DE29507175U1 - Verpackung - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D85/00—Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
- B65D85/30—Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
- B65D85/32—Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure for eggs
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- Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zum Aufnehmen von mehreren vereinzelten Waren aus Papier, Karton oder ähnlichen
Verpackungsmitteln.
Derartige Verpackungen werden beispielsweise für den Transport und die Lagerung von Eiern benötigt. Bekannt
sind hierfür beispielsweise Verpackungen aus Karton, bei denen ein Boden und ein Deckelelement in der Art eines
Filmscharniers miteinander verbunden sind und bei denen der Deckel auf der dem Scharnier gegenüberliegenden Seite
an dem Bodenelement eingehakt werden kann. Die bekannten Verpackungen haben einerseits den Nachteil, daß sie eine
optische Kontrolle des Inhaltes nicht zulassen und andererseits den Nachteil, daß sie leicht geöffnet werden
können, so daß die Ware leicht ausgetauscht oder auch beschädigt werden kann. Selbst ein Berühren der Ware ist
letztlich aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Ware oft an den
Wandungen der Verpackung anliegt und dadurch leicht be-
Telefon: (O221J131O41 ·· .· ·... .. .... . .... ....
Telex: 888 2307 dopa d * &iacgr; &iacgr; &iacgr;«. ! ! .* *&iacgr; .' I. Konten /Accounts:
Telefax:(O221)134297 .* **&iacgr; il I i I J SSl. Oppenheim jr. & Cie., Köln (BLZ 37030200) Kto. Nr. 1&Ogr;76&Ogr;
schädigt werden kann. Schließlich ist die bekannte Verpackung trotz Massenfertigung relativ teuer.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die
preiswerter herzustellen ist, die die in ihr verpackte Ware gegen hohe Stoßbelastungen schützt und die einen
Schutz vor unbefugtem Öffnen der Verpackung bietet.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung sieht in vorteilhafter Weise vor, daß ein
roll- oder faltbarer Grundkarton auf den Innenseiten aufeinander ausgerichtet angeordnete Aufnähmetaschen aufweist,
die im gerollten oder gefalteten, die Ware umschließenden Zustand des Grundkartons Aufnahmekammern für
die vereinzelte Aufnahme von Waren bilden. Die Aufnahmetaschen werden beispielsweise durch Verkleben auf dem Grundkarton
nebeneinander und hintereinander derart angeordnet, daß von mehreren Aufnahmetaschen im gerollten oder gefalteten
Zustand des Grundkartons Aufnahmekammern gebildet werden, in denen die Ware vereinzelt und stoßgesichert
aufgenommen wird.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß mindestens drei über Faltprägungen miteinander verbundene,
zueinander parallele Faltstreifen geschlossenen Käfig um die Ware bilden, und daß jeder Faltstreifen auf
seiner Innenseite mehrere in Reihe hintereinanderliegende Aufnahmetaschen für die vereinzelte Aufnahme von Waren
aufweist. Der allseitig geschlossene Käfig kann nur schwer ohne Beschädigung der Verpackung geöffnet werden, so daß
verhindert wird, daß die Ware ausgetauscht, beschädigt
oder auch nur abgetastet wird. Die Ware wird von verformbaren Aufnahmetaschen der FaItstreifen gehalten, die eine
Beschädigung der Ware auch bei hoher Stoßbelastung verhindern. Die Käfigform der Verpackung ergibt eine hohe Stabilität,
wodurch die Verpackung leicht und preiswert hergestellt werden kann. Die Verpackung ist besonders geeignet,
aus Papier oder Leichtkarton hergestellt zu werden, wodurch sie auch umweltfreundlich entsorgt werden kann.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Aufnahmetaschen aus gestanzten, mit dem Grundkarotn verbundenen Streifen aus
Papier, Karton o.dgl. gebildet sind, bei dem durch Faltung stabile Wandelemente für die Aufnahmetaschen gebildet
sind. Die Aufnahmetaschen stützen die Ware elastisch ab, halten die Ware in ihrer Position und ermöglichen bei
hohen Stoßbelastungen eine Energieaufnahme durch Verformung.
Dabei ist vorgesehen, daß die Wandelemente der Aufnahmetaschen die Ware derart aufnehmen, daß die Ware den Grundkarton
an den Innenseiten und die benachbarte Ware nicht berühren.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß ein einziger mit dem Grundkarton verbundener Streifen alle Aufnahmetaschen für
die Bildung der Aufnahmekammern aufweist. Dieser einzige Streifen kann in einfacher Weise mit dem Grundkarton, z.B.
durch Verkleben, verbunden werden.
Die Aufnahmekammern werden durch mindestens zwei gegenüberliegende
Aufnahmetaschen gebildet.
Zwischen benachbarten Faltstreifen ist jeweils eine Verbindungslasche
über Faltprägungen angelenkt.
Eine der Verbindungslaschen kann eine Aufreißlasche aufweisen, die das Öffnen der Verpackung erleichtert. Auf
diese Weise ist die Verpackung einerseits gegen ein unbefugtes Öffnen geschützt und andererseits dennoch leicht zu
Öffnen.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß eine der Verbindungslaschen als Stecklaschenverbindung gestaltet ist, wodurch
die Verpackung geöffnet und wieder verschlossen werden kann.
Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung der Verpackung mit vier Faltstreifen und vier Verbindungslaschen, die
einen Käfig mit einem achteckigen Querschnitt bilden.
Der Grundkarton kann zur Anpassung an die Warenform eine unterschiedliche Breite aufweisen.
An den stirnseitigen Enden des Käfigs sind der Querschnittsform des Käfigs angepaßte Deckel angeordnet.
Die Faltsteifen können im Bereich der Aufnahmetaschen Sichtöffnungen aufweisen. Das gleiche gilt auch für die
Deckel. Die Sichtöffnungen ermöglichen es, die Ware in der Verpackung optisch hinsichtlich Beschädigung zu kontrollieren,
ohne daß zu einer Berührung der tiefer in der Verpackung angeordneten Ware animiert wird.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispxel der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Verpackung,
Fig. 2 der Verschluß der Verpackung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Verpackung,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Aufnahmetaschen,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 5, Fig. 7 einen Draufsicht auf die Aufnahmetaschen,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 7, und
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine offene Verpackung.
Die in Fig. 1 gezeigte Verpackung weist einen achteckigen Querschnitt auf und besteht aus einem Grundkarton 1 mit
vier Faltstreifen 6 und vier Verbindungslaschen 18, die zwischen den Faltstreifen 6 angeordnet sind und mit diesen
über Faltprägungen 4 verbunden sind. Die Faltstreifen 6 bilden mit den Verbindungslaschen 18 einen Käfig, der die
Ware 2 stoßgesichert in sich aufnimmt. Die geschlossene Käfigform gibt der Verpackung eine hohe Stabilität und
erlaubt die Stapelbarkeit mehrerer Verpackungen übereinander. Gleichzeitig kann die Verpackung aus einem leichten
Material, z.B. Papier oder aus einem leichten Karton hergestellt werden, wodurch eine preiswerte Fertigung der
Verpackung möglich ist. Eine der Verbindungslaschen 18 ist
mit einer Aufreißlasche 2 0 versehen, die durch Stanzschnitte von der Oberseite und von der Unterseite der
Verbindungslasche 18 gebildet ist, wodurch die Verpackung
in einfacher Weise geöffnet werden kann aber dennoch gegen
unbefugtes Öffnen geschützt ist. An der mit der Aufreißlasche 20 versehenen Verbindungslasche 18 ist über eine
Faltprägung 4 eine Zusatzlasche 28 angelenkt, die zum Verschließen der Verpackung mit dem der Zusatzlasche 28
gegenüberliegenden Faltstreifen 6 verklebt ist. An den Stirnseiten der Verpackung sind der Außenkontur der Verpackung
angepaßte Deckel 24 angeordnet, die beispielsweise mit Laschen 25 an den Innenseiten 16 der Faltstreifen 6
verklebt sind. Diese Deckel verleihen der Verpackung eine zusätzliche Stabilität. Sie können mit einer Sichtöffnung
26 versehen sein, die eine Sichtkontrolle der Ware zuläßt.
Auf Fig. 1 sind weitere strichpunktierte Stellen auf den Faltstreifen 6 bzw. der Zusatzlasche 28 angedeutet, an
denen weitere Sichtöffnungen 26 vorgesehen sein können.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch die Verpackung vor dem Verschluß. Auf den Grundkarton 1 ist ein Streifen 12
geklebt, auf dem mit Hilfe einer aus der DE 94 02 634 U bekannten Falttechnik Aufnahmetaschen 10 mit Hilfe von
Wandelementen 14 durch Prägung und Faltung des Streifenmaterials gebildet sind. Auf diese Weise lassen sich besonders
leichte Stützstrukturen zur Aufnahme der Ware herstellen. Die Aufnahmetaschen 10 nehmen die Ware 2, wie
beispielsweise in den Fign. 3 und 4 durch die strichpunktierten Linien angedeutet in einer Weise auf, daß die Ware
2 nicht die Faltstreifen 6 berührt. Jeweils vier Aufnahmetaschen 10 bilden eine Aufnahmekammer 22 für die Ware 2,
in der die Ware 2 besonders stoßgesichert gehalten ist.
Der Streifen 12 ist aus relativ dünnem Material, z.B. Papier hergestellt, so daß die die Aufnahmetaschen 10
begrenzenden Wandelemente 14 elastisch aber deformierbar
die Ware aufnehmen. Bei starker Stoßbelastung ermöglicht die Deformierbarkeit der Wandelemente 14 eine Energieabsorption,
so daß ein Schutz der Ware 2 auch bei hohen Stoßbelastungen möglich ist.
Unter der mit der Aufreißlasche 20 versehenen Verbindungslasche 18 kann eine Stützlasche 3 0 angeordnet sein, die
über eine Faltprägung 4 mit einem Faltstreifen 6 verbunden ist. Die Stützlasche 3 0 ist nicht mit der die Aufreißlasche
20 aufnehmenden Verbindungslasche 18 verklebt.
In Fig. 5 ist der die Aufnahmetaschen 10 bildende Streifen 12 perspektivisch dargestellt. Die Aufnahmetaschen 10 sind
zwischen zwei längs des Streifens 12 verlaufenden Randstreifen 32 gebildet, deren Abstand die Breite der Aufnahmetaschen
10 bestimmt. Der Abstand der Randstreifen 32 beeinflußt die Taschenform und ermöglicht eine Anpassung
an die Breite des zu verpackenden Gegenstandes. Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, haben die Aufnahmetaschen
10 auf dem Faltstreifen 6 zur Anpassung an die ovale Form der Ware 2 eine unterschiedliche Breite, wobei die
sich gegenüberliegenden Aufnahmetaschen 10 jeweils gleich groß s ind.
Die Aufnahmetaschen 10 werden von Wandelementen 14 begrenzt, die sich im Bereich der Aufnahmetaschen 10 vertikal
auf der Bodenfläche des Grundkartons 1 abstützen und dadurch eine hohe Stabilität bei leichtem Gewicht aufweisen.
Die Aufnahmetaschen 10 sind mit Abstand voneinander angeordnet, so daß die Ware mit gegenseitigen Abstand
gehalten wird und nicht aneinanderstoßen kann.
Die Verpackung kann abweichend von den Darstellungen der Fign. 1 bis 9 auch mehr als drei Aufnahmekammern aufwei-
sen, und es kann auch vorgesehen sein, mehrere Verpackungen an den Außenseiten der Faltstreifen 6 miteinander zu
verbinden.
Claims (13)
1. Verpackung zum Aufnehmen von mehreren vereinzelten
Waren (2), insbesondere für Eier, aus Papier, Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein roll- oder faltbarer Grundkarton (1) auf den Innenseiten relativ zueinander ausgerichtet angeordnete
Aufnahmetaschen (10) aufweist, die im gerollten oder gefalteten, die Ware umschließenden Zustand des
Grundkartons (1) Aufnahmekammern (22) für die vereinzelte Aufnahme von Waren (2) bilden.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei, über Faltprägungen (4) miteinander
verbundene, zueinander parallele FaItstreifen (6) des Grundkartons (1) einen geschlossenen Käfig
(8) um die Ware (2) bilden, und daß jeder Faltstreifen (6) auf seiner Innenseite mehrere in Reihe hintereinander
angeordnete Aufnahmetaschen (10) aufweist .
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmetaschen (10) aus gestanzten, mit dem Grundkarton (1) verbundenen
Streifen (12) aus Papier, Karton oder einem ähnlichen Verpackungsmaterial gebildet sind, bei dem durch Faltung
stabile Wandelemente (14) für die Aufnahmetaschen (10) gebildet sind.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein einziger mit dem Grundkarton
(1) verbundener Streifen (12) alle Aufnahmetasehen
(10) enthält.
- &iacgr;&ogr; -
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmetaschen (10) auf dem
Grundkarton (1) im geschlossenen Zustand des Käfigs (8) eine Aufnahmekammer (22) bilden, die der Form der
Ware (2) angepaßt ist und die die Ware (2) mit gegenseitigem Abstand und mit Abstand von dem Grundkarton
(1) hält.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmekammern (22) aus mindestens zwei Aufnahmetaschen (10) gebildet sind.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten FaItstreifen
(6) jeweils eine Verbindungslasche (18) über
Faltprägungen (4) angelenkt ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Verbindungslaschen (18) eine Aufreißlasche
(20) aufweist.
9. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Verbindungslaschen (18) eine Stecklaschenverbindung
bildet.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß vier FaIt streif en (6) mit vier
Verbindungslaschen (18) vorgesehen sind, die einen Käfig (8) mit einem achteckigen Querschnitt bilden.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltstreifen (6) zur Anpassung
an die Warenform eine unterschiedliche Breite aufweisen.
• ·
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an den stirnseitigen Enden des
Käfigs (8) der Querschnittsform des Käfigs (8) angepaßte Deckel (24) angeordnet sind.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grundkarton (1) im Bereich der Aufnahmetaschen (10) und/oder die Deckel (24)
Sichtöffnungen (26) aufweisen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507175U DE29507175U1 (de) | 1995-05-03 | 1995-05-03 | Verpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507175U DE29507175U1 (de) | 1995-05-03 | 1995-05-03 | Verpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29507175U1 true DE29507175U1 (de) | 1995-07-20 |
Family
ID=8007426
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29507175U Expired - Lifetime DE29507175U1 (de) | 1995-05-03 | 1995-05-03 | Verpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29507175U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20103903U1 (de) | 2001-03-06 | 2001-05-17 | Brakemann Verpackungen GmbH & Co. KG, 32257 Bünde | Verpackungshülle |
-
1995
- 1995-05-03 DE DE29507175U patent/DE29507175U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20103903U1 (de) | 2001-03-06 | 2001-05-17 | Brakemann Verpackungen GmbH & Co. KG, 32257 Bünde | Verpackungshülle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19950831 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: NOVAXIS S.A., CH Free format text: FORMER OWNER: MORENO, RENATE, 41836 HUECKELHOVEN, DE Effective date: 19990203 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19990302 |