DE29503841U1 - Kissen mit flachen Kühlkörpern - Google Patents
Kissen mit flachen KühlkörpernInfo
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Description
HC/Rc 55087G
Ching-Hsiu YEH
No. 56, Lane 240, Li-Jen Road
Ta-Li City, Taichung
Ta-Li City, Taichung
Hsien , Taiwan, R .0 .C .
KISSEN MIT FLACHEN KÜHLKÖRPERN
Die Erfindung betrifft ein Kissen, insbesondere ein Kissen mit flachen Kühlkörpern, das sich leicht herstellen
läßt,
Herkömmliche Kissen weisen in der Regel einen Sitzkörper aus Schaumstoff auf und erweisen sich in der Verwendung
als unbequem, da sie sich nach einer gewissen Benutzungszeit erwärmen.
Zur Oberwindung dieses Nachteils wurde vorgeschlagen, an
dem Sitzkörper eine Anzahl flacher Kühlkörper anzubringen. Diese flachen Kühlkörper bilden mehrere Hohlräume
zwischen dem Benutzer und der Oberfläche des Sitzkörpers, so daß sich die bei der Verwendung des Kissens erzeugte
Wärme unschwer ableiten läßt.
Zur Befestigung der flachen Kühlkörper an der Oberfläche des Sitzkörpers muß zunächst ein zum Bezug des Sitzkörpers
dienendes Stück Flanellstoff mit einer Vielzahl durchgängiger Öffnungen hergestellt werden. Dieser
Flanellstoff wird anschließend befeuchtet, um die
Durchführung der flachen Kühlkörper durch die durchgehenden Öffnungen zu erleichtern. Danach wird der
Flanellstoff getrocknet. Da dieser Trocknungsvorgang den Flanellstoff schrumpfen läßt, wird ein Herausfallen der
flachen Kühlkörper aus den durchgehenden Öffnungen weitgehend erschwert. Die Durchführung der flachen Kühlkörper
durch die durchgängigen Öffnungen stellt jedoch einen arbeitsaufwendigen Vorgang dar, der zudem die
Fertigungskosten erhöht. Zudem lassen sich die flachen Kühlkörper, wenn der Durchmesser der durchgängigen Öffnungen
zu gering gewählt ist, nur schwer durch diese Öffnungen hindurchschieben. Ist der Durchmesser der
durchgängigen Öffnungen dagegen zu groß, können sich die Kühlkörper selbst nach dem Trocknen des Flanellstoffs
leicht aus diesen Öffnungen lösen, überdies ist die Schrumpfung des Flanellstoffs nur schwer steuerbar,
wodurch die Befestigung der flachen Kühlkörper an dem Sitzkörper erschwert wird.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines Kissens, das über
Mittel zur Kühlung mehrerer flacher Kühlkörper des Sitzkörpers verfügt und zudem problemlos herstellbar ist.
Das erfindungsgemäße Kissen umfaßt einen federnd elastischen
Sitzkörper, der eine Oberseite mit einer darin ausgebildeten Vertiefung sowie einen diese Vertiefung
umgrenzenden Innenrand aufweist. Auf der Oberseite des Sitzkörpers ist - innerhalb dieser Vertiefung - ein
Halteelement angeordnet, das in der Vertiefung durch den Innenrand des Sitzkörpers gehalten wird. Dieses Halteelement
besteht aus einem flexiblen Werkstoff und weist eine Anordung von Fixierungslöchern auf. Mehrere flache
zylindrische Kühlkörper aus Stein sitzen mit ihrem
Unterteil jeweils formschlüssig in einem entsprechenden Fixierungsloch. In dem Sitzkörper verläuft zudem ein
darin eingebetteter Kanal, durch den sich ein Kühlmedium zur Kühlung dieser flachen Kühlkörper leiten läßt.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung lassenb sich der nachstehenden detaillierten Beschreibung
ihrer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen entnehmen, wobei
- Abb. 1 eine perspektivische Darstellung eines Kissens gemäß einer ersten Ausführungsform beim Einsatz in
einem Kraftwagen zeigt;
- Abb. 2 eine Teilexplosionszeichnung darstellt, die das Kissen gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung
zeigt, wobei eine Sauggebläseeinheit zu diesem Kissen nicht mit abgebildet ist;
- Abb. 3 die Unterseite des federnd elastischen Sitzkörpers des in Abb. 2 dargestellten Kissens darstellt;
- Abb. 4 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Halteelements des in Abb. 2 dargestellten Kissens
zeigt, wobei an diesem Halteelement flache zylindrische Kühlkörper befestigt sind.
- Abb. 5 eine Draufsicht auf einen Teil des Halteelements des in Abb. 2 dargestellten Kissens zeigt,
wobei an diesem Halteelement flache zylindrische Kühlkörper befestigt sind.
- Abb. 6 eine Explosionsdarstellung zeigt, die die Befestigung eines flachen zylindrischen Kühlkörpers an dem
Halteelement abbildet;
- Abb. 7 eine Querschnittsdarstellung des aus Halteelement und zylindrischen Kühlkörpern gebildeten Aufbaus
zeigt;
- Abb. 8 eine perspektivische Ansicht der Sauggebläseeinheit zu einem Kissen gemäß der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
- Abb. 9 eine Teilexplosionsdarstellung eines Teils der in Abb. 8 wiedergegebenen Sauggebläseeinheit zeigt;
- Abb. 10 einen bruchstückhaften Teilschnitt durch einen Teil der Sauggebläseeinheit entlang der Geraden X-X
aus Abb. zeigt;
- Abb. 11 einen Teilschnitt durch das Kissen gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung darstellt, wobei
die Sauggebläseeinheit nicht mit abgebildet ist.
- Abb. 12 eine perspektivische Ansicht eines Kissens gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung darstellt.
Wie in den Abb. 1 und 2 dargestellt, weist das Kissen gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
einen federnd elastischen Sitzkörper 10, ein Halteelement 20, mehrere flache zylindrische Kühlkörper
30, eine Kanaleinheit 19 sowie eine Sauggebläseeinheit 40 auf.
Zu den Abb. 2 und 3 ist zu erwähnen, daß der federnd elastische Sitzkörper 10 aus Schaumstoff hergestellt ist
und eine Oberseite 11 mit einer darin ausgebildeten Vertiefung, einen diese Vertiefung umgrenzenden Innenrand
sowie eine gewellte Unterseite 102 aufweist, die ein Verrutschen des Kissens beim Gebrauch verhindern
soll. Zudem verfügt der Sitzkörper 10 über einen Rand mit einem mittleren Abschnitt, der eine Abflachung 15
aufweist, die bündig mit einer Unterseite der Vertiefung abschließt und einen langgestreckten Schlitz 16 aufweist.
In dem Oberteil 11 des Sitzkörpers 10 sind innerhalb der Vertiefung mehrere Belüftungslöcher 111 vorgesehen.
Betrachtet man nun die Abb. 2, 4 und 5, so wird deutlich, daß das Halteelement 20 an der Oberseite 11 des
Sitzkörpers 10 innerhalb der Vertiefung angeordnet ist und darin von der Innenrand des Sitzkörpers 10 gehalten
wird. Dieses Halteelement 20 besteht aus einem flexiblen Werkstoff und weist eine Anordnung aus mehreren Fixierungslöchern
22 auf. Jedes dieser Fixierungslöcher 22 wird von einer ringförmigen Wand 21 gebildet, die ein
oberes Endteil mit einem daran angeformten, nach innen gerichteten Flansch 221 besitzt. Jeweils zwei aneinandergrenzende
ringförmige Wände 21 sind durch einen Steg 23 mit einer durchgehenden öffnung 24 verbunden. Je vier
aneinandergrenzende ringförmige Wände 21 mit ihren entsprechenden Stegen 23 bilden miteinander einen Zwischenraum
25. Das Halteelement weist zudem eine Lasche 26 auf, die sich von ihm nach außen und über die ebene
Oberfläche 15 des Sitzkörpers 10 erstreckt. Diese Lasche 26 verfügt über eine langgestreckte, durchgehende
öffnung 27, die mit der langgestreckten öffnung 16 des Sitzkörpers 10 fluchtet.
Wie in den Abb. 4, 5 und 6 dargestellt ist, weisen die flachen zylindrischen Kühlkörper 30 an ihrem Umfang
jeweils eine Ringnut 31 auf, in die der Flansch 221 des entsprechenden Fixierungslochs 22 so eingreift, daß ein
unteres Ende des Kühlkörpers 30 eine formschlüssige Aufnahme in dem entsprechenden Fixierungsloch 22 findet.
Das obere Ende 32 jedes Kühlkörpers 30 ragt dabei - wie am besten aus Abb. 7 ersichtlich - aus dem entsprechenden
Fixierungsloch 22 heraus. Anzumerken ist ferner, daß die Kühlkörper 30 aus Stein wie z.B. Marmor, Smaragd,
Jade, Edelstein o.a. gefertigt sind.
Betrachtet man nun wiederum die Abb. 2, so ist darin die in den Sitzkörper 10 eingebettete Kanaleinheit 19 erkennnbar,
die über ein Hauptrohr 14 mit einem aus dem Sitzkörper herausragenden Lufteinlaß ausgestattet ist.
An diesem Hauptrohr 14 sind mehrere Zweigleitungen 191 angesetzt, die strömungswirksam mit diesem Hauptrohr
verbunden sind. Jede dieser Zweigleitungen 191 weist wiederum mehrere Luftauslässe 192 auf, die strömungswirksam
mit den Belüftungslöchern 111 des Sitzkörpers 10 in Verbindung stehen. An dem Lufteinlaß des Hauptrohrs
14 der Kanaleinheit 19 sitzt ein rohrförmiges Anschlußstück 18, dessen eine offenes Ende mit diesem Lufteinlaß
verbunden ist. Dieses rohrförmige Anschlußstück 18 verfügt über eine ringförmige Außenwand, zwei gegenüberliegende
Fixierungslaschen 181, die sich von der Außenwand des rohrförmigen Anschlußstücks 18 radial nach außen
erstrecken und an dem Sitzkörper 10 durch Vernähen befestigt sind, sowie einen in Umfangsrichtung verlaufenden
Schlitz 182, der zwischen den Laschen 181 in der Außenwand ausgebildet ist.
Die in Abb. 1, 8 und 9 erkennbare Sauggebläseeinheit 40 umfaßt eine erste Gehäusehälfte 41, eine zweite Gehäusehälfte
42, die diese erste Gehäusehälfte 41 ergänzt und mit ihr verbunden ist, einen in der aus erster und
zweiter Gehäusehälfte 41,42 gebildeten Baugruppe montierten Gebläseflügel 43 sowie einem Schlauch 50. Ein
Antriebsmotor 44 ist über ein Kabel 412 sowie eine Schaltereinheit 411 so mit einer Spannungsquelle (nicht
abgebildet) verbunden, daß er - von dieser Spannungsquelle versorgt - bei Betätigung der Schaltereinheit 411
den Gebläseflügel 43 antreibt.
Die zweite Gehäusehälfte 42 verfügt über einen Lufteinlaß 421 sowie einen Luftauslaß 422. Der Luftauslaß 422
dieser zweiten Gehäusehälfte 42 weist einen ringförmigen Umfang mit einem daran radial nach außen angesetzten
Flansch 423 auf. Auf den Umfang dieses Luftauslasses 422 wird ein ringförmiger hohler Steckverbinder 45 aufgeschoben,
dessen Innenwand eine Ringnut 451 aufweist, in die der am Umfang des Luftauslasses 422 vorgesehene
Flansch 423 so eingreift, daß sich der Steckverbinder 45 vom Umfang des Luftauslasses 422 der zweiten Gehäusehälfte
42 nicht löst. Der Steckverbinder 45 wird, wie am ehesten aus Abb. 9 und Abb. 11 erkennbar, in das rohrförmige
Anschlußstück 18 des Sitzkörpers 10 eingeführt. Er weist an seiner Außenwand zudem einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Vorsprung 452 auf, der in den umlaufenden Schlitz 182 des rohrförmigen Anschlußstückes
18 eingreift und damit verhindert, daß sich der Steckverbinder 45 aus dem rohrförmigen Anschlußstück 18 löst.
Eine Schlauchbaugruppe 50 umfaßt ein Schlauchstück 51, das mit seinem einen Ende an dem Lufteinlaß 421 der
zweiten Gehäusehälfte 42 der Gebläseeinheit 40 angeschlossen und an seinem zweiten Ende mit einem flexiblen
Mundstück 52 verbunden wird. Im Inneren dieses Mundstücks ist eine Zange 53 angeordnet. Diese Zange 53
verfügt über ein Paar Betätigungsarme 54, die im Normalzustand infolge einer entsprechenden Vorspannung um
einen Drehzapfen 56 voneinander weggeschwenkt sind (siehe Abb. 10), sowie ein Paar Greifbacken 542, die im
Normalzustand infolge einer entsprechenden Vorspannung um den Drehzapfen 56 aufeinander zugeschwenkt sind.
Werden die Betätigungsarme 54 zum Zweck des Anklemmens an einen Gegenstand gegeneinandergedrückt, so klappen
die Greifbacken 542 auseinander.
Mit Bezug auf die Abb. 5 und 6 ist noch anzumerken, daß das Halteelement 20, da es aus einem Polyvinyl-Werkstoff
(PV) gefertigt ist, über eine so große Biegsamkeit verfügt, daß sich die flachen Kühlkörper 30 problemlos in
die Fixierungslöcher 22 eindrücken lassen.
Unter Bezugnahme auf Abb. 2 sei außerdem darauf hingewiesen, daß sich das erfindungsgemäße Kissen infolge der
Fixierung des Halteelements 20 in der Vertiefung des Sitzkörpers 10 durch den Innenrand des Sitzkörpers 10
sowie infolge der an der Lasche 26 des Halteelements 20 angeformte langgestreckte durchgehende öffnung 27 und
den mit dieser öffnung 27 fluchtenden langgestreckten Schlitz 16 in der ebenen Oberfläche des Sitzkörpers 10
dadurch fassen läßt, daß der Benutzer seine Finger (nicht abgebildet) durch die durchgehende öffnung 27
sowie den Schlitz 16 schiebt. Das erfindungsgemäße Kissen läßt sich vom Benutzer somit problemlos transportieren.
Wird das erfindungsgemäße Kissen in einem Kraftwagen
(teilweise abgebildet) verwendet, so wird der Antriebs-
U,
motor 54 über die Schalteinheit 411 elektrisch mit der
Fahrzeugbatterie verbunden, wie aus den Abb. 1, 8 und 11 erkennbar ist. Da das Mundstück 52 flexibel ausgeführt
ist, lassen sich die Betätigungsarme 54 der Zange 53 durch Ausübung von Druck auf das Mundstück 52 so aufeinander
zuschwenken, daß die Klemmbacken 542 auseinanderschwenken können. Das zweite Ende des Schlauchs 51 läßt
sich daher an die Klimaanlage 57 des Kraftwagens anschließen, indem die Klemmbacken 542 an den Lamellen 571
auf der Ausgangsseite der Klimaanlage 57 angeklemmt werden. Durch Betätigung der Schalteinheit 411 kann
somit der Antriebsmotor 44 die Lüfterflügeleinheit 43 in eine Drehbewegung versetzen, so daß über den Schlauch 51
und das Hauptrohr 14 der Kanaleinheit 19 kühle Luft aus der Klimaanlage 57 in die Zweigleitungen 191 gesaugt
wird. Die durch die Zweigleitungen 191 strömende Kaltluft verläßt den Sitzkörper 10 über die Luftauslässe 192
der Zweigleitungen 191 sowie über die in dem Sitzkörper 10 vorgesehenen Belüftungslöcher 111 und verteilt sich
schnell kühlend auf die in dem Halteelement 20 montierten flachen Kühlkörper 30, so daß sich das Kissen über
einen längeren Zeitraum bequem benutzen läßt.
Da das erfindungsgemäße Kissen tragbar ausgeführt ist,
läßt es sich überdies auch an jedem anderen Ort verwenden, an dem eine Kältequelle verfügbar ist. Zudem ist
das Halteelement 20 von dem Sitzkörper 10 lösbar, so daß sich der Sitzkörper 10 gegen einen neuen Sitzkörper austauschen
läßt, sobald der ursprüngliche Sitzkörper 10 verschlissen ist.
Abb. 12 zeigt demgegenüber eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführungsform
weist das Halteelement (20A) an einem Ende ein Paar
Halteöffnungen 28 und an seinem gegenüberliegenden Ende ein Paar Hakenmittel 29 auf. Die Hakenmittel 20 greifen
in die Halteöffnungen 28 des Halteelements (20A), wenn
das Halteelement (20A) um ein kissenförmiges Schaumstoffelement 60 gewickelt ist. In diesem Schaumstoffelement
60 ist ein Elektromotor (nicht abgebildet) eingebettet, der eine Hin- und Herbewegung des Schaumstoffelements 60
und des Halteelements (20A) in die von den Pfeilen markierten Richtungen bewirkt, wodurch ein Massageeffekt
auf den Kopfbereich des Benutzers (teilweise als Umriß dargestellt) erzeugt wird, wenn dieser Benutzer seinen
Kopf auf das Halteelement (20A) legt.
Claims (4)
- HC/Rc 55078G-PATENTANSPRÜCHE
1. Kissen, gekennzeichnet durch- einen federnd elastischen Sitzkörper (10), der eine Oberseite (11) mit einer darin ausgebildeten Vertiefung sowie einen diese Vertiefung umgrenzenden Innenrand aufweist;- ein Halteelement (20), das auf der genannten Oberseite (11) des Sitzkörpers (10) in der genannten Vertiefung angeordnet ist und in dieser Vertiefung durch den genannten Innenrand des Sitzkörpers (10) gehalten wird, wobei dieses Halteelement (20) aus einem flexiblen Material hergestellt ist und eine Anordnung von Fixierungslöchern (22) aufweist;- mehrere flache zylindrische Kühlkörper (30) aus Stein, deren Unterteil jeweils formschlüssig von einem entsprechenden Fixierungsloch (22) aufgenommen wird; und- einer in dem Sitzkörper (10) eingebetteten Kanaleinheit (19), durch die sich ein Kühlmedium zur Kühlung der genannten flachen zylindrischen Kühlkörper (30) leiten läßt. - 2. Kissen gemäß Anspruch 1, dadurch gekennz e ichnet, daß jedes dieser Fixierungslöcher (22) von einer ringförmigen Wand (21) gebildet wird, die ein oberes Endteil mit einem daran angeformten, nach innen gerichteten Flansch (221) aufweist, wobei jeder der genannten flachen Kühlkörper(30) in seiner Umfangsflache über eine Ringnut (31) verfügt, in die der genannte Flansch (221) des betreffenden Fixierungslochs (22) eingreift.
- 3. Kissen gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn-&zgr; eichnet, daß in der Oberseite (11) des Sitzkörpers (10) innerhalb der genannten Vertiefung mehrere Belüftungslöcher (111) vorgesehen sind, wobei die Kanaleineit (19) über einen aus dem Sitzkörper (10) herausragenden Lufteinlaß sowie mehrere Luftauslässe (192) verfügt, die mit den genannten Belüftungslöchern (111) strömungswirksam in Verbindung stehen, und das Kissen überdies mit einer Sauggebläseeinheit (40) ausgestattet ist, die über einen an dem genannten Lufteinlaß der Kanaleinheit (19) des genannten Sitzkörpers (10) angeschlossenen Luftauslaß (422) sowie einen zum Anschluß an eine Kaltluftquelle geeigneten Lufteinlaß (421) verfügt und im Betrieb kalte Luft von dieser Kaltluftquelle absaugt und der genannten Kanaleinheit (19) zuführt.
- 4. Kissen gemäß Anspruch 1, dadurch gekennz eichnet, daß der Sitzkörper (10) überdies einen Rand mit einem Abschnitt mit einer mittigen Abflachung (15) aufweist, die bündig mit einer Unterseite der Vertiefung abschließt und mit einem langgestreckten Schlitz (16) ausgestattet ist, wobei das genannte Halteelement (26) über eine sichvon ihm auswärts und über die genannte ebene Fläche(15) erstreckende Lasche (26) verfügt, in der eine langgestreckte, durchgehende öffnung (27) vorgesehen ist, die mit dem genannten langgestreckten Schlitz(16) fluchtet.
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Publications (1)
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| DE29503841U1 true DE29503841U1 (de) | 1995-04-27 |
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ID=8004965
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29503841U1 (de) |
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