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DE29601838U1 - Hinweisschild, insbesondere Türschild - Google Patents

Hinweisschild, insbesondere Türschild

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DE29601838U1
DE29601838U1 DE29601838U DE29601838U DE29601838U1 DE 29601838 U1 DE29601838 U1 DE 29601838U1 DE 29601838 U DE29601838 U DE 29601838U DE 29601838 U DE29601838 U DE 29601838U DE 29601838 U1 DE29601838 U1 DE 29601838U1
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DE
Germany
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base plate
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DE29601838U
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/28Other arrangements on doors or windows, e.g. door-plates, windows adapted to carry plants, hooks for window cleaners

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

Hinweisschild, insbesondere Türschild
Die Erfindung betrifft ein Hinweisschild, insbesondere Türschild, zur Aufnahme von auswechselbaren Informationsträgern, mit einer an einem Hintergrund zu befestigenden Montageplatte, einer Grundplatte und einer transparenten Abdeckplatte, wobei der Informationsträger zwischen der Grundplatte und der Abdeckplatte anzuordnen ist.
Derartige Hinweisschilder finden heutzutage weit verbreitet Einsatz, und zwar sowohl im Inneren von Gebäuden beispielsweise als Türschilder oder allgemeine Hinweisschilder, oder aber auch außerhalb von Gebäuden in entsprechender Anwendungsform. Die bekannten Hinweisschilder bestehen zum einen aus einer Montageplatte, die beispielsweise an die Wand oder an einen entsprechenden Träger geschraubt wird und zur Befestigung der jeweils anderen Platten dient. Auf diese wird die Grundplatte gesetzt, welche in der Regel - natürlich abhängig vom Anwendungsfall - vertiefte Zeilenausnehmungen aufweist, in welche beispielsweise Textstreifen einzuordnen sind, wobei natürlich auch anderweitige Gestaltungsformen, die beispielsweise das Einbringen von flächigen Informationsträgern ermöglichen, denkbar sind. Die Grundplatte selbst wird von einer transparenten Abdeckplatte übergriffen, durch welche hindurch der Informationsträger sichtbar ist und welche das Hinweisschild insoweit abschließt.
Die drei Platten liegen dabei als Einzelelemente vor, das heißt, jede Platte stellt ein separates Bauteil dar. Dies ist aber bereits bei der Montage dahingehend nachteilig, daß jede Platte einzeln gehandhabt und separat angebracht werden muß. Die Einzelplatten müssen dabei zueinander exakt ausgerichtet sein, da nur dann eine entsprechende Zusammenfügung möglich ist. Gleichermaßen umständlich gestaltet sich natürlich auch der Auswechselvorgang des Informationsträgers, da auch bei diesem erst die Abdeckplatte umständlich zu lösen und anschließend abzulegen ist, um an den Informationsträger zu gelangen. Auch im Falle der Demontage des kompletten Hinweisschildes ist ein vollständiges Zerle-
gen in die Einzelteile erforderlich, was umständlich ist und infolge der Separierung die Beschädigungsgefahr der Einzelteile erhöht.
Der Erfindung liegt somit das Problem zugrunde, ein Hinweisschild zu schaffen, bei dem sowohl die Montage als auch die Handhabbarkeit beim Auswechseln des Informationsträgers verbessert und wesentlich vereinfacht ist.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Hinweisschild der eingangs genannten Art vorgesehen, daß die Montageplatte, die Grundplatte und die Abdeckplatte &iacgr;&ogr; über Schwenkverbindungen aneinandergelenkt sind, so daß sie gegeneinander verschwenkbar und im wesentlichen parallel an- oder aufeinanderlegbar sind.
Die drei Platten sind damit vorteilhaft miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar, so daß in jedwedem Handhabungszustand, also bei der Montage oder dem Auswechseln des Informationsträgers, einfachst die entsprechenden Platten derart verschwenkt werden, daß die jeweils „zu bearbeitende" Platte, also beispielsweise die Montageplatte im Falle des Anbringens des Schildes oder die Grundplatte im Falle des Trägerauswechseins, zugänglich ist. Anschließend werden die Platten mit besonderem Vorteil einfach in ihre Endstellungen, in welchen sie dann flächig aufeinanderliegen und das Hinweisschild in der bisher bekannten Form bilden, verschwenkt.
Eine erfindungsgemäße Ausführungsalternative ist dabei derart, daß die Grundplatte das mittlere Element ist und die Montageplatte und die Abdeckplatte im oberen bzw. unteren Bereich der Grundplatte an dieser angelenkt sind. Die Grundplatte und die Abdeckplatte werden somit bei befestigter Montageplatte ziehharmonikaartig auf diese gelegt. Bei einer weiteren Erfindungsform kann vorgesehen sein, daß die Montageplatte das mittlere Element ist und die Grundplatte und die Abdeckplatte im oberen bzw. unteren Bereich der Montageplatte an dieser angelenkt sind, so daß die Grundplatte und die Abdeckplatte hier separat aus entgegengesetzten Richtungen eingeschwenkt werden. Im Rahmen einer dritten
Alternativlösung kann ferner vorgesehen sein, daß die Grundplatte an der Montageplatte und die Abdeckplatte an der Grundplatte oder der Montageplatte jeweils im gleichen Bereich angelenkt sind, so daß hier die Grund- und die Abdeckplatte in selber Weise verschwenkt werden.
Um eine sichere Verbindung der aneinanderliegenden Platten zu gewährleisten, um beispielsweise zu verhindern, daß sich die Abdeckplatte ungewollt öffnet und der Informationsträger herausfallen kann, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, daß wenigstens zwei der Platten in ihrer im wesentlichen parallelen Endstellung aneinander arretierbar sind. Die Auswahl der miteinander arretierbaren Platten hängt dabei natürlich von der Wahl der Ausführungsform und der jeweils gewünschten Art der Sicherung ab. Natürlich können auch sämtliche Platten untereinander arretierbar sein, wobei es sich in diesem Fall als besonders zweckmäßig erwiesen hat, wenn die Grundplatte an der Montageplatte arretierbar ist und/oder die Abdeckplatte an der Montageplatte in einem oberen und/oder unteren Bereich arretierbar ist. Als Arretierverbindungen haben sich Rast-, Schnapp- oder Klemmverbindungen als besonders vorteilhaft erwiesen.
Als Schwenkverbindungen kann jedwede Form einer die Verschwenkung ermöglichenden Verbindung verwendet werden, jedoch sind erfindungsgemäß Scharnierverbindungen bevorzugt. Dabei sieht eine besonders vorteilhafte Erfindungsausführung vor, daß die aus Kunststoff gebildeten Platten miteinander einstückig sind, wobei die Scharnierverbindungen als Filmschamiere ausgebildet sind. Bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform besteht darüber hinaus noch der fertigungstechnische Vorteil, daß das Hinweisschild komplett in einem Spritzvorgang gespritzt werden kann, zumindest was die Herstellung der Platten und deren Scharnierverbindungen betrifft.
In der Praxis haben sich bei den gattungsgemäßen Hinweisschildern häufig Schwierigkeiten dahingehend ergeben, daß entweder Informationsträger unbefugt ausgetauscht oder entnommen wurden, oder aber das gesamte Hinweisschild
unzulässig entfernt wurde. Um derartigen Problemen Abhilfe zu bieten, kann im Rahmen einer weiteren Erfindungsausgestaltung eine in das Hinweisschild integrierte, von außen mittels eines Schlüssels oder dergleichen betätigbare Schließeinrichtung vorgesehen sein, die mit wenigstens einer der bezüglich der Montageplatte verschwenkbaren Platten zusammenwirkt. Auf diese Weise wird mit besonderem Vorteil die jeweilige von der Schließeinrichtung gesperrte Platte nur durch Verwendung des Schlüssels betätigbar, so daß folglich auch nur befugte Personen Zugriff haben. Dabei kann natürlich die Schließeinrichtung auch zu einer Arretierung beider Platten führen, oder aber die Platten selbst können derart &iacgr;&ogr; ausgestaltet sein, daß beispielsweise lediglich die Abdeckplatte mit der Schließeinrichtung zusammenwirkt, jedoch infolge der konkreten Abdeckplattenausführung ein Zugriff auf die Grundplatte und damit ein Verschwenken derselben zwecks Erreichen der Montageplatte verhindert wird.
Um die Funktionalität der Schließeinrichtung zu erhöhen, kann in weiterer Erfindungsausgestaltung vorgesehen sein, daß die Schließeinrichtung zusätzlich eine Arretiereinrichtung ist, wobei die jeweilige arretierte Platte bei Betätigung der Schließeinrichtung freigegeben wird. Als besonders zweckmäßig hat es sich dabei erwiesen, wenn die Schließeinrichtung im Bereich der Montageplatte angeordnet ist und die Abdeckplatte mit der Schließeinrichtung zusammenwirkt, wodurch insbesondere die bereits oben genannten Vorteile im Hinblick auf einen vollständigen Abschluß des Hinweisschildes erreichbar sind.
Die Schließeinrichtung kann erfindungsgemäß wenigstens ein Federelement umfassen, gegen welches der die Arretierung bewirkende Teil der Schließeinrichtung beweglich ist, so daß eine einfache Aufhebung der Arretierung vorteilhaft lediglich durch Überwindung des Federdrucks möglich ist. In konkreter Ausführung kann die Schließeinrichtung dabei zwei mit dem Federelement zusammenwirkende Hebelarme umfassen, die mittels des Schlüssels aus einer Sperrstellung, in der sie durch das Federelement gehalten sind, gegen den Federdruck in eine Freigabestellung bringbar sind, so daß der die Arretierung bewirkende Teil betätigbar ist.
Als Federelement kann hierbei eine Feder in Form eines offenen Rings verwendet werden, die mit ihren Enden an den Hebelarmen angreift, was insbesondere im Hinblick auf eine Teilereduzierung von Vorteil ist. Alternativ dazu können natürlich auch zwei seitlich an den Federelementen angreifende Spiralfedern oder dergleichen vorgesehen sein.
Um dem Anwender die Möglichkeit zu geben, zwischen einer Schildmodifikation, bei welcher der Schließmechanismus nicht wirkt, und einer Modifikation, bei welcher die Schließeinrichtung betätigt ist, wählen zu können, kann im Rahmen der &iacgr;&ogr; Erfindung femer vorgesehen sein, daß das Federelement von einer Nichtarbeitsstellung, in der es nicht an den Hebelarmen angreift, in eine Arbeitsstellung, in der es an den Hebelarmen angreift, bringbar ist. Auf diese Weise kann somit einfachst eine beispielsweise einsatzabhängige Funktionswahl getroffen werden.
Um eine besonders einfache Betätigung der Schließeinrichtung zu gewährleisten, können erfindungsgemäß die Hebelarme Schrägflächen aufweisen, an denen entlang der Schlüssel beim Einführen gleitet, die Hebelarme dabei betätigend.
Der Schlüssel selbst kann vorteilhaft in einer im Bereich der Montageplatte angeordneten Halterung abgelegt werden, wenn die Schließfunktion nicht gewünscht ist. Schließlich kann zur Verbesserung der Optik des gesamten Schildes vorgesehen sein, daß zumindest an den Längsseiten vorzugsweise steckbare Abschlußelemente, insbesondere Leisten anbringbar sind, die als Designelemente dienen und so eine Ausführung des Hinweisschildes abhängig vom Kundenwunsch ermöglichen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf ein Hinweisschild in geöffneter Stellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des montierten Hinweisschildes aus Fig. 1 im
Schnitt,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Hinweisschildes aus Fig. 2 in teilweise einge
schwenkter Stellung,
Fig. 4 eine Aufsicht auf das Hinweisschild aus Fig. 3,
&iacgr;&ogr; Fig. 5 eine Teilansicht der Schließeinrichtung,
Fig. 6 einen Schnitt durch ein zusammengesetztes Hinweisschild, wobei
das Federelement in einer Nichtarbeitsstellung ist,
Fig. 7 einen Schnitt durch das Schild aus Fig. 6, wobei das Federelement
in der Arbeitsstellung ist.
Fig. 1 zeigt das Hinweisschild 1, bestehend aus einer Montageplatte 2, mittels welcher das Schild über Schraubenverbindungen 3, die in Längs- oder Quernuten 4 zwecks Lageausrichtung geführt sind, an einer Wand oder dergleichen anbringbar ist, einer Grundplatte 5 und einer transparenten Abdeckplatte 6. Im Bereich der Grundplatte ist eine Halterung 7 für einen Schlüssel 8 vorgesehen, der mit einer später noch zu beschreibenden Schließeinrichtung 9 zusammenwirkt.
Wie Fig. 2 zu entnehmen, sind die drei Platten über Scharnierverbindungen 10, die im gezeigten Ausführungsbeispiel bei aus Kunststoff bestehenden Platten als Filmscharniere ausgebildet sind, miteinander verschwenkbar verbunden. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Hinweisschild ist die Montageplatte 2 bereits an einer Wand 11 befestigt. Soll nun das Schild zusammengesetzt werden, so wird zunächst die Grundplatte 5 (und damit natürlich auch die transparente Abdeckplatte 6) in Richtung des Pfeils A nach oben geschwenkt. Diese weitgehend abgeschlossene Ver-
Schwenkung ist in Fig. 3 dargestellt, bei welcher die Grundplatte 5 bereits weitestgehend auf der Montageplatte 2 aufliegt. Wird die Grundplatte 5 gänzlich aufgelegt, so greift sie an den in Fig. 1 gezeigten Vorsprüngen 12 an, an welchen sie quasi einschnappt und auf diese Weise in ihrer Position gehaltert wird. Diese Stellung, die zugleich die Stellung zum Wechseln des Informationsträgers ist, ist im wesentlichen in Fig. 4 gezeigt. Die Abdeckplatte 6 ist nach wie vor in der nach oben geklappten Stellung, während die Grundplatte 5, die im in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel mehrere Zeilenausnehmungen 13 aufweist, frei zugänglich ist.
Soll nun auch die Abdeckplatte 6 geschlossen werden, so wird diese einfach in Richtung des Pfeils B in Fig. 3 nach unten geschwenkt. Die Arretierung der Abdeckplatte 6 erfolgt dabei an zwei Stellen, nämlich einmal oberseitig und einmal unterseitig an der Montageplatte. Zu diesem Zweck ist an der Montageplatte im oberen Randbereich ein Arretierungsvorsprung 14 (vgl. Fig. 1 und 2) ausgebildet. Mit diesem wirkt eine Arretierungsausnehmung 15 im Bereich des Scharniers 10, das die Grundplatte 5 mit der Abdeckplatte 6 verbindet, zusammen und bewirkt so die oberseitige Arretierung der Abdeckplatte 6. Im unteren Bereich wird die Abdeckplatte mittels der Schließeinrichtung 9, die, vgl. Fig. 6, ebenfalls einen Arretiervorsprung 16 aufweist, gehaltert. Da, wie insbesondere die Schnittansicht in Fig. 6 zeigt, die Abdeckplatte das gesamte Hinweisschild sowohl ober- als auch unterseitig quasi kassettenförmig abschließt und an beiden Stellen arretiert ist, ist somit ein unbeabsichtigtes Öffnen gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt, wie im nachfolgenden beschrieben wird, im Zusammenwirken mit der Schließeinrichtung auch hinsichtlich eines unbefugten Öffnens, da die Schließeinrichtung 9 nur mittels des Schlüssels 8 betätigbar ist.
Die konkrete Ausgestaltung der Schließeinrichtung 9 ist der Fig. 1 und insbesondere der Fig. 5 zu entnehmen. Die Schließeinrichtung 9 besteht aus dem Schließkörper 17, an dessen unteren Bereich der bereits erwähnte Arretiervorsprung 16 ausgebildet ist. An diesem Schließkörper 17 sind beidseitig zwei Hebelarme 18
ausgebildet, die, vgl. Fig. 5, nach oben hin verschwenkbar sind. Die Schließeinrichtung umfaßt ferner ein Federelement 19 in Form eines einseitig offenen Rings. Dieses dient zum federnden Betätigen der Hebelarme 18, wie in Fig. 5 gezeigt. Zu diesem Zweck greift das Federelement 19 mit seinen Enden seitlich an den Hebeiarmen 18 an und drückt diese in die im wesentlichen senkrechte Stellung aus Fig. 5. In dieser Stellung ist eine Betätigung des Schließkörpers 17 in Richtung des Pfeils C, die zu einer Aufhebung der Arretierung der transparenten Abdeckplatte 6 führen würde, nicht möglich, da die Hebelarme 18 an dem Anschlag 20 anschlagen und so eine Bewegung in Richtung des Pfeils C verhindern. Um ein
&iacgr;&ogr; Betätigen der Schließeinrichtung und damit ein Öffnen des Hinweisschildes zu ermöglichen, ist der Schlüssel 8 in den Schließkörper 17 einzuführen. Hierdurch werden die Hebelarme 18, die mit Schrägflächen 21 versehen sind, nach außen gedrückt, wie bei dem rechten Hebelarm in Fig. 5 dargestellt. Werden die Hebelarme 18 weit genug verschoben, so können sie an dem Anschlag 20 vorbeigeführt werden und der Schließkörper 17 in Richtung des Pfeils C verschoben werden unter Lösung der Arretierung der Abdeckplatte. Der Schlüssel selbst ist zur Erleichterung des Angriffs am jeweiligen Hebelarm oberseitig mit einer Rundung 22 versehen. Wird der Schlüssel anschließend wieder entnommen und die Abdeckplatte 6 zugeklappt, so werden die Hebelarme 18 wieder in ihre Schließstellung (Fig. 5) gedrückt, wodurch ein Öffnen verhindert wird.
Der Aufbau der Schließeinrichtung 9 ist den Figuren 6 und 7 näher zu entnehmen. Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch ein zusammengesetztes Hinweisschild mit einer Schließeinrichtung 9, die nicht betätigt ist, also im wesentlichen die in Fig. 1 gezeigte Form besitzt. Gezeigt ist der Schließkörper 17 und die Hebelarme 18, die sich aus- bzw. in die Zeichenebene erstrecken. Das Federelement 19 greift nicht an den Hebelarmen an, sondern drückt mit seinen Enden in Aufnahmen 23, befindet sich somit in der Nichtarbeitsstellung. In diesem Zustand kann das Hinweisschild von jedermann durch Betätigen der Schließeinrichtung 9 geöffnet werden, da sich diese nach oben drücken läßt infolge der fehlenden Sperrwirkung der Hebelarme 18, so daß der Arretiervorsprung 16 die Abdeckplatte 6 freigibt.
Demgegenüber zeigt Fig. 7 die Sperrstellung der Schließeinrichtung 9, Das Schließelement 19 greift hier in Aufnahmen 24 an den Hebelarmen 18 an und drückt diese so in ihrer Sperrstellung, in welcher sie im wesentlichen an den Anschlag 20 anschlagen, so daß eine Betätigung der Schließeinrichtung 9 nur mittels des Schlüssels 8 möglich ist.
Um dem Hinweisschild ferner auch eine ästhetische Wirkung zu verleihen, sind an der Grundplatte 5 anbringbare Abschlußelemente 25 in Form von Leisten vorgesehen, wie in Fig. 1 gezeigt. Dort sind bereits zwei verschiedene Ausführungsformen gezeigt, wobei natürlich in der Ausbildung der Abschlußelemente in ihrem Design keinerlei Grenzen gesetzt sind.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Hinweisschild, insbesondere Türschild, zur Aufnahme von auswechselbaren Informationsträgern, mit einer an einem Hintergrund zu befestigenden Montageplatte, einer Grundplatte und einer transparenten Abdeckplatte, wobei der Informationsträger zwischen der Grundplatte und der Abdeckplatte anzuordnen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte (2), die Grundplatte (5) und die Abdeckplatte (6) über Schwenkverbindungen (10) aneinandergelenkt sind, so daß sie gegeneinander verschwenkbar und im wesentlichen parallel an- oder aufeinanderlegbar sind.
2. Hinweisschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5) das mittlere Element ist und die Montageplatte (2) und die Abdeckplatte (6) im oberen bzw. unteren Bereich der Grundplatte (5) an dieser angelenkt sind.
3. Hinweisschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageplatte das mittlere Element ist und die Grundplatte und die Abdeckplatte im oberen bzw. unteren Bereich der Montageplatte an dieser angelenkt sind.
4. Hinweisschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte an der Montageplatte und die Abdeckplatte an der Grundplatte oder der Montageplatte jeweils im gleichen Bereich angelenkt sind.
5. Hinweisschild nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der Platten (2, 5, 6) in ihrer im wesentlichen parallelen Endsteliung aneinander arretierbar sind.
6. Hinweisschild nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (5) an der Montageplatte (2) arretierbar ist und/oder die Abdeckplatte (6) an der Montageplatte (2) in einem oberen und/oder unteren Bereich arretierbar ist.
7. Hinweisschild nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (2, 5, 6) über eine Rast-, Schnapp- oder Klemmverbindung arretierbar sind.
&iacgr;&ogr; 8. Hinweisschild nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkverbindungen (10) als Scharnierverbindungen ausgebildet sind.
9. Hinweisschild nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Kunststoff gebildeten Platten (2, 5, 6) miteinander einstückig sind, wobei die Scharnierverbindungen als Filmscharniere ausgebildet sind.
10. Hinweisschild nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine von außen mittels eines Schlüssels (8) oder dergleichen betätigbare Schiießeinrichtung (9), die mit wenigstens einer der bezüglich der Montageplatte (2) verschwenkbaren Platten (5, 6) zusammenwirkt.
11. Hinweisschild nach einem der Ansprüche 5 bis 9 und Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiießeinrichtung (9) eine Arretiereinrichtung
(16) ist, wobei die jeweilige arretierte Platte (6) bei Betätigung der Schiießeinrichtung freigegeben wird.
12. Hinweisschild nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiießeinrichtung (9) im Bereich der Montageplatte (2) angeordnet ist und die Abdeckplatte (6) mit der Schiießeinrichtung (9) zusammenwirkt.
13. Hinweisschild nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung (10) wenigstens ein Federelement (19) umfaßt, gegen welches der die Arretierung bewirkende Teil (16,17) der Schließeinrichtung (9) beweglich ist.
14. Hinweisschild nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung (9) zwei mit dem Federelement (19) zusammenwirkende Hebelarme (18) umfaßt, die mittels des Schlüssels (8) aus einer Sperrstellung, in der sie durch das Federelement (19) gehalten sind, gegen den Federdruck in eine Freigabestellung bringbar sind, so daß der die Arretierung bewirkende Teil (17) betätigbar ist.
15. Hinweisschild nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (19) die Form eines offenen Rings aufweist und mit den Enden an den Hebelarmen (18) angreift.
16. Hinweisschild nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (19) von einer Nichtarbeitsstellung, in der es nicht an den Hebelarmen (18) angreift, in eine Arbeitsstellung, in der es an den Hebelarmen (18) angreift, bringbar ist.
17. Hinweisschild nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme (18) Schrägfiächen (21) aufweisen, an denen entlang der Schlüssel (8) beim Einführen gleitet, die Hebelarme (18) dabei betätigend.
18. Hinweisschild nach einem der Ansprüche 10 bis 18, gekennzeichnet durch eine im Bereich der Montageplatte (2) angeordnete Halterung (7) für den Schlüssel (8).
19. Hinweisschild nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest an den Längsseiten anbringbare, vorzugsweise steckbare Abschlußelemente (25), insbesondere Leisten.
DE29601838U 1996-02-03 1996-02-03 Hinweisschild, insbesondere Türschild Expired - Lifetime DE29601838U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20309054U1 (de) 2003-06-11 2003-08-14 Hörmann KG Brockhagen, 33803 Steinhagen Kennzeichnungsanordnung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20309054U1 (de) 2003-06-11 2003-08-14 Hörmann KG Brockhagen, 33803 Steinhagen Kennzeichnungsanordnung

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