DE29500886U1 - Einachsscharnier - Google Patents
EinachsscharnierInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Einachsscharnier, insbesondere für Falttüren mit mehreren Türflügelelementen, nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Einachsscharniere werden benötigt, um beispielsweise bei Falttüren die einzelnen Türflügelelemente ziehharmonikaartig
verschließen und öffnen zu können.
Diese Einachsscharniere können aufgrund der Scharniertopfbefestigung
hohe Drehmomente und Kräfte aufnehmen und bieten zusätzlich die Möglichkeit der Verstellung der
Fugenbreite zwischen den einzelnen Türflügeln. Nachteilig ist bei dem bekannten Einachsscharnier, daß die einzelnen
Türflügel relativ zueinander nicht fixiert werden, so daß die Türflügel in ihrer Strecklänge häufig nicht exakt in
einer Ebene verlaufen, und daß je nach Winkelstellung des Scharniers z.T. erhebliche Kräfte aufgewendet werden müssen,
um die Türflügelelemente der Falttüre beim Öffnen weiter zusammenzudrücken.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Einachsscharnier
der eingangs genannten Art weiterzubilden, bei dem symmetrische Kräfte auf benachbarte Türflügelelemente
ausgeübt werden, wobei die Türflügel in der gestreckten Schließstellung ausgerichtet gehalten werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Anspruchs 1.
Eine Feder wirkt unter Vorspannung auf beide Scharnierlappen derart ein, daß diese in einer Schließstellung der
Falttüre unter einem gegenseitigen Winkel von 18 0° in einer ersten stabilen Lage gehalten werden. Ein solches
Einachsscharnier hält die Türflügelelemente einer Falttüre in ihrer gestreckten Position, wodurch die Türflügel in
einer Ebene gehalten werden, ohne daß sie sich z.B. unter dem Einfluß von Druckschwankungen im Raum bewegen können.
Eine solche FaIttüre wird daher stabil gehalten, ohne daß ein Klappern der Türflügelelemente auftreten kann.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Feder beide Scharnierlappen in der gestreckten Lage der Türflügelelemente, also
in der Schließstellung der Falttüre, gegen einen die Winkelstellung der Scharnierlappen zueinander auf einen Öffnungswinkel
von 180° beschränkenden Anschlag drückt. Ein solcher Anschlag dient dazu, zu verhindern, daß das Scharnier
eine Öffnungsstellung über 180° hinaus einnehmen kann.
Die Feder kann die Scharnierlappen auch in einer Öffnungsstellung der Falttür unter einem gegenseitigen Winkel der
Scharnierlappen von ca. 0° in einer zweiten stabilen Lage halten, so daß die Turflügelelemente auch in ihrer
Öffnungsstellung kompakt zusammengehalten werden. In den
Zwischenstellungen zwischen O und 180° übt die Feder eine
Rückstellkraft auf die Türflügelelemente aus und erleichtert
die Betätigung einer Falttüre in Richtung auf die Endpositionen.
Die Drehachse des Einachsgelenkes ist bezogen auf den Schwenkbereich der Scharnierlappen auf der Innenseite der
Scharnierlappen angeordnet. Die Anordnung der Drehachse auf der Innenseite der Scharnierlappen ermöglicht es, die
Scharnierlappen und damit die Türflügelelemente um 18 0° zu verschwenken.
Die Feder ist bezogen auf den Schwenkbereich der Scharnierlappen ebenfalls auf der Innenseite der Scharnierlappen
angeordnet. Eine derartig angeordnete Feder erreicht ihre weiteste Spreizstellung bei einem Winkel von 90°
zwischen den Scharnierlappen. In dieser Lage ist bezüglich der Krafteinwirkung auf die Scharnierlappen ein Totpunkt
erreicht, da die symmetrischen Kräfte der Feder sich gegenseitig aufheben und kein Drehmoment auf die Scharnierlappen
erzeugen. Vor Erreichen dieses Totpunktes aus der Öffnungsstellung heraus werden die Scharnierlappen auseinandergedrückt,
während nach dem Überschreiten des Totpunktes die Scharnierlappen aufgrund der Federkraft zusammengedrückt
werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Feder aus einer Blattfederanordnung mit mindestens einer Blattfeder besteht,
die beide Scharnierlappen an jeweils mindestens einem Vorsprung hintergreift. Eine Blattfeder hat den
Vorteil, daß der Kraftangriffspunkt an den Scharnierlappen
über die gesamte Scharnierbreite verteilt werden kann.
Es ist vorgesehen, die Vorsprünge an den Scharnierlappen
-A-
von jeweils einer parallel zur Drehachse des Einachsgelenkes
verlaufenden Nut zu bilden. In diese Nut können entsprechend geformte Enden einer Blattfeder eingreifen und
damit die Vorsprünge hintergreifen.
Zur Aufnahme von hohen Kräften kann dabei vorgesehen sein, daß die Nut von mindestens einer Versteifungsrippe unterbrochen
ist. In diesem Fall ist die Blattfeder entsprechend ausgespart, um einen Durchgriff der Versteifungsrippen
zu ermöglichen.
Die Scharnierlappen können in der Nähe der Drehachse des Einachsgelenkes angeordnete seitliche Vorsprünge aufweisen,
die in den Scharniertöpfen unterhaken. Die seitlichen Vorsprünge dienen zur besseren Abstützung der Scharnierlappen
in den Scharniertöpfen, so daß derartige Einachsscharniere höhere Kräfte aufnehmen können.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die Blattfederanordnung aus zwei Blattfedern besteht, wobei
eine äußere Blattfeder zumindest teilweise formschlüssig auf einer inneren Blattfeder sitzt. Die Doppelanordnung
einer Blattfeder hat den Vorteil, daß bei der Gebrauchsbelastung die Zug- und Druckspannung in jeder einzelnen
Blattfeder niedriger sind, wodurch eine höhere Standzeit der Feder erreichbar ist.
An den Scharniertöpfen können zwischen den Stirnseiten der Türflügelelemente dehnbare Dichtungen angeordnet sein, die
es ermöglichen, den Scharnierbereich abzudichten oder auch die gesamte Fuge zwischen zwei Türflügelelementen der
Falttür.
5 -
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine Draufsicht auf ein zwei Türflügelelemente
verbindendes Einachsscharnier,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Scharnierlappen mit Gabelteil,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Scharnierlappen mit Rollenteil,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt durch einen Scharniertopf,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine Blattfeder,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Blattfeder gemäß Fig. 8,
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine Blattfederanordnung mit
zwei Blattfedern, und
Fig. 11 eine Draufsicht auf eine weitere Blattfederanordnung
.
Das in Fig. 1 gezeigte Einachsscharnier für aus mindestens
zwei Türflügelelementen 3 bestehenden Falttüren 2, besteht
aus zwei Scharnierlappen 4,6, die über ein Einachsgelenk 5 gelenkig miteinander verbunden sind. Die Scharnierlappen
4,6 sind in Scharniertöpfen 8,10 mit einer Schraube 11 befestigt, wobei die Scharnierlappen 4,6 in den Scharniertöpfen
8,10 seitlich einstellbar sind, wodurch die Weite der zwischen den Türflügelelementen 3 verbleibenden Fuge
9 ggf. auch nur einseitig einstellbar ist. Die Scharnierlappen 4,6 weisen hierzu ein Langloch 15 für den Durchtritt
der Schraube 11 auf, wobei das Langloch orthogonal zur Drehachse des Einachsgelenkes 5 verläuft und damit
eine Tiefeneinstellung ermöglicht. Die Scharnierlappen 4,6 sind auf ihrer Unterseite in Höhe des Langlochs 15 und
beiderseits des Langlochs mit einer Verzahnung 17 versehen, die mit einer entsprechenden Verzahnung 19 der Scharniertöpfe
8,10 im Eingriff ist und damit die Scharnierlappen 4,6 gegen ein Herausrutschen aus den Scharniertöpfen
8,10 sichert.
Die Scharniertöpfe 8,10 sind in den Türflügelelementen 3
versenkt angeordnet und mit Hilfe einer Befestigungsplatte 2 8 gegen Verdrehen gesichert auf dem Türflügelelement 3
mit Schrauben 11 befestigt.
Das Einachsgelenk 5 wird von dem Gabelteil 3 0 des Scharnierlappens
4, dem Rollenteil 32 des Scharnierlappens 6 sowie dem Scharnierbolzen 34 gebildet, der in der Drehachse
des Einachsgelenkes 5 durch das Gabelteil 3 0 und das Rollenteil 32 hindurchgeführt ist.
Das Gabelteil 3 0 und das Rollenteil 3 2 der Scharnierlappen 4,6 stehen von dem plattenförmigen Teil der Scharnierlappen
4,6 unter einem Winkel von ca. 70 bis 75° ab.
An dem Gabelteil 30 und an dem Rollenteil 32 ist, wie am besten aus den Fign. 4 und 6 ersichtlich ist, ein nockenförmiger
Vorsprung 14 bzw. 16 angeformt, der von einer Nut 18 bzw. 20 gebildet ist. Um den Vorsprung herum können die
Enden einer Blattfeder 12 in die Nut 18 bzw. 20 eingreifen und eine in bezug auf die Drehachse des Einachsgelenkes 5
symmetrische Kraft auf beide Scharnierlappen 4,6 übertragen.
Die Vorsprünge 14,16 sind gerundet und die Außenkontur der Enden der Blattfeder 12 ist der Außenkontur der
Vorsprünge 14,16 angepaßt, so daß eine Relativbewegung bei Scharnierbetätigung zwischen der Blattfeder 12 und den
Vorsprüngen 14,16 möglich ist.
Beide Scharnierlappen 4,6 weisen in ihrer Längsmittelebene jeweils eine Versteifungsrippe 22 auf, die die Nut Vorsprungkombination
14,16,18,20 stabilisiert und andererseits eine Lagesicherung für die Blattfeder 12 bildet. Die
Versteifungsrippen 22 verlaufen orthogonal zur Drehachse des Einachsgelenkes 5. Die Blattfeder 12,12a,12b ist an
ihren, die Vorsprünge 14,16 übergreifenden Enden mit einer Aussparung 13 versehen, die den Versteifungsrippen 22
angepaßt ist.
Der Vorsprung steht von der Drehachse des Einachsgelenkes 5 unter einem Winkel von ca. 45° ab. In der 180°-Stellung
zwischen den Scharnierlappen 4,6 bilden die Vorsprünge
14,16 daher einen Winkel von ca. 90°. Die Blattfeder 12 drückt die beiden Vorsprünge 14,16 in dieser Stellung von
180° aufeinander zu, so daß die Scharnierlappen 4,6 unter Vorspannung in der Strecklage gehalten werden. Dabei können
die beiden Scharnierlappen 4,6 an einer einen Anschlag bildenden in den Zeichnungen nicht dargestellten Stirnfläche
aneinanderstoßen, so daß die Scharnierlappen 4,6 nicht über 180° hinaus bewegt werden können.
Beim Schließen des Einachsscharniers d.h. beim Öffnen einer Falttüre 2 wird, wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich,
die Blattfeder 12,12a,12b zunächst gespreizt, wodurch
eine Rückstellkraft auf die Scharnierlappen 4,6 einwirkt. Bei einer Winkelstellung von 90° der Türflügelelemente
3 kompensieren sich die auf die Scharnierlappen 4,6 ausgeübten Federkräfte, da die Vorsprünge 14,16 einen
Winkel von 180° relativ zueinander einnehmen. In dieser Stellung hat das Einachsscharnier bezüglich der Federkräfte
einen Totpunkt, der allerdings aufgrund der Winkelstellung der Türflügelelemente 3 ohne großen Kraftaufwand
überwunden werden kann. Nach Überschreitung dieses Totpunktes übt die Blattfeder 12 ein Drehmoment auf die Vorsprünge
14,16 aus, daß ein Schließen des Einachsscharniers in die 0°-Stellung begünstigt. Die Turflüge!elemente 3
werden in der Schließstellung wie in der Offenstellung der Falttüre 2 stabil gehalten, wobei in den Zwischenstellungen
von der Blattfeder 12 Hilfskräfte auf die Türflügelelemente 3 ausgeübt werden, die ein Öffnen oder Schließen
der Falttüre 2 erleichtern.
An den Scharnierlappen 4,6 sind seitlich auf beiden Seiten Vorsprünge 24 angeformt, die in entsprechende Aussparungen
23 der Scharniertöpfe 8,10 eingreifen und sich somit zusätzlich in den Scharniertöpfen 8,10 unterhaken. Das Unterhaken
der Scharnierlappen 6,8 in den Scharniertöpfen erhöht die Belastbarkeit des Einachsscharniers.
Fig. 8 zeigt die Querschnittsform der Blattfeder 12, die
im wesentlichen &OHgr;-förmig gestaltet ist und mit ihren freien Enden dem Rundungsradius der Vorsprünge 14,16 angepaßt
ist.
-B-
Fig. 10 zeigt eine Blattfederanordnung mit zwei Blattfedern 12a,12b, die hinsichtlich ihrer Abmessungen so aufeinander
abgestimmt sind, daß sie übereinandergestülpt werden können und gemeinsam auf die nockenartigen Vorsprünge
14,16 des Einachsscharniers aufgeklemmt werden können. Eine derartige Blattfederanordnung mit zwei Blattfedern
12a, 12b hat den Vorteil, die auf die einzelne Blattfeder einwirkenden Zug- und Druckspannungen zu verringern,
wodurch die Standzeit der Blattfeder erhöht werden kann.
Fig. 11 zeigt eine weitere Blattfederanordnung mit zwei Blattfedern 12a,12b, bei der die äußere Blattfeder 12a die
innere Blattfeder 12b nicht vollständig umschließt. Eine solche Blattfeder ist preiswerter herzustellen und einfacher
zu montieren.
Claims (12)
1. Einachsscharnier, insbesondere für Falttüren (2) mit mehreren Türflügelelementen (3), mit mindestens zwei
gelenkig über ein Einachsgelenk (5) miteinander verbundenen Scharnierlappen (4,6) und mit in den Türflügelelementen
(3) befestigten Scharniertöpfen (8, 10), in denen die Scharnierlappen (4,6) verstellbar
befestigt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Feder (12) unter Vorspannung beide Scharnierlappen
(4,6) in einer Schließstellung der Türflügelelemente (3) unter einem gegenseitigen Winkel
von 18 0° in einer ersten stabilen Lage hält.
2. Einachsscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (12) beide Scharnierlappen
(4,6) gegen einen den Öffnungswinkel auf 180° beschränkenden Anschlag (7) drückt.
3. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (12) beide
Scharnierlappen (4,6) in einer Öffnungsstellung der Türflügelelemente (3) unter einem gegenseitigen Winkel
von ca. 0° in einer zweiten stabilen Lage hält.
4. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des Einachsgelenkes (5) bezogen auf den Schwenkbereich der
Scharnierlappen (4,6) auf der Innenseite der Scharnierlappen (4,6) angeordnet ist.
5. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (12) bezogen
- 11 -
auf den Schwenkbereich der Scharnierlappen (4,6) auf
der Innenseite der Scharnierlappen (4,6) angeordnet ist.
6. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (12) eine
Blattfederanordnung mit mindestens einer Blattfeder
{12,12a,12b) ist, die beide Scharnierlappen (4,6) an
jeweils mindestens einem Vorsprung (14,16) hintergreift.
7. Einachsscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (14,16) an den
Scharnierlappen (4,6) von jeweils einer parallel zur Drehachse des Einachsgelenkes (5) verlaufenden Nut
(18,20) gebildet sind.
8. Einachsscharnier nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (18,20) von mindestens einer
Versteifungsrippe (22) unterbrochen ist.
9. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierlappen (4,6)
in der Nähe der Drehachse des Einachsgelenkes (5) angeordnete seitliche Vorsprünge (24) aufweisen, die
in den Scharniertöpfen (8,10) unterhaken.
10. Einachsscharnier nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scharnierlappen (4,6), sowie die die Scharnierlappen (4,6) aufnehmenden Scharniertöpfe
(8,10) einander angepaßte und zugewandte verzahnte Flächen (17,19) aufweisen, die miteinander im
Eingriff sind.
• ♦ ·
11. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfederanordnung
aus zwei Blattfedern besteht, wobei eine äußere Blattfeder {12a) zumindest teilweise formschlüssig
auf einer inneren Blattfeder (12b) sitzt.
12. Einachsscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an den Scharniertöpfen
(8,10) an der der Fuge (9) zwischen den Türflügelelementen
(3) zugewandten Stirnseite eine Nut (25) zur Aufnahme einer die Fuge (9) dehnbaren Dichtung
(26) angeordnet ist.
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| EP0804671A1 (de) | 1997-11-05 |
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