DE29520077U1 - Schulranzen - Google Patents
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Description
Anm.: Dr.Chem. Nickolai Danielian,
Maastrichter Str. 1/101, 50171 Kerpen Titel: Schulranzen
Die Erfindung betrifft einen Schulranzen mit an seiner Rückseite
angeordneten Tragriemen zum Tragen des Ranzens auf dem Rücken, mit an seinem Boden angeordneten Laufrollen und mit einem über
seine Oberseite ausstellbaren Griffteil, das in einer an der Rückseite des Ranzens angeordneten, zur Rückseite abgedeckten
Stangenführung geführt ist.
Ein solcher Schulranzen ist aus dem DE-GM 94 08 088.7 und dem DE-GM 295 04 430.6 bekannt. Der Offenbarungsinhalt dieser Gebrauchsmusterschriften
wird zum Offenbarungsinhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht. Der bekannte Schulranzen ist so ausgebildet,
daß er sich wahlweise wie ein normaler Schulranzen mittels Tragriemen auf dem Rücken tragen läßt oder aber, vor allem
bei größerem Füllgewicht, sich mit Hilfe des Griffteils auf dem Boden rollend bewegen läßt. Zum Tragen des Schulranzens auf dem
Rücken des Schulkindes wie auch zum Abstellen des Schulranzens auf dem Boden kann das Griffteil soweit in den Schulranzen eingeschoben
werden, daß es den Schulranzen nur auf kurzer Höhe überragt. Das Griffteil führt sich an einer am Schulranzen befestigten
Stangenführung, die hinter der am Rücken des Ranzenträgers anliegenden Außenfläche der Ranzen-Rückenfläche liegt.
Das höhenverstellbare Griffteil besteht z.B. aus einem U-förmigen Griffbügel, der mit seinen parallelen Griffstangen jeweils
in einer rohrförmigen Stangenführung des Schulranzens geführt ist. Um das Verstellmaß des Griffteils zu erhöhen, kann dieses
auch teleskopartig verlängerbar ausgeführt sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, den Schulranzen nach dem vorgenannten
Stand der Technik in seiner Herstellung und/oder seinen Gebrauchseigenschaften weiterhin zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stangenführung
für das Griffteil an einem von einer flexiblen Umhüllung aus Stoff oder Kunststoffmaterial umschlossenen kastenförmigen
Kunststoff-Formkörper einstückig angeformt ist. Dabei kann das Griffteil, wie bekannt, aus einem Griffbügel bestehen, dessen
über das obere Handgriffstück verbundene parallele Griffstangen, die auch aus ineinandergeführten Teleskopstangen bestehen
können, jeweils in einer am Kunststoff-Formkörper einstückig angeformten Stangenführung geführt sind, die hierbei von einer
Rohrführung gebildet wird. Stattdessen kann das Griffteil aber auch aus einer Einzelstange, z.B. einer Fiachstange mit an ihrem
oberen Ende angeordnetem Handgriffstück bestehen, die sich in einer als Flachrohr oder als Führungsschlitz oder Nutführung
ausgebildeten Stangenführung führt. Wesentlich ist, daß die Stangenführung einstückiger Bestandteil des kastenförmigen
Kunststoff-Formkörpers ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Schulranzen ist demgemäß das ausziehbare
und bei Nichtgebrauch einschiebbare Griffteil, das vorzugsweise von einem U-förmigen Griffbügel gebildet wird, an oder in
einer Stangenführung geführt, die an dem von der aus einem Tuchmaterial gefertigten flexiblen Umhüllung umschlossenen und als
formgebender Innenkasten in dieser angeordneten Kunststoff-Formkörper
einstückig angeformt ist, so daß sich Herstellungsvereinfachungen ergeben, da die Stangenführung nicht als gesonderte
Teile hergestellt und nachträglich am Formkörper angeschlossen zu werden brauchen. Der formgebende Kunststoff-Formkörper bildet
im allgemeinen einen nur an der Frontseite und an der Oberseite des Schulranzens offenen Kastenrahmen, der von der flexiblen Umhüllung,
für die ein Kunststofftuch verwendet werden kann, allseitig umschlossen ist und die zugleich auch die die obere Öffnung
des Schulranzens verschließende Verschlußklappe bildet, welche zweckmäßig durch eine an dem Kunststoff-Formkasten einstückig
angeordnete Schwenklasche ausgesteift wird, die in eine
Tasche der Umhüllung einfaßt. Durch die angeformte Stangenführung wird der Kunststoff-Formkörper an der Rückwand ausgesteift.
Die Anordnung läßt sich im übrigen mit Vorteil so treffen, daß die oder jede Stangenführung am Kunststoff-Formkörper derart angeformt
ist, daß sie zumindest teilweise über die Innenseite des Kunststoff-Formkörpers in den Innenraum des Schulranzens vorspringt.
Bei rohrförmiger Stangenführung wird diese zweckmäßig so ausgeführt, daß sie teilweise über die Innenseite und teilweise
über die Außenseite der Rückwand des Kunststoff-Formkörpers vorspringt.
Um in Anpassung an die jeweilige Körpergröße des Schulkindes das Griffteil in unterschiedlich weiten Ausziehpositionen festlegen
zu können, ist die oder bei U-förmigem Griffteil jede Stangenführung zweckmäßig als Rohrführung ausgebildet, die im Vertikalabstand
zueinander angeordnete schlitzartige Durchbrechungen für lösbare Einsteckstücke, z.B. in Gestalt von C-förmigen Klammern
oder Schlitzringen, aufweist, die einen Anschlag für ein am unteren Ende der zugeordneten Griffstange angeordnetes Anschlagstück
bilden, das vorzugsweise aus einem auf das Ende der Stangenführung aufgesteckten Kunststoffstopfen besteht. Das Einstecken
und Umstecken des oder der Klammern bzw. Schlitzringe erfolgt bei geöffnetem Schulranzen von dessen Innenseite her.
Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal, dem selbständige Bedeutung
zukommt, ist an dem Kunststoff-Formkörper an der Oberseite seiner Rückenfläche eine Einziehung angeformt, welche das am
oberen Ende des Griffteils angeordnete Handgriffstück bei voll eingeschobenem Griffteil aufnimmt, so daß das Handgriffstück gegenüber
der von der Verschlußklappe gebildeten Oberseite des Schulranzens versenkt angeordnet ist und die Schwenkbewegung der
Verschlußklappe beim Öffnen des Schulranzens nicht behindert. Das Griffteil bzw. der es bildende Griffbügel läßt sich aufgrund
der Anordnung der Einziehung soweit zum Boden des Schulranzens hin in der Stangenführung einschieben, daß sein oberes Handgriffstück
verdeckt in der Einziehung liegt, also sich unterhalb der Mündung der Ranzenöffnung liegt, welche durch die Verschlußklappe
verschlossen wird. Durch die Anformung der Einziehung
läßt sich ebenfalls eine Aussteifung des Schulranzens bzw. des formgebenden Kunststoff-Formkastens erreichen. Die Einziehung
wird vorzugsweise so ausgeführt, daß sie an der Oberseite des Schulranzens sich über die gesamte Breite der Rückwand des
Kunststoff-Formkörpers erstreckt, wobei die Einziehung zweckmäßig als Winkeleinziehung ausgeformt wird, obwohl sie auch gemuldet
ausgeführt werden könnte. Die Stangenführungen für das Griffteil können hierbei so angeformt werden, daß sie am Grund
der Einziehung enden.
Mit der erfindungsgemäß vorgesehenen, in den Innenraum des
Schulranzens weisenden Einziehung am oberen Ende der Rückwand des Kunststoff-Formkörpers wird auch erreicht, daß im eingeschobenen
Zustand des Griffteils dessen Handgriffstück das volle Aufschwenken der Verschlußklappe, d.h. deren Zurückschwenken
gegen die Außenfläche der Schulranzen-Rückseite, nicht behindert. Bei einer in dieser Hinsicht vorteilhaften Ausgestaltungsform
der Erfindung weist der Kunststoff-Formkörper eine als aussteifende
Einlage in eine Tasche der flexiblen Umhüllung eingesteckte, in einem Schwenkscharnier mit ihm verbundene Schwenklasche
auf, die die Schwenkachse der Verschlußklappe des Schulranzens bildet, welche sich horizontal über die Breite des Schulranzens
erstreckt und oberhalb der Einziehung und gegenüber der Rückwand des Kunststoff-Formkörpers um die Innenbreite der Einziehung
zur Frontseite des Schulranzens versetzt angeordnet ist, derart, daß sich die Verschlußklappe um die Schwenkachse bis
hinter die Rückseite des Ranzens in die Öffnungsstellung ausschwenken
läßt.
Der genannte Kunststoff-Förmkörper trägt zweckmäßig eine an ihm
befestigte, vorzugsweise als Kunststoffplatte ausgebildete, Bodenplatte,
die mit den Laufrollen und zweckmäßig auch mit Fußstücken versehen ist. Im übrigen empfiehlt es sich, an der flexiblen
Umhüllung Anschlußelemente, wie z.B. Klettanschlüsse, Druckknopfanschlüsse od.dgl., vorzusehen, um die Tragriemen am
Schulranzen festlegen zu können, wenn dieser mit der am ausgezogenen Griffteil anliegenden Hand mit seinen Laufrollen über den
Boden rollend bewegt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 bis 4 jeweils in einer perspektivischen Darstellung
einen erfindungsgemäßen Schulranzen in Blickrichtung auf seine Rückseite im Schließzustand
(Fig. 1, 2 und 4) und im Öffnungszustand (Fig. 3) sowie mit dem Griffteil in unterschiedlichen
Positionen;
Fig. 5 den bei dem Schulranzen nach den Fig. 1 bis
als formgebendes Element vorgesehenen kastenförmigen Kunststoff-Formkörper in perspektivischer
Darstellung in Blickrichtung auf seine Rückseite;
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung,
wobei aber die aus einem Tuch, z.B. einem Nylontuch od.dgl. gefertigte Umhüllung des
Kunststoff-Formkörpers lediglich gestrichelt
angedeutet ist;
Fig. 7 in perspektivischer Draufsicht das Bodenteil
des Schulranzens nach den Fig. 1 bis 6;
Fig. 8 in größerem Maßstab einen Teilausschnitt des
bei dem Schulranzen nach den Fig. 1 bis 7 vorgesehenen Griffteils mit Stangenführung.
Der dargestellte Schulranzen weist, wie üblich eine etwa rechteckig-kastenförmige
Grundform auf und besteht, wie bekannt, aus einem formgebenden Innenkasten in Gestalt eines kastenförmigen
Kunststoff-Formkörpers 1 (Fig. 5 und 6), der zur Frontseite und zur Oberseite des Schulranzens hin offen ist, im übrigen von
einer flexiblen Umhüllung 2 umschlossen wird, die aus einem Tuchmaterial, z.B. einem Nylontuch od.dgl. gefertigt ist. Der
kastenförmige Kunststoff-Formkörper 1 ist in die seiner Kasten-
form entsprechend sackförmig ausgebildete Umhüllung 2 eingesteckt und wird demgemäß an allen seinen vier vertikalen Umfangsseiten
und auch am Boden von der Umhüllung 2 abgedeckt und umschlossen. Die Umhüllung 2 weist außerdem einen Abschnitt auf,
der die Verschlußklappe 3 bildet und mit Verschlußteilen 4 bestückt ist, die im Schließzustand des Schulranzens mit Verschlußbeschlägen
5 im Eingriff stehen, die sich an der Frontseite des Schulranzens bzw. seiner Umhüllung 2 befindet, wie
dies in Fig. 6 angedeutet ist. An der Frontseite kann die Umhüllung 2 außerdem eine gesonderte Tasche 6 aufweisen, wie dies
ebenfalls bekannt ist. Der mit der Umhüllung 2 versehene kastenförmige Formkörper 1 wird mit seiner Unterseite auf eine Bodenplatte
7 gesetzt und mit dieser verbunden. Die Bodenplatte 7, die vorzugsweise als Kunststoffteil ausgeführt ist, weist zwei
im Bereich ihrer Schmalseiten angeordneten Laufrollen 8 sowie im Bereich der anderen Ecken feste Fußstücke 9 auf, so daß sich der
Schulranzen mit den Fußstücken 9 und den Rollen 8 auf dem Boden abstellen läßt oder aber auch in Kipplage mit den Laufrollen 8
über den Boden rollend bewegen läßt.
Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, weist der Schulranzen an seiner Rückseite Tragriemen 10 auf, so daß er sich in üblicher Weise
auf dem Rücken tragen läßt. Die beiden Tragriemen 10 sind an der die Rückwand des Kunststoff-Formkörpers 1 überdeckenden Umhüllung
2 befestigt und lassen sich in Anpassung an die Körpergröße des den Schulranzen tragenden Kindes in ihrer Länge einstellen.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, sind an der Rückseite des Schulranzens an der Umhüllung 2 Anschlußelemente 11, angeordnet, an
denen sich die freiliegenden Riementeile 10' der beiden Tragriemen 10 lösbar anschließen lassen, wenn der Schulranzen mit seinen
Laufrollen über den Boden hinwegbewegt wird, die Tragriemen in diesem Fall also nicht genutzt werden. Die Anschlußelemente
11 bestehen im gezeigten Ausführungsbeispiel aus Klettelementen, an denen die Riementeile 10' mit an ihnen angeordneten Klettelementen
festgelegt werden können. Anstelle dieser Klettverschlüsse können aber auch andere Anschlüsse vorgesehen werden, z.B.
Druckknopfanschlüsse od.dgl.. In Fig. 1 ist nur eines der Riementeile
10' am zugeordneten Anschlußelement 11 angeschlossen
gezeigt. Es versteht sich, daß beide Riementeile 10' an den An- - Schlußelementen 11 fixiert werden, wenn der Schulranzen mit seinen
Laufrollen 8 auf dem Boden rollend bewegt wird.
Um den Schulranzen mit den Laufrollen 8 rollend über den Boden zu bewegen, ist er mit einem Griffteil 12 versehen, das im gezeigten
Ausführungsbeispiel, wie bekannt, aus einem U-förmigen Griffbügel mit zwei parallelen Griffstangen 13 besteht, die im
gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils aus zwei ineinander verschieblichen Teleskopstangen bestehen. Die beiden parallelen
Griffstangen 13 sind an ihren oberen Enden über einen Quersteg verbunden, welcher das Handgriffstück 14 bildet. Die beiden
Griffstangen 13 sind jeweils in einer rohrförmigen Stangenführung 15 geführt (Fig. 5 bis 8), die an der Rückwand 16 des
kastenförmigen Kunststoff-Formkörpers 1 einstückig angeformt sind, und zwar derart, daß sie jeweils teilweise in den Innenraum
des Schulranzens (Fig. 6) und teilweise zur Außenseite der Rückwand 16 hin vorspringen (Fig. 5) . Auf der Außenseite werden
die Stangenführungen 15 zweckmäßig durch eine Polsterung, z.B. einen Zuschnitt aus Schaumstoff abgedeckt, der zwischen die Umhüllung
2 und die Rückwand 16 des Kunststoff-Formkörpers 1 gelegt wird. Die beiden Stangenführungen 15 erstrecken sich vom
oberen Bereich des Schulranzens bis in Nähe des Ranzenbodens. Wie vor allem Fig. 8 zeigt, bestehen die Stangenführungen 15 jeweils
aus einer Rohrführung, die im Vertikalabstand zueinander angeordnete schlitzartige Durchbrechungen 17 aufweisen, in die
ein lösbares Einsatzstück 18 in Gestalt eines geschlitzten Federringes oder einer Federspange eingesteckt werden kann, welches
einen Anschlag für ein am unteren Ende der zugeordneten Griffstange 13 fest angeordnetes Anschlagstück 19 bildet, welches
vorzugsweise aus einem auf das Stangenende aufgesteckten Kunststoffstopfen besteht. Die Anschlagstücke 19 an den beiden
Griffstangen 13 bilden somit Stangenverdickungen, die beim Hochziehen der Griffstangen 13, d.h. beim Herausziehen des Griffteils
12 gegen das in eine der schlitzartigen Durchbrechung 17 eingesteckte Einsteckstück 18 laufen und damit das Maß, um das
das Griffteil 12 nach oben über die Oberseite des Schulranzens aus der Stangenführung herausgezogen werden kann, begrenzen.
Dieses Maß läßt sich der jeweiligen Körpergröße des Schulkindes ""durch Umstecken der Einsteckstücke 18 anpassen. Das Ein- und
Umstecken der Einsteckstücke 18 erfolgt bei geöffnetem Schulranzen von dessen Innenraum, her. Fig. 8 zeigt, daß die Griffstangen
13 aus Rundstangen mit einem Durchmesser dl bestehen, der dem Innendurchmesser der aus den Schlitzringen bestehenden Einsteckstücke
18 entspricht, deren Außendurchmesser d2 dem Innendurchmesser der rohrförmigen Stangenführung 15 angepaßt ist,
während ihre Breite h der Einsteckstücke 18 etwa derjenigen der schlitzartigen Durchbrechungen 17 entspricht, die rundum laufen,
so daß jede Stangenführung 15 aus mehreren axial übereinander angeordneten Rohrabschnitten besteht. Die Einsteckstücke 18
werden in den Durchbrechungen 17 durch ihre Federkraft gehalten, lassen sich aber mit der Hand leicht ein- und umstecken.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den vorstehend beschriebenen Schulranzen
im geschlossenen Zustand, d.h. bei in Schließstellung befindlicher Verschlußklappe 3 und mit unterschiedlich weit aus den innenliegenden
Stangenführungen 15 herausgezogenem Griffteil, während in Fig. 4 das Griffteil 12 vollständig nach unten in die
Stangenführung 15 eingeschoben ist.
Wie die Fig. 1 bis 6 zeigen, weist der Schulranzen bzw. sein
kastenförmiger Formkörper 1 an der Oberseite des Schulranzens, d.h. an der Oberseite der Rückwand 16 eine nach unten und zur
Kasteninnenseite gerichtete Einziehung 20 auf, die an dem Kunststoff-Formkörper
1 angeformt ist und in welche sich das am oberen Ende des Griffteils 12 befindliche Handgriffstück 14 einlegt,
wenn das Griffteil 12 mit seinen beiden Stangenführungen 13 vollständig in die Stangenführung 15 und damit in den Schulranzen
eingeschoben ist. Dieser Zustand ist in Fig. 4 gezeigt. Es ist erkennbar, daß das Handgriffstück 14 im Einschubzustand
des Griffteils 12 nicht über die Oberseite des Schulranzens bzw. seines von dem Kunststoff-Formkörper 1 gebildeten Innenkastens
herausragt, also die in Schließlage befindliche Verschlußklappe 3 zu ihrer Oberseite hin nicht überragt. Außerdem ist den Fig. 1
bis 6 zu entnehmen, daß sich die Einziehung 20 über die gesamte Breite des Schulranzens bzw. der Rückwand 16 des Kunststoff-
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Formkörpers 1 erstreckt und daß die Umhüllung in die Einziehung - 20 flach hineingelegt ist und mit den Flächen dieser Einziehung
verbunden ist, z.B. durch Verkleben. Aus den Fig. 5 und 6 ist weiterhin zu erkennen, daß der Kunststoff-Formkörper 1 an seiner
Oberseite eine Schwenklasche 21 aufweist, die zweckmäßig in einem Filmscharnier mit ihm einstückig verbunden ist und die,
wie in Fig. 6 angedeutet, in eine Tasche der Verschlußklappe 3 einfaßt und diese auf der Breite, in der sie die obere Einfüll-
und Entnahmeöffnung des Schulranzens im Schließzustand überdeckt, aussteift. Das genannte Scharnier bildet eine Schwenkachse
22 für die Verschlußklappe 3. Die Schwenkachse 22 verläuft über die Breite der Rückwand 16 des Kunststoff-Formkörpers 1,
ist aber durch die obere Einziehung 20 um das Maß der Innenbreite b gegenüber der Rückwand 16 zum Innenraum des Schulranzens
hin versetzt und liegt um das Maß der Tiefe der Einziehung 20 über deren Bodenfläche 23 in Höhe der Stelle, an der die beiden
parallelen, schmalen Seitenwände 24 des Kunststoff-Formkörpers 1 oben enden. Die Verschlußklappe weist außerdem ein parallel zur
Außenkante der Schwenklasche 21 verlaufendes horizontales Scharnier 25 auf, wobei der zwischen diesem Scharnier 25 und dem
freien Ende der Verschlußklappe 3 liegende Bereich derselben zweckmäßig ebenfalls durch eine Einstecklasche ausgesteift ist.
Fig. 3 läßt erkennen, daß aufgrund der nach innen versetzten Lage der Schwenkachse 22 die Verschlußklappe 3 beim Öffnen des
Schulranzens über das in der Einschubposition in der Einziehung 20 befindliche Handgriffstück 14 hinweg zur Rückseite des Schulranzens
hin geklappt und sogar bis in Flächenlage gegen die Rückseite und die hier befindlichen Tragriemen 10 geklappt werden
kann, so daß sich der Schulranzen voll und unbehindert öffnen läßt. Zum Schließen des Schulranzens wird die Verschlußklappe
3 um die Schwenkachse 22 hochgeklappt und über die obere Öffnung des Schulranzens gelegt, worauf ihr äußeres Klappenteil im
Scharnier 25 gegen die Frontseite des Schulranzens geklappt und hier mit den Verschlußteilen 4 an den Verschlußbeschlägen 5
festgelegt wird.
An der Verschlußklappe 3 ist im übrigen, wie üblich, ein Handgriff
26 befestigt, so daß der Schulranzen, falls erwünscht, auch nach Art einer Tragetasche getragen werden kann, wenn die
Verschlußklappe in ihrer Schließlage festgelegt ist.
Claims (11)
1. Schulranzen mit an seiner Rückseite angeordneten Tragriemen zum Tragen des Ranzens auf dem Rücken, mit an seinem Boden
angeordneten Laufrollen und mit einem über seine Oberseite ausstellbarem Griffteil, das in einer an der Rückseite des
Ranzens angeordneten, zur Rückseite abgedeckten Stangenführung geführt ist und zur rollenden Bewegung des Ranzens auf
dem Boden dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangenführung (15) an einem von einer flexiblen
Umhüllung (2) aus Stoff oder Kunststoffmaterial umschlossenen kastenförmigen Kunststoff-Formkörper (1) einstückig angeformt
ist.
2. Schulranzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß
an dem Kunststoff-Formkörper (1) an der Oberseite seiner Rückwand (16) eine Einziehung (20) angeformt
ist, welche ein am oberen Ende des Griffteils (12) angeordnetes Handgriffstück (14) bei voll eingeschobenem Griffteil
(12) aufnimmt.
3. Schulranzen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet ,daß das Griffteil (12) aus einem
Griffbügel besteht, dessen über das obere Handgriffstück (14)
verbundene, vorzugsweise aus ineinandergeführten Teleskopstangen bestehende parallele Griffstangen (13) jeweils in
einer am Kunststoff-Formkörper (1) einstückig angeformten Stangenführung (15) geführt sind.
4. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die oder jede Stangenführung
(15) so am Kunststoff-Formkörper (1) angeformt ist, daß sie zumindest teilweise über die Innenseite der Rückwand
(16) des Kunststoff-Formkörpers (1) in den Innenraum des Schulranzens vorspringt.
5. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die oder jede Stangenführung
(15) aus einer Rohrführung besteht, die im Vertikalabstand zueinander angeordnete schlitzartige Durchbrechungen
(17) für ein einsteckbares lösbares Einsteckstück (18), z.B. einen elastischen Schlitzring bzw. eine elastische C-förmige
Klammer od.dgl., aufweist, das einen Anschlag für ein am unteren Ende der zugeordneten Griffstange (13) angeordneten,
vorzugsweise von einem aufgesteckten Kunststoffstopfen gebildeten Anschlagstück (19) bildet.
6. Schulranzen nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet,daß die Einziehung (20) an der Oberseite des Schulranzens sich über die gesamte Breite
der Rückwand (16) des Kunststoff-Formkörpers (1) erstreckt.
7. Schulranzen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Einziehung (20) als Winkeleinziehung
geformt ist.
8. Schulranzen nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß die oder jede vertikale
Stangenführung (15) am Grund der Einziehung (20) endet.
9. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß der Kunststoff-Formkörper
(1) eine als aussteifende Einlage in eine Tasche der flexiblen Umhüllung (2) eingesteckte Schwenklasche (21) aufweist,
die die Schwenkachse (22) der Verschlußklappe (3) des Schulranzens bildet, und daß die sich über die Breite des
Schulranzens erstreckende horizontale Schwenkachse (22) des Kunststoff-Formkörpers (1) um die Innenbreite (b) der Einziehung
(20) zur Frontseite des Schulranzens versetzt angeordnet ist, wobei die Verschlußklappe (3) um die Schwenkachse (20)
bis hinter die Rückseite des Ranzens in die Öffnungsstellung ausschwenkbar ist.
10. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Kunststoff-Formkörper
(1) am Boden eine an ihm befestigte, vorzugsweise als Kunststoffplatte ausgebildete, Bodenplatte (7) trägt, die mit
den Laufrollen (8) und zweckmäßig auch mit festen Fußstücken (9) versehen ist.
11. Schulranzen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der flexiblen Umhüllung
(2) Anschlußelemente (11), wie z.B. Klettanschlüsse,
Druckknopfanschlüsse od.dgl·., zum Festlegen der Tragriemen
(10') an der Rückwand des Schulranzens angeordnet sind.
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Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29520077U DE29520077U1 (de) | 1995-12-19 | 1995-12-19 | Schulranzen |
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| DE29520077U DE29520077U1 (de) | 1995-12-19 | 1995-12-19 | Schulranzen |
Publications (1)
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| DE29520077U1 true DE29520077U1 (de) | 1996-04-18 |
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ID=8016886
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| DE29520077U Expired - Lifetime DE29520077U1 (de) | 1995-12-19 | 1995-12-19 | Schulranzen |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE29520077U1 (de) |
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