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DE29606901U1 - Behälter zur Aufnahme von Identifikationskarten - Google Patents

Behälter zur Aufnahme von Identifikationskarten

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Publication number
DE29606901U1
DE29606901U1 DE29606901U DE29606901U DE29606901U1 DE 29606901 U1 DE29606901 U1 DE 29606901U1 DE 29606901 U DE29606901 U DE 29606901U DE 29606901 U DE29606901 U DE 29606901U DE 29606901 U1 DE29606901 U1 DE 29606901U1
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DE
Germany
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broad side
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container
individual containers
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Expired - Lifetime
Application number
DE29606901U
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Publication of DE29606901U1 publication Critical patent/DE29606901U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C11/18Ticket-holders or the like
    • A45C11/182Credit card holders

Landscapes

  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)

Description

Andreas Stadler 14583
Behälter zur Aufnahme von Identifikationskarten
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur Aufnahme von Identifikations- und dergleichen Karten mit genormten Abmessungen.
Unter Identifikationskarten sind nach DIN 9752 Ausweiskarten zu verstehen, die eine Identifizierung ihres Inhabers ermöglichen oder ihn als Angehörigen einer bestimmten Gruppe ausweisen oder Berechtigungskarten, die dem Inhaber die wiederholte Inanspruchnahme definierter Leistungen ermöglicht. Die meisten Identifikationskarten bestehen aus Kunststoff und werden daher als Plastikkarten bezeichnet (vgl. DIN 9752 und 9781).
Die Zahl der Plastikkarten, die eine Person im Durchschnitt besitzt, nimmt ständig zu. Meist ist es jedoch nicht erforderlich, ständig alle Karten mit sich zu führen. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Situationen, in denen man bestimmte Karten benötigt, andere aber nicht, z.B. beim Autofahren, zum Einkaufen, in der Freizeit oder bei einer Auslandsreise .
Aufgabe der Erfindung ist es einen Behälter zu schaffen, dessen Kartenaufnahmevermögen veränderbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekennzeichneten Behälter erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Behälters wiedergegeben.
4 A · ·
Der erfindungsgemäße Behälter besteht aus zwei im wesentlichen quaderförmigen Einzelbehältern. Jeder Einzelbehälter weist einen Aufnahmeraum für mehrere, beispielsweise drei bis acht Karten auf. Jeder Einzelbehälter ist vorzugsweise einstückig ausgebildet. Das heißt, bis auf eine Einschuböffnung für die Karten weist jeder Einzelbehälter einstückig miteinander verbundene Wandabschnitte auf, und zwar zwei gegenüberliegende Breitseiten-Wandabschnitte und drei Schmalseiten-Wandabschnitte, die den Aufnahmeraum umschließen. Die Einzelbehälter können miteinander verbunden werden, wobei sie mit ihren Breitseiten-Wandabschnitten aufeinanderliegen. Die beiden Breitseiten-Wandabschnitte, mit denen die Einzelbehälter aufeinanderliegen, sind vorzugsweise als plane Flächen ausgebildet. Die übrigen Ecken und Kanten an der Außenseite jedes Einzelbehälters sind hingegen abgerundet, wodurch dem Behälter eine handliche Form gegeben wird.
Die beiden Einzelbehälter können vorzugsweise so miteinander verbunden werden, also aufeinander angeordnet sein, daß ihre Einschuböffnungen auf der gleichen Seite oder auf entgegengesetzten Seiten liegen.
Die Verbindungsmittel zum Verbinden der beiden Einzelbehälter können durch Zapfen an dem einen Breitseiten-Wandabschnitt der beiden aufeinanderliegender! Einzelbehälter und Ausnehmungen zum Eingriff der Zapfen an dem Breitseiten-Wandabschnitt des anderen Einzelbehälters gebildet sein. Die Zapfen und Ausnehmungen sind vorzugsweise im Bereich der Ecken der Einzelbehälter angeordnet, da dort die größte Materialstärke vorliegt.
Um eine Schnapp- oder Clips-Verbindung zu bilden, sind die Zapfen vorzugsweise ballig ausgebildet, und die Ausnehmun-
gen weisen an ihrer Öffnung einen kleineren Durchmesser auf als die Zapfen an ihrem dicksten Bereich.
Die Verbindungsmittel bzw. die Zapfen sind vorzugseise ebenfalls einstückig mit dem jeweiligen Einzelbehälter ausgebildet. Die Ausnehmungen werden durch entsprechende Sackbohrungen gebildet. Die Einzelbehälter bestehen dazu vorzugsweise aus Kunststoff.
Qm die Karten in dem jeweiligen Einzelbehälter zu halten, ist im Aufnahmeraum jedes Einzelbehälters eine die Karten gegen einen Breitseiten-Wandabschnitt drückende Feder vorgesehen. Die Feder kann einstückig mit dem Einzelbehälter, zumindest mit dessen Breitseiten-Wandabschnitt ausgebildet sein, beispielsweise als Blattfeder.
Nachstehend ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der beiden voneinander getrennten Einzelbehälter des Kartenaufnahmebehälters;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Kartenaufnahmebehälter;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2 durch den oberen Einzelbehälter; und
Fig. 4 in vergrößerter Wiedergabe die Abschnitte y und &khgr; in Fig. 3, und zwar im Querschnitt einen Zapfen zum Eingriff in eine Ausnehmung zur Verbindung der beiden Einzelbehälter.
Gemäß Fig. 1 besteht der Behälter zur Aufnahme von z.B. 10 nicht dargestellten Identifikations- oder dergleichen genormten Karten aus zwei im wesentlichen quaderförmigen Ein-
zelbehältern 1 und 2. Jeder Einzelbehälter weist, wie in Fig. 3 für den oberen Einzelbehälter 1 dargestellt, einen Aufnahmeraum 3 für beispielsweise fünf Karten auf.
Der Aufnahmeraum 3 weist eine Einschuböffnung 4 auf, und zwar an einer der beiden kürzeren Schmalseiten. Der Aufnahmeraum 3 jedes Einzelbehälters 1, 2 wird von den beiden gegenüberliegenden Breitseiten-Wandabschnitten 5, 6 und den drei Schmalseiten-Wandabschnitten 7, 8, 9 umschlossen.
Die beiden Einzelbehälter 1, 2 sind gemäß Fig. 1 so angeordnet, daß ihre Einschuböffnungen 4 auf gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind.
Die Breitseiten-Wandabschnitte 5 der Einzelbehälter 1, 2, die, wenn die Einzelbehälter 1, 2, gemäß Fig. 1 miteinander verbunden sind, auf voneinander abgewandten Seiten angeordnet sind, weisen im Bereich jeder Einschuböffnung 4 jeweils eine kreisbogenförmige Ausnehmung 10 auf.
Wie in Fig. 3 dargestellt, nimmt im Eiereich der Ausnehmung 10 die Wandstärke des Breitseiten-Wandabschnitts 5 zum Aufnahmeraum 3, also zum anderen Breitseiten-Wandabschnitt 6 hin, ab. Damit gleitet der Finger beim Herausziehen einer Karte leichter vom Breitseiten-Wandabschnitt 5 auf die nicht dargestellte oberste Karte in der Ausnehmung 10.
Die beiden Breitseiten-Wandabschnitte 5, 6, mit denen die beiden Einzelbehälter 1, 2 aufeinanderliegen, sind als plane Flächen ausgebildet. Das heißt, die Kanten zwischen dem Breitseiten-Wandabschnitt 6 mit der planen Auflagefläche und den Schmalseiten-Wandabschnitten 7, 8, 9 sind spitz ausgebildet, die übrigen Außenkanten und Flächen der Einzelbehälter 1, 2 sind jedoch abgerundet, um dem Kartenaufnahmebehälter eine möglichst handliche Form zu verleihen.
Zur Verbindung der beiden aufeinanderliegenden Einzelbehälter 1, 2 sind an dem Breitseiten-Wandabschnitt 6 des Einzelbehälters 1 im Bereich der Ecken des Einzelbehälters 1 vier senkrecht nach unten ragende Zapfen 12 vorgesehen, die in entsprechende Ausnehmungen 13 in dem gegenüberliegenden Breitseiten-Wandabschnitt 6 des anderen Einzelbehälters 2 vorgesehen sind.
Gemäß Fig. 4 sind die Zapfen 12 und Ausnehmungen 13 als Clips- oder Schnappverbindungen ausgebildet, d.h. die Zapfen 12 weisen eine ballige Form auf, und die sacklochförmigen Ausnehmungen 13 an ihrer Öffnung einen kleineren Durchmesser als die balligen Zapfen 12 an ihrer dicksten Stelle.
Gemäß Fig. 3 ist in dem Aufnahmeraum 3 eine sich etwa vom mittleren Bereich des Breitseiten-Wandabschnittes 6 nach hinten zum anderen Breitseiten-Wandabschnitt 5 erstreckende Blattfeder 14 vorgesehen, die aus einem Teil des Breitseiten-Wandabschnittes 6 gebildet ist.

Claims (12)

Andreas Stadler 14583 Ansprüche
1. Behälter zur Aufnahme von Identifikations- und dergleichen genormte Karten, dadurch gekennzeichnet, daß er aus zwei Einzelbehältern (1, 2) mit je einem Aufnahmeraum (3) für mehrere Karten besteht, welcher bis auf eine Einschuböffnung (4) an einer Schmalseite von zwei gegenüberliegenden Breitseiten-Wandabschnitten (5, 6) und drei Schmalseiten-Wandabschnitten (7, 8, 9) umschlossen wird, wobei Verbindungsmittel zum Verbinden der beiden mit ihren Breitseiten-Wandabschnitten (&bgr;, &bgr;) aufeinander angeordneten Einzelbehältern (1, 2) vorgesehen sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einzelbehälter (1, 2) mit ihren beiden Einschuböffnungen (4) auf einer oder auf entgegengesetzten Seiten verbindbar sind.
3. Behälter nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breitseiten-Wandabschnitte {5, 5) der Einzelbehälter (1, 2), die bei aufeinander angeordneten Einzelbehältern {1, 2) voneinander abgewandt sind, im Bereich der Einschuböffnung (4) eine Ausnehmung (10) aufweisen.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Ausnehmung (10) die Wandstärke des Breitseiten-Wandabschnitts (5) zum Aufnahmeraum (3) hin abnimmt.
5. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Breitseiten-Wandabschnitte (6, 6), mit denen die Einzelbehälter {1, 2) aufeinander angeordnet sind, als plane Flächen ausgebildet sind.
6. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel durch wenigstens einen Vorsprung an dem einen Breitseiten-Wandabschnitt (6) der beiden aufeinander angeordneten Einzelbehälter (1, 2) und wenigstens eine Ausnehmung (13) zum Eingriff des Vorsprungs an dem gegenüberliegenden Breitseiten-Wandabschnitt (6) des anderen Einzelbehälters (2) gebildet sind.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge einstückig mit dem Breitseiten-Wandabschnitt (6) ausgebildet sind.
8. Behälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge als Zapfen (12) ausgebildet sind.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (12) zur Bildung einer Schnappverbindung ballig ausgebildet ist und die Ausnehmung (13) an der Öffnung einen kleineren Durchmesser als der Zapfen (12) an seiner dicksten Stelle aufweist.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß vier Zapfen (12) und Ausnehmungen (13) im Bereich der Ecken der Breitseiten-Wandabschnitte (5, 6) der Einzelbehälter vorgesehen sind.
11. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Aufnahmeraum (3) jedes Einzelbehälters {1, 2) eine die Karten gegen ein Breitseiten-Wandabschnitt (5) drückende Feder vorgesehen ist.
12. Behälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine einstückig mit dem Breitseiten-Wandabschnitt (6) ausgebildete Blattfeder (14) ist.
DE29606901U 1996-04-16 1996-04-16 Behälter zur Aufnahme von Identifikationskarten Expired - Lifetime DE29606901U1 (de)

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DE29606901U1 true DE29606901U1 (de) 1996-06-27

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DE29606901U Expired - Lifetime DE29606901U1 (de) 1996-04-16 1996-04-16 Behälter zur Aufnahme von Identifikationskarten

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DE (1) DE29606901U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1254613A1 (de) * 2001-04-30 2002-11-06 Andreas Stadler Behälter zur Aufnahme von Münzen

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1254613A1 (de) * 2001-04-30 2002-11-06 Andreas Stadler Behälter zur Aufnahme von Münzen

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