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DE20103903U1 - Verpackungshülle - Google Patents

Verpackungshülle

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DE20103903U1
DE20103903U1 DE20103903U DE20103903U DE20103903U1 DE 20103903 U1 DE20103903 U1 DE 20103903U1 DE 20103903 U DE20103903 U DE 20103903U DE 20103903 U DE20103903 U DE 20103903U DE 20103903 U1 DE20103903 U1 DE 20103903U1
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DE
Germany
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packaging
slip
sleeve according
packaging sleeve
box
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Expired - Lifetime
Application number
DE20103903U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brakemann Verpackungen GmbH and Co KG
Original Assignee
Brakemann Verpackungen GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE20103903U1 publication Critical patent/DE20103903U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/64Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for bulky articles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D75/02Articles partially enclosed in folded or wound strips or sheets, e.g. wrapped newspapers
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Verpackungshülle
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungshülle gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zum Schutz vor Beschädigungen beim Transport werden die Arme von Fahrgestellen für Drehstühle bislang beispielsweise mit Wellpappe abgedeckt oder umwickelt und mittels eines Klebebandes fixiert. Begrenzt wird diese Verpackungshülle zum einen durch eine Drehhülse des Fahrgestells, an die sich sternförmig die Arme anschließen und die der Aufnahme einer Drehachse dient, und zum anderen durch einen in dem jeweiligen Arm bereits montierten Fuß oder eine Rolle.
Da aber diese Rolle oder der Fuß gegenüber dem freien Ende des Armes etwas zurückgesetzt montiert ist, verbleibt der sich ergebende freie Bereich des Armes ungeschützt, so daß die Gefahr einer Beschädigung beim Transport recht groß ist.
Das Entfernen der Verpackungshüllen, wenn diese nicht mehr gebraucht werden, gestaltet sich problematisch, da die Klebebänder im Regelfall nur durch geeignetes
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.02.2001 Seite 2
Werkzeug wie Scheren oder Messer durchtrennt werden können, um die Verpakkungshülle zu lösen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungshülle der gattungsgemäßen Art so auszubilden, daß ihre Schutzwirkung verbessert und das Aufsetzen und Lösen vereinfacht werden. Diese Aufgabe wird durch eine Verpackungshülle gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Eine solche Verpackungshülle bietet die Möglichkeit, sie in ihrer Länge so zu di-1Oi mensionieren, daß sie den gesamten Arm bedeckt, d. h., daß kein freier Bereich verbleibt, der beschädigt werden könnte.
Darüber hinaus schließt diese Verpackungshülle den Arm vollständig ein, woraus sich naturgmäß ein im wahrsten Sinne des Wortes umfassender Schutz ergibt.
Zweckmäßigerweise erfolgt das Aufbringen der Verpackungshülle auf den Arm bevor die Rolle bzw. der Fuß montiert wird, wobei die Öffnung der Verpackungshülle in Deckung mit der Aufnahme des Lagerzapfens gebracht wird, so daß dieser problemlos in den Arm eingeschoben werden kann. Hierdurch wird eine Arretierung der Verpackungshülle in jede Richtung erreicht, insbesondere in Längsachsrichtung, so daß ohne zusätzliche Mittel, wie Klebestreifen oder dergleichen, die Verpakkungshülle verrutschsicher festgelegt ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der 2:5 Stülpkarton, der die Verpackungshülle bildet, einstückig ausgebildet ist und an zwei aneinander liegenden Flächenteilen zusammengeklebt ist.
Um die Entfernung des Stülpkartons bei Nichtgebrauch zu erleichtern, sind Aufreißlinien in Form von beispielsweise Perforationen vorgesehen, durch die der umfängliche Verschluß getrennt wird und ein einfaches Lösen von dem Arm möglich ist.
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LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.02.2001 Seite 3
Zum leichteren Aufreißen können Reißlaschen vorgesehen sein, die eine bessere Handhabung ermöglichen.
Weiter kann vorgesehen sein, daß in den beiden sich gegenüber liegenden Endbereichen jeweils eine Öffnung angeordnet ist, die mit unterschiedlichen Abständen zum freien Ende eingebracht sind, so daß der Stülpkarton bei verschiedenen Fahrgestellen einsetzbar ist, die sich vor allem durch den Abstand der Rolle bzw. des Fußes vom freien Ende des Armes unterscheiden.
10
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Verpackungshülle in Gebrauchsstellung in einer Seitenansicht,
Figur 2 einen Querschnitt durch die Verpackungshülle gemäß der Linie II-II in Figur 1,
Figur 3 eine Unteransicht der Verpackungshülle gesehen in Richtung des Pfeiles III in Figur 1 in einer perspektivischen Darstellung,
Figur 4 einen Zuschnitt der Verpackungshülle in einer Draufsicht.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.02.2001 Seite 4
Die in den Figuren gezeigte Verpackungshülle besteht aus einem im Querschnitt im wesentlichen viereckigen Stülpkarton 1, der mantelartig einen Arm 2 eines Fahrgestells eines nicht dargestellten Drehstuhles umschließt.
Dieser Stülpkarton 1 weist in seinen sich gegenüber liegenden Endbereichen jeweils eine Öffnung 5 auf, wobei eine Öffnung 5 von einem Lagerzapfen 4 einer Rolle 3 durchtreten wird, der am freien Ende des Armes 2 montiert ist.
Weiter ist der Stülpkarton 1 aus einem einstückigen Kartonzuschnitt hergestellt, wie er in der Figur 4 dargestellt ist. Dabei sind die den Zuschnitt begrenzenden Seitenteile 8, 9 miteinander verklebt, wobei das Seitenteil 9, an dem endseitig jeweils eine Reißlasche 7 angeformt ist, von dem Seitenteil 8 abgedeckt wird, d. h., das Seitenteil 8 bildet die Außenfläche.
Jedes Seitenteil 8, 9 ist zu seinem benachbarten Seitenteil durch eine Aufreißlinie in Form einer Perforation 6 getrennt, durch die mittels der Reißlaschen 7 der Stülpkarton 1 aufgerissen und von dem Arm 2 entfernt werden kann, wenn der Stülpkarton 1 als Schutz nicht mehr benötigt wird.
Wie weiter zu erkennen ist, sind die Abstände der jeweiligen Öffnungen 5 zu dem zugeordneten Ende des Stülpkartons 1 unterschiedlich groß, so daß dieser für in bezug auf die Anordnung der Rollen 3 verschiedene Arme 2 einsetzbar ist.
Im Bereich der Öffnungen 5 sind Teilschlitzungen 10 vorgesehen, die sich zu einem, ausgehend von der jeweiligen Öffnung 5, parallel und mit Abstand zur Knickkante zur Außenseite hin erstreckt und zum anderen, auf der anderen Seite der Öffnung 5 beidseitig schräg zur Knickkante hin. Des weiteren ist in diesen Bereichen direkt auf der Knickkante eine Schlitzung 10 vorgesehen.
Diese bilden eine Materialschwächung, durch die der Karton in diesen Bereichen nach innen gedrückt werden kann, so daß ein ausreichender Platz für die gegenüber
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Anmeldetext vom 26.02.2001 Seite 5
dem Lagerzapfen 4 breitere Rolle 3 besteht. Eine Behinderung durch den ansonsten vorstehenden Karton beim Einsetzen der Rolle 3 in den Arm 2 ist somit ausgeschlossen.
Wie weiter aus den Figuren hervorgeht, sind die Öffnungen 5 kreisrund ausgebildet, wobei sich der Mittelpunkt exakt auf der Knicklinie zwischen zwei Seitenteilen befindet.

Claims (13)

1. Verpackungshülle für einen Arm (2) eines mit Rollen (3) oder Füßen versehenen Fahrgestells eines Drehstuhles, wobei jeweils eine Rolle (3) oder ein Fuß im freien Endbereich jedes Armes (2) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackungshülle aus einem weitgehend geschlossenen Stülpkarton (1) besteht, der auf den Arm (2) aufgeschoben ist und mindestens eine Öffnung (5) aufweist, durch die ein Lagerzapfen (4) der Rolle (3) oder des Fußes geführt ist.
2. Verpackungshülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stülpkarton im Querschnitt mehreckig, vorzugsweise viereckig ist.
3. Verpackungshülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stülpkarton (1) aus einem einteiligen Zuschnitt gebildet ist.
4. Verpackungshülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt an zwei die Außenseiten begrenzenden Seitenteilen (8, 9) verklebt ist.
5. Verpackungshülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Öffnungen (5) vorgesehen sind, von denen jede einen gegenüber der anderen unterschiedlichen Abstand zur Außenseite des Stülpkartons (1) aufweist.
6. Verpackungshülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Aufreißlinien vorgesehen sind, mit denen der Stülpkarton (1) auftrennbar ist.
7. Verpackungshülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißlinien als Perforation (6) ausgebildet sind.
8. Verpackungshülle nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Knicklinien zwischen den beiden außen liegenden Seitenteilen (8, 9) und den jeweils angrenzenden Seitenteilen als Aufreißlinien ausgebildet sind.
9. Verpackungshülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Reißlasche (7) vorgesehen ist, mit der die Seitenteile (8, 9) von den übrigen, angrenzenden Seitenteilen abreißbar sind.
10. Verpackungshülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (5) kreisrund sind, wobei der Mittelpunkt auf der zwei Seitenteile trennenden Knicklinie angeordnet ist.
11. Verpackungshülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Öffnungen (5) Schlitzungen (10) vorgesehen sind, von denen zwei sich parallel und mit Abstand zur Knicklinie, ausgehend von der Öffnung (5) zur Außenseite des Stülpkartons (1), erstrecken und zwischen beiden, entlang der Knicklinie eine weitere Schlitzung vorgesehen ist.
12. Verpackungshülle nach Anspruch 8 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der den nach außen hin erstreckenden Schlitzungen(10) gegenüber liegenden Seite an die Öffnung (5) weitere Schlitzungen (10) anschließen, die schräg zur Knicklinie hin sowie auf der Knicklinie verlaufen.
13. Verpackungshülle nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stülpkarton (1) entlang der Schlitzungen (10), in einem diesen einschließenden Bereich nach innen gedrückt ist.
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