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DE29521427U1 - Behälter - Google Patents

Behälter

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Publication number
DE29521427U1
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container according
container
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frame part
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DE29521427U
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English (en)
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Publication of DE29521427U1 publication Critical patent/DE29521427U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/02Containers; Storing means both adapted to cooperate with the recording or reproducing means
    • G11B23/023Containers for magazines or cassettes

Landscapes

  • Glass Compositions (AREA)

Description

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.01 v2
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29
Prof. Norbert Schlagheck
Tegernseer Landstraße 161
D-81539 München
Behälter
Die Erfindung betrifft einen rahmenförmigen, im wesentlichen starren Behälter, insbesondere für Audio-/Videokassetten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solcher Behälter, für einfache und doppelte Audiokassetten, ist aus der DE 92 09 982 Ul bekannt und umfaßt zwei gegenüberliegende Rahmenteile, wenigstens zwei an den Rahmenteilen angeordnete Halteelemente, und wenigstens ein Trennelement zur Bildung von Gefachen, wobei das Trennelement zwischen den zwei gegenüberliegenden Rahmenteilen und von einem Halteelement des jeweiligen Rahmenteils lösbar gehalten ist. Als Trennelemente zur Bildung der Gefache und zur Auflage der Audiokassetten dienen Stege mit einem T-förmigen Profilquerschnitt, die beweglich in die als Schlitze ausgebildeten Halteelemente des Behälters eingesetzt und in die Schlitze hinein gegen die Wirkung einer Federeinrichtung verschiebbar sind. Der Behälter als solcher ist als kastenförmiger Turm ausgestaltet. Zur Aufnahme einer Einfachkassette in den Behälter wird die Einfachkassette von der offenen Behälterfrontseite her genau zwischen zwei von den besagten Stegen gebildete benachbarte Stegabschnitte, die jeweils aus ihren Schlitzen herausragen, und in den Aufnahmebereich des Behälters eingeschoben. Zur Aufnahme einer Doppelkassette hingegen wird diese derart in den Aufnahmebereich des Behälters eingeschoben, daß die Seitenwandungen der Doppelkassette gegen die Stege drücken,
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wodurch die Stege gegen die Kraft der Federeinrichtung in die Schlitze zurückweichen und so den Raum zur Aufnahme der Doppelkassette freigeben.
Aus der DE 86 23 415 Ul ist ein kastenförmiger Behälter, insbesondere für Bücher, bekannt, mit zwei seitlichen Rahmenteilen, an deren jeweiligen hinteren Endabschnitten eine Aufhängevorrichtung in Form von Haken vorgesehen ist, mit denen der Behälter an einem Gestell einhakbar und so fixierbar ist. Der Behälter ist an seiner Front- und Oberseite offen.
Des weiteren sind aus der DE 29 16 769 Al, DE 35 13 084 Al, DE 36 15 964 Al, DE 34 37 820 Al und DE 26 53 269 Al sich von ihrem Grundaufbau her im wesentlichen ähnelnde kastenförmige Behälter, insbesondere zur Aufnahme von plattenartigen elektronischen Bauteilen, wie etwa Platinen, bekannt, mit Trennelementen zur Bildung von Abteilen oder Gefachen gleicher und/oder unterschiedlicher Größe, wobei diese Trennelemente in Form von an den Behälterseitenwänden angebrachten, parallel zueinander verlaufenden und von einer offenen Behälterseite her zugänglichen Nuten ausgestaltet sind, in die dann die plattenartigen elektronischen Bauteile selbst oder aber separate Trennwände einschiebbar sind.
Der Erfindung liegt die technische Aufgabe zugrunde, einen einfachen und effektiven Behälter zu schaffen, der insbesondere zur Aufnahme von Audio -/Videokassetten unterschiedlicher Größe geeignet ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, wenigstens eine Aufbewahrungsvorrichtung für einen solchen Behälter zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen erfindungsgemäßen Behälter mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Behälters liegen insbesondere in der geringen Anzahl und Einfachheit seiner Einzelteile und damit verbunden günstigen Herstellungskosten bei geringem Materialaufwand. Der Behälter ist überdies besonders vorteilhaft zur Aufnahme von Audio-/Videokassetten mit unterschiedlichen Kassettengrößen geeignet. Zu diesem Zweck lassen sich die erfindungsgemäßen Trennelemente des Behälters leicht entfernen und in einer neuen, der jeweiligen Kassettengröße angepaßten Position im Behälter einsetzen. Der erfindungsgemäße Behälter ist besonders zweckmäßig im Zusammenhang mit Ablagespeichern oder Archivierungsvorrichtungen zu verwenden, wobei die erfindungsgemäße Aufhängeeinrichtung die Adaption an diese Vorrichtungen erleichtert und eine besonders benutzerfreundliche Anbringung und Entnahme sowie Aufbewahrung des Behälters gestattet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen des erfindungsgemäßen Behälters sind Gegenstand der Unteransprüche.
Aus einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Behältern kann auch eine Vorrichtung gebildet werden, bei der die Behälter kettengliedartig miteinander verbunden sind.
Des weiteren wird die oben genannte Aufgabe gelöst durch eine Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter, wobei diese Vorrichtung die Merkmale des Anspruchs 31 aufweist.
Demgemäß ist die Aufbewahrungsvorrichtung als eine Speicher- oder Archivierungsvorrichtung, insbesondere eine Schublade oder ein Einbau- oder Einsatzelement für eine Schublade, ein Schrank, ein Turm, ein Regal, ein Drehregal, ein Lastträger für eine Schaukelfördervorrichtung oder als ein Paternoster oder dergleichen ausgebildet und umfaßt mindestens ein Verbindungselement, mit dem wenigstens ein Behälter über seine Aufhängeeinrichtung starr, beweglich und/oder lösbar verbunden ist.
Handelt es sich bei der Aufbewahrungsvorrichtung insbesondere um eine Schaukelfördervorrichtung oder einen Paternoster, so hat es sich auch als sehr positiv herausgestellt, daß
erfindungsgemäße Behälter eingesetzt werden mit einer ersten Breite X und einer zweiten Breite Y, wobei wenigstens ein
Produkt aus einer ganzen Zahl und der zweiten Breite Y im
wesentlichen ein ganzzahliges Vielfaches der ersten Breite X ist. Auf diese Weise besitzen zum Beispiel drei für die
Aufnahme von CD-Kassetten ausgelegte erfindungsgemäße
Behälter etwa die Breite von zwei für Videokassetten
ausgelegte Behälter, wobei in diesem Fall eine jeweils
horizontale Aufbewahrung der einzelnen Kassettentypen in den Behältern vorausgesetzt wird. Somit können in der
Schaukelfördervorrichtung oder in dem Paternoster sowohl
Audio- als auch gleichzeitig Videokassetten aufbewahrt
werden, ohne daß dadurch die konstruktiven Abmessungen der
vorhergenannten Geräte einer unvorteilhaften Änderung
bedürfen oder eine unvorteilhafte Raumausnutzung in Kauf
genommen werden muß.
Ausführungsbeispiele der Erfindung mit weiteren Einzelheiten und vorteilhaften Ausgestaltungen sind nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Frontalansicht eines
erfindungsgemäßen Behälters gemäß einer ersten
Ausführungsform;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht des Behälters gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung in mehreren Ansichten eines Seitenteils des Behälters gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine schematische Darstellung in mehreren Ansichten eines Querträgers des Behälters gemäß Fig. 1;
Fig. 5 eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemaßen Trennelements gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 6 eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemaßen Trennelementes gemäß einer zweiten Ausführungsform,-
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht einer zweiten Aus führungs form des erfindungsgemaßen Behälters,-
Fig. 8 eine schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters,-
Fig. 9 einen schematischen Profilquerschnitt einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemaßen Querträgers;
Fig. 10 einen schematischen Profilquerschnitt einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemaßen Querträgers;
Fig. 11 eine schematische Draufsicht und Seitenansicht einer aus mehreren erfindungsgemäßen Behältern gebildeten Vorrichtung,-
Fig. 12 eine schematische Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform einer Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter;
Fig. 13 eine schematische Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform einer Aufbewahrungsvorrichtung für Behälter für erfindungsgemäße Behälter,·
Fig. 14a
und 14b schematische Perspektivansichten einer dritten Ausführungsform einer Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter,· und
Fig. 15 eine schematische Perspektivansicht einer vierten Ausführungsform einer Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter.
Fig. 1 stellt in schematischer Frontalansicht eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behälters für Audio-/Videokassetten dar. Der Behälter B verfügt über jeweils zwei gegenüberliegende Rahmenteile in Form von zwei vertikalen, im wesentlichen plattenförmigen Seitenteilen 2 und zwei horizontal angeordneten Querträgern 20, die zusammen mit den Seitenteilen 2 eine rahmenförmige Behälterstruktur bilden. Die Seitenteile 2 sind dabei mit ihren jeweiligen Endabschnitten mit den Seitenflächen der Querträger 20 biegesteif verbunden. Demnach besitzt der Behälter gemäß dieser ersten Ausführungsform einen nach zwei Seiten offenen, dem Betrachter zugewandten Aufnahmebereich für die Kassetten, wobei der Aufnahmebereich durch die jeweiligen Innenflächen der Seitenteile 2 und der Querträger 20 definiert ist.
Der Behälter B ist mit einer Vielzahl von Trennelementen 36 ausgestattet, die zwischen den zwei gegenüberliegenden Seitenteilen 2 horizontal angeordnet und in Halteelementen 6 lösbar gehalten sind. Der Einfachheit halber sind in der Fig. 1 lediglich zwei dieser Trennelemente 36 gezeigt. Des weiteren ist in der Zeichnung eine auf einem Trennelement 36 abgelegte bzw. in den Freiraum zwischen zwei Trennelementen 36 eingesteckte Audio-/Videokassette K erkennbar.
Der obere der Querträger 20 des Behälters ist mit einer visuellen Informationseinrichtung 34 ausgestattet, die der Kennzeichnung des Behälterinhalts oder ähnlichem dient. Im vorliegenden Fall ist die visuelle Informationseinrichtung
ein einfaches Schild 34 oder ein Beschriftungsfeld, es kann sich jedoch auch um eine 7-Segmentanzeige, eine LCD-Anzeige, einen Bildschirm oder dergleichen handeln. Das Schild 34 ist an der dem Betrachter zugewandten Frontseite des oberen Querträgers 20 fixiert. Der Querträger 20 kann jedoch auch mit einer separaten Aussparung oder dergleichen zur Aufnahme der visuellen Informationseinrichtung versehen sein.
Wie der Fig. 1 zu entnehmen, ist der Behälter bei herausgenommenen Trennelementen 36 relativ zu einer zu den Seitenteilen 2 und den Querträgern 20 verlaufenden Achse symmetrisch ausgestaltet.
Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Behälters. Wie aus der Darstellung ersichtlich verfügt der Behälter B über eine Aufhängeeinrichtung 4 in Form eines jeweils an einem Seitenteil 2 angeordneten hakenförmigen Elementes 4. Diese hakenförmige Element 4 ist jeweils an den der Behälterober- und -Unterseite zugeordneten Endabschnitten der Seitenteile 2 ausgestaltet.
Der Fig. 2 ist des weiteren zu entnehmen, daß die Trennelemente 36 bei Betrachtung des Behälters B von der Seite über dessen Front- und Rückseite hinausragen.
Fig. 3 zeigt in schematischer Darstellung mehrere Ansichten eines Seitenteils 2 des Behälters nach Fig. 1. Das symmetrisch gestaltete Seitenteil 2 verfügt über eine im wesentlichen rechteckige, plattenartige Grundform. Die beiden der Behälterober- und -Unterseite zugeordneten Endabschnitte des Seitenteils 2 sind hakenförmig ausgebildet. Die Wandstärke dieser hakenförmigen Endabschnitte 4 ist gegenüber dem Mittelabschnitt des Seitenteils 2 etwas verdickt. Der Mittelabschnitt ist jedoch mit Versteifungselementen in Form von vertikal verlaufenden Verstärkungsrippen 12 versehen. Das Seitenteil 2 besitzt überdies für die Befestigung der Trennelemente 36 eine Vielzahl von gleichmäßig voneinander
beabstandeten Halteelementen in Form von durchgehenden Nuten 6. Diese Nuten 6, die das Seitenteil 2 ansonsten voll durchbrechen, sind an den Kreuzungspunkten zu den Versteifungsrippen 12 von diesen überbrückt. An den hakenseitigen Endabschnitten des Seitenteils 2 ist ferner jeweils eine rechteckige Aussparung 8 angebracht.
Die hakenförmigen Endabschnitte 4 des Seitenteils 2 sind in ihrer Grundrißform dem Profilquerschnitt des Querträgers 20 angepaßt, auf den im nachfolgenden noch detaillierter Bezug genommen werden wird.
Das Seitenteil 2 kann erfindungsgemäß mit weiteren, zu den Nuten 6 im wesentlichen parallel verlaufenden Zusatznuten versehen sein. Eine solche Zusatznut 6.1 ist in den Figuren und 3 gestrichelt dargestellt. Die Zusatznuten 6.1 sind wiederum gleichmäßig voneinander beabstandet, können jedoch relativ zu den Nuten 6 unregelmäßige Abstände annehmen. Die Zusatznuten 6.1 haben den Vorteil, daß ein Seitenteil 2 sowohl zur Herstellung eines Behälters für Audiokassetten als auch für einen Behälter für Videokassetten verwendet werden kann, obwohl Audio- und Videokassetten unterschiedliche Abmessungen besitzen.
In der Nähe der hakenförmigen Endabschnitte 4 des Seitenteils 2 sind jeweils zwei laterale Stege 14.1 und 14.2 angeformt, die im zusatnmengesetzten Zustand des Behälters zu dessen Innenseite weisen. Die Stege 14.1 und 14.2 sind auch durch das zusammenfassende Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. In gleicher Orientierung wie die lateralen Stege ist ein Rastelement 10 im Bereich des unteren lateralen Stegs 14.2 angebracht. Die lateralen Stege 14 umfassen ferner zwei Schlitze, nämlich einen schmalen Schlitz 18 seitlich des Rastelementes 10 und einen durch die rechteckige Aussparung gebildeten breiten Schlitz, der, wie in der Fig. 3 gut zu erkennen, im unmittelbaren Bereich des Rastelementes 10 liegt.
Die Fig. 4 zeigt in schematischer Darstellung mehrere Ansichten eines Querträgers 20 des erfindungsgemäßen Behälters nach
Fig. 1. Der Querträger 20 verfügt über eine im wesentlichen rechteckige Grundrißform und einen Profilquerschnitt mit hohlprofilartigen Abwinkelungen in der Art eines offenen oder geschlossenen Hohlprofils. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Grundform des Profilquerschnitts des Querträgers 20 aus einem ersten 22 und zweiten Profilabschnitt 24, die zusammen zwei Schenkel eines Dreiecks bilden, und einem sich an dem zweiten Profilabschnitt 24 im wesentlichen rechtwinklig anschließenden dritten Profilabschnitt 26 gebildet. Der freie Endabschnitt 22.1 des ersten Schenkels 22 ist gegenüber dem verbleibenden Schenkelbereich des ersten Schenkels 22 geringfügig abgewinkelt. Am Übergang vom zweiten Schenkel 24 zum dritten Schenkel 2 6 ist zudem ein kurzer Fortsatz 28 ausgebildet, der im wesentlichen parallel zum zweiten Schenkel 24 und rechtwinklig zum dritten Schenkel 26 verläuft.
An den mit den Seitenteilen 2 korrespondierenden Seiten des Querträgers 20 ist jeweils ein quaderförmiger Vorsprung 32 angeformt. Diese Vorsprünge 32 liegen zudem im Bereich des dritten Schenkels 26 des Querschnittprofils des Querträgers 20. An der Unterseite des Querträgers 20, d.h. an der zum Aufnahmebereich des Behälters weisenden Seite, ist jeweils in der Nähe eines quaderförmigen Vorsprungs 32 eine Ausnehmung 30 vorgesehen.
Die als Halteelemente für die Trennelemente 36 in den Seitenteilen 2 angebrachten Nuten 6 bzw. Zusatznuten 6.1 können erfindungsgemäß auch in den entsprechend angepaßten Querträgern 20 vorgesehen sein, so daß die Trennelemente 36 im Gegensatz zu Fig. 1 vertikal in den Aufnahmebereich des Behälters einsetzbar sind. Sollen sämtliche Trennelemente 36 wahlweise horizontal oder vertikal in den Behälter einsetzbar
sein, ist die Breite des Behälter-Aufnahmebereiches vorzugsweise entsprechend dessen Höhe gewählt.
Jeweils zwei der vorhergehend beschriebenen Seitenteile 2 und Querträger 20 sind wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt zu einem rahmenförmigen Grundkörper des erfindungsgemäßen Behälters zusammengesetzt. Dabei ist der durch den Querträgerprofilabschnitt 22 gebildete Seitenrand eines Querträgers 20 in der Nut 16 geführt, während der von dem Schlitz 18 und der schmalen Frontseite des Seitenteils 2 abgegrenzte Abschnitt des lateralen Steges 14 zwischen dem Endabschnitt 26.1 des ersten Schenkels 26 und dem Fortsatz des Querträgerprofils liegt. Die quaderförmigen Vorsprünge des Querträgers 20 stehen mit den rechteckigen Aussparungen der Seitenteile 2 im Eingriff. Die Rastelemente 10 eines Seitenteils 2 sind in den Ausnehmungen 30 des Querträgers eingerastet und stellen somit eine lösbare und im wesentlichen starre bzw. biegesteife Verbindung mit dem Querträger 20 her. Dabei liegen die Endabschnitte der Seitenteile 2 an den Seitenflächen der Querträger 20 an und stabilisieren somit die Verbindung auf vorteilhafte Weise.
In Fig. 5 ist in schematischer Draufsicht eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trennelementes dargestellt. Das Trennelement 36 ist als ein geschlossenes Rahmenelement mit im wesentlichen siebeneckiger Grundrißform ausgestaltet. Das Trennelement 36 ist in wenigstens einer Richtung der Trennelement ebene, d.h. in der den Rahmen des Rahmenelementes aufspannenden Ebene, in sich elastisch verformbar. Eine elastische Formbarkeit in der Trennelementebene, wie in der Fig. 5 durch einen Doppelpfeil angedeutet, ist erfindungsgemäß so zu verstehen, daß die geometrischen Abmessungen des Trennelementes 3 6 durch eine äußere, in der Trennelementebene wirkende Kraft, verändert werden können, ohne daß dabei eine wesentliche Auswölbung des Trennelementes in der Trennelementebene auftritt.
Zu diesem Zweck besteht das Trennelement 36 gemäß der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform aus einer Vielzahl von im wesentlichen starren Rahmenabschnitten 38, die jeweils durch Filmscharniere 40 elastisch miteinander verbunden sind. Anstelle der Filmscharniere ist es natürlich auch möglich die jeweiligen starren Rahmenabschnitte 38 über ein Gelenk und eine Federeinrichtung gelenkig federnd miteinander zu verbinden.
Das Trennelement 36 besitzt an den Rändern von zwei Rahmenabschnitten 38, von denen jeweils einer einem Seitenteil 2 zugeordnet ist, eine Befestigungs- und Positionierungseinrichtung in Form eines stufenförmigen Vorsprungs 42, der mit jeweils einer Nut 6 eines jeweiligen Seitenteils 2 zusammenwirkt. Um ein Trennelement 36 in den Aufnahmebereich des Behälters einzufügen wird das Trennelement 36 leicht zusammengedrückt und in den Aufnahmebereich geschoben und kann dort bei Entlastung mit seinen stufenförmigen Vorsprüngen 42 in die Nuten 6 der Seitenteile 2 einrasten. Auf analoge Weise kann ein Trennelement wieder entfernt werden.
Zwei in einen erfindungsgemäßen Behälter eingesetzt Trennelemente 36 gemäß Fig. 5 sind in den Fig. 1 und 2 dargestellt.
Der oben beschriebene leichte Ein- und Ausbau der Trennelemente 3 6 ist besonders dann sehr vorteilhaft, wenn Audio-/Videokassetten mit unterschiedlichen Abmessungen, z.B. von Einfach- und Doppel- CDs, in einem einzelnen Behälter unterzubringen sind. Somit ist eine besonders einfache und rasche Anpassung an die unterschiedlichen Kassettenabmessungen möglich. Wie der Fig. 5 des weiteren zu entnehmen, ist das Trennelement 36 mit einem Anschlag 44 für eine Kassette versehen, wobei der Anschlag aus einer Abwinkelung eines starren Rahmenabschnittes 38 des Trennelementes 3 6 gebildet ist.
Bei einer Auslegung des erfindungsgemäßen Behälters zur Aufnahme von CD-Kassetten ist die Breite B des Trennelementes 36 ohne die stufenförmigen Vorsprünge 42 ca. 106 mm und die Tiefe T bis zum Anschlag 44 ca. 146 mm. Bei Auslegung des erfindungsgemäßen Behälters zur Aufnahme von Videokassetten beträgt die genannte Breite B dagegen ca. 197 mm und die Tiefe T 130 mm. Bei diesen Tiefenmaßen ragt bei einer vollständig bis zum Anschlag auf bzw. in das Trennelement eingeschobenen Kassette die linke Ecke des in Fig. 5 dargestellten Trennelementes zungenartig über den Kassettenrand hinaus, wie auch in Fig. 2 veranschaulicht. Dies erleichtert besonders das Einsetzen bzw. Entnehmen einer Kassette in einen bzw. aus einem Behälter, der mit einer Vielzahl von Trennelementen versehenen ist.
Da das Tiefenmaß T abhängig vom jeweiligen Kassettentyp variiert, ist erfindungsgemäß ein Distanzstück 45 am in Tiefenrichtung rückwärtigen Ende des Trennelementes 36 bzw. an dem dort befindlichen Anschlag 44 angebracht. Mit dem Distanzstück 45 ist es z.B. möglich die Gesamttiefe eines Trennelementes 36 für eine Videokassette auf das Maß der Gesamttiefe des Trennelementes 36 für eine CD-Kassette zu bringen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich die Trennelemente 36 eines Behälters, der sowohl CD als auch Videokassetten aufnehmen soll, an einem Gegenlager, wie einer Platte oder ähnlichem abstützen.
Der erfindungsgemäße Behälter gemäß der in den Fig. 1 bis dargestellten ersten Ausführungsvariante ist vorzugsweise vollständig aus Kunststoff gefertigt. Generell kann jedoch auch jeder andere geeignete Werkstoff zur Produktion des Behälters verwendet werden.
Zusätzlich ist der Behälter in einer weiteren Ausgestaltungsvariante mit mindestens einer von einer elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung erfaßbaren
Identifikationseinrichtung ausgestattet. Hierbei handelt es sich erfindungsgemäß zum Beispiel um einen Bär-Code, einen Magnetstreifen, einen Mikrochip oder dergleichen, wobei sowohl der Behälter als auch jedes einzelne Trennelement mit dieser Identifikationseinrichtung versehen sein kann, um den Behälter als ganzes oder eine einzelne auf einem Trennelement abgelegte Kassette identifizieren und zuordnen zu können. Sowohl die Identifikationseinrichtung als auch die in diesem Zusammenhang eingesetzten Zusatzgeräte sind in den Figuren nicht dargestellt.
Fig. 6 zeigt in schematischer Draufsicht eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Trennelementes 46. Dieses Trennelement 46 besteht aus einem im wesentlichen sechseckigen offenen Rahmen, der aus einem Federstahldraht 48 gebogen ist. Der Anschlag 44 des Trennelementes 46 ist aus einer Abwinkelung des Stahldrahtes 48 hergestellt.
Der Fig. 7 ist in schematischer Seitenansicht eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters zu entnehmen. Dieser Behälter B umfaßt zwei gleichartige Seitenteile 2 und ein C-förmiges bzw. U-förmiges Mittelteil 50, wobei die Seitenteile 2 mit ihren jeweiligen der Behälterober- bzw. Unterseite zugeordneten Endabschnitten mit den Seitenflächen des Mittelteils 50 verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform ist lediglich der der Behälteroberseite zugeordnete Endabschnitt eines Seitenteils 2 mit einem hakenförmigen Abschnitt 4 versehen. Die Behälterunterseite ist flach und kann als Standeinrichtung dienen. Der Behälter verfügt über Trennelemente 46 gemäß der in Fig. 6 gezeigten Variante. In der Zeichnung ist lediglich ein Trennelement 46 dargestellt. Die Halteelemente für die Trennelemente 46 sind wiederum als einfache Nuten 6 in den jeweiligen Seitenteilen 2 ausgestaltet. Das Mittelteil 50 ist aus einer gebogenen Metallplatte gefertigt.
Pig. 8 zeigt in schematischer Seitenansicht eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behälters. Dieser Behälter umfaßt wiederum zwei gleichartig ausgestaltete, im wesentlichen rechteckige Seitenteile 2 die mit ihren jeweiligen Endabschnitten mit den Seitenflächen eines C-förmigen bzw. U-förmige Mittelteils verbunden sind. Das Mittelteil 50 umfaßt an der Ober- und Unterseite einen jeweils hakenförmigen Profilabschnitt 52, der als Aufhängevorrichtung dient. Auch bei diesem Behälter ist das Mittelteil 50 mit seinen hakenförmigen Profilabschnitten 52 aus einer entsprechend gebogenen Metallplatte gefertigt.
Fig. 9 und 10 offenbaren weitere Ausführungsformen von Profilquerschnitten erfindungsgemäßer Querträger 20. In den Zeichnungen ist gut zu erkennen, daß die besagten Profilquerschnitte wiederum hohlprofilartige Abwinkelungen in der Art eines offenen oder geschlossenen Hohlprofils mit wenigstens einem hakenförmigen oder laschenförmigen Profilabschnitt besitzen, der vornehmlich als Aufhängeeinrichtung für den erfindungsgemäßen Behälter dient. Es ist für den Fachmann offensichtlich, daß die genannten Profilquerschnitte für den Querträger 20 im Sinne und im Rahmen der Erfindung erheblich von den vorhergehend beschriebenen Beispielen abweichen können. In oder an den Seitenteilen 2 angebrachte Bohrungen, Schlitze, Langlöcher, Bügel oder dergleichen sind ebenfalls als Aufhängeeinrichtungen im Sinne der Erfindung zu verstehen.
Fig. 11 zeigt in schematischer Draufsicht und Seitenansicht eine Vorrichtung, umfassend eine Vielzahl von erfindungsgemäßen Behältern B, wobei die Behälter B über ihre als Anschlußelemente ausgestalteten Aufhängeeinrichtungen 4 kettengliedartig miteinander verbunden sind. Der gelenkige Anschluß zweier Behälter erfolgt dabei über eine Gelenkstange 54, die durch die Bohrungen der Anschlußelemente 4 der Behälter B hindurchgesteckt und gesichert ist. Die Gelenkstangen 54 dieser Vorrichtung können wiederum an dem
Zugmittel einer Transporteinrichtung, wie z.B. einem Vertikal- oder Horizontalpaternoster oder dergleichen, angebracht sein. Die Vorrichtung eignet sich insbesondere für Einsatzzwecke, bei denen eine Entnahme der einzelnen Behälter nicht erforderlich ist.
Fig. 12 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht eine Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter nach Fig. 1. Die als Horizontalpaternoster ausgelegte Aufbewahrungseinrichtung verfügt über vertikale Stangenpaare 56, die mit dem Zugmittel des Paternosters verbunden sind. Die Stangen eines jeden Stangenpaares 56 sind durch die beiden hakenförmigen Endabschnitte 4 eines Behälters B hindurchgesteckt und der Behälter somit gesichert. Eine direkte Verbindung von zwei oder mehreren in horizontaler Richtung nebeneinanderliegender Behälter, wie im Zusammenhang mit der Fig. 11 gezeigten Vorrichtung beschrieben, besteht im vorliegenden Fall nicht. Je nach Ausgestaltung der Endabschnitte 4 sind die erfindungsgemäßen Behälter B lösbar oder nicht lösbar mit den Stangenpaaren 56 verbunden.
Fig. 13 zeigt eine als Schublade 58 ausgebildete Aufbewahrungseinrichtung für erfindungsgemäße Behälter. Die Schublade 58 verfügt über zwei in Einschubrichtung und zueinander parallel verlaufende Stangen 56, auf die eine Vielzahl von erfindungsgemäßen Behälter B jeweils mit ihren beiden hakenförmigen Endabschnitten 4 aufgesetzt sind. Die hakenförmigen Endabschnitte 4 sind im vorliegenden Fall so ausgestaltet, daß sie die Stangen 56 nicht formschlüssig umgreifen, sondern lediglich soweit umschließen, daß ein Behälter wieder von den Stangen 56 abgehoben und aus der Schublade 58 herausgenommen werden kann. Erfindungsgemäß ist überdies vorgesehen, die hakenförmigen Endabschnitte 4 flexibel auszugestalten, so daß die Behälter über die Endabschnitte 4 auf die Stangen 56 aufrastbar und dennoch wieder zu lösen sind. Des weiteren sind die Behälter in Längsrichtung der Stangen 56 auf diesen verschiebbar.
Die Fig. 14a und 14b stellen in schematischer Perspektivansicht Regale für die erfindungsgemäßen Behälter dar. Ein Hauptmerkmal dieser Regale sind wiederum zwei parallel im Abstand zueinander verlaufende Stangen 56, an denen die hakenförmigen Endabschnitte 4 der erfindungsgemäßen Behälter B geführt sind. In der Ausführungsform gemäß Fig. 14a werden die Behälter B vertikal übereinander angeordnet, während gemäß der Ausführungsform nach Fig. 14b die Behälter horizontal nebeneinander aufgereiht sind. Ferner befinden sich die Behälter bei der Ausführungsform nach Fig. 14b in einer leicht gekippten Position.
Der Fig. 15 ist ein weiteres Regal für die erfindungsgemäßen Behälter B zu entnehmen. Bei dieser Lösung sind mehrere Behälterreihen in Tiefenrichtung des Regals vorgesehen. Die Behälter sind wiederum über ihren hakenförmigen Endabschnitt 4 an einzelnen Stangen 56 aufgehängt und können zur Entnahme aus dem Regal von den Stangen 56 abgehoben werden. Bei den jeweils vorderen Behälterreihen ist die einzelne Reihe nicht vollständig mit Behältern gefüllt, sondern es ist ein Freiraum von einem Behälter gelassen. Auf diese Weise können die hinteren Behälterreihen durch Verschieben der Behälter in den vorderen Reihen erreicht und somit die Raumtiefe des Regals voll ausgenutzt werden.
Es ist es auch vorgesehen, daß als Aufbewahrungsvorrichtung für erfindungsgemäße Behälter entsprechend ausgestaltete Schränke, Türme, Karussellregale und dergleichen dienen.
17
Bezugszeichenliste
Es bezeichnen:
2 Seitenteil 50
4 Hakenförmiger Endabschnitt 52
&dgr; Nut (Halteelement)
6.1 Zusatznut
8 rechteckige Aussparung 54
10 Rastelement 56
12 Versteifungsrippen 58
14.1 lateraler Steg
14.2 lateraler Steg K
16 Rinne B
18 Schlitz T
20 Querträger W
22 erster Schenkel
22.1 Endabschnitt dritter
Schenkel
24 zweiter Schenkel
26 dritter Schenkel
28 Fortsatz
30 Ausnehmung
32 guaderförmiger Vorsprung
34 Schild
36 Trennelement
38 starre Abschnitte
40 Filmscharnier
42 stufenförmiger Vorsprung
44 Anschlag
45 Distanzstück
46 Trennelement (offener
Rahmen)
48 gebogener Draht
Mittelteil
hakenförmiger Profilab schnitt
Gelenkstange
Stange
Schublade
Audio-/Videokassette Behälter
Tiefe
Breite

Claims (31)

18 Schutzansprüche
1. Rahmenförmiger, im wesentlichen starrer Behälter, insbesondere für Audio-ZVideokassetten, mit zwei gegenüberliegenden Rahmenteilen (2, 20), wenigstens zwei an den Rahmenteilen (20, 20) angeordneten Halteelementen (6, 6.1), und wenigstens einem Trennelement (36, 46) zur Bildung von Gefachen, wobei das Trennelement zwischen den zwei gegenüberliegenden Rahmenteilen (2, 20) und von einem Halteelement (6) des jeweiligen Rahmenteils lösbar gehalten ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Trennelement (36, 46) in wenigstens einer Richtung der Trennelementebene in sich elastisch deformierbar ausgestaltet ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement ein offenes (46) oder geschlossenes (3 6) Rahmenelement ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch'gekennzeichnet, daß das Rahmenelement (36, 46) in der den Rahmen aufspannenden Ebene in sich elastisch verformbar ist.
4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenelement (36, 46) aus mehreren, im wesentlichen starren Rahmenabschnitten (38) besteht, die elastisch miteinander verbunden sind.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die starren Rahmenabschnitte (38) durch ein oder mehrere Filmscharniere (40) elastisch miteinander verbunden sind.
6. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die starren Rahmenabschnitte (3) gelenkig federnd
miteinander verbunden sind.
7. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement
(36) über Befestigungs- (42) und/oder
Positionierungseinrichtungen (42) verfügt, die mit einem Halteelement (6, 6.1) zusammenwirken.
8. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement (36, 46) mit einem Anschlag (44) versehen ist.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (44) aus einer Äbwinkelung des
Trennelements (36, 46) gebildet ist.
10. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement (36, 46) eine im wesentlichen sechs- oder siebeneckige Grundrißform besitzt.
11. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement
(46) aus einem gebogenen, elastischen Draht (48) oder dergleichen besteht.
12. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennelement (36, 46) bei seitlicher Betrachtung des Behälters (B) über die Front- und/oder Rückseite des Behälters (B)
hinausragt.
13. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (6, 6.1) im wesentlichen gleichmäßig voneinander beabstandet sind.
14. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser wenigstens eine Aufhängeeinrichtung {4, 52) umfaßt.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeeinrichtung (4) eine Einrichtung zur Herstellung einer dreh- bzw. schwenkbaren Verbindung ist.
16. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeeinrichtung ein haken- oder laschenförmiges Element (4) oder dergleichen ist.
17. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeeinrichtung (4) an wenigstens einem Rahmenteil
(2) angeordnet ist.
18. Behälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeeinrichtung (4) an einem Endabschnitt des Rahmenteils (2) angeordnet ist.
19. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenteile
(2) im wesentlichen plattenförmig und/oder symmetrisch gestaltet sind.
20. Behälter nach einem oder mehreren der vörhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenteile {2, 20) über Verbindungseinrichtungen {10, 30) und/oder Steckeinrichtungen {8, 14, 16, 18, 26, 28) und/oder Rasteinrichtungen (10, 30) und/oder Positionierungseinrichtungen (8, 14, 16, 18, 26, 28) zum Herstellen einer dauerhaften oder lösbaren, starren Verbindung mit wenigstens einem weiteren Rahmenteil (2, 0) verfügen.
21. Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, wobei
dieser zwei gleichartige seitliche Rahmenteile (2) und ein mittleres Rahmenteil (50) umfaßt, und die zwei seitlichen Rahmenteile (2) mit ihren jeweiligen Endabschnitten mit den Seitenflächen des mittleren Rahmenteils (50) verbunden sind.
22. Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, wobei
dieser zwei gleichartige seitliche Rahmenteile (2) und zwei gleichartige mittlere Rahmenteile, das heißt ein oberes und ein unteres mittleres Rahmenteil (20), umfaßt, und
die zwei seitlichen Rahmenteile (2) mit ihren jeweiligen Endabschnitten mit den Seitenflächen der mittleren Rahmenteile (20) biegesteif verbunden sind,
so daß der Behälter (B) über einen nach zwei Seiten offenen Aufnahmebereich verfügt.
23. Behälter nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (4, 52) an der Oberseite und/oder Unterseite des mittleren Rahmenteils (50) angeordnet ist.
24. Behälter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das mittlere Rahmenteil (50) bei seitlicher Betrachtung des Behälters (B) einen Profilquerschnitt besitzt, der im wesentlichen der Form eines auf der Seite liegenden "U" entspricht.
25. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Rahmenteil (20) hohlprofilartige Abwinkelungen (22, 22.1, 24, 26, 28) in der Art eines offenen oder geschlossenen Hohlprofils besitzt.
26. Behälter nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenteil (20, 50) wenigstens einen hakenförmigen Profilabschnitt (52) besitzt.
27. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser an seiner Frontseite mit mindestens einer visuellen Informationseinrichtung (34) ausgestattet ist.
28. Behälter nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die visuelle Informationseinrichtung (34) an wenigstens einem Rahmenteil (20) angeordnet ist.
29. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser mit mindestens einer von einer elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung erfaßbaren Identifikationseinrichtung ausgestattet ist.
30. Vorrichtung, umfassend eine Vielzahl von Behältern (B) nach Anspruch 1, wobei die Behälter (B) kettengliedartig miteinander verbunden sind.
31. Aufbewahrungsvorrichtung für Behälter nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Speicher- oder Archivierungsvorrichtung, eine Schublade (58) , ein Einbau- oder Einsatzelement für eine Schublade, ein Schrank, ein Turm, ein Regal, ein Drehregal, ein Lastträger für eine Schaukelfördervorrichtung oder ein Paternoster ist, umfassend mindestens ein Verbindungselement (56), mit dem wenigstens ein Behälter (B) über seine Aufhängeeinrichtung (4) starr, beweglich und/oder lösbar verbunden ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN110723403A (zh) * 2019-09-20 2020-01-24 徐州市正峰锌业有限公司 适用于锌锭的运输柜

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