
Eine obere kinnseitige Luftkammer des Luftkammerverbunds dient als Kinnstütze, während eine untere schulterseitige Luftkammer als Schulterstütze dient. Der Rest des einteiligen Luftkammern Verbunds, der zwischen der Kinnstütze und der Schulterstütze angeordnet ist, nimmt schließlich eine Stützfunktion als Zwischenstück wahr. Nachteilig ist dabei jedoch, daß beim Aufblasvorgang der Druck in den zusammenhängenden Luftkammern gemeinsam und gleichzeitig erhöht wird. Dadurch ist eine individuell einstellbare Anpassung an die unterschiedlichen Gegebenheiten, beispielsweise am Kinnanlagebereich und im Schulterabstützbereich eines Patienten, nicht separat möglich.
In einer weiteren Ausführungsform ist bei dieser Manschette die untere Luftkammer mit einer steifen Schulterstütze verbunden, so daß sich die Manschette punktuell auf den Schultern des Patienten abstützt. Hierbei ist also lediglich eine punktuelle Abstützung und somit ebenfalls keine individuelle Anpassung an den Schulterbereich eines Patienten möglich, wobei die steife Schulterstütze zudem nur einen geringen Tragekomfort gewährt.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine medizinische Halskrawatte, insbesondere auch für den Einsatz bei der medizinischen Schnellversorgung von Halswirbelsäulenverletzten direkt am Unfallort zu schaffen, die leicht zusammenlegbar, preiswert und gut an die individuellen körperlichen Gegebenheiten anpaßbar ist, sowie ferner eine gute Stütz- und Stabilisierungsfunktion und einen hohen Tragekomfort aufweist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß Anspruch 1 ist die Kinnstütze als eine mit einem ersten Ventil versehene obere Luftkammer ausgebildet und die Schulterstütze als eine mit einem zweiten Ventil versehene untere Luftkammer ausgebildet. Die obere und untere Luftkammer sind aus einem flexiblen Material hergestellt und
können dadurch im aufgeblasenen Zustand auf einfache Weise um den Halsbereich des Patienten gelegt werden. Ferner ist durch das separate Aufblasen der oberen Luftkammer und der unteren Luftkammer sichergestellt, daß sie individuell an die bei jedem Patienten unterschiedliche Kinnform bzw. Schulterform anpaßbar sind. Somit ist auf besonders einfache und schnelle Weise eine an die unterschiedlichen körperlichen Gegebenheiten im Kinn-, Hinterkopf-, Nacken- und Schulterbereich des Patienten angepaßte Ruhigstellung und damit Abstützung des Halswirbelbereichs einstellbar. Dies ist neben der normalen medizinischen Anwendung bei Halswirbelsäulenpatienten insbesondere auch bei der Schnellversorgung von Verletzten mit Verdacht auf oder erkennbarer Verletzung im Halswirbelsäulenbereich direkt am Unfallort von besonderem medizinischen Vorteil. Die Manschette erstreckt sich dabei in Abhängigkeit von dem Aufblasgrad der unteren und oberen Luftkammer in Körperlängsrichtung einstellbar zwisehen dem Schulterbereich und dem Kinnbereich des Patienten, wobei sich die untere Luftkammer am Schulterbereich und die obere Luftkammer am Kinnbereich abstützt und dadurch den Halswirbelbereich gleichzeitig stabilisiert und entlastet. Ferner ist eine erfindungsgemäße Manschette bei nicht aufgeblasener oberer und unterer Luftkammer klein zusammenlegbar und erfordert deshalb nur einen geringen Platzbedarf, was insbesondere in Notarztwägen mit begrenztem Stauraum vorteilhaft ist.
Nach Anspruch 2 weist ein Zwischenstück als Abstandshalter zwischen der oberen und der unteren Luftkammer ein in Körperlängsrichtung steifes und in Körperumfangsrichtung flexibles Versteifungselement auf. Dieses Versteifungselement verläuft im angelegten Zustand der Manschette bevorzugt entlang der Umfangsrichtung der Manschette sowie im wesentlichen vertikal ausgerichtet in Körperlängsrichtung des Patienten zwischen der oberen und der unteren Luftkammer und stützt diese ab. Dadurch ergibt sich bei gleichzeitig aufgeblasener oberer und unterer Luftkammer eine Streckung und/oder Stabilisierung der Halswirbelsäule, während die Manschette im
nicht aufgeblasenen Zustand klein zusammenlegbar und dadurch gut stapelbar ist. Alternativ wäre es hier denkbar, daß sich das Zwischenstück als Versteifungselement nur zum Teil über den Umfang der Manschette erstreckt.
In einer alternativen Ausführungsform umfaßt das Zwischenstück als Abstandshalter nach Anspruch 3 zwischen der oberen und der unteren Luftkammer wenigstens zwei in einem bestimmten Abstand voneinander parallel und im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtete Versteifungselemente. Bevorzugt sind jedoch eine Mehrzahl derartiger Versteifungselemente am Zwischenstückumfang verteilt angeordnet. Diese Versteifungselemente verlaufen im angelegten Zustand der Manschette bevorzugt entlang der Unifangsrichtung der Manschette zwischen der oberen und der unteren Luftkammer und stützen diese ab. Vorzugsweise sind die wenigstens zwei Versteifungselemente dabei als herkömmliche Stäbe ausgebildet, die eine abgeflachte und/oder runde Geometrie aufweisen können. Der Abstand der wenigstens zwei Versteifungselemente ist dabei vorteilhaft so gewählt, daß mit der Manschette eine ausreichende Stütz- und Stabilisierungsfunktion für den Halsbereich gewährleistet ist. Auch hier läßt sich bei entlüfteter oberer und unterer Luftkammer ein einfaches Zusammenlegen der Manschette erreichen.
Nach Anspruch 4 weist das Zwischenstück entlang des Umfangs des Zwischenstücks wenigstens ein Aufnahmeelement für die Lagerung und axiale Festlegung des wenigstens einen Versteifungselements auf. Besonders bevorzugt können die als Stäbe ausgebildeten Versteifungselemente dabei auswechselbar an einer Außenseite eines Ringelements des Zwischenstücks in über dessen Umfang angeordnete, einseitig offene Einstecktaschen eingesteckt werden. Die Einstecköffnung ist dabei derart ausgebildet, daß ein Herausfallen der Stäbe unmöglich ist. Alternativ können die Ver-
steifungselemente auch auf andere Weise entlang des Zwischenstücks fixiert sein, z.B. nicht austauschbar in das Zwischenstück eingesetzt sein.
In einer nach Anspruch 5 alternativen Ausführungsform weist das Zwischenstück als Abstandshalter eine mit einem separaten Ventil versehene, aus flexiblem Material hergestellte mittlere Luftkammer auf. Diese mittlere Luftkammer erstreckt sich im angelegten, aufgeblasenen Zustand der Manschette schlauchförmig wenigstens teilweise entlang der Umfangsrichtung der Manschette und im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtet zwischen der oberen und der unteren Luftkammer und stützt diese ab. Dadurch wird eine Stabilisierungs- und Stützfunktion der Halswirbelsäule auf besonders vorteilhafte Weise sichergestellt, da die Manschette durch das separate Aufblasen der oberen, der mittleren und der unteren Luftkammer individueller und damit besser an die Kinnpartie, die Halspartie und die Schulterpartie des Patienten anpaßbar ist.
In einer alternativen Ausführungsform zu Anspruch 5 weist die Halskrawatte nach Anspruch 6 ein Zwischenstück als Abstandshalter mit wenigstens zwei waagrecht zur Körperlängsrichtung verlaufenden, mit einem Ventil versehene Luftkammern auf. Diese wenigstens zwei Luftkammern verlaufen parallel zueinander entlang der Umfangsrichtung der Manschette, wobei die Luftkammern über Verbindungskanäle miteinander verbunden sind, so daß deren Aufblasbarkeit über ein Ventil sichergestellt ist. Im angelegten Zustand der Manschette mit gleichzeitig aufgeblasener unterer und oberer Luftkammer erstrecken sich die ebenfalls aufgeblasenen, wenigstens zwei waagrechten Luftkammern zudem im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal zwischen der oberen und der unteren Luftkammer und stützen diese derart ab, daß die Halswirbelsäule eine Stabilisierung und/oder Streckung erfährt.
Ferner weist das Zwischenstück nach Anspruch 7 alternativ zu Anspruch oder Anspruch 6 als Abstandshalter zwischen der oberen und der unteren Luftkammer wenigstens zwei in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtete, mit einem Ventil versehene Luftkammern auf. Bevorzugt sind jedoch eine Mehrzahl zusammenhängender Luftkammern am Zwischenstückumfang verteilt angeordnet. Diese wenigstens zwei Luftkammern sind ebenfalls in einem bestimmten Abstand zueinander parallel über den Umfang der Zwischenstücks entlang der Umfangsrichtung der Manschette angeordnet und über Verbindungskanäle miteinander verbunden. Auch hier übt
&iacgr;&ogr; die Manschette im angelegten und aufgeblasenen Zustand durch die sich im wesentlichen senkrecht zur Körperlängsrichtung verlaufenden wenigstens zwei mittleren Luftkammern im Zusammenwirken mit der oberen und unteren Luftkammer eine derartige Stabilisierungs- und Stützfunktion auf den Halswirbelbereich eines Patienten aus, daß die Halswirbelsäule gestreckt wird und damit die Halswirbel entlastet werden.
Bei den Ausführungsformen des Zwischenstücks als aufblasbare mittlere Luftkammer nach den Ansprüchen 5 bis 7, bei der die Luftkammer(n) aus flexiblem Material hergestellt sind, ergibt sich eine Manschette, die neben einer stabilen Stützfunktion auch einen hohen Tragekomfort ermöglicht. Auch hier sind die Manschetten im entlüfteten Zustand jeweils klein zusammenlegbar und können deshalb auf engstem Raum untergebracht bzw. gestapelt werden.
Darüber hinaus ergibt sich durch einen Aufbau des Zwischenstücks aus sowohl aufblasbaren Luftkammern als auch Stäben eine besonders stabile Halskrawatte mit gleichzeitig hohem Tragekomfort.
Nach Anspruch 8 sind ferner die am Zwischenstück ausgebildete(n) Luftkammer(n) an einer Außenseite eines Ringelements angeordnet und erstrecken sich im aufgeblasenen Zustand von dem Ringelement weg radial
nach außen, wobei das Ringelement bevorzugt ebenfalls entlang der Umfangsrichtung der Manschette verläuft. Dadurch ist sichergestellt, daß sich die Luftkammer(n) des Zwischenstücks beim Aufblasen nicht nach innen in Richtung Halsbereich des Patienten ausdehnen und somit den Halsbereich des Patienten abschnüren.
Des weiteren ist das Zwischenstück nach Anspruch 9 entlang des Manschettenumfangs wenigstens teilweise mit Luftdurchgängen versehen. Dadurch wird eine für den Patienten unangenehme Schweißbildung im HaIsbereich vermieden und für einen guten Tragekomfort gesorgt.
In einer nach Anspruch 10 bevorzugten Ausführungsform weist die obere Luftkammer an einem kinnseitigen Luftkammerende eine Vertiefung auf, die im aufgeblasenen Zustand der oberen Luftkammer und im angelegten Zustand der Manschette der Kinnpartie eines Patienten anpaßbar ist. Dadurch läßt sich der Tragekomfort einer erfindungsgemäßen Halskrawatte auf besonders einfache Weise zusätzlich erhöhen.
Nach Anspruch 11 sind in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die obere Luftkammer und/oder das Zwischenstück so ausgebildet, daß die aufgeblasene obere Luftkammer im angelegten Zustand der Manschette gegen eine zur Körperlängsachse waagrechte Ebene geneigt ist. Dadurch wird erreicht, daß die obere Luftkammer von der Kinnpartie ausgehend schräg nach oben in Richtung zu einem Hinterkopfbereich verläuft, so daß eine bequeme Abstützung des Hinterkopfbereichs und des Kinns bei gerader Kopfhaltung möglich ist. Insgesamt gesehen wird damit durch die Manschette der Halswirbelsäulenbereich von dem Hinterkopfbereich ausgehend nach unten in Richtung Rückenbereich auf einfache und aus orthopädischer Sicht besonders vorteilhafte Weise vollständig stabilisiert und abgestützt.
Nach Anspruch 12 weist die untere Luftkammer ein schulterseitiges Luftkammerende auf, daß ein erstes schultergelenkseitiges Element, ein zweites schultergelenkseitiges Element, ein flächig ausgebildetes, brustseitiges Element und ein flächig ausgebildetes, rückenseitiges Element umfaßt. Sowohl das erste als auch das zweite schultergelenkseitige Element erstrecken sich im angelegten Zustand der Manschette bei aufgeblasener unterer Luftkammer jeweils von dem Zwischenstück ausgehend entlang eines oberen Schulterauflagenbereiches bevorzugt im wesentlichen waagrecht zur Körperlängsachse in Richtung zu den Schultergelenken des Patienten &iacgr;&ogr; hin. Dagegen erstrecken sich das brustseitige Element und das rückenseitige Element im angelegten Zustand der Manschette bei aufgeblasener unterer Luftkammer von dem Zwischenstück ausgehend entlang der Körperlängsachse flächig nach unten in Richtung oberer Brust- bzw. oberer Rückenbereich, so daß diese großflächig überdeckt sind.
Dadurch ergibt sich eine auf besonders vorteilhafte und einfache Weise herzustellende Anpassung der unteren Luftkammer an die individuelle Körperform eines Patienten im Schulterbereich. Durch die flächige Abstützung mittels der beiden schultergelenkseitigen Elemente auf den beiden Schulterauflagebereichen und die gleichzeitige flächige Überdeckung des oberen Brust- und Rückenbereiches durch die brüst- und rückenseitigen Elemente ist zudem eine ausgezeichnete Stabilisierungs- und Stützfunktion der gesamten Manschette im Halswirbelsäulenbereich sichergestellt. Des weiteren wird durch diese erfindungsgemäße individuelle Anpassung der unteren Luftkammer an den Schulter- sowie den Brust- und Rückenbereich im Gegensatz zu einer aus dem Stand der Technik bekannten lediglich punktuellen Abstützung von steifen Schulterstützen ein besonders hoher Tragekomfort gewährleistet. Diese Manschette stabilisiert somit die gesamte Halswirbelsäule von einem Hinterkopf bereich ausgehend bis in den verlängerten Halswirbelsäulenbereich am Rücken des Patienten.
Gleichzeitig ist durch eine derartige Ausbildung der unteren Luftkammer auch eine verdrehsichere Anordnung der gesamten Manschette erreichbar.
Nach Anspruch 13 sind ein erstes und ein zweites Verschlußteil an einer Außenseite eines ersten und eines zweiten seitlichen Manschettenendes derart ausgebildet, daß sie sich in Körperlängsrichtung und wenigstens teilweise in Körperumfangsrichtung jeweils einstückig über die obere Luftkammer, das Zwischenstück und die untere Luftkammer erstrecken. Ferner sind das erste und zweite Verschlußteil zur Einstellung eines individuellen Ringdurchmessers der Manschette gegeneinander verschiebbar und fixierbar ausgebildet. Werden die beiden Verschlußteile miteinander verbunden, ist sichergestellt, daß die Manschette eine individuell an den jeweiligen Halsdurchmesser eines Patienten anpaßbare, stabile Ringform ausbildet, die eine optimale Stützfunktion gewährleistet. Alternativ können sich die Verschlußelemente an den Endteilen der Manschette auch nur über einen oder mehrere Teilbereiche in Körperlängsrichtung erstrecken, wobei dann aber immer sichergestellt sein muß, daß die Stützfunktion der Manschette nicht beeinträchtigt ist.
Nach Anspruch 14 sind das erste und zweite Verschlußteil bevorzugt als einfach handzuhabende und eine gute Fixierung gewährleistende Klettverschlußverbindung ausgebildet. Zweckmäßigerweise sind dieses erste und zweite Verschlußteil dabei auf der gegenüberliegenden Seite des Kinnbereichs angeordnet, da dort aufgrund des im Gegensatz zur Kinnpartie weniger kantigen und eckigen Halswirbelsäulenbereichs eine einfachere Anbringung von Verschlußteilen möglich ist. Hier erweist sich dann ein einfach zu lösender Klettverschluß als besonders vorteilhaft, ebenso wie dies z.B. im Rahmen eiliger Handgriffe einer Unfallschnellversorgung der Fall ist. Alternativ können aber auch andere Verstellelemente vorgesehen sein, so z.B. eine Reißverschlußanordnung bzw. eine Haken-Ösen-Verbindung.
Nach Anspruch 15 ist eine obere Luftkammer an dem kinnseitigen Luftkammerende und/oder die obere Luftkammer und das Zwischenstück an der halsseitigen Innenumfangsfläche mit einem Textilbelag versehen. Dadurch kann zudem sichergestellt werden, daß ein Scheuern der Manschette am Kinn- und Halsbereich des Patienten vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer am Patienten angelegten Manschette,
Fig. 2 eine Rückansicht einer ersten Ausführungsform einer am Patienten angelegten Manschette,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform einer am Patienten angelegten Manschette,
Fig. 4 eine Darstellung eines in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Zwischenstücks im Querschnitt,
Fig. 5 eine zweite Ausführungsform einer Manschette,
Fig. 6 eine Darstellung eines Schnittes durch ein in der Fig. 5 dargestelltes Zwischenstück,
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform einer Manschette, und
Fig. 8 eine Darstellung eines Schnittes durch ein in der Fig. 7 dargestelltes Zwischenstück.
In den Darstellungen der Fig. 1 bis 3 ist eine Seitenansicht (Fig. 1), eine Rückansicht (Fig. 2) und eine Vorderansicht (Fig. 3) einer Manschette 1 dargestellt, die an einem Patienten 2 angelegt ist.
Die Manschette 1 besteht aus einer separat über ein erstes Ventil 3 aufblasbaren oberen Luftkammer 4, aus einer separat über ein zweites Ventil 5 aufblasbaren unteren Luftkammer 6 und einem ebenfalls separat über ein Ventil 7 aufblasbaren Zwischenstück 8, das zwischen der oberen Luftkammer 4 und der unteren Luftkammer 6 diese abstützend über den Umfang der Manschette 1 angeordnet ist.
Die obere Luftkammer 4 ist schlauchförmig ausgebildet und weist an einem kinnseitigen Luftkammerende 9 eine Vertiefung 10 für das Kinn 11 des Patienten 2 auf, wie dies insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Ferner ist die obere Luftkammer 4 über ein zwischenstückseitiges Luftkammerende 12 entlang des Umfangs der Manschette 1 fest mit einem oberen Zwischenstückende 13 verbunden. Wie dies der Fig. 1 zu entnehmen ist, verläuft das Zwischenstück 8 vom Kinnbereich 11 des Patienten 2 ausgehend schräg nach oben zu einem Hinterkopfbereich 14, so daß die obere Luftkammer 4 eine insgesamt gesehen gegen eine waagrechte Ebene zur Körperlängsachse geneigte Position einnimmt.
Das Zwischenstück 8 weist ferner mehrere in Körperlängsrichtung vertikal am Umfang des Zwischenstücks 8 angeordnete Luftkammern 15 auf, die über Verbindungskanäle 16 miteinander aufblasbar verbunden sind. Die Luftkammern 15 sind in einem bestimmten Abstand parallel zueinander ausgerichtet und erstrecken sich zwischen der oberen Luftkammer 4 und der unteren Luftkammer 6, wobei sie diese abstüzten. Wie dies insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich ist, die einen schematischen Querschnitt durch das Zwischenstück 8 darstellt, sind die Luftkammern 15 an einer Außenseite 38 eines Ringelementes 37 angeordnet und erstrecken sich im aufge-
blasenen Zustand von dem Ringelement 37 weg radial nach außen. Das Ringelement 37 verläuft dabei entlang der Umfangsrichtung der Manschette 1.
Des weiteren sind an dem Ringelement 37 des Zwischenstücks 8 in den Bereichen zwischen den aufblasbaren Luftkammern 15 Luftdurchgänge zur Entlüftung eines Halsbereichs 18 des Patienten 2 vorgesehen.
Das Zwischenstück 8 ist ferner über ein unteres Zwischenstückende 19 entlang des Umfangs der Manschette 1 fest mit einem zwischenstückseitigen Luftkammerende 20 verbunden. Wie dies insbesondere den Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, umfaßt die untere Luftkammer 6 zudem ein schulterseitiges Luftkammerende 21, das ein erstes schultergelenkseitiges Element 22, ein zweites schultergelenkseitiges Element 23, ein flächig ausgebildetes, brustseitiges Element 24 und ein flächig ausgebildetes, rückenseitiges Element 25 umfaßt. Das erste schultergelenkseitige Element 22 und das zweite schultergelenkseitige Element 23 erstrecken sich von dem Zwischenstück 8 ausgehend entlang oberer Schulterauflagenbereiche 26 in Richtung zu den Schultergelenken des Patienten 2 hin. Dagegen erstrecken sich das brustseitige Element 24 und das rückenseitige Element 25 von dem Zwischenstück 8 ausgehend entlang der Körperlängsachse flächig nach unten und überdecken den oberen Brustbereich 27 und den oberen Rückenbereich 28 großflächig.
Wie dies in der Fig. 2 lediglich schematisch angedeutet ist, weisen ein erstes seitliches Manschettenende 29 und ein zweites seitliches Manschettenende 30 ein erstes Verschlußteil 31 und ein zweites Verschlußteil 32 auf, die miteinander verbunden sind, so daß die Manschette 1 formschlüssig um den Halsbereich 18 des Patienten 2 herum angeordnet ist. Das erste Verschlußteil 31 und das zweite Verschlußteil 32 erstrecken sich dabei in
Körperlängsrichtung sowohl über die obere Luftkammer 4, über das Zwischenstück 8 als auch über die untere Luftkammer 6.
Weitere Ausführungsformen des Zwischenstücks sind schematisch in den Fig. 5 bis 8 dargestellt.
In der Fig. 5 weist eine Manschette 1 ein Zwischenstück 8 auf, das waagrecht verlaufende Luftkammern 34 umfaßt, die über Verbindungskanäle über ein Ventil 7 aufblasbar miteinander verbunden sind. Die Luftkammern 34 verlaufen über den gesamten Umfang des Zwischenstücks 8 (vgl. Fig. 6) und weisen im aufgeblasenen Zustand eine im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikale Ausdehnung auf, so daß die obere Luftkammer 4 und die untere Luftkammer 6 in Körperlängsrichtung stabil abgestützt sind (vgl. Fig.5]. Wie dies insbesondere der Fig. 6 zu entnehmen ist, sind die Luftkammern 34 an einer Außenseite 38 eines Ringelements 37 angeordnet und erstrecken sich im aufgeblasenen Zustand von dem Ringelement 37 weg radial nach außen. Das Ringelement 37 verläuft dabei über dem gesamten Umfang der Manschette 1.
In Fig. 7 und Fig. 8 weist das Zwischenstück 8 über den Umfang in einem bestimmten Abstand parallel zueinander ausgerichtete Stäbe 36 auf, die vertikal zwischen der oberen Luftkammer 4 und der unteren Luftkammer verlaufen und diese ebenfalls in Körperlängsrichtung abstützen. Die Stäbe 36 sind dabei an einer Außenseite 38 eines Ringelements 37 angeordnet.
Die Funktion einer erfindungsgemäßen Halskrawatte gemäß den Fig. 1 bis 4 wird nachfolgend beschrieben:
Beim Gebrauch der erfindungsgemäßen Manschette 1, beispielsweise im Rahmen der Schnellversorgung eines Unfallopfers, wird die Manschette 1 um den Halsbereich 18 des Patienten 2 gelegt und mit den Verschlußteilen
31, 32 an die individuelle Halsform 18 des Patienten 2 angepaßt fixiert. Anschließend wird eine hier nicht dargestellte Aufblasvorrichtung, z.B. eine handbetätigte Pumpe, mit dem Ventil 7 verbunden und die Luftkammern 15 des Zwischenstücks 8 aufgeblasen, wobei durch die Verbindung der einzelnen Luftkammern 15 über die Verbindungskanäle 16 eine gleichmäßige Ausdehnung des Zwischenstücks 8 in im wesentlichen Körperlängsrichtung erfolgt. Dies bedeutet, daß sich die Luftkammern 15 in Abhängigkeit von dem Aufblasgrad in Körperlängsrichtung einstellbar zwischen dem Schulterbereich 33 und dem Kinnbereich 11 des Patienten 2 erstrecken und ein stabiles Zwischenstück 8 ausbilden. Anschließend werden wahlweise zuerst die untere Luftkammer 6 oder die obere Luftkammer 4 über die entsprechenden Ventile 5 bzw. 6 mittels der Aufblasvorrichtung aufgeblasen. Dabei stützt die obere Luftkammer 4 aufgrund des schräg nach oben verlaufenden oberen Zwischenstückendes 13 sowohl den Kinnbereich 11 des Patienten 2 als auch dessen Hinterkopfbereich 14 ab.
Ebenso paßt sich die untere Luftkammer 6 der individuellen Schulterform des Patienten 2 an. Im vollaufgeblasenen Zustand stützt schließlich das bereits stabilisierte Zwischenstück 8 zum einen die obere Luftkammer 4 zwischen ihrem oberen Zwischenstückende 13 und der Kinnpartie 11 des Patienten 2 sowie zum anderen die untere Luftkammer 6 zwischen ihrem unteren Zwischenstückende 19 und den oberen Schulterauflagebereichen 26 des Patienten 2 ab, wodurch ein insgesamt gesehen stabiler Aufbau der Manschette 1 mit optimaler Stützfunktion für den Halswirbelsäulenbereich erreicht wird.
Im aufgeblasenen Zustand aller drei Luftkammerelemente 4, 6 und 15 ergibt sich somit eine an die jeweiligen Gegebenheiten individuell anpaßbare Manschette 1, die eine optimale Stabilisierungs- und Stützfunktion gewährleistet und im entlüfteten Zustand klein zusammenlegbar ist.

Claims (15)

G 132BM 96 Ansprüche
1. Medizinische Halskrawatte, bestehend aus einer Manschette, die eine Kinnstütze, eine Schulterstütze und ein Zwischenstück umfaßt, das als Abstandshalter eine Stützfunktion zwischen Kinnstütze und Schulterstütze wahrnimmt,
mit Luft aufblasbare Luftkammern, die mit einem Ventil versehen sind und je nach dem Aufblasgrad eine bestimmte Formgebung und Stützfunktion für einen Patienten aufweisen,
mit einem ersten seitlichen Manschettenende und einem gegenüberliegenden, zweiten seitlichen Manschettenende, und
mit einem wenigstens teilweise im Bereich des ersten seitlichen Manschettenendes ausgebildeten ersten Verschlußteil und einem wenigstens teilweise im Bereich des zweiten seitlichen Manschettenendes ausgebildeten zweiten Verschlußteil, wobei das erste Verschlußteil und das zweite Verschlußteil so miteinander verbindbar sind, daß die Manschette eine Ringform ausbildet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kinnstütze als eine mit einem ersten Ventil (3) versehene obere Luftkammer (4) ausgebildet ist, und
daß die Schulterstütze als eine mit einem zweiten Ventil (5) versehene untere Luftkammer (6) ausgebildet ist, so daß die obere Luftkammer (4) und die untere Luftkammer (6) getrennt voneinander an die individu-
eile Kinnform bzw. Schulterform des Patienten (2] anpaßbar sind,
wobei sich die Manschette (I] in Abhängigkeit von dem Aufblasgrad der oberen Luftkarnmer (4] und der unteren Luftkarnmer (6] in Körperlängsrichtung einstellbar zwischen dem Schulterbereich (33] und dem Kinnbereich (H] erstreckt.
2. Medizinische Halskrawatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8) als Abstandshalter wenigstens teilweise entlang der Umfangsrichtung der Manschette (I] ein in Körperlängsrichtung steifes und in Körperumfangsrichtung flexibles Versteifungselement aufweist, das sich im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtet zwischen der oberen Luftkarnmer (4] und der unteren Luftkarnmer (6] erstreckt und diese so abstützt, daß eine Streckung und/oder Stabilisierung der Halswirbelsäule im aufgeblasenen Zustand der oberen Luftkarnmer (4] und der unteren Luftkarnmer (6) erreichbar ist.
3. Medizinische Halskrawatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8] als Abstandshalter entlang der Umfangsrichtung der Manschette (I] wenigstens zwei in einem bestimmten Abstand voneinander parallel und im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtete Versteifungselemente (36] umfaßt, insbesondere eine Mehrzahl von am Umfang des Zwischenstücks (8] verteilter Stäbe, die sich zwischen der oberen Luftkammer (4] und der unteren Luftkarnmer (6] über den Umfang des Zwischenstücks erstrecken und diese so abstützen, daß eine Streckung und/oder Stabilisierung der Halswirbelsäule im aufgeblasenen Zustand der oberen Luftkarnmer (4] und der unteren Luftkarnmer (6] erreichbar ist.
4. Medizinische Halskrawatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8) entlang des Umfangs des Zwischenstücks (8) wenigstens ein Aufnahmeelement für die Lagerung und axiale Festlegung des wenigstens einen Versteifungselements aufweist.
5. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück [8] als Abstandshalter wenigstens teilweise entlang der Umfangsrichtung der Manschette (I] eine mit einem Ventil (7] versehene und aus flexiblem Material hergestellte mittlere Luftkammer aufweist, die sich im angelegten, aufgeblasenen Zustand der Manschette (I] schlauchförmig und im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtet zwischen der oberen Luftkammer (4] und der unteren Luftkammer (6] erstreckt und diese so abstützt, daß eine Stabilisierung und/oder Streckung der Halswirbelsäule erreichbar ist.
6. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8] als Abstandshalter wenigstens teilweise entlang der Umfangsrichtung der Manschette (I] wenigstens zwei waagrecht zur Körperlängsrichtung und parallel zueinander über den Umfang des Zwischenstücks (8] verlaufende, mit einem Ventil (7] versehene und aus flexiblem Material hergestellte Luftkammern (34] aufweist, die über Verbindungskanäle (35] miteinander verbunden sind und sich im angelegten, aufgeblasenen Zustand der Manschette (I] zudem im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal zwischen der oberen Luftkammer (4] und der unteren Luftkammer (6] erstrecken und diese so abstützen, daß sie eine Stabilisierung und/oder Streckung der Halswirbelsäule bewirken.
7. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8] als Abstandshalter wenig-
stens zwei im wesentlichen in Körperlängsrichtung vertikal ausgerichtete und in einem bestimmten Abstand zueinander parallel über den Umfang des Zwischenstücks (8) entlang der Umfangsrichtung der Manschette (1) angeordnete, mit einem Ventil (7) versehene und aus flexiblem Material hergestellte Luftkammern (15], bevorzugt eine Mehrzahl von entlang des Umfangs des Zwischenstücks (8) verteilt angeordneten Luftkammern, aufweist, die über Verbindungskanäle (16) miteinander verbunden sind und im angelegten, aufgeblasenen Zustand der Manschette (1) die obere Luftkammer (4) und die untere Luftkammer (6) so abstützen, daß sie eine Stabilisierung und/oder Streckung der Halswirbelsäule bewirken.
8. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die am Zwischenstück (8) ausgebildete(n) Luftkammer(n] (15; 34) an einer Außenseite (38) eines Ringelements (37) angeordnet sind und sich im aufgeblasenen Zustand von dem Ringelement (37) weg radial nach außen erstrecken, wobei das Ringelement (37) bevorzugt entlang der Umfangsrichtung der Manschette (I] verläuft.
9. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (8) entlang des Umfangs der Manschette (1) wenigstens bereichsweise mit Luftdurchgängen (17) versehen ist, so daß ein Halsbereich (18) des Patienten (2) belüftet wird.
10. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Luftkammer (4) an einem kinnseitigen Luftkammerende (9) eine Vertiefung (10) aufweist, die im aufgeblasenen Zustand der oberen Luftkammer (4) und im angelegten Zustand der Manschette (1) der Kinnpartie (11) eines Patienten (2) anpaßbar ist.
11. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Luftkammer (4) und/oder ggf. das Zwischenstück (8) so ausgebildet sind, daß die aufgeblasene obere Luftkammer (4) im angelegten Zustand der Manschette (1) gegen eine waagrechte Ebene zur Körperlängsachse des Patienten (2) geneigt ist und von der Kinnpartie (11) ausgehend schräg nach oben in Richtung zu einem Hinterkopfbereich (14) verläuft, so daß eine bequeme Abstützung des Hinterkopfbereichs (14) und der Kinnpartie (11) bei gerader Kopfhaltung möglich ist.
12. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Luftkammer (6) ein schulterseitiges Luftkammerende (21) aufweist, das ein erstes schultergelenkseitiges Element (22), ein zweites schultergelenkseitiges Element (23), ein flächig ausgebildetes brustseitiges Element (24) und ein flächig ausgebildetes rückenseitiges Element (25) umfaßt, wobei sich das erste schultergelenkseitige Element (22) und das zweite schultergelenkseitige Element (23) im angelegten Zustand der Manschette (1) bei aufgeblasener unterer Luftkammer (6) jeweils von dem Zwischenstück (8) ausgehend entlang oberer Schulterauflagenbereiche (26) im wesentlichen waagrecht zur Körperlängsachse in Richtung zu den Schultergelenken des Patienten (2) hin erstrecken und sich das brustseitige Element (24) und das rückenseitige Element (25) im angelegten Zustand der Manschette (1) bei aufgeblasener unterer Luftkammer (6) von dem Zwischenstück (8) ausgehend entlang der Körperlängsachse flächig nach unten in Richtung oberer Brustbereich (27) bzw. oberer Rückenbereich (28) erstrecken und diese großflächig überdecken,
so daß sich das schulterseitige Luftkammerende (21) und damit das untere Luftkammerende (6) mit dem ersten schultergelenkseitigen Element (22) und mit dem zweiten schultergelenkseitigen Element (23) auf
dem Schulterbereich (33) des Patienten (2) abstützt und weiter mit dem brustseitigen Element (24) und dem rückenseitigen Element (25) die Brustpartie (27) und die Rückenpartie (28) des Patienten (2) übergreift.
13. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verschlußteil (31) an der Außenseite der Manschette (1) im Bereich des ersten seitlichen Manschettenendes (29) in Körperlängsrichtung und wenigstens teilweise in Körperumfangsrichtung einstückig über die obere Luftkammer (4), über das Zwischenstück (8) und über die untere Luftkammer (6) verläuft, und
daß das zweite Verschlußteil (32) an der Außenseite der Manschette (1) im Bereich des zweiten seitlichen Manschettenendes (30) in Körperlängsrichtung und wenigstens teilweise in Körperumfangsrichtung einstückig über die obere Luftkammer (4), über das Zwischenstück (8) und über die untere Luftkammer (6) verläuft, und
daß das erste Verschlußteil (31) und das zweite Verschlußteil (32) gegeneinander verschiebbar und fixierbar zur Einstellung eines individuellen Ringdurchmessers der Manschette (1) ausgebildet sind.
14. Medizinische Halskrawatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verschlußteil (31) und das zweite Verschlußteil (32) als Klettverschlußverbindung ausgebildet sind.
15. Medizinische Halskrawatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Luftkammer (4) an dem kinnseitigen Luftkammerende (9) und/oder die obere Luftkammer (4) und das Zwischenstück (8) an der halsseitigen Innenumfangsfläche einen Textilbelag aufweisen.
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