DE20120893U1 - Hauseinführkombination - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Hauseinführkombination, umfassend eine Armatur, von der ein Anschlusselement mit einem Metallrohr abgeht, das mit einem Kunststoffrohr verbunden ist, wobei diese von einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Schutzrohr umgeben sind, und wobei das Schutzrohr durch eine Wand- oder Bodenplatte zu führen ist, um die Hauseinführkombination mit einer Gaszufuhrleitung zu verbinden.
Als Hauseinführkombinationen werden Vorrichtungen bezeichnet, mittels denen im Haus eine Armatur, an die dann die Hausinstallation angeschlossen werden kann, installiert und mit einer von außen kommenden Gaszufuhrleitung verbunden werden kann. Zumeist ist die Gaszufuhrleitung ein Kunststoffrohr oder eine Kunststoffleitung, die in eine Metallleitung oder ein Metallrohr übergeht, das dann eine boden- oder wandseitige Öffnung durchsetzt und an dessen Ende die Armatur, in der Regel ein Kugelhahn, angeordnet ist. Dabei wird gefordert, dass der Übergang vom Kunststoff auf das Metallrohr außerhalb der Hauswand zu erfolgen hat, um im Brandfall bei einem Abschmelzen der Kunststoffleitungen ein Einströmen von Gas in den Kellerraum oder dergleichen auszuschließen.
Dieser Forderung kann aber häufig bei der Neuverlegung in nicht unterkellerten Gebäuden bzw. beim Sanieren alter Hausanschlüsse nur mit sehr hohem Aufwand nachgekommen werden. Dieses ist dadurch begründet, dass die Gaszufuhrleitungen, die auch als Gasanschlussleitung benannt werden, nicht geradlinig von einer Hauptleitung zum Haus führen und dort münden, sondern dass diese sehr häufig gewunden verlaufen. Vor allem bei bodenseitig eintretenden Hausanschlussleitungen, die von außen unter dem Fundament des Hauses geführt sind, ergeben sich mitunter sehr kleine Biegeradien, die es erschweren, die Übergangsstelle vom Kunststoffrohr zum Metallrohr in hinein reichenden geforderten Abstand von der Kellermauer zu positionieren.
Hier setzt die Erfindung ein, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, eine einfache und kostengünstige Hauseinführkombination anzugeben, die insbesondere ein kostensparendes, schnelles und sicheres Sanieren von beliebig verlaufenden Hausanschlussleitungen zulässt.
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Erfindungsgemäß wird dies durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination ist von besonderem Vorteil, dass zwischen dem Kunststoffrohr und/oder dem Metallrohr und dem Schutzrohr ein Ringspalt aus-gebildet ist, dass der Ringspalt wenigstens teilweise eine intumeszierende Brandschutzmasse aufweist und dass der die intumeszierende Brandschutzmasse aufweisende Bereich der Hauseinführkombination wenigstens teilweise in der Wand- oder Bodenplatte angeordnet ist. Vorteilhaft wird hier gesehen, dass durch den Aufbau der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination im Brandfall das Gasrohr verschlossen ist, da die intumeszierende Brandschutzmasse beginnend vom Ringspalt die Öffnung des Gasrohres sowie die Öffnung der Wand- oder Bodenplatte durch ihre Expansion abdichtend verschließt. Es ist somit eine nahezu hundertprozentige Abdichtung gegeben, so dass in das Gebäudeinnere vorzugsweise den Keller kein Gas eindringen kann und so zu keiner Gefährdung des Gebäudes bzw der Menschen kommt.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination wird darin gesehen, dass auf Grund der Flexibilität des Kunststoffrohres den bereits in der Altleitung vorliegenden Knicken und Bögen problemlos gefolgt werden kann, so dass bei dem Relining-Verfahren dieser Altleitung dieses als Führungsrohr benutzt werden kann, was zu einer vorteilhaften grabenlosen Sanierung führt.
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Erfindungsgemäß kann die intumeszierende Brandschutzmasse auch als separates Formteil ausgebildet sein, was beispielsweise in Form von zwei Halbschalen erfolgen kann, wobei es auch im Rahmen der Erfindung liegt, hier ein entsprechendes Band um die entsprechende Stelle zu wickeln.
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Es wird weiterhin als sehr vorteilhaft gesehen, dass die intumeszierende Brandschutzmasse als Beschichtung auf das Kunststoffrohr und/oder das Metallrohr aufgebracht ist, so dass im Extremfall eine wirklich 100 %-ige Abdichtung der Wandoder Bodenplatte bezüglich eines Gaseindringens in die Räume realisierbar ist. Die intumeszierende Brandschutzmasse kann sowohl als Paste als auch als Lack auf die entsprechenden Rohre aufgebracht werden, wobei auch weitere Beschichtungsverfahren im Rahmen der Erfindung mit eingeschlossen sind.
Es hat sich gezeigt, dass die Anordnung der expandierenden Brandschutzmasse im Montagezustand im Bereich der Wand- oder Bodenplatte ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination ist, da hier im Brandfall eine Abdichtung der Öffnung erfolgt.
Das bei der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination verwendete Schutzrohr wird vorteilhafterweise mit dem Anschlusselement abdichtend verbunden.
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Auf dem in der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination verwendeten Schutzrohr, welches vorteilhafterweise ebenfalls aus Kunststoff besteht, sind an der Außenseite Markierungen ausgebildet, die die genaue Position der intumeszierenden Brandschutzmasse kennzeichnen, so dass bei der Montage dieser erfindungsgemäßen Hauseinführkombinationen exakt die entsprechende Position in der Wand- oder Bodenplatte realisierbar ist, wobei zusätzlich noch eine weitere Markierung an der Außenseite ausgebildet ist, die die genaue Einbautiefe der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination anzeigt.
-4-
Die Außenseite des Schutzrohres der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination weist im Bereich der Wand- oder Bodenplatte eine aufgeraute Oberfläche auf, die zu einer optimalen Haftung in der Öffnung der Wand- oder Bodenplatte führt und die beim Einsatz zusätzlicher Verbindungs- bzw. Füllmittel in der Öffnung zu einer Fixierung des Schutzrohres führen.
Mit der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination sind somit hohe Zugkräfte realisierbar.
In einer weiteren Ausführungsform ist das Schutzrohr abdichtend in der Wand- oder Boden-platte eingebracht, so dass auch hier die Dichtigkeit sowohl in der Montage als auch im Dauerbetrieb realisierbar ist, wobei dies durch beispielsweise zusätzliche Dichtelemente, welche im Bereich der Öffnung der Wand- oder Bodenplatte einbringbar sind, realisierbar ist.
Dies kann vorteilhafterweise ein einfaches elastisch abdichtendes Material wie Silikon sein, es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, hier ebenfalls ein intumeszierendes Material zu verwenden.
In einer weiteren Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination ist in dem Ringspalt zwischen dem Schutzrohr und dem Kunststoffrohr unterhalb des Verbindungselementes ein weiteres intumeszierendes Material integrierbar, welches im Brandfall bei einer Erwärmung des Schutzrohres und des Kunststoffrohres, die Öffnung in der Wand- oder Bodenplatte sofort verschließt. Beschleunigt wird dies noch durch die Wärmeübertragung des Verbindungselementes, welches vorzugsweise aus Metall besteht und so im Brandfall als Katalysator für die Expansion der intumeszierenden Brandschutzmasse dieser Hauseinführkombination wirkt.
Die erfindungsgemäße Hauseinführkombination lässt sich somit auf einfache Weise auch für das Sanieren alter Gashauseinführkombinationen verwenden, wobei sowohl Wand- als auch entsprechende bodenseitige Durchführungen problemlos realisierbar sind.
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Durch die kompakte Bauweise ist ein schneller und kostengünstiger Einbau unter sehr beengten Verhältnissen bei Undefinierten Leitungsführung der Altgasleitungen möglich. Durch die Verwendung des Relining-Verfahrens sind keine zusätzlichen Grabungsarbeiten, kein Aufstemmen oder Herstellen neuer Wanddurchbrüche erforderlich, was sich kostenmäßig sehr vorteilhaft für die erfindungsgemäße Hauseinführkombination auswirkt. Weiterhin vorteilhaft wird gesehen, dass die alte, zu sanierende Hauseinführkombination bzw. Gasleitung nicht komplett ausgebaut werden muss, sondern dass diese als Lehrrohr bzw. Führungsrohr für das beliebig lange, in seiner Länge von dem Abstand bis zur Hauptleitung abhängige, Kunststoffrohr/Schutzrohr genutzt wird.
Weiterhin ist ein umständliches Aufgraben, welches sehr kosten aufwändig und optisch unvorteilhaft ist, nicht erforderlich, da lediglich an einer Stelle zwischen dem Haus und der Hauptleitung ein kleines Kopfloch erstellt werden muss, wo die neue Hausanschlussleitung, gebildet von dem Kunststoffrohr an die alte Gaszufuhrleitung verbunden wird. Neben der Verwendung zu Sanierungszwecken ist selbstverständlich auch der Einsatz der erfindungsgemäßen Hauseinführkombinationen bei der Neuinstallation verwendbar.
Schließlich betrifft die Erfindung eine boden- oder wandseitige Hauseinführung einer Gashausanschlussleitung, hergestellt unter Verwendung einer Hauseinführkombination der vor-beschriebenen Art, wobei die Verbindung bzw. der Übergang zwischen dem Metallrohr und dem Kunststoffrohr innerhalb der Wand- oder Bodenplatte liegt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer neu installierten Hauseinführkombination
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung einer neu installierten Hauseinführkombination
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Fig. 2 eine Prinzipdarstellung einer neu installierten Hauseinführkombination
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In Figur 1 ist die Hauseinführkombination 1 dargestellt, welche durch die Öffnung 9 einer Bodenplatte 7 geführt ist.
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-6-
Die Hauseinführkombination 1 umfasst die Armatur 5, von der ein Anschlusselement 10 mit dem Metallrohr 11 abgeht, das mit einem Kunststoffrohr 3 verbunden ist, wobei diese von einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehendem Schutzrohr 2 umgeben sind. Zwischen dem Kunststoffrohr 3 und/oder dem Metallrohr 11 und dem Schutzrohr 2 ist der Ringspalt 8 ausgebildet, wobei der Ringspalt 8 wenigstens teilweise die intumeszierende Brandschutzmasse 6 aufweist und dass der die intumeszierende Brandschutzmasse 6 aufweisende Bereich der Hauseinführkombination 1 wenigstens teilweise in der Wand- oder Bodenplatte 7 angeordnet ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist die intumeszierende Brandschutzmasse 6 als separates Formteil in Form von Halbschalen auf das Metallrohr 11 aufgebracht und füllt abdichtend den Ringspalt 8 zwischen dem Kunststoffrohr 3 und dem Schutzrohr 2 aus. Der Ringspalt 8 wird in diesem Ausführungsbeispiel durch das Anschlusselement 10 und das Verbindungselement 4 begrenzt, zwischen denen die intumeszierende Brandschutzmasse 6 eingebracht ist.
Das Metallrohr 11 weist an seinen der Armatur 5 gegenüber liegenden freien Ende eine Stützkörperkontur auf, über die das Kunststoffrohr 3 aufgeschoben und mittels des Verbindungselementes 4 befestigbar ist. Mit diesem Ausführungsbeispiel ist das Verbindungselement 4 vorteilhafterweise eine Schiebehülse, welche so dimensioniert ist, dass sie an der Innenseite des Schutzrohres 2 anliegt.
In dem sich unterhalb des Verbindungselementes 4 zwischen dem Schutzrohr 2 und dem Kunststoffrohr 3 ausbildenden Ringspalt 8 ist eine weitere intumeszierende Brandschutzmasse 6 aufgebracht, welche auch in Form einer Beschichtung und/oder eines Bandes auf dem Kunststoffrohr 3 positioniert sein kann. Sollte sich im Brandfall das Schutzrohr 2 und das Kunststoffrohr 3 erwärmen, wird durch diese intumeszierende Brandschutzmasse 6 unterhalb des Verbindungselementes 4 die Öffnung 9 der Bodenplatte 7 sicher abgedichtet, so dass es zu keiner Gaszufuhr in das Gebäudeinnere kommt.
Das Schutzrohr 2 ist an seiner der Armatur 5 anliegenden Seite mit dem Anschlusselement 10 abdichtend verbunden. Dies kann ebenfalls in Form einer Schiebehülsenverbindung erfolgen. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, hier das verwendete Schutzrohr 2, welches aus einem vernetzten Polyethylen besteht, aufzuweiten, und durch Rückschrumpfen die abdichtende Verbindung zwischen dem Schutzrohr 2 und dem Anschlusselement 10 herzustellen.
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Die Armatur 5 wird zweckmäßigerweise über ein Befestigungselement 17 fixiert, so dass der weitere Anschluss im Gebäude realisierbar ist. Das Befestigungselement 17 ist vorteilhafterweise eine Auszugssicherung für die erfindungsgemäße Hauseinführkombination 1. An der Außenseite des Schutzrohres 2, welches sich im Gebäudeinneren befindet, ist eine Markierung 13 ausgebildet, welche die Position der intumeszierenden Brandschutzmasse 6, die zwischen dem Anschlusselement 10 und dem Verbindungselement 4 eingebracht ist, kennzeichnet. Weiterhin weist die Außenseite des Schutzrohres 2 eine die Einbautiefe der Hauseinführkombination 1 anzeigende Markierung 14 auf, so dass die Montage, Positionierung und Fixierung der Hauseinführkombination 1 schnell und korrekt erfolgen kann. Weiterhin ist die Außenseite des Schutzrohres 2 mit einer aufgerauten Oberfläche versehen, zumindest im Bereich der Öffnung 9 der Bodenplatte 7, so dass hier der Ringraum 12 der Bodenplatte 7 über ein expandierbares Spezialharz 15 bzw. ein Quellmörtel von der Gebäudeinnenseite abdichtend verschließbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Hauseinführkombination 1 ist in dem Ringraum 12 zwischen dem Schutzrohr 2 und der Bodenplatte 7 ein expandierbares Material 16 einbringbar, welche im Brandfall eine zusätzlich abdichtende Funktion aufweist.
In Figur 2 ist die Hauseinführkombination 1 dargestellt, welche sich in der Öffnung 9 einer Bodenplatte 7 befindet. Die Hauseinführkombination 1 umfasst eine Armatur 5 mit einem Anschlusselement 10. Das Anschlusselement 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel so aus-gebildet, dass es an seinem der Armatur 5 zugewandtem Ende eine Außenkontur aufweist, auf die das Schutzrohr 2 abdichtend befestigbar ist und dass an seinem der Armatur 5 gegenüberliegenden freien Ende eine Kontur aufweist, welche in dieser Figur nicht dargestellt ist, auf der das Kunststoffrohr 3 abdichtend befestigbar ist. Zwischen dem Kunststoffrohr 3 und dem Schutzrohr 2 ist der Ringspalt 8 ausgebildet, wobei der Ringspalt 8 wenigstens teilweise die intumeszierende Brandschutzmasse 6 aufweist und dass der die intumeszierende Brandschutzmasse 6 aufweisende Bereich der Hauseinführkombination 1 wenigstens teilweise in der Bodenplatte 7 angeordnet ist.
Die intumeszierende Brandschutzmasse 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel als einstückiges Rohrformteil ausgeführt und auf das Kunststoffrohr 3 aufgeschoben. In diesem Ausführungsbeispiel ist in dem Ringraum 12 zwischen der Bodenplatte 7 und dem Schutzrohr 2 eine zumindest teilweise im oberen Bereich angeordnete intumeszierende Brandschutzmasse 6 angeordnet. In der Außenseite des Schutzrohres 2, welche sich im Gebäudeinneren befindet, ist eine Markierung 13 ausgebildet, welche die Position der intumeszierenden Brandschutzmasse 6 kennzeichnet. Die Armatur 5 der Hauseinführkombination 1 wird über das Befestigungselement 17 so fixiert, dass zum einen der weitere Anschluss im Gebäudeinneren realisierbar ist und dass zum anderen die erfindungsgemäße Hauseinführkombination 1 gegenüber einwirkenden Zugkräften, wie beispielsweise durch einen Eingriff eines Baggers außerhalb des Gebäudes, gesichert ist.
- Schutzansprüche
| 1 | Hauseinführkombination |
| 2 | Schutzrohr |
| 3 | Kunststoffrohr |
| 4 | Verbindungselement |
| 5 | Armatur |
| 6 | intumeszierende Brandschutzmasse |
| 7 | Wand- oder Bodenplatte |
| 8 | Ringspalt |
| 9 | Öffnung |
| 10 | Anschlusselement |
| 11 | Metallrohr |
| 12 | Ringraum |
| 13 | Markierung |
| 14 | Markierung |
| 15 | expandierendes Spezialharz |
| 16 | expandierendes Material |
| 17 | Befestigungselement |
| Rehau, den 28.12.01 | |
| dr.schi-zh |
Claims (14)
1. Hauseinführkombination, umfassend eine Armatur, von der ein Anschlusselement mit einem Metallrohr abgeht, das mit einem Kunststoffrohr verbunden ist, wobei diese von einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Schutzrohr umgeben sind und wobei das Schutzrohr durch eine Wand- oder Bodenplatte zu führen ist, um die Hauseinführkombination mit einer Gaszuführleitung zu verbinden, dadurch gekennzeichnet, das zwischen dem Kunststoffrohr (3) und/oder dem Metallrohr (11) und dem Schutzrohr (2) ein Ringspalt (8) ausgebildet ist, dass der Ringspalt (8) wenigstens teilweise eine intumeszierende Brandschutzmasse (6) aufweist und dass der die intumeszierende Brandschutzmasse (6) aufweisende Bereich der Hauseinführkombination (1) wenigstens teilweise in der Wand- oder Bodenplatte (7) angeordnet ist.
2. Hauseinführkombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die intumeszierende Brandschutzmasse (6) als separates Formteil ausgebildet ist.
3. Hauseinführkombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die intumeszierende Brandschutzmasse (6) als Beschichtung auf das Kunststoffrohr (3) und/oder das Metallrohr (11) aufgebracht ist.
4. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringspalt (8) durch das Anschlusselement (10) und das Verbindungselement (4) begrenzt ist.
5. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (4) an der Innenseite des Schutzrohres (2) anliegt.
6. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (4) im Montagezustand im Bereich der Wand- oder Bodenplatte (7) angeordnet ist.
7. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (4) eine Schiebehülsenverbindung ist.
8. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzrohr (2) mit dem Anschlusselement (10) abdichtend verbunden ist.
9. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite des Schutzrohres (2) eine die Position der intumeszierenden Brandschutzmasse (6) anzeigende Markierung (13) ausgebildet ist.
10. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Außenseite des Schutzrohres (2) eine die Einbautiefe der Hauseinführkombination (1) anzeigende Markierung (14) ausgebildet ist.
11. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Schutzrohres (2) eine aufgeraute Oberfläche aufweist.
12. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzrohr (2) abdichtend in der Wand- oder Bodenplatte (7) befestigbar ist.
13. Hauseinführkombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Ringraum (12) zwischen dem Schutzrohr (2) und der Wand- oder Bodenplatte (7) ein expandierendes Material (15) einbringbar ist.
14. Boden- oder wandseitige Hauseinführung einer Gashausanschlussleitung, hergestellt unter Verwendung einer Hauseinführkombination nach einem der Ansprüche 1-13, wobei die Verbindung bzw. der Übergang zwischen dem Metallrohr (11) und dem Kunststoffrohr (3) innerhalb der Wand- oder Bodenplatte (7) liegt.
Priority Applications (1)
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| DE20120893U DE20120893U1 (de) | 2001-12-28 | 2001-12-28 | Hauseinführkombination |
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| DE20120893U DE20120893U1 (de) | 2001-12-28 | 2001-12-28 | Hauseinführkombination |
Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE20120893U1 (de) |
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- 2001-12-28 DE DE20120893U patent/DE20120893U1/de not_active Expired - Lifetime
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