DE29607786U1 - Anzeigeeinrichtung - Google Patents
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Description
36 1996/74 30. April 1996
Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung, welche zur großflächigen Darstellung von veränderbarer Text- oder
Bildinformation eingesetzt werden soll.
Bei Anzeigeeinrichtung der voranstehend genannten Art besteht der Wunsch, daß die Anzeigeeinrichtung selbst sich möglichst
unauffällig in die Umgebung einfügt, in der sie aufgestellt oder aufgehängt ist. Auf diese Weise soll eine optische
Beeinträchtigung beispielsweise der Architektur des Gebäudes vermieden werden, in oder an dem die Anzeigeeinrichtung
errichtet ist.
Gleichzeitig wird gefordert, daß die zum Halten der einzelnen Anzeigemodule erforderlichen Elemente derart unauffällig
ausgebildet sind, daß der Eindruck der auf der Anzeigeeinrichtung dargestellten Information nicht gestört
wird. Darüber hinaus soll eine derartige Anzeigeeinrichtung trotz ihrer großflächigen Abmessungen leicht gereinigt und im
Fall eines Defekts auf einfache Weise repariert werden können.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
welche den voranstehend aufgezählten Anforderungen genügt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anzeigeeinrichtung mit mindestens einem Anzeigefeld gelöst, das
aus einer Vielzahl von einzelnen eng benachbart spalten- und zeilenweise angeordneten, flächig sich erstreckenden,
tafelartigen, zur Anzeige von veränderbarer Information
geeigneten Anzeigemodulen gebildet ist, wobei jedes Anzeigemodul auf einem Rahmen gehalten ist, der das jeweilige
Anzeigemodul in dessen Randbereich abstützt, und wobei diejenigen Rahmen, die in einer Zeile nebeneinander angeordnet
sind, gemeinsam um eine Schwenkachse in mindestens eine Anzeige- und in eine Wartungsstellung schwenkbar sind.
Gemäß der Erfindung wird zum einen vorgeschlagen, die einzelnen Anzeigemodule auf jeweils einem Rahmen anzuordnen. Es hat sich
gezeigt, daß diese Art der Abstützung trotz der an sich bestehenden Zerbrechlichkeit der einzelnen Module für deren
sicheren Halt ausreichend ist. Auf diese Weise lassen sich problemlos Anzeigefelder bilden, deren Außenabmessungen
mindestens 15 0 0x3 0 00 mm betragen.
Durch die Montage der Anzeigemodule auf jeweils einem Rahmen kann die Anzahl und die Abmessungen der für die Montage der
Module erforderlichen Bauelemente auf ein Minimum reduziert werden. Insbesondere sind keine Stützplatten erforderlich, die
sich über die gesamte Fläche der jeweiligen Anzeigemodule erstrecken und das transparente Erscheinungsbild der
Gesamtkonstruktion beeinträchtigen.
Zum anderen wird vorgeschlagen, die jeweils einer Zeile gemeinsam zugeordneten Rahmen derart miteinander zu verbinden,
daß sie gemeinsam um eine Schwenkachse verschwenkt werden können. Durch die gemeinsame Verschwenkbarkeit der jeweils
einer Zeile zugeordneten Anzeigemodule können diese problemlos aus der Anzeigestellung in eine Wartungsstellung geschwenkt
werden. In der Wartungsstellung können die Rückseite der einzelnen Module und die hinter der Anzeigevorrichtung
liegenden Gebäudeoberflächen auf einfache Weise gereinigt werden. Da gleichzeitig die einzelnen Anzeigemodule auf jeweils
einem eigenen Rahmen montiert sind, ist es ohne weiteres möglich, trotz der gemeinsamen Verschwenkbarkeit ein defektes
Modul aus einer Zeile herauszunehmen und zu ersetzen.
Vorzugsweise sollte die Schwenkachse horizontal ausgerichtet sein. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann eine hohe
Stabilität bei gleichzeitig geringen Abmessungen der Rahmen und der weiteren Befestigungselemente erreicht werden.
Stabilität bei gleichzeitig geringen Abmessungen der Rahmen und der weiteren Befestigungselemente erreicht werden.
Ein besonders transparentes Erscheinungsbild der
erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung läßt sich dadurch
erreichen, daß die Anzeigemodule eine Vielzahl von einzeln
ansteuerbaren Pixeln aufweisende LCD-Panels sind, welche bei nicht angesteuerten Pixeln eine hohe Lichtdurchlässigkeit
aufweisen. Eine derart ausgebildete Anzeigeeinrichtung kann
beispielsweise vor einem Fenster angeordnet werden, ohne den Lichteinfall wesentlich zu behindern. Gleichzeitig fügt sich eine solche Anzeigeeinrichtung aufgrund ihrer Durchsichtigkeit besonders unauffällig in ihre Umgebung ein.
erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung läßt sich dadurch
erreichen, daß die Anzeigemodule eine Vielzahl von einzeln
ansteuerbaren Pixeln aufweisende LCD-Panels sind, welche bei nicht angesteuerten Pixeln eine hohe Lichtdurchlässigkeit
aufweisen. Eine derart ausgebildete Anzeigeeinrichtung kann
beispielsweise vor einem Fenster angeordnet werden, ohne den Lichteinfall wesentlich zu behindern. Gleichzeitig fügt sich eine solche Anzeigeeinrichtung aufgrund ihrer Durchsichtigkeit besonders unauffällig in ihre Umgebung ein.
Eine weitere Verringerung der für den Betrachter erkennbaren Konstruktionselemente der erfindungsgemäßen Anzeigenvorrichtung
läßt sich dadurch erzielen, daß die einzelnen Rahmen aus einem durchsichtigen Kunststoff gefertigt sind.
Im Hinblick auf eine einfach durchzuführende Montage ist es
günstig, wenn die Anzeigemodule mit den Rahmen verrastbar sind.
günstig, wenn die Anzeigemodule mit den Rahmen verrastbar sind.
Die Ablesbarkeit der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung läßt
sich dadurch zusätzlich verbessern, daß die Anzeigemodule in ihrer Anzeigestellung gegenüber der Vertikalen geneigt sind.
Eine besonders stabile, robuste Konstruktion der
Anzeigeeinrichtung läßt sich bei gleichzeitig unverändert
geringer Auffälligkeit der einzelnen Konstruktionselemente
dadurch erreichen, daß an den seitlichen Ränder der Rahmen
Wangen angeformt sind, welche sich rechtwinklig zu der
Rückseite der Anzeigemodule nach hinten erstrecken. Eine
hinsichtlich der optischen Erscheinung besonders günstige und gleichzeitig stabile Ausgestaltung ist in diesem Zusammenhang
Anzeigeeinrichtung läßt sich bei gleichzeitig unverändert
geringer Auffälligkeit der einzelnen Konstruktionselemente
dadurch erreichen, daß an den seitlichen Ränder der Rahmen
Wangen angeformt sind, welche sich rechtwinklig zu der
Rückseite der Anzeigemodule nach hinten erstrecken. Eine
hinsichtlich der optischen Erscheinung besonders günstige und gleichzeitig stabile Ausgestaltung ist in diesem Zusammenhang
dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen in Seitenansicht eine im wesentlichen dreieckige Form aufweisen und daß die rückwärtige
Kante der Wangen in der Anzeigestellung der Rahmen im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist.
Eine einfach herzustellende und gleichzeitig in ihrem Aussehen weiter verbesserte Ausgestaltung der Anzeigeeinrichtung ist
dadurch gekennzeichnet, daß die einer Zeile zugeordneten Rahmen mittels mindestens einer sich im wesentlichen über die Breite
der jeweiligen Zeile erstreckenden, am oberen und/oder unteren Rand der Rahmen angeordneten Leiste miteinander verbunden sind.
Bei einer derartigen Verbindung der Rahmen untereinander ist eine Drehlagerung lediglich im Bereich des äußeren Endes einer
Zeile erforderlich.
Eine Schwenklagerung der voranstehend erläuterten Art läßt sich mit einfachen Mitteln auf unauffällige Weise dadurch
verwirklichen, daß seitlich der beiden in der jeweiligen Zeile jeweils außen angeordneten Rahmen jeweils ein Seitenelement
angeordnet ist, welches mit den Rahmen verbunden ist und jeweils einen ersten in eine Ausnehmung jeweils eines
feststehenden Trägers hineinreichenden Bolzen trägt, welcher die Schwenkachse für die Rahmen der jeweiligen Zeile bildet.
Vorzugsweise sollte dabei jedes Seitenelement einen zweiten Bolzen tragen, der in der Anzeigestellung der Anzeigemodule in
eine zweite Ausnehmung des jeweiligen Trägers eingreift. Dieser zweite Bolzen kann zum Halten der Modulzeile in der
Anzeigestellung genutzt werden. Dies läßt sich besonders einfach dann durchführen, wenn die Ausnehmungen derart
ausgebildet sind, daß die Bolzen in der Anzeigestellung unverlierbar in diesen gehalten sind. Zusätzlich kann in diesem
Zusammenhang die Handhabungssicherheit dadurch verbessert werden, daß die Seitenelemente einen weiteren Bolzen aufweisen,
welcher in der Wartungsstellung an dem jeweiligen Träger anliegt und die Anzeigemodule in der Wartungsstellung hält.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Figur 1 eine Anzeigeeinrichtung in einer frontalen, ausschnittsweisen Ansicht;
Figur 2 die Anzeigevorrichtung nach Figur 1 in einem Schnitt entlang der Linie I-I der
Figur 1;
Figur 3 einen Ausschnitt A der Figur 2 in vergrößerter Ansicht;
Figur 4 eine der Figur 3 entsprechende Ansicht der Anzeigevorrichtung in einer zweiten
Betriebsstellung;
Figur 5 einen Rahmen in einer frontalen Ansicht.
Die in den Figuren gezeigte Anzeigeeinrichtung 1 weist eine Vielzahl von Anzeigefeldern 2 auf, welche durch ein aus
vertikal angeordnete Träger 3 und horizontal angeordnete Balken 4 gebildetes Gerüst getragen sind. Jedes Anzeigefeld 2 weist
eine Vielzahl von Anzeigemodulen 5 auf, welche die Form einer ebenen Rechteckfläche aufweisen. Die Anzeigemodule 5 sind dabei
eng benachbart zueinander in Zeilen Zl bis Z12 und Spalten Sl bis S6 angeordnet.
Bei den Anzeigemodulen 5 handelt es sich um sogenannte LCD-Panels,
welche eine Vielzahl von einzel steuerbaren, hier im einzelnen nicht gezeigte Pixel aufweisen. Dabei weisen die
Anzeigemodule 5 eine dünne transparente Träger- und eine ebenso dünne transparente Deckschicht für die Pixel auf, so daß die
Module bei nicht angesteuerten Pixeln durchsichtig sind. Bei
angesteuerten Pixeln verfärbt sich die jeweilige Pixelfläche und wird lichtundurchlässig.
Jedes der Module 5 ist auf einem rechteckigen Rahmen 6 befestigt, der aus einem durchsichtigen Kunststoff,
beispielsweise Plexiglas oder Makroion, gefertigt ist. Jeder Rahmen 6 weist vertikal sich erstreckende dünne seitliche Stege
7 auf, die derart voneinander beabstandet sind, daß die seitlichen Ränder der Module 5 auf ihnen aufliegen. Der obere
und untere Querriegel 8, 9 jedes Rahmens 6 weist einen L-förmigen Querschnitt auf, wobei die Oberfläche des längeren
Schenkels die Oberfläche der Querriegel 8,9 bilden. In jedem Eckbereich zwischen den seitlichen Stegen 7 und dem oberen bzw.
unteren Riegel 8,9 ist jeweils eine Raste 10 an den oberen bzw. unteren Querriegel 8,9 angeformt. Diese Rasten 10 sind derart
federnd ausgebildet, daß sie beim Auflegen eines Anzeigemoduls 5 auf den Rahmen 6 dieses selbstätig rastend umgreifen und
sicher auf dem Rahmen 6 halten. Zusätzlich sind in jedem Eckbereich des Rahmens 6 zwischen den Stegen 7 und dem Riegel 8
bzw. 9 Aufnahmen 11 angeformt, in die selbstschneidende, im einzelnen nicht gezeigte Schrauben einschraubbar sind.
Die einer Zeile Zl bis Z12 zugeordneten Module 5 sind über eine obere und eine untere Leiste 12, 13 miteinander verbunden, die
sich horizontal im wesentlichen über die Breite der Zeilen Zl bis Z12 erstrecken. Zu diesem Zweck sind die die Module 5
tragenden Rahmen über die nicht gezeigten Schrauben mit den Leisten 12,13 verschraubt.
An die Stege 7 der Rahmen 6 sind zur Rückseite R der Module nach hinten sich erstreckende Wangen 14 angeformt, welche eine
im wesentlichen dreieckige Form aufweisen. Die Wangen 14 dienen zur Versteifung der Stege 7. Ihre Dicke ist kleiner als die
Dicke d der Stege 7, so daß sie für einen die Anzeigeeinrichtung 1 von vorne betrachtenden Zuschauer
unsichtbar sind. Die Dreiecksform der Wangen 14 ist dabei so
gewählt, daß die rückwärtige Kante 15 der Wangen 14 bei der in Figur 3 gezeigten Anzeigestellung vertikal angeordnet ist.
An diejenigen Wangen 14 der die beiden äußersten Module 5a,b
einer jeden der Zeilen Zl bis Z12 tragenden Rahmen 6, denen unmittelbar benachbart kein weiterer Rahmen 6 zugeordnet ist,
sind aus einem dünnen Aluminiumblech gefertigte Seitenelemente 17 befestigt. Die Seitenelemente 17 weisen eine in
Seitenansicht ebenfalls dreieckige Grundform auf, wobei die Spitze der Seitenelemente 17 dem oberen Riegel 8 der Rahmen 6
zugeordnet ist. Jedes der beiden jeweils einer der Zeilen Zl bis Z12 zugeordneten Seitenelemente 7 trägt in seinem vorderen,
dem unteren Riegel 9 zugeordneten Bereich einen Bolzen 18, der in eine erste Öffnung 19 des dem jeweiligen Seitenelement 17
zugeordneten Trägers 3 hineingreift. Der Bolzen 18 bildet auf diese Weise die Schwenkachse, um die die einer Zeile Z 1 bis
Z12 jeweils zugeordneten Module 5 gemeinsam aus der in Figur gezeigten Arbeitsstellung in die in Figur 4 gezeigte
Wartungsstellung geschwenkt werden können.
An seinem oberen, dem jeweiligen oberen Riegel 8 der Rahmen 6 einer Zeile Zl bis Z12 zugeordneten Bereich ist an jedem der
Seitenteile 17 ein zweiter Bolzen 20 befestigt. Dieser Bolzen 2 0 ist beim gemeinsamen Verschwenken der jeweils einer der
Zeilen Zl bis Z12 zugeordnete Module 5 in die Anzeigestellung in eine zweite Öffnung 21 des dem jeweiligen Seitenteil
zugeordneten Trägers 3 einführbar.
Die Öffnung 19,21 der Träger 3 sind nach Art einer L-förmigen
Nut ausgebildet, wobei der im wesentlichen horizontal angeordnete Schenkel der Öffnung 19,21 zur Vorderseite der
Träger 3 geöffnet ist, um das Einführen der Bolzen 18,20 zu ermöglichen. Der zweite Schenkel der Öffnung 19,21 weist
rechtwinklig von dem ersten nach unten. Da der horizontal verlaufende Schenkel der Öffnung 19 länger ist als der
horizontal verlaufende Schenkel der Öffnung 20 sind die
Anzeigemodule 5 in ihrer in Figur 3 gezeigten Anzeigestellung um einen Winkel &bgr; gegenüber der Vertikalen geneigt. Dies
ermöglicht es dem Betrachter, die auf den einzelnen Modulen wiedergegebene Information leichter zu erkennen, da
beispielsweise Störungen durch Lichtreflexionen vermindert auftreten.
Im Bereich der freien unteren Spitze der Seitenelemente 17 ist schließlich ein dritter Bolzen 22 befestigt, welcher derart
hinter den dem jeweiligen Seitenelement 17 zugeordneten Träger 3 reicht, daß er in der in Figur 4 gezeigten Wartungsstellung
einen Anschlag für die gemeinsam verschenkten Module 5 einer der Zeilen Zl bis Z12 bildet.
In der in Figur 3 gezeigten Anzeigestellung ruhen die Bolzen 18 und 2 0 auf dem Grund der sich im wesentlichen vertikal
erstreckenden Schenkel der ihnen zugeordneten Öffnungen 19,21. Sie sind in diesem Zustand verlierungsfrei durch die seitlichen
Begrenzungen der Öffnungen 19,21 gehalten. Um die jeweils einer der Zeilen Zl bis Z12 zugeordneten Module 5 gemeinsam zu
verschwenken, werden die über die Leisten 12,13 miteinander verbundenen Module gemeinsam angehoben, bis die Bolzen 18,20
den jeweils horizontal verlaufenden Abschnitt der Öffnungen 19,21 erreicht haben. Von diesem Moment an können die der
jeweils oberen Öffnung 21 zugeordneten Bolzen 2 0 aus der Öffnung 21 heraus bewegt und die Module zeilenweise gemeinsam
um die durch den Bolzen 18 gebildete Schwenkachse soweit verschwenkt werden, bis der dritte Bolzen 22 an dem ihm jeweils
zugeordneten Träger 3 anliegt. Das zeilenweise Einschwenken der Module 5 in die in Figur 3 gezeigte Anzeigestellung erfolgt in
umgekehrter Weise.
Claims (15)
- 36 1996/74 30. April 1996SCHUTZANSPRUCHEAnzeigeeinrichtung mit mindestens einem Anzeigefeld (2), das aus einer Vielzahl von einzelnen eng benachbart spalten- und zeilenweise angeordneten, flächig sich erstreckenden, tafelartigen, zur Anzeige von veränderbarer Information geeigneten Anzeigemodulen (5) gebildet ist, wobei jedes Anzeigemodul (5) auf einem Rahmen (6) gehalten ist, der das jeweilige Anzeigemodul (5) in dessen Randbereich abstützt, und wobei diejenigen Rahmen (6), die in einer Zeile (Z1-Z12) nebeneinander angeordnet sind, gemeinsam um eine Schwenkachse in mindestens eine Anzeige- und in eine Wartungsstellung schwenkbar sind.
- 2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Schwenkachse horizontal ausgerichtet ist.
- 3. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemodule (5) eine Vielzahl von einzeln ansteuerbare Pixel aufweisende LCD-Panels sind, welche bei nicht angesteuerten Pixeln eine hohe Lichtdurchlässigkeit aufweisen.
- 4. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmen (6) aus einem durchsichtigen Kunststoff gefertigt sind.
- 5. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemodule (5) mit den Rahmen (6) verrastbar sind.
- 6. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemodule (5) in ihrer Anzeigestellung gegenüber der Vertikalen geneigt sind.
- 7. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die seitlichen Ränder (7) der Rahmen (6) Wangen (14) angeformt sind, welche sich rechtwinlig zu der Rückseite (R) der Anzeigemodule (5) nach hinten erstrecken.
- Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (14) in Seitenansicht eine im wesentlichen dreieckige Form aufweisen und daß die rückwärtige Kante (15) der Wangen (14) in der Anzeigestellung im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist.
- 9. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einer Zeile (Z1-Z12) zugeordneten Rahmen (6) mittels mindestens einer sich im wesentlichen über die Breite der jeweiligen Zeile (Z1-Z12) erstreckenden, am oberen und/oder unteren Rand (8,9) der Rahmen (6) angeordneten Leiste (12,13) miteinander verbunden sind.
- 10. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich der beiden in der jeweiligen Zeile (Z1-Z12) jeweils außen angeordneten Rahmen (6) jeweils ein Seitenelement (17) angeordnet ist, welches mit den Rahmen (6) verbunden ist und jeweils einen ersten in eine Ausnehmung (19) jeweils eines feststehenden Trägers (3) hineinreichenden Bolzen (18) trägt, welcher die Schwenkachse für die Rahmen (6) der jeweiligen Zeile (Zl-Z12) bildet.
- 11. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (18) im Bereich des unteren Rands (9) der Rahmen (6) angeordnet ist.
- 12. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenelement (17) einen zweiten Bolzen (20) trägt, der in der Anzeigestellung der Anzeigemodule (5) in eine zweite Ausnehmung (21) des jeweiligen Trägers (3) eingreift.
- 13. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (19,21) derart ausgebildet sind, daß die Bolzen (18,20) in der Anzeigestellung unverlierbar in diesen gehalten sind.
- 14. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenelemente (17) einen weiteren Bolzen (22) aufweisen, welcher in der Wartungsstellung an dem jeweiligen Träger (3) anliegt und die Anzeigemodule (5) in der Wartungssteilung hält.
- 15. Anzeigeeinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenabmessungen jedes Anzeigefelds (2) mindestens 1500x3 0 00 mm betragen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607786U DE29607786U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Anzeigeeinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29607786U DE29607786U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Anzeigeeinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29607786U1 true DE29607786U1 (de) | 1996-08-22 |
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ID=8023316
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607786U Expired - Lifetime DE29607786U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Anzeigeeinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29607786U1 (de) |
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- 1996-04-30 DE DE29607786U patent/DE29607786U1/de not_active Expired - Lifetime
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