DE29600585U1 - Sitz- oder Tischmöbel - Google Patents
Sitz- oder TischmöbelInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sitz- oder Tischmöbel, insbesondere Stuhl, Bank oder
Eckbank, mit einer oder mehreren Grundplatten zum Auflegen von Gegenständen oder zum Aufsitzen von Personen, und mit einem oder mehreren Bodenteilen,
über die die eine oder mehreren Grundplatten auf dem Boden abstellbar sind.
&iacgr;&ogr; Bekannt sind Eckbänke, bei denen die Grund- bzw. Sitzplatten über Schraubelemente
mit einem in der Regel rechteckigen Holzrahmen verbunden sind. Dieser ist vielfach einstückiger Bestandteil eines Seiten- und Bodengestells, das sich mit
Seitenwänden über die Sitzplatten hinaus erstreckt und diese zwischen sich fest angebracht hält. Insbesondere im letzteren Fall ist es schwierig, für ein und dasselbe
Bodengestell Sitzplatten je nach ästhetischem und/oder technischem Anforderungsprofi!
auszutauschen. Zudem erlaubt die Verwendung der Holzrahmenkonstruktion ein mehrmaliges Auf- und Abmontieren von Sitzplatten nur im begrenzten
Umfang, weil die Bohrungen in dem Holzrahmen durch mehrmaliges Ein- und Herausschrauben von Holzschrauben verschleißen. Entsprechendes gilt
für die Seiten- und Bodenteile.
Dem gegenüber ergibt sich die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe, ein Sitzoder
Tischmöbel zu schaffen, bei dem an ein und derselben, tragenden Grundkonstruktion
in flexibler Weise unterschiedlich gestaltete Boden-, Sitz- und/oder Tsichplattenteile modulartig je nach technischer oder ästhetischer Anforderung
auf- und abmontierbar sind. Zur Lösung wird bei einem Möbel mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die eine oder mehreren
Grundplatten und das oder die Bodenteile indirekt miteinander verbunden sind und zwar über ein oder mehrere Tragwerke, die mit ihren Grundebenen oder
Grundrissen etwa parallel zum Boden und im Abstand von diesem angeordnet
sind. Indem also beim erfindungsgemäßen Möbel eine in sich geschlossene, lasttragende
Konstruktion als Verbindungsglied zwischen Grundplatte und Bodentei!
eingesetzt ist, lassen sich daran die Bodenteüe und/oder Grundplatten schnell an-
und abmontieren. Die Tragwerkkonstruktion läßt sich leicht als unversell einsetzbares
Kernstück für das Möbel ausgestalten, was dessen Hersteilungs- und Lagerhaltungskosten
vermindert. Insbesondere kann das Tragwerk mit leicht und schnell handhabbaren Befestigungsmitteln für Bodenteile und Grundplatten versehen
werden, worüber diese genannten Komponenten einfach und rasch anbringbar oder lösbar sind. Damit ist es denkbar, daß beispielsweise nach mehreren
Jahren bei dem Möbelstück die am Tragwerk angebrachte Sitz- bzw. Grundplatte durch eine andere mit einem ästhetischen Aussehen ausgetauscht wird, die
&iacgr;&ogr; an den momentanen Geschmack angepaßt ist.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfiindung umfaßt das erfindungsgemäß eingesetzte
Tragwerk eine Mehrzahl von Streben und/oder Leisten, über welche sich Bodenteil und Grundplatte in mannigfachen Formgestaltungen befestigen lassen.
Gleichzeitig läßt sich durch zweckmäßige bzw. geschickte Anordnung der Leisten
zueinander eine außerordentliche Festigkeit und Stabilität des Möbels erreichen.
Insbesondere ist die Möglichkeit eröffnet, beim Tragwerk die Leisten in mehrere Kategorien zu unterteilen, beispielsweise in eine Kategorie „Seitenleisten" zur
Montage der Bodenteile daran und eine andere Kategorie „Mittelieisten" zur Montage
der oder wenigstens einer Grundplatte daran. Gleichzeitig können die Mittelleisten
dazu beitragen, die Seitenleisten untereinander zu verbinden, zu verstreben und damit die Stabilität zu erhöhen. Hierzu eignen sich im Rahmen von Tragwerken
Leistenanordnungen mannigfaltiger Art, beispielsweise in T-, L- oder Y-Form
und/oder sternartig und/oder mehreckig, beispielsweise Dreieck- oder Viereckform.
Das erfindungsgemäß mit Tragwerk ausgerüstete Möbel unterstützt noch eine
andere Erfindungsalternative für eine Sitz- oder Eckbank der eingangs genannten Art, die sich dadurch auszeichnet, daß die oder wenigstens eine der Grundplatten
oberhalb der jeweils zugeordneten Bodenteile angeordnet sind und über diese seitlich überstehen. Damit ist vermieden, daß Boden- und/oder Seitenwandteile
einen glatten Abschluß bilden und damit unnögtig die zur Verfügung stehende
Sitzfläche vermindern. Diese Erfindungsalternative wird bei Kombination mit der zuvor erläuterten Erfindungsaiternative - Möbel mit Tragwerk - noch verbessert:
Das Tragwerk schafft die Möglichkeit, die Grundplatte bzw. Sitzplatte mit Überstand
über das darunter befindliche Bodenteil zu montieren, das seinerseits an einem anderen Abschnitt des Tragwerks als die Grundplatte angebracht ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der Erfindung sowie aus den Zeichnungen. Diese zeigen in:
Fig.1 in Draufsicht ein Tragwerk für ein erfindungsgemäßes Möbel,
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß Linie H - Il in Fig. 1,
Fig. 3 in Draufsicht eine Variante des Tragwerks für ein erfindungsgemä
ßes Möbelstück,
Fig. 4 in Seitenansicht den Stützfuß für das Tragwerk gemäß Fig. 3,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht den Einsatz des Tragwerks gemäß Fig. 1
in ein erfindungsgemäßes Möbelstück,
Fig. 6 in perspektivischer Ansicht die Kombination des Tragwerks gemäß
Fig. 1 mit dem gemäß Fig. 3 im Rahmen einer erfindungsgemäßen Eckbank,
Fig. 7 in vergrößerter perspektivischer Ansicht das Tragwerk gemäß Fig. 3
im Eckbereich der Eckbank gemäß Fig. 6,
Fig. 8 eine Rückansicht auf die Eckbank gemäß Fig. 7, und
Fig. 9 perspektivisch die Eckbank gemäß Fig. 5 - 8 im zusammengebauten
Zustand.
Gemäß Fig. 1 eignet sich für ein erfindungsgemäßes Möbelstück ein Tragwerk 1a,
das aus einer Mitteileiste 2 und zwei an deren beiden Enden jeweils T-artig angebrachten
Seitenleisten 3 besteht. Insgesamt sind die Mittelleiste 2 und die beiden
Seitenleisten 3 zur Bildung eines &EEgr;-Grundrisses bzw. -umrisses über Schweißpunkte
4 in den von je einer Mittel- und Seitenieiste 2, 3 gebiideten Ecken verbunden.
Als Material dienen (innen hohle) Eisen-Vierkantrohre mit etwa rechteckigem
Querschnitt für die Leisten 2, 3 bzw. das Tragwerk. Zur Befestigung an sonstigen
Möbelteilen sind die Leisten 2, 3 mit über ihre Längen im Abstand voneinander verteilten Befestigungsbohrungen 5 versehen, die gemäß Fig,1 senkrecht
zur Grundebene des Tragwerks 1a bzw. der Zeichenebene und gemäß Fig. 2 auch zur Grundebene parallel bzw. parallel zur Längsrichtung der Mittelleiste 2
ausgerichtet sind. Das Tragwerk 1a gemäß Fig. 1 und 2 eignet sich vor allem als
tragender Konstruktionskern für unterschiedliche Baukomponenten zur Bildung einer länglichen Sitzbank.
Gemäß Fig. 3 liegt im Rahmen der Erfindung ein weiteres Tragwerk 1 b, das der
Bildung des Eckabschnitts einer Eckbank dient und zwischen einer längeren und einer dazu im rechten Winkel angeordneten, kürzeren Sitzbank angeordnet ist, die
jeweils mit dem Tragwerk 1a gemäß Fig. 1 und 2 ausgeführt sein können. Das abgewandelte Tragwerk 1 b besitzt zwei zueinander im rechten Winkel angeordnete
Seitenleisten 3. Diese sind miteinander über zwei Zwischenleisten 2 verbunden, die hintereinander angeordnet sind und dabei einen in der Grundebene bzw. Zeichenebene
gesehenen, rechtwinkeligen Verlauf bilden. Sie treffen jeweils im rechten Winkel bzw. T-artig auf den mittleren Bereich der Seitenleiste 3 und sind
an diesen mittels Schweißen befestigt. In gleicher Weise ist im Eckbereich, der
von den beiden genannten Mittelleisten 2 gebildet ist, eine Diagonalmittelleiste 2a
befestigt, die im gezeichneten Beispiel gegenüber den beiden diese tragenden
Mitteileisten 2 jeweils einen Winkel 6 von 135° bildet. Am freien Ende der Diagonalmittelleiste
2a ist eine besondere Befestigungsbohrung 5a ausgebildet, die dem Einstecken und der Befestigung eines Stützfußes 7 gemäß Fig. 4 dient.
Gemäß Fig. 5 ist das Tragwerk 1 a nach Fig. 1 an beiden parallel gegenüberliegenden
Bodenteilen 8 für eine Eckbank angebracht, indem dessen beide Seitenleisten 3 an die gegenüberliegenden Bodenteilinnenseiten mittels Schrauben 9
fixiert sind. Diese durchsetzen einige der in Fig. 2 bezeichneten Befestigungsbohrungen
5. An den oberen Enden der beiden Bodenteile 8 ist eine gemeinsame Rückenlehne 10 fixiert. Die Bodenteile 8 sind mit ihren Unterseiten auf dem Boden
abgestellt.
Die soeben erläuterte Anordnung ist gemäß Fig. 6 weiter zur Bildung einer Eckbank
ausgebaut. Dazu sind Eckrückenlehnen 10a, 10 b, zueinander rechtwinkelig
angeordnet, an jeweilige Hauptrückenlehnen 10 formbündig angeschlossen, die zu den jeweiligen Hauptsitzbänken gehören, die etwa nach Fig. 5 aufgebaut werden.
Im von den beiden Eckrückenlehnen 10a, 10b umgrenzten Bereich ist das
nach Fig. 3 strukturierte Tragwerk 1b angeordnet. Im in Fig. 6 gezeichneten Zustand
ist es mit seiner einen (in der Zeichnung rechten) Seitenleiste 3 bereits an das Bodenteil 8 einer Haupsitzbank befestigt.
Gemäß Fig. 7 ist dieselbe Befestigung auch für die (in der Zeichnung linke) Seitenleiste
3 am nächstliegenden Bodenteil 8 der (linken) Hauptbank durchgeführt.
Auf die Oberseiten der Mittelleisten 2 und der Seitenleisten 3 lediglich der H-artigen
Tragwerke 1a sind bereits die Grundplatten 12 angeschraubt, wobei die Schraubverbindungen die jeweiligen Leisten 2, 3 durchsetzen und mit der Unterseite
der Grundplatte 12 in Eingriff stehen. Der Montage bzw. Befestigung dienen jeweils die Befestigungslöcher 5 gemäß Fig. 1, die von den Schraubverbindungen
gemäß Fig. 5 und 6 im Falle der Grundplatten 12 in vertikaler Richtung durchsetzt
sind.
· I*
Nach Fig. 8 wird der Anschluß einer Eck-Rückenlehne 10a an die Hauptbank-Rückenlehne
10 mittels eines Verbindungsbleches 13 gesichert, das sich flächig
über den Fugen bzw. Stoßbereich der beiden aufeinander treffenden Schmalseiten der beiden Rückenlehnen 10,10a erstreckt. Der Befestigung können ebenfalls
Schrauben 9 dienen, die auch Rückenlehnenträger 14 in die Rückseite der Rükkenlehne
10 hinein durchsetzen; diese Rückenlehnenträger 14 sind mit den Bodenteilen
8 einstückig integriert und stehen von deren Grundkörper im hinteren Bereich schräg nach oben vor.
Gemäß Fig. 9 wird die Eckbank fertiggestellt, indem für den von den beiden Eckrückenlehnen
10a, 10b umgrenzten Eckbereich die zugehörige, entsprechend geformte Eckgrundplatte 12a auf die Oberseite des Y-artigen Tragwerks 1b gemäß
Fig. 3 aufmontiert wird. Die Eckgrundplatte 12a wird noch zusätzlich in ihrem
hinteren, nach außen vorspringenden Eckbereich durch den Stützfuß 7 getragen, der im freien Endbereich der Diagonalmittelleiste 2a angebracht ist. Die jeweiligen
Grundplatten 12 der beiden Haupt-Sitzbänke stehen an ihren freien Schmalrändern 15 mit einem Überstand 16 gegenüber den jeweils darunter befindlichen Bodenteilen
8 vor. Diese bilden Seitenwandungen, worauf die jeweiligen Tragwerke 1 a, 1 b und die aufgesetzten Grundplatten 12,12a getragen sind.
Claims (14)
1. Sitz- oder Tischmöbel, insbesondere Stuhl, Bank oder Eckbank, mit einer
oder mehreren Grundplatten (12,12a) zum Auflegen von Gegenständen oder Aufsitzen von Personen, und mit einem oder mehreren Bodenteüen
(8), über die die eine oder mehreren Grundplatten (12,12a) auf dem Boden
(11) abstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte(n) (12,12a) und das oder die Bodenteile (8) mittelbar über ein oder mehrere
Tragwerke (1a, 1b) verbunden sind, die mit ihren Grundebenen etwa parallel
&iacgr;&ogr; zum Boden (11) und im Abstand von diesem angeordnet sind.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das oder wenigstens
eines der Tragwerke (1a, 1b) an der oder den Unterseiten der Grundplatte^)
(12,12a) befestigt ist.
3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das oder
wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) an gegenüberliegenden Innenseiten des oder der Bodenteile (8) befestigt ist.
4. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das oder wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) aus einer oder
mehreren, untereinander zumindest teilweise verbundenen Streben oder Leisten (2,2a,3) gebildet ist, die zur Befestigung an den Bodenteüen (8)
und/oder an der Grundplatte (12,12a) angeordnet und ausgebildet sind.
5. Möbel nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Seitenleisten
(3), die dem oder mindestens einem der Bodenteile (8) zugeordnet und mit einer oder mehreren Mittelleisten (2) verbunden sind, die der oder mindestens
einer der Grundplatten (12,12a) zugeordnet sind.
6. Möbel nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine oder zwei Seitenleisten
(3), zu der oder denen sich die oder wenigstens eine der Mittelieisten (2) vorzugsweise in L-, oder T- beziehungsweise &EEgr;-artiger Grundform (Fig.1)
erstreckt.
7. Möbel nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das oder
wenigstens eines der Tragwerke (1a,1b) zwei oder mehr Leisten (2,3) aufweist,
die untereinander in T-, L- oder Y-Form und/oder sternartig und/oder polygonal, insbesondere in Dreieckform, verbunden sind.
8. Möbel nach Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenleisten
(3) über Mittelleisten (2) miteinander verbunden sind, die zueinander in L- oder Y-Form und/oder sternartig (Fig.3) und/oder polygonal, insbesondere
in Dreieckform, angeordnet sind.
9. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragwerk (1a, 1b) Befestigungsmittel (5,9) aufweist, die zum
oder zu den Bodenteilen (8) und zur oder zu den Grundplatten (12,12a) gerichtet
sind.
10. Möbel nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die oder wenigstens eine der Seitenleisten (3) die zu dem oder den Bodenteilen (8) gerichteten Befestigungsmittel (5,9), und die
oder wenigstens eine der Mittelleisten (2,2a) die zu der oder den Grundplatten (12,12a) gerichteten Befestigungsmittel (5,9) aufweisen.
11. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das oder mindestens eines der Tragwerke (1a, 1b) mit Hohlprofilen,
insbesondere Mehrkant- Rohren vorzugsweise aus Metall, gebildet ist.
12. Möbel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das oder mindestens eines der Tragwerke (1a,1b) wenigstens einen
zur Abstützung gegen den Boden (11) angeordneten Stützfuß (7) vorzugsweise
in stabartiger Form aufweist.
13. Möbel nach Anspruch 12 und einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die oder wenigstens eine der Mittelleisten (2,2a) mit dem Stützfuß (7) verbunden ist.
&iacgr;&ogr;
14. Sitz- oder Eckbank, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche,
mit einer oder mehreren Grundplatten (12) zum Aufsitzen von Personen,
und mit einem oder mehreren Bodenteüen (8), über die die eine oder
mehreren Grundplatten (12) auf dem Boden (11) abstellbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die oder wenigstens eine der Grundplatten (12) oberhalb
der jeweils zugeordneten Bodenteile (8) angeordnet sind und über diese seitlich überstehen (16).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600585U DE29600585U1 (de) | 1996-01-15 | 1996-01-15 | Sitz- oder Tischmöbel |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29600585U DE29600585U1 (de) | 1996-01-15 | 1996-01-15 | Sitz- oder Tischmöbel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600585U1 true DE29600585U1 (de) | 1996-05-23 |
Family
ID=8018033
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600585U Expired - Lifetime DE29600585U1 (de) | 1996-01-15 | 1996-01-15 | Sitz- oder Tischmöbel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600585U1 (de) |
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1996
- 1996-01-15 DE DE29600585U patent/DE29600585U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960704 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991103 |