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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Kühlgutträger
für ein Kältegerät, insbesondere ein
Haushaltskältegerät, mit einer in dem Kältegerät
horizontal zu montierenden Platte, auf der diverses Kühlgut platzierbar
ist, sich in Tiefenrichtung erstreckenden, seitliche Wände
der Platte einfassenden Leisten und wenigstens einem Bügel,
der unterhalb der Platte schwenkbar angeordnet ist. In einer von
der Platte abstehenden Stellung kann ein solcher Bügel
zur liegenden Lagerung von Flaschen oder anderem ähnlich
geformten Kühlgut dienen; bei Nichtgebrauch kann er in
eine zu der Platte parallele Stellung geschwenkt werden, um möglichst
wenig Platz im Kältegerät zu beanspruchen.
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Ein
solcher Kühlgutträger ist zum Beispiel aus
WO 98/05 910 bekannt. Die
die seitlichen Ränder der Platte einfassenden Leisten sind
hier Teil eines Rahmens, der die Platte an vier Seiten umgibt. An
vorderen und hinteren Leisten dieses Rahmens ist eine in der Draufsicht
U-förmige Struktur mit zwei sich in Tiefenrichtung unter
der Platte her erstreckenden Schenkeln verklammert, wobei an den
Schenkeln zwei miteinander gekoppelt schwenkbare Bügel aufgehängt
sind. Bei Nichtgebrauch reduzieren diese Schenkel die Höhe
eines von dem Kühlgutträger nach oben begrenzten
Fachs und erschweren so dessen Nutzung. Es wäre daher wünschenswert,
die Struktur mit den schwenkbaren Bügeln bei längerem Nichtgebrauch
entfernen zu können. Dies ist jedoch nur möglich,
indem sie in seitlicher Richtung von dem Kühlgutträger
herunter geschoben wird, und dazu muss der Kühlgutträger
leer geräumt und aus dem Kältegerät entnommen
werden, was wiederum für den Nutzer mit lästigem
Aufwand verbunden ist. Außerhalb des Kältegeräts
ist die Struktur schwierig zu lagern, zum einen aufgrund ihrer Abmessungen,
zum anderen aufgrund der Gefahr, dass einer der zur Verklammerung
an dem Rahmen der Platte dienenden Haken beschädigt und
damit die gesamte Struktur unbrauchbar wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist, einen Kühlgutträger
mit einem abgehängten Flaschenhalter zu schaffen, bei dem
der Flaschenhalter bei Nichtgebrauch die Benutzung eines Fachs unterhalb des
Kühlgutträgers nur minimal beeinträchtigt.
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Die
Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kühlgutträger
für ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät,
mit einer Ablageebene, sich in Tiefenrichtung der Ablageebene erstreckenden,
seitliche Ränder der Ablageebene bildende Leisten und wenigstens
einem schwenkbar unter der Ablageebene angebrachten Bügel,
Lager an den Leisten angeordnet sind, in welchen der Bügel
schwenkbar gehalten ist. Eine herkömmliche, unter der Ablageebene abgehängte
Struktur entfällt somit völlig, und es gibt abseits
der seitlichen Ränder der Ablageebene keine sich unter
der Ablageebene erstreckenden Leisten, die die Nutzung des darunter
liegenden Raumes erschweren. Unter der Ablageebene erstreckt sich
allenfalls der wenigstens eine Bügel bei Nichtgebrauch in
einer zu der Ablageebene parallelen Orientierung. In dieser Orientierung
reicht der Bügel jedoch nicht so weit nach unten wie eine
Leiste, in der ein Lager für den Bügel untergebracht
ist. Zwar müssen sich die entlang der seitlichen Ränder
der Platte erstreckenden Leisten weit genug nach unten erstrecken, um
daran Lager für den Bügel anordnen zu können, doch
beeinträchtigen diese Leisten die Nutzbarkeit des Raums
unterhalb der Ablageebene wenig, da sie sich, wenn der Kühlgutträger
in einem Kältegerät eingebaut ist, in unmittelbarer
Nachbarschaft zu dessen Seitenwänden befinden.
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Bevorzugt
ist die Ablageebene als Platte ausgebildet, deren sich in Tiefenrichtung
erstreckende seitliche Ränder mit Leisten eingefasst sind.
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Die
Lager können insbesondere Aussparungen in einander zugewandten
Flanken der Leisten umfassen, in die jeweils ein Achszapfen des
Bügels eingreift.
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Um
zu verhindern, dass bei Belastung des Bügels durch darauf
gelagerte Flaschen ein Achszapfen aus seinem Lager entweicht, ist
zweckmäßigerweise an einem distalen Ende jedes
Achszapfens ein in radialer Richtung über den Achszapfen überstehendes
Element vorgesehen.
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Der
Achszapfen kann an seinem distalen Ende hakenförmig abgewinkelt
sein, um das überstehende Element zu bilden; alternativ
kann das überstehende Element auch axial unverschiebbar
auf den Achszapfen aufgesteckt sein, zum Beispiel in Form eines
Bügels oder eines Sprengrings, der in eine umlaufende Nut
des Achszapfens eingreift, oder eines in eine diametrale Bohrung
des Achszapfens eingeschobenen Stifts.
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Der
Bügel kann einfach und preiswert einteilig aus einem Draht
gebogen sein.
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Vorzugsweise
ist wenigstens ein Lager jeder Leiste in einem an der Leiste verrasteten
Adapter gebildet. Indem Vorkehrungen zum Verrasten des Adapters
an der Leiste in unterschiedlichen Positionen geschaffen werden,
kann der Kühlgutträger auf einfache Weise an die
Lagerung von Flaschen unterschiedlicher Abmessungen angepasst werden.
Eine solche Anpassung kann vom Benutzer vorgenommen werden, wenn
an einer Leiste mehrere diskrete Befestigungspunkte für
den Adapter zur Auswahl vorhanden sind. Alternativ kann ein einzelner
Befestigungspunkt, insbesondere in Form einer Öffnung in der
Leiste, jeweils nur dort geschaffen werden, wo tatsächlich
ein Adapter montiert werden soll. Dies ermöglicht es einem
Hersteller, Kühlgutträger, die an die Lagerung
von unterschiedlichen Flaschenformaten angepasst sind, in einer
großen Zahl von Varianten mit minimalem Aufwand an Werkzeugen
und Kosten zu fertigen.
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Für
eine schnelle und einfache Montage der Adapter an den Leisten ist
es vorteilhaft, wenn jeder Adapter einen festen und einen elastischen
Haken aufweist, die an einander gegenüberliegenden Rändern
einer der Öffnungen angreifen. So kann der feste Haken
eine Drehachse bilden, um die der Bügel beim Einrasten
des elastischen Hakens in die Öffnung geschwenkt wird.
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Um
eine Montage eines Adapters in falscher Orientierung auszuschließen,
kann einer der Haken jedes Adapters breiter sein als derjenige Rand
einer der Öffnungen, an der der andere Haken des Adapters
angreift.
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Als
Rastkonturen zur Fixierung des Bügels in der parallelen
bzw. der von der Platte abstehenden Stellung sind am Adapter zweckmäßigerweise
zwei Aussparungen gebildet, in die der Bügel jeweils in
einer dieser beiden Stellungen eingreift.
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Die
zwei Aussparungen sind vorzugsweise an ihren einander zugewandten
Seiten durch schräge Flanken begrenzt, so dass jeweils
beim Schwenken des Bügels aus einer seiner Raststellungen
heraus ein Verformungswiderstand überwunden werden muss,
der die Bügel, solange keine äußere Kraft
einwirkt, in der Raststellung fixiert.
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An
ihrer von der ersten Aussparung abgewandten Seite ist die zweite
Aussparung zweckmäßigerweise durch eine zur Schwenkachse
parallele Flanke begrenzt, um ein Schwenken des Bügels über die
von der Platte abstehende Stellung hinaus zu verhindern. So kann
ausgeschlossen werden, dass beim Einlegen einer Flasche ein Bügel
versehentlich nach hinten weg geschoben wird und eine bereits darauf
liegende Flasche dadurch ihre Unterstützung verliert und
abstürzt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Kühlgutträgers;
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2 ein
vergrößertes Detail des Kühlgutträgers;
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3 eine
Rückansicht eines Adapters;
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4 einen
Schnitt durch eine Leiste, einen Adapter und einen daran aufgehängten
Bügel; und
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5 einen
zu 4 analogen Schnitt gemäß einer
abgewandelten Ausgestaltung.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Kühlgutträgers,
der in dem Fachmann an sich bekannter Weise und wie zum Beispiel
in
DE 20 304 564 U1 beschrieben
zum Einbau in einem Kältegerät vorgesehen ist.
Der Kühlgutträger umfasst eine in Einbauposition
horizontale, als Abstellebene dienende, rechteckige Glasplatte
1,
die alternativ auch durch eine Platte aus einem anderen Material,
ein Gitter oder dergleichen ersetzt sein könnte. Auf sich in
Tiefenrichtung des den Kühlgutträger aufnehmenden
Kältegerätegehäuses erstreckenden Seitenkanten
2 der
Glasplatte
1 sind zwei Leisten angebracht, hier in Form
von aufgesteckten Strangpressprofilen
3 aus Aluminium.
Die Strangpressprofile
3 haben einen Querschnitt ähnlich
dem Buchstaben „a”, mit einem hohlen unteren Abschnitt
5 und
einem sich hakenförmig über dem unteren Abschnitt
5 erstreckenden
und mit diesem eine die Seitenkante
2 der Glasplatte
1 aufnehmende
Nut begrenzenden oberen Abschnitt
6. An einer von der Glasplatte
2 abgewandten, äußeren Flanke
des unteren Abschnitts
5 sind nach unten offene Aussparungen
4 gebildet,
die vorgesehen sind, um nicht dargestellte, den Kühlgutträger
unterstützende Auflagevorsprünge aufzunehmen,
die von einer Innenwand des Kältegerätegehäuses
abstehen.
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Der
innere Hohlraum des unteren Abschnitts 5 ist wenigstens
an seinen vorderen und hinteren Enden durch einen Kunststoffkörper 7 ausgefüllt.
An den rückwärtigen Enden der Profile 3 sind
in den Kunststoffkörper 7 Enden eines Drahtbügels 8 eingesteckt,
von dem sich ein mittlerer Abschnitt entlang der hinteren Kante
der Glasplatte 1 oberhalb von dieser erstreckt und so ein
Geländer bildet, das verhindert, dass auf der Glasplatte 1 platziertes
Kühlgut bis an die Rückwand der Kältegerätegehäuses
heran geschoben wird und daran festfriert.
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An
zwei einander zugewandten vertikalen Flanken der unteren Abschnitte 5 der
Strangpressprofile 3 sind jeweils zwei Adapter 9 aus
Kunststoff montiert. Die zwei an einem gleichen Strangpressprofil 3 montierten
Adapter 9 sind untereinander gleich und spiegelbildlich
zu den Adaptern 9 am jeweils anderen Strangpressprofil 3.
Jeweils zwei Adapter 9 halten gemeinsam einen einteilig
aus einem steifen Draht geformten Flaschenträgerbügel 12.
Die Flaschenträgerbügel umfassen jeweils einen
oder mehrere Bögen 24, die bemessen sind, um eine
Flasche darin einzulegen, sowie von den äußeren
Bögen 24 nach außen abgewinkelte Achszapfen 25.
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Einer
dieser Adapter 9 und ein Stück des Strangpressprofils 3,
an dem der Adapter 9 montiert werden soll, sind in 2 in
einer auseinander gezogenen perspektivischen Ansicht zu sehen. Der
Adapter 9 hat eine Grundplatte 10, die in vertikaler
Orientierung außen an einer Flanke 26 des unteren
Abschnitts 5 des Profils 3 montiert wird. Eine
sich in Breitenrichtung der Glasplatte 1 erstreckende Nut 11 am
oberen Rand der Grundplatte 10 ist vorgesehen, um als Lager
für einen Achszapfen 25 eines Flaschenträgerbügels 12 zu
dienen. Die Nut 11 erstreckt sich einerseits bis in einen
Wurzelabschnitt 13 des Adapters 9, der im montierten
Zustand in eine Öffnung 14 des Profils 3 eingreift,
und geht andererseits kontinuierlich über in eine abwärts
gerichtete Nut 15 an der Außenseite der Grundplatte 10.
Die Nut 15 ist vorgesehen, um einen Schenkel des Flaschenträgerbügels 12 in
dessen in 1 gezeigter, von der Glasplatte 1 abstehender
Stellung aufzunehmen.
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Die Öffnungen 14 an
den einander zugewandten Flanken 26 der zwei Strangpressprofile 3 überlappen
mit den Aussparungen 4, die an jeweils zu den Flanken 26 entgegengesetzten,
voneinander abgewandten Flanken der Profile gebildet sind. So können
Werkzeuge zum Erzeugen der Öffnungen 14, z. B.
durch Fräsen oder Stanzen, von beiden Seiten her an die
Flanken 26 herangeführt werden, was die Erzeugung
der Öffnungen erleichtert. Da die Aussparungen 4 deutlich
größer sind als die Öffnungen 14, können
die Öffnungen 14 in Anpassung an unterschiedliche
Flaschenformate variabel an den Profilen 3 platziert werden,
ohne dass der Überlapp zwischen ihnen und den Aussparungen 4 verloren
geht. Wenn nötig, können – insbesondere
durch Fräsen – auch Öffnungen 14 erzeugt
werden, die mit den Aussparungen 4 nicht überlappen.
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Eine
Aussparung 16 zieht sich am oberen Rand der Grundplatte 10 entlang
von der Nut 11 nach vorn; sie nimmt den Schenkel des Bügels 12 auf, wenn
dieser bezogen auf die Perspektive der 1 nach vorn
in eine zu der Glasplatte 1 parallele Stellung geschwenkt
ist. Die Nut 15 und die Aussparung 16 haben einander
benachbarte schräge Flanken 17, 18, die
der Bügel 12 unter einer geringfügigen
elastischen Verformung leicht passieren kann. Eine Flanke 19 an
der Rückseite der Nut 15 ist parallel zu der durch
die Nut 11 definierten Schwenkachse des Bügels 12 orientiert,
so dass, wenn in der abstehenden Stellung der 1 eine
nach hinten gerichtete Kraft auf den Bügel 12 wirkt,
die Flanke 19 ein Schwenken des Bügels 12 nach
hinten blockiert, anstatt wie die Flanken 17, 18 den
Bügel 12 elastisch zu verformen und ihn im verformten
Zustand passieren zu lassen.
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Die Öffnung 14 des
Strangpressprofils 3 hat die Form zweier sich überschneidender
Rechtecke, eines größeren, welches den Wurzelabschnitt 13 aufnimmt,
und eines kleineren, in das ein fester Haken 20 des Adapters 9 eingreift.
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Wie
in der in 3 gezeigten Rückansicht des
Adapters 9 zu sehen, ist an einer von dem festen Haken 20 abgewandten
Seite des Wurzelabschnitts 13 ein elastischer Rasthaken 21 geformt,
der im montierten Zustand an einem Rand 22 der Öffnung 14 angreift,
der dem von dem festen Haken 20 hintergriffenen Rand 23 gegenüber
liegt. Die Öffnungen 14 in den zwei sich gegenüber
liegenden Strangpressprofilen 3 sind spiegelbildlich zueinander
angeordnet, das heißt, bei beiden ist der schmalere Rand 23 nach vorn
und der breitere Rand 22 nach hinten gerichtet. So ist
es unmöglich, versehentlich einen für das Strangpressprofil 3 an
der rechten Seite der Glasplatte 1 vorgesehenen Adapter 9 in
einer Öffnung 14 des linken Strangpressprofils 3 zu
montieren und umgekehrt.
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4 zeigt
einen Schnitt durch ein Strangpressprofil 3, einen in einer Öffnung
des Strangpressprofils 3 verrasteten Adapter 9 und
einen Teil des in dem Adapter 9 gelagerten Bügels 12 im
Schnitt entlang einer sich entlang der Nuten 11 und 15 des
Adapters 9 erstreckenden vertikalen Ebene. Der Bügel 12 befindet
sich in der abstehenden Stellung und erstreckt sich in der Nut 15.
Der Achszapfen 25 ist in der Nut 11 aufgenommen.
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Im
einfachsten Falle kann die Steifigkeit des Bügels 12 so
groß gewählt sein, dass auch im voll beladenen
Zustand die Verformung des Bügels 12 so klein
bleibt, dass der Achszapfen 25 nicht aus der Nut 11 heraus
gezogen werden kann. Ein Nachteil dieser Lösung liegt allerdings
darin, dass es dementsprechend auch eines großen Krafteinsatzes
von Seiten des Benutzers bedarf, wenn dieser den Bügel 12 bei längerem
Nichtgebrauch aus dem Kältegerät entfernen will
und dazu versucht, den Achszapfen 25 aus der Nut 11 herauszuziehen.
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Bei
der in 4 gezeigten Ausgestaltung ist an einem distalen
Ende des Achszapfens 25 eine umlaufende Nut gebildet, auf
die ein Sprengring 27 aufgeschoben ist. Der Sprengring 27 sichert
den Achszapfen 25 gegen Herausziehen aus der Nut 11, auch
wenn der Bügel 12 an sich leicht verformbar ist.
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Um
den Sprengring 27 am Achszapfen 25 anzubringen
oder wieder zu entfernen, muss auf diesen über eine der
Aussparungen 4 an der Außenseite des Strangpressprofils 3 zugegriffen
werden, was nur möglich ist, wenn der Kühlgutträger
als Ganzes entnommen wird. Denkbar ist aber auch, anstelle eines Sprengrings 27 eine
Klammer in Form eines flachen Plättchens, zum Beispiel
aus Federstahl, zu verwenden, die beim montierten Kühlgutträger
von unten her in die Aussparung 4 einschiebbar ist und
an ihrem oberen Ende zwei einen Schlitz flankierende Finger aufweist,
die von zwei Seiten in die Nut des Achszapfens 25 eingreifen.
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5 zeigt
eine alternative Ausgestaltung, bei der am distalen Ende des Achszapfens 25 ein kurzer
Haken 29 abgebogen ist. An einer Außenseite des
Adapters 9 ist im Innern des Strangpressprofils ein Hohlraum
frei gehalten, in dem sich der Haken 29 abwärts
erstreckt, wenn der Bügel 12 in der von der Platte 1 abstehenden
Stellung ist. Der Abstand zwischen dem Haken 29 und der
Außenseite des Adapters 9 ist groß genug,
damit der Haken 29 nicht ein Schwenken des Bügels 12 in
die zur Platte 1 parallele Stellung blockiert. Die Nut 11 ist
hier deutlich höher als breit, so dass der Haken 29 die
Nut 11 passieren kann, wenn der Bügel 12 in
der abstehenden Orientierung angehoben wird, wie in der Fig. anhand
eines gestrichelten Umrisses des Bügels 12 verdeutlicht.
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Die
Aussparung 16 liegt hier höher als der Boden der
Nut 11, so dass, wenn der Bügel 12 in
der zur Platte 1 parallelen Orientierung ist, der Achszapfen 25 des
Bügels 12 vom Boden der Nut 11 abgehoben
ist und an der Unterseite eines die Platte 1 einfassenden
Schenkels 30 des Strangpressprofils 3 anliegt.
So ist der Abstand des Bügels 12 zur Platte 1 in
der parallelen Orientierung minimiert, und eine nahezu uneingeschränkte
Nutzbarkeit des Raums unter der Platte 1 ist auch dann
gewährleistet, wenn der Bügel 12 in der
parallelen Orientierung montiert bleibt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 98/05910 [0002]
- - DE 20304564 U1 [0022]