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DE29600585U1 - Sitz- oder Tischmöbel - Google Patents

Sitz- oder Tischmöbel

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Publication number
DE29600585U1
DE29600585U1 DE29600585U DE29600585U DE29600585U1 DE 29600585 U1 DE29600585 U1 DE 29600585U1 DE 29600585 U DE29600585 U DE 29600585U DE 29600585 U DE29600585 U DE 29600585U DE 29600585 U1 DE29600585 U1 DE 29600585U1
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DE
Germany
Prior art keywords
strips
floor
furniture according
base
parts
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29600585U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rudi Bonsack & Co KG Moeb GmbH
Original Assignee
Rudi Bonsack & Co KG Moeb GmbH
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Publication date
Application filed by Rudi Bonsack & Co KG Moeb GmbH filed Critical Rudi Bonsack & Co KG Moeb GmbH
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Publication of DE29600585U1 publication Critical patent/DE29600585U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C11/00Benches not otherwise provided for
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C15/00Other seating furniture
    • A47C15/002Corner seating furniture, e.g. corner sofas

Landscapes

  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Chemical And Physical Treatments For Wood And The Like (AREA)

Description

Sitz- oder Tischmöbel
Die Erfindung betrifft ein Sitz- oder Tischmöbel, insbesondere Stuhl, Bank oder Eckbank, mit einer oder mehreren Grundplatten zum Auflegen von Gegenständen oder zum Aufsitzen von Personen, und mit einem oder mehreren Bodenteilen, über die die eine oder mehreren Grundplatten auf dem Boden abstellbar sind.
&iacgr;&ogr; Bekannt sind Eckbänke, bei denen die Grund- bzw. Sitzplatten über Schraubelemente mit einem in der Regel rechteckigen Holzrahmen verbunden sind. Dieser ist vielfach einstückiger Bestandteil eines Seiten- und Bodengestells, das sich mit Seitenwänden über die Sitzplatten hinaus erstreckt und diese zwischen sich fest angebracht hält. Insbesondere im letzteren Fall ist es schwierig, für ein und dasselbe Bodengestell Sitzplatten je nach ästhetischem und/oder technischem Anforderungsprofi! auszutauschen. Zudem erlaubt die Verwendung der Holzrahmenkonstruktion ein mehrmaliges Auf- und Abmontieren von Sitzplatten nur im begrenzten Umfang, weil die Bohrungen in dem Holzrahmen durch mehrmaliges Ein- und Herausschrauben von Holzschrauben verschleißen. Entsprechendes gilt für die Seiten- und Bodenteile.
Dem gegenüber ergibt sich die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe, ein Sitzoder Tischmöbel zu schaffen, bei dem an ein und derselben, tragenden Grundkonstruktion in flexibler Weise unterschiedlich gestaltete Boden-, Sitz- und/oder Tsichplattenteile modulartig je nach technischer oder ästhetischer Anforderung auf- und abmontierbar sind. Zur Lösung wird bei einem Möbel mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die eine oder mehreren Grundplatten und das oder die Bodenteile indirekt miteinander verbunden sind und zwar über ein oder mehrere Tragwerke, die mit ihren Grundebenen oder Grundrissen etwa parallel zum Boden und im Abstand von diesem angeordnet sind. Indem also beim erfindungsgemäßen Möbel eine in sich geschlossene, lasttragende Konstruktion als Verbindungsglied zwischen Grundplatte und Bodentei!
eingesetzt ist, lassen sich daran die Bodenteüe und/oder Grundplatten schnell an- und abmontieren. Die Tragwerkkonstruktion läßt sich leicht als unversell einsetzbares Kernstück für das Möbel ausgestalten, was dessen Hersteilungs- und Lagerhaltungskosten vermindert. Insbesondere kann das Tragwerk mit leicht und schnell handhabbaren Befestigungsmitteln für Bodenteile und Grundplatten versehen werden, worüber diese genannten Komponenten einfach und rasch anbringbar oder lösbar sind. Damit ist es denkbar, daß beispielsweise nach mehreren Jahren bei dem Möbelstück die am Tragwerk angebrachte Sitz- bzw. Grundplatte durch eine andere mit einem ästhetischen Aussehen ausgetauscht wird, die &iacgr;&ogr; an den momentanen Geschmack angepaßt ist.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfiindung umfaßt das erfindungsgemäß eingesetzte Tragwerk eine Mehrzahl von Streben und/oder Leisten, über welche sich Bodenteil und Grundplatte in mannigfachen Formgestaltungen befestigen lassen.
Gleichzeitig läßt sich durch zweckmäßige bzw. geschickte Anordnung der Leisten zueinander eine außerordentliche Festigkeit und Stabilität des Möbels erreichen. Insbesondere ist die Möglichkeit eröffnet, beim Tragwerk die Leisten in mehrere Kategorien zu unterteilen, beispielsweise in eine Kategorie „Seitenleisten" zur Montage der Bodenteile daran und eine andere Kategorie „Mittelieisten" zur Montage der oder wenigstens einer Grundplatte daran. Gleichzeitig können die Mittelleisten dazu beitragen, die Seitenleisten untereinander zu verbinden, zu verstreben und damit die Stabilität zu erhöhen. Hierzu eignen sich im Rahmen von Tragwerken Leistenanordnungen mannigfaltiger Art, beispielsweise in T-, L- oder Y-Form und/oder sternartig und/oder mehreckig, beispielsweise Dreieck- oder Viereckform.
Das erfindungsgemäß mit Tragwerk ausgerüstete Möbel unterstützt noch eine andere Erfindungsalternative für eine Sitz- oder Eckbank der eingangs genannten Art, die sich dadurch auszeichnet, daß die oder wenigstens eine der Grundplatten oberhalb der jeweils zugeordneten Bodenteile angeordnet sind und über diese seitlich überstehen. Damit ist vermieden, daß Boden- und/oder Seitenwandteile
einen glatten Abschluß bilden und damit unnögtig die zur Verfügung stehende Sitzfläche vermindern. Diese Erfindungsalternative wird bei Kombination mit der zuvor erläuterten Erfindungsaiternative - Möbel mit Tragwerk - noch verbessert: Das Tragwerk schafft die Möglichkeit, die Grundplatte bzw. Sitzplatte mit Überstand über das darunter befindliche Bodenteil zu montieren, das seinerseits an einem anderen Abschnitt des Tragwerks als die Grundplatte angebracht ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie aus den Zeichnungen. Diese zeigen in:
Fig.1 in Draufsicht ein Tragwerk für ein erfindungsgemäßes Möbel,
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß Linie H - Il in Fig. 1,
Fig. 3 in Draufsicht eine Variante des Tragwerks für ein erfindungsgemä
ßes Möbelstück,
Fig. 4 in Seitenansicht den Stützfuß für das Tragwerk gemäß Fig. 3,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht den Einsatz des Tragwerks gemäß Fig. 1
in ein erfindungsgemäßes Möbelstück,
Fig. 6 in perspektivischer Ansicht die Kombination des Tragwerks gemäß
Fig. 1 mit dem gemäß Fig. 3 im Rahmen einer erfindungsgemäßen Eckbank,
Fig. 7 in vergrößerter perspektivischer Ansicht das Tragwerk gemäß Fig. 3
im Eckbereich der Eckbank gemäß Fig. 6,
Fig. 8 eine Rückansicht auf die Eckbank gemäß Fig. 7, und
Fig. 9 perspektivisch die Eckbank gemäß Fig. 5 - 8 im zusammengebauten
Zustand.
Gemäß Fig. 1 eignet sich für ein erfindungsgemäßes Möbelstück ein Tragwerk 1a, das aus einer Mitteileiste 2 und zwei an deren beiden Enden jeweils T-artig angebrachten Seitenleisten 3 besteht. Insgesamt sind die Mittelleiste 2 und die beiden Seitenleisten 3 zur Bildung eines &EEgr;-Grundrisses bzw. -umrisses über Schweißpunkte 4 in den von je einer Mittel- und Seitenieiste 2, 3 gebiideten Ecken verbunden. Als Material dienen (innen hohle) Eisen-Vierkantrohre mit etwa rechteckigem Querschnitt für die Leisten 2, 3 bzw. das Tragwerk. Zur Befestigung an sonstigen Möbelteilen sind die Leisten 2, 3 mit über ihre Längen im Abstand voneinander verteilten Befestigungsbohrungen 5 versehen, die gemäß Fig,1 senkrecht zur Grundebene des Tragwerks 1a bzw. der Zeichenebene und gemäß Fig. 2 auch zur Grundebene parallel bzw. parallel zur Längsrichtung der Mittelleiste 2 ausgerichtet sind. Das Tragwerk 1a gemäß Fig. 1 und 2 eignet sich vor allem als tragender Konstruktionskern für unterschiedliche Baukomponenten zur Bildung einer länglichen Sitzbank.
Gemäß Fig. 3 liegt im Rahmen der Erfindung ein weiteres Tragwerk 1 b, das der Bildung des Eckabschnitts einer Eckbank dient und zwischen einer längeren und einer dazu im rechten Winkel angeordneten, kürzeren Sitzbank angeordnet ist, die jeweils mit dem Tragwerk 1a gemäß Fig. 1 und 2 ausgeführt sein können. Das abgewandelte Tragwerk 1 b besitzt zwei zueinander im rechten Winkel angeordnete Seitenleisten 3. Diese sind miteinander über zwei Zwischenleisten 2 verbunden, die hintereinander angeordnet sind und dabei einen in der Grundebene bzw. Zeichenebene gesehenen, rechtwinkeligen Verlauf bilden. Sie treffen jeweils im rechten Winkel bzw. T-artig auf den mittleren Bereich der Seitenleiste 3 und sind an diesen mittels Schweißen befestigt. In gleicher Weise ist im Eckbereich, der von den beiden genannten Mittelleisten 2 gebildet ist, eine Diagonalmittelleiste 2a
befestigt, die im gezeichneten Beispiel gegenüber den beiden diese tragenden Mitteileisten 2 jeweils einen Winkel 6 von 135° bildet. Am freien Ende der Diagonalmittelleiste 2a ist eine besondere Befestigungsbohrung 5a ausgebildet, die dem Einstecken und der Befestigung eines Stützfußes 7 gemäß Fig. 4 dient.
Gemäß Fig. 5 ist das Tragwerk 1 a nach Fig. 1 an beiden parallel gegenüberliegenden Bodenteilen 8 für eine Eckbank angebracht, indem dessen beide Seitenleisten 3 an die gegenüberliegenden Bodenteilinnenseiten mittels Schrauben 9 fixiert sind. Diese durchsetzen einige der in Fig. 2 bezeichneten Befestigungsbohrungen 5. An den oberen Enden der beiden Bodenteile 8 ist eine gemeinsame Rückenlehne 10 fixiert. Die Bodenteile 8 sind mit ihren Unterseiten auf dem Boden abgestellt.
Die soeben erläuterte Anordnung ist gemäß Fig. 6 weiter zur Bildung einer Eckbank ausgebaut. Dazu sind Eckrückenlehnen 10a, 10 b, zueinander rechtwinkelig angeordnet, an jeweilige Hauptrückenlehnen 10 formbündig angeschlossen, die zu den jeweiligen Hauptsitzbänken gehören, die etwa nach Fig. 5 aufgebaut werden. Im von den beiden Eckrückenlehnen 10a, 10b umgrenzten Bereich ist das nach Fig. 3 strukturierte Tragwerk 1b angeordnet. Im in Fig. 6 gezeichneten Zustand ist es mit seiner einen (in der Zeichnung rechten) Seitenleiste 3 bereits an das Bodenteil 8 einer Haupsitzbank befestigt.
Gemäß Fig. 7 ist dieselbe Befestigung auch für die (in der Zeichnung linke) Seitenleiste 3 am nächstliegenden Bodenteil 8 der (linken) Hauptbank durchgeführt.
Auf die Oberseiten der Mittelleisten 2 und der Seitenleisten 3 lediglich der H-artigen Tragwerke 1a sind bereits die Grundplatten 12 angeschraubt, wobei die Schraubverbindungen die jeweiligen Leisten 2, 3 durchsetzen und mit der Unterseite der Grundplatte 12 in Eingriff stehen. Der Montage bzw. Befestigung dienen jeweils die Befestigungslöcher 5 gemäß Fig. 1, die von den Schraubverbindungen gemäß Fig. 5 und 6 im Falle der Grundplatten 12 in vertikaler Richtung durchsetzt sind.
· I*
Nach Fig. 8 wird der Anschluß einer Eck-Rückenlehne 10a an die Hauptbank-Rückenlehne 10 mittels eines Verbindungsbleches 13 gesichert, das sich flächig über den Fugen bzw. Stoßbereich der beiden aufeinander treffenden Schmalseiten der beiden Rückenlehnen 10,10a erstreckt. Der Befestigung können ebenfalls Schrauben 9 dienen, die auch Rückenlehnenträger 14 in die Rückseite der Rükkenlehne 10 hinein durchsetzen; diese Rückenlehnenträger 14 sind mit den Bodenteilen 8 einstückig integriert und stehen von deren Grundkörper im hinteren Bereich schräg nach oben vor.
Gemäß Fig. 9 wird die Eckbank fertiggestellt, indem für den von den beiden Eckrückenlehnen 10a, 10b umgrenzten Eckbereich die zugehörige, entsprechend geformte Eckgrundplatte 12a auf die Oberseite des Y-artigen Tragwerks 1b gemäß Fig. 3 aufmontiert wird. Die Eckgrundplatte 12a wird noch zusätzlich in ihrem hinteren, nach außen vorspringenden Eckbereich durch den Stützfuß 7 getragen, der im freien Endbereich der Diagonalmittelleiste 2a angebracht ist. Die jeweiligen Grundplatten 12 der beiden Haupt-Sitzbänke stehen an ihren freien Schmalrändern 15 mit einem Überstand 16 gegenüber den jeweils darunter befindlichen Bodenteilen 8 vor. Diese bilden Seitenwandungen, worauf die jeweiligen Tragwerke 1 a, 1 b und die aufgesetzten Grundplatten 12,12a getragen sind.

Claims (14)

•I* ··· tt ... SCHUTZANSPRÜCHE
1. Sitz- oder Tischmöbel, insbesondere Stuhl, Bank oder Eckbank, mit einer oder mehreren Grundplatten (12,12a) zum Auflegen von Gegenständen oder Aufsitzen von Personen, und mit einem oder mehreren Bodenteüen
(8), über die die eine oder mehreren Grundplatten (12,12a) auf dem Boden (11) abstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte(n) (12,12a) und das oder die Bodenteile (8) mittelbar über ein oder mehrere Tragwerke (1a, 1b) verbunden sind, die mit ihren Grundebenen etwa parallel &iacgr;&ogr; zum Boden (11) und im Abstand von diesem angeordnet sind.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das oder wenigstens eines der Tragwerke (1a, 1b) an der oder den Unterseiten der Grundplatte^) (12,12a) befestigt ist.
3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das oder wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) an gegenüberliegenden Innenseiten des oder der Bodenteile (8) befestigt ist.
4. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) aus einer oder mehreren, untereinander zumindest teilweise verbundenen Streben oder Leisten (2,2a,3) gebildet ist, die zur Befestigung an den Bodenteüen (8) und/oder an der Grundplatte (12,12a) angeordnet und ausgebildet sind.
5. Möbel nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Seitenleisten (3), die dem oder mindestens einem der Bodenteile (8) zugeordnet und mit einer oder mehreren Mittelleisten (2) verbunden sind, die der oder mindestens einer der Grundplatten (12,12a) zugeordnet sind.
6. Möbel nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine oder zwei Seitenleisten (3), zu der oder denen sich die oder wenigstens eine der Mittelieisten (2) vorzugsweise in L-, oder T- beziehungsweise &EEgr;-artiger Grundform (Fig.1) erstreckt.
7. Möbel nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das oder wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) zwei oder mehr Leisten (2,3) aufweist, die untereinander in T-, L- oder Y-Form und/oder sternartig und/oder polygonal, insbesondere in Dreieckform, verbunden sind.
8. Möbel nach Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenleisten (3) über Mittelleisten (2) miteinander verbunden sind, die zueinander in L- oder Y-Form und/oder sternartig (Fig.3) und/oder polygonal, insbesondere in Dreieckform, angeordnet sind.
9. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragwerk (1a, 1b) Befestigungsmittel (5,9) aufweist, die zum oder zu den Bodenteilen (8) und zur oder zu den Grundplatten (12,12a) gerichtet sind.
10. Möbel nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die oder wenigstens eine der Seitenleisten (3) die zu dem oder den Bodenteilen (8) gerichteten Befestigungsmittel (5,9), und die oder wenigstens eine der Mittelleisten (2,2a) die zu der oder den Grundplatten (12,12a) gerichteten Befestigungsmittel (5,9) aufweisen.
11. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder mindestens eines der Tragwerke (1a, 1b) mit Hohlprofilen, insbesondere Mehrkant- Rohren vorzugsweise aus Metall, gebildet ist.
12. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder mindestens eines der Tragwerke (1a,1b) wenigstens einen zur Abstützung gegen den Boden (11) angeordneten Stützfuß (7) vorzugsweise in stabartiger Form aufweist.
13. Möbel nach Anspruch 12 und einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die oder wenigstens eine der Mittelleisten (2,2a) mit dem Stützfuß (7) verbunden ist.
&iacgr;&ogr;
14. Sitz- oder Eckbank, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einer oder mehreren Grundplatten (12) zum Aufsitzen von Personen, und mit einem oder mehreren Bodenteüen (8), über die die eine oder mehreren Grundplatten (12) auf dem Boden (11) abstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die oder wenigstens eine der Grundplatten (12) oberhalb der jeweils zugeordneten Bodenteile (8) angeordnet sind und über diese seitlich überstehen (16).
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