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DE29603697U1 - Handhabe für Türen, Fenster o.dgl. und Bausatz für derartige Handhaben - Google Patents

Handhabe für Türen, Fenster o.dgl. und Bausatz für derartige Handhaben

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Publication number
DE29603697U1
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DE29603697U
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Hewi Heinrich Wilke GmbH
Original Assignee
Hewi Heinrich Wilke GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E05B3/02Fastening knobs or handles to the spindle by pinning or riveting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G1/00Handle constructions
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G3/00Attaching handles to the implements
    • B25G3/02Socket, tang, or like fixings
    • B25G3/12Locking and securing devices
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Handhabe für Türen. Fenster od. dgl, und Bausatz für derartige Handhaben
Die Erfindung betrifft eine Handhabe der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung sowie einen Handhaben-Bausatz.
Handhaben für Türen od. dgl., insbesondere Türdrücker, besitzen ein Halsteil zur Aufnahme eines ein Türschloß od. dgl. durchragenden Betätigungsorgans, meistens eines Vierkantstifts, sowie ein mit dem Halsteil verbundenes Griffteil, das zum Öffnen bzw. Schließen einer Tür od. dgl. mit der Hand ergriffen wird. Dabei bilden das Halsteil und das Griffteil meistens eine einstückig hergestellte Baueinheit.
Daneben sind Handhaben der eingangs bezeichneten Gattung bekannt (DE 94 02 708 Ul, EP 0 064 471 Al), bei denen das Halsteil und das Griffteil lösbar miteinander verbunden sind. Dies soll dem Zweck dienen, ein gegebenes Halsteil je nach Anwendungszweck mit unterschiedlichen Griffteilen zu kombinieren oder ein bereits montiertes, aber beschädigtes Griffteil gegen ein neues Griffteil auszutauschen, ohne die gesamte Handhabe erneuern zu müssen. Die lösbare Verbindung beider Teile erfolgt dabei dadurch, daß der Montageabschnitt des Griffteils in eine entsprechende Aufnahmeöffnung des Halsteils gesteckt und in dieser durch eine Schraub- oder Stiftverbindung festgelegt wird. Dabei bringt die Aufnahmeöffnung den Vorteil mit sich, daß die Verbindungselemente auf einfache Weise so ausgebildet werden können, daß sie im montierten Zustand der Handhabe unsichtbar im Hals- und/oder Griffteil angeordnet sind, so daß sich ein gewisser Schutz gegen Demontage durch Unbefugte ergibt. Außerdem können dadurch, daß der Montageabschnitt
formschlüssig von der Aufnahmeöffnung aufgenommen wird, hohe Kräfte vom Griffteil auf das Halsteil übertragen werden, so daß sich trotz der Mehrteiligkeit eine hohe Stabilität erzielen läßt. Ein Nachteil derartiger Handhaben besteht allerdings darin, daß wie bei einstückigen Handhaben stets nur eine einzige, die Gebrauchslage festlegende Relativstellung zwischen dem Hals- und dem Griffteil möglich ist.
Dieser Nachteil wird bei einer Handhabe ähnlicher Art (DE 43 12 021 Al) prinzipiell dadurch vermieden, daß das Griffteil plattenförmig ausgebildet und mittels Schrauben tangential am Halsabschnitt befestigt wird. Dabei kann das Griffteil je nach Anwendungszweck über oder unter dem Halsteil bzw. rechts oder links von diesem angeordnet werden, so daß sich mehr als eine Kombinationsmöglichkeit ergibt. Diesem Vorteil stehen allerdings zwei Nachteile gegenüber, denn einerseits sind die Befestigungsschrauben sichtbar angebracht, so daß das Griffteil auch von Unbefugten leicht demontiert werden kann, und andererseits ist eine vergleichsweise geringe Stabilität der Handhabe in Kauf zu nehmen, weil alle Kräfte ausschließlich über die Schrauben vom Griffteil auf das Halsteil übertragen werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Handhabe der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß die Vorteile der beiden beschriebenen Handhabenformen miteinander kombiniert werden können, ohne daß die Verbindungsmittel sichtbar sein oder Einbußen im Hinbück auf die Stabilität hingenommen werden müssen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 19.
25
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
30
Fig. 1 die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Handhabe;
Fig. 2 die Draufsicht der Handhabe nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Handhabe nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Grundkörper der Handhabe nach Fig. 1 bis 3;
Fig. 5 die Hinteransicht des Grundkörpers nach Fig. 4;
Fig. 6 einen Längsschnitt durch einen Abdeckkörper der Handhabe nach Fig. 1 bis 3;
Fig. 7 und 8 je eine Seitenansicht und Vorderansicht einer Kappe des Abdeckkörpers; 10
Fig. 9 einen Längsschnitt durch ein Griffteil der Handhabe nach Fig. 1 bis 3;
Fig. 10 und 11 einen Längsschnitt und eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform eines Griffteils für die Handhabe nach Fig. 1 bis 3; 15
Fig. 12 einen Längsschnitt längs der Linie &KHgr;&Pgr;-&KHgr;&Pgr; der Fig. 1 durch die Handhabe nach Fig. 1 bis 3 bei Weglassung der Rosette und des Betätigungsorgans; und
Fig. 13 bis 20 die Vorderansichten einer erfindungsgemäßen Handhabe mit einer dritten Ausführungsform des Griffteils bei unterschiedlichen Relativstellungen des Griffteils zum Halsteil.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße Handhabe in Form eines Türdrückers. Die Handhabe enthält ein Halsteil 1 mit einer Drehachse 2, das mit einem hinteren Ende auf nicht näher dargestellte Weise in einer Rosette 3 oder einem Türschild drehbar gelagert sein kann und dazu einen Ansatz 4 aufweist, der in bekannter Weise mit einer Aufnahmeöffnung für ein Betätigungsorgan 5 versehen ist, das z.B. als üblicher Vierkant ausgebildet ist.
Das Halsteil 1 ist mit einer weiteren, quer zur Drehachse 2 verlaufenden Aufnahmeöffnung 6 (Fig. 3) versehen, die eine quer, vorzugsweise senkrecht zur Drehachse 2 verlaufende Achse aufweist und in die ein Montageabschnitt 7 eines Griffteils 8 eingesetzt ist. Wie insbesondere Fig. 1 und 3 zeigen, ist diese Aufnahmeöffnung 6 erfindungsgemäß
exzentrisch zur Drehachse 2 angeordnet, so daß ihre Mittelachse im dargestellten Ausführungsbeispiel z.B. oberhalb der Drehachse 2 angeordnet werden kann.
Nach Fig. 4 und 5 enthält das Halsteil 1 einen die Aufnahmeöffnung 6 aufweisenden Grundkörper 10, der im Ausführungsbeispiel im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, aber auch anders gestaltet sein könnte. Der Grundkörper 10 ist an seinem hinteren Ende mit einer weiteren, zur Drehachse 2 koaxialen Aufnahmeöffnung 11 versehen, in die das Betätigungsorgan 5 (Fig. 2,3) eingesetzt wird. Um dieses bei Bedarf axial in der Aufnahmeöffnung 11 festlegen zu können und ein aus Toleranzgründen häufig vorhandenes Radialspiel zu vermeiden, weist der Grundkörper 10 eine radiale, bis zur Aufnahmeöffnung 11 durchgehende Querbohrung 12 zur Aufnahme eines Befestigungselements in Form einer Befestigungsschraube, eines am Betätigungsorgan 5 vorgesehenen Federbolzens od. dgl. auf. Außerdem ist der hintere, vorzugsweise zylindrische Ansatz 4 mit einer umlaufenden Nut 13 versehen, mittels derer der Grundkörper 10 in an sich bekannter Weise drehbar und axial unverschiebbar derart in einer entsprechend ausgebildeten Rosette 3 oder einem entsprechenden Türschild od. dgl. gelagert werden kann, daß er mit einer hinteren Stirnfläche 14 an der Vorderseite der Rosette 3 anliegt (EP 0 193 081 Al). Der Grundkörper 10 besteht im übrigen vorzugsweise aus Stahl und kann ganz oder teilweise mit einer Kunststoffummantelung versehen sein.
Die Aufnahmeöffnung 6 für das Griffteil 8 ist im Ausführungsbeispiel zylindrisch und so ausgebildet, daß sie sich über einen mehr als 180°, aber weniger als 360° entsprechenden Umfangsabschnitt erstreckt und daher in Fig. 4 nach oben offen ist. Dabei weist der Montageabschnitt 7 des Griffteils 8 einen dem Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung 6 entsprechenden Außendurchmesser auf, so daß er mit Gleitsitz in die Aufnahmeöffnung 6 einführbar ist und auf einem mehr als 180°, aber weniger als 360° betragenden Teil seines Umfangs mit wenig Spiel, d.h. in radialer Richtung formschlüssig in der Aufnahmeöffnung 6 festgelegt ist. Daher kann der Montageabschnitt 7 zwar axial in der Aufnahmeöffnung 6 verschoben, aber nicht radial aus ihr herausgenommen werden, und auf das Griffteil 8 ausgeübte Kippkräfte werden über den Formschluß auf das Halsteil 1 übertragen. Im Ausführungsbeispiel weist das Griffteil 8 im übrigen auch außerhalb des Montageabschnitts 7 durchgehend denselben kreisförmigen Querschnitt auf. Schließlich durchsetzt die Aufnahmeöffnung 6 den Grundkörper 10 quer zur Drehachse 2 auf dessen
ganzem Querschnitt, so daß das Montageteil 7 in Fig. 1 und 2 wahlweise von rechts oder von links her in die Aufnahmeöffnung 6 eingesetzt werden kann.
Wie Fig. 4 weiter zeigt, wird die Aufnahmeöffnung 6 vorn und hinten von je einem Wandabschnitt 15,16 und unten von einem Boden 17 des Grundkörpers 10 begrenzt. Dabei ist in wenigstens einem der Wandabschnitte 15,16 eine Bohrung ausgebildet, die von hinten und durch die Aufnahmeöffnung 11 hindurch oder auch von vorn zugänglich ist, um ein Befestigungselement einführen zu können. Im Ausführungsbeispiel ist eine den vorderen Wandabschnitt 15 voll durchragende Bohrung 18 vorgesehen, die auf eine den hinteren Wandabschnitt 16 zumindest teilweise durchsetzende Gewindebohrung 19 ausgerichtet ist.
Prinzipiell könnte allein der beschriebene Grundkörper 10 das Halsteil 1 bilden. Vorzugsweise ist dem Grundkörper 10 jedoch ein insgesamt als Hohlkörper ausgebildeter Abdeckkörper 20 nach Fig. 6 bis 8 zugeordnet, dessen Aufgabe es ist, den Grundkörper 10 einschließlich etwa vorhandener und in die Bohrungen 12, 18 und 19 eingeführter Verbindungs- und/oder Befestigungselemente im montierten Zustand in sich aufzunehmen und nach außen abzudecken. Im Ausführungsbeispiel besteht der Abdeckkörper 20 aus einer zylindrischen Hülse, deren Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des Grundkörpers 10 entspricht. Der Abdeckkörper 20 weist außerdem eine der Aufnahmeöffnung 6 des Grundkörpers 10 entsprechende Aussparung 21 auf, die zweckmäßig dieselbe äußere Kontur wie die Aufnahmeöffnung 6 besitzt.
Die axiale Länge des Abdeckkörpers 20 ist im Ausführungsbeispiel etwas größer gewählt, als der axialen Länge des Grundkörpers 10, gemessen von seiner hinteren Stirnfläche 14 bis zu seinem Vorderende, entspricht. Außerdem ist der Abdeckkörper 20 mit einer Kappe 22 versehen, die bei ihrer Herstellung aus Kunststoff vorzugsweise mit einer umlaufenden Hinterschneidung versehen ist, mittels derer sie auf das eine entsprechend ausgebildete Hinterschneidung aufweisende Vorderende des Abdeckkörpers 20 nach Art eines Schnapp-Verschlusses aufgedrückt werden kann.
Der Abdeckkörper 20 besteht vorzugsweise aus einem farblich auf das Griffteil 8 abgestimmten Kunststoff und bestimmt das äußere Erscheinungsbild des Halsabschnitts 1.
Ein Ausführungsbeispiel für das Griffteil 8 ist in Fig. 9 dargestellt. Danach besteht das Griffteil 8 aus einem langgestreckten, zylindrischen, eine durchgehend gerade Achse aufweisenden Körper, der von einem mit einer Kunststoffummantelung 23 versehenen Stahlkern 24 gebildet wird. In seinem Montageabschnitt 7 ist das Griffteil 8 mit einer durchgehenden Querbohrung 25 versehen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß nicht nur der Außendurchmesser des Griffteils im wesentlichen dem Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung 6 entspricht, sondern daß auch die Querbohrung 25 durch Einführen des Montageteils 7 in die Aufnahmeöffnung 6 und entsprechende Drehung des Griffteils 8 koaxial auf die Bohrungen 18,19 (Fig. 4) ausgerichtet werden kann.
V Eine alternative Ausführungsform eines Griffteils 26 ist in Fig. 10 und 11 dargestellt. Die
äußeren Abmessungen der Griffteile 8 und 26 stimmen im wesentlichen überein, und das Griffteil 26 ist auch mit einem entsprechenden Montageabschnitt 27 versehen, der eine Querbohrung 28 aufweist. Im Unterschied zu Fig. 9 besteht das Montageteil 27 aus einem separaten, zylinderförmigen Körper, der mit einer axialen, zu einem angrenzenden Griffbzw. Informationsabschnitt 29 hin offenen Sackbohrung 30 versehen ist. Der Informationsabschnitt 29 enthält einen inneren Kern und eine diesen umgebende Hülle 31 aus einem zumindest teilweise transparenten Material, wobei der Kern vorzugsweise aus einer Hülse 32 und einem diese durchragenden Stahlstift 33 gebildet wird. An seinem vom Montageabschnitt 27 abgewandten Ende ist der Informationsabschnitt 29 mit einer Kappe
34 verschlossen. Dabei dient die äußere Mantelfläche der Hülse 32 zur Aufnahme einer " durch die transparente Hülle 31 hindurch sichtbaren Information, wobei diese Information
z.B. auf die Hülse 32 aufgedruckt oder an einem zwischen die Hülse 32 und die Hülle 31 eingeschobenen Informationsträger angebracht sein könnte.
Damit das Griffteil 26 trotz seiner auch der Informationsübermittlung dienenden Funktion ausreichend stabil ausgebildet werden kann, weisen die zur Anlage kommenden Stirnseiten des Montageabschnitts 27 und der Hülle 31 einerseits und die ebenfalls miteinander zur Anlage kommenden Stirnseiten der Hülle 31 und der Kappe 34 andererseits jeweils korrespondierende Schultern 35,36 bzw. 37,38 auf, die beim Zusammenfügen der Teile miteinander in Eingriff kommen und radiale Relativbewegungen zwischen dem Montageabschnitt 27, der Hülle 31 und der Kappe 34 verhindern. Außerdem weist die Hülse 32 vorzugsweise einen dem Innendurchmesser der zweckmäßig ebenfalls als Hülse ausgebil-
deten Hülle 31 entsprechenden Außendurchmesser und einen dem Außendurchmesser des Stahlstifts 33 entsprechenden Innendurchmesser auf. Schließlich ist der Stahlstift 33, der eine koaxial auf die Querbohrung 28 ausrichtbare Querbohrung 39 aufweist, in axialer Richtung so lang, daß er in montiertem Zustand noch etwas in eine Sackbohrung 40 der Kappe 34 ragt, mit wenig Radialspiel in dieser gehalten wird und dadurch und aufgrund der Wirkung der Schultern 37,38 auch radial zentriert ist.
Die Kappe 34 kann je nachdem, ob ein gelegentlicher Wechsel der Information gewünscht ist, fest oder lösbar mit dem Informationsabschnitt 29 verbunden sein. Als lösbare Verbindungen kommen Schnappverschlüsse, in Querbohrungen eingesteckte Sicherungsschrauben od. dgl. in Frage.
Im übrigen besteht der Montageabschnitt 27 zweckmäßig aus einem mit Kunststoff ummantelten Endabschnitt des Stahlstifts 33 und ist damit einstückig ausgebildet. Zusätzlieh könnte die Hülle 31 im Bereich der Schultern 35,36 fest mit dem Montageabschnitt verklebt und daher ebenfalls einstückig mit diesem ausgebildet sein. In diesem Fall könnte die Hülse 32 zwecks leichten Austausche der Information lose auf dem Stahlstift 33 verschiebbar angeordnet sein. Ist der Montageabschnitt 27 lose mit der Hülle 31 verbunden, könnte die Kappe 34 fest mit dem Stahlstift 33 verbunden werden, z.B. mit einer Sicherungsschraube, um dadurch die Hülle 31 zwischen sich und dem Montageabschnitt 27 zu verspannen. Soll schließlich eine unbefugte Abnahme der Kappe 34 verhindert werden, könnte diese als Kunststofrummantelung des Stahlstifts 33 und daher einstückig mit diesem ausgebildet sein. In diesem Fall wird der Stahlstift 33 zunächst lose in den Montageabschnitt 27 eingeführt. Die Verspannung der Hülle 31 zwischen der Kappe 34 und dem Montageabschnitt 27 wird dann dadurch herbeigeführt, daß nach dem Zusammenfügen der Teile eine Befestigungsschraube od. dgl. in die Querbohrungen 28,39 gesteckt wird, wie sich aus der nachfolgenden Beschreibung ergibt. Auch zahlreiche andere Ausführungsformen sind möglich.
In Fig. 12 ist die erfindungsgemäße Handhabe am Beispiel des Griffteils 8 im montierten Zustand dargestellt. Dieser Zustand wird dadurch erhalten, daß der Grundkörper 10, sofern dies erforderlich ist, zunächst axial auf dem in Fig. 12 nicht dargestellten, in seiner Aufnahmeöffnung 11 angeordneten, losen Betätigungsorgan 5 (Fig. 2,3) festgelegt wird,
indem z.B. eine Befestigungsschraube 41 in die Querbohrung 12 eingedreht wird. Die Handhabe kann in diesem Fall als sog. Stiftteil verwendet werden. Dient sie dagegen als Lochteil, wird der Grundkörper 10 bei Bedarf mittels der Befestigungsschraube 41 od. dgl. auf einem von einer Tür od. dgl. abstehenden Befestigungsorgan befestigt. Ist eine derartige axiale Festlegung nicht erforderlich, kann die Befestigungsschraube 41 od. dgl. entfallen. Dasselbe gilt, wenn im Einzelfall gar kein Betätigungsorgan vorhanden ist und die Handhabe nur als Griff dient.
Es wird nun der Abdeckkörper 20 axial auf den Grundkörper 10 aufgeschoben, bis seine Aussparung genau koaxial mit der Aufnahmebohrung 6 ausgerichtet ist, in welchem Fall sein Hinterende vorzugsweise mit der Stirnfläche 14 des Grundkörpers 10 bündig abschließt. Anschließend wird das Griffteil 8 (oder das Griffteil 26) so in die Aufnahmeöffnung 6 eingeschoben und ggf. gedreht, daß die Querbohrung 25 des Montageteils 7 (bzw. die Querbohrung 28,39 des Montageteils 27) koaxial zwischen den Bohrungen 18,19 des Grundkörpers 10 liegt, worauf von dessen Vorderende her eine Befestigungsschraube 42 durch die Bohrungen 18 und 25 hindurch eingeführt und in der Gewindebohrung 19 festgezogen wird. Dadurch ist einerseits das Griffteil 8 (bzw. 26) axial unverschiebbar und selbst bei zylindrischer Ausbildung des Montageteils 7 (bzw. 27) undrehbar im Halsteil 1 festgelegt. Andererseits wird der Abdeckkörper 20, da seine Aussparung 21 dieselbe Kontur wie der Montageabschnitt 7 hat, von diesem axial unverschiebbar und undrehbar auf dem Grundkörper 10 festgelegt und gleichzeitig gegen unbefugtes Abziehen gesichert. Abschließend wird die Kappe 22 aufgedrückt. Die Montage des Griffteils 26 (Fig. 10,11) kann auf dieselbe Weise erfolgen, wobei die Befestigungsschraube 52 gleichzeitig ein Abziehen der Kappe 34 bzw. des Stahlstifts 33 verhindert, wenn beide einstückig ausgebildet sind.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Handhabe bringt den Vorteil mit sich, daß der Abdeckkörper 20 im montierten Zustand einerseits die Querbohrung 12 und die in dieser befindliche Befestigungsschraube 41 od. dgl. und andererseits die der Verbindung des Griffteils 8 mit dem Halsteil 1 dienende Befestigungsschraube 42 abdeckt. Liegt die Kappe 22 nur längs einer schmalen, optisch kaum sichtbaren Stoßfuge am Abdeckkörper 20 an, was insbesondere bei ihrer Ausbildung aus Kunststoff und bei ihrer Befestigung mittels einer Schnappverbindung leicht machbar ist, scheint die gesamte Handhabe für denjenigen,
der ihren Aufbau nicht kennt, aus einem Stück zu bestehen, wie dies für die meisten herkömmlichen Handhaben zutrifft. Da auch die Befestigungsschraube 41 abgedeckt ist, ergibt sich außerdem für Unbefugte kein Hinweis dafür, wie die Handhabe demontiert werden könnte. Dadurch ist diese weitgehend vor unbefugter Demontage geschützt. 5
Soll das Griffteil 8 ausgewechselt werden, kann dies durch Abnehmen der Kappe 22 und Losdrehen der Befestigungsschraube 42 begonnen werden. Dabei versteht sich, daß die Lage der Kappe 22 so zu wählen ist, daß nach ihrer Entfernung alle erforderlichen Verbindungselemente zugänglich sind. Ist es erwünscht, die gesamte Handhabe zu demontieren, wird danach der Abdeckkörper 20 vom Grundkörper 10 abgezogen, um die Befestigungsschraube 41 freizulegen und zu lösen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Handhabe ergibt sich aus der Art und Weise, wie gleiche oder unterschiedliche Griffteile mit einem stets identischen Halsteil 1 kombiniert werden können, was nachfolgend beispielsweise erläutert ist.
Wird als Betätigungsorgan 5 (Fig. 2,3) ein normaler Vierkant mit quadratischem Querschnitt verwendet und die Aufnahmeöffnung 11 (Fig. 4) entsprechend ausgebildet, dann kann der Grundkörper 10 bzw. das Halsteil 1 in um je 90° gedrehten Grundstellungen auf das Betätigungsorgan 5 aufgesetzt werden. Den normalen Stellungen entsprechen dabei diejenigen, in denen die Längsachse des Griffteils 8 bzw. die Achse der Aufnahmeöffnung 6 (Fig. 4) nach der Montage an einer Tür, einem Fenster od. dgl. horizontal bzw. vertikal angeordnet ist. Wegen der erfindungsgemäßen exzentrischen Lage der Aufnahmeöffnung ist es dabei allerdings möglich, die Achse des Griffteils 8 entgegen Fig. 1 auch unterhalb der Drehachse des Halsteils 1 anzuordnen. Außerdem könnte das Griffteil 8 in diesen beiden Stellungen in Fig. 1 nach links statt nach rechts weisen. Dadurch ließen sich bei Anwendung der Handhabe unabhängig davon, ob sie als Türdrücker (horizontale Anordnung der Achse des Griffteils 8) oder als Fenstergriff (vertikale Anordnung der Achse des Griffteils 8) verwendet werden soll, jeweils vier unterschiedliche Relativstellungen zwischen dem Halsteil 1 und dem Griffteil 8 realisieren.
Zahlreiche weitere Variationsmöglichkeiten können vor allem bei anderer Gestaltung der Aufnahmeöffnung 11 (Fig. 4) und des Griffteils realisiert werden. Wie Fig. 5 beispiels-
weise zeigt, wird die Aufnahmeöffnung 11 erfindungsgemäß so ausgebildet, daß der Grundkörper 10 nicht nur in den oben erläuterten, durch Drehung um je 90° erhaltenen Grundstellungen, sondern auch in anderen als diesen üblichen Stellungen auf das Betätigungsorgan 5 aufsetzbar ist. Dies ist in Fig. 5 beispielsweise durch einen sternförmigen Querschnitt der Aufnahmeöffnung 11 angedeutet, die eine Anordnung des als Vierkant ausgebildeten Betätigungsorgans 5 in Stellungen erlaubt, die durch Drehung um je 45° erhalten werden, wie durch je eine durchgezogen und gestrichelt dargestellte Position des Betätigungsorgans 5 angedeutet ist. Daher kann die Achse der Aufnahmeöffnung 6 (Fig. 4) auch so angeordnet werden, daß sie im montierten Zustand mit der Vertikalen bzw. Horizontalen einen Winkel von ca. 45° bildet. Dennoch kann die auf das Halsteil 1 ausgeübte Kraft in allen Stellungen wie bei einem üblichen Vierkant durch Formschluß auf das Betätigungsorgan 5 übertragen werden. Um sicherzustellen, daß eine etwa vorhandene Befestigungsschraube 41 dabei immer auf einen flachen Abschnitt des Befestigungsorgans trifft, könnten zwei Querborhungen 12 vorgesehen werden, deren Achsen einen entsprechenden Winkel von z.B. 135° einschließen.
Erfindungsgemäß wird die Aufnahmeöffnung 11 dazu genutzt, um das Halsteil 1 mit einem in Fig. 13 bis 20 dargestellten Griffteil 44 zu kombinieren, das einen langgestreckten, zylindrischen Griffabschnitt 45 mit gerader Achse, einen vergleichsweise kurzen, zylindrischen Montageabschnitt 46 mit ebenfalls gerader Achse und einen beide verbindenden, längs eines Bogens von z.B. 45° gekrümmten Zwischenabschnitt 47 aufweist, so daß die Achsen des Griffabschnitts 45 und des Montageabschnitts 46 einen Winkel von ca. 135° einschließen. Der Montageabschnitt 46 ist außerdem so ausgebildet, daß er in die beschriebene Aufnahmeöffnung 6 (Fig. 4) des Halsteils 1 paßt.
In Fig. 13 und 14 ist das Halsteil 1 so auf das Betätigungsorgan 5 aufgesetzt, daß die mit dem Bezugszeichen 48 angedeutete Achse der Aufnahmeöffnung 6 bzw. des darin montierten Montageabschnitts 46 einen Winkel von -45° bzw. +45° mit der Horizontalen bildet, während gleichzeitig der Griffabschnitt 45 im wesentlich horizontal und in Fig. 13 nach links, in Fig. 14 dagegen nach rechts weisend angeordnet ist. In beiden Fällen sind zudem die Aufnahmeöffnung und der Griffabschnitt 45 exzentrisch oberhalb der Drehachse des Halsteils 1 angeordnet.
In Fig. 15 entspricht die Stellung des Halsteils 1 der nach Fig. 14, während das Halsteil 1 in Fig. 16 dieselbe Stellung wie in Fig. 3 hat. Wie in Fig. 13 und 14 liegt die Aufnahmeöffnung hier in beiden Fällen oberhalb, der jeweilige Griffabschnitt 45 dagegen im Gegensatz zu Fig. 13 und 14 exzentrisch unterhalb der Drehachse. 5
Fig. 17 und 18 zeigen je eine Stellung, in der der Griffabschnitt 45 und der Montageabschnitt 46 analog zu Fig. 15 und 16 angeordnet sind. Bei diesen Varianten nimmt jedoch das Halsteil 1 bei Fig. 17 eine gegenüber Fig. 15 um 180° im Uhrzeigersinn gedrehte Stellung auf dem Betätigungsorgan 5 ein, und dasselbe gilt für die Stellung des Halsteils nach Fig. 18 im Vergleich zu seiner Stellung in Fig. 16. Somit liegen hier die Aufnahmeöffnung und der Montageabschnitt 46 jeweils exzentrisch unterhalb der Drehachse.
Schließlich entspricht hinsichtlich der Stellung des Halsteils 1 die Fig. 19 der Fig. 18 und die Fig. 20 der Fig. 17, doch ist in Fig. 17,18 der Griffabschnitt 45 jeweils exzentrisch unterhalb, in Fig. 19,20 dagegen oberhalb der Drehachse angeordnet. Außerdem weisen die Griffabschnitte 45 in Fig. 17,19 nach links und in Fig. 18,20 nach rechts.
Bereits mit einem einzigen Griffteil 44 lassen sich daher acht sinnvolle Relativstellungen zwischen dem Halsteil 1 und dem Griffteil 44 erzeugen. Entsprechende Stellungen können bei Anwendung der Handhabe als Fenstergriff vorgesehen werden. Ein besonders vorteilhafter Bausatz von Teilen erfaßt erfindungsgemäß dennoch mehr als nur ein einziges Griffteil, nämlich z.B. die Griffteile 8, 26 und 44, die je nach Bedarf mit demselben Halsteil 1 kombiniert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Dies gilt zunächst für die Lage und die Ausbildung der Aufnahmeöffnung 6 für die Montageabschnitte der erfindungsgemäßen Griffteile. Dabei können die Aufnahmeöffnungen und Montageabschnitte sowohl andere Querschnitte als auch andere exzentrische Lagen am Halsteil haben. Weiter wäre es möglich, eine über einen Umfangsabschnitt von 360° geschlossene Aufnahmeöffnung vorzusehen. Ferner ist es möglich, wie in Fig. 4 angedeutet ist, im Boden 17 des Grundkörpers 10 bzw. des Halsteils 1 einen in die Aufnahmeöffnung 6 mündenden Schlitz 50 auszubilden, der nur einen schmalen Steg 51 an der Unterseite des Bodens 17 stehenläßt.
Abweichend von Fig. 4 und 12 könnte der Schlitz 50 auch von der Unterseite des Grundkörpers 10 her angebracht werden und bis dicht an die Aufnahmeöffnung 6 heranreichen. In beiden Fällen wird selbst bei der Ausbildung des Grundkörpers 10 aus Stahl eine gewisse Flexibilität im Bereich des Bodens 17 erreicht, die es ermöglicht, die beiden Wandabschnitte 15,16 durch Festziehen der Befestigungsschraube 42 (Fig. 12) aneinander anzunähern und dadurch den Montageabschnitt zusätzlich zu dem durch die Befestigungsschraube 42 erzielten Formschluß auch durch Reib- bzw. Kraftschluß in der Aufnahmeöffnung 6 festzulegen bzw. zu verspannen. Alternativ wäre es sogar möglich, den Schlitz 50 durchgehend, d.h. den Grundkörper 10 zweiteilig auszubilden und die beiden den Wandabschnitt 15 bzw. den Wandabschnitt 16 enthaltenden Abschnitte ggf. mit Hilfe von mehr als einer Befestigungsschraube 52 miteinander zu verbinden und zu verspannen. Alle Varianten ermöglichen trotz eventueller Toleranzen und selbst bei zylindrischer Ausbildung des Griffteils einen radial, axial und in Drehrichtung festen Sitz des Griffteils am Halsteil. Weiter versteht sich, daß andere als die dargestellten Griffteile und andere Winkelstellungen des Halsteils auf dem Betätigungsorgan vorgesehen werden können. Hierzu wäre es beispielsweise möglich, die Aufnahmeöffnung 11 und das von ihr aufgenommene Ende des Vierkants fünf- oder mehreckig auszubilden, wobei der übliche Vierkant auch mit einem auf das betreffende Ende aufgeschobenen Adapter versehen werden könnte, der innen entsprechend dem Vierkant und außen entsprechend der Aufnahmeöffnung 11 ausgebildet ist. Schließlich ist es möglich, andere und anders angeordnete Verbindungs- und Befestigungselemente vorzusehen. Anstelle der Befestigungsschraube 42 (Fig. 12) könnte beispielsweise wenigstens ein einfacher Paßstift vorgesehen sein, der parallel, aber auch quer zur Drehachse 2 verlaufen und die Querbohrung im Montageabschnitt ganz oder teilweise durchragen könnte. Bei dieser Variante könnte eine gegenseitige Verspannung der Wandabschnitte 15,16 mittels wenigstens einer zusätzlichen, aber außerhalb des Querschnitts des Montageabschnitts 7 liegenden Befestigungsschraube herbeigeführt werden. Möglich wäre es ferner, das Montageteil nach endgültiger Wahl des Griffteils aus dem Bausatz und nach seiner gewünschten Positionierung im Halsteil durch Kleben zu befestigen, in welchem Fall der Abdeckkörper 20 und die Kappe 22 auch einstückig ausgebildet werden könnten, sofern die Querbohrung 12 und das Befestigungselement 41 nicht benötigt werden. Schließlich können die beschriebenen Teile und Merkmale in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden.

Claims (20)

Ansprüche
1. Handhabe für Türen, Fenster od. dgl. mit einem Halsteil (1), das eine Drehachse (2) und eine quer zu dieser verlaufende Aufnahmeöffnung (6) aufweist, und mit einem Griffteil (8,26,44), das einen in die Aufnahmeöffnung (6) einsetzbaren Montageabschnitt (7,27,46) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) exzentrisch zur Drehachse (2) angeordnet ist.
2. Handhabe nach Ansprach 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) einen dem Außenquerschnitt des Montageabschnitts (7,27,46) entsprechenden Querschnitt aufweist.
3. Handhabe nach Ansprach 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) den Montageabschnitt (7,27,46) auf einem mehr als 180°, aber weniger als 360° betragenden Teil seines Umfangs umschließt.
4. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (8,26) einen kreisförmigen Querschnitt mit einem über seine ganze Länge durchgehend gleichen Durchmesser aufweist.
5. Handhabe nach Ansprach 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (6) das Halsteil (1) quer zur Drehachse (2) völlig durchsetzt.
6. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Halsteil (1) einen die Aufnahmeöffnung (6) aufweisenden Grandkörper (10) und einen auf diesen aufsetzbaren Abdeckkörper (20) enthält, der im Bereich der Aufnahmeöffnung (6) mit einer entsprechend ausgebildeten Aussparung (21) versehen ist.
7. Handhabe nach Ansprach 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grandkörper (10) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und der Abdeckköiper (20) eine Hülse mit einem dem Außendurchmesser des Grandkörpers (10) entsprechenden Innendurchmesser enthält.
8. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein die Aufnahmeöffnung (6) begrenzender Wandabschnitt (15,16) des Halsteils (1) eine zur Aufnahme eines Verbindungselements (42) bestimmte Bohrung (18,19) aufweist und der Montageabschnitt (7,27) mit einer auf diese ausrichtbaren, ebenfalls zur Aufnahme des Verbindungselements (42) bestimmten Querbohrung (25,28) versehen ist.
9. Handhabe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckkörper (20) mit einer abnehmbaren, die Bohrungen (18,19) bzw. das Verbindungselement (42) abdeckenden Kappe (22) versehen ist.
10. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Halsteil (1) an seiner Rückseite eine zweite, mit der Drehachse (2) koaxiale Aufnahmeöffnung (11) für ein Betätigungsorgan (5) aufweist.
11. Handhabe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Aufnahmeöffnung (11) im Grundkörper (10) ausgebildet ist.
12. Handhabe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) wenigstens eine zur Aufnahme eines Befestigungselements (41) für das Betätigungsorgan
(5) bestimmte Querbohrung (12) aufweist und die Querbohrung (12) und das Befestigungselement (42) im montierten Zustand vom Abdeckkörper (20) abgedeckt sind.
13. Handhabe nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Aufnahmeöffnung (11) so ausgebildet ist, daß das Betätigungsorgan (5) auch in anderen als den üblichen Drehstellungen in sie einsetzbar ist.
14. Handhabe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (26) einen zur Aufnahme einer Information bestimmten Informationsabschmtt (29) aufweist.
15. Handhabe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsabschnitt (29) einen Kern (32,33) und eine auf diese aufschiebbare, zumindest teilweise transparente Hülle (31) enthält.
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16. Handhabe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern einen auch in den Montageabschnitt (27) ragenden Stahlstift (33) und eine diesen umgebende Hülse (32) aufweist.
17. Handhabe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsabschnitt (29) an einem vom Montageabschnitt (27) entfernten Ende mit einer der Zentrierung dienenden Kappe (34) versehen ist, die ein aus der Hülse (32) herausragendes Ende des Stahlstifts (33) aufnimmt.
18. Handhabe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (34) lösbar mit dem Griffteil (26) verbunden ist.
19. Bausatz für Handhaben nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß er ein für alle Handhaben des Bausatzes gleiches Halsteil (1) und wenigstens zwei unterschiedliche Griffteile (8,26,44) enthält, die einen zum Halsteil (1) passenden Montageabschnitt (7,27,46) aufweisen.
20. Bausatz nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß er ein durchgehend zylindrisches, eine gerade Achse aufweisendes Griffteil (8), ein mit einem Informationsabschnitt (29) versehenes Griffteil (26) und ein Griffteil (44) enthält, das einen im wesentlichen langgestreckten Griffabschnitt (45) und einen mit diesem einen Winkel bildenden Montageabschnitt (46) aufweist.
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