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DE29603797U1 - Maschine zum Entbeinen - Google Patents

Maschine zum Entbeinen

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Publication number
DE29603797U1
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DE
Germany
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knives
passage
machine according
bone
gripper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29603797U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AWT GmbH
Original Assignee
AWT GmbH
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Publication date
Application filed by AWT GmbH filed Critical AWT GmbH
Priority to DE29603797U priority Critical patent/DE29603797U1/de
Publication of DE29603797U1 publication Critical patent/DE29603797U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C17/00Other devices for processing meat or bones
    • A22C17/004Devices for deboning meat

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Trennen von für den Verzehr bestimmtem Fleisch von Schlachttieren von zugehörigen Knochen, insbesondere zum Auslösen von im wesentlichen geraden Gelenkknochen mit Kugelenden.
Bislang wird das Auslösen der Knochen zum Aufbereiten des Frischfleisches für die Weiterverarbeitung von Hand vorgenommen, das gilt insbesondere für die Keulenknochen, die rundum bewachsen sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der vorgenannten Art zu schaffen, mit der das Entbeinen schneller und hygienischer vorgenommen werden kann.
Dazu sind an einer solchen Maschine zwei einander gegenüberliegend angeordnete Messer mit an einander zugewandten Stirnenden in konkaver Rundung ausgebildete Schneiden vorge-
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sehen, und diese Messer sind relativ zueinander verschieblich, um in einer Arbeitsposition einander mit den Stirnenden so zu überlappen, daß die konkaven Schneiden eine Durchtrittsöffnung variabler Breite für den Durchlaß eines Knochens unter Abtrennen sowie Rückhalten des Fleisches umschließen. Ferner umfaßt die Maschine eine in Durchlaßrichtung hinter den Messern angeordnete Zugvorrichtung und/oder eine in Durchlaßrichtung vor den Messern angeordnete Schubvorrichtung, die zur Beaufschlagung eines oder beider Knochenenden in Durchlaßrichtung dienen.
Für die Erfindung ist wesentlich, daß die Messer mit der durch die konkaven Schneiden gebildeten Durchtrittsöffnung eine Schablone bilden, durch die nur die Knochen hindurchpassen, damit an der Vorderseite der Messer das Fleisch zurückgehalten wird. Die konkave Rundung der Messerschneiden ist deshalb so gewählt, daß eine weitgehende Anpassung an die Umfangskontur der Knochen erzielt wird, wenngleich insbesondere Gelenkknochen über ihre Länge hinweg unterschiedliche Durchmesser haben. Es kommt deshalb darauf an, an den kritischen Stellen, an denen sich Knochenhaut oder Sehnen von den Knochen lösen muß, die betreffenden Schneidenabschnitte bis dicht an den Knochen heranzuführen. Nach Durchlaß des gesamten Knochens kann die Überlappung der beiden Messer soweit vergrößert werden, bis sich die Durchtrittsöffnung völlig schließt, damit am Ende des jeweiligen Knochens ein völliger Abriß der Fleischanteile erfolgt und erforderlichenfalls ein Trennschnitt durchgeführt werden kann. Im übrigen sorgt die variable Weite der Durchtrittsöffnung zwischen den konkaven Schneiden der Messer bzw. der veränderbare Durchmesser dieser Durchtrittsöffnung bei entsprechender Verschiebung der Messer aufeinander zu oder voneinander weg für eine Anpassung auch an relativ starke
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Verdickungen der Knochen, wie sie sich an den kugeligen Enden von Gelenkknochen finden.
Damit sich die Messer durch Anlage an den Knochen im Bereich der unterschiedlichen Durchmesser selbsttätig führen, stützt man sie vorzugsweise federnd ab, womit sie den auf ihre Schneiden wirkenden Druckkräften in Richtung einer Aufweitung der Durchtrittsöffnung nachgeben können, ohne vom Knochen abzuheben. Deshalb dienen zweckmäßig zum Antrieb der Messer in Verschieberichtung Pneumatikzylinder, die in der Arbeitsposition der Messer mit einem Stützdruck beaufschlagt sind. Um ein Eindringen der Messer in die Knochensubstanz zu unterbinden, kann man an den Messerschneiden schräg angeschliffene Fasen vorsehen, die bezogen auf die Durchlaßrichtung an der Vorderseite der Messer liegen.
Die Zugvorrichtung der neuen Maschine weist einen Greifer oder Zugkopf auf, der in der Ausgangslage an oder nahe der Rückseite der Messer bezogen auf die Durchlaßrichtung angeordnet und von dort in dieser Richtung um wenigstes die Länge der jeweiligen Knochen von den Messern weg verfahrbar ist. Damit kann der durch die Durchtrittsöffnung zwischen den Messerschneiden hindurchgesteckte oder hindurchgeschobene Knochen von dem Greifer erfaßt und mittels der Zugvorrichtung durch die Messer vollständig hindurchgezogen werden, wobei das Fleisch auf der Vorderseite der Messer zurückbleibt und der ausgelöste Knochen von der Zugvorrichtung dann freigegeben wird, danach fährt der Greifer der Zugvorrichtung für ein neues Arbeitsspiel in seine Ausgangslage zurück. Zur Erfassung des betreffenden Knochenendes weist der Greifer eine von einem Antrieb schließbare sowie zu öffnende Zange auf, und dieser Zangenantrieb ist zusammen mit dem Greifer verfahrbar, damit in rückwärtiger Position des
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Greifers von den Messern weg die Zange zur Freigabe des Knochens geöffnet werden kann. Zum Antrieb des Greifers hat die Zugvorrichtung einen Antriebszylinder mit einer Kolbenstange, an deren Ende der Greifer einschließlich eines weiteren Zylinders als Zangenantrieb angeordnet ist.
Die Schubvorrichtung dient in Ergänzung der Zugvorrichtung dazu, solche Keulen oder Fleischteile durch die Messer hindurchzudrücken, bei denen der Knochen an beiden Enden in Fleisch eingebettet ist, also nicht ein freiliegendes Ende hat, das durch eine Anfangs-Durchtrittsöffnung zwischen den Schneiden der Messer hindurchgesteckt werden kann. Bei bewachsenen Knochenenden ist die Durchtrittsöffnung zwischen den Messerenden zu Beginn des Arbeitsspiels fast oder ganz geschlossen, und man setzt hier den Knochen an die Messer an, wonach dann die Schubvorrichtung am von den Messern abgelegenen Ende am Knochen angreift und unter Aufweitung der Durchtrittsöffnung im Schneidenbereich unter Rückdrücken der Messer der Knochen zumindest soweit vorgeschoben wird, bis er vom Greifer der Zugvorrichtung erfaßt und von da ab in der vorbeschriebenen Weise durch die Durchtrittsöffnung zwischen den Messerschneiden vollständig hindurchgezogen werden kann.
Für diesen Zweck hat die Schubvorrichtung einen Stößel, der von einer Ausgangslage in einem Abstand vor den Messern, der größer als die Knochenlänge ist, in Durchlaßrichtung zumindest soweit verschiebbar ist, bis jeweils das freie Knochenende an der Rückseite der Messer den Greifer der Zugvorrichtung in dessen Ausgangslage erreicht hat. Damit von der Schubvorrichtung der Knochen an seinem von den Messer abliegenden Ende sicher erfaßt werden kann, ohne seitlich ausweichen zu können, hat vorteilhaft der Stößel der Schubvor-
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richtung an seinem in Vorschubrichtung vornliegenden Ende eine etwa kalottenförmige Aufnahmehöhlung.
Für besonders schwierige Entbeinungsvorgänge kann oberhalb oder unterhalb der Messer ein zusätzliches Trennmesser vorgesehen werden, welches bis über das Zentrum der Durchtrittsöffnung zwischen den konkaven Schneiden der Messer hinweg vorgeschoben werden kann und an seinem in Vorschubrichtung vornliegenden Ende eine Schneide aufweist. Damit können vor allem Sehnen durchtrennt werden, die den Abriß des Fleisches am Ende des Auslösevorgangs behindern.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen noch näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht in scheraatischer Wiedergabe einer Entbeinmaschine und
Fig. 2 eine schematische perspektivische Rückansicht einer weiteren Ausführungsform einer Entbeinmaschine .
Im einzelnen zeigt Figur 1 ein Gestell 1 mit Trägern 2 und 3, die oberseitig eben sind und sich im wesentlichen zu einer T-Form ergänzen. Auf dem Träger 2 sind zwei Messer 4 verschieblich angeordnet, bei denen es sich um Flachmesser handelt, die im wesentlichen aus zwei Messerplatten bestehen. Die beiden Messer 4 sind im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet, genau genommen sind sie so zueinander parallel versetzt, daß sie einander mit den benachbarten Stirnenden überlappen können, wobei dann die Rückseite des einen Messers 4 an der Vorderseite des anderen Messers 4 anliegt.
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Die Messer 4 haben an ihren einander zugekehrten Stirnenden Schneiden 5, die entlang einer konkaven Rundung verlaufen. Diese Rundung kann grundsätzlich auf einer Kreisbahn liegen, sie ist jedoch zweckmäßig an bestimmte Umfangskonturen der jeweiligen Knochen anzupassen und kann deshalb im Scheitelbereich an der von der Schneidenöffnung abgelegenen Seite eine stärkere Krümmung aufweisen. Sobald die beiden gegenständigen Messer 4 soweit aufeinander zu verschoben sind, daß sie einander überlappen, umschließen die Schneiden 5 eine Durchtrittsöffnung 6. Entsprechend der Verschieblichkeit der Messer 4 ist diese Durchtrittsöffnung 6 in ihrer Weite bzw. in ihrem Durchmesser veränderbar, folglich kann man durch die Durchtrittsöffnung 6 einen Knochen hindurchschieben oder -ziehen, wobei die Messer 4 mit ihren Schneiden 5 in Anlage an den Knochen gehalten werden können, indem sie entsprechend aufeinander zu oder voneinander weg verschoben werden, um sich den unterschiedlichen Knochendurchmessern anzupassen. Hierbei ist die Durchtrittsöffnung 6 so verengt, daß nur der Knochen hindurchpaßt, hingegen das Fleisch vom Knochen abgeschoben wird und an der Vorderseite der Messer verbleibt. .
Die Messer 4 sind an Kolbenstangen 8 gehalten und geführt, welche zu Pneumatikzylindern 9 gehören, die im wesentlichen axial fluchtend auf dem Träger 2 angeordnet sind. Um ausreichend Kräfte aufnehmen zu können, sind die Zylinder 9 an Konsolen 10 fest montiert, die oberseitig auf die Träger 2 aufgeschweißt sind. Bei den Zylindern 9 handelt es sich um Pneumatikzylinder, die den Vorzug haben, mit einem solchen Stützdruck beaufschlagt werden zu können, um die Messer 4 mit ihren Scheniden 5 in der Arbeitsposition in federnder Anlage an dem Knochen des zu entbeinenden Fleischstücks halten zu können. Dadurch können die Messer 4 einem bestimmten
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Druck nachgeben, der in Verschieberichtung auf die Schneiden 5 durch den durch die Durchtrittsöffnung 6 hindurchtretenden Knochen ausgeübt wird, womit die Messer 4 mit ihren Schneiden 5 auch kugelige Knochenenden umfahren können. Damit ein Einhaken in das Knochenmaterial vermieden wird, haben die Messer 4 im Bereich ihrer Schneiden 5 an der Vorderseite eine schräge Fase 7, die eine Ablenkung des Knochens in die Durchlaßrichtung bewirkt.
Der betreffende Knochen wird mittels' einer Hilfskraft durch die Durchtrittsöffnung 6 der Messer 4 hindurchgezogen. Dazu dient eine Zugvorrichtung 11, die hinter den Messern 4 angeordnet ist. Die Zugvorrichtung 11 ist auf die Durchtrittsöffnung 6 zwischen den Messern 4 ausgerichtet, ihre Wirkrichtung steht senkrecht auf der Ebene der Durchtrittsöffnung 6, diese Wirkrichtung entspricht der sogenannten Durchlaßrichtung, in der sich der betreffende Knochen beim Passieren der Durchtrittsöffnung 6 unter Abstreifen des Fleisches bewegt.
Die Zugvorrichtung 11 umfaßt einen Antriebszylinder 12 mit einer Kolbenstange 13, deren Verfahrweg der jeweils zu bewältigenden Knochenlänge entsprechen muß. Der Antriebszylinder 12 sitzt auf der Oberseite des Trägers 3 des Gestells 1, über den hinweg sich die Kolbenstange 13 bewegt, die an ihrem zu den Messern 4 hinliegenden Ende einen Greifer 14 trägt. Der Greifer 14 zum Erfassen des durch die Durchtrittsöffnung 6 der Messer 4 hindurchragenden Knochens ist hilfskraftbetätigt und weist dazu einen pneumatischen Zylinder 15 auf, der mit dem Greifer 14 in Richtung des Trägers 3 infolge Mitnahme durch die Kolbenstange 13 des Antriebszylinders 12 verfahrbar ist.
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Weitere Einzelheiten der Zugvorrichtung 11 entnimmt man Figur 2, die eine modifizierte Ausführung der Entbeinmaschine wiedergibt. Der Greifer 14 hat eine Zange 17, die eine mit der Kolbenstange 16 des Zylinders 15 fest verbundene Backe hat, über die das zu erfassende Knochenende gespannt und wieder losgelassen werden kann. Da der gesamte Greifer 14 mit dem Zangenantrieb 15, 16 ein erhebliches Gewicht hat, das nicht von der Kolbenstange 13 über deren langen Verfahrweg hinweg getragen werden kann, sieht man vorzugsweise an der Unterseite des Greifers 14 ein Führungsstück 18 oder einen Schlitten vor, der sich auf der Oberseite des Trägers 3 abstützt, auf der zweckmäßig ein Gleitbelag oder dergl. vorgesehen werden kann. Der Greifer 14 hat seine Ausgangslage nahe der Rückseite der Messer 4, um dort mittels der Zange 17 das betreffende Knochenende erfassen zu können. In der rückwärtigen Endlage des Greifers 17 gibt über den Antrieb 15, 16 die Zange 17 den Knochen frei, der in dieser Position völlig von dem an der Vorderseite der Messer 4 zurückgehaltenen Fleisch getrennt ist.
Da es beim Abriß der Knochenhaut und von Sehnen nahe der rückwärtigen Endlage des Greifers 4 einen Ruck geben kann, der vom Antriebs zylinder 12 aufgefangen werden muß, sieht man vorteilhaft entsprechende Dämpfungsglieder vor.
Für bestimmte, auf ganzer Länge bewachsene Knochen ist es erforderlich, zu Beginn des Auslösevorganges den an die Messer 4 angesetzten Knochen soweit vorzuschieben, bis das durch die Durchtrittsöffnung 6 der Messer 4 hindurchgezwängte, freigelegte Knochenende von dem Greifer 14 erfaßt und von da ab weiter nach hinten gezogen werden kann. Für diesen Vorschub dient eine in Abstand vor der Vorderseite der Messer 4 angeordnete Schubvorrichtung 19. Sie weist
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einen Pneumatikzylinder 20 auf, aus dem eine nicht wiedergegebene Kolbenstange herausfahrbar ist, die an ihrem freien Ende einen Stößel 21 trägt. Im Durchmesser ist der Stößel an das zu beaufschlagenden Knochenende angepaßt und hat an seiner Stirnseite eine kalottenförmige Aufnahmehöhlung 22, die in radialer Richtung für einen Formschluß sorgt. Man kann deshalb das betreffende Fleischstück mit dem einen Knochenende an die Messer 4 in der Geschlossenlage der Durchtrittsöffnung 6 ansetzen und über den Stößel 21 den in der Aufnahmehöhlung 22 aufgenommenen Knochen des Fleischstücks vorschieben, wobei dann die über die Zylinder 9 federnd vorgespannten Messer 4 jeweils seitlich nachgeben und die Durchtrittsöffnung 6 öffnen, durch die dann der vom Fleisch getrennte Knochen hindurchgelassen wird.
Die vollständige Trennung von Fleisch und Knochen kann grundsätzlich durch die Schneiden 5 der Messer 4 erfolgen, indem die Messer 4 soweit überlappend zusammengeschoben werden, bis dir Durchtrittsöffnung 6 geschlossen ist. Reicht der hierdurch erzielte Trennschnitt nicht aus, kann ein zusätzliches Trennmesser 23 aktiviert werden, welches oberhalb oder unterhalb der Messer 4 angeordnet ist. Das Trennmesser 23 sitzt ebenfalls an der Kolbenstange 25 eines Pneumatikzylinders 26 und hat an seinem freien Ende eine Schneide 24, die bis über das Zentrum der Durchtrittsöffnung 6 zwischen den konkaven Schneidne 5 der beiden Messer 4 hinweg vorgeschoben werden kann.

Claims (11)

1. Maschine zum Trennen von für den Verzehr bestimmtem Fleisch von Schlachttieren von zugehörigen Knochen, insbesondere zum Auslösen von im wesentlichen geraden Gelenkknochen mit Kugelenden,
gekennzeichnet durch zwei einander gegenüberliegend angeordnete Messer (4) mit an einander zugewandten Stirnenden in konkaver Rundung ausgebildeten Schneiden (5), wobei diese Messer (4) relativ zueinander verschieblich sind und in einer Arbeitsposition einander mit den Stirnenden so überlappen, daß die konkaven Schneiden (5) eine Durchtrittsöffnung (6) variabler Weite für den Durchlaß eines Knochens unter Abtrennen sowie Rückhalten des Fleisches umschließen, und ferner durch eine in Durchlaßrichtung hinter den Messern (4) angeordnete Zugvorrichtung (11) und/oder vor den Messern (4) angeordnete Schubvorrichtung (19) zur Beaufschlagung eines oder beider Knochenenden in Durchlaßrichtung.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneiden (5) der Messer (4) in einer Ebene liegen, die senkrecht zur Durchlaßrichtung steht.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (4) in ihrer Arbeitsposition entgegen auf ihre Schneiden (5) wirkende
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Druckkräfte in Richtung einer Aufweitung der Durchtrittsöffnung (6) federnd abgestützt sind.
4. Maschine nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Messer (4) mittels Pneumatikzylindern (9) angetrieben sind, die in der Arbeitsposition der Messer (4) mit einem Stützdruck beaufschlagt sind.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneiden (5) der Messer (4) angeschliffene Fasen (7) haben, die bezogen auf die Durchlaßrichtung an der Vorderseite der Messer (4) liegen.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugvorrichtung (11) einen Greifer (14) hat, der in der Ausgangslage an oder nahe der Rückseite der Messer (4) bezogen auf die Durchlaßrichtung angeordnet und von dort in dieser Richtung um wenigstens die Länge der jeweiligen Knochen von den Messern (4) weg verfahrbar ist.
7. Maschine nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Greifer (14) eine von einem Antrieb (15, 16) schließbare sowie zu öffnende Zange (17) aufweist und dieser Antrieb (15, 16) zusammen mit dem Greifer (14) verfahrbar ist.
8. Maschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Greifer (14) einschließlich eines Zylinders als
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Zangenantrieb (15, 16) am Ende der Kolbenstange (13) eines in Durchlaßrichtung angeordneten Antriebszylinders (12) sitzt.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubvorrichtung (19) einen Stößel (21) hat, der von einer Ausgangslage in einem Abstand vor den Messern (4), der größer als die Knochenlänge ist, in Durchlaßrichtung zumindest soweit verschiebbar ist, bis jeweils das freie Knochenende an der Rückseite der Messer (4) den Greifer (14) der Zugvorrichtung (11) in dessen Ausgangslage erreicht hat.
10. Maschine nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stößel (21) der Schubvorrichtung (19) an seinem in Vorschubrichtung vornliegenden Ende eine etwa kalottenförmige Aufnahmehöhlung (22) hat.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß oberhalb oder unterhalb der Messer (4) ein zusätzliches Trennmesser (23) angeordnet ist, welches bis über das Zentrum der Durchtrittsöffnung (6) zwischen den konkaven Schneiden (5) der Messer (4) hinweg verschiebbar ist und an seinem in Vorschubrichtung vornliegenden Ende eine Schneide (24) hat.
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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5810653A (en) * 1996-04-17 1998-09-22 Machinefabriek Meyn B.V. Method and apparatus for deboning a leg of slaughtered poultry
US5813908A (en) * 1996-04-23 1998-09-29 Machinefabriek Meyn B.V. Apparatus for deboning a leg of slaughtered poultry comprising upper leg and lower leg
DE19738944C1 (de) * 1997-09-05 1999-02-04 Siemens Ag Tragseil-Drehklemme für strom- oder spannungsführende Leitungen, insbesondere bei der Bahnstromversorgung
DE19825090A1 (de) * 1998-06-05 1999-12-09 Maja Maschinenfabrik Herrmann Vorrichtung und Verfahren zum Entbeinen von Fleischteilen, insbesondere von Geflügelkeulen
DE10222754C1 (de) * 2002-07-01 2003-06-18 Georg Krause Maschine zum Heraustrennen von Rippen aus Schweinebäuchen

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