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DE29518364U1 - Gehhilfe - Google Patents

Gehhilfe

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Publication number
DE29518364U1
DE29518364U1 DE29518364U DE29518364U DE29518364U1 DE 29518364 U1 DE29518364 U1 DE 29518364U1 DE 29518364 U DE29518364 U DE 29518364U DE 29518364 U DE29518364 U DE 29518364U DE 29518364 U1 DE29518364 U1 DE 29518364U1
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DE
Germany
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walking aid
free
rod
support element
shaped support
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29518364U
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English (en)
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WISCHHUSEN DIETER H
Original Assignee
WISCHHUSEN DIETER H
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Publication date
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Priority to DE29518364U priority Critical patent/DE29518364U1/de
Publication of DE29518364U1 publication Critical patent/DE29518364U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B3/00Sticks combined with other objects
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45BWALKING STICKS; UMBRELLAS; LADIES' OR LIKE FANS
    • A45B1/00Sticks with supporting, hanging or carrying means
    • A45B1/04Walking sticks with means for hanging-up or with locks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H3/00Appliances for aiding patients or disabled persons to walk about
    • A61H3/02Crutches
    • A61H3/0244Arrangements for storing or keeping upright when not in use
    • A61H2003/0272Arrangements for storing or keeping upright when not in use on a single crutch allowing it to remain upright when not in use, e.g. retractable tripods

Landscapes

  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

Katrepeler Landstraße 7OC, 28357 Bremen
Gehhilfe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gehhilfe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer derartigen, aus der Praxis bekannten Gehhilfe tritt für den Benutzer häufig das Problem der Wiederaufnahme der einmal aus der Hand gelegten Gehhilfe auf. Aufgrund der Instabilität, die eine allein aufrecht hingestellte Gehhilfe aufweist, wird diese oft bei Nicht-Gebrauch auf den Boden abgelegt. Da der Benutzer einer derartigen Gehhilfe meist krankheits- und/oder verletzungsbedingt daran gehindert ist, ein Bein oder beide Beine zu beugen, ist es für ihn sehr mühselig, die auf dem Boden liegende Gehhilfe wieder aufzunehmen.
Neben der Ablage auf dem Boden wird eine solche Gehhilfe bei Nicht-Gebrauch häufig auch an einen Gegenstand angelehnt, der sich jedoch meist nicht in unmittelbarer Nähe desjenigen Ortes befindet, an dem sich der Benutzer ohne die Gehhilfe aufhält. Abgesehen davon, daß die Gehhilfe bei einem Anlehnen an einem Gegenstand leicht abrutschen und dann wieder auf dem Boden liegen kann, ist es
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für den verletzten oder erkrankten Benutzer der Gehhilfe schwierig, jeweils von dem Gegenstand, an dem die Gehhilfe angelehnt wird, zu dem eigentlichen Aufenthaltsort zu kommen bzw. von diesem zurück zu der Gehhilfe zu gelangen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Gehhilfe der eingangs genannten Art zu schaffen, die das Wiederaufnehmen erleichtert.
Die vorstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch die Einrichtung zum annähernd aufrechten Abstellen der Gehhilfe kann diese von dem Benutzer überall in seiner unmittelbaren Nähe aufrechtstehend abgestellt werden, so daß der Benutzer ohne Mühe die Gehhilfe jederzeit wieder zur Hand nehmen kann.
Die Einrichtung zum aufrechten Abstellen der Gehhilfe kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. So besteht zunächst die Möglichkeit, daß im Bereich des dem Griff gegenüberliegenden Endes des stabförmigen Stützeiements eine Freisteheinrichtung vorgesehen ist, die es ermöglicht, unabhängig von dem Vorhandensein eines Gegenstandes zum Anlehnen der Gehhilfe diese unmittelbar neben dem Benutzer abzustellen. Die Freisteheinrichtung kann wiederum ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Vorzugsweise ist die Freisteheinrichtung in der Art eines Dreibeins ausgebildet, wodurch die Gehhilfe unmittelbar aufrechtstehend auf dem Boden abgestellt werden kann.
Damit die Freisteheinrichtung die Benutzung der Gehhilfe nicht behindert, kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Freisteheinrichtung aus einer Außerbetriebsstellung reversibel in eine Betriebsstellung bringbar ist. Je nach Ausgestaltung des stabförmigen Stützelements kann sich die Freisteheinrichtung dabei in der Außerbetriebsstellung im Inneren des stabförmigen Stützelements aufgenommen sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, daß an der Außenseite des stabförmigen Stützeiements Vertiefungen oder Ausnehmungen vorgesehen sind, in die die Freisteheinrichtung in der Außerbetriebsstellung zumindest teilweise versenkbar ist. Damit der Benutzer bei einer Freisteheinrichtung, die von einer Außerbetriebsstellung in eine Betriebsstellung reversibel bewegbar ist, die Betriebsstellung ohne große Mühe hervorrufen kann, kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Freisteheinrichtung in der Außerbetriebsstellung in Richtung auf die Betriebsstellung vorgespannt ist. Mittels einer Auslöseeinrichtung, die vorzugsweise im Bereich des Griffes der Gehhilfe angeordnet ist, kann dann der Benutzer die Freisteheinrichtung auslösen, so daß sich diese aus der Außerbetriebsstellung in die Betriebsstellung
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bewegt. Die Vorspannung kann dabei mittels einer oder mehrerer federartiger Elemente erreicht werden. Soll die Gehhilfe wieder für ihren eigentlichen Zweck eingesetzt werden, so kann der Benutzer durch Drücken der Gehhilfe gegen die Aufstandsfläche bewirken, daß die Freisteheinrichtung wieder zurück in die Außerbetriebssteilung gelangt und dort mitteis einer Verriegelungseinrichtung verriegelt wird. Die an dem Griff befindliche Auslöseeinrichtung löst dann bei einem erneuten Abstellen der Gehhilfe die Verriegelungseinrichtung, so daß die Freisteheinrichtung in ihre Betriebsstellung gelangen kann. Für die Betriebsstellung kann ebenfalls eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen sein, die vor dem Bewegen der Freisteheinrichtung von der Betriebs- in die Außerbetriebsstellung, ggf. durch die am Griff befindliche Auslöseeinrichtung gelöst werden muß.
Die vorstehende Aufgabe kann auch dadurch gelöst werden, daß an der Gehhilfe eine Haiteeinrichtung zum lösbaren Anheften der Gehhilfe an einem anderen Gegenstand angeordnet ist. Diese Lösung ermöglicht, daß die Gehhilfe vorübergehend an einem Gegenstand aufrechtstehend gehalten werden kann, der sich in unmittelbarer Nähe zu dem Aufenthaltsort befindet, an dem sich der Benutzer ohne die Gehhilfe aufhält, ohne daß dabei die Gefahr des Abrutschens der Gehhilfe auf den Boden besteht.
Die Hafteinrichtung zum lösbaren Anheften der Gehhilfe an einem anderen Gegenstand kann wiederum durch ganz unterschiedliche Elemente gebildet sein. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, daß die Hafteinrichtung durch einen Magneten gebildet ist. Hierdurch kann die Gehilfe an magnetisierbare bzw. metallische Gegenstände vorübergehend angeheftet werden. Der Magnet kann dabei an einem beliebigen Ort der Gehhilfe angebracht sein. So kann der Magnet andern Griff der Gehhilfe angeordnet sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, daß der Magnet an dem stabförmigen Stützelement, vorzugsweise an dessen oberen Ende angeordnet ist.
Damit das Halten der Gehhilfe an einem anderen Gegenstand ohne weiteres möglich ist, kann weiterhin vorgesehen sein, daß der Magnet einen vollständigen Umfangsabschnitt der Gehhilfe bildet, so daß die Gehhilfe lageunabhängig in einer günstigen Position an dem Gegenstand gehalten werden kann.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß in Längsrichtung des stabförmigen Stützelements, vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen mehrere Magnete hintereinander angeordnet sind. Hierdurch besteht wiederum die Möglichkeit, die Gehhilfe
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unabhängig von der Lage desjenigen Gegenstandes, an dem die Gehhilfe vorübergehend gehalten werden soll, an diesem anzubringen.
Die Hafteinrichtung zum lösbaren Anheften der Gehhilfe an einem anderen Gegenstand kann aber beispielsweise auch durch ein Klettband gebildet sein, mittels dem die Gehhilfe insbesondere an einem Gegenstand, der eine textile Oberflächenstruktur aufweist, gehalten werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie Ausführungsbeispiele werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Gehhilfe; und
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Gehhilfe.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigten Gehhilfen 10 weisen ein im Gebrauch der Gehilfe 10 im wesentlichen vertikal ausgerichtetes, stabförmiges Stützelement 20 und einen im Gebrauch im wesentlichen horizontal ausgerichteten Griff 30 auf. Das stabförmige Stützelement 20 kann beispielsweise durch ein Aluminiumrohr gebildet sein. In den Fig. 1 und 2 ist das stabförmige Stützelement 20 schematisch wiedergegeben. Eine von der dargestellten Form erfolgende Abwandlung, die der menschlichen Anatomie angepaßt ist, ist gleichwohl Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Das stabförmige Stützelement 20 weist ein unteres Ende 22 mit einer Aufstandsfläche auf, mit der es auf dem Boden B aufstehen kann. Das untere Ende 22 ist von einem Gummistopfen 24 umgeben. An dem gegenüberliegenden, oberen Ende 26 des stabförmigen Stützeiements 20 ist eine Armstütze 28 vorgesehen, die den Arm des Benutzer umgeben und damit stützen kann. Die Armstütze 28 kann mit einem nicht dargestellten Polsterungsmaterial umgeben sein.
Im oberen Drittel des stabförmigen Stützelements 20 ist der Griff 30 angebracht, der im wesentlichen aus einem horizontal verlaufenden, mit dem stabförmigen Stützelement 20 fest verbundenen Stab 32 und einem Griff 34 gebildet ist. Der Stab 32 kann ebenfalls ein Aluminiumrohr sein, wogegen der Griff 34 ein Kunststoff- oder Ledergriff sein kann.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, kann im unteren Bereich des stabförmigen Stützelements 20 eine Freisteheinrichtung 40 als eine erste Einrichtung zum annähernd aufrechten Abstellen der Gehhilfe 10 vorgesehen sein. Die Freisteheinrichtung 40 weist drei Einzelbeine 42-46 auf, die mit einer Winkelteilung von 120°, bezogen auf eine Horizontalebene, zueinander angeordnet sind. Jedes der Beine 42-46 schließt einen Winkel von annähernd 60° mit dem Boden B ein.
Die Freisteheinrichtung 40 kann in dem stabförmigen Stützelement 20 versenkt werden. Sie wird dort mittels einer nicht weiter dargestellten Verriegelungseinrichtung gehalten. Beim Versenken der Freisteheinrichtung 40 werden ebenfalls nicht dargestellte Federelemente gespannt, die dann mittels eines ebenfalls nicht weiter dargestellten Auslöseknopf an der Stirnseite des Griffes 34 ausgelöst werden können.
In der Fig. 2 ist eine zweite Einrichtung zum annähernd aufrechten Abstellen der Gehhilfe 10 dargestellt, die durch eine Hafteinrichtung 50, 52 zum lösbaren Anheften der Gehhilfe 10 an einem Gegenstand gebildet ist. Sie besteht aus mehreren in gleichmäßigen Abständen in Längsrichtung des stabförmigen Stützelements 20 vorgesehenen Magnetsegmenten 50, die jeweils einen Umfangsabschnitt des stabförmigen Stützelements 20 bilden. Derartige Magnetsegmente 52 können ebenfalls an dem Griff 30 und an der Armstütze 28 vorgesehen sein. Anstelle oder ergänzend zu den Magnetelementen 50 können auch Klettbänder 52 vorgesehen sein, wie dies im oberen Bereich der Gehhilfe 10 der Fig. 2 dargestellt ist. Selbstverständlich kann auch eine Kombination der Freisteheinrichtung 40 gemäß der Fig. 1 mit wenigstens einer der Einrichtungen 50, 52 gemäß der Fig. 2 erfolgen.
Es ist noch zu bemerken, daß die Länge des stabförmigen Stützelements 20 veränderbar sein kann, um diese an unterschiedliche große Benutzer anpassen zu können. Für diesen Zweck kann auch der Griff 30 höheneinstellbar entlang des stabförmigen Stützelements 20 sein.

Claims (12)

- 6- Anspruche
1. Gehhilfe mit einem stabförmigen Stützelement (20) und mindestens einem Griff (30),
dadurch gekennzeichnet, daß an der Gehhilfe (10) weiterhin wenigstens eine Einrichtung (40; 50,52) zum aufrechten Absteilen der Gehhilfe (10) vorgesehen ist.
2. Gehhilfe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum aufrechten Abstellen der Gehhilfe (10) durch eine Freisteheinrichtung (40) gebildet ist.
3. Gehhilfe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freisteheinrichtung (40) durch ein Dreibein (42-46) gebildet ist.
4. Gehhilfe nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freisteheinrichtung (40) aus einer Außerbetriebsstellung reversibel in eine Betriebsstellung bringbar ist.
5. Gehhilfe nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freisteheinrichtung (40) in ihrer Außerbetriebsstellung im Inneren des stabförmigen Stützelements (20) aufgenommen ist.
6. Gehhilfe nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freisteheinrichtung (40) während der Außerbetriebsstellung an der Außenseite des stabförmigen Stützelements (20) versenkt angeordnet ist.
7. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freisteheinrichtung (40) in Richtung auf die Betriebsstellung vorgespannt ist.
8. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daßdie Einrichtung zum aufrechten Abstellen der Gehhilfe
(10) durch eine Hafteinrichtung (50, 52) zum lösbaren Anheften der Gehhilfe (10) an einem Gegenstand gebildet ist.
9. Gehhilfe nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hafteinrichtung zum lösbaren Anheften der Gehhilfe (10) durch einen Magneten (50) gebildet ist.
10. Gehhilfe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Magnet (50) einen vollständigen Umfangsabschnitt der Gehhilfe (10) bildet.
11. Gehhilfe nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung des stabförmigen Stützelements (20), vorzugsweise in gleichmäßigen Abständen mehrere Magnete (50) hintereinander angeordnet sind.
12. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hafteinrichtung zum Anheften der Gehhilfe (10) an einem Gegenstand durch ein Klettband (52) gebildet ist.
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