DE2952329B1 - Klarinette mit unterschiedlichen Durchmessen bzw. Volumina der verschiedenen Abschnitte der Laengsbohrung - Google Patents
Klarinette mit unterschiedlichen Durchmessen bzw. Volumina der verschiedenen Abschnitte der LaengsbohrungInfo
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Description
ORIGINAL INSPECTED
22 Abschnitt und einem Punkt zwischen dem 26. und dem 29. Abschnitt den engsten Bereich und stellt die
Grundbohrung dar.
Die im Anspruch 1 erwähnte Volumenerweiterung läßt sich in einfachster Weise durch eine Durchmesservergrößerung der Längsbohrung in dem angegebenen
Bereich erreichen. Dabei können je nach Länge des erweiterten Bereichs Durchmesservergrößerungen,
ausgehend von einer Grundbohrung von 14, 80 mm in der Größenordnung von 4Ao bis 20Ao vorgenommen
werden, je nachdem, ob die Erweiterung vom 8. bis zum 3. oder nur bis zum 6. Abschnitt reicht. Bei einer kurzen
Erweiterung muß natürlich zur Erzielung des Volumenzuwachses die Durchmessererweiterung wesentlich
größer ausfallen als bei einem längeren erweiterten Bereich.
Der Teil oberhalb der Ausweitung, d. h. in Richtung auf das Fäßchen, und auch das Fäßchen können so eng
gehalten werden wie die Bohrung unterhalb der Ausweitung. Wenn der Bereich oberhalb der Ausweitung einen größeren Durchmesser als der Bereich
unterhalb der Ausweitung aufweist, so fällt die Ausweitung nicht so groß aus, als wenn dieser obere
Bereich genau so eng ist wie der sich nach unten an die Ausweitung anschließende Bereich.
Durch die Erfindung ist es in einfacher Weise möglich, die Klarinette zu fertigen, da das Oberteil von oben her
entsprechend der größten Weite im erweiterten Bereich aufgebohrt wird und der Bereich zwischen dem
0. Abschnitt und einem Punkt, der zwischen dem 6. Abschnitt und dem 2. Abschnitt liegt, wird dann durch
ein Einsatzstück, beispielsweise eine Kunststoffhülse, wieder verengt
Die Durchmessererweiterung kann auch kombiniert sein mit einer Tonlochvergrößerung in diesem Bereich,
wodurch ebenfalls zusätzlich Raum geschaffen wird. Es ist auch möglich, eine Volumenvergrößerung der
Längsbohrung in diesem Bereich durch radiale Bohrungen, die an ihrer Außenseite verschlossen werden, also
durch Sacklöcher, zu erzielen. Die Durchmesservergrößerung kann geringer gehalten werden, wenn der nach
der Erweiterung in Richtung auf das Fäßchen vorgesehene enge Bereich etwas weiter gehalten wird
als die unterhalb der Ausweitung befindliche Grundbohrung. Die für die Erweiterung angegebenen Durchmes-
servergrößerungen beziehen sich auf Klarinetten, bei denen nicht noch zusätzlich durch Vergrößerung oder
Herabsetzung von Tonlöchern Änderungen im Sinne einer Raumvergrößerung bei der Längsbohrung geschaffen worden sind. so
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Maßnahmen angegeben, die, wenn sie mit der
Maßnahme nach Anspruch 1 kombiniert werden, weitere Verbesserungen bei der Reinstimmung der
Duodezimen und der hohen Lage bewirken.
Selbstverständlich sind die einzelnen Maßnahmen, die in den Unteransprüchen angegeben sind, nur als
näherungsweise Richtlinien für den Fachmann anzusehen, die in Abhängigkeit von dem vorgegebenen
Tonlochnetz, dem verwendeten Mundstück, dem Durchmesser und der Lage der Duodezimenhülse und der Art
des verwendeten Blattes, um einige Einflußfaktoren zu nennen, noch genauer abgestimmt werden müssen. So
wird man beispielsweise den Durchmesser des Mundstücks bei einem leichten Blatt etwas größer wählen es
können als bei einem schwereren Blatt Weiterhin kann beispielsweise bei einem engeren Mundstück ein lägeres
Fäßchen verwendet werden. Diese Maßnahmen sind
ebenso wie die nach Anspruch 1 vorgeschlagene
Ausweitung hinsichtlich der Feinabstimmung durch Experimente festzulegen, weil sich die einzelnen
Maßnahmen, die insgesamt angesprochen sind, gegenseitig beeinflussen und ergänzen. So ist es beispielsweise
bei der nach Anspruch 1 vorgesehenen Ausweitung nicht unbedingt erforderlich, daß diese Ausweitung mit
einem schroffen Absatz vorgesehen ist, sondern falls der ausgeweitete Bereich über mehrere Abschnitte, beispielsweise vom Abschnitte bis zum Abschnitt3,
vorgesehen ist, kann eine stufenförmige Ausweitung oder eine Ausweitung mit einer gekrümmten Wandbegrenzung vorgesehen sein, wenn nur die grundlegende
Tatsache verwirklicht ist, daß in dem angegebenen oberen Bereich eine in bezug auf die enge Grundbohrung sehr große Ausweitung vorgesehen ist, an die sich
mit Einschluß des Fäßchens eine Verengung anschließt Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den Ansprüchen und der
Zeichnung, in der die Erfindung beispielsweise dargestellt ist. In der Zeichnung, in der in Längsrichtung ein
anderer Maßstab als in Querrichtung vorgesehen ist, zeigt
F i g. 1 den Verlauf einer Längsbohrung einer Klarinette;
Fig.2 die Längsschnittform des Oberstücks einer
Klarinette, wobei nur die rechte Begrenzung der Längsbohrung dargestellt ist; und
Fig.3 eine weitere abgeänderte Ausführungsform
der Längsbohrung einer Klarinette vom Mundstück bis einschließlich Oberstück, wobei wie in F i g. 2 nur die
rechte Begrenzungslinie der Bohrung dargestellt ist
Wie aus den einzelnen Figuren ersichtlich, ist die Längsbohrung der Klarinette in einzelne Abschnitte
von jeweils 1 cm Länge unterteilt, wobei der Abschnitt 0 an dem dem Fäßchen zugewandten Ende des Oberstücks der Klarinette vorgesehen ist Die engste Stelle
der Längsbohrung befindet sich im Bereich der Abschnitte 8 bis 26. Diese Grundbohrung weist im
dargestellten Ausführungsbeispiel einen Durchmesser von 14, 70 mm auf. Zwischen dem Abschnitt 8 und dem
Abschnitt 3,5 ist eine bezogen auf die Grundbohrung sehr große Ausweitung auf einen Durchmesser von
15,50 mm vorgesehen. An das Oberstück, das mit 1 bezeichnet ist schließt sich das Fäßchen 2 an, welches
den gleichen Durchmesser wie das Oberstück im Bereich zwischen dem Abschnitt 3,5 und 0 aufweist,
wobei dieser Durchmesser dem Durchmesser der Grundbohrung entspricht und 14,70 mm beträgt An das
Fäßchen 2 schließt sich das zylindrische Mundstück 3 an, das einen Durchmesser von 15,25 mm aufweist Bei der
in F i g. 1 dargestellten Klarinette ist ein Vandoren-Mundstück mit Bahn Nr. 45 verwendet worden. Bei
Verwendung eines leichten Blattes wurde das Mundstück zum Fäßchen hin auf 15,50 mm zusätzlich konisch
erweitert wie dies mit der gestrichelten Linie 4 angedeutet ist. Die Länge des Fäßchens ist bei den
angegebenen Maßen so abgestimmt worden, daß die Grundstimmung 440 Schwingungen für a'beträgt
Die dargestellte Ausweitung von 8A0 mm im Bereich
zwischen den Abschnitten 8 und 3,5 ist ein empfehlenswertes Richtmaß, das bei den meisten Klarinetten zu
einem sehr guten Resultat führt Feinheiten müssen experimentell von Fall zu Fall festgehalten werden.
Selbstverständlich spielt dabei die Größe und die Anordnung der Tonlöcher eine große Rolle. Es ist nicht
von ausschlaggebender Bedeutung, daß die Ausweitung
zwischen den Abschnitten 8 und 3,5 wie in F i g. 1 dargestellt besonders schroff ausgebildet ist, sondern es
können auch mehrere Absätze vorgesehen sein, wie dies in F i g. 2 dargestellt ist. Dort beginnt der erste Absatz
beim Abschnitt 9 und die Ausweitung ist beim Abschnitt 33 beendet Dieses Beispiel zeigt, daß bei Ausbildung
mehrerer Stufen hintereinander die im Anspruch 1 angegebenen Grenzen der Ausweitung geringfügig
verschoben werden können, ohne daß wesentlich schlechtere Ergebnisse erzielt werden. Bei den durchgeführten
Versuchen wurde jedoch festgestellt, daß bei Anordnung der Ausweitung zwischen dem 8. und dem
3. Abschnitt die günstigsten Ergebnisse erzielt wurden. FQr den Fachmann ist es aber ohne weiteres erkennbar,
daß eine Über- oder Unterschreitung dieser angegebenen Grenzen nicht schlagartig zu einer Verschlechterung
führt Vielmehr ist die Verschlechterung nur allmählich und hängt von der Größe der vorgenommenen
Abweichung gegenüber dem im Anspruch 1 angegebenen Bereich ab.
Bei der in Fig.2 dargestellten Bohrung ist die
Grundbohrung mit einem Durchmesser von 1430 mm
vorgesehen, der erste Absatz weist einen Durchmesser von 15,00, der zweite Absatz einen Durchmesser von
15,20, der dritte Absatz einen Durchmesser von 15,40
auf und der größte Durchmesser der Ausweitung beträgt 15,60 mm. Die Absätze weisen in Längsrichtung
jeweils die Länge eines Abschnittes, also 1 cm, auf. Die Grundbohrung mit dem Durchmesser 14,80 ist im
wesentlichen bis zum Ende des Oberstücks beibehalten. Wie mit gestrichelter Linie angedeutet, weist das
anschließende Unterstück der Klarinette nach einem Absatz, der sich noch im Oberstück befindet und sich
Ober eine Länge von etwa IV2 cm erstreckt, einen
Durchmesser von 14,70 mm auf. Diese Verengung kann im Unterstück fortgeführt werden.
Bei den Ausführungsformen nach den F i g. 1 und 2 ist das Fäßchen mit dem gleichen Durchmesser ausgeführt
wie der Bereich zwischen Abschnitt 0 und dem Abschnitt 3,5. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Vielmehr kann das Fäßchen sowohl einen größeren als auch einen kleineren Durchmesser als der Bereich
zwischen den Abschnitten 33 und 0 aufweisen. Die Verengung nach der großen Ausweitung wurde
unmittelbar oberhalb, d. h. in Richtung auf das Fäßchen, der Duodezimenhülse vorgenommen. Hierdurch ist es
möglich, das Oberstück von oben her beispielsweise bis zum Abschnitte mit einem Durchmesser von 15,50
aufzubohren und die Verengung zwischen dem Abschnitt 0 und 33 dadurch zu erhalten, daß eine
Kunststoffhülse mit den entsprechenden Durchmessern eingesetzt wird. Die Duodezimenhülse befindet sich
dann unterhalb der Kunststoffhülse.
Ist die Bohrung der Abschnitte 33 bis 0 bzw. die
Bohrung des Fäßchens weiter als die Grundbohrung, d.h. die Bohrung zwischen dem 8. und dem 26.Abschnitt
so ist eine Reduzierung der Ausweitung zwischen den Abschnitten 8 und 33 auf 6A0 bis 'Ao statt
wie dargestellt 8Ao zweckmäßig, um gleich gute Ergebnisse zu erzielen. Hieraus läßt sich ableiten, daß
bei einem größeren Durchmesser des Bereiches zwischen den Abschnitten 3,5 und 0 und des Fäßchens
als es dem Durchmesser der Grundbohrung entspricht wobei diese Durchmesservergrößerung gegenüber der
Grundbohrung etwa 5Aoo bis 30ZiOo betragen kann, es
zweckmäßig ist, die Ausweitung zwischen den Abschnitten 8 und 3,5 um etwa V100 bis 30A0O mm zu verringern. Je
ίο kleiner der Durchmesser zwischen den Abschnitten 8
und 33 ist, umso enger kann die Bohrung des Mundstücks gewählt werden.
Bei einer anderen in der Zeichnung nicht dargestellten Klarinette mit einem Leblanc-Tonlochnetz wurde
eine Grundbohrung mit einem Durchmesser von 14,80 mm zwischen den Abschnitten 8 und 26 gewählt
Die Ausweitung zwischen den Abschnitten 8 und 33 betrug 1535 mm und der Durchmesser im Bereich
zwischen den Abschnitten 3,5 und 0 wurde mit 15,95 mm, also l5Aoo mm weiter als die Grundbohrung,
gewählt. Bei diesen Abmessungen wurde eine sehr gute Reinstimmung der Duodezimen erzielt ohne daß die
Töne der hohen Lage zu tief ausfielen.
Wird die Bohrung in der Mitte der Klarinette gegenüber dem oberen Teil verengt und zwar durch
einen oder mehrere zylindrische Absätze oder eine konische Bohrung, wie sie in F i g. 3 dargestellt ist so
kann die Ausweitung im Bereich zwischen den Abschnitten 8 und 3,5 geringer ausfallen. Bei der in
F i g. 3 dargestellten Längsbohrung beträgt der Durchmesser am unteren Ende des Oberstücks, d.h. am
Abschnitt 22,14,70 mm und erfährt eine Aufweitung bis zum Abschnitt 8 auf einen Durchmesser von 14,84 mm.
Die Ausweitung im Bereich zwischen den Abschnitten 8 und 33 beträgt 15,40 mm, während der Durchmesser in
dem Bereich zwischen dem Abschnitt 3,5 und 0 sowie der Durchmesser des Fäßchens 14,80 mm betragen. Das
zylindrische Mundstück weist einen Durchmesser von 15,25 mm auf. Bei diesem Beispiel ist es auch möglich,
den engen Bereich oberhalb der Aufweitung, also den Bereich zwischen dem Abschnitt 3,5 und dem
Mundstück, auf das Maß der Grundbohrung, nämlich auf einen Durchmesser von 14,70 mm zu verengen, wie dies
mit gestrichelten Linien dargestellt ist. In diesem Falle, der mit gestrichelten Linien dargestellt ist empfiehlt es
sich, die Ausweitung im Bereich zwischen dem Abschnitt 8 und 3,5 wieder etwas zu erweitern, so daß
dieser Bereich einen Durchmesser von 1530 mm aufweist. Eine Aufweitung des Fäßchens in Richtung auf
so das Mundstück ist zu empfehlen, wenn das Mundstück enger als dargestellt gebohrt ist
Es ist dam Fachmann bekannt, daß es Mundstückbahnen gibt, die die Duodezimen verengen und solche, die
eine Erweiterung der Duodezimen herbeiführen. Aus diesem Grunde kann die Bohrung des Mundstückes bei
einem Verlauf der Längsbohrung entsprechend F i g. 3 zwischen 14,70 bis etwa 15,25 mm betragen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Klarinette mit unterschiedlichen Durchmessern bzw. Volumina der verschiedenen Abschnitte der
Längsbohrung, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Einteilung der Klarinette in gleich
lange Abschnitte von 1 cm, wobei die Einteilung an dem dem Fäßchen zugeordneten Ende des Oberstücks mit 0 beginnt, die Längsbohrung im Bereich
zwischen dem 10. und dem 2. Abschnitt gegenüber den angrenzenden Bereichen unter Beibehaltung des
bestehenden Tonlochnetzes eine Durchmessererweiterung in der Größenordnung von 4Ao bis
20ZtO mm bzw. unter Einschluß etwaiger Tonlochveränderungen in dem erweiterten Bereich eine \'->
Volumenzunahme von 300 bis 3000 mm3 gegenüber einer gedachten gleichmäßig durchlaufenden
Grundbohrung aufweist.
2. Klarinette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausweitung vorzugsweise zwi-
sehen dem Abschnitt 8 und dem Abschnitt 3,5 vorgesehen ist.
3. Klarinette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der von einer Volumenerweiterung freie und zwischen dem Abschnitt 0 und einem
zwischen den Abschnitten 2 und 6 gelegene Punkt befindliche Bereich der Längsbohrung den gleichen
oder einem um 1A0 bis 3/iomm gegenüber der
Grundbohrung erweiterten Durchmesser aufweist.
4. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem gegenüber
der Grundbohrung unterhalb der Ausweitung vergrößerten Durchmesser in dem zwischen dem
Abschnitt 0 und einem zwischen den Abschnitten 2 und 6 gelegenen Punkt befindlichen Bereich die
Ausweitung geringer ist als bei gleich engen Bereichen zu beiden Seiten der Ausweitung.
5. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fäßchen in
Richtung auf das Mundstück um 2Ao bis Vi0 mm to
konisch aufgeweitet ist.
6. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsbohrung
ausgehend von dem zwischen dem 26. und dem 29. Abschnitt gelegenen Punkt bis zu dem sich zur
Stürze hin erweiternden Konus eine Durchmesserzunahme von 8/ioo mm pro Abschnitt aufweist.
7. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück einen
Durchmesser aufweist, der etwa um 5A0 bis 8/)0 mm so
größer als die Grundbohrung des Oberstücks ist.
8. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fäßchen im
wesentlichen den gleichen Durchmesser wie der von einer Volumenerweiterung freie und zwischen dem
Abschnitt 0 und einem zwischen den Abschnitten 2 und 6 gelegenen Punkt befindliche Bereich der
Längsbohrung aufweist
9. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich mit der
Volumenzunahme sich unmittelbar unterhalb der Duodezimenhülse anschließt.
10. Klarinette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des
Fäßchens auf eine Grundstimmung von a '/440 6S abgestimmt ist
Die Erfindung bezieht sich auf eine Klarinette mit unterschiedlichen Durchmessern bzw. Volumina der
verschiedenen Abschnitte der Längsbohrung.
Eine Klarinette dieser Art geht beispielsweise aus der
DE-AS 23 33 540 als bekannt hervor. Dort ist zwar eine gute Reinstimmung der Duodezimen erreicht worden,
es verblieben jedoch noch gewisse Schwierigkeiten mit den Tönen der hohen Lage.
Dieses Problem wurde zwar mit einer Klarinette gemäß der DE-AS 27 16 786 weitgehend gelöst d. h. es
können bei Anwendung des in der DE-AS 27 16 786 beschriebenen Prinzips der Ausgestaltung der Volumina
einzelner Abschnitte der Längsbohrung im wesentlichen alle Duodezimen optimal eingestimmt werden, und
es ist auch möglich zu vermeiden, daß die Töne der hohen Lage zu tief werden, doch erfordert dieses
bekannte Prinzip einen verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand.
Es ist nämlich notwendig, äußerst präzis bei der Ausbildung der sich über einen bestimmten Bereich
stetig verändernden Längsbohrung zu arbeiten. Außerdem kann es bei bestimmten Tonlochsystemen zweckmäßig sein, die Tonlöcher zu vergrößern und/oder tiefer
zu setzen, um den an bestimmten Stellen der Längsbohrung erforderlichen Raumgewinn zu erzielen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Klarinette zu schaffen, bei der ebenfalls weitgehend alle Duodezimen
reingestimmt werden können und bei der obendrein auch noch die Töne der hohen Lage stimmen, und dies
bei einem verhältnismäßig geringen Arbeitsaufwand bei der Herstellung der Längsbohrung, wobei obendrein
auch noch auf ein Heruntersetzen der Tonlöcher verzichtet werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus Anspruch 1. Das Wesentliche der Erfindung besteht darin, daß in
dem Bereich zwischen dem 10. und dem 2. Abschnitt vorzugsweise zwischen dem Abschnitte und dem
Abschnitt 3,5 eine Ausweitung vorgesehen ist, die gegenüber den angrenzenden Bereichen verhältnismäßig groß ist. Das Prinzip besteht also darin, daß man
zwischen zwei verhältnismäßig engen Bereichen eine sehr große Ausweitung vorsieht, die in dem Bereich
zwischen dem 10. und dem 2. Abschnitt liegt Selbstverständlich ist es auch möglich, die Ausweitung auf einen
verhältnismäßig kurzen Bereich, beispielsweise zwischen dem 8. und dem 6. Abschnitt, zu begrenzen.
Wesentlich hierbei ist, daß die angegebene Volunienzunahme gegenüber der durchlaufenden gedachten
Grundbohrung vorgesehen ist. Als Grundbohrung wird hierbei der Bereich unterhalb der Ausweitung angesehen, der bis zum 22. Abschnitt ausgehend vom unteren
Punkt der Ausweitung, vorzugsweise zylindrisch oder leicht konisch mit einer Durchmesserabnahme von
'/100 mm ausgehend vom unteren Punkt der Ausweitung bis zum 22. Abschnitt, ausgebildet ist Dieser Bereich
vom unteren Endpunkt der Ausweitung bis zum 22. Abschnitt kann jede beliebige Form bekannter
Klarinetten aufweisen, d.h. es können in diesem Abschnitt auch Absätze vorgesehen sein. Vorzugsweise
ist der Bereich zwischen dem 22. Abschnitt und einem Punkt zwischen dem 26. und dem 29. Abschnitt
zylindrisch ausgeführt und dem Durchmesser der Grundbohrung angepaßt, sofern diese vom 22. Abschnitt bis hinauf zur Ausweitung ebenfalls zylindrisch
ist. Wenn der Bereich zwischen dem 22. Abschnitt und dem unteren Endpunkt der Ausweitung ausgeweitet mit
Absätzen oder sonstigen Durchmesserveränderungen versehen ist, dann bildet der Bereich zwischen dem
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