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DE69419233T2 - Cervicalorthese für den Notfall - Google Patents

Cervicalorthese für den Notfall

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Publication number
DE69419233T2
DE69419233T2 DE1994619233 DE69419233T DE69419233T2 DE 69419233 T2 DE69419233 T2 DE 69419233T2 DE 1994619233 DE1994619233 DE 1994619233 DE 69419233 T DE69419233 T DE 69419233T DE 69419233 T2 DE69419233 T2 DE 69419233T2
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DE
Germany
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strip
tongues
central region
patient
orthosis
Prior art date
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Application number
DE1994619233
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English (en)
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DE69419233D1 (de
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Stephane Biron
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/01Orthopaedic devices, e.g. long-term immobilising or pressure directing devices for treating broken or deformed bones such as splints, casts or braces
    • A61F5/04Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints
    • A61F5/05Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints for immobilising
    • A61F5/055Cervical collars

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nursing (AREA)
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  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)
  • Prostheses (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Zervikalorthese von der Art einer Zervikalmanschette.
  • Die erfindungsgemäße Zervikalorthese ist insbesondere zum Einsatz bei Notfällen gedacht, vornehmlich bei Unfallopfern, die mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus transportiert werden müssen. Auch wenn insbesondere im folgenden auf dieses Einsatzgebiet Bezug genommen wird, könnte die Orthese ebenso gut bei allen Einsatzbereichen zum Einsatz kommen, bei denen nach dem Stand der Technik Orthesen verwendet werden.
  • Die Halskragen einer bekannten Ausbildungsform werden bekanntlich üblicherweise aus einem starren Material, beispielsweise einem Kunststoff, in einem oder mehreren Abschnitten gefertigt, die untereinander gelenkig verbunden sind, wobei sie sich an die Form des Halses und des Kinns des Patienten anlegen, wodurch eine vollständige Immobilisierung des Kopfes und des Halses gegenüber dem Rumpf gewährleistet ist, wobei sie jedoch für Röntgenstrahlen durchlässig sind, um radiologische Aufnahmen am Verletzten zu ermöglichen.
  • Diese Zervikalmanschetten weisen verschiedene Nachteile auf:
  • - zum einen sind sie relativ kompliziert und damit kostspielig;
  • - zum anderen müssen sie in mehreren Größen hergestellt werden, damit es möglich ist, unterschiedlich große Patienten damit zu versorgen;
  • - und schließlich ist ihr Gebrauch kompliziert, da zum Anlegen dieser Kragen im allgemeinen zwei Personen eingesetzt werden müssen.
  • Außerdem sind Metallvorrichtungen bekannt, die im allgemeinen Stäbchen aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung aufweisen, die so in Form gebracht werden, damit sie an die morphologischen Gegebenheiten der Patienten angepaßt werden. Diese Vorrichtungen weisen dieselben Nachteile wie die zuvor beschriebenen Orthesen auf. Sie sind außerdem nur mit Schwierigkeiten anpaßbar, brechen bei längerer Benutzung, und sind nicht strahlendurchlässig.
  • Zur Behandlung leichter Erkrankungen wie beispielsweise einem steifen Hals sind kleine Zervikalmanschetten bekannt, die aus einem Streifen aus expandiertem Kunststoffmaterial bestehen, der in einer Schlauchhülle aus gewirktem Material steckt; diese werden um den Hals des Patienten gewickelt. Diese Manschetten sind einfach und wenig kostspielig, aber sie eignen sich nur für eine begrenzte Gruppe von Einsatzbereichen, da sie nur eine sehr relative Immobilisierung gewährleisten.
  • Schließlich ist aus der US-PS A-2 980 110 eine Zervikalorthese bekannt, welche einen Streifen aufweist, in welchem seitliche Schlitze Zungen bilden, welche den Kopf des Patienten stützen können und sich auf dessen Schultern abstützen. Dieser Streifen besteht aus einem schweren steifen Kunststoff, der eine eventuelle Verdoppelung durch Vernieten mit Hilfe eines ähnlichen Streifens gestattet. Diese Orthese weist somit eine Polsterung auf, welche unter Bildung eines Kissens aus Jerseygewebe dazu geeignet ist, eine Verletzung des Patienten zu vermeiden.
  • Die vorliegenden Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachteile von Zervikalorthesen nach dem Stand der Technik zu überwinden und eine einfache und wenig kostspielige Manschette anzuregen, die sich leicht anlegen läßt, und die anstelle der verschiedenen vorgenannten Manschetten vorteilhaft eingesetzt werden kann.
  • Des weiteren zielt die Erfindung auch darauf ab, eine Manschette dieser Art anzuregen, die auf einfache Weise aus leicht verfügbaren Werkstoffen hergestellt werden kann.
  • Mit diesem Ansatz liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Zervikalorthese für Notfälle in der Art einer Zervikalmanschette zu schaffen, welche einen ersten Streifen mit einem im wesentlichen durchgehenden halbsteifen Mittelbereich (5) aufweist, an welchem zu beiden Seiten Plastische Zungen (4) angesetzt sind, die sich von diesem Mittelbereich bis zu den Kanten des Streifens erstrecken, wobei letzterer dazu bestimmt ist, mit seinem Mittelbereich den Hals des Patienten zu umschließen und aufrecht zu halten, gegebenenfalls mit zumindest teilweiser Überdeckung seiner Enden, wohingegen die angesetzten Zungen sich unter Verformung an den Umriß im Anschlußbereich des Halses an den Körper und an den Kopf des Patienten anlegen, wobei sich diese Orthese dadurch auszeichnet, daß der erste Streifen aus einem Kunststoffschaum besteht und eine ebene Fläche sowie eine leicht konvexe Fläche aufweist, wobei die Dicke dieses ersten Streifens von seinem Mittelbereich bis zu den Enden der Zungen abnimmt, und daß ein zweiter Streifen aus einem Werkstoff mit höherer Elastizität in der Verlängerung des ersten Streifens angeordnet und an einem Ende desselben in der Weise angesetzt ist, daß er um den ersten Streifen wickelbar ist.
  • Die Zungen können durch einfache Ausschnitte voneinander getrennt sein, die in dem ersten Streifen aus Kunststoffschaum senkrecht zur. Längsrichtung des Streifens ausgebildet sind.
  • Wie vorstehend bereits ausgeführt besitzt der erste Streifen eine Dicke, die von seinem Mittelbereich aus zu den Enden der Zungen abnimmt, um so für eine ausreichende Steifigkeit in seinem Mittelbereich und eine größere Elastizität in Höhe der Zungen zu sorgen.
  • Das freie Ende des zweiten Streifens könnte fest mit geeigneten Mitteln mit dem ersten Streifen verbunden werden (beziehungsweise bei Überdeckung direkt selbst).
  • Es ist klar, daß die erfindungsgemäße Zervikalorthese in äußerst einfacher Weise dadurch hergestellt werden könnte, daß ein Streifen aus Kunststoffschaum in geeigneter Form zugeschnitten wird.
  • Dabei ist zu beachten, daß die erfindungsgemäßen Orthesen genauso wie die Zervikalorthesen nach dem Stand der Technik für Röntgenstrahlen durchlässig sind und sich somit für radiologische Aufnahmen des Patienten eignen, der die Orthese trägt.
  • In der beiliegenden Zeichnung ist beispielhaft, ohne jede Einschränkung, eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Orthese dargestellt. Es zeigen dabei:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der flach ausgelegten Orthese in der Position zum Verpacken und Lagern; und
  • Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Orthese in Gebrauchsstellung.
  • Diese Orthese weist im wesentlichen einen ersten Streifen 1 aus halbsteifem Werkstoff wie beispielsweise einem Kunststoffschaum auf, und bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel einen zweiten Streifen 2 aus einem Werkstoff höherer Elastizität, der an einem Ende des Streifens befestigt ist und diesen dabei verlängert.
  • Der Streifen 1 ist seitlich von jeder seiner Kanten aus mit Einschnitten 3 versehen, die senkrecht zur Längsrichtung des Streifens verlaufen und Zungen 4 zu beiden Seiten eines Mittelstreifens 5 ohne Einschnitte definieren. Diese Zungen 4 könnten natürlich auch eine andere Form als die in der Zeichnung dargestellte aufweisen.
  • Die Orthese könnte selbstverständlich in verschiedenen Größen hergestellt werden, doch sind im allgemeinen zwei Größen ausreichend, nämlich eine Größe für Erwachsene und eine Kindergröße, wobei die Orthese auf die richtige Länge dadurch gebracht werden kann, daß sie am jeweiligen Einsatzort einfach zugeschnitten wird.
  • Ein beträchtlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Orthese besteht somit darin, daß sie bei einer breit gefächerten Gruppe von Patienten mit vorgegebener Größe einsetzbar ist, da die Zungen sich an die anatomischen Krümmungen anlegen. Im übrigen sind keine vorstehenden harten Abschnitte vorhanden, welche den Patienten verletzen könnten. Die Einschnitte können gegebenenfalls eine Anpassung in der Länge zulassen, doch machen sie es vor allem möglich, eine Wunde freizulassen oder eine Ausnehmung für den Luftröhrenanschluß zu gestatten.
  • Ein weiterer, äußerst wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Manschette besteht darin, daß sie einstückig ausgebildet ist und in flach ausgelegtem Zustand verpackt werden kann, wodurch sich auch deren Lagerung und auch deren Handhabung und das Anlagen am Patienten vereinfachen.
  • Der Mittelbereich 5 des Streifens weist eine Dicke auf, die größer ist als die Stärke der angrenzenden Zungen 4, so daß der Mittelbereich S relativ starr ist, wohingegen die Zungen 4 eine höhere Elastizität besitzen und damit verformt werden können. Bei einer in der Zeichnung dargestellten einfachen Ausführungsform nimmt die Dicke des Streifens 1 vom Mittelbereich des Abschnitts 5 bis zu jeder der Seitenkanten des Streifens hin ab. Eine der Flächen des Streifens 1 ist somit eben, während ihre gegenüberliegende Fläche leicht konvex gebogen ist.
  • Der Streifen 1 kann beispielsweise aus einem heißverformbaren Werkstoff mit hoher Dichte bestehen, beispielsweise TEPEFORM, PODOFORM oder MULTIFORM (eingetragene Warenzeichen), wohingegen der Streifen 2, der deutlich elastischer ist, auch aus einem heißverformbaren Werkstoff bestehen kann, der allerdings eine sehr viel geringere Dichte aufweist, beispielsweise aus PLATAZOTE (eingetragenes Warenzeichen).
  • Die erfindungsgemäße Orthese wird, wie aus Fig. 2 ersichtlich, um den Hals des Patienten gewickelt, wobei die konvexe Fläche des Streifens mit dem Hals in Berührung steht. Die beiden Enden des Streifens 1 können aneinander anstoßen, oder es kann dort eine teilweise Überdeckung der beiden Enden vorliegen. Der Streifen 2, der in Fig. 2 gestrichelt eingezeichnet ist, wird anschließend außen um den Streifen 1 gewickelt, um diesen fest gegen den Hals des Patienten zu schließen. Ein einfaches Klebeband genügt, um das Ende dieses Streifens 2 fest mit dem Streifen 1 oder auf dem Streifen 2 zu verbinden, falls der Streifen 2 vollständig um den Hals des Patienten geführt wird.
  • Wenn die Manschette um den Hals eines Patienten angelegt ist, legt sich der Mittelbereich 5 des Streifens 1 gegen den Hals an, während die Zungen 4 sich nach Art von Blumenblättern auseinander spreizen, um eine Anpassung an die morphologischen Gegebenheiten des Patienten zu erreichen, wobei sich die Orthese auf dessen Brustbein, dessen Schultern und auf dem oberen Teil des Rückens über die Zungen abstützt, die im oberen Teil vorhanden sind, und dabei eine Kinnstütze und eine Abstützung für den Hinterkopf über die oberen Zungen bildet. Der elastische Streifen 2, der um den Streifen 1 gewickelt und fest mit diesem verbunden oder auf sich selbst befestigt ist, gewährleistet die Steifigkeit und den Halt des Ganzen.
  • Die erfindungsgemäße Orthese eignet sich somit besonders gut für eine Verwendung durch Ersthelfer bei Straßenunfällen, um damit den Halt der Halswirbelsäule sicherzustellen, sobald eine Verletzung am Kopf oder Rückenmark eines Unfallopfers zu befürchten ist.
  • Sie läßt sich von einer Einzelperson anlegen und ist einsatzbereit in Rettungsfahrzeugen verfügbar.
  • Ihre Kosten liegen besonders niedrig, und außerdem ist sie waschbar, desinfizierbar und gegebenenfalls wiederverwendbar.

Claims (1)

1. Zervikalorthese für Notfälle in der Art einer Zervikalmanschette, welche einen ersten Streifen (1) mit einem im wesentlichen durchgehenden halbsteifen Mittelbereich (5) aufweist, an welchem zu beiden Seiten elastische Zungen (4) angesetzt sind, die sich von diesem Mittelbereich (S) bis zu den Kanten des Streifens erstrecken, wobei letzterer dazu bestimmt ist, mit seinem Mittelbereich (5) den Hals eines Patienten zu umschließen und aufrecht zu halten, gegebenenfalls mit zumindest teilweiser Überdeckung seiner Enden, wohingegen die angesetzten Zungen (4) sich unter Verformung an den Umriß im Anschlußbereich des Halses an den Körper und dem Kopf des Patienten anlegen, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Streifen (1) aus einem Kunststoffschaum besteht und eine ebene Fläche sowie eine leicht konvexe Fläche aufweist, wobei die Dicke dieses ersten Streifens (1) von seinem Mittelbereich (5) bis zu den Enden der Zungen (4) abnimmt, und daß ein zweiter Streifen (2) aus einem Werkstoff mit höherer Elastizität in der Verlängerung des ersten Streifens (1) angeordnet und an einem Ende desselben in der Weise angesetzt ist, daß er um den ersten Streifen wickelbar ist.
DE1994619233 1993-10-26 1994-10-26 Cervicalorthese für den Notfall Expired - Fee Related DE69419233T2 (de)

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FR9312735A FR2711513B1 (fr) 1993-10-26 1993-10-26 Orthèse cervicale pour intervention d'urgence et son procédé de fabrication.

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Publication Number Publication Date
DE69419233D1 DE69419233D1 (de) 1999-07-29
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EP (1) EP0655232B1 (de)
DE (1) DE69419233T2 (de)
ES (1) ES2134913T3 (de)
FR (1) FR2711513B1 (de)

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Also Published As

Publication number Publication date
EP0655232B1 (de) 1999-06-23
EP0655232A1 (de) 1995-05-31
DE69419233D1 (de) 1999-07-29
FR2711513A1 (fr) 1995-05-05
FR2711513B1 (fr) 1996-01-12
ES2134913T3 (es) 1999-10-16

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