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DE29601805U1 - Gefriertruhe - Google Patents

Gefriertruhe

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Publication number
DE29601805U1
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DE
Germany
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cover
cold air
freezer according
air inlet
chest freezer
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29601805U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
REMIS GmbH
Original Assignee
REMIS GmbH
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Publication date
Application filed by REMIS GmbH filed Critical REMIS GmbH
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Publication of DE29601805U1 publication Critical patent/DE29601805U1/de
Priority to AT96116482T priority patent/ATE187045T1/de
Priority to EP96116482A priority patent/EP0769262B1/de
Priority to ES96116482T priority patent/ES2141430T3/es
Priority to DE59603774T priority patent/DE59603774C5/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/04Show cases or show cabinets air-conditioned, refrigerated
    • A47F3/0404Cases or cabinets of the closed type
    • A47F3/0408Cases or cabinets of the closed type with forced air circulation
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D21/00Defrosting; Preventing frosting; Removing condensed or defrost water
    • F25D21/04Preventing the formation of frost or condensate
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D27/00Lighting arrangements

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  • Saccharide Compounds (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Description

Gefriertruhe
Die Erfindung betrifft eine Gefriertruhe mit einem von oben zugänglichen Kühlraum, der durch eine Umwälzkühlung gekühlt wird.
Tiefkühlwaren werden in Geschäften in von oben zugänglichen Gefriertruhen gelagert und angeboten, in denen sie auf Gefriertemperatur gehalten werden. Es sind Gefriertruhen mit sogenannter "stiller Kühlung" bekannt, bei denen Kühlkörper an den Seitenwänden des Kühlraumes angeordnet sind, die Kühlung des Kühlraums erfolgt also nur von den Kühlraumseiten aus. Die Kühlwirkung ist dort am geringsten, wo durch Wärmestrahlung die größten Kälteverluste auftreten, nämlich in der Öffnungsmitte des Kühlraumes. Die Einhaltung einer ausreichend niedrigen Temperatur der Tiefkühlwaren in der Öffnungsmitte ist daher sehr schwierig.
Durch die Umgebungsluft gelangt ständig Feuchtigkeit in den Kühlraum, die an den Waren, den Wänden und den
Telefon: (02 21) 9165 20
Telefax: (0221)134297
Telex: 8882307 dopad
Tetegramm: Dompalen! Köln
· * Konternd Aascewnts:
.feal.dpper}>airnjr. &Cie. Köln (BLZ 37&Ogr;3&Ogr;2&Ogr;&Ogr;) Kto. Nr. 10760
fceutscheBari<AG,Köin(BLZ37O7OO6O)Kto.Nr,1165018 ** Postbank AbTn (BLZ 3701OO5O) Kto. Nr, S54-5OO
Kühlkörpern kondensiert und dort vereist. Dadurch wird die Kühlleistung verringert und es werden weitere Energieverluste verursacht. Außerdem macht die Vereisung der Kühlkörper ein häufiges Abtauen erforderlich.
Insbesondere bei Gefriertruhen mit großen Öffnungen wird aus diesen Gründen der Kühlraum durch Umwälzkühlung gekühlt. Die Kaltluft gelangt durch einen Kaltluft-Einlaß in der Kühlraumwand in den Kühlraum. An der gegenüberliegenden Kühlraumwand befindet sich ein Luftauslaß, durch den Luft angesaugt und einer Luftkühlvorrichtung zugeführt wird, die die Kaltluft erzeugt. Die an der Oberseite des Kühlraums strömende Kaltluft bildet einen unsichtbaren Vorhang gegen die Umgebungsluft und kühlt den Kühlraum von oben, also genau dort, wo die größten Kälteverluste auftreten. Umgebungsluft wird von der Kaltluftströmung mitgenommen, weshalb keine Umgebungsluft und keine Feuchtigkeit in den Kühlraum gelangt. Die von der Kaltluft ständig mitgenommene warme Umgebungsluft muß auf Tiefkühltemperatur abgekühlt werden, was viel Kühlenergie erfordert. Die Feuchtigkeit der Kaltluft kondensiert an der Luftkühlvorrichtung, die daher häufig Heizenergie verbrauchend abgetaut werden muß. Außerhalb der Geschäftszeiten werden zur Verringerung der Energieverluste wärmedämmende Abdeckungen auf die Gefriertruhen gelegt, die keinen Blick und keinen Zugriff auf die Tiefkühlwaren gestatten.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur wesentlichen Verringerung des Energieverbrauchs einer Gefriertruhe zu schaffen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 oder 19.
Bei der erfindungsgemäßen Gefriertruhe ist der Kühlraum mit einer Abdeckhaube bedeckt, die so hoch über den Kaltluft-Einlaß hinausragt, das sie ein ruhendes Luftvolumen oberhalb der Kühlströmung zwischen Kaltluft-Einlaß und -Auslaß umschließt. Dieses stehende Luftvolumen bildet oberhalb der Kühlströmung ein Luftkissen, das einerseits wärmeisolierend wirkt und andererseits verhindert, daß die Kaltluft mit Scheiben der Abdeckhaube in Berührung kommt. Dadurch werden die Scheiben auf nahezu Umgebungstemperatur gehalten, so daß sich an ihrer Außenseite kein Kondensat niederschlägt.
Wenn die zur Umgebungsluft abdichtende Abdeckhaube geschlossen ist, gelangt keine Feuchtigkeit in den Kühlluftkreislauf. An der Luftkühlvorrichtung, nämlich den Verdampfern des Kältemittelkreislaufs, kondensiert daher erheblich weniger Feuchtigkeit, so daß auch das Abtauen der Luftkühlvorrichtung viel seltener vorgenommen werden muß. Versuche haben gezeigt, daß bei einer Gefriertruhe mit Abdeckhaube, bei der der Deckel nur gelegentlich geöffnet wird, die Luftkühlvorrichtung ungefähr zehnmal langsamer vereist als ohne Abdeckhaube.
Die Abdeckhaube weist mindestens einen als transparente Scheibe ausgebildeten Deckel auf, durch den die Tiefkühlware von außen ohne Öffnung des Deckels sichtbar ist. Zur Entnahme von Tiefkühlware wird der Deckel kurzzeitig geöffnet, so daß ein Luftaustausch von Umgebungsluft mit der Luft innerhalb der Abdeckhaube nur sehr selten möglich ist. Selbst wenn der Deckel zur
Entnahme von Tiefkühlware geöffnet wird, bleibt das stehende Luftvolumen im wesentlichen erhalten, da es kalter ist als die Umgebungsluft und daher nicht aufsteigt.
Die Abdeckhaube vermittelt den Kunden den Eindruck, daß die Tiefkühlware in der Gefriertruhe sorgfältig und gut geschützt aufbewahrt wird und nicht dem uneingeschränkten wahllosen Zugriff ausgesetzt ist. Die Tiefkühlware erscheint dadurch wertvoller.
Die Wände über dem Kaltluft-Einlaß und -Auslaß sind undurchsichtig und bis zu dem Deckel hochgezugen. Die Wände der Abdeckhaube können aber auch als transparente Scheiben ausgebildet sein. Dadurch ist die Sicht auf die Tiefkühlwaren genauso gut, wie bei einer Gefriertruhe ohne jede Abdeckhaube.
Vorzugsweise ist jede Scheibe um einen Mindestabstand von 5 cm über dem Kaltluft-Auslaß angeordnet. Dadurch ist sichergestellt, daß jede Scheibeninnenseite an das ruhende Luftvolumen, und nicht an die Kaltluft, angrenzt und daher nicht beschlagen kann.
Die Scheiben des transparenten Deckels und der Wände der Abdeckhaube können an ihrer Innenseite mit einer reflektierenden Beschichtung versehen sein. Dadurch erwärmen sie sich, so daß an ihrer Außenseite keine Kondensatbildung auftritt. Gleichzeitig wird die Wärmeabstrahlung in den Kühlraum hinein wesentlich verringert .
Der Deckel der Abdeckhaube ist vorzugsweise als Schiebetür ausgebildet, wodurch, im Gegensatz zu
schwenkbaren Türen, beim Öffnen und Schließen der Tür nur geringe Luftverwirbelungen entstehen und ein Austausch von Umgebungsluft und Kühlluft bzw. ruhendem Luftvolumen nur in sehr geringem Maße erfolgt.
Die Abdeckhaube kann als unlösbarer Bestandteil der Gefriertruhe und fest mit den Kühlraumwände&eegr; verbunden sein. Die Abdeckhaube kann aber auch als ganzes von dem Kühlraum abnehmbar ausgestaltet sein, so daß dieser zum einfacheren Auffüllen, Warten oder Reinigen besser zugänglich ist.
Die Abdeckhaube kann quaderförmig oder einfach- oder doppelt-pultförmig ausgebildet sein. Insbesondere bei der pultartigen Abdeckhaube kann an der höchsten oder einer anderen Stelle der Abdeckhaube ein aufragender Schriftträger zur Anbringung von Auszeichnungs- und Werbetafeln angeordnet sein.
Die Abdeckhaube weist vorzugsweise einen Außenlufteinlaß und einen höher angeordneten Außenluftauslaß auf, wobei im Bereich des Einlasses eine Heizvorrichtung angeordnet ist, von der einströmende Außenluft erwärmt wird, die anschließend an der Deckelinnenseite entlang strömend zum Außenluftauslaß gelangt. Die durch den Außenlufteinlaß einströmende Luft wird an der Heizvorrichtung erwärmt, wird dadurch leichter als die sie umgebende kühlere Luft des stehenden Luftvolumens, steigt zum höhergelegenen Außenluftauslaß auf und verläßt durch den Außenluftauslaß den Kühlraum wieder. Mit Hilfe der Heizvorrichtung wird eine thermische Luftströmung entlang des Deckels erzeugt. Dabei wird der angeströmte transparente Deckel erwärmt, so daß er annähernd Raumtemperatur erreicht. Dadurch kann auch bei
hoher Luftfeuchtigkeit der Außenluft eine Kondensation von Feuchtigkeit an der Außenseite der Scheibe des Deckels verhindert werden, so daß auch unter diesen Umständen der Blick auf die Waren innerhalb des Kühlraums immer gewährleistet ist und nicht durch Beschlagen der Scheiben behindert werden kann. Die Luftströmung entlang der Deckelinnenseite hat eine geringe Strömungsgeschwindigkeit, so daß das von der Abdeckhaube umschlossene stehende Luftvolumen nicht verändert wird.
Die Heizvorrichtung kann als wärmestrahlende Beleuchtungsvorrichtung ausgebildet sein, die einerseits den Kühlraum beleuchtet und andererseits die einströmende Außenluft erwärmt.
Die Beleuchtungsvorrichtung kann einen Reflektor aufweisen, der das Licht in Richtung des Kühlraums reflektiert und gleichzeitig ein Heizelement bildet. Das Licht wird durch den Reflektor ausschließlich auf den Kühlraum gerichtet, so daß eine neben der Gefriertruhe stehende Person nicht durch die Beleuchtungsvorrichtung geblendet werden kann. Die Kühlwaren in dem Kühlraum sind dadurch gut sichtbar. Gleichzeitig absorbiert der Reflektor Wärmestrahlung der Beleuchtungsvorrichtung, so daß die die Beleuchtungsvorrichtung anströmende Luft an der der Beleuchtungsvorrichtung abgewandten Seite des Reflektors erwärmt wird und von dort zum Außenluftauslaß strömt.
Die Beleuchtungsvorrichtung ist vorzugsweise eine Gasentladungslampe, die von einem langgestreckten Gehäuse umschlossen ist. Das Gehäuse dient als Abstützung oder als Handgriff für eine Person bei geöffnetem Deckel und
schützt gleichzeitig die Beleuchtungsvorrichtung vor Beschädigungen beim Auffüllen oder Entnehmen von Kühlwaren aus dem Kühlraum.
Die mit einer Heizvorrichtung versehene Abdeckhaube ist vorzugsweise einfach- oder doppelt-pultartig ausgebildet. Dabei ist der Außenlufteinlaß eine in Längsrichtung verlaufende Öffnung am unteren Ende des Pultdaches, und der Außenluftauslaß eine im Bereich des oberen Endes des Pultdaches angeordnete Längsöffnung.
Bei einer zweiten erfindungsgemäßen Lösung ist zum Nachrüsten einer oben offenen Gefriertruhe mit Umwälzkühlung eine Abdeckhaube vorgesehen, deren transparenter Deckel so hoch über der Kühlströmung angeordnet ist, daß sich unter ihm ein ruhendes Luftvolumen bildet. Für herkömmliche Gefriertruhen ist damit eine Möglichkeit geschaffen, eine Ganztagsabdeckung nachträglich installieren zu können, die Energieeinsparung, einen besseren Schutz, eine gute Sichtbarkeit und leichte Zugänglichkeit der Tiefkühlwaren gewährleistet.
Im folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausfuhrungsbexspiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Gefriertruhe mit einer doppelt pultförmigen Abdeckhaube und einer quaderförmigen Abdeckhaube an einer Stirnseite der Gefriertruhe,
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einfach pultartiger Abdeckhaube ,
Fig. 5 einen Querschnitt einer Gefriertruhe eines dritten Ausführungsbeispiels mit einer Heizvorrichtung zur Erwärmung einströmender Außenluft, und
Fig. 6 einen Querschnitt der als Beleuchtungsvorrichtung ausgebildeten Heizvorrichtung.
In Fig. 1 ist eine Gefriertruhe dargestellt, die aus einer rechteckigen langgestreckten Truhenwanne 10 besteht, deren Oberseite von Abdeckhauben 11,12 bedeckt ist. Während an einer Stirnseite der Truhenwanne 10 eine quaderförmige Abdeckhaube 11 vorgesehen ist, ist der übrige Teil der Truhenwanne 10 von einer doppeltpultförmigen (dachgiebelartigen) Abdeckhaube 12 bedeckt. Die Truhenwanne 10 und die Abdeckhauben 11,12 bilden zusammen einen luftdicht verschlossenen Raum, aus dem keine Kühlluft entweichen bzw. in den keine Umgebungsluft eindringen kann.
In Fig. 2 ist ein Querschnitt der Gefriertruhe mit der quaderförmigen Abdeckhaube 11 gezeigt. Die Truhenwanne 10 besteht aus hohlen Seitenwänden 15,16 und einer ebenfalls hohlen Bodenwand 17. Die Hohlräume der
Seiten- und Bodenwände 15,16,17 sind miteinander verbunden, so daß sie einen U-förmigen Luftkanal bilden. Die U-förmig angeordneten Seiten- und Bodenwände 15,16,17 umgeben einen nach oben offenen Kühlraum 39. Am oberen Ende der einen Seitenwand 15 ist zum Kühlraum 39 hin ein Kaltluft-Einlaß 18, und an der anderen Seitenwand 16, dem Kaltluft-Einlaß 18 in gleicher Höhe genau gegenüberliegend, ein Kaltluft-Auslaß 19 vorgesehen.
In der Bodenwand 17 ist ein Gebläse 21 quer zur Längsachse der Truhenwanne 10 angeordnet, das Luft durch den Kaltluft-Auslaß 19 aus dem Kühlraum 39 ansaugt und durch den Kaltluft-Einlaß 18 in den Kühlraum 39 ausbläst. Dem Gebläse 21 benachbart ist in der Bodenwand 17 als Luftkühlvorrichtung ein Verdampfer 22 eines nicht dargestellten Kältemittelkreislaufs angeordnet, der die durch das Gebläse 21 geförderte Luft bei Durchtritt durch den Verdampfer 22 abkühlt. Unmittelbar neben dem Verdampfer 22 ist eine Heizung 23 angeordnet, die der Erwärmung und dem Abtauen des Verdampfers 22 dient, wenn dieser infolge von Kondensation von Feuchtigkeit der zirkulierenden Kühlluft zu stark vereist ist. Die Truhenwanne 10 steht auf einem Sockel 25, der weitere Aggregate enthalten kann.
Die Abdeckhaube 11 wird seitlich von senkrechten Glasscheiben 26 und nach oben hin von zwei horizontalen, höhenmäßig versetzt zueinander angeordneten Glasschiebetüren 27,28 gebildet, die quer zur Gefriertruhenlängsachse übereinanderschiebbar sind. Die Glasscheiben 26,27,28 werden von Rahmenleisten 29 eingefaßt und zusammengehalten .
Fig. 3 zeigt die Truhenwanne 10 mit einer zweiten Abdeckhaube 12, die an die erste Abdeckhaube 11 angrenzt. Die zweite Abdeckhaube 12 wird von senkrecht stehenden gläsernen Seitenwänden 3 0 und leicht zur Truhenmitte nach oben geneigten Glasschiebetüren 31,32 gebildet. Sie sind in Gefriertruhenlängsrichtung verschiebbar. Die Glaswände 3 0,31,32 werden durch Rahmenleisten 33,34,35,36 gehalten bzw. geführt. Die oberen randseitigen Rahmenleisten 34,35 und die obere mittlere Rahmenleiste 36 weisen Führungen für die übereinanderschiebbaren Schiebetüren 31,32 auf, von denen zwei benachbarte jeweils höhenmäßig zueinander versetzt angeordnet sind.
Auf der oberen mittleren Rahmenleiste 36 ist ein im Querschnitt dreieckiger Schilderträger 3 7 vorgesehen, an den zu beiden Seiten Werbe-, Informations- und Preisschilder angebracht werden können.
Bei beiden Ausfuhrungsformen ist der von den Seitenwänden 15,16 und der Bodenwand 17 umschlossene Raum der Truhenwanne 10 der Kühlraum 39, in dem Tiefkühlwaren 40 gelagert sind. Im oberen Bereich des Kühlraumes 39, auf Höhe des Kaltluft-Einlasses 18 und des Kaltluft-Auslasses 19, sind keine Tiefkühlwaren gelagert, um die in Pfeilrichtung fließende Kaltluftströmung 41 von dem Kaltluft-Einlaß 18 zu dem Kaltluft-Auslaß 19 nicht zu behindern.
Die aus dem Kaltluft-Einlaß 18 in den Kühlraum 39 strömende Kaltluft hat ungefähr eine Temperatur von -3 0 0C und erwärmt sich durch Aufnahme von Wärme, beispielsweise Wärme der Tiefkühlwaren 40, auf ungefähr - 20 0C bei Eintritt in die Seitenwand 16 durch den Kaltluft-
Auslaß 19. Anschließend strömt die erwärmte Luft durch die Seitenwand 16, angesaugt durch das Gebläse 21, zum Verdampfer 22, wo sie wieder auf unter - 30 0C abgekühlt wird, um schließlich wieder zum Kaltluft-Einlaß 18 und in den Kühlraum 3 9 zu strömen. Die Strömungsgeschwindigkeit der Kühlströmung 41 beträgt dabei 3 bis 8 m/Sek.
Oberhalb der Kühlströmung 41 bildet sich ein ruhendes Luftvolumen 42,42', das eine deutlich höhere Temperatur als die Luft der Kühlströmung 41 aufweist und zur Seite und nach oben hin durch die Wände der Abdeckhaube 11,12 begrenzt ist. Zwischen den ruhenden Luftvolumina 42,42' und der Kühlströmung 41 findet kein bedeutender Luftaustausch statt. Die Luftvolumina 42,42' bewirken eine gute thermische Isolation der Kühlströmung 41.
Die unteren Enden der Seitenscheiben 2 6,30 sind in einem Abstand A über dem Kaltluft-Einlaß 18 angeordnet. Bei dem vorliegenden Abstand A von ungefähr 10 cm ist gewährleistet, daß auch das untere Ende der Seitenscheiben 26,30 an das ruhende Luftvolumen 42,42' angrenzt und daher keine Wärmebrücke entsteht oder die Scheiben 2 6,30 beschlagen können.
Durch die annähernd luftdichte Abdeckung der Truhenwanne 10 wird die Zuführung von Luftfeuchtigkeit in den Kühlluftkreislauf verhindert. Die Vereisung des Verdampfers 22 schreitet daher nur sehr langsam fort, so daß ein Abtauen des Verdampfers 22 mit Hilfe der Heizung 2 3 nur äußerst selten vorgenommen werden muß, nämlich je nach den Umständen etwa einmal wöchentlich.
Die Glasscheiben der Wände 26,30 und Schiebetüren 27,28,31,32 sind auf der dem Truheninnenraum zugewandten Seite mit einer wärmereflektierenden Beschichtung versehen. Die Scheiben erwärmen sich, strahlen aber nach innen praktisch keine Wärme ab. Durch die Temperatur der an die Scheibeninnenseiten angrenzenden Luftvolumina 42,42' und durch die Eigenerwärmung der Glasscheiben durch Wärmeabsorbtion ist die Außentemperatur der Scheiben hoch und ein Beschlagen der Scheiben ausgeschlossen.
Die Scheiben der Abdeckhauben 11,12 sind aus Glas, können jedoch auch aus anderen transparenten Materialien, beispielsweise aus Plexiglas, bestehen.
Die Abdeckhauben 11,12 sind fest mit der Truhenwanne 10 verbunden, beispielsweise durch Verschraubung, können jedoch auch bei Bedarf zu Wartungs-, Reparatur- oder Pflegezwecken von der Truhenwanne 10 abgenommen werden.
In Fig. 4 ist eine zweite Aus führungs form einer Gefriertruhe gezeigt, bei der auf der Truhenwanne 50 eine einfach pultförmig ausgebildete Abdeckhaube 51 befestigt ist. Am oberen hinteren Ende der pultförmigen Abdeckhaube 51 ist ein Schilderträger 52 vorgesehen.
In Fig. 5 ist eine dritte Aus führungs form einer Gefriertruhe im Querschnitt gezeigt, die eine doppeltpultförmig ausgebildete Abdeckhaube 60 aufweist, deren Wände von Seitenwänden 61,62 und Glasschiebetüren 63,64 gebildet werden. Die Seitenwände 61,62 weisen an ihren oberen Enden jeweils einen horizontal in Längsrichtung verlaufenden schlitzartigen Außenlufteinlaß 65 auf. Am oberen Ende der Seitenwände 61,62 im Bereich der Außen-
lufteinlässe 65 ist innerhalb des umschlossenen Raumes jeweils eine als Heizvorrichtung ausgebildete Beleuchtungsvorrichtung 67 befestigt, die sich ebenfalls in Längsrichtung der Abdeckhaube 60 erstreckt und jeweils im Bereich des Außenlufteinlasses 65 angeordnet ist. Am oberen Ende der das Dach der Abdeckhaube 60 bildenden Schiebetüren 63,64 ist ein sich in Längsrichtung erstreckender Außenluftauslaß 66 angeordnet, durch den die erwärmte Außenluft ausströmt.
Die in Fig. 6 dargestellte Beleuchtungsvorrichtung 67 weist eine Leuchtstoffröhre 68 auf, die von einem rohrartigen Gehäuse 69 umschlossen ist, wobei ungefähr ein halber Rohrumfang als transparentes Schutzglas 70 und die zweite Hälfte des Umfangs als Reflektor 71 ausgebildet ist. Der Reflektor 71 ist so angeordnet, daß er das von der Leuchtstoffröhre 68 nach oben abgestrahlte Licht nach unten in den Kühlraum 39 reflektiert, so daß die Waren 40 in dem Kühlraum 39 gut beleuchtet werden. Gleichzeitig absorbiert der Reflektor 71 Wärmestrahlung der Leuchtstoffröhre 68 und gibt diese zur Außenseite der Beleuchtungsvorrichtung 67 ab.
Die Beleuchtungsvorrichtung 67 ist mit geeigneten Befestigungsvorrichtungen an den jeweiligen Seitenwänden 61,61 befestigt. Beim Öffnen der Schiebetüren 63,64 verbleibt sie in ihrer Position, so daß auch im geöffneten Zustand der Abdeckhaube 60 eine gute Beleuchtung des Kühlraums 39 gewährleistet bleibt.
Das Gehäuse 69 der Beleuchtungsvorrichtung 67 schützt die Leuchtstoffröhre 68 gegen unbeabsichtigte Beschädigungen bei Entnahme oder Auffüllen von Kühlwaren 40. Dabei kann sich eine Bedienungsperson auch mit einer
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Hand auf dem Gehäuse 69 der Beleuchtungsvorrichtung 67 abstützen, ohne daß dabei die Leuchtstoffröhre 68 beschädigt werden könnte.
Bei eingeschalteter Beleuchtungsvorrichtung 67 wird der Reflektor 71 der Beleuchtungsvorrichtung 67 durch ihre Wärmestrahlung erwärmt. Der Reflektor 71 strahlt die so aufgenommene Wärme nach außen ab und erwärmt dabei die ihn umgebende Luft. Die erwärmte Luft hat ein geringeres spezifisches Gewicht als die sie umgebende Luft des stehenden Luftvolumens 42'', so daß ein Luftstrom 72 erwärmter Luft entlang der Glasschiebetüren 63,64 aufsteigt. Die erwärmte Luft strömt schließlich durch den Außenluftauslaß 66 wieder aus der Abdeckhaube 60 aus, während durch den Außenlufteinlaß 65 neue, nicht erwärmte Außenluft einströmt, die wiederum von der Beleuchtungsvorrichtung 67 erwärmt wird.
Durch die an der Innenseite der Glasschiebetüren 63,64 entlang fließende erwärmte Luft werden die Glasscheiben der Glasschiebetüren 63,64 auf eine Temperatur, die annähernd der Temperatur der Außenluft entspricht, erwärmt. Dadurch ist auch bei sehr hoher Feuchtigkeit der Außenluft ein Kondensieren von Außenluftfeuchtigkeit an der Außenseite der Glasschiebetüren 63,64 ausgeschlossen. Der Blick durch die Scheiben der geschlossenen Glasschiebetüren 6 3,64 auf die Kühlwaren 40 ist daher stets frei.
Durch die Luftströmung entlang der Glasschiebetüreninnenseiten wird das stehende Luftvolumen 42'' nicht in Bewegung versetzt, so daß seine isolierende Wirkung nicht gestört wird.

Claims (20)

- 15 - ANSPRÜCHE
1. Gefriertruhe mit mindestens einem von oben zugänglichen und durch eine Umwälzkühlung gekühlten Kühlraum {39), in dessen Wand (15,16) ein Kaltluft-Einlaß (18) und ein Kaltluft-Auslaß (19) vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß über dem Kühlraum (3 9) eine Abdeckhaube (11,12,51,60) mit mindestens einem als transparente Scheibe ausgebildeten Deckel (27,28,31,32, 63,64) vorgesehen ist, der in solcher Höhe gegenüber dem Kaltluft-Einlaß (18) und den Kaltluft-Auslaß (19) angeordnet ist, daß sich unter ihm ein ruhendes Luftvolumen (42,42') oberhalb einer Kühlströmung (41) zwischen Kaltluft-Einlaß (18) und Kaltluft-Auslaß (19) bildet.
2. Gefriertruhe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (11,12) transparente Scheiben (26,30) als Wände aufweist.
3. Gefriertruhe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Scheibe (26-28,30-32) der Abdeckhaube (11,12,51) um einen Abstand A höher als der Kaltluft-Einlaß (18) ist, wobei A mindestens 5 cm beträgt.
4. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der Scheiben (26-28,30-32) der Abdeckhaube (11,12) an ihren
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Innenseiten eine reflektierende Beschichtung aufweisen.
5. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel eine Schiebetür (27,28,31,32) ist.
6. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (11,12) von dem Kühlraum (3 9) abnehmbar ist.
7. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (11) quaderförmig ausgebildet ist, wobei die Höhe über dem Kaltluft-Einlaß (18) vorzugsweise 5 bis 30 cm, insbesondere 10 bis 15 cm, beträgt.
8. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (12) eine pultartige Form aufweist, wobei die Höhe mindestens 5 bis 3 0 cm, vorzugsweise 10 bis 15 cm beträgt.
9. Gefriertruhe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube vertikale Seitenwände (3 0) und darüber schräge Schiebetüren (31,32) als Dachwand aufweist.
10. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (12) an ihrer Oberseite einen aufragenden Schilderträger (37) aufweist.
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11. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (60) mindestens einen Außenlufteinlaß (65) und mindestens einen höher angeordneten Außenluftauslaß (66) aufweist, und
daß im Bereich des Außenlufteinlasses (65) eine Heizvorrichtung (67) angeordnet ist, von der die einströmende Außenluft erwärmt wird, die an der Deckelinnenseite entlang zum Außenluftauslaß (66) strömt.
12. Gefriertruhe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizvorrichtung (67) eine wärmestrahlende Beleuchtungsvorrichtung ist.
13. Gefriertruhe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (67) einen im Außenluftstrom (72) angeordneten Reflektor (71) aufweist, der das Licht in Richtung des Kühlraumes (39) reflektiert.
14. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 11-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizvorrichtung (67) oberhalb des Kaltluft-Einlasses (18) oder Kaltluft -Auslasses (19) des Kühlraums (3 9) angeordnet ist.
15. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung (67) eine Gasentladungslampe (68) ist.
16. Gefriertruhe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasentladungslampe (68) von einem langgestreckten Gehäuse (69) umschlossen ist.
17. Gefriertruhe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (69) einen Handgriff bildet.
18. Gefriertruhe nach einem der Ansprüche 11-17, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenlufteinlaß (65) im Bereich des unteren Endes des Pultdaches (63,64) der pultartigen Abdeckhaube (60) und der Außenluftauslaß (66) im Bereich des oberen Endes des Pultdaches (63,64) angeordnet ist.
19. Abdeckhaube zum Nachrüsten einer oben offenen Gefriertruhe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (11,12,51,60) mindestens einen als transparente Scheibe ausgebildeten Deckel (27,28,31,32,63,64) aufweist, der bei auf den Kühlraum (39) aufgesetzter Abdeckhaube (11,12,51,60) in solcher Höhe gegenüber dem Kaltluft-Einlaß (18) und den Kaltluft-Auslaß (19) angeordnet ist, daß sich unter ihm ein ruhendes Luftvolumen (42,42') oberhalb einer Kühlströmung (41) zwischen Kaltluft-Einlaß (18) und Kaltluft-Auslaß (19) bildet.
20. Abdeckhaube nach Anspruch 19, mit den Merkmalen einer der Ansprüche 2-18.
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