DE29508444U1 - Dachgepäckträger für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Dachgepäckträger für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Anmelder: Bernhard Kessel, Bahnhofstraße 31, 85101 Lenting
Die Neuerung betrifft einen Dachgepäckträger gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
1.
Derartige Dachgepäckträger sind aus der Praxis in einer Vielzahl von Ausfuhrungsformen
bekannt. Diese im allgemeinen als Dachreling bezeichneten Dachgepäckträger bestehen aus längs zum Kraftfahrzeug gerichteten Trägerholmen, an deren beiden
Enden Stützfuße einstückig angeformt sind. Diese Stützfuße sind im allgemeinen direkt
am Fahrzeugdach festgeschraubt. Dieser Dachgepäckträger weist jedoch den Nachteil auf, daß zum Auflegen von Dachlasten zusätzliche Mittel erforderlich sind,
die an den Trägerholmen festgelegt werden müssen. Kommt es durch intensive Benutzung
des Dachgepäckträgers zu Beschädigungen der Trägerholme, so muß der gesamte Dachgepäckträger ausgetauscht werden. Dies ist nachteilig und aufwendig,
da die Stützfuße im allgemeinen eine komplizierte Formgebung aufweisen und folglich
teuer in ihrer Herstellung sind.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Dachgepäckträger der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei dem die Trägerholme leicht ausgewechselt werden können.
• ·
-2-
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils
des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Beim neuerungsgemäßen Dachgepäckträger sind die Trägerholme und die Stützfuße
als separate Teile ausgebildet. Die Stützfuße sind in bekannter Weise am Fahrzeugdach
festgelegt. Die Trägerholme sind an den Stützfußen lösbar befestigt. Sobald irgendwelche
Beschädigungen an den Trägerholmen auftreten, können diese schnell
und ohne Aufwand abgenommen und ausgetauscht werden. Die Stützfuße müssen dazu nicht von der Dachhaut entfernt werden. Diese Demontage von der Dachhaut
wäre sehr aufwendig und könnte zusätzliche Beschädigungen vor allem am Gewinde hervorrufen. Außerdem besitzen die Stützfuße eine komplizierte und teuere Form
gegenüber den Tragholmen, so daß beim einfachen Auswechseln des Tragholms erhebliche
Kosten gespart werden. Schließlich läßt sich der Trägerholm von jedem Laien schnell auswechseln, so daß viel Zeit und Geld gespart wird. Durch das Auswechseln
kann der Trägerhohn auch in unterschiedlicher Stärke verwendet werden, so daß
je nach beabsichtigter Belastung unterschiedlich starke Trägerholme montiert werden
können.
Wird zusätzlich das Merkmal des Anspruchs 2 genutzt, so ergibt sich der besondere
Vorteil, daß die Trägerhohne selbst zur Aufnahme von Lasten herangezogen werden können. Hierzu werden die Trägerhohne von den Stützfußen gelöst und in Querrichtung
zum Kraftfahrzeug, also senkrecht zur Fahrtrichtung, an den Stützfüßen festgelegt.
Danach können die Trägerholme zur Aufnahme von Lasten, die in Längsrichtung
zum Kraftfahrzeug angebracht werden müssen, herangezogen werden. Um die Trägerhohne
sowohl in Längs- als auch in Querrichtung zum Kraftfahrzeug montieren zu können, ist es vorgesehen, die Stützfüße in einem gedachten Quadrat auf der Dachhaut
festzulegen. In dem Fall lassen sich schnell aus zwei Längsträgern, die einer Reling
entsprechen, zwei Querträger bilden, die zur Aufnahme von beliebigen Lasten wie
Latten, Stangen, Fahrradhaltern usw. gut geeignet sind.
Die im Anspruch 3 genannten Befestigungsmittel lassen sich vorteilhaft zur Realisierung
einer lösbaren Festlegung der Trägerholme an den Stützfußen einsetzen. Schrauben
haben den Vorteil, daß sie trotz einfacher Montage einen extrem festen und damit
sicheren Halt gewährleisten. Die Anwendung von Steck- oder Klemmverbindungen ist
besonders bequem, da zum Lösen bzw. Festlegen der Trägerholme keinerlei Werkzeug
erforderlich ist.
Es hat sich als sehr vorteilhaft erwiesen, die Merkmale des Anspruchs 4 zu nutzen.
Der Trägerholm wird einfach mit dem einen Ende in die Sacköfmung geschoben und
findet hier eine gute Lagerung. Trotzdem ist in Abhängigkeit von der Tiefe der SacköfiBiung ein in Längsrichtung gewünschter Längenausgleich durch Verschieben
des Trägerholms in seiner Länge möglich. An dem anderen Ende wird der Trägerholm
am entgegengesetzten Stützfuß festgeschraubt, so daß eine Längsverschiebung des Trägerholms dann nicht mehr möglich ist.
Um auch mit dieser einfachen und kostengünstigen Festlegung den Trägerholm von
der Längslage in die Querlage oder umgekehrt zur Fahrzeuglängsachse zu ermöglichen,
werden vorteilhafterweise die Merkmale des Anspruchs 5 verwendet. Durch die horizontale Zweiteilung des Stützfußes und der gegeneinander drehbaren Ausbildung
ist es keine Schwierigkeit, die gewünschte Lage am Stützfuß einzustellen. Ein einfaches,
integriertes Drehgelenk läßt das Ober- und Unterteil des Stützfußes dicht aufeinandersitzen.
Ferner bietet die Lagerung des Trägerholms in der Sacköfmung den Vorteil, daß der Trägerholm Längenausgleiche durch tiefes Hineinstecken oder etwas
herausziehen mitmacht.
Unterscheiden sich die Abstände der Stützfüße in Längs- und in Querrichtung voneinander,
was insbesondere bei taillierten Dächern der Fall ist, so können die Trägerholme
nicht mehr ohne weiteres von der Längslage in die Querlage umgesetzt und an den Stützfüßen festgelegt werden. Durch Anwendung der Merkmale des Anspruchs 6
wird auch für diesen Fall eine einfache und sichere Festlegung der Trägerholme gewährleistet.
Werden als Befestigungsmittel beispielsweise Schrauben eingesetzt, so
-4-
sind in den Trägerholmen lediglich vertikale Bohrungen vorgesehen. In diesem Fall
sind an einem oder beiden Endbereichen des Trägerholms zwei Bohrungen vorgesehen.
Eine dieser Bohrungen wird dann zur Festlegung des Trägerholms in Längsrichtung und die andere zur Festlegung des Trägerholms in Querrichtung verwendet.
Alternativ ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, den Trägerholm in seiner Länge verstellbar
auszubilden. Beispielsweise könnte der Trägerholm aus Profilrohren zusammengesetzt
sein, die teleskopartig ineinander geschoben sind oder in denen ein gemeinsamer
Führungsstab vorhanden ist, auf dem die Formrohrteile verschiebbar sitzen. Auf diese Weise kann ein einfacher Längenausgleich realisiert werden. Vorzugsweise
wird die Teleskopverbindung nahe der Mitte des Trägerholms vorgesehen, da eine Dachlast im allgemeinen am Randbereich des Trägerhohns montiert wird, der in
diesem Bereich möglichst nicht geschwächt werden sollte.
Die Ausbildung der Trägerhohne mit einer T-formigen Nut gemäß Anspruch 8 ist
besonders vorteilhaft, da Tragteile wie z.B. Skiträger direkt in diese T-Nuten eingeschoben
und festgelegt werden können. Zusätzliche Befestigungsteile könnten daher entfallen.
Um die T-Nut vor übermäßiger Verschmutzung zu schützen und den optischen Eindruck
des Dachgepäckträgers mit in Längsrichtung montierten Trägerholmen nicht durch die T-Nut zu beeinträchtigen, ist die Anwendung der Merkmale des Anspruchs
9 günstig. Der Streifen ist vorzugsweise an die Form des Trägerhohns angepaßt, so
daß die Außenflächen des Trägerhohns kontinuierlich und im wesentlichen ohne Kantenbildung in den Abdeckstreifen übergehen. Zur Festlegung des Streifens in der
T-Nut werden vorzugsweise Haltestege eingesetzt, die zu den Nuträndern weisende Hinterschneidungen aufweisen. Da dieser Streifen keine Tragfunktion erfüllen muß,
kann er beispielsweise aus weichem Kunststoff oder Gummi hergestellt sein. Dies hat
den zusätzlichen Vorteil, daß der Streifen einfach von der T-Nut gelöst werden kann,
um in der T-Nut Tragteile festlegen zu können. Die geschlossene T-Nut hat auch strömungstechnische Vorteile.
-5-
Zur Vermeidung von vom Fahrzeug abstehenden scharfkantigen Teilen der Trägerholme
ist gemäß Anspruch 10 die Anwendung von Abdeckkappen vorteilhaft. Diese lassen sich sehr einfach stirnseitig an den offenen Enden der Trägerholme montieren,
so daß die Anbringung dieser Abdeckkappen für den Benutzer keinen nennenswerten Aufwand darstellt.
Diese Abdeckkappen können gemäß Anspruch 11 eine Schließvorrichtung aufweisen,
mit der der Dachgepäckträger samt einer daran befestigten Last verschlossen werden
kann. Hierdurch läßt sich auf einfache Weise eine Diebstahlssicherung realisieren.
Anhand der Zeichnung werden bevorzugte Ausführungsformen des Neuerungsgegenstandes
beispielhaft erläutert.
Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines Dachgepäckträgers mit in
Fahrzeuglängsrichtung ausgerichteten Trägerholmen,
Figur 2 den Dachgepäckträger aus Figur 1 mit in Fahrzeugquerrichtung vorgesehenen
Trägerholmen,
Figur 3 eine Exposionsdarstellung eines Ausschnitts des Dachgepäckträgers,
Figur 4 einen Querschnitt durch den Dachgepäckträger gemäß Figur 1 entlang
der Ebene IV-IV und
Figur 5 einen Querschnitt durch einen Dachgepäckträger, dessen Trägerholm mit
einer Steckverbindung festgelegt ist.
Figur 6 eine Perspektive Darstellung eines Stützfußes mit eingestecktem
Trägerholm und
Figur 7 eine Draufsicht auf einen quer zur Fahrzeugrichtung gesetzten Dachgepäckträger.
Ein Dachgepäckträger 1 gemäß Figur 1 besteht im wesentlichen aus zwei Trägerholmen
2, die auf vier gleich ausgebildeten Stützfußen 3 abgestützt sind. Die Trägerhol-
-6-
me 2 sind dabei auf jeder Seite des Kraftfahrzeugs F vorgesehen. Sie erstrecken sich
im wesentlichen in Längsrichtung L des Kraftfahrzeugs F. Die Trägerholme 2 sind mit
den Stützfußen 3 lösbar verbunden und bilden in der in Figur 1 dargestellten Lage eine
Reling. Zur Verbesserung des optischen Eindrucks dieser Reling ist eine oberseitige,
nicht dargestellte Nut der Trägerholme 2 durch jeweils einen Streifen 25 abgedeckt.
Dieser Streifen 25 besteht vorzugsweise aus Gummi oder einem weichen Kunststoff,
so daß er aufgrund seiner Elastizität leicht vom Trägerholm 2 entfernt werden kann.
Um mit dem Dachlastträger 1 gemäß Figur 1 Lasten tragen zu können, können die
Trägerholme 2 auch quer zur Fahrzeuglängsrichtung L an den Stützfußen 3 montiert
werden. Dies ist in Figur 2 dargestellt. Das Umlegen der Trägerholme 2 in Querrichtung
ist dabei durch einen strichliert dargestellten Trägerholm 2' in einer Zwischenlage
veranschaulicht.
Figur 3 zeigt eine Exposionsdarstellung eines Ausschnitts des Dachgepäckträgers 1
gemäß Figur 2. Der Trägerholm 2 wird von einem Profilrohr 4 gebildet. Das Profilrohr
4 ist oberseitig längsgeschlitzt. Dieser Längsschlitz wird von Stegen 5 begrenzt,
die oberseitig am Profilkörper 4 vorgesehen sind. Die freien Enden 6 der Stege 5 sind
aufeinander zu gerichtet und bilden eine T-Nut 7, die zur Aufnahme eines T-fÖrmigen
Stempels eines nicht dargestellten Tragteils dient. Am Ende 8 des Trägerholms 2 sind
zwei in Längsrichtung gesetzte vertikale Bohrungen 9, 10 vorgesehen. Mit einer Schraube 11 wird der Trägerholm je nach seiner erforderlichen Länge an der Bohrung
9 oder 10 festgelegt.
Der Stützfuß 3 ist in an und für sich bekannter Weise am Dach 12 eines Kraftfahrzeugs
festgelegt. Er ist stromlinienförmig geformt, um bei der Fahrt einen möglichst geringen Luftwiderstand zu erzeugen. Er besitzt eine Ausnehmung 13, welche zum
benachbarten Stützfuß 3 der gleichen Fahrzeugseite ausgerichtet ist. Im Bereich der
Ausnehmung 13 ist eine vertikale Gewindebohrung 14 vorgesehen, in der die Schraube
11 festlegbar ist. Im Bereich der Ausnehmung 13 weist der Stützfuß 3 zwei Führungsschienen
16 auf, auf die eine Kappe 17 aufgesteckt werden kann. Insbesondere
-7-
bei quer zur Fahrzeuglängsrichtung L festgelegtem Trägerholm 2 dient diese Abdeckkappe
17 zum Abschluß des Stützfußes 3 und verleiht diesem nicht nur ein gefalliges
optisches Aussehen, sondern auch ein strömungsgünstiges Profil.
Damit der Trägerholm 2 mit seinem über den Stützfuß 3 hinausragenden Ende nicht
scharfkantig hervorsteht, ist auf dieses Ende stinrseitig eine Abdeckkappe 19 aufgesetzt.
Diese greift mit einem Fortsatz 20 in das Profilrohr 4 des Trägerholms 2. Der Fortsatz 20 ist dabei derart ausgebildet, daß er in eingeschobener Lage die Befestigungschraube
11 überdeckt. Zusätzlich überdeckt die Abdeckkappe 19 mit ihrem
Körper 21 die T-Nut 7 des Trägerholms 2. Die Abdeckkappe 19 verhindert daher in
eingeschobener Lage sowohl eine Demontage des Trägerholms 2 von den Stützfußen 3, als auch eine Entnahme von in die T-Nut 7 eingeschobenen Lastträgern. Die Abdeckkappe
19 weist eine Schließvorrichtung 22 auf, welche in verschlossener Lage mit einem Schließzapfen 23 in einen Schlitz 24 des Profilrohrs 4 des Trägerholms 2
greift. Der Schließzylinder 22 sichert daher den Dachgepäckträger 1 und eine eventuell
an ihm festgelegte Last gegen Diebstahl. Zur Montage des Dachgepäckträgers 1 wird zunächst der Trägerholm 2 auf die Aussparungen 13 der Stützfüße 3 aufgelegt.
Soll der Trägerhohn 2 quer zur Fahrzeuglängsrichtung L montiert werden, so fluchten
die Bohrungen 9 mit der jeweiligen Gewindebohrung 13 der Stützfuße 3. Soll der Trägerholm dagegen in Längsrichtung L des Fahrzeugs festgelegt werden, so fluchten
die Bohrungen 10 des Trägerholms 2 mit der Gewindebohrung 13. Auf diese Weise ist ein einfacher Längenausgleich zwischen in Längs- und in Querrichtung zur Fahrzeuglängsrichtung
L festgelegtem Trägerholm 2 gewährleistet. Nach dem Festziehen der Schraube 11 wird die Kappe 17 auf die Führungsschienen 16 aufgeschoben oder
aufgesteckt. Anschließend können am Trägerholm 2 Lasten oder Lastträger angebracht
werden. Abschließend wird die Abdeckkappe 19 stirnseitig in das Profilrohr 4 der Trägerholme 2 eingeschoben und mittels eines Schlüssels verschlossen. Hierdurch
ist der Dachgepäckträger 1 samt einer daran festgelegten Last gegen Diebstahl gesichert.
Figur 4 zeigt eine Schnittdarstellung durch den Dachgepäckträger 1 entlang der Ebene
rV-rV aus Figur 1. Aus dieser Figur ist insbesondere die Lage der Schraube 11 im
Trägerholm 2 entnehmbar. Die Bohrung 9,10 des Trägerholms 2 weist einen größeren
Durchmesser als eine Bohrung 26 auf, die in einem Bodenteil 27 des Hohlkörpers 4
vorgesehen ist. Die Bohrung 9, 10 ist dabei so bemessen, daß ein Kopf 28 der
Schraube 11 durch sie hindurchgefühlt werden kann. In festgelegter Lage der Schraube
11 liegt daher der Kopf 28 am Bodenteil 27 an. Der Streifen 25 weist zwei nach
unten gerichtete Stege 28 auf, an denen nach außen gerichtete Hinterschneidungen 29
vorgesehen sind. Unterhalb der Hinterschneidungen 29 weisen die Stege 28 nach unten
zusammenlaufende Schrägflächen 30 auf. Diese Schrägflächen 30 ermöglichen ein einfaches Eindrücken des Streifens 25 in die T-Nut 7 des Trägerhohns 2. Infolge der
Hinterschneidung 29 hintergreifen die Stege 28 die T-Nut 7, so daß der Streifen 25 in
der T-Nut 7 arretiert ist.
Figur 5 zeigt eine Schnittdarstellung eines mit Stecksitz festgelegten Dachgepäckträgers
1. Der Trägerhohn 2 weist einen unterseitig herausragenden Steckzapfen 31 auf.
Im Stützfuß 3 ist eine Aufnahme 32 mit einer federnd gehaltenen Greifvorrichtung 33
vorgesehen, welche den eingebrachten Steckzapfen 31 mit seiner Hinterschneidung 34
haltend erfaßt. Diese Ausbildung des Trägerholms 2 und des Stützfüßes 3 erlaubt ein
Festlegen und Lösen der Verbindung ohne Werkzeuge. Eine Schließvorrichtung 22 ist
im Stützfuß 3 vorgesehen und sichert durch Arretieren der Greifvorrichtung 33 den
Trägerhohn 2 gegen unbeabsichtigtes Lösen vom Stützfuß 3 sowie gegen Diebstahl.
Der in Figur 6 dargestellte Stützfuß 3 ist horizontal zweigeteilt und weist einen plattenförmigen
Unterteil 41 auf, der an dem Fahrzeugdach 12 unveränderbar festgelegt
ist. Auf diesem Unterteil 41 ist ein Oberteil 40 horizontal drehbar aufgesetzt. Das angedeutete
Drehgelenk ist mit 42 bezeichnet. Das Oberteil 40 läßt sich zum Unterteil 41 um 360° verdrehen. Das Oberteil 40 ist seitlich mit einer Sacköffhung 43 ausgestattet,
die sich in das gesamte Oberteil in voller Tiefe erstreckt und ein Öffhungsprofil
aufweist, das dem Profil des Trägerholms 2 entspricht. Infolgedessen läßt sich der
Trägerhohn 2 in die Sacköffhung 43 einschieben, wie aus Figur 6 hervorgeht.
-9-
Um den Trägerholm 2 aus der Fahrzeuglängsrichtung in Querrichtung anzuordnen, ist
dieser lediglich an seinem einen Ende, an dem er am Stützfuß 3 angeschraubt oder
festgesteckt ist, wie die Figuren 4 und 5 zeigen, loszulösen und mit dem Oberteil des
Stützfüßes um 90° in die Querrichtung zur Fahrzeuglängsrichtung zu verdrehen und
am gegenüberliegenden Stützfuß 3, dessen Oberteil ebenfalls um 90° in Richtung auf
den Trägerhohn 2 gedreht ist, wieder durch Anschrauben oder Stecken zu befestigen.
In Figur 7 ist eine Festlegungsschraube 44 angedeutet. Ein erforderlicher Längenausgleich
für den Trägerhohn 2 wird durch tieferes Einschieben oder Herausziehen des Trägerhohns in oder aus der Sacköfihung 43 erreicht. Die aus ihrer Grundstellung
herausgedrehten Oberteile 40 des Stützfüßes 3 sind an ihren freien Enden gerundet, so
daß keine scharfkantigen Teile hervorstehen. Es wäre auch denkbar, daß das Drehgelenk
42 nicht mittig am Stützfuß 3, sondern im wesentlichen am Spitzende vorgesehen ist, so daß das gedrehte Oberteil 40 mit seinem freien Spitzende kaum über das feste
Unterteil 41 heraussteht. Verletzungen sind somit ausgeschlossen.
-1-
| 1 | Dachgepäckträger | 33 | Kugel |
| 2,2' | Trägerholm | 34 | Hinterschneidung |
| 3 | Stützfuß | 40 | drehbarer Oberteil |
| 4 | Hohlkörper | 41 | fester Unterteil |
| 5 | Steg | 42 | Drehgelenk |
| 6 | freies Ende | 43 | Sacköffhung |
| 7 | T-Nut | 44 | Schraube |
| &dgr; | freies Ende | F | Kraftfahrzeug |
| 9,10 | Bohrung | L | Fahrzeuglängsnchtung |
| 11 | Schraube | ||
| 12 | Dach | ||
| 13 | Ausnehmung | ||
| 14 | Gewindebohrung | ||
| 16 | Führungsschienen | ||
| 17 | Kappe | ||
| 19 | Abdeckkappe | ||
| 20 | Fortsatz | ||
| 21 | Körper | ||
| 22 | Schließvorrichtung | ||
| 23 | Schließzapfen | ||
| 24 | Schlitz | ||
| 25 | Streifen | ||
| 26 | Bohrung | ||
| 27 | Bodenteil | ||
| 28 | Steg | ||
| 29 | Hinterschneidung | ||
| 30 | Schrägfläche | ||
| 31 | Steckzapfen | ||
| 32 | Aufnahme | : : |
Claims (11)
1. Dachgepäckträger fur ein Kraftfahrzeug, bestehend im wesentlichen aus zwei Trägerholmen
mit Stützfußen, die jeweils an deren Enden vorgesehen und auf dem Kraftfahrzeugdach abgestützt und festgelegt sind, wobei die Trägerhohne im wesentlichen
in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs und zu beiden Seiten des Dachs vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerholme (2) lösbar an den Stützfußen
(3) festgelegt sind.
2. Dachgepäckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerholme
(2) auch quer zur Kraftfahrzeuglängsrichtung (L) an den einander gegenüberliegenden
Stützfußen (3) festlegbar sind.
3. Dachgepäckträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerhohne
(2) mittels Schrauben (11) und/oder Steck- und/oder Klemmverbindungen
(31) an den Stützfußen (3) festgelegt sind.
4. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützfuß (3) mit einer horizontalen Sacköffiiung (43) zur Aufnahme
des Trägerholms (2) ausgebildet ist.
5. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützfuß (3) horizontal zweigeteilt ist, dessen Oberteil (40) am unteren
Teil (41) drehbar gehalten ist, und der Oberteil (40) die horizontale Sacköfmung
(43) aufweist.
6. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Trägerholm (2) an mindestens einem Endbereich zwei im Längsabstand befindliche Befestigungsmittelaufhahmen (9, 10) zur Festlegung am Stützfuß (3)
aufweist.
-2-
7. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerholme (2) in ihrer Länge vorzugsweise teleskopartig verstellbar sind.
8. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerholme (2) eine oberseitige T-förmige Nut (7) aufweisen.
9. Dachgepäckträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (7) mit
einem in sie greifenden Streifen (25) abdeckbar ist.
10. Dachgepäckträger nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der quer zur Kraftfahrzeuglängsnchtung (L) festgelegte und als Profilrohr (4) ausgebildete Trägerholm (2) an seinem freien Ende (8) mit stimseitig
eingreifenden Abdeckkappen (19) versehen ist.
11. Dachgepäckträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappe
(19) zusätzlich das Befestigungsmittel (11) am Trägerholm (2) abdeckt und mit
einer Schließvorrichtung (22) gesichert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29508444U DE29508444U1 (de) | 1995-05-20 | 1995-05-20 | Dachgepäckträger für ein Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29508444U DE29508444U1 (de) | 1995-05-20 | 1995-05-20 | Dachgepäckträger für ein Kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29508444U1 true DE29508444U1 (de) | 1995-08-03 |
Family
ID=8008380
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29508444U Expired - Lifetime DE29508444U1 (de) | 1995-05-20 | 1995-05-20 | Dachgepäckträger für ein Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
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