DE19619001A1 - Mensur für Holzblasinstrumente - Google Patents
Mensur für HolzblasinstrumenteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Mensur für ein Tonlöcher aufweisendes
Holzblasinstrument nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und ein
Verfahren zur Berechnung einer solchen Mensur nach dem Oberbegriff
des Anspruches 35.
Der Klangkörper von Holzblasinstrumenten weist eine Hüllfläche auf,
die bei Klarinetten und Querflöten im wesentlichen zylindrisch und
bei Saxophonen, Oboen und Fagotten im wesentlichen konisch sich er
weiternd verläuft. Das Verhältnis von Länge und Weite des Klangkör
pers wird bei Blasinstrumenten als Mensur bezeichnet.
In dieser Hüllfläche sind mehrere Tonlöcher vorgesehen, mit denen
die Länge der im Klangkörper schwingenden Luftsäule beeinflußt wer
den kann, so daß durch Verschließen bestimmter Tonlöcher ein Ton
erzeugt wird, der mehr oder weniger gut der Frequenz eines Tones
auf der chromatischen Tonleiter angenähert ist. Da die Tonlöcher,
bedingt auch durch die Wandstärke des Instrumentes auch eine be
stimmte Bauhöhe haben, wird durch sie das bei der Tonerzeugung
schwingende Luftvolumen des Klangkörpers im Vergleich zum Luftvolu
men eines Klangkörpers ohne Tonlöcher vergrößert. Demgegenüber sind
die zum Überblasen bestimmter Töne gebräuchlichen Oktav- oder Duo
dezimöffnungen keine Tonlöcher in diesem Sinne, da ihre Abmessun
gen, d. h. ihr Querschnitt, wesentlich kleiner sind als die
Tonlöcher und durch sie das schwingende Luftvolumen des
Klangkörpers nicht nennenswert vergrößert wird. Sie dienen dazu,
die Frequenz eines Tones zu verdoppeln (Oktavierung) bzw. zu ver
dreifachen (Duodezimierung).
Das schwingende Luftvolumen des Klangkörpers ohne Tonlöcher oder
von Teilen davon wird nachfolgend als geometrisches Instrumenten
volumen, geometrisches Korpusvolumen etc. bezeichnet, welches von
der ersten Hüllfläche umfaßt wird. Demgegenüber wird als akustisch
wirksames Instrumentenvolumen, akustisch wirksames Korpusvolumen
etc., das im Klangkörper für die Resonanzerzeugung tatsächlich zur
Verfügung stehende Luftvolumen bezeichnet, welches von einer zwei
ten Hüllfläche umfaßt wird. Im allgemeinen ist das akustisch wirk
same Instrumentenvolumen das um die zusätzlichen Volumina der Ton
löcher vergrößerte geometrische Instrumentenvolumen.
Es sind Vorschläge bekannt geworden, mit denen die Stimmung eines
Holzblasinstrumentes verbessert werden soll. So schlägt die US-PS-5 208 411
für Saxophone vor, im Bereich zwischen dem höchstgelegenen
Tonloch und dem Mundstück eine ringförmige Volumenerweiterung
vorzusehen, um eine exaktere Oktavierung zu erreichen. Es ist aus
der US-PS-3 783 732 auch bekannt, im Bereich zwischen dem
höchstgelegenen Tonloch und dem Mundstück eine stets verschlossene
Luftkammer vorzusehen.
Für Klarinetten wird in DE-OS-23 33 540 oder DE-OS-29 52 329 vorge
schlagen, durch eine Querschnittserweiterung oberhalb eines jeden
Tonloches die Tonhöhe der in die Duodezime überblasenen Töne ge
zielt zu beeinflussen und genauer einzustellen. Dem gleichen Zweck
soll die in DE-AS-27 17 786 vorgeschlagene Mensur des Oberstücks
einer Klarinette dienen. In einer anderen Ausführungsform schlägt
diese Druckschrift zur Veränderung bestimmter Töne vor, das aku
stisch wirksame Instrumentenvolumen durch geeignete Wahl der Lage
und Größe der Tonlöcher auf das geometrische Instrumentenvolumen
abzustimmen.
Nachteilig an all diesen Vorschlägen ist, daß sie aufwendig sind
und auch nicht zu einer voll befriedigenden Oktavierung bzw. Duo
dezimierung führen, das heißt daß in der Oktave bzw. Duodezime die
Frequenz des überblasenen Tones nicht im Verhältnis 2 : 1 bzw. 3 : 1
zum zugeordneten Grundton steht, sondern hörbar von ihm abweicht.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein
Holzblasinstrument und ein Verfahren dafür zu schaffen, welches die
Nachteile der bekannten Holzblasinstrumente nicht mehr aufweist
bzw. gegenüber diesen verbessert ist. Insbesondere sollen damit
ausgeglichenere akustische Verhältnisse erreicht werden, das heißt
verbesserter Klang, verbesserte Ansprache mit geringerem
Blaswiderstand und verbesserte Stimmung der Töne, insbesondere in
der Oktave bzw. Duodezime.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nach Anspruch 1 erfindungsgemäß
dadurch, daß die Mensur auf das akustisch wirksame Instrumenten
volumen abgestimmt ist. Mit einer solchen Abstimmung werden die In
strumenteneigenschaften, im Gegensatz zu der im Stand der Technik
bekannten Abstimmung der Mensur auf das geometrische Instrumenten
volumen, außerordentlich verbessert. Die Mantelfläche des Instru
ments wird in dem Längenabschnitt, in dem die Tonlöcher liegen,
durch die erste Hüllfläche gebildet. Die zweite Hüllfläche ist dort
eine imaginäre Fläche. Demgegenüber wird die Mantelfläche in dem
verbleibenden, blasseitigen Instrumentenabschnitt (ohne Tonlöcher)
von der zweiten Hüllfläche gebildet. Nach Anspruch 36 gelingt die
Lösung der Aufgabe durch die Maßnahmen: Ermittlung des Tonlochge
samtvolumens durch Zusammenzählen der zusätzlichen Volumina der be
rücksichtigten Tonlöcher und Dimensionierung des Anfangsbereiches
derart, daß sein korrigiertes Anfangsbereichsvolumen VA* der Glei
chung VA* = (VI - VK) × (VK + VT)/VK genügt, wobei VI das gesamte
Innenvolumen des Instrumentes ohne die Tonlöcher und VK das geome
trische Korpusvolumen ohne Tonlöcher ist.
Mit den Ansprüchen 2-7 werden Ausführungsformen der Hüllflächen be
schrieben. Die Hüllfläche begrenzen zwar radial die geometrischen
und akustisch wirksamen Volumina, wodurch aber nicht ausgeschlossen
sein soll, daß diese über die entsprechenden Volumenabschnitte ein
zelner Längenabschnitte des Instrumentes, z. B. Anfangsbereich, Kor
pus, hinausragen. Bevorzugterweise wird vorgeschlagen, daß auch die
zweite Hüllfläche rotationssymmetrisch zu einer Längsachse des In
strumentes verlaufen soll. Vorteilhafterweise sind die zusätzlichen
Tonlochvolumina - im Querschnitt gesehen - imaginär auf einer ge
schlossenen Ringfläche um die erste Hüllfläche verteilt. Gemäß An
spruch 4 wird ein stetiger Verlauf der zweiten Hüllfläche vorge
schlagen, das heißt ein Verlauf entlang der Längsachse ohne sprung
hafte Querschnittserweiterung; jedem Punkt auf der Längsachse ist
nur ein Durchmesser der zweiten Hüllfläche zugeordnet.
Mit den Ansprüchen 8-16 wird das akustisch wirksame Instrumenten
volumen weitergebildet. Die gemäß Anspruch 10 für das Tonlochge
samtvolumen zu berücksichtigenden Tonlöcher sind vorzugsweise alle
Tonlöcher des Instruments; zur Ermittlung des akustisch wirksamen
Volumens kann jedoch eine Betrachtung eines Teils der Tonlöcher, z. B.
beim Saxophon der am geraden Teil befindlichen, genügen. Das in
Anspruch 12 beschriebene Verschlußelement kann eine Klappe (bei
Saxophonen und Böhmflöten) und/oder die Fingerkuppe eines Spielers
(bei Klarinetten, Oboen, Fagotten) sein.
Die Verhältnisse bei einem Instrument mit einem Anfangsbereich, auf
dessen blasseitiges Ende ein Mundstück aufgesteckt wird und dessen
anderes Ende mit einem Korpus, in dem sämtliche Tonlöcher des In
strumentes vorgesehen sind, verbunden ist, sind in den Ansprüchen
17-31 beschrieben. Der Anfangsbereich bei einer Klarinette wird
durch die Birne und einen Teil des Oberstückes gebildet, bei einer
Flöte durch das Kopfstück, bei einem Saxophon durch den Bogen, bei
einem Fagott durch das Es und bei einer Oboe von einem Teil des
Oberstückes. Die erfindungsgemäße Mensur folgt im Korpusbereich der
ersten, im Anfangsbereich der zweiten Hüllfläche.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 32-35
beschrieben.
Von dem in dieser Anmeldung genannten Verhältnis zur Veränderung
der Anfangsmensur VA*/VA = VK*/VK, insbesondere in den Ansprüchen
16, 21, 22, 25 und 26, sind Abweichungen im Bereich von bis zu 20%,
(vorteilhafterweise aber max. 10%) nach oben oder unten möglich.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den An
sprüchen und der Zeichnung, in der die Erfindung beispielsweise
dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 ein Alt-Saxophon in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2a ein übliches zylinderförmiges Holzblasinstrument im Längs
schnitt;
Fig. 2b das Instrument nach Fig. 2a im Querschnitt;
Fig. 3a ein erfindungsgemäßes zylinderförmiges Holzblasinstrument
im Längsschnitt;
Fig. 3b das Instrument nach Fig. 3a im Querschnitt;
Fig. 4a eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Längs
schnitt;
Fig. 4b die weitere Ausführungsform nach Fig. 4a im Querschnitt;
Fig. 5a ein übliches Holzblasinstrument mit einem konisch sich er
weiternden Klangkörper im Längsschnitt;
Fig. 5b das Instrument nach Fig. 5a im Querschnitt;
Fig. 6a ein erfindungsgemäßes Holzblasinstrument mit einem konisch
sich erweiternden Klangkörper im Längsschnitt;
Fig. 6b das Instrument nach Fig. 6a im Querschnitt;
Fig. 7a eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Längs
schnitt;
Fig. 7b eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt;
Fig. 8 eine andere Ausführungsform eines Holzblasinstrumentes mit
konisch sich erweiterndem Klangkörper;
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform eines Holzblasinstrumentes
mit zylindrischem Klangkörper;
Fig. 10 zeigt eine Ausführungsform für die Verbindung zwischen
Anfangsbereich und Korpus bei einem Saxophon im
Längs schnitt;
Fig. 11 zeigt eine weitere Ausführungsform für die Verbindung zwi
schen Anfangsbereich und Korpus bei einem Saxophon im
Längsschnitt.
In Fig. 1 wird ein übliches Saxophon gezeigt mit einem den Bogen
bildenden Anfangsbereich 1, einem Korpus 5 mit sämtlichen Tonlö
chern 7, 8 und einem Schallbecher. Am blasseitigen ersten Ende des
Anfangsbereichs ist ein Mundstück aufgesteckt. Das zweite Ende des
Anfangsbereichs ist mit dem Korpus 5 lösbar verbunden, beispiels
weise wie es in den Fig. 11 und 10 dargestellt ist. Ob die Längs
achse 6 des Instrumentes geschwungen ist, wie bei dem in Fig. 1 ge
zeigten Saxophon, oder gerade verläuft, wie bei einer Klarinette
oder einem Sopransaxophon, ist für die nachfolgende Beschreibung
ohne Belang. Der Einfachheit halber wird deshalb die Erfindung an
hand einer geraden Längsachse 6 erläutert.
Die in den Fig. 2-8 schematisch dargestellten Holzblasinstru
mente haben links jeweils einen Anfangsbereich 1, in dem keine Ton
löcher 7, 8 vorgesehen sind und rechts ein Korpus 5, in dem die Ton
löcher 7, 8 vorgesehen sind, von denen nur einige gezeigt sind. Tat
sächlich (Fig. 1) weisen die Instrumente eine größere Anzahl Tonlö
cher 7, 8 auf. Die Lage des ersten und letzten Tonlochs 7, 8 defi
niert den Anfang und das Ende des Korpuslängenabschnittes, der bei
der nachfolgend beschriebenen Berechnung berücksichtigt wird.
Theoretisch sollte die Verbindungsstelle zwischen dem
Anfangsbereich und dem Korpus genau einen halben Tonlochabstand
über dem ersten Tonloch, also zum blasseitige Ende des Instruments
hin verschoben liegen. Aus praktischen Gründen kann die
Verbindungsstelle aber etwas nach links verschoben sein, wobei sich
eine Korpusverlängerung um bis zu drei Tonlochabstände noch nicht
störend auswirkt. Der Anfangsbereich 1 wird demnach als derjenige
Teil bezeichnet, der vom blasseitigen Ende 2 bis zum
Verbindungsbereich 22 reicht.
Die Fig. 2-4 zeigen zylinderförmige Holzblasinstrumente, wie z. B.
Klarinetten oder Böhmflöten. Die Fig. 5-7 zeigen Holzblasinstrumen
te mit einem sich konisch erweiternden Klangkörper, wie z. B. Saxo
phone, Oboen oder Fagotte.
Bei den in den Fig. 2-4 dargestellten Klarinetten bzw. Flöten setzt
sich das akustisch wirksame Korpusvolumen 16, also das beim Spielen
des Instrumentes schwingende Luftvolumen, aus einem geometrischen
Korpusvolumen 17 und einem Tonlochgesamtvolumen zusammen. Das geo
metrische Korpusvolumen 17 ist das Volumen, welches von der kreis
zylindrischen Instrumentenwand im Bereich des Korpus 5 eingeschlos
sen würde, wenn keine Tonlöcher 7, 8 vorgesehen wären, und wird von
einer ersten Hüllfläche 9 radial begrenzt. Diese erste Hüllfläche 9
verläuft in Fig. 2 koaxial zur Längsachse 6 und hat die Form eines
geraden Kreiszylinders, wie es in Fig. 2 auch durch die punktierte
Linie angedeutet ist. Das Tonlochgesamtvolumen ist die Summe aller
in den sogenannten Tonlochkaminen (da sie gewissermaßen wie ein Ka
min radial von der ersten Hüllfläche abstehen), zwischen der Klappe
11 und der ersten Hüllfläche 9 eingeschlossenen Tonlochvolumina 10,
die das schwingende Volumen des Korpus 5 vergrößern.
In Fig. 2a geht die erste Hüllfläche 9 am zweiten Ende 4, 22 des
Anfangsbereichs 1 stetig in das Korpus 5 über, das heißt, daß die
Korpuswand in Richtung der Längsachse 6 immer der ersten Hüllfläche
9 folgt und daß der Durchmesser der ersten Hüllfläche 9 in Richtung
der Längsachse 6 gleich bleibt. Die Schnittlinie, welche sich
ergibt, wenn eine Ebene, in welcher die Längsachse 6 verläuft, sich
mit der ersten Hüllfläche 9 schneidet, verläuft - wenn von den
Tonlöchern selbst abgesehen wird - stetig entlang der Längsachse 6.
Die Querschnittsfläche 13 von Schnitten durch die erste Hüllfläche
9 (Fig. 2b) ist, wenn vom Tonlochabschnitt abgesehen wird, am
gesamten Instrument gleich groß.
In Fig. 3a ist im Korpusbereich durch eine gestrichelte Linie eine
zweite Hüllfläche 14 dargestellt, von der das akustisch wirksame
Korpusvolumen 16 radial begrenzt ist. Das akustisch wirksame Kor
pusvolumen 16 wird dadurch ermittelt, daß dem geometrischen Korpus
volumen 17, also dem kreiszylindrischen Korpusvolumen, so als wären
keine Tonlöcher 7, 8 am Korpus 5 vorgesehen, die Summe aller Ton
lochvolumina 10 hinzugerechnet werden, so daß die zweite Hüll
fläche 14 im Bereich des Korpus 5 parallel zur ersten verläuft. Die
zusätzlichen Tonlochvolumina 10 sind, wie in Fig. 3b zu erkennen
ist, auf einer geschlossenen Ringfläche 15 um die erste Hüllfläche
9 verteilt. Wird ein Instrument gemäß den Fig. 2-4 quer zur Längs
achse 6 geschnitten, so sind die Schnittlinien der zweiten
Hüllfläche 14 rund und geschlossen.
Das in Fig. 3 dargestellte Korpus 5 entspricht im wesentlichen dem
Korpus 5 gemäß Fig. 2 mit den geometrischen und akustisch wirksamen
Korpusvolumina 17, 16, die durch die erste und zweite Hüllfläche
9, 14 radial begrenzt werden. Die von der Instrumentenwand im An
fangsbereich 1 begrenzten Volumina 18, 19 (Fig. 2a und 3a) unter
scheiden sich jedoch. In Fig. 2a ist das geometrische Anfangsbe
reichsvolumen 18 dargestellt, welches das um das geometrische Kor
pusvolumen 17 verringerte geometrische Instrumentenvolumen, also
ohne Berücksichtigung der Tonlochvolumina 10, ist. In Fig. 3a ist
ein korrigiertes Anfangsbereichsvolumen 19 dargestellt, welches
größer als das geometrische Anfangsbereichsvolumen 18 ist. Das kor
rigierte Anfangsbereichsvolumen 19 wird entsprechend der Gleichung
VA* = (VI - VK) × (VK + VT)/VK gewählt, wobei VA* das korrigierte
Anfangsbereichsvolumen 19, VI das geometrische Instrumentenvolumen,
VK das geometrische Korpusvolumen 17 und VT das Tonlochgesamtvolu
men, das heißt die Summe der einzelnen Tonlochvolumina 10, ist. Das
korrigierte Anfangsbereichsvolumen 19 wird so ausgelegt, daß seine
Hüllfläche 20 stetig in die Hüllfläche 14 des akustisch wirksamen
Korpusvolumens 16 übergeht, das heißt es wird im Vergleich zum geo
metrischen Anfangsbereichsvolumen 18 vergrößert. Die zweite Hüll
fläche 14, 20 verläuft über die Gesamtlänge des Instrumentes ste
tig. Da die Längen des Anfangsbereichs 1 und des Korpus 5 bei den
Fig. 2a und 3a gleich sind, ist der Durchmesser 21 des kreiszy
lindrischen Anfangsbereichs 1 in Fig. 3a gegenüber dem entsprechen
den Durchmesser 12 in Fig. 2a vergrößert. Die Schnittlinie, welche
sich ergibt, wenn eine Ebene, in welcher die Längsachse 6 verläuft,
sich mit der zweiten Hüllfläche 14 schneidet, verläuft stetig über
die Gesamtlänge des Instrumentes, insbesondere aber im Verbindungs
bereich 22 zwischen Anfangsbereich 1 und Korpus 5.
In Fig. 4 wird eine andere Lösung dargestellt, bei der der Durch
messer 23 des Anfangsbereiches 1 im Vergleich zu Fig. 2 gleich
bleibt. Das Anfangsbereichsvolumen 18, 24 ist bei den Fig. 2a und
4a gleich groß. Das geometrische Korpusvolumen 25 wird so ausgelegt
(= korrigiertes geometrisches Korpusvolumen), daß seine Hüllfläche
14 stetig in die Hüllfläche 20 des Anfangsbereichs 1 übergeht, das
heißt es wird im Vergleich zum geometrischen Korpusvolumen 17 (Fig.
2a) verkleinert. Das korrigierte geometrische Korpusvolumen 25
(Fig. 4a, b: strichpunktiert) wird aus dem akustisch wirksamen Kor
pusvolumen 26 abzüglich des Tonlochgesamtvolumens berechnet. Da
die Länge des Anfangsbereichs und des Korpus 5 nach Fig. 2a und 4a
gleich sind, ist der Durchmesser 27 des korrigierten Korpusvolumens
in Fig. 4a, b gegenüber dem entsprechenden Durchmesser 28 in Fig. 2a
verkleinert. Das akustisch wirksame Korpusvolumen 26 und das An
fangsbereichsvolumen 24 wird wiederum von der gemeinsamen zweiten,
stetig verlaufenden Hüllfläche 14, 20 radial begrenzt. Ansonsten
kann auf die Ausführungen zu den Fig. 2 und 3 verwiesen werden.
Die Verhältnisse bei den in den Fig. 5-8 gezeigten konusförmigen
Instrumenten sind im wesentlichen die gleichen wie bei den zylin
derförmigen Instrumenten. Darüber hinaus weisen diese Instrumente
die folgenden Besonderheiten auf:
In Fig. 5 wird das geometrische Volumen von der ersten Hüllfläche 9 (punktierte Linie in Fig. 5, 6), die im wesentlichen der Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes entspricht, radial begrenzt. Das geometrische Instrumentenvolumen setzt sich aus dem geometrischen Anfangsbereichs- und dem geometrischen Korpusvolumen 18, 17 zusammen und berücksichtigt nicht die zusätzlichen Volumina 10 der Tonlochkamine. Von dieser ersten Hüllfläche 9 stehen die Tonlochkamine ab. In Fig. 6 ist erkennbar, daß die zweite Hüllfläche 14 (gestrichelte Linie in Fig. 6, 7) ebenfalls wie die Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes verläuft, allerdings mit einem größeren Öffnungswinkel α2 < α1. Werden, wie es in den Fig. 5b, 6b, 7b gezeigt ist, Schnitte durch die Längsachse 6 des Instrumentes gelegt, so verhalten sich die Querschnittsflächen innerhalb der ersten und zweiten Hüllflächen gemäß der Formel Q = k × l², wobei Q die Querschnittsfläche, k eine Konstante und l der Abstand von der imaginären, außerhalb des Instruments liegenden Konusspitze 30 ist.
In Fig. 5 wird das geometrische Volumen von der ersten Hüllfläche 9 (punktierte Linie in Fig. 5, 6), die im wesentlichen der Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes entspricht, radial begrenzt. Das geometrische Instrumentenvolumen setzt sich aus dem geometrischen Anfangsbereichs- und dem geometrischen Korpusvolumen 18, 17 zusammen und berücksichtigt nicht die zusätzlichen Volumina 10 der Tonlochkamine. Von dieser ersten Hüllfläche 9 stehen die Tonlochkamine ab. In Fig. 6 ist erkennbar, daß die zweite Hüllfläche 14 (gestrichelte Linie in Fig. 6, 7) ebenfalls wie die Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes verläuft, allerdings mit einem größeren Öffnungswinkel α2 < α1. Werden, wie es in den Fig. 5b, 6b, 7b gezeigt ist, Schnitte durch die Längsachse 6 des Instrumentes gelegt, so verhalten sich die Querschnittsflächen innerhalb der ersten und zweiten Hüllflächen gemäß der Formel Q = k × l², wobei Q die Querschnittsfläche, k eine Konstante und l der Abstand von der imaginären, außerhalb des Instruments liegenden Konusspitze 30 ist.
Bei konusförmigen Instrumenten gemäß den Fig. 5-8 ist der An
fangsbereich 1 etwas verkürzt. Die theoretische Hüllfläche wäre
kegelförmig. In der Praxis ist der Anfangsbereich 1 jedoch ver
kürzt, so daß dieser kegelstumpfförmig wie das Korpus 5 ausgebildet
ist. Die Hüllflächen 9, 14 setzen sich jeweils aus Kegelstumpfman
telflächen des Anfangsbereichs 1 und des Korpus 5 zusammen.
In Fig. 5a geht die erste Hüllfläche 9, die punktiert dargestellt
ist, am zweiten Ende 4, 22 des Anfangsbereichs 1 stetig in das Kor
pus 5 über. Die Schnittlinie, welche sich ergibt, wenn eine Ebene,
in welcher die Längsachse 6 verläuft, sich mit der ersten Hüllflä
che 9 schneidet, verläuft außerhalb der Tonlochabschnitte stetig
und gegenüber der Längsachse 6 geneigt.
In Fig. 6a ist im Korpusbereich durch eine gestrichelte Linie eine
zweite Hüllfläche 14 dargestellt, von der das akustisch wirksame
Korpusvolumen 16 radial begrenzt ist. Die zusätzlichen
Tonlochvolumina 10 sind, wie in Fig. 6b zu erkennen ist, auf einer
geschlossenen Ringfläche 15 um die erste Hüllfläche 9 verteilt.
Bei den in den Fig. 5-8 dargestellten Ausführungsformen kann das
akustisch wirksame Korpusvolumen 16, welches sich aus dem Tonloch
gesamtvolumen und dem geometrischen Korpusvolumen 17 zusammensetzt,
auf mehrere Arten berechnet werden. Einmal derart, daß die zweite
Hüllfläche 14 des akustisch wirksamen Korpusvolumens eine imaginäre
Spitze 30 hat, die im gleichen Punkt auf der Längsachse 6 liegt wie
die imaginäre Spitze 30 des Kegelstumpfes des geometrischen
Korpus-Tolumens 17. Diese Variante ist bezüglich der Aufgabenstellung am
genauesten und führt zu ein Vergrößerung des Öffnungswinkels (α2 < α1)
des Kegelstumpfes. Sie ist in Fig. 6a und 7a erkennbar. Unter
Inkaufnahme eines geringfügigen Fehlers kann das Volumen 10 der
Tonlöcher 7, 8 jedoch auch gleichmäßig über die Länge verteilt dem
geometrischen Korpusvolumen zugerechnet werden, so daß die Hüllflä
che 14 des akustisch wirksamen Korpusvolumens 16 parallel zur
ersten Hüllfläche 9 des geometrischen Korpusvolumens 17 verläuft.
Das in Fig. 6 dargestellte Korpus 5 entspricht im wesentlichen dem
Korpus 5 gemäß Fig. 5 mit den geometrischen und akustisch wirksamen
Korpusvolumina 17, 16, die durch die erste und zweite Hüllfläche
9, 14 radial begrenzt werden. Die von der Instrumentenwand im An
fangsbereich 1 begrenzten Volumina gemäß den Fig. 5a und 6a un
terscheiden sich jedoch. In Fig. 5a ist das geometrische Anfangs
bereichsvolumen 18 dargestellt, welches das um das geometrische
Korpusvolumen 17 verringerte geometrische Instrumentenvolumen, also
ohne Berücksichtigung der Tonlochvolumina, ist. In Fig. 6a ist ein
korrigiertes Anfangsbereichsvolumen 19 dargestellt, welches größer
als das geometrische Anfangsbereichsvolumen 18 ist. Das korrigierte
Anfangsbereichsvolumen 19 wird entsprechend der Gleichung
VA* = (VI - VK) × (VK + VT)/VK gewählt, wobei VI das geometrische Instrumenten
volumen, VK das geometrische Korpusvolumen und VT das Tonlochge
samtvolumen, das heißt die Summe der einzelnen Tonlochvolumina 10
ist. Das korrigierte Anfangsbereichsvolumen 19 wird so ausgelegt,
daß seine Hüllfläche 20 stetig in die Hüllfläche 14 des akustisch
wirksamen Korpusvolumens 16 übergeht, das heißt es wird im Ver
gleich zum geometrischen Anfangsbereichsvolumen 18 vergrößert. Die
zweite Hüllfläche 14, 20 verläuft also über die Gesamtlänge des In
strumentes stetig.
Da die Länge des Anfangsbereichs 1 und des Korpus 5 bei den Fig.
5a und 6a gleich ist, sind die Durchmesser 31, 32 des Anfangsbe
reichs 1 in Fig. 6a, die den gleichen Abstand von der imaginären
Kegelspitze haben wie die entsprechenden Durchmesser 33, 34 in Fig.
5a, gegenüber den letzteren vergrößert. Die Durchmesservergrößerun
gen am ersten und zweiten Ende 2, 4 des Anfangsbereichs 1 sind
leicht aus den bekannten Formeln für gerade Kegelstümpfe ermittel
bar.
Die Schnittlinie, welche sich ergibt, wenn eine Ebene, in welcher
die Längsachse 6 verläuft, sich mit der zweiten Hüllfläche 14
schneidet, verläuft stetig über die Gesamtlänge des Instrumentes,
insbesondere aber im Verbindungsbereich 22 zwischen Anfangsbereich
1 und Korpus 5.
In Fig. 7a wird eine andere Lösung gezeigt, bei der die Form des
Anfangsbereichs 1 im Vergleich zu Fig. 5a gleich bleibt. Das An
fangsbereichsvolumen 18, 24 ist bei den Fig. 5a und 7a gleich groß.
Das geometrische Korpusvolumen 25 wird so ausgelegt (= korrigiertes
geometrisches Korpusvolumen), daß seine Hüllfläche 14 stetig in die
Hüllfläche 20 des Anfangsbereichs 1 übergeht, das heißt es wird im
Vergleich zum geometrischen Korpusvolumen 17 (Fig. 2a) verkleinert.
Das korrigierte geometrische Korpusvolumen 25 (Fig. 7a, b: strich
punktiert) wird aus dem akustisch wirksamen Korpusvolumen 26 abzüg
lich des Tonlochgesamtvolumens berechnet. Es ist kleiner als das
geometrische Korpusvolumen 17 in Fig. 5. Ansonsten gelten die Aus
führungen zu den Fig. 5 und 6 entsprechend.
Im Gegensatz zu den in den Fig. 5a, 6a und 7a dargestellten In
strumente, kann das Instrument im Verbindungsbereich auch einen
Durchmessersprung machen, wie es Fig. 8 zeigt.
Im Gegensatz zu den in den Fig. 5a, 6a und 7a dargestellten
Instrumenten kann das Instrument im Verbindungsbereich auch einen
Durchmessersprung machen, wie es Fig. 8 zeigt.
Anders als in den bisher gezeigten Ausführungen können die
zusätzlichen Tonlochvolumina auch gemäß Fig. 9 nicht stetig, sondern
für jedes Tonloch (7, 8) einzeln dem geometrischen
Instrumentenvolumen zugeschlagen werden; als Begrenzung des
akustischen Korpusvolumens ergibt sich dann kein Zylinder bzw.
Konus, sondern ein Rotationskörper mit einer in Längsrichtung
wellenförmigen Schnittlinie (36). Der Bauch dieser imaginären
Wellen liegt jeweils um die Tonlochachse (34). Im Anfangsbereich
(1) ohne Tonlöcher folgt die Mensur dann um gedachte Tonlochachsen
(35) dieser Wellenform und bildet so einen welligen Anfangsbereich
(37) mit einem vergrößerten Volumen wie bei den übrigen
Ausführungsformen.
Der Übergang zwischen der Hüllfläche 9 des Korpus 5 zur Hüllfläche
20 des Anfangsbereichs 1 kann im Verbindungsbereich 22, wie es
Fig. 10 zeigt, zylindrisch verlaufen, oder, wie es Fig. 11 zeigt,
sich in Richtung des Mundstückes 3 sprunghaft vergrößern, so daß
der Durchmesserunterschied zwischen Bogen und Korpus 5 im Ver
bindungsbereich ausgeglichen wird. Der Übergang von der weiteren
Bogen- in die engere Korpusmensur kann also als Stufe und/oder
zylindrischer Abschnitt ausgebildet sein.
Abweichungen vom oben genannten theoretisch korrekten Verhältnis
VA*/VA = VK*/VK um bis zu 20% führen immer noch zu brauchbaren
Ergebnissen. Wie es an sich bekannt ist, müssen zur Stabilisierung
der hohen Lagen am ersten Ende 2 des Bogens Korrekturen am
rechnerisch ermittelten Konus vorgenommen werden. Die in den
Figuren gezeigten Größenverhältnisse sind in der schematischen
Darstellung übertrieben dargestellt. Tatsächlich haben die erste
und zweite Hüllfläche keinen so großen Abstand voneinander.
Die üblichen Dimensionierungsdaten für ein Alt-Saxophon sind
bekannt. Das geometrische Instrumentenvolumen VI beträgt ca.
525420 mm³, das geometrische Korpusvolumen VK (gerader Teil ohne Becher
und unterem Bogen) beträgt ca. 457660 mm³ und das geometrische
Bogenvolumen VB ca. 67760 mm³. Aus dem geometrischen Korpusvolumen
VK wird durch Addition der überschlägig abgemessenen Einzelvolumina
der Tonlochkamine (hier 20940 mm³) das akustisch wirksame
Gesamtvolumen des Korpus VK* (478600 mm³) berechnet. Werden diese
Werte in die Gleichung VA* = VA × VK*/VK eingesetzt, so ergibt
sich als korrigiertes VA* Anfangsbereichsvolumen ca. 70860 mm³.
Da die Länge des Instruments von dieser Berechnungsart unberührt
bleibt, kann daraus auch direkt der Radius am Ende des Bogens
ermittelt werden: r = [3 × VA*/(l × π)]0.5. Bei einer Länge l
(Bogen + Spitze) von 449 mm ergibt sich ein Innendurchmesser von
24.5 mm am Ende und von 13.6 mm am Anfang des Bogens (bei
l = 249 mm ab Konusspitze).
Zunächst wird das akustisch wirksame Korpusvolumen aus dem geome
trischen Korpusvolumen und den Tonlochvolumina berechnet. Daraus
ergibt sich ein akustisch wirksamer Durchmesser dadurch, daß das
akustisch wirksame Korpusvolumen durch die Länge des Korpus geteilt
wird. Der Durchmesser des Anfangsbereiches wird dann dermaßen ge
wählt, daß er gleich groß ist wie der akustisch wirksame Korpus
durchmesser.
Claims (35)
1. Mensur für ein Tonlöcher (7, 8) aufweisendes Holzblasinstrument
mit einer ersten Hüllfläche (9), die ein geometrisches Instrumen
tenvolumen umfaßt, und mit einer zweiten Hüllfläche (14, 20), die
ein von dem geometrischen Instrumentenvolumen abweichendes,
akustisch wirksames Instrumentenvolumen umfaßt, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Mensur auf das akustisch wirksame Instru
mentenvolumen abgestimmt ist.
2. Mensur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Hüllfläche (9) das geometrische Instrumentenvolumen und die zweite
Hüllfläche (14, 20) das akustisch wirksame Instrumentenvolumen ra
dial begrenzt.
3. Mensur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste und/oder zweite Hüllfläche (9, 14, 20) rotationssymmetrisch
zu einer Längsachse (6) des Instrumentes sind.
4. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Hüllfläche (14, 20) stetig
über der Längsachse (6) des Instrumentes verläuft.
5. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder zweite Hüllfläche
(9, 14, 20) ganz oder teilweise von den Mantelflächen eines Kegels,
Kegelstumpfes, und/oder Zylinders gebildet sind.
6. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die erste und zweite Hüllfläche
(9, 14, 20) über einen gleich langen Längenabschnitt des Instrumen
tes erstrecken.
7. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längenabschnitt kleiner als die Ge
samtlänge des Instrumentes ist.
8. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das akustisch wirksame Instrumentenvo
lumen größer ist als das geometrische Instrumentenvolumen.
9. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das akustisch wirksame Instrumentenvo
lumen sich aus dem geometrischen Instrumentenvolumen und einem Ton
lochgesamtvolumen zusammensetzt.
10. Mensur nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ton
lochgesamtvolumen aus dem Volumen (10) von mindestens einem Tonloch
(7, 8) und maximal allen Tonlöchern besteht.
11. Mensur nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ton
lochgesamtvolumen aus dem Volumen (10) der in dem geraden Teil des
Instrumentes angeordneten Tonlöcher (7, 8) besteht.
12. Mensur nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Volumen (10) jeweils eines Tonlochs (7, 8) zwi
schen seinem Verschlußelement (11) und der ersten Hüllfläche (9)
eingeschlossen ist.
13. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-12, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Tonlochgesamtvolumen dem geometrischen In
strumentenvolumen auf der Gesamtlänge, vorzugsweise gleichmäßig zu
gerechnet ist.
14. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-12, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Tonlochgesamtvolumen nur in einem Längenab
schnitt des Instrumentes, der kleiner als dessen Gesamtlänge ist,
dem geometrischen Instrumentenvolumen zugerechnet ist.
15. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-12, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Volumen (10) jedes einzelnen Tonlochs (7, 8)
bzw. von Gruppen von Tonlöchern (7, 8) nur demjenigen Längenab
schnitt des geometrischen Instrumentenvolumens zugerechnet ist, in
dem es bzw. sie liegt/liegen.
16. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-15, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Tonlochgesamtvolumen dem geometrischen In
strumentenvolumen so zugerechnet ist, daß die Länge der jeweils an
einem Tonloch (7, 8) schwingenden Luftsäule in dem akustisch wirksa
men Instrumentenvolumen in etwa gleich groß ist wie in dem geome
trischen Instrumentenvolumen.
17. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Instrument einen ein geometrisches
Anfangsbereichsvolumen (18) aufweisenden Anfangsbereich (1) und
einen ein geometrisches und ein akustisch wirksames Korpusvolumen
(17, 16) umfassendes Korpus (5) aufweist, wobei der Anfangsbereich
(1) ein blasseitiges erstes Ende (2) und ein zweites Ende (4, 22),
aufweist, an welches sich das Korpus (5) anschließt, in dem
sämtliche Tonlöcher (7, 8) des Instrumentes vorgesehen sind.
18. Mensur nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Hüllfläche (9) das geometrische Anfangsbereichsvolumen (18) und die
zweite Hüllfläche (14) das akustisch wirksame Korpusvolumen (16) im
Bereich des Korpus (5) umfaßt.
19. Mensur nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß
der Anfangsbereich (1) so ausgelegt ist, daß seine Hüllfläche (20)
stetig in die zweite Hüllfläche (14) des akustisch wirksamen Kor
pusvolumens (16) übergeht.
20. Mensur nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß
das Korpus so ausgelegt ist, daß die Hüllfläche (14) des akustisch
wirksamen Korpusvolumens (16) stetig in die Hüllfläche (20) des
geometrischen Anfangsbereichsvolumens (18) übergeht.
21. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 17-20, dadurch
gekennzeichnet, daß das akustisch wirksame Korpusvolumen (16) grö
ßer ist als das geometrische Korpusvolumen (17).
22. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 17-19 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangsbereich (1) ein korrigiertes
Anfangsbereichsvolumen (19) umfaßt, welches von der zweiten Hüll
fläche (14) umgeben ist und größer als das geometrische Anfangsbe
reichsvolumen (18) ist, wobei das geometrische Anfangsbereichsvolu
men (18) in etwa das um das geometrische Korpusvolumen verringerte
geometrische Instrumentenvolumen ist.
23. Mensur nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das korri
gierte Anfangsbereichsvolumen (19) so groß ist, daß das Verhältnis
VA*/VA in etwa gleich groß ist wie das Verhältnis VK*/VK, wobei VA*
das korrigierte Anfangsbereichsvolumen (19), VA das geometrische
Anfangsbereichsvolumen (18), VK das geometrische Korpusvolumen (17)
und VK* das akustisch wirksame Korpusvolumen (16) ist.
24. Mensur nach Anspruch 18 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das akustisch wirksame Korpusvolumen (16) in etwa das um das geome
trische Anfangsbereichsvolumen (18) verringerte Instrumentenvolumen
ist.
25. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 17-24, dadurch
gekennzeichnet, daß das akustisch wirksame Korpusvolumen (16) sich
aus dem geometrischen Korpusvolumen (17) und dem Tonlochgesamtvolu
men zusammensetzt.
26. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 17-24, dadurch
gekennzeichnet, daß das Korpus (5) entlang der Längsachse (6) in
gleich lange Abschnitte aufgeteilt ist und dem in jedem Abschnitt
liegenden Anteil des geometrischen Korpusvolumens (17), das Volumen
der darin liegenden Tonlöcher (7, 8) zugerechnet ist.
27. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 22-24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längenabschnitte des geometrischen und des
akustisch wirksamen Korpusvolumens (16, 17) in etwa gleich lang sind
und die Längen des geometrischen und des korrigierten Anfangsbe
reichsvolumens (18, 19) in etwa gleich lang sind.
28. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längen des geometrischen und aku
stisch wirksamen Instrumentenvolumens in etwa gleich lang sind.
29. Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse (6) gerade und/oder bo
genförmig ist.
30. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 9-29, dadurch ge
kennzeichnet, daß die tonerzeugende Luftsäule des Instrumentes in
dem Längenabschnitt, in dem das Tonlochgesamtvolumen dem geometri
schen Instrumentenvolumen zugerechnet ist, radial im wesentlichen
von der ersten Hüllfläche (9) begrenzt ist und in dem verbleibenden
Längenabschnitt radial von der zweiten Hüllfläche (14, 20).
31. Mensur nach einem oder mehreren der Ansprüche 17-29, dadurch
gekennzeichnet, daß die tonerzeugende Luftsäule des Instrumentes
radial im Anfangsbereich (1) von der zweiten Hüllfläche (14, 20)
und im Korpusbereich im wesentlichen von der ersten Hüllfläche (9)
begrenzt ist.
32. Anfangsbereich (1) und/oder Korpus (5) eines Holzblasinstrumen
tes mit einer Mensur nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche.
33. Holzblasinstrument nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Korpus (5) und der An
fangsbereich (1) lösbar verbindbare oder fest miteinander verbun
dene Teile sind.
34. Mensur nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die lös
bare Verbindung ein zylinderförmiges Übergangsstück umfaßt und daß
sich der Querschnitt im Anfangsbereich (1) im Anschluß an das Über
gangsstück oder bereits im Übergangsstück vergrößert.
35. Verfahren zur Berechnung einer Mensur nach einem oder mehreren
der vorhergehenden Ansprüche mit folgenden Schritten:
Ermittlung des geometrischen Innenvolumens VI des gesamten Instru mentes ohne die Tonlöcher (7, 8);
Ermittlung des geometrischen Korpusvolumens VK ohne Tonlöcher (7, 8), gekennzeichnet durch die Schritte,
Ermittlung des Tonlochgesamtvolumens VT durch Addition der einzel nen Volumina (10) der berücksichtigten Tonlöcher (7, 8) und Dimen sionierung des Anfangsbereiches (1) derart, daß sein korrigiertes Anfangsbereichsvolumen VA* der Gleichung VA* = (VI - VK) × (VK + VT)/VK genügt.
Ermittlung des geometrischen Innenvolumens VI des gesamten Instru mentes ohne die Tonlöcher (7, 8);
Ermittlung des geometrischen Korpusvolumens VK ohne Tonlöcher (7, 8), gekennzeichnet durch die Schritte,
Ermittlung des Tonlochgesamtvolumens VT durch Addition der einzel nen Volumina (10) der berücksichtigten Tonlöcher (7, 8) und Dimen sionierung des Anfangsbereiches (1) derart, daß sein korrigiertes Anfangsbereichsvolumen VA* der Gleichung VA* = (VI - VK) × (VK + VT)/VK genügt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19619001A DE19619001A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Mensur für Holzblasinstrumente |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19619001A DE19619001A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Mensur für Holzblasinstrumente |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19619001A1 true DE19619001A1 (de) | 1997-11-13 |
Family
ID=7794023
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19619001A Withdrawn DE19619001A1 (de) | 1996-05-10 | 1996-05-10 | Mensur für Holzblasinstrumente |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19619001A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102020003946A1 (de) | 2020-06-10 | 2021-12-16 | Hans-Peter Springer | Oberstück für eine Oboe mit radialer Verengung |
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1996
- 1996-05-10 DE DE19619001A patent/DE19619001A1/de not_active Withdrawn
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| DE102020003946A1 (de) | 2020-06-10 | 2021-12-16 | Hans-Peter Springer | Oberstück für eine Oboe mit radialer Verengung |
| DE102020003946B4 (de) | 2020-06-10 | 2022-07-21 | Hans-Peter Springer | Oberstück für eine Oboe mit radialer Verengung und Verfahren zu dessen Herstellung |
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