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Die
Erfindung betrifft ein Gepäckstück, insbesondere
einen Ranzen, insbesondere einen Schulranzen, mit einem Innenraum,
der von zwei breiten Seitenteilen und zwei schmalen Seitenteilen,
einem Bodenteil und einem Oberteil, insbesondere einem aufklappbaren
Deckelteil, begrenzt wird, wobei an einem breiten Seitenteil ein
Tragegurtsystem zum Transport des Ranzens auf dem Rücken
angeordnet ist, ferner mit wenigstens zwei Laufrollen und einer verstellbaren
Griffkonstruktion, zum rollenden Transport des Gepäckstücks,
insbesondere des Ranzens
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Der
Begriff Ranzen bezeichnet einen Transportbehälter, der
mittels eines Tragegurtsystems auf dem Rücken getragen
werden kann. Auch wenn vorliegend insbesondere auf die Verwendung
der Erfindung als Schulranzen abgestellt wird, ist der Erfindungsgedanke
hierauf nicht beschränkt.
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Die
heute geläufigere Bezeichnung für Schulranzen
ist Tornister oder Tonne. Allen gemeinsam ist, dass der Innenraum
zur Aufnahme der zu transportierenden und im Schulunterricht benötigten Utensilien
im Regelfall von zwei breiten und zwei schmalen Seitenteilen, einem
Bodenteil und einem aufklappbaren Deckelteil begrenzt wird und im
Wesentlichen formstabil ist. Die Formstabilität wird über aussteifende
Rahmen und/oder Schalenelemente und/oder Zwischenstäbe
erzielt, die aus einem leichten Material wie beispielsweise Kunststoff
bestehen und zur Bildung eines geschlossenen Behälters
mit einem Textil bespannt oder überzogen sind. Die im Wesentlichen
rechteckige Grundform ergibt sich aus der Notwendigkeit bei optimierter
Aufnahmekapazität des Innenraums die Belastung des Rückens
während des Transportes zu minimieren. Dabei ist das Tragegurtsystem
in der Regel an einem breiten Seitenteil des Ranzens angeordnet,
um das Gewicht des beladenen Ranzens in die Nähe des Körperschwerpunktes
zu bringen. Zur Verbesserung des Tragekomforts ist dieses Seitenteil
zudem regelmäßig derart geformt, dass es der Rückenkontur
des Trägers angepasst ist und/oder eine zusätzliche
Polsterung aufweist, bevorzugt ist es ergonomisch geformt.
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Zum
Aufheben, Absetzen, Halten oder kurzzeitigen Tragen des Ranzens
ist in der Regel außenseitig ein Tragegriff angeordnet.
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Gleichwohl
das Gesamtgewicht eines gepackten Ranzens zur Vermeidung dauerhafter
Gesundheitsschäden 10% des Körpergewichtes des Trägers
nicht überschreiten sollte, kann dieser Anforderung nicht
immer entsprochen werden. Besonders deutlich wird das Missverhältnis
zwischen Last und Körpergewicht bei kleinen Schulkindern,
beispielsweise Schulanfängern, deren Körpergewicht
gerade mal bei 20 kg liegen kann, der Schulranzen jedoch ein Gesamtgewicht
von 5 kg oder mehr aufweist.
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Es
besteht daher ein allgemeines Anliegen, den Transport des Ranzens
wahlweise auch auf Rollen zu ermöglichen. Vorschläge
hierzu sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Weiterhin
sind auf dem Markt Transportroller oder Trolleys zum Transport von
Schulranzen erhältlich. Letztere weisen jedoch den Nachteil
auf, dass sie separat mitgeführt werden müssen
und zudem auf wenig Akzeptanz bei Schulkindern stoßen.
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Weist
der Ranzen selbst Laufrollen und eine Griffanordnung auf, ist darauf
zu achten, dass weder die Laufrollen, noch die Griffanordnung das
Tragen des Ranzens auf dem Rücken behindern. In der
DE 295 20 077 U1 wird
daher ein mit Laufrollen und einem ausstellbaren Griffteil versehener
Schulranzen vorgeschlagen, bei dem die Rollen bodenseitig und die
Stangenführung des Griffteils in einem von einer flexiblen
Umhüllung umschlossenen Kunststoff-Formkörper
angeordnet sind. Der die Stangenführung aufnehmende Kunststoff-Formkörper
ist dabei an der Innenseite der Rückwand des Ranzens angeordnet,
wodurch wertvoller Stauraum verloren geht. Zudem verhindert die
gerade Stangenführung eine anatomisch angepasste Ausbildung
des Rückenteils. Allein die flexible Umhüllung
des Kunststoff-Formkörpers kann keinen ausreichenden Tragekomfort
gewährleisten.
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Einen
trag- und rollbaren Ranzen offenbart auch die
DE 296 18 427 U1 . Damit
die rückseitig angeordnete teleskopartig ausziehbare Griffkonstruktion
beim Tragen des Ranzens auf dem Rücken den Rücken-
und Nackenbereich des Kindes nicht quetscht oder drückt,
wird in der Druckschrift vorgeschlagen, die Griffkonstruktion am
oberen Teil der Rückseite anzuordnen. Es steht somit nur
ein begrenzter Raum zum Einfahren der Griffkonstruktion zur Verfügung,
weshalb diese mehrfach segmentiert sein muss. Zudem verhindert ein überstehender
Teilbereich der eingefahrenen Griffkonstruktion das ungehinderte Öffnen
des Ranzens.
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Weiterhin
ist aus der
DE 82 06
245 U1 ein rollbarer Schulkoffer bekannt, bei dem Laufrollen
und eine Zug-Schubstange sich gegenüberliegend an den beiden
Schmalseiten des Koffers angeordnet sind. Bei dieser Anordnung wird
der Koffer jedoch über die Schmalseite gekippt um gezogen
bzw. geschoben werden zu können, wobei er eine sehr instabile
Lage einnimmt. Das Ziehen oder Schieben des Koffers erfordert somit
Geschick und Geduld und kann damit als nicht kindgerecht angesehen
werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein komfortabel trag- und rollbares
Gepäckstück, insbesondere Rucksack oder Ranzen,
zu schaffen, das gegenüber den eingangs genannten Gepäckstücken, insbesondere
Rucksäcken oder Ranzen, einen verbesserten Tragekomfort
aufweist sowie eine einfache Handhabung gewährleistet und
insbesondere ein geringes Gewicht aufweist.
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Eine
besondere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen
trag- und rollbaren Ranzen zu schaffen, der gegenüber den
eingangs genannten Ranzen einen verbesserten Tragekomfort aufweist
sowie eine einfache Handhabung gewährleistet.
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Zur
Lösung der Aufgabe wird ein Gepäckstück,
bevorzugt ein Rucksack oder Ranzen mit den Merkmalen nach Anspruch
1, insbesondere nach Anspruch 3, vorgeschlagen. Bevorzugte Ausführungsformen
werden in den Unteransprüchen beschrieben.
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Erfindungsgemäß weist
das tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, insbesondere Schulranzen oder Schultasche
bzw. Schulrucksack, einen Innenraum auf, der von zwei breiten Seitenteilen
und zwei schmalen Seitenteilen, einem Bodenteil und Oberteil begrenzt
wird, insbesondere kann das Oberteil als Deckelteil ausgestaltet
sein, wobei an einem breiten Seitenteil ein Tragegurtsystem zum
Transport des Gepäckstücks auf dem Rücken
angeordnet ist, ferner mit wenigstens zwei Laufrollen und einer
verstellbaren Griffkonstruktion, zum rollenden Transport des Gepäckstücks,
wobei die Laufrollen beabstandet zueinander angeordnet sind und
die verstellbare Griffkonstruktion eine Gestängeanordnung
aufweist, die mit einem schmalen Seitenteil oder mit beiden schmalen
Seitenteilen und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil
des Gepäckstücks verbunden ist.
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Besonders
bevorzugt ist das breite tragegurtsystemfreie Seitenteil, im unteren
Bereich des breiten Seitenteils verstärkt, damit beim Kippen
des Gepäckstücks auf die Laufrollen, die bevorzugt
in der Nähe der schmalen Seitenteile des tragegurtsystemfreien
breiten Seitenteils angeordnet sind, das breite Seitenteil im Wesentlichen
formstabil bleibt und sich nicht auswölbt. Dadurch wird
ein „über den Boden schleifen des Seitenteils” unterbunden.
Dies kann beispielsweise mittels geformter, formstabilisierter und
geringfügig flexibler breiter und/oder schmaler Seitenteile
ermöglicht werden. Zur Zweckerreichung kann es sowohl für
das Gepäckstück ausreichen, insbesondere in Form
des Rucksacks oder Ranzens, wenn mindestens eines der beiden breiten
Seitenteile zumindest teilweise formstabil ausgebildet ist, insbesondere
um ein Schleifen des Seitenteils über den Boden im rollenden
Zustand zu verhindern. Alternativ kann dies durch einen annähernd
formstabilen Innenrahmen oder Außenrahmen, beispielsweise
einem stangenförmigen Innenrahmen, erfolgen, an oder über
den ein flächiges Material angebracht ist, um den Korpus
des Gepäckstücks zu bilden.
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Das
tragbares Gepäckstück kann vorzugsweise eine Öffnung
an mindestens einem Seitenteil (1, 2) oder dem
Oberteil (4a) aufweisen, insbesondere am Deckelteil (4),
um einen Zugang zum Innenraum des Gepäckstücks
zu bilden. Die Öffnung kann nahezu parallel der Längskanten
der schmalen Seitenteile und des Oberteils (4a) bzw. Deckelteils
(4), ausgehend von einem schmalen Seitenteil (2) über das
Oberteil (4a) bzw. Decketeil (4) zum zweiten schmalen
Seitenteil (2), verlaufen. Als Verschluß oder
zum Verschließen der Öffnung können übliche Verschlußmittel,
wie ein Reißverschluss, Knöpfe, Druckknöpfe,
Haken, Schnallen, Klettverschluß oder Ösen vorgesehen
sein, wobei ein Reißverschluß bevorzugt verwendet
wird.
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Ein
erfindungsgemäßes Gepäckstück,
insbesondere Rucksack oder Ranzen, weist wenigstens zwei Laufrollen
auf, die zueinander beabstandet angeordnet sind, sowie eine verstellbare
Griffkonstruktion mit einer Gestängeanordnung, die mit
einem schmalen Seitenteil oder mit beiden schmalen Seitenteilen
und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil des Ranzens
verbunden ist. Die Rollen sind derart angeordnet, dass der Ranzen
zum Ziehen oder Schieben über eine breite Seite in Kipplage
gebracht wird, das heißt die Drehachsen der Rollen sind
parallel zu einer breiten Seite ausgerichtet. Der Abstand der Rollen
zueinander gewährleistet die erforderliche Laufruhe. Die
erfindungsgemäße Anordnung der verstellbaren Griffkonstruktion stellt
sicher, dass der Ranzen weiterhin bequem auf dem Rücken
getragen werden kann und die Aufnahmekapazität des Ranzeninnenraums
nicht eingeschränkt wird.
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Die
Laufrollen können bodenseitig oder an den beiden schmalen
Seitenteilen angeordnet sein. Bevorzugt wird die seitliche Anordnung
der Rollen, da hierbei der Abstand der Rollen zueinander am größten
ist. Weiterhin bevorzugt sind die Rollen an beiden schmalen Seitenteilen
jeweils in Nähe der Kante angeordnet, die das jeweilige
Seitenteil mit dem Bodenteil bildet, insbesondere in der Nähe
der breiten Seitenteile, bevorzugt im Bereich der Ecken an denen
ein schmales Seitenteil, ein breites Seitenteil und das Bodenteil
zusammenstoßen, besonders bevorzugt an den Ecken. Durch
eine Anordnung der Laufrollen in der Nähe der Kanten, die
das jeweilige schmale Seitenteil mit dem Bodenteil bildet, bevorzugt
im äußeren Bereich der Ecke eines schmalen Seitenteils,
des Bodenteils und des breiten Seitenteils, insbesondere des breiten,
tragegurtsystemfreien Seitenteils, ist eine maximale Nutzung des
Innenraums möglich, weil die Laufrollen bevorzugt nur wenig
oder nicht im Innenraum liegen, insbesondere weist der Innenraum
des Schulranzens durch diese Maßnahme annähernd
eine Form eines platonischen Körpers, beispielsweise eine
Form eines annähernden Hexaeders auf. Besonders bevorzugt
weist der Innenraum annähernd eine Form eines Hexaeders mit
Flächen 2 × a, 2 × b und 2 × c,
c', mit a gleich Fläche der breiten Seitenteile, b gleich
Fläche der schmalen Seitenteile und c gleich Fläche
des Bodenteils und c' gleich Fläche des Oberteils oder
Deckelteils und mit den Winkeln α' = β = γ =
90°.
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Der
Kantenbereich eines Gepäckstücks, insbesondere
des Rucksacks oder Ranzens, weist in der Regel Aussteifungselemente
auf, beispielsweise Rahmenteile, in die die Achse und/oder Lager
zur Aufnahme der Rollen eingelassen werden können. Die
Lager können auch eine Einheit mit den Rollen bilden und
im Kantenbereich mit den schmalen Seitenteilen und/oder dem Bodenteil
verbunden werden, beispielsweise über Laschen oder Achsenabschnitte oder
Adapter.
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Der
Ranzen ist formstabil, d. h. weist steife Kanten, Rahmenteile und/oder
Seiten- und Bodenteile auf. Um ein Schleifen des Gepäckstücks,
insbesondere des Ranzens, über Hindernisse wie Treppenstufen
zu ermöglichen, ohne Verschleiß oder Beschädigung
zu ermöglichen, können an den Kanten zwischen
den schmalen Seitenteilen und dem breiten Seitenteil, insbesondere
das ohne Tragegurtsystem, Schutzelemente 16 angebracht
sein. Diese Schutzelemente können beispielsweise aus schmalen,
dünnen Kunststoffschienen gebildet werden.
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Die
Gestängeanordnung der Griffkonstruktion ist ausziehbar
und/oder ausklappbar und/oder schwenkbar, insbesondere verbiegbar,
um die Griffkonstruktion bei Bedarf in wenigstens eine Handhabungsposition
bringen zu können. Entsprechend kann die Griffkonstruktion
aus der Handhabungsposition durch Zusammenschieben, Einklappen oder
Verschwenken wieder in eine Position gebracht werden, in der sie
wenig Raum erfordernd gut verwahrt werden kann. Beispielsweise kann
die Gestängeanordnung teleskopisierbar sein. Durch Ineinanderschieben
der einzelnen Stangenabschnitte kann die Griffkonstruktion und/oder
Gestängeanordnung bei Nichtgebrauch besonders kleinvolumig
verstaut werden.
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Zur
flexibleren Handhabung kann die Griffkonstruktion bevorzugt mit
dem Griffelement gegebenenfalls mittels mindestens eines Bandes
oder zweier Bänder, insbesondere in der Länge
verstellbare Bänder, mit der Griffkonstruktion verbindbar
sein bzw. verbunden sein. Durch diese Maßnahme kann einerseits
die Länge bzw. Höhe der Handhabe oder des Griffelements
variabel auf die Körpergröße des Benutzers
eingestellt werden und zusätzlich kann das Griffelement
oder zwei zu einem Griffelement verbindbare Griffelemente leicht
im Innenraum des Gepäckstücks untergebracht werden,
wenn das Gepäckstück über das Tragegurtsystem
auf dem Rücken getragen wird. Beispielsweise kann der Griff oder
die Griffelemente in eine separate Tasche gelegt werden.
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Vorzugsweise
ermöglicht die Gestängeanordnung eine Einstellung
der Handhabungsposition in Bezug auf die Körpergröße
des Benutzers. Bevorzugt sind hierzu Rastmittel vorgesehen, die
eine Arretierung der Gestängeanordnung beim Ausziehen und/oder
Ausklappen und/oder Verschwenken in verschiedenen Rastpositionen
ermöglichen.
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Gemäß einer
erfindungsgemäßen Ausführungsvariante
kann die verstellbare Griffkonstruktion, die Handhabungsposition
oder das Griffelement der Gestängeanordnung in der Handhabungsposition
bis auf eine Länge oder Höhe von etwa bis zu 90
cm eingestellt werden, insbesondere zwischen der oberen Seite des
Griffelements (insbesondere in der Handhabungsposition zum rollenden
Transport) und der unteren Seite der Laufrollen. Dabei sind insbesondere
aber auch einstellbare Längen oder Höhen von bis zu
95 cm der verstellbaren Griffkonstruktion umfassend eine Gestängeanordnung
bevorzugt, insbesondere aber im Bereich von 55 bis 95 cm oder zwischen 60
bis 80 cm, besonders bevorzugt im Bereich von 60 bis 75 cm. Insgesamt
ist für eine dauerhafte Nutzung des Gepäckstücks,
insbesondere des Ranzens, bei heranwachsenden Kindern besonders
günstig, wenn die Höhe bzw. Länge des
der Griffkonstruktion, die Handhabungsposition oder der Griff variabel
einstellbar und/oder nutzbar ist. Bei einer Nutzung des Gepäckstücks
von Erwachsenen kann die einstellbare Höhe oder Länge
bis zu 120 cm betragen.
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Weiterhin
bevorzugt weist die Griffkonstruktion ein Griffelement auf, das
gut zu greifen ist und sich angenehm anfühlt. Das Griffelement
kann beispielsweise eine Kugelform oder eine längliche
Form mit Mulden zum Anlegen der Finger besitzen.
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Nach
einer konkreten Ausführungsform ist die Gestängeanordnung
geteilt ausgebildet, wobei bevorzugt ein erster Teil an der einen
Schmalseite des Ranzens und ein zweiter Teil an der anderen Schmalseite
angeordnet ist. Um die Teile der Gestängeanordnung in eine
Handhabungsposition zu bringen, können sie nach dem Ausziehen,
Ausklappen oder Verschwenken über ein Griffelement miteinander
verbunden werden. Alternativ können die zu verbindenden
Teile der Gestängeanordnung an ihren freien Enden derart
ausgestaltet sein, dass sie beim Zusammenlegen, das heißt
im verbundenen Zustand, ein Griffelement ausbilden. Die geteilte
Gestängeanordnung ermöglicht ein besonders leichtes und
kompaktes Verwahren der Griffkonstruktion.
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Die
Gestängeanordnung kann auch derart ausgebildet sein, dass
sie in ausgezogener, ausgeklappter und/oder verschwenkter Position
sich bei Biegebeanspruchung zumindest soweit als nachgiebig oder
flexibel erweist, dass die beiden das Griffelement ausbildenden
Enden des ersten und des zweiten Teils der Gestängeanordnung
ohne Anordnung eines zusätzlichen Gelenks zusammengeführt werden
können. In dieser Position sind die beiden das Griffelement
ausbildenden Enden aneinander festlegbar. Bevorzugt ist die Gestängeanordnung
bei Biegebeanspruchung nur in dieser Ebene nachgiebig, während
sie in der senkrecht dazu stehenden Ebene möglichst nicht
nachgiebig ist, um ein Schieben oder Ziehen des Schulranzen im geneigten
Winkel zu ermöglichen. Bevorzugt wird eine nur leichte Neigung
des Schulranzens, um den Schwerpunkt über den Rädern
zu lagern und möglichst wenig Gewicht auf die Gestängeanordnung
zu übertragen.
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Alternativ
besteht die Griffkonstruktion aus einer mit nur einer Schmalseite
des Ranzens verbundenen Gestängeanordnung. In dieser Alternative
ist die Gestängeanordnung teleskopierbar und besteht aus
länglichen, profilierten Hohlkörpern oder einem bandförmigen
Körper und einem Körper, der diese führt,
beispielsweise eine Schiene. Besonders bevorzugt ist die Gestängeanordnung
gebogen, d. h. sie weißt eine beliebige Krümmung
und/oder einen Radius auf, und/oder ist annähernd diagonal
an einem schmalen Seitenteil angebracht, um die oben beschriebenen
Vorteile zu ermöglichen. Das freie und ausziehbare und/oder
ausklappbare und/oder verschwenkbare Ende ist dann vorzugsweise
selbst als Griffelement ausgestaltet. Um eine bequeme Handhabung
für Rechts- als auch Linkshänder zu ermöglichen,
sollte die Griffkonstruktion wahlweise an dem einen schmalen Seitenteil
oder an dem anderen schmalen Seitenteil anbringbar sein.
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Besonders
bevorzugt wird die rollende Fortbewegung des Gepäckstücks,
insbesondere des Rucksacks oder Ranzens, dadurch erleichtert, dass die
Gestängeanordnung in der Verwahr- und/oder in der Handhabungsposition
schräg angestellt ist, das heißt gegenüber
einer zu einer vertikalen Seitenkante parallelen Achse A geneigt
angeordnet ist. Der Anstellwinkel α (alpha) beträgt
bevorzugt zwischen 10° und 45°. Für eine
optimale Handhabungsposition muss das Gepäckstück,
insbesondere der Ranzen, daher nur wenig gekippt werden, so dass
der Schwerpunkt des Gepäckstücks, insbesondere
des Ranzens, über den Rollen liegt. Alternativ oder zusätzlich
kann die Gestängeanordnung ihrerseits gewölbt
sein, d. h. sie kann einen Radius aufweisen oder beispielsweise
einem Abschnitt einer Ellipse entsprechen oder auf andere Weise
gebogen sein. Diese Maßnahmen vermindern das zu ziehende
Gewicht des Gepäckstücks, insbesondere des Ranzens.
Die ggf. diagonale und/oder gewölbte Anordnung der Gestängeanordnung
an den schmalen Seiteteilen ermöglicht es, diese gegenüber
einer vertikalen Anordnung länger auszubilden, ohne, dass
sie am Gepäckstück, insbesondere am Ranzen, übersteht
und gleichzeitig die ineinander zu schiebenden Teile der Gestängeanordnung,
beispielsweise eines länglichen, profilierten Hohlkörpers
zum Führen eines länglichen, profilierten Schaftes
jeweils einstückig auszubilden, siehe 3a und 3b.
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Gemäß einer
weiteren erfindungsgemäßen Alternative weist das
Gepäckstück, insbesondere Ranzen, als verstellbare
Griffkonstruktion eine Gestängeanordnung an dem breiten,
tragegurststemfreien Seitenteil auf, wobei die ausgezogene, ausgeklappte
und/oder verschwenkte Gestängeanordnung ein Griffelement
aufweist.
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Auch
in dieser Alternative ist die Gestängeanordnung teleskopierbar
aber sie umfasst, insbesondere besteht sie aus, einem länglichen,
profilierten Hohlkörper oder einem bandförmigen
Körper und einem Körper, der sie führt,
beispielsweise eine Schiene. Besonders bevorzugt ist die Gestängeanordnung gebogen,
d. h. sie weißt eine beliebige Krümmung und/oder
einen Radius auf, und/oder ist vorzugsweise im unteren Bereich des
breiten Seitenteils, besonders bevorzugt mittig angebracht, um die
oben beschriebenen Vorteile zu ermöglichen. Das ausziehbare
und/oder ausklappbare und/oder verschwenkbare Ende der Gestängeanordnung
ist dann vorzugsweise selbst als Griffelement ausgestaltet.
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Erfindungsgemäße
Gepäckstücke, insbesondere Rucksäcke
oder Ranzen, weisen die folgende Kombination auf, in der ein erster
Teil der Gestängeanordnung (8) an dem ersten schmalen
Seitenteil und ein zweiter Teil der Gestängeanordnung (8)
an dem zweiten schmalen Seitenteil angeordnet ist, wobei die ausgezogenen,
ausgeklappten und/oder verschwenkten Gestängeanordnungen
miteinander verbindbar sind, insbesondere sind sie über
ein Griffelement miteinander verbindbar, oder sie bilden im verbundenen
Zustand ein Griffelement aus und die Laufrollen sind jeweils in
der Nähe einer Kante angeordnet, die das jeweilige schmale
Seitenteil mit dem Bodenteil bildet, insbesondere sind die bodenseitig
oder an den schmalen Seitenteilen gelagerten Laufrollen zum tragegurtsystemfreien
breiten Seitenteil hin angeordnet. Auf diese Weise kann ein maximaler
Innenraum bei gleichzeitig minimalem Gewicht des Ranzens erhalten
werden, insbesondere, wenn die Handhabungsposition oder das Griffelement
der Gestängeanordnung in der Handhabungsposition bis auf
eine Länge bzw. Höhe, insbesondere zwischen der
oberen Seite des Griffelements oder der Handhabungsposition und
der unteren Seite der Laufrollen von bis zu etwa 90 cm eingestellt
werden kann.
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Gemäß einer
weiteren Alternative kann das Gepäckstück, insbesondere
Rucksack oder Ranzen, eine verstellbare Griffkonstruktion aufweisen,
bei der ein Teil der Gestängeanordnung an der breiten,
tragegurtsystemfreien Seite angeordnet ist, wobei die ausgezogenen,
ausgeklappten und/oder verschwenkte Gestängeanordnung über
ein Griffelement verfügt, insbesondere sind die bodenseitig
oder an den schmalen Seitenteilen gelagerten Laufrollen zum tragegurtsystemfreien
breiten Seitenteil hin angeordnet und gegebenenfalls kann die Handhabungsposition
oder das Griffelement der Gestängeanordnung in der Handhabungsposition
bis auf eine Länge bzw. Höhe, insbesondere zwischen
der oberen Seite des Griffelementes (bzw. der Handhabungsposition)
und der unteren Seite der Laufrollen von etwa bis zu 90 cm eingestellt
werden. Dabei kann es bevorzugt sein, das die Gestängeanordnung
nur im unteren Bereich, insbesondere der unteren Hälfte der
breiten Seite angeordnet ist, vorzugsweise mittig an der unteren
Hälfte der breiten Seite. Die teleskopierbare Gestängeanordnung,
insbesondere mit Griffelement, kann gerade, gebogen oder geneigt sein
und einen runden, ovalen, sternförmigen, elliptischen Querschnitt
oder auch einen Querschnitt in Form eines sphärischen Zweiecks
aufweisen. Erfindungsgemäß handelt es sich um
eine Gestängeanordnung mit einer einzelnen, teleskopierbaren
Stange, insbesondere ovalen Querschnitts, mit Griffelement.
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Weiterhin
bevorzugt sind die Laufrollen derart an den beiden schmalen Seitenteilen
des Gepäckstücks, insbesondere des Rucksacks oder
Ranzens, gelagert, dass die Rollen beim Tragen des Ranzens auf dem
Rücken keinen Kontakt mit der Kleidung des Trägers
haben. Die Laufrollen sind daher vorzugsweise zum tragegurtsystemfreien
breiten Seitenteil hin angeordnet. Die zum Rollen erforderliche
Bodenfreiheit des Ranzens wird demnach durch Kippen über
die tragegurtsystemfreie Breitseite erreicht. Auf diese Weise wird
zudem gewährleistet, dass das frei hängende Tragegurtsystem
beim Rollen des Ranzens nicht über den Boden schleift.
Um dies zu verhindern kann auch alternativ oder ergänzend
vorgesehen sein, dass das Tragegurtsystem zumindest teilweise in
den Innenraum des Ranzens einziehbar ist. Vorzugsweise erfolgt dies
durch eine Öffnung des Seitenteils im Bereich der oberen
Befestigung des Tragegurtsystems. Bevorzugt gibt es keine losen
Enden am Tragegurtsystem. Die sonst üblicherweise lose
hängenden Laschen zur Einstellung der Trageposition sind
mit einem Teil des Traggurtsystems verbunden und bilden eine Schlaufe
bzw. Bucht.
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Gemäß einer
Variante kann das Tragegurtsystem zumindest teilweise in den Innenraum
des Ranzens eingezogen werden, wenn die Gestängeanordnung
der Griffkonstruktion ausgezogen oder aufgeschwenkt wird. Beim Zurückschwenken
oder Einschieben der Gestängeanordnung wird das Tragegurtsystem
wieder gelockert und kann aus dem Innenraum des Ranzens herausgezogen
werden.
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Nicht
immer wird der Ranzen getragen oder gerollt. Im Klassenraum beispielsweise
sollte er aufrecht abgestellt werden können, um das Öffnen
des Deckelteils zu ermöglichen, ohne dass Gegenstände herausfallen.
Um das aufrechte Abstellen zu ermöglichen und dem Ranzen
eine verbesserte Standsicherheit zu verleihen ist an der Bodenseite
wenigstens ein Stützfuß angeordnet.
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Des
Weiteren ist bevorzugt oberhalb des Tragegurtsystems ein weiterer
Tragegriff fest angeordnet, der das Aufnehmen, Halten und kurzzeitige Tragen
des Ranzens ermöglicht.
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Für
eine maximale Verkehrssicherheit des Gepäckstücks,
insbesondere des Rucksacks oder Ranzens, weist das breite Seitenteil
(1), an dem das Tragegurtsystem (5) angeordnet
ist, Licht reflektierende Materialien auf. Insbesondere weist dieses Seitenteil
auf 1 bis 50% der Fläche des breiten Seitenteils reflektierende
Materialien, beispielsweise aus Textilien oder Kunststoffen, etwa
von 3 M, auf. Besonders bevorzugt weist das Traggurtsystem gleichfalls
reflektierende Materialien auf. Erfindungsgemäß weisen
alle schmalen und breiten Seitenteile und gegebenenfalls das Tragegurtsystem
und gegebenenfalls das Oberteil oder der Deckelteil reflektierende
Materialien auf. Diese Anordnung erlaubt es, die Verkehrssicherheit
der Kinder zu erhöhen, obwohl der Ranzen im rollenden Zustand
nur von der rückwärtigen Seite und von den beiden
schmalen Seitenteilen von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden
kann.
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Um
den Ranzen möglichst schwer beladen zu können
ohne ein zulässiges Gesamtgewicht zu überschreiten,
bestehen nicht nur die Seiten-, das Boden- und Oberteil oder das
Deckelteil, sondern auch die Griffkonstruktion und die Rollen aus
einem möglichst leichten Material. Den formstabilen Korpus des
Gepäckstücks, insbesondere den Rucksackkorpus
oder Ranzenkorpus, bilden daher bevorzugt Schalen, Stäbe
oder Rahmen aus Kunststoff, Carbon, Aluminium, Titan oder einer
Legierung, die mit einem textilen Material, beispielsweise Nylon überspannt
bzw. überzogen werden. Bevorzugt ist Segeltuch, beispielsweise
carbonfaserhaltiges. Alternativ ist die Ausbildung des Ranzens in
Sandwich-Bauweise möglich, wobei vorzugsweise zumindest
eine Schicht eine aussteifende Funktion besitzt, insbesondere ist
dies eine gewellte Innenlage oder eine Innenlage mit Wabenstruktur
oder Lochstruktur auf die einseitig oder beidseitig ein leichtes
textiles Material aufgezogen oder aufgespannt wird. Als Bezugsmaterialien
kommen insbesondere in Betracht, leichte, robuste und/oder wasserabweisende
Materialien, wie Power Extreme® sehr
robustes, leichtes 2-Lagen-Laminat aus 100% Cordura® Ripstop
und einer elastischen, mikroporösen PU-Membran, wind- und
wasserdicht, wasserdampfdurchlässig, kältebeständig, extreme
Abriebfestigkeit, schnell trocknend. Hersteller: Salewa, D-Aschheim;
bevorzugt kommen leichtgewichtige Gewebe mit mircoporöser
PUR-Beschichtung in Betracht, besonders bevorzugt ist ein Segelstoff
oder Fallschirmstoff.
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Die
Rollen können als Speichenräder ausgebildet sein,
um Material und damit Gewicht einzusparen. Es sollte jedoch darauf
geachtet werden, dass die Rollen nicht zu klein ausfallen, um ausreichend Bodenfreiheit
zu gewährleisten. Als Laufrollen können statt
Speicherädern auch besonders leicht konstruierte Laufrollen
mit besonders leichten Felgen und Gummi-/Kunststoffrollen mit nur
3 bis 7 mm breitem Profil bzw. Außenrädern genutzt
werden. Die Gestängeanordnung besteht vorzugsweise aus
Metall oder einer Metalllegierung, Kunststoff oder einem Kompositmaterial.
Bevorzugt werden insbesondere Aluminium, Titan, Carbon, PUR oder
ein Polycarbonat als Werkstoff.
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Weiterhin
kann Material und damit Gewicht dadurch eingespart werden, dass
die Gestängeanordnung bandförmige; längliche,
massive, profilierte Körper oder längliche, Hohlkörper
umfasst. Insbesondere ist sie aus flachen Profilen und/oder Hohlprofilen
gebildet, oder besteht aus flachen Profilen, die einen beliebigen
Querschnitt aufweisen können. Bevorzugt sind elliptische,
ovale, gewölbt-bombierte, dreieckige, kreuzförmige
oder sternförmige Querschnitte. Die flachen Profile sind
bevorzugt flexibel in einer Ebene, während sie in der dazu
senkrecht stehenden Ebene möglichst unflexibel sind und
sich zudem im Wesentlichen nicht verwinden. Möglich sind beispielsweise
auch runde oder mehreckige Profilquerschnitte. Rohre bzw. rohrförmige
Hohlprofile (zylindrische Hohlprofile) sind nicht in jedem Fall
bevorzugt, da sie ggf. zu häufig teleskopiert werden müssen,
wodurch das Gewicht des Ranzens wieder zunimmt. Zum Klappen oder
verschwenken, insbesondere in Kombination mit einer Teleskopierfunktion, können
rohrförmige Hohlprofile zweckmäßig sein, um
Gewicht einzusparen. Gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform ist die Griffkonstruktion schwenkbar, bevorzugt
wird die Griffkonstruktion mit der Gestängeanordnung in
eine Aufnahme geschwenkt, wenn das Gepäckstück
nicht rollend fortbewegt werden soll. Daher wird als Gestängeanordnung
nur der verschwenkbare Teil der Griffkonstruktion ausgebildet, der
bevorzugt zusätzlich teleskopierbar ist, wie es in den 5a, 5b, 5c und 5d dargestellt
ist. Die Aufnahme kann zur Stabilisierung des breiten Seitenteils
dienen und zur Aufnahme der Griffanordnung und der eingeklappten Gestängeanordnung.
Als Materialien für die Aufnahme kommen leichte Kunststoffe
in Betracht. Durch die Maßnahme des Schwenkens wird ein
Teil der sonst notwendigen Gestängeanordnung im unteren Bereich
der Griffkonstruktion eingespart, die sonst als Führungsrohr
zur Aufnahme eines teleskopierbaren Elementes notwenig ist, wobei
im Stand der Technik dieses Führungsrohr zusätzlich
einer Befestigung oder Halterung bedarf. Daher sind aus dem Stand
der Technik nur recht schwere Konstruktionen an rollbaren Gepäckstücken
bekannt.
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Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Gepäckstück, insbesondere
Rucksack oder Ranzen, insbesondere Schulranzen, mit einem Innenraum, der
von zwei breiten Seitenteilen und zwei schmalen Seitenteilen, einem
Bodenteil und einem aufklappbaren Deckelteil begrenzt wird, wobei
an einem breiten Seitenteil ein Tragegurtsystem zum Transport des Ranzens
auf dem Rücken angeordnet ist, ferner mit zwei Laufrollen
und einer verstellbaren Griffkonstruktion, zum rollenden Transport
des Gepäckstücks, insbesondere des Rucksacks oder
Ranzens, wobei das Gepäckstück, insbesondere der
Ranzen, ein maximales Eigengewicht von 1,6 kg, 1,4 kg, 1,2 kg, 1,0
kg, 0,98 kg, bevorzugt von maximal 1,2 kg besonders bevorzugt von
maximal 0,95 kg aufweist, insbesondere ist das Gepäckstück,
insbesondere der Ranzen, formstabil, d. h. weist steife Rahmen-,
Seiten- und/oder Bodenteile auf. Beispielsweise als Rucksack für
Erwachse kann das Gesamtgewicht 1,8 kg, insbesondere 1,6 kg, bevorzugt
1,4 kg oder besonders bevorzugt 1,2 kg betragen. Diese geringen
Gewichte sind erst durch die neuartige Griffkonstruktion, die besonders
leichten Laufrollen und die erfindungsgemäße Korpuskonstruktion
möglich.
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Nach
einer weiteren konkreten Ausführungsform ist die Gestängeanordnung
mit einem zumindest an einem schmalen Seitenteil angeordneten Rahmen
verbunden. Bevorzugt bildet mindestens ein Rahmenteil eine Tasche
oder einen Hohlraum zur Aufnahme der Profile der Gestängeanordnung
aus. Zur Überführung in die Handhabungsposition
werden die Profile zunächst aus der Tasche bzw. dem Hohlraum
gezogen. Vorzugsweise sind die Profile teleskopisierbar ausgebildet,
so dass sie ineinander liegend in dem Rahmenteil verstaut werden
können. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Gestängeanordnung klappbar und wird in der Verwahrposition
an oder im Bereich der Ecken und Kanten des breiten Seitenteils
mit den beiden schmalen Seitenteilen und dem Bodenteil angeordnet,
bevorzugt zum Teil in den Ecken und/oder Kanten.
-
Der
erfindungsgemäße Ranzen sollte zudem die übrigen,
im Wesentlichen der Sicherheit des Kindes dienenden Ausstattungsmerkmale
eines handelsüblichen Schulranzens aufweisen, wie beispielsweise
Reflektoren und dergleichen.
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Tragbares
Gepäckstück, insbesondere in Form eines Rucksacks
oder Ranzens, insbesondere Schulranzen, mit einem Innenraum, der
von zwei breiten Seitenteilen (1) und zwei schmalen Seitenteilen
(2), einem Bodenteil (3) und Oberteil (4a),
insbesondere Deckelteil (4), begrenzt wird, wobei an einem
breiten Seitenteil ein Tragegurtsystem (5) zum Transport
des Gepäckstücks auf dem Rücken angeordnet
ist, ferner mit wenigstens zwei Laufrollen (6) und einer
verstellbaren Griffkonstruktion (7), zum rollenden Transport
des Gepäckstücks, wobei die Laufrollen (6)
beabstandet zueinander angeordnet sind und die verstellbare Griffkonstruktion
(7) eine Gestängeanordnung (8) aufweist,
die mit einem schmalen Seitenteil (2) oder mit beiden schmalen
Seitenteilen und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil
des Gepäckstücks verbunden ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, wobei es eine Öffnung an mindestens
einem Seitenteil (1, 2) oder dem Oberteil (4a),
insbesondere Deckelteil (4), aufweist, um einen Zugang
zum Innenraum des Gepäckstücks zu bilden.
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Tragbares
Gepäckstück, insbesondere in Form eines Rucksacks
oder Ranzens, insbesondere ein Schulranzen, insbesondere nach den
vorstehenden Ausführungen, mit einem Innenraum, der von zwei
breiten Seitenteilen (1) und zwei schmalen Seitenteilen
(2), einem Bodenteil (3) und einem aufklappbaren
Deckelteil (4) begrenzt wird, wobei an einem breiten Seitenteil
ein Tragegurtsystem (5) zum Transport des Ranzens auf dem
Rücken angeordnet ist, ferner mit wenigstens zwei Laufrollen
(6) und einer verstellbaren Griffkonstruktion (7),
zum rollenden Transport des Ranzens, wobei die Laufrollen (6)
beabstandet zueinander angeordnet sind und die verstellbare Griffkonstruktion
(7) eine Gestängeanordnung (8) aufweist,
die mit einem schmalen Seitenteil (2) oder mit beiden schmalen
Seitenteilen und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil
des Ranzens verbunden ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Laufrollen (6) an den beiden schmalen
Seitenteilen (2) angeordnet sind.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Laufrollen (6) jeweils in der Nähe
einer Kante angeordnet sind, die das jeweilige schmale Seitenteil
(2) mit dem Bodenteil (3) bildet.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) ausziehbar
und/oder ausklappbar und/oder schwenkbar ist, um die Griffkonstruktion
(7) in wenigstens eine Handhabungsposition zu bringen.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) eine
Einstellung der Handhabungsposition in Bezug auf die Körpergröße
des Benutzers ermöglicht.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) ein Griffelement
(9) aufweist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei ein erster Teil der Gestängeanordnung (8)
an dem ersten schmalen Seitenteil und ein zweiter Teil der Gestängeanordnung
(8) an dem zweiten schmalen Seitenteil angeordnet ist,
wobei die ausgezogenen, ausgeklappten und/oder verschwenkten Gestängeanordnungen über
ein Griffelement (9) miteinander verbindbar sind oder im
verbundenen Zustand ein Griffelement (9) ausbilden.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei sich die ausgezogene, ausgeklappte und/oder verschwenkte
Gestängeanordnung (8) bei Biegebeanspruchung zumindest
soweit als nachgiebig erweist, dass das Ende des ersten Teils mit
dem Ende des zweiten Teils der Gestängeanordnung zusammengeführt
werden kann.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, die Gestängeanordnung (8) in einer Handhabungsposition
gegenüber einer zu einer vertikalen Seitenkante parallelen
Achse A um einen Winkel α > 10° < 45° geneigt angeordnet ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) in der
Verwahrposition gegenüber einer zu einer vertikalen Seitenkante
parallelen Achse A um einen Winkel (alpha) α > 10° < 45° geneigt
angeordnet ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die bodenseitig oder an den schmalen Seitenteilen
(2) gelagerten Laufrollen (6) zum tragegurtsystemfreien
breiten Seitenteil hin angeordnet sind.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei das Tragegurtsystem (5) zumindest teilweise
in den Innenraum des Ranzens einziehbar ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei an der Bodenseite (3) wenigstens ein Stützfuß (10)
angeordnet ist, der ein aufrechtes Abstellen des Ranzens ermöglicht.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) aus Metall
oder einer Metalllegierung, Kunststoff oder einem Kompositmaterial,
vorzugsweise aus Aluminium, Titan, Karbon oder einem Polycarbonat
besteht.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) aus mindestens
einem bandförmigen Körper, länglichen,
massiven Körper und/oder länglichen Hohlkörper
ausgebildet ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) einen
elliptischen, ovalen, kreuzförmigen, sternförmigen,
runden oder mehreckigen Querschnitt besitzt.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) einen
länglichen, profilierten Hohlkörper (15)
zum Führen eines Schaftes und einen Schaft (16)
umfasst.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei der Ranzen an mindestens einem schmalen Seitenteil
(2), vorzugsweise an beiden schmalen Seitenteilen (2)
jeweils einen Rahmen (13) besitzt, mit dem die Gestängeanordnung
(8) verbunden ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei zumindest ein Teil des Rahmens (13) die
Gestängeanordnung (8) aufnimmt.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei mindestens ein Teil der Gestängeanordnung
(8) in den Rahmen (13) einschiebbar und/oder einklappbar
und/oder verschwenkbar ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei der Schaft in einen länglichen, profilierten
Hohlkörper im Rahmen (13) einschiebbar und/oder
einklappbar und/oder verschwenkbar ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung (8) teleskopisierbar
ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei mindestens ein Teil der Gestängeanordnung
(8) gebogen und/oder klappbar ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei mindestens ein Teil der Gestängeanordnung
(8) klappbar ist und in der Verwahrposition an oder im
Bereich der Ecken und Kanten des breiten Seitenteils (1)
mit den beiden schmalen Seitenteilen (2) und der Bodenseite
(3) angeordnet ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei das Tragegurtsystem (5) keine losen Enden
aufweist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei das breite Seitenteil (1), an dem das Tragegurtsystem
(5) angeordnet ist, Licht reflektierende Materialien aufweist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei er eine Sandwich-Bauweise aufweist, wobei auf eine
gewellte Innenlage oder eine Innenlage mit Wabenstruktur einseitig
oder beidseitig ein leichtes textiles Material aufgezogen oder aufgespannt
ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei der Korpus des Gepäckstücks, insbesondere
der Ranzenkorpus, zumindest teilweise mit Segeltuch, Segelstoff,
carbonfaserhaltigem textilem Material, Fallschirmstoff und/oder einem
leichtgewichtigen Gewebe mit microporöser PUR-Beschichtung
umhüllt bzw. bespannt ist.
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Tragbares
Gepäckstück gemäß vorstehenden
Ausführungen, insbesondere in Form eines Rucksacks oder
Ranzens, wobei es ein maximales Eigengewicht von 1,8 kg, 1,6 kg,
1,4 kg, 1,2 kg, 1,0 kg, 0,98 kg, bevorzugt von maximal 0,95 kg aufweist.
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Beansprucht
werden auch die erfindungsgemäßen Griffkonstruktionen
(7) als solche gegebenenfalls mit Laufrollen, wie sie insbesondere
vorstehend und in den 1 bis 5 dargestellt sind. Diese Griffkonstruktionen
ermöglichen eine besonders leichte Konstruktion von rollbaren
und gegebenenfalls tragbaren Gepäckstücken. Diese
Gepäckstücke können neben Ranzen, Koffer,
Rucksäcke, Laptoptaschen, Aktenkoffer oder dergleichen
sein. Griffkonstruktion für ein Gepäckstück
mit Laufrollen, wobei die Gestängekonstruktion (7)
eine Gestängeanordnung (8) aufweist, die ausziehbar
und/oder ausklappbar und/oder schwenkbar ist, um die Griffkonstruktion
in wenigstens eine Handhabungsposition zu bringen. Insbesondere
ist ein erster Teil der Gestängeanordnung (8) an
einem ersten schmalen Seitenteil und ein zweiter Teil der Gestängeanordnung
(8) an einem zweiten schmalen Seitenteil angeordnet werden kann,
wobei die ausziehbare und/oder ausgeklappte und/oder verschwenkbare
Gestängeanordnungen über ein Griffelement (7)
miteinander verbindbar sind oder im verbundenen Zustand ein Griffelement
(7) ausbilden. Bevorzugt ist die Gestängeanordnung
(8) in einer Handhabungsposition gegenüber einer
zu einer vertikalen Seitenkante eine Gepäckstücks
parallelen Achse um einen Winkel 10° < α < 45° geneigt anbringbar. In
einer alternativen Ausführungsform, beispielsweise gemäß den 5a bis 5d,
weist die Griffkonstruktion (7) eine schwenk- oder klappbare Gestängeanordnung
auf, insbesondere um eine Achse (17) oder gleichwirkende
Mittel, sowie ein Aufnahmeelement (15), in das die Gestängeanordnung
gelegt und/oder verrastet werden kann, bevorzugt ist die eine Gestängeanordnung
zudem teleskopierbar, wie in den 5a bis 5d dargestellt
und verfügt über ein Griffelement (9).
-
Konkrete
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
-
1a, 1b Seiten-
und Vorderansicht einer ersten Ausführungsform,
-
2a, 2b Seiten-
und Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform,
-
3a, 3b Seiten-
und Vorderansicht einer dritten Ausführungsform,
-
4a, 4b Seitenansichten
mit Darstellung des Anstellwinkels und Darstellung der Kipplage
-
5a, 5b, 5c und 5d Seiten- und
Vorderansichten einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
eines Gepäckstücks.
-
6a, 6b, 6c und 6d Seiten- und Vorderansichten einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform eines Gepäckstücks.
-
7a, 7b, 7c und 7d Seiten- und
Vorderansichten einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
eines Gepäckstücks.
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8a, 8b, 8c, 8d und 8e Seiten-
und Vorderansichten einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
eines Gepäckstücks.
-
Allen
Ausführungsbeispielen des Gepäckstücks,
insbesondere des Ranzens, ist gemeinsam, dass das Gepäckstück
oder der Ranzen eine im Wesentlichen quaderförmige Grundform
besitzt, das heißt, dass der Innenraum von zwei breiten
Seitenteilen 1, zwei schmalen Seitenteilen 2,
einem Bodenteil 3 und einem Deckelteil 4 begrenzt
wird. Das Deckelteil 4 ist vorliegend konvex ausgebildet.
Zum Hineinlegen oder Herausnehmen von Gegenständen kann
das Deckelteil 4 auf- bzw. zurückgeklappt werden.
Zwei Schnappverschlüsse/Schnallen 12 ermöglichen
das wiederholte Verschließen des Ranzens. Formstabilität
erhält das Gepäckstück und insbesondere
der Ranzen der 1 bis 4,
u. a. durch zwei seitliche Rahmen 13, wobei jeweils ein
Rahmenteil derart verlängert ist, das es einen Stützfuß 10 ausbildet.
Alle dargestellten Ausführungsbeispiele weisen zudem ein
breites, der Kontur eines Kinderrückens angepasstes Seitenteil
auf, an der auch das Tragegurtsystem 5 angeordnet ist. Über
dem Tragegurtsystem 5 befindet sich ein Tragegriff 11.
Rollend fortbewegt werden kann der Ranzen jeweils über
seitliche Laufrollen 6 und eine ebenfalls seitlich angeordnete,
verstellbare Griffkonstruktion 7. Die Griffanordnung 7 umfasst
eine Gestängeanordnung 8 und ein Griffelement 9.
Unterschiede weisen die drei Ausführungsbeispiele lediglich
im Hinblick auf die Anordnung und Ausbildung der Griffanordnung 7 auf.
-
Bei
dem ersten, den 1a und 1b zu entnehmenden
Ausführungsbeispiel besteht die verstellbare Griffkonstruktion 7 im
Wesentlichen aus einem U-förmigen Bügel, dessen
freie Enden seitlich an den Rahmen 13 angelenkt sind. Zur Überführung der
Griffkonstruktion in eine Handhabungsposition wird diese einfach
verschwenkt. Um die Griffkonstruktion 7 auf die Körpergröße
des Benutzers einzustellen, sind die beiden Schenkel des U-förmigen
Bügels teleskopisierbar ausgebildet. Im Übergangsbereich
zum Querholm sind die beiden Schenkelprofile gebogen ausgeführt,
wobei der Innenradius des Bogens geringfügig größer
als der jeweilige Außenradius der Rollen ist. Wird die
Griffkonstruktion aus der Handhabungsposition zurück in
die Verwahrposition geschwenkt, legen sich die gebogen ausgebildeten Schenkelbereiche
schutzblechartig über die Räder. Um den Querholm
ist als Griffelement 9 zudem eine Griffmanschette angeordnet.
-
Eine
alternative Ausführungsform ist den 2a und 2b zu
entnehmen. Im Unterschied zu dem vorhergehenden Beispiel weisen
die Rahmen 13 eine zusätzlich aussteifende Diagonale
auf. Jede Diagonale ist hohl ausgebildet und zur Aufnahme eines
Teils der Gestängeanordnung 8 geeignet, um diese
zu verstauen. Um die Griffkonstruktion 7 in eine Handhabungsposition
zu bringen, werden beide Teile der Gestängeanordnung 8 aus
den Rahmendiagonalen herausgezogen, wobei Gelenke 14 ermöglichen,
die beiden Teile oberhalb des Ranzens zusammenzuführen.
Die Verbindung erfolgt beispielsweise über einen Schraub-,
Klemm- oder Rastverschluss. Es ist auch möglich, einen
Magneten als Haltemittel einzusetzen. Die abgewinkelten verbundenen
Endabschnitte eines jeden Teils der Gestängeanordnung 8 bilden
ein Griffelement 9 aus, um welches zusätzlich
eine Manschette angeordnet werden kann. Bevorzugt weist diese Manschette
zum Anlegen und Abnehmen einen Klettverschluss auf. Alternativ können
die verbundenen Endabschnitte auch einen größeren
Querschnitt als die übrigen Profile der Gestängeanordnung 8 oder
ein hieran angeordnetes spezielles Griffelement 9 aufweisen.
Das Griffelement bzw. der Teil der Gestängeanordnung mit vergrößertem
Querschnitt wird dann beim Verstauen der Griffkonstruktion 7 nicht
in die Rahmendiagonale mit eingeschoben, wodurch das Ergreifen der
Gestängeanordnung 8 zum Herausziehen der Griffkonstruktion 7 erleichtert
wird.
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Die 3a und 3b zeigen
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Ranzens, wobei die Gestängeanordnung 8 sich dadurch von
der der Ausführungsform nach den 2a und 2b unterscheidet,
dass sie aus zwei biegsamen Flachprofilen (bzw. Schaft 16)
besteht, die jeweils aus den hohlen Rahmendiagonalen (länglich
profilierter Hohlkörper 15) herausgezogen bzw.
in diese eingeschoben werden können. Biegsam bedeutet, dass
die Flachprofile bei Biegebeanspruchung sich zumindest soweit als
nachgiebig erweisen, dass die jeweiligen Profilenden zusammengeführt
werden können. Die Flachprofile können auch jeweils
aus mehreren gegeneinander verschiebbar ausgebildeten Abschnitten
bzw. teleskopierbaren Abschnitten bestehen (nicht dargestellt),
um die Griffkonstruktion 7 auf die Körpergröße
des Benutzers einzustellen. Die Flachprofile weisen an ihren freien
Enden jeweils ein Griffelement 9 auf, mittels derer die
Profile zusammengeführt und verbunden werden. Hinsichtlich der
Art der Verbindung wird auf die bereits vorstehend gemachten Ausführungen
verwiesen. Die Griffelemente 9 sind vorliegend halbkugelförmig
ausgebildet und bilden nach dem Zusammensetzen eine Griffkugel.
Die Griffelemente 9 können jedoch auch eine andere
Form aufweisen.
-
Bei
allen dargestellten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Gepäckstücks, insbesondere Ranzens, weist die
Gestängeanordnung 8 in der Handhabungsposition
eine Neigung in einem Winkel α gegenüber einer
zu einer vertikalen Seitenkante parallelen Achse A auf (siehe 4a, 5a).
Vorliegend beträgt der Winkel α etwa 30°.
Wie 4b zu entnehmen ist, kommt der Schwerpunkt des
Gepäckstücks oder Ranzens in gekippter Position über
den Rollen zu liegen. Das Gepäckstück oder der
Ranzen lässt sich auf diese Weise sehr leicht ziehen.
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Den 5a bis 5d ist
eine bevorzugte Ausführungsform eines Gepäckstücks
zu entnehmen, dass die Griffkonstruktion auf dem breiten, tragegurtfreien
Seitenteil 1 im Bereich der Mitte und nur im unteren Bereich
des Seitenteils 1 aufweist. Dort ist eine Aufnahme 15,
die beispielsweise auf das Seitenteil aufgesetzt sein kann und eine
leichte Vertiefung aufweist, um die eine, schwenkbare (Achse 16)
und teleskopierbare Gestängeanordnung 8 mit Griffelement 9 aufzunehmen.
Um die Achse 16 ist die Gestängeanordnung der
Griffkonstruktion schwenkbar und bevorzugt in einer geneigten Position,
beispielsweise mit dem Winkel α, einrastbar Die Laufrollen 6 sind
an den schmalen Seiten 2, insbesondere im Bereich der Ecken
mit der breiten, tragegurtsystemfreien breiten Seite 1 vorgesehen.
Das Gepäckstück verfügt über
zwei Schutzelemente 16, die ein Schleifen des Gepäckstücks über
Treppenabsätze erlaubt, ohne dass der Bezugsstoff des Gepäckstücks
beschädigt wird. Bevorzugt weisen die Rollen eine geringe
Gummiprofilierung auf, damit sie besonders leicht sind. Das Gepäckstück
kann in Abhängigkeit von der Formstabilität des
Korpus als tragbarer Koffer, Laptoprucksack, als Rucksack oder als
Ranzen ausgestaltet sein. Alternativ kann das Deckelteil 4 auch
durch ein Oberteil 4a ersetzt werden, dann verläuft über
die schmalen Seitenteile 2 und das Oberteil ein Verschlußmittel,
beispielsweise ein Reißverschluß.
- 1. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, insbesondere Schulranzen, mit
einem Innenraum, der von zwei breiten Seitenteilen (1)
und zwei schmalen Seitenteilen (2), einem Bodenteil (3)
und Oberteil (4a), insbesondere Deckelteil (4),
begrenzt wird, wobei an einem breiten Seitenteil ein Tragegurtsystem
(5) zum Transport des Gepäckstücks auf dem
Rücken angeordnet ist, ferner mit wenigstens zwei Laufrollen
(6) und einer verstellbaren Griffkonstruktion (7),
zum rollenden Transport des Gepäckstücks,
dadurch
gekennzeichnet, dass
die Laufrollen (6) beabstandet
zueinander angeordnet sind und die verstellbare Griffkonstruktion (7)
eine Gestängeanordnung (8) aufweist, die mit einem
schmalen Seitenteil (2) oder mit beiden schmalen Seitenteilen
und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil des Gepäckstücks
verbunden ist.
- 2. Tragbares Gepäckstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass es eine Öffnung an mindestens
einem Seitenteil (1, 2) oder dem Oberteil (4a),
insbesondere Deckelteil (4), aufweist, um einen Zugang
zum Innenraum des Gepäckstücks zu bilden.
- 3. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, insbesondere ein Schulranzen,
insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 oder
2, mit einem Innenraum, der von zwei breiten Seitenteilen (1)
und zwei schmalen Seitenteilen (2), einem Bodenteil (3)
und einem aufklappbaren Deckelteil (4) begrenzt wird, wobei
an einem breiten Seitenteil ein Tragegurtsystem (5) zum
Transport des Ranzens auf dem Rücken angeordnet ist, ferner
mit wenigstens zwei Laufrollen (6) und einer verstellbaren
Griffkonstruktion (7), zum rollenden Transport des Ranzens,
dadurch
gekennzeichnet, dass
die Laufrollen (6) beabstandet
zueinander angeordnet sind und die verstellbare Griffkonstruktion (7)
eine Gestängeanordnung (8) aufweist, die mit einem
schmalen Seitenteil (2) oder mit beiden schmalen Seitenteilen
und/oder mit dem tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil des Ranzens verbunden
ist.
- 4. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (6)
an den beiden schmalen Seitenteilen (2) angeordnet sind.
- 5. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (6)
jeweils in der Nähe einer Kante angeordnet sind, die das
jeweilige schmale Seitenteil (2) mit dem Bodenteil (3)
bildet.
- 6. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung
(8) ausziehbar und/oder ausklappbar und/oder schwenkbar
ist, um die Griffkonstruktion (7) in wenigstens eine Handhabungsposition
zu bringen.
- 7. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung
(8) eine Einstellung der Handhabungsposition in Bezug auf
die Körpergröße des Benutzers ermöglicht.
- 8. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung
(8) ein Griffelement (9) aufweist.
- 9. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in
Form eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Teil
der Gestängeanordnung (8) an dem ersten schmalen
Seitenteil und ein zweiter Teil der Gestängeanordnung (8)
an dem zweiten schmalen Seitenteil angeordnet ist, wobei die ausgezogenen,
ausgeklappten und/oder verschwenkten Gestängeanordnungen über
ein Griffelement (9) miteinander verbindbar sind oder im
verbundenen Zustand ein Griffelement (9) ausbilden.
- 10. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass sich die ausgezogene, ausgeklappte und/oder verschwenkte Gestängeanordnung
(8) bei Biegebeanspruchung zumindest soweit als nachgiebig
erweist, dass das Ende des ersten Teils mit dem Ende des zweiten
Teils der Gestängeanordnung zusammengeführt werden
kann.
- 11. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8)
in einer Handhabungsposition gegenüber einer zu einer vertikalen
Seitenkante parallelen Achse A um einen Winkel α > 10° < 45° geneigt
angeordnet ist.
- 12. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8)
in der Verwahrposition gegenüber einer zu einer vertikalen
Seitenkante parallelen Achse A um einen Winkel α > 10° < 45° geneigt
angeordnet ist.
- 13. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die bodenseitig oder an den schmalen
Seitenteilen (2) gelagerten Laufrollen (6) zum
tragegurtsystemfreien breiten Seitenteil hin angeordnet sind.
- 14. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegurtsystem (5) zumindest
teilweise in den Innenraum des Ranzens einziehbar ist.
- 15. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an der Bodenseite (3) wenigstens
ein Stützfuß (10) angeordnet ist, der
ein aufrechtes Abstellen des Ranzens ermöglicht.
- 16. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8) aus
Metall oder einer Metalllegierung, Kunststoff oder einem Kompositmaterial,
vorzugsweise aus Aluminium, Titan, Karbon oder einem Polycarbonat
besteht.
- 17. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8) aus
mindestens einem bandförmigen Körper, länglichen,
massiven Körper und/oder länglichen Hohlkörper
ausgebildet ist.
- 18. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gestängeanordnung (8) einen elliptischen,
ovalen, kreuzförmigen, sternförmigen, runden oder
mehreckigen Querschnitt besitzt.
- 19. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8) einen
länglichen, profilierten Hohlkörper (15)
zum Führen eines Schaftes und einen Schaft (16)
umfasst.
- 20. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Ranzen an mindestens einem schmalen
Seitenteil (2), vorzugsweise an beiden schmalen Seitenteilen
(2) jeweils einen Rahmen (13) besitzt, mit dem
die Gestängeanordnung (8) verbunden ist.
- 21. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil des Rahmens (13) die Gestängeanordnung
(8) aufnimmt.
- 22. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein Teil der Gestängeanordnung (8)
in den Rahmen (13) einschiebbar und/oder einklappbar und/oder
verschwenkbar ist.
- 23. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schaft in einen länglichen, profilierten Hohlkörper im
Rahmen (13) einschiebbar und/oder einklappbar und/oder
verschwenkbar ist.
- 24. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängeanordnung (8) teleskopisierbar
ist.
- 25. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Gestängeanordnung
(8) gebogen und/oder klappbar ist.
- 26. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Gestängeanordnung
(8) klappbar ist und in der Verwahrposition an oder im
Bereich der Ecken und Kanten des breiten Seitenteils (1)
mit den beiden schmalen Seitenteilen (2) und der Bodenseite
(3) angeordnet ist.
- 27. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegurtsystem (5) keine
losen Enden aufweist.
- 28. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das breite Seitenteil (1),
an dem das Tragegurtsystem (5) angeordnet ist, Licht reflektierende
Materialien aufweist.
- 29. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass er eine Sandwich-Bauweise aufweist,
wobei auf eine gewellte Innenlage oder eine Innenlage mit Wabenstruktur
einseitig oder beidseitig ein leichtes textiles Material aufgezogen
oder aufgespannt ist.
- 30. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus des Gepäckstücks,
insbesondere der Ranzenkorpus, zumindest teilweise mit Segeltuch,
Segelstoff, carbonfaserhaltigem textilem Material, Fallschirmstoff und/oder
einem leichtgewichtigen Gewebe mit microporöser PUR-Beschichtung
umhüllt bzw. bespannt ist.
- 31. Tragbares Gepäckstück, insbesondere in Form
eines Rucksacks oder Ranzens, nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass es ein maximales Eigengewicht von 1,8
kg, 1,6 kg, 1,4 kg, 1,2 kg, 1,0 kg, 0,98 kg, bevorzugt von maximal
0,95 kg aufweist.
- 32. Griffkonstruktion für ein Gepäckstück
mit Laufrollen, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestängekonstruktion
(7) eine Gestängeanordnung (8) aufweist,
die ausziehbar und/oder ausklappbar und/oder schwenkbar ist, um
die Griffkonstruktion in wenigstens eine Handhabungsposition zu
bringen.
-
Tasche/Gepäckstück
mit einem Boden und einer Vorderseite (1) und mindestens
einem im Übergangsbereich des Bodens zur Vorderseite vorgesehenem
Rollenkörper (6), der dazu ausgebildet und angeordnet
ist, daß die Tasche, wenn sie auf dem Rollenkörper
abgestützt wird, gezogen oder geschoben werden kann,
gekennzeichnet
durch
einen Stab (8), der an einem Ende über
ein Gelenk (18) mit der Vorderseite (1) verbunden
ist und durch Schwenken um das Gelenk (18) von einer ersten
Position (6a/8a) in
eine Betriebsposition (6c/7b/8c)
gebracht werden kann.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse, um die der Stab in dem Gelenk (18,) geschwenkt
wird, in einer Ebene liegt, die senkrecht zur Vorderseite (1)
steht.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse senkrecht zur Vorderseite verläuft oder in
oder parallel zu der Ebene verläuft, in der sich die Vorderseite
erstreckt.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge des Stabs gleich oder größer als
die Hälfte der Höhe der Vorderseite ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stab (8) teleskopierbar ausgebildet ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge des nicht-ausgezogenen Stabs gleich oder größer
als die Hälfte der Höhe der Vorderseite ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenk (18) auf Höhe der Hälfte der Höhe
der Vorderseite angeordnet ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenk mit einem Abstand zum oberen Ende Vorderseite angeordnet ist
und die die Länge des Stabs gleich oder größer
als dieser Abstand ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gelenk mit einem Abstand zum oberen Ende Vorderseite angeordnet ist,
daß der Stab telekopierbar ausgebildet ist und die die
Länge des nicht-ausgezogenen Stabs gleich oder größer
als dieser Abstand ist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine aus Tragelementen
gebildete Trägerkonstruktion.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, dass es ein
maximales Eigengewicht von 1,8 kg, 1,6 kg, 1,4 kg, 1,2 kg, 1,0 kg,
0,98 kg, bevorzugt von maximal 0,95 kg aufweist.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch formstabile Wandelemente,
die mit den Tragelementen verbunden sind.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß sich
zwei Tragelemente auf der Vorderseite kreuzen und das Gelenk im
Bereich der sich kreuzenden Tragelemente an zumindest einem der
sich kreuzenden Tragelemente angeordnet ist (8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß der
Boden zwei Seitenkanten aufweist und daß jeweils ein Tragelement
entlang einer Seitenkante verläuft (8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch zwei Laufrollen,
deren Achse entlang oder parallel zu der Kante verläuft,
die den Übergang zwischen Vorderseite und Boden bildet (6/7/8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch zwei weitere Laufrollen,
deren Achse parallel zur Achse der ersten beiden Laufrollen verläuft
und die im Bereich des Bodens beabstandet von dem Übergang
zwischen Vorderseite und Boden, insbesondere im Bereich des Übergangs
zwischen Rückseite und Boden angeordnet sind (6/7/8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine Rückwand
und im Bereich des Übergangs zwischen Rückwand
und Boden angeordneten Stützfüßen.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch zumindest einen
Traggurt.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch einen oben angeordneten
Deckel (4).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine Arretierungsvorrichtung,
mit der der Stab in der Betriebsposition lösbar gehalten werden
kann.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine Arretierungsvorrichtung,
mit der der Stab in der ersten Position lösbar gehalten werden
kann.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben. dadurch gekennzeichnet, daß in
der Vorderseite eine Ausnehmung (19) vorgesehen ist und
daß der Stab in zumindest eine Position geschwenkt werden
kann, in der er sich teilweise über die Ausnehmung erstreckt.
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine einen Griff
(9) am Stab (8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine einen Griff
(9) am telelekpopierbaren Stab (8).
-
Tasche
wie vorstehend beschrieben dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse, um die der Stab in dem Gelenk (17,) geschwenkt
wird, in einer Ebene liegt, die parallel zur Vorderseite (1)
steht.
-
Griffkonstruktion
(7) für eine rollbare Tasche und/oder Gepäckstück,
dadurch
gekennzeichnent, dass
sie einen Stab (8) aufweist,
der an einem Ende über ein Gelenk (18/17)
mit einer Seite der Tasche und/oder des Gepäckstücks
(5/6/7/8) verbindbar ist
und durch Schwenken um das Gelenk (17/18) von einer
ersten Position (5b/6a/8a)
in eine Betriebsposition (5d/7c/8c)
gebracht werden kann.
-
Griffkonstruktion
(7) wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine
Arretierungsvorrichtung, mit der der Stab in der Betriebsposition lösbar
gehalten werden kann.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben, gekennzeichnet durch eine Arretierungsvorrichtung,
mit der der Stab (8) in der ersten Position lösbar gehalten
werden kann.
-
Griffkonstruktion
(7) wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse, um die der Stab in dem Gelenk geschwenkt
wird, in einer Ebene liegt, die annähernd senkrecht zur
Seite der Tasche und/oder des Gepäckstücks steht.
-
Griffkonstruktion
(7) wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse, um die der Stab in dem Gelenk (18) geschwenkt
wird, in einer Ebene liegt, die senkrecht zur Seite der Tasche und/oder
des Gepäckstücks steht.
-
Griffkonstruktion
(7) wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse, um die der Stab in dem Gelenk (17) geschwenkt
wird, parallel zu einer Ebene liegt, die parallel zur Seite der
Tasche und/oder des Gepäckstücks steht.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse annähernd senkrecht zu einer Seite oder Kante der
Tasche und/oder des Gepäckstücks verläuft
oder in oder annähernd parallel zu der Ebene verläuft,
in der sich die Seite oder Kante erstreckt.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse senkrecht zu einer Seite oder Kante der Tasche und/oder
des Gepäckstücks verläuft oder in oder
parallel zu der Ebene verläuft, in der sich die Seite oder Kante
erstreckt.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge des Stabs gleich, kürzer oder größer
als die Seite (1, 2) ist.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stab teleskopierbar ausgebildet (5c/5d/6c/7c) ist.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge des nicht-ausgezogenen Stabs gleich oder größer
als die Hälfte der Höhe der Seite (1, 2)
ist.
-
Griffkonstruktion
wie vorstehend beschrieben dadurch gekennzeichnet, daß der
Stab (8) teleskopierbar ausgebildet und an seinem anderen
Ende einen Griff (9) aufweist.
- 35.
Griffkonstruktion nach einem der Ansprüche 25 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stab (8) an seinem anderen
Ende einen Griff (9) aufweist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29520077
U1 [0007]
- - DE 29618427 U1 [0008]
- - DE 8206245 U1 [0009]