DE29500148U1 - Rahmenprofil für Fenster oder Türen - Google Patents
Rahmenprofil für Fenster oder TürenInfo
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Description
02.01.1995
Die Erfindung bezieht sich auf ein Rahmenprofil für Fenster oder Türen, dessen einem Falzraum zugewandte Seitenwand
eine längs durchlaufende Ausnehmung aufweist, in der im Brandfall aufschäumender Baustoff untergebracht ist.
Ein derartiges Rahmenprofil ist allgemein bekannt. Es ist als Mittelprofil eines Standflügels einer zweiflügeligen
Durchgangstür ausgebildet und an dem Standflügel von der Falzseite her mehrfach verschraubt. Im Bereich der Schraubenköpfe
ist die längs durchlaufende Ausnehmung angeordnet und mit dem im Brandfall aufschäumenden Werkstoff versehen. Dieser
liegt mit den seitlich anschließenden falzseitigen Profilwänden bündig. Dieser Baustoff ist von der Falzseite her
ohne weiteres sichtbar, so daß er optisch stört. Des weiteren ist er von der Falzseite her ohne weiteres zugänglich, so daß
er beschädigt werden kann. Ferner kann der aufschäumende Baustoff erst aufgebracht werden, wenn das Rahmenprofil mit dem
Standflügel verschraubt ist. Andererseits muß der Baustoff entfernt werden, bevor das Rahmenprofil vom Standflügel abgebaut
werden kann. Das ist beispielsweise bei Reparaturen am Standflügel der Fall. Es ist dann nicht gewährleistet, daß
der aufschäumende Baustoff nach der erneuten Befestigung des Rahmenprofils am Standflügel wieder ordnungsgemäß angebracht
wird, so daß infolgedessen die gewünschte Brandschutzwirkung gefährdet ist.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Rahmenprofil mit den eingangs genannten Merkmalen so zu
verbessern, daß ein ansehnliches Äußeres der falzseitigen Fläche des Rahmenprofils erreicht und zugleich eine dauerhafte
Brandschutz funktion des Rahmenprofils sichergestellt wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an dem Profil eine den aufschäumenden Baustoff abdeckende Leiste befestigt
ist, die im Brandfall vor dem Erreichen der Aufschäumtemperatür
des Baustoffs schmilzt und dabei den Wärmezutritt zum Baustoff ermöglicht.
Die den Baustoff abdeckende Leiste verkleidet das Rahmenprofil falzraumseitig zumindest im Bereich dieses Bau-Stoffs.
Durch die Auswahl des Werkstoffs und des Aussehens der abdeckenden Leiste können alle Anforderungen an das optische
Erscheinungsbild des Rahmenprofils erfüllt werden, nämlich geometrische und farbliche Gestaltungen der Leiste, wie
auch etwaige Oberflächenstrukturierungen. Des weiteren wird
durch die Leiste ein Schutz des aufschäumenden Baustoffs gewährleistet.
Zufälliger oder einfach böswilliger Zugriff auf den aufschäumenden Baustoff sind nicht möglich. Das Schmelzen
der Leiste führt zu einer Beaufschlagung des aufschäumenden
Baustoffs mit der für das Aufschäumen erforderlichen Wärme bzw. Energie, so daß die Brandschutzfunktion gewährleistet
ist.
Wenn die Leiste an den Baustoff direkt angrenzt, ist für eine verzögerungsfreie Übertragung der Wärme auf den aufschäumenden
Baustoff gewährleistet. Es tritt keine ungebührliche Verzögerung der Aufschäumung und damit keine unbeabsichtigte
Behinderung der Brandschutzwirkung ein.
Das Rahmenprofil kann dadurch vorteilhaft ausgestaltet sein, daß die Leiste und der Baustoff zu einer Handhabungseinheit
zusammengebaut sind. Es ist infolgedessen möglich, die Leiste und den Baustoff fabrikseitig zusammenzubauen, um
eine Funktionseinheit zu erreichen. Zum einen ist gewährleistet, daß der aufschäumende Baustoff und die Leiste stets die
konstruktiv vorbestimmte relative Stellung zueinander haben
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und zum anderen wird erreicht, daß beide gemeinsam mit dem Rahmenprofil zusammengebaut werden, so daß der Einbau bzw. der Anbau des aufschäumenden Baustoffs nicht fehlerhaft durchgeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Kontrolle des bestimmungsgemäßen Sitzes der Leiste am Rahmenprofil von Bedeutung, welche nicht nur bewirkt, daß die Optik des Rahmenprofils stimmt, sondern auch, daß zugleich die Brandschut&zgr;funktion durch den aufschäumenden Baustoff gewährleistet ist.
und zum anderen wird erreicht, daß beide gemeinsam mit dem Rahmenprofil zusammengebaut werden, so daß der Einbau bzw. der Anbau des aufschäumenden Baustoffs nicht fehlerhaft durchgeführt werden kann. Hierbei ist insbesondere die Kontrolle des bestimmungsgemäßen Sitzes der Leiste am Rahmenprofil von Bedeutung, welche nicht nur bewirkt, daß die Optik des Rahmenprofils stimmt, sondern auch, daß zugleich die Brandschut&zgr;funktion durch den aufschäumenden Baustoff gewährleistet ist.
Es ist vorteilhaft, das Rahmenprofil so auszubilden, daß die Leiste zwei profilseitig rechtwinklig vorspringende Umfassungsleisten
hat, deren Zwischenraum mit dem Baustoff ausgefüllt ist. Die beiden profilseitig vorspringenden Umfassungsleisten
bilden einen definierten Einbauraum für den aufschäumenden Baustoff und damit zugleich auch einen Schutzraum
für diesen. Das ist für den Raummontagebetrieb am Rahmenprofil erforderlich, wenn dieses für den Zusammenbau mit weiteren
Rahmenprofilen konfektioniert wird oder wenn es mit weiteren Rahmenprofilen zusammengebaut wird, sofern der aufschäumende
Baustoff dabei bereits angebracht ist. Dessen mechanisch empfindliche Struktur könnte sonst dazu führen, daß
er beschädigt wird. Die Rechtwinkligkeit der vorspringenden Umfassungsleisten gestattet das Einsetzen der Leiste in eine
herkömmliche, im Querschnitt rechteckige oder quadratische Ausnehmung.
In Ausgestaltung der vorbeschriebenen Ausführungsform
ist es vorteilhaft, daß die beiden Umfassungsleisten profilseitig eine den Baustoff verkleidende Abdeckung halten. Diese
den Baustoff verkleidende Abdeckung schützt ihn nicht nur nach außen hin, sondern kann ihn auch in seiner Einbaulage
festhalten, indem er ihn beispielsweise einklemmt. Auf diese Weise ist es beispielsweise einfach möglich, leicht vorkomprimierten
aufschäumenden Baustoff zu haltern.
Des weiteren kann das Rahmenprofil mit seinen Umfassungsleisten so ausgebildet sein, daß die beiden Umfassungsleisten
profilseitig durch eine den Baustoff umschließende Abdeckwand einstückig miteinander zu einem rechteckigen Quer-
schnitt verbunden sind. Die Einstückigkeit der Abdeckwand mit
den übrigen Teilen der Leiste führt zu einer wesentlichen Stabilisierung des Bauteils. Der aufschäumende Baustoff ist
vollständig umschlossen und entsprechend geschützt. Der rechteckige Querschnitt des von den beiden Umfassungsleisten
und der einstückigen Abdeckwand definierten Bereichs entspricht einer üblichen im Querschnitt rechteckigen durchlaufenden
Ausnehmung und somit einer optimale Ausnutzung des vorhandenen Bauvolumens.
Wenn die Leiste mit den beiden profilseitig vorspringenden ümfassungsleisten vollständig in die Ausnehmung eingreift,
ist die Ausnehmung vollständig ausgefüllt und die Leiste liegt flach an der falzseitigen Wand des Rahmenprofils
an bzw. kann bündig mit den falzseitigen Profilflächen angeordnet
werden, wenn sie die falzseitigen Profilflächen nicht
abdeckt. Es ergibt sich eine optimale Raumausnutzung und ein ansprechendes Äußeres.
Ein Rahmenprofil kann so ausgebildet sein, daß die Leiste eine profilseitig rechtwinklig vorspringende Halteleiste
hat, auf deren beiden Seiten jeweils aufschäumender Baustoff angeordnet ist. Hierdurch wird der Aufbau der Leiste vereinfacht.
Sie ist insbesondere unabhängig von der Dimensionierung der Breite der durchlaufenden Ausnehmung und insoweit
universeller einsetzbar.
Eine einfache Befestigung der Leiste am Rahmenprofil kann dadurch erreicht werden, daß die in der Ausnehmung mittig
angeordnete Halteleiste durch die Ausnehmung hindurch in eine Haltenut des Rahmenprofils eingepreßt ist.
Ein Rahmenprofil kann dadurch weitergebildet werden, daß
es aus einem rauminnenseitigen und einem raumaußenseitigen,
jeweils in sich geschlossenen Metallhohlprofil besteht, daß beide Metallhohlprofile durch einen brandbeständigen Verbinder
fest miteinander verbunden sind, daß der Verbinder zur Bildung der längs durchlaufenden Ausnehmung von mindestens
einer der falzraumseitigen Wandflächen der Metallhohlprofile zurücksteht, und daß die Leiste und der Baustoff die Ausneh-
mung ausfüllen. In diesem Fall ist das Rahmenprofil an Brandschutzaufgaben
besonders angepaßt. Es ist vergleichsweise brandunempfindlich, weil die Metallhohlprofile eine sehr gute
Hitzestabilität besitzen und der brandbeständige Verbinder dafür sorgt, daß die Formstabilität des gesamten Rahmenprofils
auch bei hohen Anforderungen an die Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Da die Leiste mit dem aufschäumenden Baustoff
die Ausnehmung ausfüllt, die durch den Rücksprung des Verbinders zwischen die Metallhohlprofile ausgebildet ist,
wird einerseits die Verbindungsfestigkeit der beiden Metallhohlprofile nur in geringem Maße beeinträchtigt, andererseits
aber eine konstruktiv einfache Anpassung des Querschnitts des Rahmenprofils erreicht. Es ist lediglich erforderlich, den
brandbeständigen Verbinder in der Verbindungsebene der beiden Metallhohlprofile vertikal zum Falzraum etwas kürzer zu halten,
als diese selbst, um die Ausnehmung zur Unterbringung des aufschäumenden Baustoffs zu schaffen. Die Leiste schützt
den in dieser Ausnehmung eingebrachten Baustoff und gewährleistet das optisch ansprechende Aussehen des Rahmenprofils
von der Falzraumseite her. Eine optische Behandlung der bei nichtvorhandener Leiste optisch sichtbaren Fläche des brandbeständigen
Verbinders ist nicht erforderlich.
Zur Verbesserung des optischen Eindrucks des Rahmenprofils
von der Falzraumseite her ist es vorteilhaft, wenn die Leiste alle falzraumseitigen Profilwandflächen verkleidet.
Die Leiste nimmt dann zugleich auch einen mechanischen Schutz der falzraumseitigen Flächen der Metallhohlprofile.
Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leiste einen ebenen, alle falzraumseitigen Profilwandflächen abdeckenden
ersten Winkelschenkel und einen dazu rechtwinkligen, eine dem Falzraum zugewendete Überschlagfläche eines Metallhohlprofils
abdeckenden zweiten Winkelschenkel aufweist.
Bei einer derartigen Ausbildung der Leiste sind nur zwei glatte bzw. ebene, im Winkel zueinander angeordnete Flächen
vorhanden, die einen optisch hervorragenden Eindruck ergeben.
Zur Anpassung des Rahmenprofils an übliche Rahraenumgebungen
wird es so ausgebildet, daß das profiläußere Metall-
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hohlprofil raumaußenseitig in bündigem falzseitigen Anschluß an die den aufschäumenden Baustoff abdeckende Leiste mit einer Verkleidung versehen ist. Die den aufschäumenden Werkstoff abdeckende Leiste wird also in eine Verkleidung des profiläußeren Metallhohlprofils mit einbezogen, so daß eine vollständige Anpassung an übliche Außenbereiche erreicht werden kann. Es ist von außen nicht erkennbar, daß es sich bei dem Rahmenprofil um ein spezielles Brandschutzprofil handelt. Da die Metallhohlprofile zugleich auch eine erhebliche Stabilität aufweisen, ist das Rahmenprofil entsprechend einbruchhemmend .
hohlprofil raumaußenseitig in bündigem falzseitigen Anschluß an die den aufschäumenden Baustoff abdeckende Leiste mit einer Verkleidung versehen ist. Die den aufschäumenden Werkstoff abdeckende Leiste wird also in eine Verkleidung des profiläußeren Metallhohlprofils mit einbezogen, so daß eine vollständige Anpassung an übliche Außenbereiche erreicht werden kann. Es ist von außen nicht erkennbar, daß es sich bei dem Rahmenprofil um ein spezielles Brandschutzprofil handelt. Da die Metallhohlprofile zugleich auch eine erhebliche Stabilität aufweisen, ist das Rahmenprofil entsprechend einbruchhemmend .
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
15
Fig.l einen Querschnitt durch ein Rahmenprofil mit einer
Leiste, die falzraumseitige Profilflächen abdeckt
und aufschäumenden Baustoff aufweist,
Fig.2 bis 4 unterschiedliche Querschnittsgestaltungen
der den aufschäumenden Baustoff abdeckenden Lei
ste, und
Fig.5 eine der Fig.l entsprechende Darstellung mit einer
weiteren Ausführungsform einer Leiste.
Der in Fig.l dargestellte Rahmenprofil 10 besteht aus zwei Metallhohlprofilen 19,20, die mit Abstand voneinander
angeordnet sind und durch einen Verbinder 21 fest zusammengehalten werden. Die drei vorgenannten Teile werden beispielsweise
miteinander verklebt. Jedes der Metallhohlprofile 19,20 hat eine dem Falzraum 11 zugewendete Wandfläche 22,23. Das
Metallhohlprofil 20 hat außerdem einen Überschlag 28 mit einer den Falzraum 11 zugewendeten Überschlagfläche 25.
Sämtliche dem Falzraum 11 zugewendeten Wandflächen 22, 23,25 werden durch eine Leiste 15 abgedeckt, die einen ebenen,
zum Falzraum 11 hin glatten Winkelschenkel 24 und einen rechtwinklig dazu angeordneten, zum Falzraum 11 hin ebenfalls
glatten Winkelschenkel 26 aufweist. Die beiden Winkelschenkel 24,26 sind vergleichsweise dicht an den Profilwandflächen 22,
23,25 an, so daß sie wenig auftragen. Sie verkleiden die Metallhohlprofile
19,20 falzraumseitig vollständig.
Das Rahmenprofil 10 ist ein Rahmenholm eines Blendrahmens.
Sein rahmenaußenseitiges Metallhohlprofil 20 ist rahmenaußenseitig
mit einer Verkleidung 27 versehen, die beispielsweise aus Kunststoff besteht und in üblicher Weise befestigt
wird. Insbesondere umgreift die Verkleidung 27 den Überschlag 28 von außen bis auf die falzraumseitige Überschlagfläche
25, so daß er dort bündig mit dem Winkelschenkel 26 der Leiste 15 liegt. Es ergibt sich eine vollständige rahmenaußenseitige
und falzraumseitige Verkleidung des gesamten Rahmenprofils. Man kann damit eine optimale optische Anpassung
des Rahmenprofils 10 an alle denkbaren Einsatzzwecke erreichen, weil die Verkleidung 20 und auch die Leiste 15 in
ihrer optischen Erscheinung durch Wahl des Werkstoffs und durch Wahl von Farbe und Oberflächenstruktur weitestgehend
angepaßt werden können.
Die Leiste 15 hat von ihrem Winkelschenkel 24 profilseitig rechtwinklig vorspringende Umfassungsleisten 16. Diese
Umfassungsleisten 16 stabilisieren die Leiste 15 und greifen in eine Ausnehmung 13 des Rahmenprofils 10 ein, die dadurch
hergestellt ist, daß der Verbinder 21 in Darstellungsebene senkrecht zum Falzraum 11 kürzer gehalten ist, als die Metallhohlprofile
19,20. Deren falzraumseitige Wandflächen 22, 23 springen also gegenüber der falzraumseitigen Wandfläche
21' des Verbinders 21 vor.
Mit den Umfassungsleisten 16 kann die Leiste 15 am Rahmenprofil 10 festgelegt werden, beispielsweise durch Einklemmen
oder durch Einkleben. Auch eine Verschraubung durch den Winkelschenkel 24 in den Verbinder 21 ist möglich, z.B. an
der durch 29 gekennzeichneten Einschraubstelle.
Der Raum zwischen den Umfassungsleisten 16 ist im wesentlichen von im Brandfall aufschäumendem Baustoff 14 ausgefüllt.
Derartiger Baustoff 14 ist temperatursensibel und erfährt eine erhebliche Volumenvergrößerung, wenn sich seine
0 Temperatur bzw. seine Umgebungstemperatur auf einen Wert ver-
größert, der erfahrungsgemäß im Brandfall auftritt. Das wird in bekannter Weise dadurch erreicht, daß der Baustoff eine
temperaturempfindliche Substanz enthält, die bei vorbestimmter Temperatur vergast und dadurch das Volumen des Baustoffs
um ein Vielfaches vergrößert. Ein derartiger Baustoff ist in der Regel etwas vorkomprimiert, um sein Einbauvolumen kleinzuhalten.
Infolgedessen ist gemäß Fig.l zwischen den Umfassungsleisten 16 eine Abdeckung 18 vorgesehen, die formschlüssig
in Nuten eingreift, welche baustoffseitig an den Umfassungsleisten
16 vorgesehen sind. Der Einbau des Baustoffs 14 ist insgesamt so, daß dieser direkt an der profilseitigen Innenwand
des Winkelschenkels 24 anliegt. Ein schlecht Energie übertragendes Zwischenvolumen wird dadurch vermieden.
Damit der aufschäumende Baustoff 14 im Brandfall seine Funktion erfüllen kann, muß die Abdeckleiste 15 so beschaffen
sein, daß sie das Aufschäumen nicht behindert. Sie wird daher aus einem Kunststoff hergestellt, dessen Schmelztemperatur
geringer ist, als diejenige Temperatur, von der ab der Baustoff aufschäumt. Beim Schmelzen des Kunststoffs der Leiste
15 wird ein Wärmezutritt zum Baustoff 14 ermöglicht, so daß sich dieser durch diejenigen Bereiche der Leiste 15 hindurch
ausdehnen kann, aus denen deren Kunststoff weggschmolzen ist. Dabei kann das Aufschäumen des Baustoffs das Wegdrücken des
geschmolzenen Kunststoffs unterstützen.
Fig.2 zeigt eine Querschnittsausbildung der Leiste 15
mit zwei rechtwinklig vorspringenden Umfassungsleisten 16, die ihrerseits von einer Abdeckwand 18' einstückig miteinander
verbunden sind. Es ergibt sich ein insgesamt rechteckiger Querschnitt, welcher dem Querschnitt der Ausnehmung 13 angepaßt
ist, so daß die Ausnehmung 13 voll ausgefüllt wird. Die Abdeckwand 18' stabilisiert gemeinsam mit den Umfassungsleisten
16 die Leiste 15 und umschließt den Baustoff 14 sicher, so daß dieser mit hoher Vorkompression eingebracht werden
kann, was im Falle des Abschmelzens des Winkelschenkels 24 im Brandfall dazu beiträgt, daß der aufschäumende Baustoff 14
schnell in den Falzraum 16 eindringen kann.
I · * * J J
Fig.3 zeigt eine der Ausbildung gemäß Fig.2 entsprechende
Ausgestaltung eines Querschnitts einer Leiste 15, wobei jedoch nur ein einziger glatter Leistenschenkel 30 zur Abdekkung
der beiden falzraumseitigen Profilwandflächen 22,23 vorhanden ist. Der im Brandfall aufschäumende Baustoff ist nicht
dargestellt, aber vorhanden.
Gemäß Fig.4 besteht die Abdeckleiste 15 aus einem Abdeckschenkel
31, an dessen Außenkanten 31' Umfassungsleisten 16 befestigt sind, die jeweils einen Befestigungsschenkel 32
aufweisen, die dem Abdeckschenkel 31 parallel liegen. Diese Ausgestaltung ist herstellungstechnisch bedingt, gestattet
aber ebenfalls die Anordnung von im Brandfall aufschäumendem Baustoff 14 im Zwischenraum 17 zwischen den Umfassungsleisten
16.
Fig.5 zeigt einen Querschnitt durch ein Rahmenprofil 10,
zu dessen Details auf Fig.l verwiesen wird, soweit in Fig.5
dieselben Bezugszeichen eingetragen sind. Die mit diesem Rahmenprofil 10 zusammengebaute Leiste 15 hat eine profilseitig
rechtwinklig vorspringende Halteleiste 16' mit einem freien gerippten Ende 33, das in eine Haltenut 34 des Verbinders
eingepreßt ist. Infolgedessen liegt der Winkelschenkel 24 an den Profilwandflächen 22,23 dicht an.
Zwischen dem Winkelschenkel 24 und dem Verbinder 21 ist beidseitig der Halteleiste 16' aufschäumender Baustoff 14 angeordnet.
Dieser wird vorzugsweise formstabil ausgebildet. Da im Bereich der Ausnehmung 13 lediglich eine einzige Halteleiste
16' untergebracht werden muß, steht der verbleibende Raum der Ausnehmung 13 für die Anordnung aufschäumenden Baustoffs
14 zur Verfügung oder die Ausnehmung 13 wird verkleinert.
Claims (13)
1. Rahmenprofil (10) für Fenster oder Türen, mit einem rauminnenseitigen und einem raumaußenseitigen, jeweils
im Querschnitt geschlossenen Metallhohlprofil (19,20), die zwischen sich mindestens einen brandbeständigen Verbinder
(21) aufweisen und fest miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbinder (21) zur
Bildung einer im Profil längsdurchlaufenden Ausnehmung
(13) von mindestens einer der falzraum- bzw. stirnseitigen
Wandflächen (22,23) der Metallhohlprofile (19,20) zurücksteht, daß eine die falzraum- bzw. stirnseitigen
Wandflächen (22,23) und die Ausnehmung (13) abdeckende Leiste (15) angeordnet ist, daß in der Ausnehmung (13)
im Brandfall aufschäumender Baustoff (14) untergebracht ist, und daß die Leiste (15) im Brandfall vor dem Erreichen
der Aufschäumtemperatur des Baustoffs (14) schmilzt und dabei den Wärmezutritt zum Baustoff (14) ermöglicht.
2. Rahmenprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) an den Baustoff (14) direkt angrenzt
.
3. Rahmenprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiste (15) und der Baustoff (14) zu einer Handhabungseinheit zusammengebaut sind.
4. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) zwei
profilseitig rechtwinklig vorspringende Umfassungsleisten (16) hat, deren Zwischenraum (17) mit dem Baustoff
(14) ausgefüllt ist.
5. Rahmenprofil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Umfassungsleisten (16) profilseitig eine
den Baustoff (14) verkleidende Abdeckung (18,18') halten.
6. Rahmenprofil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Umfassungsleisten (16) profilseitig durch
eine den Baustoff umschließende Abdeckwand (18') einstückig miteinander zu einem rechteckigen Querschnitt
verbunden sind.
7. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) mit
den beiden profilseitig vorspringenden Umfassungsleisten (16) vollständig in die Ausnehmung (13) eingreift.
8. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) eine profilseitig rechtwinklig vorspringende Halteleiste
{16') hat, auf deren beiden Seiten jeweils aufschäumender Baustoff (14) angeordnet ist.
9. Rahmenprofil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Ausnehmung (13) mittig angeordnete Halteleiste
(16') durch die Ausnehmung (13) hindurch in eine Haltenut (34) des Rahmenprofils (10) eingepreßt ist.
10. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) und
der Baustoff (14) die Ausnehmung (13) ausfüllen.
11. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) alle
falzraumseitigen Profilwandflächen (22,23) verkleidet.
12. Rahmenprofil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (15) einen ebenen, alle falzraumseitigen
Profilwandflächen (22,23) abdeckenden ersten Winkelschenkel
(24) und einen dazu rechtwinkligen, eine dem Falzraum (11) zugewendete Überschlagfläche (25) eines
Metallhohlprofils (20) abdeckenden zweiten Winkelschenkel
(26) aufweist.
13. Rahmenprofil nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das profiläußere Metailhohlprofil
(20) raumaußenseitig in bündigem falzseitigem Anschluß an die den aufschäumenden Baustoff (14)
abdeckende Leiste (15) mit einer Verkleidung (27) versehen ist.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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