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DE29604682U1 - Vorrichtung für die Inspektion von Rohrleitungen - Google Patents

Vorrichtung für die Inspektion von Rohrleitungen

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DE29604682U1
DE29604682U1 DE29604682U DE29604682U DE29604682U1 DE 29604682 U1 DE29604682 U1 DE 29604682U1 DE 29604682 U DE29604682 U DE 29604682U DE 29604682 U DE29604682 U DE 29604682U DE 29604682 U1 DE29604682 U1 DE 29604682U1
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television camera
hose reel
cable
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ITV GES fur IND TV MBH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Inspektion von Rohrleitungen, wobei eine Fernsehkamera mit einer ■ Kabelleitung verbunden ist und die Fernsehkamera mit Hilfe der Kabelleitung in der Rohrleitung verschiebbar ist.
Die eingangs beschriebenen Vorrichtungen werden dazu benützt, Rohrleitungen auf Undichtigkeiten, Beschädigungen, Lecke, Risse oder dergleichen zu untersuchen. Die an der Kabelleitung vorgesehene Fernsehkamera wird durch die Kabelleitung in der Rohrleitung bewegt. Da das Rohrleitungssystem Winkelungen oder dergleichen aufweist, kann nicht eine absolut starre Kabelleitung Verwendung finden, vielmehr muß die Kabelleitung eine
gewisse Flexibilität aufweisen, damit die Zug- bzw. Schubbewegung auch über Abwinklungen, Knicke und Rundungen im Rohrleitungssystem erfolgen kann.
Es ist bekannt, als Schiebelement einen Fiberglasstrang zu verwenden, in dem die Kabelleitung eingeschweißt ist. Die Verwendung von Fiberglas zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus. Auf der anderen Seite können Schiebekräfte über dieses Schiebelement auf die Fernsehkamera übertragen werden.
Nachteilig bei dieser Lösung ist es, daß der Herstellungsprozeß sehr aufwendig ist, da die Kabelleitung typischerweise aus einem mehradrigen Kabel besteht, die mit einem komplizierten Gießverfahren in das Fiberglaselement eingebracht werden muß. Es läßt sich häufig nicht vermeiden, daß das Schiebelement der Kamera, also die Fiberglasumhüllung, übermäßig verformt bzw. in dem Rohrleitungssystem abgeknickt wird und dieses dann bricht. Die Reparatur des Schiebelementes ist hierbei sehr zeitaufwendig und teuer. Das beschädigte Stück muß entfernt werden. Um die Anschlüsse wieder miteinander zu verbinden, ist zum Beispiel vorgesehen, daß ein Rohrstück über die Bruchstelle übergeschoben wird und das Rohr-stück die beschädigte Stelle dann versteift. In diesem Bereich ist dann die Flexibilität, insbesondere der Knickwinkel, redu-ziert. Im Bereich der Reparaturstelle können wiederum Knicke bevorzugt auftreten. Auch ist es möglich, daß das Rohrstück zum Anhaken bei Unregelmäßigkeiten im Kanal führt und somit die Gefahr besteht, daß die Vorrichtung mit der Fernsehkamera in dem Kanalrohrsystem hängenbleibt.
Die vorliegende Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Vorrichtung wie eingangs beschrieben zu schaffen, die zum einen günstig herzustellen ist, ebenfalls günstig zu reparieren ist und gleichzeitig eine ausreichende Flexibilität aufweist bei gleichzeitiger Steifheit, damit die Schiebekräfte gut übertragen werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Vorrichtung wie eingangs beschrieben und schlägt vor, daß als Schiebelement ein Schlauch vorgesehen ist, der die Kabelleitung umhüllt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, daß die Herstellung der Vorrichtung deutlich verbilligt wird. Ein aufwendiges Eingießen der Kabelleitung in das Fiberglasmaterial ist nicht mehr notwendig. Hierbei ist gefunden worden, daß die Herstellungskosten einer solchen Vorrichtung um Faktor 10 gesenkt werden können. Es ist vorgesehen, daß ein hinreichend steifer Schlauch verwendet wird. Dieser Schlauch dient als Schiebelement und andererseits auch als Schutzelement für das in den Schlauch eingeschobene Kabel. Durch eine entsprechende Dicke des Schlauches kann eine entsprechende Flexibilität bzw. Kraftübertragung erreicht werden.
In dem Fall, daß die Vorrichtung aufgrund einer Überbeanspruchung beschädigt wird bzw. der Schlauch geknickt wird, kann einfach wie folgt verfahren werden.
Der Schlauch wird sinngemäß gekürzt, also einfach abgeschnitten, ohne daß es notwendig wäre, auch die Kabel durchzuschneiden und dann wieder neu zu verbinden. Der Schlauch wird hierbei zwar kürzer, jedoch ist die Reparatur sehr einfach. Das beschädigte Schlauchstück kann einfach abgezogen werden und durch ein anderes unbeschädigtes Schlauchteil ersetzt werden, wobei an den Randstellen zum Beispiel eine Verschweißung oder Verklebung des Schiebelementes stattfinden kann.
Für eine schnelle Reparatur kann auch die Kabelleitung durchtrennt werden und an der Schnittstelle eine Verbindung mit anderen Elementen, zum Beispiel einer Fernsehkamera, einem Bearbeitungskopf oder einer anderen Kabelleitung, vorgesehen
werden. Selbst das Abtrennen der Kabelleitung ist noch günstiger als die Reparatur der bekannten Fiberglasanordnung.
Ist der Schlauch bei der Reparatur zu kurz geworden, weil beispielsweise der Defekt etwa in der Schlauchmitte auftritt, so wird einfach ein neuer Schlauch genommen, und das vorhandene Kabel, das in der Regel nicht beschädigt ist, wird einfach in den neuen Schlauch eingezogen. Dieser Vorgang ist denkbar einfach, wobei die Kabelleitung so wieder verwendet werden kann, wobei bei den vorbekannten Systemen das komplette System ausgetauscht werden mußte. Da der Schlauch aus vergleichsweise billigem Material besteht ist die Reparatur mit einem geringen Aufwand verbunden.
Des weiteren ist es auch von Vorteil, wenn eine Schlauchhaspel vorgesehen ist, die den Schlauch aufnimmt. Durch die Verwendung einer Schlauchhaspel ist ein einfacher Transport der Vorrichtung möglich. Der Schlauch wird auf der Schlauchhaspel vorgehalten, wobei hierbei von Vorteil ist, daß die Flexibilität des Schlauches auch die Aufwickelbarkeit des Schlauches auf der Schlauchhaspel erleichtert.
Auch ist es günstig, wenn an der Vorrichtung, insbesondere an der Schlauchhaspel, ein Streckenzählwerk für den Schlauch vorgesehen ist. Die Verwendung eines Streckenzählwerkes bietet den Vorteil, daß die Lage einer Beschädigung, die mit Hilfe der Fernsehkamera in dem Rohrleitungssystem entdeckt wird, genau lokalisierbar ist.
Des weiteren ist vorgesehen, daß die Fernsehkamera am Ende der Kabelleitung vorgesehen ist. Die Fernsehkamera schließt zum Beispiel stumpf an dem Ende der Kabelleitung an. Es ist auch eine andere Ausgestaltung denkbar, bei der die Fernsehkamera an
der Kabelleitung vorgesehen ist und die Kabelleitung beispielsweise eine Mehrzahl von Kameras verbindet.
Hierbei ist es günstig, daß die Fernsehkamera mit einer Steckverbindung mit der Kabelleitung verbunden ist. Die Steckverbindung, dies kann zum Beispiel ein Bajonettverschluß, ein Sicherheitskontakt oder dergleichen sein, bildet zum einen eine mechanisch stabile und feste Verbindung zwischen der Kabelleitung und somit dem Schiebelement und der Fernsehkamera. Zum anderen kann mit Hilfe der Steckverbindung die Kabelleitung mit einer Mehrzahl von verschiedenen Kameras für verschiedene Zwecke verbunden werden. Es ist auch möglich, daß anstelle der Fernsehkamera oder mit der Kamera ein Bearbeitungskopf über die Steckverbindung mit der Kabelleitung verbindbar ist. An dem Bearbeitungskopf können beispielsweise Abdichtungswerkzeuge, Prüfwerkzeuge, Sensoren oder dergleichen vorgesehen sein. Auch kann der Anschluß zwischen der Kamera und der Kabelleitung mit dem Schlauch einerseits und dem Kameragehäuse andererseits dicht verschweißt oder verklebt sein.
Die Steckverbindung bildet eine sichere und dichte Verbindung zwischen der Kabelleitung und der Fernsehkamera bzw. dem Bearbeitungskopf .
Auch sieht die Erfindung vor, daß als Kabelleitung ein mehradriges, insbesondere sieben- bzw. elfadriges Kabel vorgesehen ist. Über die Kabelleitung wird nicht nur die Stromversorgung für die Fernsehkamera sichergestellt, es wird auch die Bildinformation nach außen transportiert. Des weiteren können Steuerleitungen für die Beleuchtung oder den Bearbeitungskopf vorgesehen sein.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Fernsehkamera eine Beleuchtungseinheit aufweist. Diese Beleuchtungseinheit dient für eine optimale Ausleuchtung
des Rohrinneren. Dabei kann auch vorgesehen werden, daß auf die Beleuchtungseinheit verzichtet wird, insbesondere wenn eine Infrarotfernsehkamera Verwendung findet, durch die unterschiedliche Temperaturen sichtbar gemacht werden können. Dies dient zum Beispiel bei Grundwassereinbrüchen in Abwasserrohrleitungssystemen, bei denen die beiden Wasserstränge unterschiedliche Temperaturen haben.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an der Schlauchhaspel ein Anschluß vorgesehen ist, der über einen Schleifkontakt in der Schlauchhaspel mit der Kabelleitung verbunden ist. Außerhalb des Rohrleitungssystemes ist beispielsweise ein Bedienungspult mit einem Bildschirm und Steuervorrichtungen vorgesehen. Dieses Bedienungspult wird an dem Anschluß angeschlossen, wobei der Anschluß eine Vielzahl von einzelnen Kontakten, entsprechend der Ausgestaltung des Kabels, aufweist. Durch den Schleifkontakt, der natürlich für jeden einzelnen Kontakt des Anschlusses vorgesehen ist, wird erreicht, daß die Drehbewegungen der Schlauchhaspel unabhängig von dem Anschluß erfolgen. Dadurch wird ein Verdrillen bzw. eine Beschädigung des Kabels zwischen dem Bedienungspult und der Schlauchhaspel sicher vermieden.
Es ist günstig, daß die Schlauchhaspel drehbar an einem Gestell mit einem Standfuß gelagert ist. Die Verwendung eines Standfußes ergibt im Betrieb eine sichere Lagerung der Schlauchhaspel. An dem Gestell ist beispielsweise auch ein Tragegriff für die Schlauchhaspel vorgesehen.
Des weiteren ist es günstig, wenn ein Drehantrieb für die Schlauchhaspel vorgesehen ist. Die Verwendung der Schlauchhaspel ermöglicht die manuelle Bewegung des Schiebelementes in die Rohrleitung. Der Vortrieb bzw. der Rückzug des Schiebelementes kann zum Beispiel durch einen elektromotorunterstützten Drehantrieb unterstützt werden.
Es ist von Vorteil, wenn der Schlauch aus Kunststoff, insbesondere aus Polyvinylchlorid (PVC) gebildet ist. Eine solche Ausbildung des Schlauches ist kostengünstig, wobei der verwendete Kunststoff, beispielsweise PVC, von den Abwässern nicht angegriffen wird. Dadurch ist eine sichere Umhüllung der Kabelleitungen gewährleistet.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Schiebelement aus mehreren zusammengefügten Schlauchelementen besteht. Insbesondere bei der Reparatur des Schiebelementes tritt der Vorteil auf, daß bei einem Knick oder einer sonstigen Beschädigung des Schiebelementes nicht das Schiebelement mit der Kabelleitung durchtrennt werden muß, sondern das defekte Schlauchelement durch ein anderes ausgetauscht wird. Für das Verbinden der Schlauchelemente ist zum Beispiel ein Verschweißen oder Verkleben vorgesehen. Bei der Verwendung eines Gummischlauches kann beispielsweise eine Vulkanisierung vorgesehen werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungs
gemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Frontansicht der erfindungs
gemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 in einer perspektivischen Darstel
lung das Schiebelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 4 in einem teilweisen Schnitt wei
tere Details der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Vorrichtung 1 für die Inspektion von Rohrleitungen wird gebildet von einer Kabelleitung 4, an deren Ende 40 eine Fernsehkamera 2 vorgesehen ist. Dies ist zum Beispiel in Fig. 4 gezeigt. Die hier gezeigte Fernsehkamera 2 weist an ihrem der Kabelleitung 4 abgeneigten Ende eine Beleuchtungseinheit 22 und eine CCD-Kamera 20 auf. Die Beleuchtungseinheit 22 umschließt hierbei die CCD-Kamera 20 ringförmig.
An dem der CCD-Kamera 20 abgeneigten Ende der Fernsehkamera 2 ist ein Steckverbinder 21 vorgesehen. Dieser Steckverbinder 21 wirkt zusammen mit einer Steckverbindung 41 der Kabelleitung 4.
Die Kabelleitung 4 ist umhüllt von einem Schiebelement 5. Dieses Schiebelement 5 ist erfindungsgemäß als Schlauch 50 ausgebildet. Die Dicke des Schlauches 50 kann hierbei entsprechend den zu übertragenden Schiebekräften bzw. der gewünschten Biegebzw. Knickfähigkeit (Flexibilität) angepaßt werden.
Die Kabelleitung 4 besteht aus einer Mehrzahl von einzelnen Leitungen 42. Für jede dieser einzelnen Leitungen 42 ist in der Steckverbindung 41 bzw. in dem Steckverbinder 21 ein entsprechender Übertragungskontakt vorgesehen. Dadurch ist es möglich, sowohl Energieleitungen als auch Informationsleitungen, beispielsweise für die Fernsehsignale, von der in das Rohrleitungssystem eingeführten Fernsehkamera über die Steckverbindung 41,21, die Kabelleitung 4 aus dem Rohrleitungssystem nach außen zu transportieren.
Außerhalb des Rohrleitungssystemes ist eine Schlauchhaspel 6 (Fig. 1) vorgesehen. Auf der Schlauchhaspel 6 ist der Schlauch 50 mit der Kabelleitung 4 aufgewickelt. Die Schlauchhaspel 6 ist von einem Gestell 62 getragen. Das Gestell 62 weist einen Standfuß 61 auf. An dem Gestell 62 ist eine Welle 64 vorgesehen, um die sich die Trommel 65 dreht. Für eine sichere Führung des Schlauches 50 auf der Schlauchhaspel 6 bzw. der
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Trommel 65 sind am Umfang der Trommel 65 Bügel 63 vorgesehen. Die Bügel 63 verbinden die beiden Deckflächen 66 der Trommel und verhindern ein Herabgleiten des Schlauches 50. Für den Transport der Haspel 6 ist'an dem Gestell 62 oben ein Traggriff 67 vorgesehen.
Die Trommel, bzw. die Kabelhaspel kann beispielsweise aus einer Aluminium-Rohrkonstruktion bestehen, die sehr leicht ist.
Für die Bestimmung der Wegstrecken ist an der Schlauchhaspel 6 ein Zählwerk 7 vorgesehen. Dieses Zählwerk 7 weist zum Beispiel einseitig zwei Andruckrollen 70 auf, die auf den Schlauch drücken. Die Abrollbewegung der Andruckrolle ist mit einer Anzeigevorrichtung 71 gekoppelt.
An dem Trommeldeckel 66 sind Schleifkontakte vorgesehen, die die einzelnen Leitungen 42 mit Anschlüssen 60 verbinden. Die Anschlüsse 60 sind zum Beispiel in einer Anschlußvorrichtung 68 an dem Gestell 62 vorgesehen. Es können z. B. als Anschlüsse 60 Steckkontakte oder Verbindungsleitungen mit Stecker vorgesehen sein. Dadurch wird die Rotationsbewegung der Trommel 65 von stationärer Ausgestaltung der Anschlüsse 60 entkoppelt.
In Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht des Schiebelementes 5 gezeigt. Das Schiebelement 5 ist hierbei als Schlauch 50 ausgebildet und umhüllt die Kabelleitung 4. Die Kabelleitung 4 weist eine Vielzahl von einzelnen Leitungen 42 auf. Im Fall, daß der Schlauch durch Abknicken oder dergleichen zerstört ist, wird der Schlauch einfach entfernt, ohne die Kabelleitung zu zerschneiden. An einer entsprechend glatten Schnittfläche 51 kann dann ein weiteres schlauchförmiges Schiebelement angesetzt werden, das dann beispielsweise verschweißt oder verklebt wird. Durch eine solche Ausgestaltung ist die Reparatur sehr einfach und kostengünstig.
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- &iacgr;&ogr; -
Eine Reparatur des Schlauches 50 kann auch in der Art erfolgen, daß über die stumpf aneinanderstoßenden Schlauchelemente eine flexible Hülse übergeschoben wird.
Zwischen der Kabelleitung 4 und dem Schlauch 50 ist ein Hohlraum 52 vorgesehen. Durch diesen Hohlraum 52 wird die Flexibilität des Schlauches 50 mit samt der Kabelleitung 4 verbessert.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.

Claims (14)

1. Vorrichtung für die Inspektion von Rohrleitungen, wobei eine Fernsehkamera mit einer Kabelleitung verbunden ist und die Fernsehkamera mit Hilfe eines Schiebelementes in der Rohrleitung verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Schiebelement (5) ein Schlauch (50) vorgesehen ist, der die Kabelleitung (4) umhüllt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Schlauchhaspel (6) vorgesehen ist, die den Schlauch (50) aufnimmt.
3. Vorrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung (1), insbesondere an der Schlauchhaspel (6)/ sin Streckenzählwerk (7) für den Schlauch (50) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsehkamera (2) am Ende (40) der Kabelleitung (4) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsehkamera (2) mit einer Steckverbindung (41,21) mit der Kabelleitung (4) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Kabelleitung (4) ein mehradriges, insbesondere sieben- bzw. elfadriges Kabel vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsehkamera (2) eine Beleuchtungseinheit (22) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schlauchhaspel (6) ein Anschluß (60) vorgesehen ist, der über einen Schleifkontakt in der Schlauchhaspel (6) mit der Kabelleitung (4) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchhaspel (6) drehbar an einem Gestell (62) mit einem Standfuß (61) gelagert ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß ein Drehantrieb für die Schlauchhaspel (6) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (50) aus Kunststoff, insbesondere aus Polyvinylchlorid (PVC) gebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
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Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Kabelleitung (4) ein Bearbeitungskopf anschließbar ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schiebelement (5) aus mehreren zusammengefügten Schlauchelementen besteht.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommeldeckel (66) der Schlauchhaspel (6) durch e^nen Bügel (63) verbunden sind.
Der
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