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Die Erfindung bezieht sich auf eine Zervikalorthese von der Art einer
Zervikalmanschette.
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Die erfindungsgemäße Zervikalorthese ist insbesondere zum Einsatz bei Notfällen
gedacht, vornehmlich bei Unfallopfern, die mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus
transportiert werden müssen. Auch wenn insbesondere im folgenden auf dieses
Einsatzgebiet Bezug genommen wird, könnte die Orthese ebenso gut bei allen Einsatzbereichen zum
Einsatz kommen, bei denen nach dem Stand der Technik Orthesen verwendet werden.
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Die Halskragen einer bekannten Ausbildungsform werden bekanntlich üblicherweise
aus einem starren Material, beispielsweise einem Kunststoff, in einem oder mehreren
Abschnitten gefertigt, die untereinander gelenkig verbunden sind, wobei sie sich an die Form
des Halses und des Kinns des Patienten anlegen, wodurch eine vollständige
Immobilisierung des Kopfes und des Halses gegenüber dem Rumpf gewährleistet ist, wobei sie jedoch
für Röntgenstrahlen durchlässig sind, um radiologische Aufnahmen am Verletzten zu
ermöglichen.
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Diese Zervikalmanschetten weisen verschiedene Nachteile auf:
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- zum einen sind sie relativ kompliziert und damit kostspielig;
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- zum anderen müssen sie in mehreren Größen hergestellt werden, damit es möglich
ist, unterschiedlich große Patienten damit zu versorgen;
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- und schließlich ist ihr Gebrauch kompliziert, da zum Anlegen dieser Kragen im
allgemeinen zwei Personen eingesetzt werden müssen.
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Außerdem sind Metallvorrichtungen bekannt, die im allgemeinen Stäbchen aus
Aluminium oder einer Aluminiumlegierung aufweisen, die so in Form gebracht werden, damit
sie an die morphologischen Gegebenheiten der Patienten angepaßt werden. Diese
Vorrichtungen weisen dieselben Nachteile wie die zuvor beschriebenen Orthesen auf. Sie sind
außerdem nur mit Schwierigkeiten anpaßbar, brechen bei längerer Benutzung, und sind
nicht strahlendurchlässig.
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Zur Behandlung leichter Erkrankungen wie beispielsweise einem steifen Hals sind
kleine Zervikalmanschetten bekannt, die aus einem Streifen aus expandiertem
Kunststoffmaterial bestehen, der in einer Schlauchhülle aus gewirktem Material steckt; diese werden
um den Hals des Patienten gewickelt. Diese Manschetten sind einfach und wenig
kostspielig, aber sie eignen sich nur für eine begrenzte Gruppe von Einsatzbereichen, da sie nur
eine sehr relative Immobilisierung gewährleisten.
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Schließlich ist aus der US-PS A-2 980 110 eine Zervikalorthese bekannt, welche
einen Streifen aufweist, in welchem seitliche Schlitze Zungen bilden, welche den Kopf des
Patienten stützen können und sich auf dessen Schultern abstützen. Dieser Streifen besteht
aus einem schweren steifen Kunststoff, der eine eventuelle Verdoppelung durch Vernieten
mit Hilfe eines ähnlichen Streifens gestattet. Diese Orthese weist somit eine Polsterung
auf, welche unter Bildung eines Kissens aus Jerseygewebe dazu geeignet ist, eine
Verletzung des Patienten zu vermeiden.
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Die vorliegenden Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachteile von
Zervikalorthesen nach dem Stand der Technik zu überwinden und eine einfache und wenig
kostspielige Manschette anzuregen, die sich leicht anlegen läßt, und die anstelle der verschiedenen
vorgenannten Manschetten vorteilhaft eingesetzt werden kann.
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Des weiteren zielt die Erfindung auch darauf ab, eine Manschette dieser Art
anzuregen, die auf einfache Weise aus leicht verfügbaren Werkstoffen hergestellt werden kann.
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Mit diesem Ansatz liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Zervikalorthese
für Notfälle in der Art einer Zervikalmanschette zu schaffen, welche einen ersten Streifen
mit einem im wesentlichen durchgehenden halbsteifen Mittelbereich (5) aufweist, an
welchem zu beiden Seiten Plastische Zungen (4) angesetzt sind, die sich von diesem
Mittelbereich bis zu den Kanten des Streifens erstrecken, wobei letzterer dazu bestimmt ist, mit
seinem Mittelbereich den Hals des Patienten zu umschließen und aufrecht zu halten,
gegebenenfalls mit zumindest teilweiser Überdeckung seiner Enden, wohingegen die
angesetzten Zungen sich unter Verformung an den Umriß im Anschlußbereich des Halses an den
Körper und an den Kopf des Patienten anlegen, wobei sich diese Orthese dadurch
auszeichnet, daß der erste Streifen aus einem Kunststoffschaum besteht und eine ebene Fläche
sowie eine leicht konvexe Fläche aufweist, wobei die Dicke dieses ersten Streifens von
seinem Mittelbereich bis zu den Enden der Zungen abnimmt, und daß ein zweiter Streifen
aus einem Werkstoff mit höherer Elastizität in der Verlängerung des ersten Streifens
angeordnet und an einem Ende desselben in der Weise angesetzt ist, daß er um den ersten
Streifen wickelbar ist.
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Die Zungen können durch einfache Ausschnitte voneinander getrennt sein, die in
dem ersten Streifen aus Kunststoffschaum senkrecht zur. Längsrichtung des Streifens
ausgebildet sind.
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Wie vorstehend bereits ausgeführt besitzt der erste Streifen eine Dicke, die von
seinem Mittelbereich aus zu den Enden der Zungen abnimmt, um so für eine ausreichende
Steifigkeit in seinem Mittelbereich und eine größere Elastizität in Höhe der Zungen zu
sorgen.
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Das freie Ende des zweiten Streifens könnte fest mit geeigneten Mitteln mit dem
ersten Streifen verbunden werden (beziehungsweise bei Überdeckung direkt selbst).
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Es ist klar, daß die erfindungsgemäße Zervikalorthese in äußerst einfacher Weise
dadurch hergestellt werden könnte, daß ein Streifen aus Kunststoffschaum in geeigneter
Form zugeschnitten wird.
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Dabei ist zu beachten, daß die erfindungsgemäßen Orthesen genauso wie die
Zervikalorthesen nach dem Stand der Technik für Röntgenstrahlen durchlässig sind und sich
somit für radiologische Aufnahmen des Patienten eignen, der die Orthese trägt.
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In der beiliegenden Zeichnung ist beispielhaft, ohne jede Einschränkung, eine
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Orthese dargestellt. Es zeigen dabei:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der flach ausgelegten Orthese in der Position
zum Verpacken und Lagern; und
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Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Orthese in Gebrauchsstellung.
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Diese Orthese weist im wesentlichen einen ersten Streifen 1 aus halbsteifem
Werkstoff wie beispielsweise einem Kunststoffschaum auf, und bei dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel einen zweiten Streifen 2 aus einem Werkstoff höherer
Elastizität, der an einem Ende des Streifens befestigt ist und diesen dabei verlängert.
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Der Streifen 1 ist seitlich von jeder seiner Kanten aus mit Einschnitten 3 versehen,
die senkrecht zur Längsrichtung des Streifens verlaufen und Zungen 4 zu beiden Seiten
eines Mittelstreifens 5 ohne Einschnitte definieren. Diese Zungen 4 könnten natürlich auch
eine andere Form als die in der Zeichnung dargestellte aufweisen.
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Die Orthese könnte selbstverständlich in verschiedenen Größen hergestellt werden,
doch sind im allgemeinen zwei Größen ausreichend, nämlich eine Größe für Erwachsene
und eine Kindergröße, wobei die Orthese auf die richtige Länge dadurch gebracht werden
kann, daß sie am jeweiligen Einsatzort einfach zugeschnitten wird.
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Ein beträchtlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Orthese besteht somit darin, daß
sie bei einer breit gefächerten Gruppe von Patienten mit vorgegebener Größe einsetzbar ist,
da die Zungen sich an die anatomischen Krümmungen anlegen. Im übrigen sind keine
vorstehenden harten Abschnitte vorhanden, welche den Patienten verletzen könnten. Die
Einschnitte können gegebenenfalls eine Anpassung in der Länge zulassen, doch machen sie es
vor allem möglich, eine Wunde freizulassen oder eine Ausnehmung für den
Luftröhrenanschluß zu gestatten.
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Ein weiterer, äußerst wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Manschette besteht
darin, daß sie einstückig ausgebildet ist und in flach ausgelegtem Zustand verpackt werden
kann, wodurch sich auch deren Lagerung und auch deren Handhabung und das Anlagen
am Patienten vereinfachen.
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Der Mittelbereich 5 des Streifens weist eine Dicke auf, die größer ist als die Stärke
der angrenzenden Zungen 4, so daß der Mittelbereich S relativ starr ist, wohingegen die
Zungen 4 eine höhere Elastizität besitzen und damit verformt werden können. Bei einer in
der Zeichnung dargestellten einfachen Ausführungsform nimmt die Dicke des Streifens 1
vom Mittelbereich des Abschnitts 5 bis zu jeder der Seitenkanten des Streifens hin ab. Eine
der Flächen des Streifens 1 ist somit eben, während ihre gegenüberliegende Fläche leicht
konvex gebogen ist.
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Der Streifen 1 kann beispielsweise aus einem heißverformbaren Werkstoff mit hoher
Dichte bestehen, beispielsweise TEPEFORM, PODOFORM oder MULTIFORM
(eingetragene Warenzeichen), wohingegen der Streifen 2, der deutlich elastischer ist, auch aus
einem heißverformbaren Werkstoff bestehen kann, der allerdings eine sehr viel geringere
Dichte aufweist, beispielsweise aus PLATAZOTE (eingetragenes Warenzeichen).
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Die erfindungsgemäße Orthese wird, wie aus Fig. 2 ersichtlich, um den Hals des
Patienten gewickelt, wobei die konvexe Fläche des Streifens mit dem Hals in Berührung
steht. Die beiden Enden des Streifens 1 können aneinander anstoßen, oder es kann dort
eine teilweise Überdeckung der beiden Enden vorliegen. Der Streifen 2, der in Fig. 2
gestrichelt eingezeichnet ist, wird anschließend außen um den Streifen 1 gewickelt, um
diesen fest gegen den Hals des Patienten zu schließen. Ein einfaches Klebeband genügt, um
das Ende dieses Streifens 2 fest mit dem Streifen 1 oder auf dem Streifen 2 zu verbinden,
falls der Streifen 2 vollständig um den Hals des Patienten geführt wird.
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Wenn die Manschette um den Hals eines Patienten angelegt ist, legt sich der
Mittelbereich 5 des Streifens 1 gegen den Hals an, während die Zungen 4 sich nach Art von
Blumenblättern auseinander spreizen, um eine Anpassung an die morphologischen
Gegebenheiten des Patienten zu erreichen, wobei sich die Orthese auf dessen Brustbein, dessen
Schultern und auf dem oberen Teil des Rückens über die Zungen abstützt, die im oberen
Teil vorhanden sind, und dabei eine Kinnstütze und eine Abstützung für den Hinterkopf
über die oberen Zungen bildet. Der elastische Streifen 2, der um den Streifen 1 gewickelt
und fest mit diesem verbunden oder auf sich selbst befestigt ist, gewährleistet die
Steifigkeit und den Halt des Ganzen.
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Die erfindungsgemäße Orthese eignet sich somit besonders gut für eine Verwendung
durch Ersthelfer bei Straßenunfällen, um damit den Halt der Halswirbelsäule
sicherzustellen, sobald eine Verletzung am Kopf oder Rückenmark eines Unfallopfers zu befürchten
ist.
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Sie läßt sich von einer Einzelperson anlegen und ist einsatzbereit in
Rettungsfahrzeugen verfügbar.
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Ihre Kosten liegen besonders niedrig, und außerdem ist sie waschbar, desinfizierbar
und gegebenenfalls wiederverwendbar.