DE29613727U1 - Plakatwand - Google Patents
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Description
isbs0006.001
AG/pe
AG/pe
Die Erfindung betrifft eine Plakatwand, mit einer Werbetafel, die an ihrem Umfang
zumindest teilweise in einem Profiirahmen eingefaßt ist, der an Tragprofilen gehaltert
ist.
Derartige Plakat- oder Werbewände, bei denen die Werbetafel mit Werbeträgern in
Form von Papierplakaten beklebt wird, sind nach dem Stand der Technik seit langem in
vielfältigen Ausführungsform bekannt. Aus der DE 29 49 077 A1 geht beispielsweise
&iacgr;&ogr; eine Trägertafel für Großflächenwerbung hervor, bei der die Werbetafel durch eine
große, rechteckige Platte gebildet wird, deren Kanten rings von einem Profilrahmen
umschlossen werden. Der solchermaßen gebildete Profiirahmen, der beispielsweise aus U-Profilschienen besteht, ist an einer Trägerkonstruktion mit im Boden verankerten
vertikalen Stützen gefestigt.
Diese vorbekannte Plakatwand ist zwar bereits beidseitig, d. h. auf ihrer Vor- und
Rückseite gleichermaßen plakatierbar, dabei jedoch aufgrund ihrer allein auf Zweckmäßigkeit ausgerichteten Rahmen- und Tragkonstruktion ästhetisch relativ
anspruchslos und hat überdies den Nachteil, daß sie nur als Ganzes gefertigt und
aufgestellt werden kann, was aufgrund der typischen Größe relativ umständlich ist und
einen erheblichen Arbeitsaufwand auslöst. Außerdem kommt der weitere Nachteil hinzu, daß jede Plakatwand eine eigene Trägerkonstruktion braucht, d.h., daß
aneinandergrenzende Plakatwände nicht an einem Vertikalträger befestigt werden können, und zwar insbesondere dann nicht, wenn die Werbetafeln winklig zueinander
stehen.
Die DE 39 04 197 C1 zeigt eine Großplakatierungsanlage, bei der Werbetafeln, die
beispielsweise aus Doppelstegplatten bestehen, von einem Profilrahmen eingefaßt sind
und in einem Tragrohr-Gerüst gehaltert sind. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
daß der Profilrahmen zwecks Austausch der Werbetafeln leicht zu öffnen ist. Dadurch
bedingt fällt jedoch die Tragkonstruktion relativ aufwendig aus. Überdies ist die
Befestigung des Profilrahmens an den Tragprofilen mittels verschraubter Winkelbleche
wegen der erforderlichen genaue Justierung ausgesprochen montageunfreundlich. Außerdem ist die Herstellung der Tragprofiie aufwendig, da die Winkelbleche zur
Verbindung mit dem Profilrahmen bereits vor der Installation der Plakatwand fest
&iacgr;&ogr; angebracht werden müssen.
Daraus ergibt sich die Aufgabe der Erfindung, eine Plakatwand der eingangs
genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß die Montage vereinfacht wird und eine
gute Handhabung bei einem ästhetischen Erscheinungsbild gewährleistet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Tragprofile Längsnuten
is aufweisen, in denen mit dem Profilrahmen verbindbare Verbindungselemente
festlegbar sind.
Erfindungsgemäß weisen die Tragprofile bevorzugt axial durchgehende Längsnuten
auf, in die Verbindungselemente einsetzbar und fest verspannbar sind, die ihrerseits
mit dem Profilrahmen fest verbindbar sind. Die Nuten können bevorzugt hinterschnitten
ausgebildet sein, in die entsprechend geformte Haltevorsprünge bzw. Kopfteile an den
Verbindungselementen eingeschoben werden können und lösbar oder unlösbar befestigt werden.
Die erfindungsgemäße Plakatwand ist besonders montagefreundlich, da zunächst die
Tragprofile installiert werden können und anschließend die Verbindungselemente sowie
der Profilrahmen montiert werden. Dabei kann es im Einzelfall günstiger sein, zunächst
die Verbindungselemente an den Tragprofilen anzubringen und anschließend den Profilrahmen an den Verbindungselementen zu montieren oder zuerst die
Verbindungselemente mit dem Profilrahmen zu verbinden und diese vormontierte Einheit im Zuge der Endmontage zwischen die Tragprofile einzufügen.
Die Herstellung der Tragprofile erfolgt besonders rationell und kostengünstig, indem sie
als Strangpreßprofile, beispielsweise aus Aluminium, ausgebildet sind. Diese sind als
Voll- oder Hohlprofile mit nahezu beliebigen Formquerschnitten problemlos herstellbar.
Daraus ergibt sich auch die besonders vorteilhafte Möglichkeit, über den Umfang verteilt mehrere Nuten anzuordnen. Je nach der Größe des Winkels zwischen zwei
benachbarten Nuten - beispielsweise 30° oder 45° - sind jeweils zwei winklig zueinanderstehende Werbetafeln, beispielsweise an Straßenecken, an ein einziges
senkrechtes Tragprofii anschließbar. Auf diese Weise läßt sich leicht eine Mehrzahl von
Plakatwänden in einem beliebigen Verlauf nebeneinander anordnen. Außerdem &iacgr;&ogr; besteht die Möglichkeit, mehrere Werbetafeln gleichzeitig, d. h. sternförmig, an einem
Tragprofil zusammenlaufen zu lassen.
Mit dem Profilrahmen sind die Verbindungselemente fest oder lösbar verbunden,
beispielsweise durch Verschraubung.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die is Verbindungselemente in den Längsnuten verschwenkbar sind und in jeder
Verschwenkposition festlegbar sind. Dadurch kann eine Werbetafel nicht nur genau
radial bezüglich der Längsachse der Tragprofile an diesen montiert werden, sondern
auch in jedem beliebigen Winkel innerhalb des Verschwenkbereichs. Daraus folgt vorteilhafterweise, daß zwei Werbetafeln, die an einem einzigen Tragprofil angebracht
sind, unter beliebigen Winkeln zueinander angeordnet und fixiert werden können. Auf
diese Weise ist es leicht möglich, mehrere nebeneinander angeordnete Plakatwände
dem Verlauf einer Straße oder einer Fassade folgen zu lassen oder mehrere Plakatwände in einer außergewöhnlichen Anordnung aufzustellen, beispielsweise
bogenförmig oder zick-zack-förmig.
Die winklige Positionierung der Verbindungselemente läßt sich besonders zweckmäßig
erreichen, wenn die Längsnuten einem kreisrunden, einseitig offenen Querschnitt haben, die Verbindungselemente einen geteilten Scharnierzapfen aufweisen, der axial
in die Längsnut einschiebbar und darin radial verschwenkbar ist, wobei der Zapfen in
der Längsnut aufspreizbar und verspannbar ist. Diese Ausführungsform ist besonders
0 montagefreundlich. In die bereits aufgestellten, senkrechten Tragprofile werden die
Verbindungselemente nämlich lediglich mit ihrem Scharnierzapfen eingeschoben und
durch entsprechende Spannmittel, beispielsweise Spann- oder Spreizschrauben, derart
aufgespreizt, daß sie in der Längsnut nahezu formschlüssig geklemmt werden und
somit axial fixiert sind. Dabei ist es sowohl denkbar, zuerst die Verbindungselemente in
den Längsnuten festzulegen und anschließend den Profilrahmen an den Verbindungselementen zu befestigen oder aber umgekehrt vorzugehen, d. h. zunächst
die Verbindungselemente am Profilrahmen zu befestigen und diesen dann als Ganzes
mit den Zapfen der Verbindungselemente in die Tragprofile einzuschieben und zu fixieren.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß durch eine Bohrung, die
durch das Verbindungselement verläuft, von der Innenseite des Rahmenprofils aus
&iacgr;&ogr; eine Spannschraube radial in den geteilten Zapfen einschraubbar ist, wobei dieser
gespreizt wird. Dabei ist besonders vorteilhaft, daß die nunmehr lediglich von der
Innenseite des Profilrahmens her zugänglichen Schrauben nach der Montage der Werbetafel von außen nicht mehr zugänglich sind. Dadurch fügen sich die
Verbindungselemente einerseits besonders harmonisch in das ästhetische Erscheinungsbild der Plakatwand ein, andererseits sind die Spannschrauben auch
gegen unbefugtes, nachträgliches Lösen gesichert, weil sie nicht ohne weiteres zugänglich sind. Die Verbindung der Verbindungselemente mit dem Profilrahmen
erfolgt zweckmäßigerweise, indem der Profilrahmen auf seiner Außenseite ebenfalls
eine Längsnut aufweist. Die konkrete Ausgestaltung dieser Längsnut bzw. des darin
festlegbaren Teils des Verbindungselements kann im wesentlichen genauso erfolgen,
wie bereits bezüglich der Anbringung der Verbindungselemente in der Längsnut der
Tragprofile ausgeführt. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise durch eine Verschwenkbarkeit weitere Einbaupositionen der Werbetafel bezüglich der Tragprofile
verwirklichen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Werbetafel aus Verbund-Paneelelementen
zusammengesetzt. Bei derartigen Verbund-Paneelelementen handelt es sich um bewährte Standard-Bauelemente, die beispielsweise in der Leichtbau-Architektur
Verwendung finden. Für die Konstruktion einer Werbetafel werden beispielsweise drei oder mehr Paneel-Elemente auf die gleiche Länge abgelängt und
waagerecht übereinander angeordnet. Deren Verbindung untereinander erfolgt über Nut-Feder-Verbindungen. Derartige Verbund-Paneelelemente haben die Vorteile,
beidseitig gleichermaßen benutzbar zu sein und als kostengünstige Standard-Bauteile
erhältlich zu sein. Darüber hinaus haben insbesondere ausgeschäumte Sandwich-
Paneel-Elemente aus Blech, beispielsweise mit PU-Schaum ausgeschäumte
Stahlblech-Elemente, eine besonders lange Standzeit bei relativ geringem Gewicht,
was natürlich die Handhabung erheblich erleichtert. Hinzu kommt, daß durch die Nut-Feder-Verbindungen
gleichzeitig Dehnungsfugen gebildet werden, die eine thermische Ausdehnung kompensieren und die aufgeklebten Werbeplakate gegen Rißbildung
schützen.
Zweckmäßigerweise ist der Profilrahmen an der Unterkante der Werbetafel offen.
Dadurch wird erreicht, daß der beim Plakatieren unvermeidlich aufgetragene überschüssige Kleister einfach abtropfen kann.
&iacgr;&ogr; Um dafür zu sorgen, daß die auf die Werbetafel aufgeklebten Plakate unabhängig von
den Umgebungsbedingungen jederzeit gut erkennbar sind, ist es zweckmäßig, daß an
den Tragprofilen auf die Werbetafei strahlende Beleuchtungseinrichtungen angebracht
sind. Diese können im einzelnen so gestaltet sein, daß die gesamte Werbefläche gleichmäßig ausgeleuchtet wird, oder auch, daß einzelne Bereiche gezielt optisch
is hervorgehoben werden. Weiterhin ist es denkbar, aufmerksamkeitssteigemde optische
Effekte zu integrieren, beispielsweise über die Werbefläche abgelenkte Laser-Lichtpunkte,
Laser- oder Video-Projektoren oder weitere optische Effektmittel.
Es ist weiterhin besonders vorteilhaft, daß auf die Werbetafel eine in der Ebene leicht
trennbare Spalttapete aufgeklebt ist. Bei einer derartigen Spalttapete handelt es sich
um ein spezielles Papier, welches so präpariert ist, daß es sich in seiner Fläche leicht
auseinanderreißen läßt. Auf die Spalttapete können in gewohnter Weise einige, d.h.
10-20 Plakatlagen aufgeklebt werden, wobei deren notwendige Entfernung von der Plakatwand besonders einfach erfolgt, indem sie mitsamt der abreißbaren Schicht der
Spalttapete von Hand von der Werbefläche abgerissen werden. Auf dieser verbleibt
dabei nur ein relativ dünner Restfilm, auf dem wiederum eine neue Spalttapete aufgeklebt wird. Auf diese Weise wird verhindert, daß sich im Laufe der Zeit dicke,
unregelmäßig geformte Papierschalen bilden oder durch unvollständiges Schälen eine
unebene und unansehnliche Oberfläche gebildet wird. Durch die Vereinfachung des Abtrennens wird zudem Arbeit und Zeit gespart.
0 Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 Eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Plakatwand;
Fig. 2 eine Darstellung des Schnittes A-A aus Fig.l;
Fig. 3 ein Verbindungselement in einer zweiten
Ausführungsform in teilweiser
Schnittdarstellung wie in Fig. 2.
In Fig. 1 ist die Plakatwand als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Diese
weist einen aus Tragprofilen 2 gebildeten, im Untergrund fest verankerten Rahmen auf.
Zwischen den Tragprofilen 2 ist eine Werbetafel 3 angeordnet, die aus drei waagerecht
&iacgr;&ogr; übereinander angeordneten Sandwich-Paneel-Elementen 4 zusammengesetzt ist und
oben und an den Seiten in einem Profilrahmen 5 eingefaßt ist. Mittels Verbindungselementen 6 ist dieser Profilrahmen 5 an den Tragprofilen 2 gehaltert.
Die Sandwich-Paneel-Eiemente 4 sind bevorzugt mit PU-Schaum ausgeschäumte
Stahlblech-Elemente. Der Profilrahmen 5 ist an der Unterseite der Werbetafel 3 offen,
damit überschüssiger Kleister abtropfen kann.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt A-A durch den Profilrahmen 5 und ein Tragprofil 2 in
Höhe eines Verbindungselements 6. Es finden dieselben Bezugszeichen wie in Fig. 1
Verwendung.
Im einzelnen ist erkennbar, wie das Tragprofil 2 in Längsrichtung durchgehende
hinterschnittene Längsnuten 7 aufweist. In eine Längsnut 7 ist jeweils das
entsprechend ausgeformte Kopfteil 6a eines Verbindungselements 6 einsetzbar. Das
Einsetzen erfolgt entweder durch axiales Einschieben oder, in dem die beiden Hälften
des geteilt ausgebildeten Verbindungseiements 6 übereinander eingefügt und danach
zusammengeschoben werden.
Der Profilrahmen 5 weist ebenfalls eine Längsnut 8 auf, die im Querschnitt mit der
Längsnut 7 im Tragprofil 2 übereinstimmt. Entsprechend ist auch in diese ein Kopfteil 6a des Verbindungselements 6 einsetzbar.
Durch Einschrauben von Spannschrauben 9 sind die Hälften des Verbindungselements 6 und damit auch die Kopfteile 6a auseinanderspreizbar,
wodurch die Kopfteile 6a in den Längsnuten 7 und 8 fest verspannt werden.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Verbindungselements 6 in einer
teilweisen Ausschnittdarstellung wie in Fig. 2. Im Unterschied zu der Ausführung
gemäß Fig. 2 hat darin die Längsnut 7 einen kreisrunden, offenen Querschnitt. Das
Kopfteil 6a des Verbindungselements 6 hat die Form eines zylindrischen Scharnierstifts, der längs geschlitzt ist und axial nahezu formschlüssig in die Nut 7
einschiebbar ist. Damit ist das Verbindungselement 6 gegenüber dem Tragprofil 2
&iacgr;&ogr; verschwenkbar, wie durch Pfeile dargestellt ist.
in der letztgenannten Ausführung des Verbindungseiements 6 erfolgt die Verspannung
des Kopfteiis 6a in der Längsnut 7, in dem eine Spannschraube 9 durch eine Längsbohrung in dem Verbindungselement 6 radial in das zylindrische Kopfteil 6a
eingeschraubt wird, wobei dieses gespreizt und in der Längsnut 7 fest verspannt wird.
is Die Verspannung kann dabei in jeder Winkelstellung des Verbindungselements 6 zum
Tragprofi! 2 erfolgen.
Sowohl das Tragprofil 2 als auch der Profilrahmen 5 bestehen zweckmäßigerweise aus
Aluminium-Strangpreßprofil.
Die schwenkbare Anordnung von Verbindungselementen 6 kann selbstverständlich
auch bezüglich der Längsnut 8 in dem Profilrahmen 5 realisiert werden.
Die Errichtung einer erfindungsgemäßen Plakatwand 1 erfolgt, indem zunächst die
senkrechte Tragprofile 2 im Untergrund verankert werden, beispielsweise durch Anflanschen an eine Bodenplatte. Anschließend werden entweder die
Verbindungselemente 6 in die Längsnuten 7 der Tragprofile 2 eingeschoben und daran
dann der Profilrahmen 5 befestigt, oder es wird zunächst der Profilrahmen 5 mit Verbindungselementen 6 versehen und diese gesamte Baueinheit von oben in die
Tragprofile 2 eingesetzt.
Gegebenenfalls kann sowohl die aus den einzelnen Sandwich-Paneel-Elementen 4
bestehende Werbetafel 3 vor Ort zusammengesetzt und mit dem Profilrahmen 5 versehen werden. Durch die leicht zu handhabenden, relativ kleinen Baugruppen ergibt
sich eine einfache Montage. Dabei sind die Sandwich-Paneel-Elemente 4 dennoch widerstandsfähig und somit langlebig und erfordern praktisch keine Wartung. Der
Aufbau der Werbetafel 3 aus den über Nut-Feder-Verbindungen zusammengesteckten Sandwich-Paneel-Elementen 4 hat darüber hinaus den Vorteil, daß an den
Verbindungsstellen gleichzeitig Dehnungsfugen gebildet werden, in denen eine mögliche Wärmedehnung der einzelnen Paneel-Elemente 4 kompensiert und somit ein
&iacgr;&ogr; Einreißen der aufgeklebten Plakate verhindert wird.
- Ansprüche -
Claims (12)
1. Plakatwand mit einer Werbetafel, die an ihrem Umfang zumindest teilweise in
einem Profilrahmen eingefaßt ist, der an Tragprofilen gehaltert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragprofile (2) mindestens eine Längsnut (7) aufweisen, in denen mit dem
Profilrahmen (5) verbindbare Verbindungselemente (6) festlegbar sind.
2. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie Verbindungselemente (6) in den Längsnuten (7) verschwenkbar sind und in jeder
&iacgr;&ogr; Verschwenkposition festlegbar sind.
3. Plakatwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnuten (7) einen kreisrunden, offenen Querschnitt haben, die
Verbindungselemente (6) einen geteilten Scharnierzapfen (6a) aufweisen, der axial in
die Längsnut (7) einschiebbar und darin radial verschwenkbar ist, wobei er Scharnierzapfen (6a) in der Längsnut (7) aufspreizbar und verspannbar ist.
4. Plakatwand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine
Bohrung, die durch das Verbindungselement (6) verläuft, von der Innenseite des Profilrahmens aus eine Spannschraube (8) radial in den geteilten Scharnierzapfen (6a)
einschraubbar ist, wobei dieser gespreizt wird.
5. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (2) als Strangpreßprofile ausgebildet sind.
6. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Profiirahmen (5) eine Längsnut (8) aufweist.
7. Plakatwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Profiirahmen (5) als Strangpreßprofil ausgebildet ist.
8. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbetafel (3) aus Verbund-Paneei-EIementen (4) zusammengesetzt ist.
9. Plakatwand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbund-Paneel-Elemente
(4) ausgeschäumte Sandwich-Paneel-Elemente aus Blech sind.
10. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilrahmen (5) an der Unterkante der Werbetafel (3) offen ist.
11. Plakatwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den
&iacgr;&ogr; Tragprofile (2) auf die Werbetafel (3) strahlende Beleuchtungseinrichtungen angebracht
sind.
12. Plakatwand, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
auf die Werbetafel (3) eine in der Ebene leicht trennbare Spalttapete aufgeklebt ist.
Priority Applications (1)
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| DE29613727U DE29613727U1 (de) | 1996-08-08 | 1996-08-08 | Plakatwand |
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| DE29613727U DE29613727U1 (de) | 1996-08-08 | 1996-08-08 | Plakatwand |
Publications (1)
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| DE29613727U1 true DE29613727U1 (de) | 1996-10-24 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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- 1996-08-08 DE DE29613727U patent/DE29613727U1/de not_active Expired - Lifetime
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