DE29600658U1 - Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Heckklappenanlenkung für KraftfahrzeugeInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
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Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge
mit einer einen im wesentlichen den gesamten Bereich der HeckfLäche eines als Kombifahrzeug ausgebildeten Kraftfahrzeuges übergreifenden heckseitigen Karosserieausschnitt
freigebenden bzw. verschließenden, oberendig um eine quer zur Fahrtrichtung gerichtete Schwenkachse nach oben offenbar am Dach eines
Kraftfahrzeuges angelenkten Heckklappe, wobei die Heckklappe vermittels wenigstens
eines aus einer feststehenden und einer beweglichen Gelenkhälfte bestehenden Schwenkgelenkes um eine zum Öffhungsrand des heckseitigen Karosserieausschnittes
parallele Achse schwenkbar am Fahrzeugdach angelenkt ist und mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin durch eine vorspann bare
Federlast in Öfrnungsrichtung beaufschlagt oder wenigstens gewichtskompensiert
ist.
Im Zuge der Konzipierung moderner Kombifahrzeuge mit immer tiefer werdenden
Laderaum ist ein ungehinderter und bequemer Zugang auch zu den innersten Bereichen des Laderaumes nur dann möglich bzw. erreichbar, wenn die
Heckklappe soweit nach oben verschwenkt werden kann, daß sich der Fahrzeugbenutzer
nicht mehr zu bücken braucht um unmittelbar an die Heckwand des Fahrzeuges heranzutreten. Dies kann in einfachster Weise dadurch erreicht
werden, daß der maximale Öffnungswinkel der Heckklappe derart vergrößert wird, daß auch große Personen noch völlig ungehindert, d.h. aufrechtstehend bis
unmittelbar an die Heckwand des Fahrzeuges herantreten können. Eine derartige Vergrößerung des Öffnungswinkels einer Heckklappe bietet in
konstruktiver Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten.
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Auf der anderen Seite sind aber in der völligen Öffnungslage sehr steil nach
oben ausgestellte Heckklappen für kleinere Personen nur mit Mühe wieder zu schließen.
Zudem ist sehr häufig durch die lichte Höhe von Garagen oder Ähnlichem eine
Grenze für den maximalen Öffnungswinkel der Heckklappen gezogen, da ein unbeabsichtigtes Anschlagen der Heckklappe an der Garagendecke zu Beschädigungen
wenigstens der Heckklappe führen kann und daher jedenfalls soweit als möglich vermieden werden soll. Zwar sind zu diesem Zweck bereits längenverstellbare
Stützen bekannt, welche teleskopisch verlängerbar und in der jeweils
eingestellten Länge verriegelbar sind, jedoch erfordern solche Hilfsanordnungen zum einen einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand und zum anderen eine
besondere Aufmerksamkeit des Fahrzeugbenutzers.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Heckklappenanlenkung
für eine um einen großen Öffnungswinkel nach oben ausstellbare Heckklappe zu
schaffen, welche ein Anhalten bzw. Feststellen der Heckklappe in wenigstens einer Teüöffnungslage ermöglicht und insbesondere ein unbeabsichtigtes Anschlagen
der Heckklappe an einer Garagendecke oder dergl. ausschließt und welche darüber hinaus ohne großen Aufwand und insbesondere ohne das Erfordernis
den bei bestehenden Karosseriekonstruktionen vorgesehenen Einbauraum für die Heckklappenanlenkung zu vergrößern auch in Verbindung mit gebräuchlichen
Bauarten von Heckklappenanlenkungen anwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß mit
wenigstens einem der Schwenkgelenke der Heckklappenanlenkung eine durch eine Rastierung gebildete Haltevorrichtung zum Halten der Heckklappe in mindestens
einer vorgegebenen Teüöffnungslage baulich vereinigt ist. Die erfindungs gemäße Haltevorrichtung zeichnet sich zunächst durch einen verhältnismäßig
geringen Herstellungs-und Montageaufwand aus und gewährlei-
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stet zugleich in Verbindung mit einer dieser zugeordneten Gewichtsentlastung
eine sichere Feststellung der Heckklappe in wenigstens einer Teilöffnungslage, wobei an die Rastkraft der Haltevorrichtung verhältnismäßig geringe Anforderungen
gestellt werden, da in diesem Falle keine größeren Kräfte auf die Heckklappe wirken, insbesondere dann, wenn die Gewichtsentlastung, sei es eine mechanische
Feder, beispielsweise eine Drehstabfeder oder sei es eine Gasfeder direkt an der beweglichen Schwenkgelenkhälfte des Heckklappenschwenkgelenkes
angreift. Besonders vorteilhaft ist dabei neben dem geringen Raumbedarf der Halteeinrichtung insbesondere auch die komfortable Handhabung der Heckklappe
durch den Fahrzeugbenutzer. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung gewährleistet aber auch in Verbindung mit einer dem Antrieb der Heckklappe in
Öffnungsrichtung zugeordneten Gasdruckfeder oder dergl. ein sicheres Feststellen
der Heckklappe in wenigstens einer ausgewählten Öffnungslage, da die Rastierung ohne besonderen Aufwand hinreichend stark ausgebildet werden kann.
Insbesondere bei solcherart in Öffnungsrichtung angetriebenen Heckklappen,
die sich nach dem Öffnen des Schlosses selbsttätig in Öffnungsrichtung bewegen, hat die erfindungsgemäße Haltevorrichtung den Vorteil, daß ein Anschlagen der
Heckklappe an einer Garagendecke oder dergl. ausgeschlossen ist.
In einer bevorzugten VerwirkJichungsform ist vorgesehen, daß die Rastierung
der Haltevorrichtung aus einem an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte abgestützten,
federbelasteten Rastglied und wenigstens einer diesem zugeordneten an der beweglichen Schwenkgelenkhälfte angeordneten bzw. ausgebildeten
Rastmarke besteht. Diese Verwirklichungsform bringt den Vorteil mit sich, daß die Haltevorrichtung im Wesentlichen innerhalb des der Heckklapp enanlenkung
dienenden Schwenkgelenkes untergebracht und zugleich auch zusammen mit diesen als vorgefertigte Baueinheit am Fahrzeug montiert werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist weiterhin vorgesehen,
daß die Heckklappe vermittels einer als, insbesondere schwanenhalsförmig, gekrümmter Scharnierarm ausgebildeten beweglichen Schwenkgelenkhälfte
um eine dem hintersten Rand des Fahrzeugdaches gegenüber innenliegend angeordnete Schwenkachse am Fahrzeugdach angelenkt ist und die Haltevorrichtung
aus wenigstens einer mit einem Abstand zu dessen Schwenkachse an den Scharnierarm angeschlossenen Rastmarke und mindestens einem mit dieser
zusammenwirkenden, an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte feststehend befestigten Rastglied besteht, wobei das der wenigstens einen
an den Scharnierarm angeschlossenen Rastmarke zugeordnete Rastglied vermittels eines Trägers an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte
befestigt ist.
Bei einem Schwenkgelenk mit einem in üblicher Bauart durch ein U-förmiges
Blechpressteil gebildeten Scharnierarm, der zwei zueinander parallele und gegeneinander
beabstandete, senkrecht zur Schwenkgelenkachse ausgerichtete Profilstege aufweist, ist das wenigstens eine Rastglied zweckmäßigerweise seitlich
neben dem Scharnierarm angeordnet und ist in Verbindung damit die wenigstens eine dem Rastglied zugeordnete Rastmarke an einer Seitenfläche des
Scharnierarmes ausgebildet bzw. angeordnet. Naturgemäß kann eine solche seitliche Rastmarkenanordnung auch bei einem aus einem geschlossenen
Vielkantprofil, insbesondere Vierkantprofil, geformten Scharnierarm vorgesehen sein.
Eine vorteilhafte Ausbildung bzw. Anbringung der wenigstens einen Rastmarke
an einem solcherart gestalteten Scharnierarm ergibt sich daraus, daß die am Scharnierarm angeordnete Rastmarke durch ein beide Profilstege des Scharnierarmes
umfassendes Formteil gebildet ist, wobei das Formteil in wenigstens ei-
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nem seiner beiden jeweils einen der Profilstege des Scharnierarmes umgreifenden
Schenkel eine eine Rastmarke umgrenzende Ausbuchtung aufweist.
Neben einer den Scharnierarm vollständig umgreifenden Ausbildung als geschlossenes
Formteil wird eine zweckmäßige und hinsichtlich seiner Montage am Scharnierarm vorteilhafte Ausbildung des Formteiles darin gesehen, daß es aus
einem zu einer im Wesentlichen C-fÖrmigen Gestalt gebogenen streifenförmigen
Zuschnitt eines Blechmaterials oder eines Federstahlmaterials besteht und an seinen beiden Profilschenkeln jeweils mit einer eine Rastmarke umgrenzenden
Ausbuchtung versehen ist.
Unabhängig von der im Einzelfall gewählten Ausführung des Formteiles als offenes
oder geschlossenes Teil ist dessen Festlegung am Scharnierarm ein formschlüssiger
Eingriff mit an diesem ausgebildeten Aussparungen oder Anschlägen zugeordnet, wobei bei der bevorzugten Ausführungsform des Formteiles vorgesehen
ist, daß den beiden Profilschenkeln des im Wesentlichen eine C-formigen Gestalt aufweisenden und den Scharnierarm wenigstens teilweise umgreifenden
Formteiles Ausnehmungen in den Profilstegen des Scharnierarmes zugeordnet sind, derart, daß das Formteil vermittels formschlüssiger Festlegung unverschieblich
am Scharnierarm gehalten ist.
Die beiden Profilschenkel des im Wesentlichen eine C-fÖrmigen Gestalt aufweisenden
Formteiles weisen zwei zueinander konvergierende und eine eine Rastmarke umgrenzende Ausbuchtung zwischen sich einschließende Längenabschnitte
auf, wobei lediglich das freie Ende jedes Profilschenkels etwa senkrecht zum Profilgrund des Formteües zurückgebogen ist und wobei der Profilgrund des
C-fÖrmigen Formteiles mit einer nach innen gerichteten Durchwölbung versehen
ist, welche eine Anlage des Formteiles am Scharnierarm unterstützende Klemmkraft
bewirkt.
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Im Hinblick auf eine sichere Rastierung ist im Einzelnen zweckmäßigerweise
weiterhin vorgesehen, daß die, eine Rastmarke umgrenzenden, Ausbuchtungen der Profilschenkel des Formteiles eine kreisförmige GrundrLßform aufweisen und
die mit jeweils einer Rastmarke zusammenwirkenden Rastglieder jeweils durch eine teilkugelförmige Verprägung des freien Endes der undrehbar an der feststehenden,
fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigten Träger gebildet ist.
Eine, weil mit einem geringen Aufwand realisierbare, besonders bevorzugte
Ausbildung und Befestigung der die Rastglieder tragenden, starr mit der feststehenden,
fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte verbundenen Träger besteht darin, daß sie jeweils aus einem Zuschnitt eines Flachmaterials, insbesondere
eines Federstahlbleches bestehen und vermittels eines als Stufenniet ausgebildeten
Scharnierlagerbolzens zusammen mit dem Scharnierarm an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigt sind.
Darüberbinaus ist noch vorgesehen, daß den an ihrem freien Ende ein Rastglied
tragenden Trägern eine sie sowohl in der Richtung des Auflaufens als auch in der Richtung des Ablaufens der Rastmarken abstützende Anschlaganordnung an
der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist, derart,
daß zum einen die Befestigung der Träger von den aus dem Auflaufen der Rastmarken resultierenden Kräften weitgehend frei gehalten und zum anderen
die Träger zugleich auch mit einem verhältnismäßig geringen Abstand zu den Rastgliedern stabil gegen die sie tragende Schwenkgelenkhälfte abgestützt sind..
Die der Heckklappe zugeordnete Gewichtsentlastung ist in an sich bekannter
Weise durch eine Gasfeder gebildet und vermittels eines Gelenkes an den Scharnierarm angeschlossen.
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Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand eines in
der Zeichnung dargestellten Ausfiihrungsbeispieles im Einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 einen Schnitt durch den der Heckklappenanlenkung zugeordneten Bereich
einer Fahrzeugkarosserie;
Figur 2 eine Seitenansicht des Schwenkgelenkes der Heckklappenanlenkung
gemäß Figur 1;
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Figur 3 einen Schnitt entlang der Linie IH-III durch das Schwenkgelenk gemäß
Figur 2;
Figur 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV durch das Schwenkgelenk gemäß
Figur 2;
Figur 5 eine Seitenansicht einer Einzelheitim vergrößerten Maßstab.
Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Anlenkung für eine einen heckseitigen
Karosserieausschnitt freigebende bzw. verschließende, oberendig um eine quer zur Fahrtrichtung gerichtete Schwenkachse 1 nach oben offenbar am Dach 2 eines
in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeuges angelenkte Heckklappe 3 besteht aus einer fahrzeugseitigen, feststehenden 4 und einer als
schwanenhalsförmig gekrümmter Scharnierarm ausgebildeten beweglichen, klapp enseitigen Gelenkhälfte 5, welche vermittels eines Scharnierstiftes 6 um
eine zum Öffnungsrand des heckseitigen Karosserieausschnittes parallele Achse 1 schwenkbar miteinander verbunden sind. Eine der Heckklappe 3 zugeordnete,
mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin wirksame GewichtsenÜa-
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stung ist in der gezeigten Ausführungsform durch eine Gasfeder 7 gebildet, wobei
die Gasfeder 7 in einer im Einzelnen nicht näher dargestellten Weise in einem dachseitigen Hohlraum der Fahrzeugkarosserie aufgenommen und befestigt
ist und über ihre Kolbenstange 8 an die durch einen gekrümmten Scharnierarm gebildete bewegliche Gelenkhälfte 5 angeschlossen ist. Dem Anschluß der Gasfeder
7 ist eine Auskragung 9 des Scharnierarmes 5 zugeordnet, an welchen die Kolbenstange 8 der Gasfeder 7 vermittels eines Gelenkes 10 angeschlossen ist.
An der durch einen gekrümmten Scharnierarm gebildeten Schwenkgelenkhälfte 5 sind beidseitig Rastmarken 11 angeordnet, welchen vermittels Träger 12 an
der feststehenden Schwenkgelenkhälfte 4 abgestützte Rastglieder 13 zugeordnet sind. In der dargestellten Ausführungsform sind die Rastmarken 11 an einem an
den Scharnierarm 5 ansehließbaren Formteil 14 ausgebildet. In Verbindung mit
der im Ausführungsbeispiel gewählten Ausbildung des Scharnierarmes 5 als U-förmiges
Blechpressteil besteht das Formteil 14 aus einem zu einer im WesenÜichen
C-förmigen Gestalt gebogenen streifenförmigen Zuschnitt eines Blechmaterials
oder eines Federstahlmaterials, welches mit jeweils einem seiner beiden Profilschenkeln 15 und 16 jeweils einen der beiden Profilstege 17 und 18 des als
U-förmiges Blechpressteil ausgebildeten Scharnierarmes 5 umgreift und an seinen beiden Profilschenkeln 15 und 16 jeweils mit einer eine Rastmarke 11 umgrenzenden
Ausbuchtung 19 versehen ist.
Zur formschlüssigen Festlegung des Formteiles 14 am Scharnierarm 5 sind den
beiden Profilschenkeln 15 und 16 des im Wesentlichen eine C-förmigen Gestalt aufweisenden und den Scharnierarm 5 wenigstens teilweise umgreifenden Formteiles
14 Ausnehmungen 20 und 21 in den Profilstegen 17 und 18 des Scharnierarmes
5 zugeordnet. Wie insbesondere aus der Darstellung der Figur 5 ersichtlich weisen die beiden Profilschenkel 15 und 16 des im Wesentlichen eine C-förmigen
Gestalt aufweisenden Formteiles 14 zwei zueinander konvergierende und eine eine Rastmarke 11 umgrenzende Ausbuchtung 19 zwischen sich einschließende
Längenabschnitte 22 und 23 auf, wobei lediglich das freie Ende 24
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jedes Profilschenkels etwa senkrecht zum Profilgrund des Formteiles 14 zurückgebogen
ist. Über die beiden zueinander konvergierenden Längenabschnitte 22 und 23 liegen die beiden Schenkel 15 und 16 des Formteiles 14 an entsprechend
abgeschrägten Flächenbereichen der Ausnehmungen 20 und 21 in den Profilstegen
17 und 18 des Scharnierarmes 5 an, derart, daß sich eine symmetrische formschlüssige Abstützung jedes der beiden Profilschenkel 15 und 16 an jedem
der Profilstege 17 und 18 des Scharnierarmes 5 ergibt. Der Profilgrund 25 des C-fÖrmigen
Formteiles 14 ist mit einer nach innen gerichteten Durchwölbung versehen, welche eine die Anlage des Formteiles 14 am Scharnierarm 5 unterstützende
Klemmkraft bewirkt.
Die jeweils eine Rastmarke 11 umgrenzenden Ausbuchtungen 19 in den Profilschenkeln
15 und 16 des Formteiles 14 weisen jeweils eine kreisförmige Grundrißform auf. Zugleich sind die mit jeweils einer Rastmarke 11 zusammenwirkenden
Rastglieder 13, wie insbesondere aus der Darstellung der Figur 5 ersichtlich, jeweils durch eine teilkugelförmige Verprägung des freien Endes der undrehbar
an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte 4 befestigten Träger 12 gebildet. Die Träger 12 sind vermittels eines als Stufenniet ausgebildeten
Scharnierlagerbolzens 6 zusammen mit dem Scharnierarm 5 an der feststehenden,
fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte 4 befestigt, wobei die Träger 12 jeweils
der Schwenkgelenkhälfte 4 gegenüber außenliegend angeordnet und einerseits vom Kopf 26 und anderseits von der Vernietung des als Stufenniet ausgebildeten
Scharnierlagerbolzens 6 übergriffen sind. Darüberhinaus sind den beiden
Trägern 12 mit einem verhältnismäßig geringen Abstand zu den Rastgliedern 13 Anschläge 27, 28 an der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte
4 zugeordnet, durch welche sie sowohl in der Richtung des Auflaufens als auch in der Richtung des Ablaufens der Rastmarken abgestützt sind, wobei
diese Anschlaganordnung die Befestigung der Träger von den aus dem Auf- und Ablaufen der Rastmarken resultierenden Kräften weitgehend frei hält.
Claims (16)
1) Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge mit einer einen im wesentlichen
den gesamten Bereich der Heckfläche eines als Kombifahrzeug ausgebildeten Kraftfahrzeuges übergreifenden heckseitigen Karosserie ausschnitt freigebenden
bzw. verschließenden, oberendig um eine quer zur Fahrtrichtung gerichtete Schwenkachse nach oben offenbar am Dach eines Kraftfahrzeuges
angelenkten Heckklappe, wobei die Heckklappe vermittels wenigstens eines aus einer feststehenden und einer beweglichen Gelenkhälfte bestehenden
Schwenkgelenkes um eine zum Öffnungsrand des heckseitigen Karosserieausschnittes
parallele Achse schwenkbar am Fahrzeugdach angelenkt ist
und mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin durch eine vorspannbare
Federlast in Öffnungsrichtung beaufschlagt oder wenigstens gewichtskompensiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens einem
der Schwenkgelenke der Heckklappenanlenkung eine durch eine Rastierung gebildete Haltevorrichtung zum Halten der Heckklappe in mindestens einer
vorgegebenen Teilöffnungslage baulich vereinigt ist.
2) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rastierung der Haltevorrichtung aus einem an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte
abgestützten, federbelasteten Rastglied und wenigstens einer diesem zugeordneten an der beweglichen Schwenkgelenkhälfte angeordneten
bzw. ausgebildeten Rastmarke besteht.
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3) HeckMappenanlenkung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heckklappe vermittels einer als gekrümmter Scharnierarm ausgebildeten beweglichen Schwenkgelenkhälfte um eine dem hintersten Rand des
Fahrzeugdaches gegenüber innenliegend angeordnete Schwenkachse am Fahrzeugdach angelenkt ist und die Haltevorrichtung aus wenigstens einer
mit einem Abstand zu dessen Schwenkachse an den Scharnierarm angeschlossenen Rastmarke und mindestens einem mit dieser zusammenwirkenden,
an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte feststehend
befestigten Rastglied besteht.
4) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens einen an den Scharnierarm angeschlossenen Rastmarke ein vermittels eines Trägers an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhäifte
befestigtes Rastglied zugeordnet ist.
5) HeckMappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das wenigstens eine Rastglied seitlich neben dem Scharnierarm angeordnet und die wenigstens eine zugeordnete Rastmarke an einer Seitenfläche des
Scharnierarmes ausgebildet bzw. angeordnet ist.
6) HeckMappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Scharnierarm wenigstens zwei zueinander parallele und gegeneinander beabstandete, senkrecht zur Schwenkgelenkachse ausgerichtete Profilstege
aufweist und die am Scharnierarm angeordnete Rastmarke durch ein beide Profilstege des Scharnierarmes umfassendes Formteil gebildet ist, wobei das
Formteil in wenigstens einem seiner beiden jeweils einen der Profilstege des Scharnierarmes umgreifenden Schenkel eine eine Rastmarke umgrenzende
Ausbuchtung aufweist.
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7) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formteil aus einem zu einer im Wesentlichen C-fÖrmigen Gestalt gebogenen
streifenfbrmigen Zuschnitt eines Blechmaterials oder eines Federstahl
materials besteht und an seinen beiden Profilschenkeln jeweils mit einer eine Rastmarke umgrenzenden Ausbuchtung versehen ist.
8) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
den beiden Profilschenkeln des im Wesentlichen eine C-förmigen Gestalt aufweisenden und den Scharnierarm wenigstens teilweise umgreifenden
Formteiles Ausnehmungen in den Profilstegen des Scharnierarmes zugeordnet sind, derart, daß das Formteil vermittels formschlüssiger Festlegung unverschieblich
am Scharnierarm gehalten ist.
9) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Profüschenkel des im Wesentlichen eine C-förmigen Gestalt aufweisenden
Formteiles zwei zueinander konvergierende und eine eine Rastmarke umgrenzende Ausbuchtung zwischen sich einschließende Längenabschnitte
aufweisen und lediglich das freie Ende jedes Profilschenkels etwa senkrecht zum Profilgrund des Formteiles zurückgebogen ist.
10) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formteil mit jedem seiner beiden Profüschenkel jeweils einen der Profilstege
des Scharnierarmes umgreift und an diesen vermittels einer durch eine nach innen gerichtete Durchwölbung seines Profilgrundes unterstützten
Klemmkraft in Anlage gehalten ist.
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11) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die, eine Rastmarke umgrenzenden, Ausbuchtungen der Profilschenkel des Formteiles eine kreisförmige Grundrißform aufweisen.
12) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit jeweils einer Rastmarke zusammenwirkenden Rastglieder jeweils durch eine teilkugelförmige Verprägung des freien Endes der undrehbar
an dem fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigten Träger gebildet ist.
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13) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die einenends undrehbar am fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigten,
andernends mit einem Rastglied ausgestatteten Träger jeweils aus einem Zuschnitt eines Flachmaterials, insbesondere eines Federstahlbleches
bestehen.
14) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die an ihrem freien Ende jeweils ein Rastglied aufweisenden Träger vermittels eines als Stufenniet ausgebildeten Scharnierlagerbolzens zusammen
mit dem Scharnierarm am fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigt
sind.
15) Heckklappenanlenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß den an ihrem freien Ende ein Rastglied tragenden Trägern eine sie sowohl in der Richtung des Auflaufens als auch in der Richtung
des Ablaufens der Rastmarken abstützende Anschlaganordnung an der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist.
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16) Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß eine als Gasfeder ausgebildete Gewichtsentlastung für die Heckklappe vermittels eine Schwenkgelenkes an den Scharnierarm angeschlossen ist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600658U DE29600658U1 (de) | 1996-01-16 | 1996-01-16 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
| DE19651692A DE19651692A1 (de) | 1996-01-16 | 1996-12-12 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
| DE59702094T DE59702094D1 (de) | 1996-01-16 | 1997-01-16 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
| EP97100559A EP0785330B1 (de) | 1996-01-16 | 1997-01-16 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
| ES97100559T ES2151195T3 (es) | 1996-01-16 | 1997-01-16 | Dispositivo de articulacion de una puerta trasera para vehiculos de motor. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600658U DE29600658U1 (de) | 1996-01-16 | 1996-01-16 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600658U1 true DE29600658U1 (de) | 1997-05-22 |
Family
ID=8018095
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600658U Expired - Lifetime DE29600658U1 (de) | 1996-01-16 | 1996-01-16 | Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600658U1 (de) |
-
1996
- 1996-01-16 DE DE29600658U patent/DE29600658U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
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Owner name: ED. SCHARWAECHTER GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: ED. SCHARWAECHTER GMBH + CO KG, 42855 REMSCHEID, DE Effective date: 20021118 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
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