DE2951199C2 - Papierzufuhr-Kassette zur wahlweisen Aufnahme von Papierstapeln unterschiedlicher Breite - Google Patents
Papierzufuhr-Kassette zur wahlweisen Aufnahme von Papierstapeln unterschiedlicher BreiteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Papierzufuhr-Kassette zur
wahlweisen Aufnahme von Papierstapeln unterschiedlicher Breite, insbesondere für ein elektrophotographisches
Kopiergerät, mit einem Kassettenteil, das eine stationäre Bodenplatte zur Aufnahme des in Papiertransportrichtung
hinteren Abschnitts des Papierstapels und eine vertikal relativ zur stationären Bodenplatte bewegbare
Bodenplatte enthält, die eine Breite besitzt, die nicht kleiner ist als die Breite des größten, in der Kassette
unterzubringenden Papierformats, und die zur Auflage des Vorderabschnitts des Papierstapels dient und die
durch Vorbelastungsmittel nach oben gedrückt wird, weiter eine erste Seitenplatte zum Geraderichten einer
der Seitenkanten des Papierstapels und eine zweite senkrecht zur Papiertransportrichtung verschiebbare
Seitenplatte zum Geraderichten der anderen Seitenkante des Papierstapels und eine Stirnwand zum Geraderichten
der Vorderkante des Papierstapels aufweist.
In den Fig. 1 und 2 ist eine bisherige Papierzufuhr-Kassette
10 dargestellt, die einen kastenförmigen Behälter 12, eine lotrecht verschiebbare Bodenplatte 16, eine
rückwärtige, etwa lotrechte Platte 18 und eine verschiebbare Seitenplatte 20 aufweist. Der vordere Abschnitt
eines im Behälter 12 angeordneten Papierstapels 14 liegt dabei auf der hochfahrbaren Bodenplatte 16 auf.
Hinter- und Seitenkanten des Stapels 14 werden dabei durch die Platten 18 bzw. 20 geradegerichtet. Die Bodenplatte
16 wird durch zwei Hauptfedern 22 und zwei Hilfs- oder Zusatzfedern 24 nach oben gedrängt, so daß
das oberste Blatt des Papierstapels 14 an einer Abnahmewalze 26 des Kopiergeräts anliegt.
Bei dieser bisherigen Kassette 10 sind mehrere bewegbare Platten unterschiedlicher Breite erforderlich.
Wenn insbesondere ein Kopierpapier eines anderen Formats benutzt wird, muß entsprechend der Blattbreite
eine bewegbare Bodenplatte mit geeigneter Breite vorgesehen werden. Der Ausbau dieser Bodenplatte ist
allerdings sehr umständlich. Außerdem ist eine Kassette, welche mehrere bewegbare Bodenplatten benötigt, im
Hinblick auf Raumbedarf und Kostenaufwand unvorteilhaft.
Aus der DE-AS 15 36 957 ist ein Stapeltisch für Bürokopier- und Vervielfältigungsmaschinen bekannt, welcher
den Papierstapel unter dem Einfluß einer Andruckvorrichtung von unten gegen mindestens eine intermittierend
antreibbare, ortsfeste Vereinzelungsrolle drückt.
Der Papierstapel befindet sich auf einer durchgehenden, schwenkbaren Bodenplatte. Eine der beiden Seitenwände
des Stapeltisches ist zur Anpassung an verschiedene Papierbreiten verschiebbar gelagert. Bei diesem
Stapeltisch trägt eine die Andruckvorrichtung darstellende Feder die durchgehende Bodenplatte am Vorderende,
so daß sie einen erheblichen Teil des Gewichts
des Papierstapels zu tragen hat Die Andruckkraft des Papierstapels an der Vereinzelungsrolle variiert daher
stark mit dem Stapelgewicht Um gleichzeitig eine Verschwenkung der Bodenplatte und eine Verschiebung
der Seitenplatte durchführen zu können, enthält die Bodenplatte Durchlässe, durch die Haltelappen der Seitenwand
hindurchgreifen. Die Haltelappen müssen dabei eine Länge aufweisen, die zumindest der Stapeldicke
entsprechen. Über den Haltelappen befindet sich der durchgehende Teil der Seitenwand, der eine ausreichende
Höhe besitzen muß, damit eine ausreichende Stabilität des Stapeltisches gewährleistet ist Dies führt zu einer
beträchtlichen Höhe des Stapeltisches, so daß dieser zur Verwendung in Kassettenform ungeeignet ist
Durch die CH-PS 4 73 037 ist weiterhin ein Blattspender mit einer federnd nach oben gedrückten Auflagerplatte
für einen Stapel und einer am Auszugsende auf dem obersten Stapelblatte höhenbeweglich vorgesehenen
Auszugswalze bekannt, bei dem der Stapelhalter eine quer verschiebbare Seitenwand aufweist Die verschiebbare
Seitenwand befindet sich offensichtlich stets oberhalb der schwenkbaren Auflageplatte und wird
von dieser getragen. Der Blattspender ist somit in Abhängigkeit von der Dicke des aufgelegten Blattstapels in
seiner Höhe veränderbar.
Dies beeinträchtigt seine Verwendung als Kassette. Weiterhin ist die Stabilität der Lagerung der verschiebbaren
Seitenwand nicht sichergestellt, da diese nur auf ihrer Schwenkachse gelagert ist.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Papierzufuhr-Kassette mit verschiebbarer Seitenwand und einer vorderen verschwenkbaren Bodenplatte
zu schaffen, die relativ kleine Abmessungen aufweist und trotz der Verschwenkung der Bodenplatte in ihrer
Höhe nicht veränderbar ist und bei der die verschiebbare Seitenplatte stabil gelagert ist
Diese Aufgabe wird bei der anfangs genannten Papierzufuhr-Kassette
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die zweite Seitenplatte an der stationären Bodenplatte
gehaltert ist, daß die zweite Seitenplatte einen Tragarm mit einem unter die bewegbare Bodenplatte
reichenden, erweiterten Endabschnitt aufweist, der einen Führungsansatz trägt, an den sich die Seitenkante
des Papierstapels anlegt, und daß die bewegbare Bodenplatte einen Schlitz bzw. ein Langloch aufweist, durch
den bzw. das der Führungsansatz nach oben ragt.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen im
Vergleich zum Siand der Technik anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
F i g. 1 und 2 eine perspektivische Darstellung bzw.
eine Schnittansicht einer bisherigen Papierzufuhr-Kassette,
F i g. 3 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung einer Papierzufuhr-Kassette gemäß der Erfindung,
F i g. 4 eine schematische perspektivische Darstellung des Hauptteils bzw. Körpers der Kassette nach F i g. 3,
F i g. 5 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene und teilweise weggebrochene perspektivische Teilansicht
der Kassette nach F i g. 3,
Fig. 6 einen in vergrößertem Maßstab gehaltenen Schnitt längs der Linie VI-VI in F i g. 4,
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung des Papierhaitemechanismus
bei der Kassette nach F i g. 3,
Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIlI-VIlI in Fig. 7.
Fig. 9 und 10 eine perspektivische Darstellung bzw. eine Schnittansicht einer Papierzufuhr-Kassette gemäß*
einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 11 eine Schnittansicht einer Kassette gemäß einer
weiteren Ausführungsform dir Erfindung,
Fi g. 12 und 13 eine Schnittansicht bzw. eine perspektivische
Darstellung einer Kassette gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung und
F i g. 14 eine F i g. 12 ähnelnde Darstellung einer Kassette gemäß noch einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung.
Die in den Fig.3 und 4 dargestellte Kassette ist an
einem nicht dargestellten elektrophotographischen Kopiergerät anbringbar, wobei das oberste Blatt eines in
der Kassette 30 untergebrachten Papierstapels 32 mit den Abziehrollen 34 des Kopiergeräts in Berührung
steht.
Die Papierzufuhr-Kassette 30 umfaßt einen Kassetten-Behälter 36 und einen Deckel 38, der mittels zweier
Zapfen 37 am rückwärtigen Ende (in Richtung der Papierzufuhr gesehen) des Behälters 36 schwenkbar montiert
ist Die Breite des Behälters 36 entspricht der Breite des größten, im Behälter 36 unterzubringenden Papierformats.
Die Oberseite des Behälters 36 ist dabei, mit Ausnahme des vordersten Teils, durch den Deckel
38 abgedeckt An den vorderen Ecken des Behälters 36 sind zwei feststehende Trennklauen 40 zum Niederhalten
des Papierstapels 32 vorgesehen, und zwar in der Weise, daß nur das jeweils oberste Blatt des Stapels 32
wie vorgesehen gefördert bzw. transportiert wird. In der Oberkante einer Stirnwand 36a des Behälters 36 ist
eine Aussparung 42 zur Erleichterung des Papiertransportes vorgesehen.
Vorderer und hinterer Abschnitt des Papierstapels 32 liegen auf einer bewegbaren Bodenplatte 44 bzw. einer
feststehenden Bodenplatte 45 auf. Das hintere Ende des in die Kassette 30 eingesetzten Papierstapels 32 wird
mittels einer etwa lotrechten, rückwärtigen Plaite 46
gerade gerichtet. Das Geraderichten der Seitenkanten des Papierstapels 32 erfolgt andererseits durch eine
feststehende Seitenwand 47, das heißt, eine erste Seitenplatte, und eine bewegbare Seitenplatte 48, das heißt,
eine zweite Seitenplatte. An der Stirnwand 36a des Kassetten-Behälters 36 ist eine bewegbare Trennklaue 50
montiert, die längs der Stirnwand 36a seitwärts verschiebbar ist.
Die bewegbare Bodenplatte 44 erstreckt sich über die Gesamtbreite des Behälters 36, wobei sie lotrecht bewegbar
ist. Die hinteren Kanten der Platte 44 sind mit zwei seitlich abstehenden Führungsansätzen 52 versehen,
die in zwei lotrechte Schlitze bzw. Nuten 53 in den Seitenwänden des Behälters 36 einschiebbar sind. Die
Führungsansätze 52 sind dabei selbstverständlich in den Schlitzen 53 so verschiebbar, daß die lotrechte Bewegung
der bewegbaren Bodenplatte 44 steuerbar ist. Die Bodenplatte 44 wird durch eine Hauptfederanordnung
54 aus einer bewegbaren Schraubenfeder 54a und einer feststehenden Schraubenfeder 54b sowie durch zwei
Hilfs- bzw. Zusatzfedern 56 (Fig. 3), die hinter der Hauptfederanordnung 54 angeordnet sind, nach oben
gedrängt. Infolgedessen wird der auf der bewegbaren Bodenplatte 44 liegende Papierstapel 32 leicht gegen
die b°iden feststehenden Trennkiauen 40 oder gegen eine dieser Trennklauen 40 und die bewegbare Trennklaue
50 angedrückt. Die Schraubenfedern 54a und 54b der Hauptfederanordnung 54 sind in Richtung der Breite
der bewegbaren Bodenplatte 44 in einem passenden gegenseitigen Abstand angeordnet. Dasselbe gilt auch
für die Hilfsschraubenfedern 56.
5 6
Im Vorderteil der Oberseite der bewegbaren Boden- Einstellung der lotrechten Position des Elementes 88.
platte 44 ist eine Reib-Leiste 58 befestigt, die sich prak- Die Schraube 90 ist durch eine Bohrung 92 im Boden
tisch über die gesamte Breite der Platte 44 erstreckt und der Vertiefung 80 hindurch eingesetzt und mit dem begewährleisten
soll, daß nur das oberste Papierblatt in wegbaren Element 88 verschraubt,
das Kopiergerät eingeführt wird, auch wenn der Papier- 5 Gemäß F i g. 7 und 8 besteht die bewegbare Trennstapel
32 aus nur wenigen Papierblättern besteht. klaue 50 aus einem Klauenkörper 50a und einem Trag-
Die etwa lotrechte rückwärtige Platte 46 ist längs element 506. Der Klauenkörper 50a erstreckt sich längs
eines Schlitzes bzw. Langlochs 60 in der festen Boden- der Innenfläche der Stirnwand 36a des Kassetten-Behäl-
platte 45 hin und her verschiebbar und entsprechend der ters 36 nach oben, und er ist anschließend unter einem
Länge des in der Kassette 30 untergebrachten Papier- 10 rechten Winkel in Richtung auf das Innere des Behälters
stapeis 32 mittels einer Schraube 62 in einer gewünsch- 36 abgebogen, wobei sich dieser Biegungsteil geringfü-
ten Stellung festlegbar. gig über der Oberkante der Stirnwand 36a befindet Das
Die bewegbare Seitenplatte 48 ist in seitlicher bzw. Tragelement 506 bedeckt andererseits die Außenfläche
Querrichtung verschiebbar. Zu diesem Zwecke ist die sowie die Oberkante der Stirnwand 36a und auch die
Platte 48 an einem Tragarm 72 angeordnet, der längs 15 Außenfläche des Klauenkörpers 50a in dem Bereich,
Schlitzen 64 und 66 in der festen Bodenplatte 45 seit- welcher der Stirnwand 36a nicht zugewandt ist Ersieht-
wärts verschiebbar ist. Der Tragarm 72 wird mittels licherweise ist der obere Teil der Stirnwand 36a somit
Schrauben 70 in einer vorgesehenen Stellung festgelegt, zwischen dem Klauenkörper 50a und dem Tragelement
so daß die Seitenkanten des in der Kassette 30 unterge- 506 verspannt. Diese beiden Elemente 50a und 506 sind
brachten Papierstapels 47 des Behälters 36 sowie der 20 dabei an ihrer Berührungsfläche miteinander verbun- ■
bewegbaren Seitenplatte 48 geradegerichtet werden. den.
Gemäß F i g. 5 erstreckt sich der die bewegbare Sei- Wie erwähnt, ist die Trennklaue 50 längs der Stirn-
tenplatte 48 tragende Tragarm 72 in dem Bereich unter wand 36a des Behälters 36 verschiebbar. Zur Steuerung
der bewegbaren Bodenplatte 44 hinein, wobei der Trag- der Bewegung oder Verschiebung der Klaue 50 ist an
arm 72 zu diesem Zweck einen verlängerten Abschnitt 25 der Außenfläche der Stirnwand 36a eine Führungsschie-
72a aufweist Ein Führungsansatz 74 mit einer Leitfläche ne 94 montiert, die mit einem zentralen, längs verlaufen- ·.
74a ist auf der Oberseite des verlängerten Abschnitts den Schlitz oder Langloch 94a versehen ist. Die Füh-
72a montiert. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, rungsschiene 94 ist mit geringem Abstand von der Stirn-
daß die Leitfläche 74a sowie eine Leitfläche 48a (vgl. wand 36a angeordnet so daß sich der Unterteil des
F i g. 4) der bewegbaren Seitenplatte 48 in einer gemein- 30 Klauen-Tragelements 506 durch diesen Zwischenraum ά
samen Ebene liegen. Die bewegbare Bodenplatte 44 ist hindurch abwärts erstrecken kann. Durch das Langloch
mit einem Schlitz 76 versehen, in welchem der Spitzen- 94a der Führungsschiene 94 hindurch sind Schrauben 96 >;
abschnitt des Führungsansatzes 74 seitwärts verschieb- in das Tragelement 506 der bewegbaren Trennklaue 50 : '
bar ist eingeschraubt so daß die Trennklaue 50 in der ge-
Der erweiterte oder verlängerte Abschnitt 72a des 35 wünschten Position an der Stirnwand 36a des Kasset-
Tragarms 72 ist an seinem vorderen Endteil mit einer ten-Behälters 36 festlegbar ist :
Federaufnahme 80 versehen, die längs des Schlitzes 66 Im Gebrauch der vorstehend beschriebenen Papier- ,''
im vorderen Abschnitt der feststehenden Bodenplatte zufuhr-Kassette wird zunächst der Papierstapel 32 in ■■"'
45 verschiebbar ist Die Federaufnahme 80 dient damit den Behälter 36 eingebracht, und zwar derart daß die
auch als Führung für den Tragarm 72. Das untere Ende 40 Vorderkante und eine Seitenkante des Stapels 32 durch -
der bewegbaren Schraubenfeder 54a der Anordnung 54 die Innenfläche der Stirnwand 36a bzw. die Innenfläche ^,
liegt auf der Sohle der Federaufnahme 80 auf. Das obere 68 der feststehenden Seitenwand 47 des Behälters 36 ί
Ende dieser Feder 54a wird dagegen von einem Halter gerade gerichtet werden. Sodann werden die etwa lot- s
82 getragen, der längs einer Führungsschiene 78 an der rechte rückwärtige Platte 46 und die verschiebbare Sei- If
Unterseite der bewegbaren Bodenplatte 44 verschieb- 45 tenplatte 48 auf passende Weise verschoben, um die p
bar ist. Ersichtlicherweise bewegen sich die bewegbare Hinterkante und die andere Seitenkante des Papiersta- g.
Seitenplatte 48 und die bewegbare Schraubenfeder 54a pels 32 gerade zu richten. Dabei wird selbstverständlich |
gemeinsam. In F i g. 3 ist außerdem eine Federaufnahme auch die bewegbare Trennklaue 50 entsprechend der jö
81 in der feststehenden Bodenplatte 45 dargestellt Bewegung der bewegbaren Seitenplatte 48 seitlich ver- ^,
Wenn die bewegbare Seitenplatte 48 ausgebaut worden 50 schoben. Wenn der Papierstapel 32 auf vorgesehene f;:
ist, wird das untere Ende der bewegbaren Schraubenfe- Weise eingelegt worden ist werden seine vorderen Ek- ;§-
der 54a von dieser Federaufnahme 81 getragen. ken unter die Trennklauen 40 und 50 gebracht Dabei ?s
Gemäß F i g. 6 weist die feststehende Bodenplatte 45 wird außerdem die bewegbare Bodenplatte 44 durch die "-
auch eine Vertiefung oder Ausnehmung 84 auf, in wel- Hauptfederanordnung 54 und die Hilfsschraubenfedern ^
ehe das untere Ende der feststehenden Schraubenfeder 55 56 nach oben gedrängt Infolgedessen wird der vordere fg
546 der Anordnung 54a eingesetzt ist Der Abstand A Abschnitt des Papierstapels 32 gegen die Trennklauen |?)
zwischen der Achse der feststehenden Schraubenfeder 40 und 50 nach oben gedrängt Wie erwähnt ist dabei f|
546 und der Innenfläche 68 der feststehenden Seiten- der Abstand A zwischen der feststehenden Schrauben- φ
wand 47 entspricht dem Abstand A zwischen der Achse feder 546 und der feststehenden Seitenwand 47 gleich p
der bewegbaren Schraubenfeder 54a und der Leitfläche 60 dem Abstand A zwischen der bewegbaren Schraubenfe- H
48a oder 74a der bewegbaren Seitenplatte 48 bzw. des der 54a und der bewegbaren Seitenplatte 48 (vgL Jj
Leitansatzes 74. F i g. 6). Die Größe der von der Hauptfederanordnung |$
Gemäß den Fig. 5 und 6 ist in der Federaufnahme 80 54 auf die feststehende Trennklaue 40 übertragenen %i
ein Mittel 86 zur Einstellung der Vorbelastungskraft der Vorbelastungskraft ist dabei unabhängig von der Breite |f
bewegbaren Schraubenfeder 54a angeordnet Dieses 65 des Papierstapels 32 gleich der auf die bewegbare ψ
Mittel 86 besteht aus einem bewegbaren Element 88, Trennklaue 50 ausgeübten Vorbelastungskraft fj
welches unmittelbar das untere Ende der bewegbaren Wie erwähnt, ist der aufwärts durch den Schlitz bzw. g|
Schraubenfeder 54a abstützt, und einer Schraube 90 zur das Langloch 76 der bewegbaren Bodenplatte 44 ragen- |\
de Führungsansatz 74 mit der bewegbaren Seitenplatte 48 materialeinheitlich ausgebildet. Der Führungsansatz
74 verschiebt sich daher gemeinsam mit der bewegbaren oder verschiebbaren Seitenplatte 48, so daß der vordere Abschnitt des Papierstapels 32 sicher in die gewünschte Position geführt wird.
Für die Verwendung eines Papierstapels mit einer Breite entsprechend derjenigen des Kassetten-Behälters 36 müssen die bewegbare Trennklaue 50 und die
bewegbare Seitenplatte 48 abgenommen werden. In diesem Fall wird das untere Ende der bewegbaren
Schraubenfeder 54a von der Federaufnahme bzw. Vertiefung 81 in der feststehenden Bodenplatte 45 des Behälters 36 abgestützt Selbstverständlich befinden sich in
diesem Fall die vorderen Ecken oder Kanten des Papierstapels unter den feststehenden Trennklauen 40.
Die mit dem Papierstapel 32 gefüllte Kassette 30 wird
dann an einem elektrophotographischen Kopiergerät angebracht Dabei gelangt der vordere Abschnitt des
Papierstapels 32 gemäß F i g. 4 mit den Abnahme- oder Abziehrollen 34 des Kopiergeräts in Berührung. Bei der
Drehung der Rollen 34 wird selbstverständlich das oberste, unmittelbar mit den Abziehrollen 34 in Berührung stehende Papierblatt in das Kopiergerät eingeführt Auf diese Weise kann das Papier Blatt für Blatt
vom Papierstapel in das Kopiergerät transportiert werden.
Die Trennklaue 50 kann selbstverständlich unabhängig verschoben werden, so daß es möglich wird, ihre
Lage entsprechend der Härte und Dicke des verwendeten Papiers einzustellen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist der die bewegbare Seitenplatte 48 tragende Tragarm
72 mit einer Federaufnahme 80 versehen, welche den unteren Teil der bewegbaren Schraubenfeder 54a der
Hauptfederanordnung 54 aufnimmt Gemäß den F i g. 9 und 10 braucht jedoch der Tragarm 72 nicht unbedingt
mit der Federaufnahme bzw. Vertiefung 80 versehen zu sein. In diesem Fall kann vielmehr der untere Teil der
Schraubenfeder 54a in die Vertiefung 81 in der feststehenden Bodenplatte 42 eingesetzt sein. Vorzugsweise ist
der Abstand zwischen der Vertiefung 8i und der einen Seitenkante der bewegbaren Bodenplatte gleich der
Strecke zwischen der Vertiefung 84 und der anderen Seite der bewegbaren Bodenplatte.
Anstelle der Schraubenfeder 54a und 54b können gemäß Fig. 11 entsprechende Blattfedern 54a, 54b afc
Vorbelastungsmittel verwendet werden. Die unteren Enden dieser Blattfedern 54a, 546 sind dabei an den
Sohlen der jeweiligen Federaufnahmen 80 bzw. 84 befestigt
Die F i g. 12 und 13 veranschaulichen eine andere Abwandlung der vorher beschriebenen Ausführungsform.
Insbesondere ist die Papierzufuhr-Kassette gemäß F i g. 12 und 13 mit einer zweiten Seitenplatte 96 versehen, die unabhängig von anderen Teilen seitwärts verschiebbar ist Bei dieser Abwandlung werden die Seitenkanten des Papierstapels durch zwei bewegbare Seitenplatten 48 und 96 gerade gerichtet Die Seitenplatte
96 dient dabei als erste Seitenplatte. Gemäß F i g. 12 und
13 wird die zweite bewegbare Seitenplatte 96 von einem zweiten Tragarm 98 getragen. Wie im Fall des vorher
beschriebenen Tragarms 72 erstreckt sich der zweite Tragarm 98 nach vorn in einen Bereich unter der bewegbaren Bodenplatte 44, nämlich mit einem verlängerten Abschnitt 96a. Im Endabschnitt des verlängerten
Abschnitts 98a ist eine zweite Federaufnahme bzw. Vertiefung 100 zur Aufnahme des unteren Endabschnitts
der Schraubenfeder 54b der Hauptfederanordnung 54 vorgesehen. Mit anderen Worten: Die beiden Schraubenfedern 54a und 546 sind bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 12 und 13 beide verschiebbar. Am zweiten Tragarm 98 ist ein zweiter Führungsansatz 102 montiert. Die bewegbare Bodenplatte 44 ist mit einem
Schlitz bzw. Langloch 104 versehen, in welchem der Spitzenteil des zweiten Führungsansatzes 102 geführt
ist Der Führungsansatz 102 weist eine Leitfläche 102a
auf, die auf eine Leitfläche 96a der zweiten bewegbaren
Seitenplatte 96 ausgerichtet ist. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 und 13 ist weiterhin eine zweite
bewegbare Trennklaue 50 erforderlich. Infolgedessen werden die beiden vorderen Ecken des Papierstapels
durch zwei verschiebbare Trennklauen 50 abgestützt bzw. festgehalten.
Wenn die Schraubenfedern 54a und 54b wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 und 13 beide bewegbar sind, kann das Vorbelastungskraft-Einstellmittel 86
(Fig.6) aus dem bewegbaren Element 88 und der Schraube 90 durch den Mechanismus gemäß Fig. 14
ersetzt werden. Gemäß Fig. 14 sind an der Unterseite der bewegbaren Bodenplatte 44 zwei Leitplatten 106
angebracht die ihrerseits mit zwei Federaufnahmen 108
versehen sind, in welche die oberen Enden der Schraubenfedern 54a und 546, längs der Leitplatten 106 verschiebbar, eingesetzt sind. Ersichtlicherweise bewegen
sich die Schraubenfedern 54a und 54b bei der Verschiebung der bewegbaren Seitenplatten 48 bzw. 96 stets
gemeinsam seitwärts. Gemäß Fig. 14 besitzen die Leitplatten 106 und die Federaufnahmen 108 jeweils einen
dreieckigen Querschnitt mit einander weitgehend entsprechenden Dreiecksformen. Die eine Leitfläche 106a
bildende Unterseite der Leitplatte 106 ist so geneigt
daß die Leitfläche 106a in Richtung auf die Mitte der
bewegbaren Bodenplatte 44 ansteigt Die Oberseite der die Leitfläche 108a aufweisenden Federaufnahme 108
liegt selbstverständlich parallel zur Leitfläche 106a der Leitplatte 106. Das Element 108 verjüngt sich außerdem
in Richtung auf die Seitenkante der bewegbaren Bodenplatte 44. Infolgedessen bleibt die Unterseite des Elements 108 unabhängig von der Verschiebung der
Schraubenfedern 54a, 546 der Hauptfederanordnung 54 parallel zur Sohle der Federaufnahme bzw. Vertiefung
100 oder 80. Der Mechanismus gemäß Fi g. 14 ermöglicht eine Einstellung der Andruck- bzw. Vorbelastungskraft der Hauptfederanordnung 54 durch Seitwärtsverschiebung der Schraubenfedern 54a und 54b auf beliebige Weise.
so Insbesondere kann die Andruckkraft durch Verschiebung der Schraubenfedern 54a und 546 in Richtung auf
die SeitcnkantEü der bewegbaren Bodenplatte 44 erhöht werden und umgekehrt
umfaßt somit eine bewegbare oder verschiebbare Bodenplatte mit einer Breite, die nicht kleiner ist als die
Breite des größten in der Kassette unterzubringenden Papierformats, sowie eine seitwärts verschiebbare Seitenplatte. Die Bodenplatte ist dabei lotrecht bewegbar.
Wenn in die Kassette ein Papierstapel mit einer kleineren Breite als derjenigen der bewegbaren Bodenplatte
eingesetzt ist, wird die Seitenplatte so verschoben, daß die Seitenkanten des Papierstapels durch diese zweite
Seitenplatte und die erste Seitenwand des Kassetten-
Behälters geradegerichtet werden. Die vorstehend be
schriebene Konstruktion ist insofern vorteilhaft, als die bewegbare Bodenplatte nicht ausgebaut zu werden
braucht, wenn ein Papierstapel eines anderen Formats
eingesetzt wird. Selbstverständlich ist auch keine Neueinstellung der Position der bewegbaren Bodenplatte
erforderlich. Die Papierzufuhr-Kassette gewährleistet also eine wesentliche Vereinfachung des Auswechselns
von Papierstapeln.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Papierzufuhr-Kassette zur wahlweisen Aufnahme von Papierstapeln unterschiedlicher Breite, insbesondere
für ein elektrophotographisches Kopiergerät, mit einem Kassettenteil, das eine stationäre
Bodenplatte zur Aufnahme des in Papiertransportrichtung hinteren Abschnitts des Papierstapels und
eine vertikal relativ zur stationären Bodenplatte be- ίο
wegbare Bodenplatte enthält, die eine Breite besitzt,
die nicht kleiner ist als die Breite des größten, in der Kassette unterzubringenden Papierformats, und die
zur Auflage des Vorderabschnitts des Papierstapels dient und die durch Vorbelastungsmittel nach oben
gedrückt wird, weiter eine erste Seitenplatte zum Geraderichten einer der Seitenkanten des Papierstapels
und eine zweite senkrecht zur Papiertransportrichtung verschiebbare Seitenplatte zum Geraderichten
der anderen Seitenkante des Papierstapels und eine Stirnwand zum Geraderichten der Vorderkante
des Papierstapels aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Seitenplatte (48)
an der stationären Bodenplatte (45) gehaltert ist, daß
die zweite Seitenplatte (48) einen Tragarm (72a) mit einem unter die bewegbare Bodenplatte (44) reichenden,
erweiterten Endabschnitt (80) aufweist, der einen Führungsansatz (74) trägt, an den sich die Seitenkante
des Papierstapels anlegt, und daß die bewegbare Bodenplatte (44) einen Schlitz bzw. ein
Langloch (76) aufweist, durch den bzw. das der Führungsansatz nach oben ragt.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine rückwärtige, etwa lotrechte
Platte (46) aufweist, die zum Geraderichten der Hinterkante des Papierstapels relativ zur feststehenden
Bodenplatte (45) hin- und hei verschiebbar ist.
3. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seitenplatte (68) eine an der
feststehenden Bodenplatte (45) befestigte, vorrich- ao tungsfeste Seitenwand ist.
4. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbelastungsmittel aus mindestens
zwei Schraubenfedern bestehen und daß eine Schraubenfeder (54a,) seitwärts verschiebbar angeordnet
ist, wobei das untere Ende der bewegbaren Schraubenfeder (54a) im erweiterten Endabschnitt
(80) gehaltert und das obere Ende (82) der bewegbaren Schraubenfeder (54a) von der Unterseite der
bewegbaren Bodenplatte (44) verschiebbar getragen ist.
5. Kassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der der ersten
Seitenplatte (68) am nächsten liegenden feststehenden Schraubenfeder (54b) und dieser Seitenplatte
(68) dem Abstand zwischen der bewegbaren Schraubenfeder
(54a) und der zweiten Seitenplatte (74) entspricht.
6. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Seitenplatte
(74) von der feststehenden Bodenplatte (45) abnehmbarist.
7. Kassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbelastungsmittel Blattfedern
sind.
8. Kassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seitenplatte (68) zusammen
mit der ihr am nächsten liegenden Schraubenfeder (54b) senkrecht zur Papiertransportrichtung verschiebbar
ist (F i g. 12—14).
9. Kassette nach Anspruch 8, dadurch gekenn-7.eichnet,
daß an der Unterseite der bewegbaren Bodenplatte (44) zwei Leitplatten (106) mit schrägen
Leitflächen (iOba) vorgesehen sind, an denen zur
Einstellung der Federvorbelastungskraft hierzu parallele Leitflächen (108a,! von an den oberen Enden
der bewegbaren Schraubenfedern (54a, 54b) befestigten Federaufnahmen (108) entlanggleiten.
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