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DE29600093U1 - Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät - Google Patents

Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät

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DE29600093U1
DE29600093U1 DE29600093U DE29600093U DE29600093U1 DE 29600093 U1 DE29600093 U1 DE 29600093U1 DE 29600093 U DE29600093 U DE 29600093U DE 29600093 U DE29600093 U DE 29600093U DE 29600093 U1 DE29600093 U1 DE 29600093U1
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DE29600093U
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BREITFELD ALFRED
Original Assignee
BREITFELD ALFRED
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/12Side rests; Side plates; Cover lids; Splash guards; Racks outside ovens, e.g. for drying plates
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/04Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts
    • A47B77/10Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts with members movable outwards to a position of use, e.g. tables, ironing boards

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Control Of High-Frequency Heating Circuits (AREA)
  • Constitution Of High-Frequency Heating (AREA)

Description

-1-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät.
Bei der Benutzung von Mikrowellengeräten, ist der Zugang zu den zu erwärmenden bzw. aufzutauenden Speisen nur äußerst schwer möglich. Die beengten Verhältnisse im Innenraum des Mikrowellengerätes, lassen es kaum zu, den Deckel von dem Gefäß im Garraum abzuheben, welches die zu erwärmende bzw. aufzutauende Speise enthält. Um z. B. Zutaten, die
^O unterschiedliche Garzeiten haben, zugeben zu können, muß das Gefäß in der Regel aus dem Garraum des Mikrowellengerätes erst herausgenommen werden und an einen hitzebeständigen Abstellplatz in der Küche abgestellt werden, damit die erforderliche Zugabe von Zutaten erfolgen oder einfach nur die Überprüfung des Erwärmungsgrades der Speisen durchgeführt werden kann. Die schnelle Auffindung eines geeigneten Abstellplatzes ist oftmals mit Schwierigkeiten verbunden, weil z. B. geeignete Plätze bereits durch verschmutztes Geschirr oder dergleichen vollgestellt sind. Insbesondere bei Mikrowellengeräten, die in einem Küchenblock integriert sind, wird es schwierig, einen solchen Platz aufzufinden. Damit einhergehend wird unter Umständen die Speise auch wieder erkalten, was insgesamt zu einem unnötigen Energieverbrauch führt. Außerdem besteht die Gefahr, daß man sich beim Suchen nach einem geeigneten Abstellplatz an den aus der Mikrowelle entnommenen Gefäßen verbrennt, da diese in der Regel sehr heiß werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Zusatzvorrichtung für Mikrowellengeräte bereitzustellen, die jederzeit ein schnelles und sicheres Abstellen von im Mikrowellengerät erwärmten Gefäßen bzw. Speisen ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß die Zusatzvorrichtung zwei Abdeckplatten aufweist, welche mittels zweier Abstandsleisten auf Abstand gehalten werden und daß die direkt gegenüberliegenden Flächen der Abdeckplatten mit den Abstandsleisten einen Aufnahmeraum für
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3_ eine Ablageplatte bilden und diese in den Aufnahmeraum komplett hinein oder aus diesem herausbewegt werden kann. Auf die Abdeckplatten kann z. B. leicht ein Mikrowellengerät gestellt werden und nach Herausbewegen der Ablageplatte aus dem Aufnahmeraum der Zusatzvorrichtung wird somit eine geeignete Ablagefläche für z. B. erhitzte Speisen in unmittelbarer Nähe des Mikrowellengerätes geschaffen und somit ein schnelles und sicheres Abstellen von im Mikrowellengerät erwärmten Gefäßen bzw. Speisen ermöglicht.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäße&eegr; Zusatzvorrichtung sind die Abdeckplatten in ihrem Grundriß etwa rechteckig und die Abstandsleisten ebenso in ihrem Grundriß etwa rechteckig und mit ihren Längsseiten
]_5 parallel zueinander ausgerichtet, wobei deren nicht zueinander weisende Längsseiten jeweils mit den zu diesen parallelen Außenkanten der Abdeckplatten fluchten. Hierdurch wird ein Einbau der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung z. B. in einen Küchenschrank oder auch die Integration in ein geeignetes Gehäuse eines Mikrowellengerätes erleichtert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung ist es zweckmäßig, daß die Abstandsleisten im Querschnitt in etwa rechteckige Form aufweisen und jeweils mit den Längsseiten ihres Querschnitts mit den Abdeckplatten verbunden sind. Dies ermöglicht zum einen eine größtmögliche Abstützung der Abdeckplatten und damit eine größtmögliche Stabilität der gesamten Zusatzvorrichtung, zum anderen kann die Zusatzvorrichtung dadurch in ihrer Bauform relativ flach gehalten werden.
Es ist vorteilhaft, wenn gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung die Abstandsleisten im Querschnitt jeweils die Form eines Rechteck-Hohlprofils aufweisen. Dies trägt zu einer zusätzlichen Gewichtsreduzierung der Zusatzvorrichtung bei.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung sind die Längsseiten der Abstandsleisten in etwa so lang wie die mit diesen fluchtenden Seiten der Abdeckplatten. Dies trägt ebenfalls zu einer größtmöglichen Stabilität der Zusatzvorrichtung bei.
Es ist zweckmäßig, wenn bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung die Ablageplatte im Grundriß eine etwa rechteckige Form aufweist und an ihren den Abstandsleisten zugewandten Seiten jeweils mit diesen verschiebbar verbunden ist. So kann der Aufnahmeraum der Zusatzvorrichtung optimal ausgenutzt werden und das Heraus- oder Hereinbewegen der Ablageplatte aus oder in den Aufnahmeraum der Zusatzvorrichtung kann einfach und sicher durchgeführt werden ohne daß die Ablageplatte herunterfallen kann.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung sind die mit den Abstandsleisten verbundenen Seiten der Ablageplatte in etwa so lang wie die Abstandsleisten. Dies führt zu einer maximalen Ablagefläche bei aus dem Aufnahmeraum der Zusatzvorrichtung herausgezogener Ablageplatte, wobei dennoch in eingeschobenem Zustand der Ablageplatte diese vollkommen durch die Abdeckplatten verdeckt wird und nicht störend übersteht.
Es ist vorteilhaft, wenn bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung die Ablageplatte aus einem Blech besteht, welches an seinen, den Abstandsleisten zugewandten Seiten jeweils eine 90° Abkantung aufweist. Zum einen wird dadurch die Befestigungsmöglichkeit der Ablageplatte mit den Abstandsleisten vereinfacht, zum anderen trägt dies zur Gewichtsreduzierung der Ablageplatte bei.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung ist es zweckmäßig, daß an der herauszuziehenden Stirnseite der Ablageplatte, und zwar in
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etwa im Bereich ihrer Mitte, eine Haltevorrichtung vorgesehen ist. Dies erleichtert ein Herausziehen bzw. Hineinschieben der Ablageplatte in den Aufnahmeraum der Zusatzvorrichtung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgedankens wird die Schiebeverbindung zwischen der Ablageplatte und den Abstandsleisten jeweils mittels im Profil überlappender Enden von U-Profilen hergestellt, wobei die überlappenden Enden der U-Profile sich gegenseitig durch Kugeln abstützen. Dadurch kann das Verschieben der Ablageplatte mit minimalem Kraftaufwand erfolgen.
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-&Xgr;&Igr; Die vorliegende Erfindung wird im vorliegenden anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 die Zusatzvorrichtung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 eine schematisch skizzierte Detailansicht einer Schiebeverbindung gemäß Fig. 1 (Bereich II) ;
IQ Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Zusatzvorrichtung mit ausgezogener Ablageplatte;
Fig. 4 die Frontalansicht auf die im Mikrowellengerät Gehäuse integrierte Zusatzvorrichtung;
Fig. 5 eine Ansicht von oben auf die im Mikrowellengerät-
Gehäuse integrierte Zusatzvorrichtung mit geöffneter Mikrowellentür und ausgezogener Ablageplatte;
Fig· 6 skizzenhaft den Einbau der Zusatzeinrichtung in einen Küchenschrank mit darauf abgestelltem Mikrowellengerät.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die erfindungsgemäße Zusatzvorrichtung 10 für ein Mikrowellengerät besteht aus einer im Grundriß in etwa rechteckigen oberen Abdeckplatte 2 0a und einer im Grundriß ebenfalls in etwa rechteckigen unteren Abdeckplatte 2 0b. Die Dicke der Abdeckplatten ist im Vergleich zu deren Kantenlängen sehr dünn und beläuft sich nur auf wenige Millimeter. Zwischen den Abdeckplatten 20a, 20b befinden sich eine linke Abstandsleiste 30a und eine rechte Abstandsleiste 3 0b. Jede von diesen weist im Grundriß eine langgestreckte rechteckige Form auf und besteht aus einem Rechteck-Hohlprofil, wobei im Profil jeweils die Längsseiten mittels vertikaler Schraubenverbindungen 65 mit den Abdeckplatten 20a, 20b verschraubt sind. Die Abstandsleisten 3 0a, 3 0b sind dabei ferner mit ihren Längsseiten parallel zueinander ausgerichtet und befinden
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sich jeweils mit einer ihrer Längsseiten mit den jeweils naheliegenden Außenkanten der Abdeckplatten 20a, 20b fluchtend und ebenso jeweils mit ihren beiden Stirnseiten mit den entsprechenden Kanten der Abdeckplatten 20a, 20b fluchtend zwischen den Abdeckplatten 20a, 20b. So wird zwischen den Abstandsleisten 30a, 30b und den Abdeckplatten 20a, 20b ein in etwa schlitzförmiger Zwischenraum gebildet, welcher sich über die gesamte Länge der Abstandsleisten 30a, 30b hinzieht. Dieser Zwischenraum dient zur Aufnahme einer Ablageplatte 40. Die Ablageplatte 40 weist in ihrem Grundriß ebenso in etwa rechteckige Form auf, wobei die Länge ihrer Längsseiten mit der Länge der Abstandsleisten übereinstimmt, so daß in komplett eingeschobenem Zustand die Ablageplatte trotzdem vollkommen von den Abdeckplatten 20a, 20b verdeckt wird. Die Ablageplatte 40 ist dabei im Bereich ihrer Längsseiten zu etwa 90° abgewinkelt und wird so zwischen die Abdeckplatten 20a, 20b montiert, daß die Abwinklungen nach unten zeigen. Die Ausziehbarkeit der Ablageplatte 40 wird in an sich bekannter Weise mittels Schiebeverbindungen 60a, 60b realisiert.
Fig. 2 zeigt die Detailansicht der rechten Schiebeverbindung 60b im Profil, wobei von vorne auf die Zusatzvorrichtung 10 gesehen wird. Es ist hieraus ersichtlich, daß die Schiebeverbindung aus zwei in etwa U-förmigen Profilen bestehen, welche zum Teil überlappen und jeweils mit ihren Rücken mittels horizontaler Schraubenverbindungen 66 an den verschieblich zueinander verbindenden Teilen, nämlich einer Längsseite der rechten Abstandsleiste 3 0b und der nach unten abgewinkelten Längsseite der Ablageplatte 40 verschraubt sind. Die im Profil überlappenden Enden der U-Profile stützen sich gegenseitig durch Kugeln ab. Die Schiebeverbindungen 60a, 60b erstrecken sich dabei jeweils über die gesamte Länge der Abstandsleisten. Sie können aber auch kürzer ausgeführt werden, ohne daß dadurch die Ausziehbarkeit der Ablageplatte 40 beeinträchtigt wird.
• · ■
Fig. 3 zeigt die Zusatzvorrichtung für das Mikrowellengerät ebenfalls in perspektivischer Darstellung, wobei die Ablageplatte 40 herausgezogen ist. Man sieht, daß etwa in der Mitte der herausgezogenen Frontseite der Ablageplatte 40 ein Haltegriff 50 angebracht ist. Der Haltegriff 50 ist dabei in Form eines kleinen Winkelblechs ausgeführt, dessen einer Schenkel mit der Ablageplatte 40 verschraubt ist und dessen anderer Schenkel nach oben über die Kante der Ablageplatte 4 0 hinausweist. Mittels dieses Haltegriffs 50 kann die IQ Ablageplatte 4 0 leicht vor- und zurückgeschoben werden.
In Fig. 4 ist die Zusatzvorrichtung 10 für ein Mikrowellengerät in Verbindung mit einem solchen Mikrowellengerät 70 gezeigt. Dabei kann die Zusatzvorrichtung 10 z. B. im Gehäuse eines Mikrowellengerätes 70, dessen Gehäuse im unteren Bereich entsprechend geformt ist, integriert sein. Die Funktionsweise ist dann, wie auch aus Fig. 5 ersichtlich, sehr einfach, indem zunächst die Ablageplatte 40 mittels des Haltegriffs 50 herausgezogen, dann die Tür 71 des Mikrowellengerätes geöffnet und ein im Garraum des Mikrowellengerätes befindliches Gefäß schnell und sicher auf die Ablageplatte 40 gestellt werden kann. Ein Gefäß und damit die zu erwärmenden Speisen sind somit sehr leicht zugänglich und entsprechend erforderliche Arbeiten 5 können rasch vollzogen werden. Nach Gebrauch kann das Gefäß z. B. wieder zurück in das Innere des Mikrowellengerätes gesetzt, die Tür 71 des Mikrowellengerätes wieder verschlossen und die Ablageplatte 40 wieder zurückgeschoben werden, so daß sie nicht mehr stören kann,
Fig. 6 zeigt eine weitere sinnvolle Verwendungsmöglichkeit der Zusatzvorrichtung 10. So kann z. B. die Zusatzvorrichtung 10 auch nur als Küchenregalboden dienen, welcher mittels geeigneter Halteschienen 90 in einem Küchenregal bzw. Küchenschrank 80 montiert ist. Auf diesen kann dann natürlich wiederum ein Mikrowellengerät 70 oder ein vergleichbares Gerät, wie z.B. ein Backofen oder Grill gestellt werden, das vielleicht nicht die geeigneten Abmessungen aufweist, um die
Zusatzvorrichtung 10 darin zu integrieren, wie bereits beschrieben. Trotzdem werden so die gleichen Funktionen und die gleichen Vorteile der Zusatzvorrichtung 10 wirksam.
Im hier dargestellten konkreten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät oder dergleichen ist diese aus Gründen der Gewichtsersparnis aus Aluminium dargestellt. Man könnte sich aber genauso gut andere Werkstoffe, wie z. B. Kunststoff, Holz etc.
IQ vorstellen. Auch die Verbindung der Zusatzvorrichtung 10 mit einem Mikrowellengerät 70 könnte darüber hinaus auf andere Art und Weise realisiert werden, wie z. B. durch Verschraubung des Mikrowellengerätes 70 mit der Zusatzvorrichtung 10 im Bereich der Abstandsleisten 30a, 30b.
Bei all diesen möglichen alternativen Ausführungsformen der Erfindung wird die Vorteilhaftigkeit der erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung für Mikrowellengeräte erreicht. Grundsätzlich kann die Zusatzvorrichtung natürlich auch in Verbindung mit anderen, vergleichbaren Geräten, wie z.B.
Backöfen oder Grillgeräten, eingesetzt werden.

Claims (10)

-1-Schutzansprüche:
1. Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzvorrichtung zwei Abdeckplatten (20a, 20b) aufweist, welche mittels zweier Abstandsleisten (30a, 30b) auf Abstand gehalten werden und daß die direkt gegenüberliegenden Flächen der Abdeckplatten (20a, 20b) mit den Abstandsleisten (30a, 30b) einen Aufnahmeraum für eine Ablageplatte (40) bilden IQ und diese in den Aufnahmeraum komplett hinein oder aus diesem herausbewegt werden kann.
2. Zusatzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatten (20a, 20b) in ihrem
]_5 Grundriß etwa rechteckig sind und die Abstandsleisten (30a, 30b) ebenso in ihrem Grundriß etwa rechteckig sind und mit ihren Längsseiten parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei deren nicht zueinander weisende Längsseiten jeweils mit den zu diesen parallelen
2Q Außenkanten der Abdeckplatten (20a, 20b) fluchten.
3. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandsleisten (3 0a, 3 0b) im Querschnitt in etwa rechteckige Form aufweisen und jeweils mit den Längsseiten ihres Querschnitts mit den Abdeckplatten (20a, 20b) verbunden sind.
4. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandsleisten (30a,
gg 3 0b) im Querschnitt jeweils die Form eines Rechteck-Hohlprofils aufweisen.
5. Zusatzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseiten der Abstandsleisten
g^ (30a, 30b) in etwa so lang sind wie die mit diesen fluchtenden Seiten der Abdeckplatten (20a, 20b).
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6. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageplatte (40) im Grundriß eine etwa rechteckige Form aufweist und an ihren den Abstandsleisten (3 0a, 3 0b) zugewandten Seiten jeweils mit diesen verschiebbar verbunden ist.
7. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Abstandsleisten
(30a, 30b) verbundenen Seiten der Ablageplatte (40) in j_0 etwa so lang sind wie die Abstandsleisten.
8. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageplatte (40) aus einem Blech besteht, welches an seinen, den Abstandsleisten (30a, 30b) zugewandten Seiten jeweils eine 90° Abkantung aufweist.
9. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der herauszuziehenden Stirnseite der Ablageplatte (40), und zwar in etwa im Bereich ihrer Mitte, eine Haltevorrichtung (50) vorgesehen ist.
10. Zusatzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeverbindungen (60a, 60b) zwischen der Ablageplatte (40) und den Abstandsleisten (30a, 30b) jeweils mittels im Profil überlappender Enden von U-Profilen hergestellt wird, wobei die überlappenden Enden der U-ProfiIe sich gegenseitig durch Kugeln abstützen.
DE29600093U 1995-09-13 1996-01-04 Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät Expired - Lifetime DE29600093U1 (de)

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DE29600093U DE29600093U1 (de) 1995-09-13 1996-01-04 Zusatzvorrichtung für ein Mikrowellengerät

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