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DE29605725U1 - Brandschutzvorrichtung - Google Patents

Brandschutzvorrichtung

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DE29605725U1
DE29605725U1 DE29605725U DE29605725U DE29605725U1 DE 29605725 U1 DE29605725 U1 DE 29605725U1 DE 29605725 U DE29605725 U DE 29605725U DE 29605725 U DE29605725 U DE 29605725U DE 29605725 U1 DE29605725 U1 DE 29605725U1
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Germany
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fire protection
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plastic pipe
pipe
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DE29605725U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Waveguide Switches, Polarizers, And Phase Shifters (AREA)
  • Fire Alarms (AREA)
  • Emergency Alarm Devices (AREA)

Description

Arno Domnick Dipl.-Ing. Dietrich Busse
Biener Straße 5 Dipl.-Ing. Egon Bünemann
_ .__„ . . Dipl.-Ing. Ulrich Pott
D-49808 Lingen
GroBhandelsring 6
D-49084 Osnabrück
Postfach 1226
D-49002 Osnabrück
Talafon:0541-586081 Telefax:0541-58B164 Telegramme: patgewar Osnabrück
27.03.1996 VB/HB/Sr Brandschutzvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Brandschutzvorrichtung zur Unterbrechung von Rohren oder Kanälen im Bereich von Decken- oder Wanddurchführungen nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 10.
Bei einer bekannten Ausführung dieser Art wird eine Brandmanschette um ein thermoplastisches Rohr, insbesondere ein PVC- oder PP-Rohr, gelegt, die innenseitig mit einem bei Erwärmung aufschäumenden Material versehen ist und so um das Rohr gelegt wird, daß im Falle einer Temperaturerhöhung durch einen Brand das aufschäumende Material das innenliegende thermoplastische - also bei hoher Temperatur erweichende - Rohr zusammenquetscht und somit für eine Verengung des Rohrquerschnitts bis hin zu seinem Verschluß führt. Eine solche Anordnung ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-19.17-90 des Deutschen Instituts für Bautechnik beschrieben. Damit läßt sich jedoch nur eine Brandschutzvorrichtung für ein glattwandiges, einen runden Querschnitt aufweisendes Kunststoffrohr aus bestimmten thermoplastischen Materialien sowie bestimmter Querschnitte erreichen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine wartungsfreie Brandschutzvorrichtung für verschiedene Arten und Querschnitte von Rohren zu schaffen.
Die Erfindung löst das Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 10,
Durch die Verwendung einer an sich bekannten Brandschutzmanschette und eines im Bereich der Brandschutzmanschette bekannten thermoplastischen Rohres wird eine bauaufsichtiich zugelassene und zuverlässig funktionierende Brandschutzvorrichtung erreicht, deren Einsatzbereich durch das beiderseits der Brandschutzmanschette zur Anmontage weiterführender Rohrabschnitte in kurzem Abstand abgetrennte Kunststoffrohr erheblich erweitert ist.
So können mit der erfindungsgemäßen Anordnung sowohl metallische Rohre als auch Falz- oder Wickeifalzrohre oder Rohre mit diesseits und jenseits der Durchführung unterschiedlichen Durchmessern, Formen und Querschnittsgestalten mit einer zuverlässigen und wartungsfreien Brandschutzvorrichtung versehen werden.
Vorteilhaft ist das umgriffene Kunststoffrohr in seinen Endbereichen so ausgebildet, daß es an die jeweils weiterführenden Rohrabschnitte angepaßt ist und sich hier abgedichtete Übergänge ergeben.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Zeichnung und der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele. In der Zeichnung zeigen:
.3.
Fig. 1 eine teilweise Längsschnittdarstellung einer erfindungs
gemäßen Brandschutzvorrichtung in einer Deckendurchführung mit weiterführenden Wickelfalzrohrabschnitten,
Fig. 2 eine Detailansicht ähnlich zu Fig. 1 mit aufgeschäumter
Brandschutzmanschette,
Fig. 3 eine teilweise aufgebrochene Gesamtansicht der Brand
schutzmanschette und eines alternativen umgriffenen Kunststoffrohres,
Fig. 4 Ausschnittvergrößerungen der Übergänge zwischen
Brandschutzmanschette und umgriffenem Kunststoffrohr nach Fig. 3.
Die dargestellte Brandschutzvorrichtung für eine Deckendurchführung umfaßt im einzelnen eine Brandschutzmanschette 1, die ein Kunststoffrohr 2 umgreift und einer Decke 3 zugeordnet ist - entweder in der Weise, daß ein Flansch 4 der Brandschutzmanschette auf einen Randbereich 5 der Decke 3 aufgeschraubt ist, oder, wie dargestellt, daß ein Teilbereich einer Wandung 6 der Brandschutzmanschette 1 von Beton bzw. Mörtel überdeckt ist und somit die Brandschutzmanschette 1 fest in der Decke 3 einbetoniert ist.
Die Brandschutzmanschette 1 kann sowohl in über ihren Umfang ungeteilter Form als auch in geteilter Form vorliegen, wobei die geteilte Form insbesondere Verwendung findet, wenn das von der Brandschutzmanschette 1 zu umgreifende Kunststoffrohr 2 unmittelbar an den Grenzen des von der Brandschutzmanschette 1 umgriffenen Bereiches 7 lagesichernde Elemente 8 auf-
weist, die eine Relativverschiebung zwischen der Brandschutzmanschette 1 und dem umgriffenen Kunststoffrohr 2 verhindern.
Die Brandschutzmanschette 1 ist üblicherweise in Form eines Hohlzylinders mit kreisförmigen Querschnitt ausgeführt, sie kann jedoch auch eine gebogene Form haben und/oder einen polygonalen Innenquerschnitt aufweisen, so daß je nach Form des zu umgreifenden Kunststoffrohres 2 eine angepaßte Brandschutzmanschette 1 Verwendung findet.
Für die brandübertragungshemmende Funktion der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung ist entscheidend, daß sich innerhalb der Wandung 6 der Brandschutzmanschette 1 eine aufschäumbare Lage 9 befindet, die innenseitig an dem umgriffenen Kunststoffrohr 2 anliegt und im Falle einer hinreichenden Temperaturerhöhung, wie sie durch einen Brand gegeben ist, aufquillt und damit das bei erhöhter Temperatur weicher werdende Wandungsmaterial des umgriffenen Kunststoffrohres 2 zusammenquetscht, so daß, wie in Fig. 2 dargestellt, der Querschnitt des umgriffenen Kunststoffrohres 2 schließlich bis auf Null zurückgeführt wird, und damit ein eine Ausbreitung von Flammen oder Rauch durch die entsprechende Durchführung hemmender Verschluß 10 ausgebildet wird.
Dieser an sich bekannte Mechanismus ist durch die Erfindung anwendbar für verschiedenste Rohre, beispielsweise für die hier eingezeichneten weiterführenden Rohrabschnitte eines Wickelfalzrohres 11 und 12. Solche Wickelfalzrohre kommen insbesondere zum Einsatz, um als Zuluft- oder Abluftrohre zur Durchieitung eines Gasstromes 13 verwendet zu werden.
Um eine Abdichtung des Übergangs zwischen dem Kunststoffrohr 2 und den weiterführenden Rohrabschnitten 11 und 12 zu erreichen, sind die Endbereiche 14 des Kunststoffrohres 2 in Anpassung an die weiterführenden Rohrabschnitte 11 und 12 ausgebildet. Dabei befindet sich bevorzugt zwischen den weiterführenden Rohrabschnitten 11 und 12 und den Bereichen 14 des von der Brandschutzmanschette 1 umgriffenen Kunststoffrohres 2 ein Überlappungsbereich, so daß sich die Endbereiche 14 mit den weiterführenden Rohrabschnitten 11, 12 in einer Eingriffsstellung befinden, durch die der Übergang abgedichtet ist. Dies kann sowohl durch Dichtringe als auch durch Dichtungsmasse als auch beispielsweise durch eine flanschartige Verschraubung oder andere bekannte Rohrverbindungsmaßnahmen erfolgen.
Bei einer Ausbildung der weiterführenden Rohrabschnitte 11 und 12 als Wickelfaizrohre empfiehlt es sich, die Endbereiche 14 des Kunststoffrohres 2 mit einer Sicke 15 zu versehen, in die ein Abdichtungsring 16 aus flexiblem Material eingelegt wird, der in Eingriff mit den umlaufenden Falzen 17 des Wickelfalzrohres 11 bzw. 12 gelangt und dabei eine formschlüssige Abdichtung zwischen dem Kunststoffrohr 2 und den weiterführenden Rohrabschnitten 11 und 12 herstellt.
Um eine Relativverschiebung zwischen dem Kunststoffrohr 2 und der Brandschutzmanschette 1 zu verhindern und damit ihre Lage definiert zueinander festzulegen, kann es sinnvoll sein, unmittelbar neben den Rändern der Brandschutzmanschette 1 an dem zu umgreifenden Kunststoffrohr 2 lagesichernde Elemente 8 anzubringen, die beispielsweise ais umlaufende Sicken ausgebildet sein können - es kommen natürlich beliebige andere Elemente wie etwa Flansche, Längsrippen oder ähnliches auch in Frage. Die Verhinderung dieser
Reiativverschiebung ermöglicht das Aufschieben der weiterführenden Rohrabschnitte 11 und 12 unter Druckanwendung.
Nach der bauaufsichtlichen Zulassung für die Brandschutzmanschetten 1 ist es bei Deckendurchführungen hinreichend, wenn nur der Unterseite der Decke eine Brandschutzmanschette zugeordnet ist, hingegen wird bei Wanddurchführungen eine zweiseitige Zuordnung von Brandschutzmanschetten 1 verlangt. Wie in Fig. 2 gezeigt, kann es bei einer Flammenaussetzung der Brandschutzvorrichtung von unten her zu einem Wegschmelzen von Teilen des umgriffenen Rohres 2 kommen; dies behindert jedoch nicht das Zusammenquetschen des Rohrquerschnittes des Kunststoffrohres 2 im Bereich der Brandschutzmanschette 1 durch die aufschäumende Lage 9, die zu dem Verschluß 10 aufschäumt und selbst natürlich feuerfest sein muß.
Eine erfindungsgemäße Brandschutzvorrichtung kann für die verschiedensten Arten von weiterführenden Rohren 11 und 12 ausgebildet sein, diese müssen insbesondere keine runden Querschnitte aufweisen und können aus nahezu beliebigem Material bestehen. Dazu können unterschiedlich ausgebildete zu umgreifende Kunststoffrohre 2 zur Verfügung gestellt werden, die in ihrem Mittelbereich, also dem von der Brandschutzmanschette 1 umgriffenen Bereich, gleichartig sind, deren Endbereiche 14 jedoch an die jeweils weiterführenden Rohrabschnitte 11 und 12 angepaßt sind.
In den Figuren 3 und 4 ist die Alternativausbildung eines Kunststoffrohres 2' gezeigt, das bündig mit dem Rand der aufschäumenden Lage 9 innerhalb einer randseitigen Begrenzung der Brandschutzmanschette 1' endet, die ihrerseits einen kurzen Kragenbereich 18 aufweist, der jeweils von einer Röhre 19,20 aus beispielsweise verzinktem Blech übergriffen ist. Diese
Röhren 19,20 weisen ihrerseits je eine Sicke 15' zur Anmontage weiterführender Rohrabschnitte 11, 12 auf und werden mit der Brandschutzmanschette dichtend verbunden, z. B. durch verschweißtes oder verschraubtes Anflanschen.
Es versteht sich, daß sowohl eine Brandschutzmanschette 1,1' mit bereits umgriffenem Kunststoffrohr 2 bzw. 2' als Fertigteil geliefert werden kann, insbesondere um zu gewährleisten, daß eine Kunststoffart mit geeigneten Wärmeverformungseigenschaften - bei Raumtemperatur äußerlich nicht zu erkennen verwendet wird, oder daß die Teile erst am Ort des Einbaus zusammenmontiert werden können.

Claims (13)

Ansprüche:
1. Brandschutzvorrichtung zur thermisch gesteuerten Unterbrechung von flüssige oder gasförmige Medien leitenden Rohren oder sonstigen Kanälen im Bereich von Decken- oder Wanddurchführungen mit zumindest einer Brandschutzmanschette und einem von dieser umgriffenen thermoplastischen Kunststoffrohr, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffrohr (2) beidseits in kurzem Abstand außerhalb des von der Brandschutzmanschette (1) umgriffenen Bereiches zur Anmontage weiterführender Rohrabschnitte aus nicht thermoplastischem Material abgetrennt ist.
2. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Endbereiche des Kunststoffrohres (2) in Anpassung an die anzuschließenden weiterführenden Rohrabschnitte (11,12) ausgebildet sind.
3. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche des Kunststoffrohres (2) in Betriebsstellung der Teile sich in dichtender Eingriffsstellung mit den weiterführenden Rohrabschnitten (11,12) befinden.
nc ;
4. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die weiterführenden Rohrabschnitte (11,12) metallisches Wandmaterial aufweisen.
5. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die weiterführenden Rohrabschnitte (11,12) als Falzrohre ausgebildet sind.
6. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die weiterführenden Rohrabschnitte (11,12) als Wickelfalzrohre ausgebildet sind.
7. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet. daß die Endbereiche des Kunststoffrohres (2) zumindest eine über den Umfang verlaufende Sicke (15) aufweisen, in die ein elastischer Abdichtungsring (16) eingelegt ist, der den jeweiligen Endbereich des Kunststoffrohres (2) gegenüber dem anmontierten Wickelfalzrohr (11,12) formschlüssig abdichtet.
8. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Kunststoffrohr (2) unmittelbar an der Grenze des von der Brandschutzmanschette (1) umgriffenen Bereiches lagesichernde Elemente (8) angeordnet sind, die eine Relativverschiebung des Kunststoffrohres (2) bezüglich der Brandschutzmanschette (1) verhindern.
9. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet. daß die lagesichernden Elemente (8) als über den Umfang des Kunststoffrohres (2) verlaufende Sicken ausgebildet sind.
10. Brandschutzvorrichtung zur thermisch gesteuerten Unterbrechung von flüssige oder gasförmige Medien leitenden Rohren oder sonstigen Kanälen im Bereich von Decken- oder Wanddurchführungen mit zumindest einer Brandschutzmanschette und einem von dieser umgriffenen thermoplastischen Kunststoffrohr, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffrohr (21) bündig mit dem Rand der aufschäumenden Lage (9) der Brandschutzmanschette (11) abschließt und diese zur Anmontage weiterer Röhren (19,20) oder Rohrabschnitte (11,12) ausgebildet ist.
11. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet.
daß die Brandschutzmanschette (11) an ihren das umgriffene Kunststoffrohr (21) begrenzenden Enden je einen Kragen (18) zur Anmontage weiterer
Röhren (19,20) oder Rohrabschnitte (11,12) aufweist.
12. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzmanschette (1;1') nur einer Seite der Wand- oder Deckendurchführung zugeordnet ist.
13. Brandschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß beiden Seiten einer Wand- oder Deckendurchführung jeweils eine Brandschutzmanschette (1;1') zugeordnet ist.
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Cited By (5)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29712909U1 (de) * 1997-07-15 1997-10-16 Lunos-Lüftung GmbH & Co Ventilatoren KG, 13593 Berlin Selbsttätig schließende Brandschutzeinrichtung
GB2404232A (en) * 2003-07-23 2005-01-26 Andrew Caselli Internally mounted intumescent sleeve inside pipe section
NL1029165C2 (nl) * 2005-06-01 2006-12-04 Walraven Holding Bv J Van Luchtinstallatie voor ruimten in een gebouw.
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DE9300568U1 (de) * 1993-01-18 1993-03-11 Rolf Kuhn GmbH, 8132 Tutzing Brandschutzabsperrung für brennbare Rohrleitungen
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Effective date: 20020717

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20040316

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