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DE29603695U1 - Handhabe für Türen, Fenster o.dgl. - Google Patents

Handhabe für Türen, Fenster o.dgl.

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DE29603695U1
DE29603695U1 DE29603695U DE29603695U DE29603695U1 DE 29603695 U1 DE29603695 U1 DE 29603695U1 DE 29603695 U DE29603695 U DE 29603695U DE 29603695 U DE29603695 U DE 29603695U DE 29603695 U1 DE29603695 U1 DE 29603695U1
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DE
Germany
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DE29603695U
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Hewi Heinrich Wilke GmbH
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Hewi Heinrich Wilke GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings
    • E05B1/04Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings with inner rigid member and outer cover or covers
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B3/00Fastening knobs or handles to lock or latch parts
    • E05B3/02Fastening knobs or handles to the spindle by pinning or riveting

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pens And Brushes (AREA)
  • Mechanical Pencils And Projecting And Retracting Systems Therefor, And Multi-System Writing Instruments (AREA)

Description

DE 6992 '.::,
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
HEWI Heinrich Wilke GmbH, 34454 Arolsen
Handhabe für Türen. Fenster od. dgl.
Die Erfindung betrifft eine Handhabe der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Handhaben dieser Art dienen insbesondere dazu, ein gegebenes Halsteil je nach Anwendungszweck mit unterschiedlichen Griffteilen zu kombinieren oder ein bereits montiertes, aber beschädigtes Griffteil gegen ein neues Griffteil auszutauschen, ohne die gesamte Handhabe erneuern zu müssen.
Zur lösbaren Verbindung der beiden Teile wird der Montageabschnitt des Griffteüs in die Aufnahmeöffnung des Halsteils gesteckt und in dieser irgendwie festgelegt. Im einfachsten Fall erfolgt diese Festlegung dadurch, daß das Montageteil als Gewindeabschnitt ausgebildet wird, der unmittelbar oder unter Zwischenschaltung eines Gewindebolzens mittelbar mit einem entsprechenden Innengewindeabschnitt der Aufnahmeöffnung zusammenwirkt (DE 91 07 349 Ul, DE 41 33 603 CZ). Bekannt ist es auch, das Griffteil durch bloßen Klemmsitz mit dem Halsteil zu verbinden (DE 91 03 771 Ul). Aufgrund dieser Montagearten kann das Griffteil von Unbefugten leicht demontiert werden. Zur Vermeidung dieses Nachteils können alternativ oder zusätzlich versteckt angeordnete Verbindungselemente vorgesehen sein, die vollständig vom Hals- und/oder Griffteil aufgenommen werden und im montierten Zustand unsichtbar sind (DE 85 10 243 Ul, DE 94 02 708 Ul, EP 0 064 471 Al). Die versteckte Anordnung der Verbindungselemente macht es allerdings erforderlich, zum Auswechseln des Griffteils zunächst auch das Halsteil zu
demontieren.
Unabhängig davon, ob die Handhabe als Stift- oder Lochteil ausgebildet ist, kann es weiterhin zweckmäßig sein, das Halsteil axial unverschiebbar auf einem eine Schloßnuß od. dgl. durchragenden Betätigungsorgan, insbesondere einem üblichen Vierkant, zu befestigen, was auch zum Ausgleich eines etwa vorhandenen Radialspiels vorteilhaft sein kann. Hierzu weist das Halsteil üblicherweise eine Querbohrung auf, die zur Aufnahme einer Befestigungsschraube, eines am Betätigungsorgan angebrachten Federbolzens oder irgendeines anderen Befestigungselements dient. Dadurch ergibt sich allerdings der weitere Nachteil, daß Unbefugte die gesamte Handhabe leicht demontieren können und eine versteckte Anordnung der Verbindungselemente, die das Griffteil mit dem Halsteil verbinden, wenig Sinn ergibt.
Daneben ist es bei derartigen Handhaben, wenn sie aus optischen Gründen mit einer Oberfläche aus Kunststoff versehen sein sollen, erforderlich, zumindest diejenigen Bereiche des Hals- und Griffteils aus Stahl od. dgl. herzustellen, die der Aufnahme von Verbindungs- oder Befestigungselementen und/oder der Kraftübertragung dienen. Hierzu reicht es jedoch nicht aus, die Handhaben im Bereich des Halses aus einer mit Kunststoff umspritzten Metallhülse herzustellen, wie es bei eiiistückigen Kunststoffhandhaben an sich bekannt ist.
Insgesamt sind daher bei Handhaben, die aus lösbar miteinander verbundenen Hals- und Griffteilen bestehen, viele Probleme noch nicht ausreichend gelöst.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Handhabe der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sich unabhängig von der im Einzelfall gewählten Verbindungs- und Montageart eine größere Flexibilität bei der Lösung der oben genannten Probleme ergibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß aufgrund der Zweiteiligkeit des Halsteils alle etwa erforderlichen Verbindungs- und/oder Befestigungselemente im Grundkörper
untergebracht und mit dem Abdeckkörper abgedeckt werden können. Daneben ist es möglich, den Grundkörper aus einem für die Stabilität zweckmäßigen Material, den Abdeckkörper dagegen aus einem tür das äußere Aussehen gewünschten Material herzustellen. Schließlich sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, um den Abdeckkörper am Grundkörper zu befestigen, da diese Verbindung im montierten Zustand mittels des die Aufnahmeöffnung des Grundkörpers und die Aussparung des Abdeckkörpers durchragenden Griffteils automatisch hergestellt ist.
Weiter vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. 10
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Handhabe; 15
Fig. 2 die Draufsicht der Handhabe nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Handhabe nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Grundkörper der Handhabe nach Fig. 1 bis 3; Fig. 5 die Hinteransicht des Grundkörpers nach Fig. 4;
Fig. 6 einen Längsschnitt durch einen Abdeckkörper der Handhabe nach Fig. 1 bis 3; 25
Fig. 7 und 8 je eine Seitenansicht und Vorderansicht einer Kappe des Abdeckkörpers;
Fig. 9 einen Längsschnitt durch ein Griffteil der Handhabe nach Fig. 1 bis 3; und
Fig. 10 einen Längsschnitt längs der Linie X-X der Fig. 1 durch die Handhabe nach Fig. 1 bis 3 bei Weglassung der Rosette und des Betätigungsorgans.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße Handhabe in Form eines Türdrückers. Die
Handhabe enthält ein Halsteil 1 mit einer Drehachse 2, das mit einem hinteren Ende auf nicht näher dargestellte Weise in einer Rosette 3 oder einem Türschild drehbar gelagert sein kann und dazu einen Ansatz 4 aufweist, der in bekannter Weise mit einer Aufnahmeöffnung für ein Betätigungsorgan 5 versehen ist, das z.B. als üblicher Vierkant ausgebildet ist.
Das Halsteil 1 ist mit einer weiteren, quer zur Drehachse 2 verlaufenden und im Ausführungsbeispiel exzentrisch zur Drehachse 2 angeordneten Aufnahmeöffnung 6 (Fig. 3) versehen, die eine quer, vorzugsweise senkrecht zur Drehachse 2 verlaufende Achse aufweist und in die ein Montageabschnitt 7 eines Griffteils 8 eingesetzt ist.
Nach Fig. 4 und 5 enthält das Halsteil 1 einen die Aufnahmeöffnung 6 aufweisenden Grundkörper 10, der im Ausführungsbeispiel im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, aber auch anders gestaltet sein könnte. Der Grundkörper 10 ist an seinem hinteren Ende mit einer weiteren, zur Drehachse 2 koaxialen Aufnahmeöffnung 11 versehen, in die das Betätigungsorgan 5 (Fig. 2,3) eingesetzt wird. Um dieses bei Bedarf axial in der Aufnahmeöffnung 11 festlegen zu können und ein aus Toleranzgründen häufig vorhandenes Radialspiel zu vermeiden, weist der Grundkörper 10 eine radiale, bis zur Aufnahmeöffnung 11 durchgehende Querbohrung 12 zur Aufnahme eines Befestigungselements in Form einer Befestigungsschraube, eines am Betätigungsorgan 5 vorgesehenen Federbolzens od. dgl. auf. Außerdem ist der hintere, vorzugsweise zylindrische Ansatz 4 mit einer umlaufenen Nut 13 versehen, mittels derer der Grundkörper 10 in an sich bekannter Weise drehbar und axial unverschiebbar derart in einer entsprechend ausgebildeten Rosette 3 oder einem entsprechenden Türschild od. dgl. gelagert werden kann, daß er mit einer hinteren Stirnfläche 14 an der Vorderseite der Rosette 3 anliegt (EP 0 193 081 Al). Der Grundkörper 10 besteht im übrigen vorzugsweise aus Stahl und kann ganz oder teilweise mit einer Kunststoffummantelung versehen sein.
Die Aufnahmeöffnung 6 für das Griffteil 8 ist im Ausführungsbeispiel zylindrisch und so ausgebildet, daß sie sich längs eines über mehr als 180°, aber weniger als 360° verlaufenden Umfangsabschnitts erstreckt und daher in Fig. 4 nach oben offen ist. Dabei weist der Montageabschnitt 7 des Griffteils 8 einen dem Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung 6 entsprechenden Außendurchmesser auf, so daß er mit Gleitsitz in die Auf-
5 -
nahmeöffmmg 6 eüiführbar ist und auf einem mehr als 180°, aber weniger als 360° betragenden Teil seines Umfangs mit wenig Spiel, d.h. in radialer Richtung formschlüssig in der Aufnahmeöffnung 6 festgelegt ist. Daher kann der Montageabschnitt 7 zwar axial in der Aufnahmeöffnung 6 verschoben, aber nicht radial aus ihr herausgenommen werden, und auf das Griffteil 8 ausgeübte Kippkräfte werden über den Formschluß auf das Halsteil 1 übertragen. Im übrigen kann das Griffteil 8 beliebig gestaltet sein.
Wie Fig. 4 weiter zeigt, wird die Aufnahmeöffnung 6 vorn und hinten von je einem Wandabschnitt 15,16 und unten von einem Boden 17 des Grundkörpers 10 begrenzt. Dabei ist in wenigstens einem der Wandabschnitte 15,16 eine Bohrung ausgebildet, die von hinten und durch die Aufnahmeöffnung 11 hindurch oder auch von vorn her zugänglich ist, um ein Verbindungselement einführen zu können. Im Ausführungsbeispiel ist eine den vorderen Wandabschnitt 15 voll durchsetzende Bohrung 18 vorgesehen, die auf eine den hinteren Wandabschnitt 16 zumindest teilweise durchsetzende Gewindebohrung 19 ausgerichtet ist.
Erfindungsgemäß ist dem Grundkörper 10 ein insgesamt als Hohlkörper ausgebildeter Abdeckkörper 20 nach Fig. 6 bis 8 zugeordnet, dessen Aufgabe es ist, den Grundkörper 10 einschließlich etwa vorhandener und in die Bohrungen 12, 18 und 19 eingefügter Verbindungs- und/oder Befestigungselemente im montierten Zustand in sich aufzunehmen und nach außen abzudecken. Im Ausführungsbeispiel besteht der Abdeckkörper 20 aus einer zylindrischen Hülse, deren Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des Grundkörpers 10 entspricht. Der Abdeckkörper 20 weist außerdem eine der Aufnahmeöffnung 6 des Grundkörpers 10 entsprechende Aussparung 21 auf, die zweckmäßig dieselbe äußere Kontur wie die Aufnahmeöffnung 6 besitzt.
Die axiale Länge des Abdeckkörpers 20 ist im Ausführungsbeispiel etwas größer gewählt, als der axialen Länge des Grundkörpers 10, gemessen von seiner hinteren Stirnfläche 14 bis zu seinem Vorderende, entspricht. Außerdem ist der Abdeckkörper 20 mit einer Kappe 22 versehen, die bei ihrer Herstellung aus Kunststoff vorzugsweise mit einer umlaufenden Hinterschneidung versehen ist, mittels derer sie auf das eine entsprechend ausgebildete Hinterschneidung aufweisende Vorderende des Abdeckkörpers 20 nach Art eines Schnappverschlusses aufgedrückt werden kann.
Der Abdeckkörper "20 besteht vorzugsweise aus einem farblich auf das Griffteil 8 abgestimmten Kunststoff und bestimmt das äußere Erscheinungsbild des Halsteils 1.
Ein Ausführungsbeispiel für das Griffteil 8 ist in Fig. 9 dargestellt. Danach besteht das Griffteil 8 aus einem langgestreckten Körper, der von einem mit einer Kunststoffummantelung 23 versehenen Stahlkern 24 gebildet wird. In seinem Montageabschnitt 7 ist das Griffteil 8 mit einer durchgehenden Querbohrung 25 versehen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß nicht nur der Außendurchmesser des Griffteils 8 mit wenig Spiel dem Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung 6 entspricht, sondern daß auch die Querbohrung 25 durch Einfuhren des Montageabschnitts 7 in die Aufnahmeöffnung 6 und entsprechende Drehung des Griffteils 8 koaxial auf die Bohrungen 18,19 (Fig. 4) ausgerichtet werden kann.
In Fig. 10 ist die erfindungsgemäße Handhabe im montierten Zustand dargestellt. Dieser Zustand wird dadurch erhalten, daß der Grundkörper 10, sofern dies erforderlich ist, zunächst axial auf dem in Fig. 10 nicht dargestellten, in seiner Aufnahmeöffnung 11 angeordneten, losen Betätigungsorgan 5 (Fig. 2,3) festgelegt wird, indem z.B. eine Befestigungsschraube 26 in die Querbohrung 12 eingedreht wird. Die Handhabe kann in diesem Fall als sogenanntes Stiftteil verwendet werden. Dient sie dagegen als Lochteil, wird der Grundkörper 10 bei Bedarf mittels der Befestigungsschraube 26 od. dgl. auf einem von einer Tür od. dgl. abstehenden Befestigungsorgan befestigt. Ist eine derartige axiale Festlegung nicht erforderlich, kann die Befestigungsschraube auch entfallen. Dasselbe gilt, wenn im Einzelfall gar kein Betätigungsorgan vorhanden ist und die Handhabe nur als Griff dient.
Es wird nun der Abdeckkörper 20 axial auf den Grundkörper 10 aufgeschoben, bis seine Aussparung 21 genau koaxial mit der Aufnahmeöffnung 6 ausgerichtet ist, in welchem Fall sein Hinterende vorzugsweise mit der Stirnfläche 14 des Grundkörpers 10 bündig abschließt. Anschließend wird das Griffteil 8 so in die Aufnahmeöffnung 6 eingeschoben und ggf. gedreht, daß die Querbohrung 25 des Montageteils 7 koaxial zwischen den Bohrungen 18,19 des Grundkörpers 10 liegt, worauf von dessen Vorderende her eine Befestigungsschraube 27 durch die Bohrungen 18 und 25 hindurch eingeführt und in der Gewindebohrung 19 festgezogen wird. Dadurch ist einerseits das Griffteil 8 axial unver-
schiebbar und auclfbei zylindrischer Ausbildung des Montageabschnitts 7 undrehbar im Halsteil 1 festgelegt. Andererseits wird der Abdeckkörper 20, da seine Aussparung 21 dieselbe Kontur wie der Montageabschnitt 7 hat, von diesem axial unverschieblich und undrehbar auf dem Grundkörper 10 festgelegt und gleichzeitig gegen unbefugtes Abziehen gesichert. Abschließend wird die Kappe 22 aufgedrückt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Handhabe bringt den Vorteil mit sich, daß der Abdeckkörper 20 im montierten Zustand einerseits die Querbohrung 12 und die in dieser befindliche Befestigungsschraube 26 od. dgl. und andererseits die der Verbindung des Griffteils 8 mit dem Halsteil 1 dienende Befestigungsschraube 27 abdeckt. Liegt die Kappe 22 nur längs einer schmalen, optisch kaum sichtbaren Stoßfuge am Abdeckkörper 20 an, was insbesondere bei ihrer Herstellung aus Kunststoff und bei ihrer Befestigung mittels einer Schnappverbindung am Abdeckkörper 20 leicht machbar ist, scheint die gesamte Handhabe für denjenigen, der ihren Aufbau nicht kennt, aus einem Stück zu bestehen, wie dies für die meisten herkömmlichen Handhaben zutrifft. Da auch die Befestigungsschraube 26 abgedeckt ist, ergibt sich außerdem für Unbefugte kein Hinweis dafür, wie die Handhabe demontiert werden könnte. Dadurch ist diese weitgehend vor unbefugter Demontage geschützt.
Soll das Griffteil 8 ausgewechselt werden, kann dies durch Abnehmen der Kappe 22 und Losdrehen der Befestigungsschraube 27 begonnen werden. Dabei versteht sich, daß die Lage der Kappe 22 so zu wählen ist, daß nach ihrer Entfernung alle erforderlichen Verbindungselemente zugänglich sind. Ist es erwünscht, die gesamte Handhabe zu demontieren, wird danach der Abdeckkörper 20 vom Grundkörper 10 abgezogen, um die Befestigungsschraube 26 freizulegen und zu lösen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Handhabe ergibt sich dadurch, daß der Grundkörper 10 im Hinblick auf die zur Befestigung des Griffteils 8 am Halsteil 1 und zu seiner Montage an der Tür od. dgl. erforderlichen Maßnahmen und das Abdeckteil 20 im Hinblick darauf gestaltet werden kann, welches äußere Aussehen das Halsteil 1 insgesamt haben soll. Dabei versteht sich, daß die Herstellung des Halsteils 1 aus einem Grundkörper und einem Abdeckkörper auch in fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaft ist und auch dann vorgesehen werden könnte, wenn das Griffteil 8 z.B. durch Kleben fest
mit dem Halsteil 1 verbunden werden soll. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Möglichkeit bestehen soll, dasselbe Halsteil mit einem ausgewählten von mehreren unterschiedlichen Griffteilen fest zu verbinden. Ist die Querbohrung 12 im Grundkörper nicht vorhanden oder wird sie nicht benötigt, kann die Kappe 22 auch fest mit dem übrigen Teil des Abdeckkörpers 20 verbunden sein. In diesem Fall wäre es allerdings erforderlich, das Griffteil 8 mit Hilfe von Verbindungselementen am Halsteil 1 zu befestigen, die bei nicht montiertem Halsteil 1 von der Rückseite des Grundkörpers 10 her zugänglich sind, sofern eine gewisse Diebstahlsicherung erhalten bleiben soll.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das sich auf vielfache Weise abwandeln läßt. Dies gilt zunächst für die Lage und die Ausbildung der Aufnahmeöffnung 6 für das Montageteil 7 des Griffteils 8. Insbesondere können die Aufnahmeöffnungen und Montageteile sowohl andere Querschnitte haben als auch zentrisch anstatt exzentrisch am Halsteil angeordnet sein. Weiter wäre es möglich, eine über einen Umfangsabschnitt von 360° verlaufende, d.h. geschlossene Aufnahmeöffnung vorzusehen. Ferner ist es möglich, wie in Fig. 4 angedeutet ist, im Boden 17 des Grundkörpers 10 bzw. des Halsteils 1 einen in die Aufnahmeöffnung 6 mündenden Schlitz 28 auszubilden, der nur einen schmalen Steg 29 an der Unterseite des Bodens 17 stehenläßt. Abweichend von Fig. 4 und 10 könnte der Schlitz 28 auch von der Unterseite des Grundkörpers 10 her angebracht werden und bis dicht an die Aufnahmeöffnung 6 heranreichen. In beiden Fällen wird selbst bei der Ausbildung des Grundkörpers 10 aus Stahl eine gewisse Verformbarkeit im Bereich des Bodens 17 erreicht, die es ermöglicht, die beiden Wandabschnitte 15,16 durch Festziehen der Befestigungsschraube 27 (Fig. 10) aneinander anzunähern und dadurch den Montageabschnitt zusätzlich zu dem durch die Befestigungsschraube 27 erzielten Formschluß auch durch Reib- bzw. Kraftschluß in der Aufnahmeöffnung 6 festzulegen bzw. zu verspannen. Alternativ wäre es sogar möglich, den Schlitz durchgehend, d.h. den Grundkörper 10 zweiteilig auszubilden und die beiden, den Wandabschnitt 15 bzw. 16 enthaltenden Abschnitte ggf. mit Hilfe von mehr als einer Befestigungsschraube 27 zu verspannen. Alle Varianten ermöglichen trotz evtl. Toleranzen und selbst bei zylindrischer Ausbildung des Montageabschnitts einen radial, axial und in Drehrichtung festen Sitz des Griffteils am Halsteil. Weiter ist es möglich, andere und anders angeordnete Verbindungs- und Befestigungselemente vorzusehen. Anstelle der Befestigungsschraube 27 (Fig. 10) könnte beispielsweise wenigstens ein einfacher Paßstift
vorgesehen sein, der parallel, aber auch quer zur Drehachse 2 verlaufen und die Querbohrung im Montageabschnitt ganz oder teilweise durchragen könnte. Bei dieser Variante
könnte eine gegenseitige Verspannung der Wandabschnitte 15,16 mittels wenigstens einer zusätzlichen, aber außerhalb des Querschnitts des Montageabschnitts 7 liegenden Befestigungsschraube herbeigeführt werden. Weiter versteht sich, daß die beschriebene Handhabe bei im wesentlichen horizontal angeordnetem Griffteil 8 vorzugsweise als Türdrücker,
dagegen bei im wesentlichen vertikal angeordnetem Griffteil 8 vorzugsweise als Fenstergriff angewendet werden kann. Schließlich können die beschriebenen Teile und Merkmale in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden.

Claims (12)

Ansprüche
1. Handhabe für Türen, Fenster od. dgl. mit einem Halsteil (1), das eine Drehachse (2) und eine quer zu dieser verlaufende Aufnahmeöffnung (6) aufweist, und mit einem mit dem Halsteil (1) verbindbaren Griffteil (8), das einen in die Aufnahmeöffnung (6) einsetzbaren Montageabschnitt (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Halsteil (1) einen mit der Aufnahmeöffnung (6) versehenen Grundkörper (10) und einen diesen aufnehmenden und im montierten Zustand abdeckenden Abdeckkörper (20) enthält, der im Bereich der Aufnahmeöffnung (6) mit einer entsprechend geformten Aussparung (21) versehen ist.
2. Handhabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grandkörper (10) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und der Abdeckkörper (20) eine Hülse mit einem dem Außendurchmesser des Grandkörpers (10) entsprechenden Innendurchmesser ist.
3. Handhabe nach Ansprach 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) an seiner Rückseite eine zweite, zur Drehachse (2) koaxiale Aufnahmeöffnung (11) für ein Betätigungsorgan (5) aufweist.
4. Handhabe nach Ansprach 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grandkörper (10) mit einer Querbohrung (12) zur Aufnahme eines der axialen Festlegung des Betätigungsorgans
(5) bestimmten Befestigungselements (26) versehen ist und die Querborhung (12) im montierten Zustand durch den Abdeckkörper (20) abgedeckt ist.
5. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein die Aufhahmeöffnung (6) begrenzender Wandabschnitt (15,16) des Grandkörpers (10) eine zur Aufnahme eines Verbindungselements (27) bestimmte Bohrung (18,19) aufweist und der Montageabschnitt (7) mit einer auf diese ausrichtbaren, ebenfalls zur Aufnahme des Verbindungselements (27) bestimmten Querbohrang (25) versehen ist.
6. Handhabe nach'Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckkörper (20) mit einer abnehmbaren, die Bohrungen (18,19) bzw. das Verbindungselement (27) abdeckenden Kappe (22) versehen ist.
7. Handhabe nach Ansprach 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (22) auf die vordere Stirnseite einer den Abdeckkörper (20) bildenden Hülse aufgesetzt ist.
8. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) den Grundkörper (10) quer zur Drehachse (2) völlig durchsetzt.
9. Handhabe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) den Montageabschnitt (7) auf einem mehr als 180°, aber weniger als 360° betragenden Teil seines Umfangs umschließt.
10. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) aus Stahl besteht.
11. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) einen zumindest teilweise mit Kunststoff ummantelten Stahlkern aufweist.
12. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckkörper (20) aus Kunststoff besteht.
DE29603695U 1996-02-29 1996-02-29 Handhabe für Türen, Fenster o.dgl. Expired - Lifetime DE29603695U1 (de)

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