DE2948899A1 - Fahrzeug mit geraete-schnellkuppler - Google Patents
Fahrzeug mit geraete-schnellkupplerInfo
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Description
Fahrzeug mit. Geräte-Schnellkuppler
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug mit Geräte-Schnellkuppler,
insbesondere Schlepper mit Dreipunkt-Kupplung sowie ggf. Einfach-Anhängekupplung, mit am hinteren Fahrzeugteil
vorhandenen Rahmenteilen, mit einem linken und rechten unteren Lenker, deren fahrzeugseitige Enden nahe der Rahmenteile schwenkbar
befestigt sind und die geräteanbauseitig mit einem den oberen zentralen Kupplungspunkt tragenden Kupplungsrahmen verbunden
sind, und mit einem linken und rechten Hubarm, die auf die unteren Lenker einwirken mittels mit der Hydraulikeinrichtung
des Fahrzeuges verbundenen Hydraulikorganen sowie mit mindestens einem oberen zentralen Lenker, der ebenfalls mit dem Kupplungsrahmen
verbunden ist.
Ein Schlepper mit der vorher beschriebenen Dreipunkt-Kupplung ist z. B. in der US PS 3 791 456 beschrieben. Während bei Fahrzeugen
bzw. Schleppern kleinerer Größenordnung die Sichtbarkeit der Kupplungspunkte vom Fahrersitz aus kein größeres Problem
darstellte, änderte sich dies mit zunehmender Größe der Schlepper. Die ursprüngliche Konstruktion der Dreipunkt-Kupplung wurde
dennoch beibehalten, und man versuchte, sich mit dem Einbau von Spiegeln zu behelfen oder überließ es der Geschicklichkeit
des Fahrers, ohne direkte Beobachtung der Kupplungspunkte durch eventuelle mehrfache Korrektur einzukuppeln.
Mit zunehmender Größe der Schleppfahrzeuge nahm auch die Größe und das Gewicht der anzubauenden bzw. zu schleppenden Geräte
•zu. Dies warf weitere Konstruktionsprobleme auf in bezug auf
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eine befriedigende Kraftübertragung und Führung der Geräte und
dgl. mehr. Die mit der Erfindung zu lösende Aufgabe wird darin gesehen, Fahrzeuge der oben genannten Art in bezug auf ihre
Kupplung vorteilhafter auszubilden und insbesondere die Sichtbarkeit der Kupplungspunkte bzw. -elemente, ihre Anwendbarkeit
und Vielseitigkeit sowie die Kraftübertragung zu optimieren.
Insbesondere sollte die Erfindung auf Gelenk-Ackerschlepper anwendbar
sein.
Die vorgenannte Aufgabe ist nach der Erfindung dadurch gelöst worden, daß die Befestigung der unteren Lenker nahe einer Kippachse
erfolgt, welche unterhalb der Ebene der Fahrzeughinterachse liegt und daß weiterhin die Hubarme am fahrzeugseitigen Ende
an der Kippachse schwenkbar befestigt sind und an ihrem anderen Ende über je ein linkes und rechtes, sich im wesentlichen vertikal
erstreckendes Verbindungsteil die Einwirkung auf die unteren Lenker vornehmen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Befestigung der unteren Lenker an einem sich entlang der Kippachse erstreckenden und
diese beweglich umschließenden, vorzugsweise als Kniehebel ausgebildeten Trägerkörper unterhalb der Kippachse beweglich mit
der Hydraulikeinrichtung des Fahrzeuges beaufschlagten Hydraulikorgan verbunden ist. Der um die Achse schwenkbare Trägerkörper
ermöglicht die Vorwärts- und Rückwärtsbewegung der Lenker sowie der ggf. angebrachten Einfach-Anhängekupplung.
Es können weiterhin Mittel vorgesehen sein, um die Kupplungspunkte auch in den beiden anderen Dimensionen verschieben zu
•können.
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Es empfiehlt sich, die Verbindungsteile zwischen Hubarmen und unteren Lenkern längenverstellbar auszubilden, um die Distanz
von Hubarm und Lenker einstellen zu können.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung
ist vorgesehen, daß oberhalb der unteren Lenker ein linker und rechter, etwa gleichsinnig verlaufender oberer Lenker mit
dem Kupplungsrahmen verbunden ist, deren fahrzeugseitige Enden
ebenfalls nahe der Rahmenteile schwenkbar befestigt sind.
Der hiermit vorgenommene Ersatz des zentralen (oberen) Lenkers und die Konzeption einer im wesentlichen viergliedrigen Verbindung
zwischen Fahrzeugrahmen bzw. Trägerkörper einerseits und Kupplungsrahmen andererseits ermöglicht in besonders günstiger
Weise die erwünschte Sichtbarkeit der Kupplungspunkte, insbesondere
auch der Anhängekupplung.
Es empfiehlt sich-in diesem Zusammenhang,-daß die beiden oberen
Lenker in einem den Durchblick vom Fahrersitz aus zur ggf. anbringbaren
Anhängekupplung freigebenden Seitenabstand voneinander zum Kupplungsrahmen laufen und vor diesem in ein sich
seitlich parallel zu diesem erstreckenden und mit diesem drehbeweglich verbundenen Zentrallenkerteil ebenfalls drehbeweglich
münden, daß weiterhin der Kupplungsrahmen durch entsprechende Formgebung und Einschnitte so gestaltet ist, daß zumindest ein
Teil der Kupplungspunkte vom Fahrersitz aus sichtbar ist und daß vorzugsweise Hubarme, obere und untere Lenker und Trägerkörper
außerhalb der imaginären Verbindungslinie von Kupplungspunkten bzw. Einhängehaken oder -laschen in Augenhöhe des Fahrers
über dem Fahrersitz angebracht sind.
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Mit den Merkmalen gemäß der Erfindung ist es also möglich, den Schlepper an das anzukuppelnde Gerät ungefähr heranzufahren und
den Einkupplungsprozeß vom Fahrersitz aus zu beobachten und durch Betätigung der Hydraulikorgane, welche ein Verschieben
der Kupplungspunkte in drei Dimensionen ermöglichen, zu vollenden.
Die Vorwärts- bzw. Rückwärtsbewegung der Lenker kann weiterhin
benutzt werden, um das Gerät während der Arbeitsphase in seiner Neigung zum Gelände zu verstellen. Schließlich ermöglicht es
die Konzeption eines kniehebelartig ausgebildeten Trägerkörpers, die während der Arbeitsphase auftretende Belastung direkt abzugrei
fen.
Nach einem weiteren Merkmal der* Erfindung ist es vorteilhaft,
daß die unteren Lenker gegenüber ihrer Anlenkstelle am Fahrzeug in und entgegengesetzt zur Längsachse horizontal verstellbar
angeordnet sind. Vorteilhaft ist es außerdem, daß der Schnittpunkt bei einem Schlepper mit Knicklenkung in einem Bereich
liegt, der in einem Abstand von 3/4 des Abstandes zwischen den Achsen der Laufräder vor der hinteren Achse liegt. Oa
der Schnittpunkt der sich schneidenden Kraftlinien mit Bezug auf die Fahrtrichtung des Schleppers im hinteren ersten Drittel
liegt, werden die von dem Fahrzeug ausgehenden Steuerimpulse, die auch auf das Arbeitsgerät übertragen werden, sehr klein gehalten.
Somit lassen sich Schlepper mit Knicklenkung bei geringfügigem seitlichen Steuerausschlag des Vorderteils des Schleppers
auch mit angehängtem Arbeitsgerät wesentlich leichter steuern, da bei geringfügigen Steuervorgängen des Fahrzeuges das Arbeitsgerät
unbeeinflußt bleibt, so daß ein Hin- und Herschwanken
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des Arbeitsgerätes ausgeschaltet werden kann.
Vorteilhaft ist es ferner, daß der Schnittpunkt in einem Bereich
liegt, der in einem Abstand von der Hälfte des Abstandes zwischen den Achsen vor der hinteren Achse liegt und daß sich die rechte
und linke Kraftlinie konvergierend in den Kraftfahrzeugkörper erstrecken und sich in etwa kurz vor oder auf der hinteren
Achse schneiden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es vorteilhaft, daß sich die rechte und linke Kraftlinie in einem Bereich schneiden,
der im proportionalen Verhältnis zum Radschlupf steht, wobei bei größerem Radschlupf der Schnittpunkt mehr vor die hintere
Achse wandert. Da die entsprechende Lage des Schnittpunktes der sich schneidenden Kraftlinien, die durch die Unterlenker verlaufen,
auch einen Einfluß auf den Schlupf des Schleppers haben, ist es vorteilhaft, daß bei der Neigung des Schleppers zum Schlupf
der Schnittpunkt nicht direkt vor der Hinterachse des Schleppers liegt, sondern mehr nach vorne verschoben wird, was beispielsweise
durch eine seitliche Verstellung des vorderen Endes der Unterlenker herbeigeführt werden kann.
Vorteilhaft ist es außerdem, daß der Schnittpunkt zwischen der Gelenkvorrichtung der Knicklenkung und der hinteren Achse
liegt.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, aus dem sich weitere Merkmale und Vorteile
der Erfindung entnehmen lassen.
In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Ansicht eines Acker-Gelenkschleppers mit Vierradantrieb,
Fig. 2 einen Teil der Rückansicht,
Fig. 3 die Ansicht, die sich für einen links
hinter der Kupplung stehenden Betrachter ergibt,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der in Fig. 2 mit 4-4 bezeichneten Linie,
Fig. 5 die Ansicht, die sich von der Spitze des
Schleppers bzw. vom Fahrersitz aus ergibt,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der mit 6-6 bezeichneten Linie in Fig. 2,
Fig. 7 ein Teilschema der erfindungsgemäßen Anordnung.
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In Fig. 1 ist ein Acker-Schlepper 10 mit Allradantrieb gezeigt, dessen Vorderteil 12 durch ein Gelenk 16 mit dem hinteren Teil
14 verbunden ist. Am Vorderteil 12 sind die von einer Vorderachse 20 getragenen Vorderräder 18 sowie das Führerhaus 22 angeordnet,
das einen Fahrersitz 24 aufweist, von dem der Fahrer die Bedienungselemente 26 eines Hydrauliksystems betätigen
kann, das mit einer von der Brennkraftmaschine 30 angetriebenen Hydraulikpumpe 28 verbunden ist. Die Bedienungselemente 26 des
Hydrauliksystems sind ferner mit den im hinteren Teil 14 angeordneten
Steuerventilen 32 des Gerätekupplers verbunden.
Das hintere Teil 14 wird von Hinterrädern 34 getragen, die auf
einer quer verlaufenden Hinterachse 36 angeordnet sind. Am hinteren Teil 14 ist außerdem das mit Hilfe der Steuerventile 32
betätigbare Gerätekupplersystem angeordnet, das ganz allgemein mit dem Bezugszeichen 40 versehen ist.
Aus Fig. 2, welche eine Rückansicht des Gerätekupplers 40 zeigt, ist ein Kupplungsrahmen 42 zu erkennen, der einen oberen
mittigen Kupplungspunkt (Aufhängehaken) 44 sowie untere linke und rechte Kupplungspunkte 46 bzw. 48 trägt. Die Kupplungspunkte
46 bzw. 48 sind jeweils auf der linken bzw. rechten Seite in normaler Fahrtrichtung gesehen - angeordnet und mit dem
Kupplungsrahmen 42 jeweils durch Schraubenbolzen 50 verbunden. Sie weisen jeweils eine linke bzw. rechte Klinke 47 bzw. 49
auf, die als Sicherung für nicht dargestellte, von den Kupplungspunkten 46 und 48 aufgenommene Geräte dient.
Der Kupplungsrahmen 42 weist außerdem einen Kupplungsträger 43 auf, der mit einer öffnung für eine Zugvorrichtung 52 versehen
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ist, die schwenkbar an den Zuglaschen 54 eines Trägerkörpers 56 befestigt ist. Dieser Trägerkörper 56 ist auf einer Trägerbzw.
Kippachse 58 drehbar gelagert, die ebenfalls dreh- bzw. schwenkbar in linken und rechten Lagern 60 bzw. 62 gehaltert
ist, wobei die Lager 60, 62 ihrerseits an linken bzw. rechten Rahmenteilen 64, 66 befestigt sind, wie insbesondere aus Fig.
ersichtlich ist. Diese linken und rechten Rahmenteile 64 bzw.
66 sind am hinteren Teil 14 des Schleppers 10 angeordnet.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind am linken und rechten Ende des Trägerkörpers 56 linke und rechte Hubarme 68 bzw. 70 angeordnet
und mit der Kippachse 58 formschlüssig verbunden. Diese Hubarme 68 und 70 sind jeweils durch ein linkes und ein
rechtes stangenförmiges Verbindungsteil 72 bzw. 74 (vgl. Fig. 3) mit jeweils einem linken und rechten unteren Verbindungsarm
bzw. Lenker 78 bzw. 80 verbunden (vgl. Fig. 2). Diese unteren Lenker 78, 80 tragen an ihrem hinteren Ende den Kupplungsrahmen
42 mit Hilfe von linken und rechten kugelförmigen Lagern 82, 84, die eine homokinetische Beweglichkeit nach Art eines
Kugelgelenkes zwischen dem Kupplungsrahmen 42 und den unteren Lenkern 78, 80 gestatten. Das vordere Ende der unteren Lenker
78, 80 ist jeweils mit Hilfe von linken und rechten Verbindungslaschen 86 bzw. 88 homokinetisch mit dem Trägerkörper 56
verbunden.
In Fig. 4 ist ein Schnitt durch den Gerätekuppler 40 dargestellt, wobei jene Teile besonders herausgestellt sind, die den
linken unteren Lenker 78 tragen. Danach weist das linke Verbindungsglied 72 einen Gewindebolzen 90 auf, der an seinem oberen
Ende ein kugelförmiges Lager 92 trägt, das mit einem Bolzen
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94 in einer U-förmigen Zuglasche 96 des linken Hubarmes 68 befestigt
ist. Der Gewindebolzen 90 greift in ein mit Gewinde versehenes, einstellbares Zwischenglied 98 ein, das durch ein gewindeloses
Verbindungsglied 100-mit dem linken unteren Lenker verbunden ist, wobei das Verbindungsglied 100 ein kugelförmiges
Lager 102 aufweist, das durch einen Zapfen 104 in einem U-förmigen Vorsprung 106 des linken unteren Lenkers 78 gehaltert
ist. Im Zusammenwirken mit dem auf der rechten Seite angeordneten, rechten Zwischenglied 74 gestattet das einstellbare Zwischenglied
98, daß die unteren Lenker 78, 80 schräg zueinander, d. h. nicht fluchtend, eingestellt und bewegt werden können.
Die Auf- und Abwärtsbewegung·der hinteren Enden der unteren
Lenker 78, 80 wird mit Hilfe von linken und rechten Hubzylindern 107 bzw. 108 erreicht, die jeweils mit einer U-förmigen
Lasche des linken bzw. rechten Hubarmes 68 bzw. 70 verbunden sind.
Aus Fig. 4 ist zu erkennen, daß der linke untere Lenker 78 mittels
eines kugelförmigen Lagers bzw. Kugelgelenkes 110 an der linken Verbindungslasche 86 des Trägerkörpers 56 befestigt ist.
Dieser Trägerkörper 56 weist einen Schwenkarm 112 auf, der an seinem oberen Ende mit einem drehbaren Bolzen 114 versehen ist,
der in eine U-förmige Klaue 116 eingreift. Die Klaue 116 ist
hierbei an der Kolbenstange des Trägerkörper-Antriebs 118 befestigt,
der aus einem herkömmlichen Hydraulikzylinder besteht. Der Trägerkörper-Antrieb 118 ist am linken Rahmenteil 64 befestigt.
* Das linke Rahmenteil 64 weist außerdem einen drehbaren Bolzen
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120 auf, an welchem ein oberer linker Lenker 122 befestigt ist. Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, ist am rechten Rahmenteil 66 ebenfalls
ein Bolzen 124 befestigt, an dem ein rechter oberer Lenker 126 drehbar gelagert ist. Die oberen Lenker bzw. Verbindungsarme
122 und 126 sind jeweils durch drehbare Bolzen 128 bzw. 130 mit den linken und rechten Enden eines quer verlaufenden,
zentralen Lenkerteils 132 verbunden. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, weist der mittlere Lenker 132 "einen zentrisch
angeordneten, drehbaren Bolzen 134 auf, der in ein schwenkbares Zwischenglied 136 eingreift. Dieses Zwischenglied 136 weist
seinerseits einen zweiten schwenkbaren Zapfen 138 auf, der senkrecht zum schwenkbaren Bolzen 134 verläuft. Der Zapfen 138
ist am oberen Kupplungspunkt 44 gelagert, der durch Schrauben 140 am Kupplungsrahmen 42 befestigt ist.
Aus Fig. 4 ist weiter zu erkennen, daß die Kippachse 58 hinter sowie unterhalb der Hinterachse 36, an welcher die Hinterräder
34 des Schleppers 10 befestigt sind, angeordnet ist. Aus Fig. 2 ist außerdem zu erkennen, daß die Kippachse 58 unterhalb eines
herkömmlichen Geräte-Antriebs 142 angeordnet ist.
Gemäß Fig. 5 weist der Kupplungsrahmen 42 eine Nut 144 auf, die sich oberhalb des oberen Kupplungspunktes 44 erstreckt. Der
Zweck dieser Nut 144 wird weiter unten erklärt werden.
In Fig. 6 ist hauptsächlich eine Seitenansicht der Zugvorrichtung 52 dargestellt. Diese weist an ihrem hinteren Bereich 148
eine Anhängekupplung 148 auf, die mit einem Bolzen 150 versehen ist. Der Bolzen 150 ist entfernbar, um die Anhängelasche eines
Gerätes in die Anhängekupplung 148 einzuführen und durch Ein-
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setzen des Bolzens 150 zu befestigen. Der hintere Bereich 146 ist
durch einen Verbindungsbolzen 152 mit dem vorderen Bereich 154 verbunden. Das hintere Ende des vorderen Bereiches 154 kann auf
einer Gleitfläche 156 gleiten, die im Kupplungsrahmen 42 vorgesehen ist. Das vordere Ende des vorderen Bereiches 154 ist mit
einem kugelförmigen Lager bzw. Kugelgelenk 158 zur Verbindung mit der Zuglasche 54 des Trägerkörpers 56 ausgerüstet. Aus
Fig. 6 ist ferner zu ersehen, daß das kugelförmige Lager bzw. Gelenk 158 von dem kugelförmigen Lager 110 entfernt angeordnet
ist, welches die Verbindung der linken und rechten Lenker 78 und 80 zum Trägerkörper 56 darstellt. Dies bedeutet, daß im
Falle einer Drehbewegung des Trägerkörpers 56 eine Relativbewegung zwischen dem hinteren Bereich 146 der Zugvorrichtung 52
und den linken und rechten unte-ren Lenkern 78, 80 stattfindet. Außerdem ist aus Fig. 6 zu ersehen, daß der Trägerkörper 56
hinter und unterhalb der Hinterachse 36 der Fahrzeugräder 34 angeordnet ist.
In Fig. 7 ist die Draufsicht auf den hinteren Bereich des Schleppers 10 dargestellt. Die linken und rechten unteren Lenker
78, 80, dargestellt in ihrer Arbeitsstellung, sind an ihrem hinteren Ende durch den Kupplungsrahmen 42 getrennt, wogegen
ihre vorderen Enden durch ein Kugelgelenk bzw. kugelförmiges Lager 110, 160 mit dem Trägerkörper 56 verbunden sind.
Ferner ist zu erkennen, daß das Zentrum des linken und rechten kugelförmigen Lagers 82 und 84 jeweils auf einer Geraden liegt,
die durch die Kugelgelenke 110 bzw. 160 verläuft, wobei die Geraden linke und rechte Kraftwirkungslinien 162 bzw. 164 bilden,
die sich in einem Schnittpunkt 166 treffen, der im wesentlichen mit der Hinterachse 36 zusammenfällt.
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Der Trägerkörper 56 ist außerdem mit Hilfe von Kugelgelenken bzw. sphärischen Lagern 168 und 170 mit einem linken und rechten
Schwenkarm 1r2 bzw. 174 verbunden. Diese greifen in ein
Paar von Schwenkzapfen 176, die in Schwenköffnungen 178 oder Verriegelungsbohrungen 180 angeordnet sein können.
Die linken und rechten unteren Lenker 78 und 80 sind mit jeweils einem linken und rechten Zapfen 182 und 184 versehen,
welche eine Transport-Schwenk-Kontrolle der hochgekippten Lenker 78, 80 ermöglichen, indem diese dann an die Schwenkblöcke
186, 188 (vgl. am besten Fig. 2) des Schlepperrahmens anstoßen.
Der Acker-Schlepper 10 mit Vierrad-Antrieb wird von einem Fahrer
gesteuert, der in dem Sitz 24 sitzt. Die Basisbewegung der Kupplung 40 wird gelenkt bzw. gesteuert durch Bedieungselemente
26 eines hydraulischen Systems, die der Fahrer bedient, um selektiv die hydraulischen Regelventile 32 der Kupplung 40 zu betätigen,
welche wiederum selektiv unter Druck stehende Hydraulikflüssigkeit von der Förderpumpe 28 zu dem linken und rechten
Hubzylinder 107 und 108 oder dem Trägerkörper-Antrieb 118 liefert.
Soll ein Gerät von üblicher Bauart, das eine Dreipunkt-Kupplung aufweist, geschleppt werden, so wird das hintere Teil 146 der
Zugvorrichtung 52 durch Herausziehen des Verbindungsbolzens 152 entfernt, wie in Fig. 6 gezeigt. Das Vorderteil 154 verbleibt
in dem Kupplungsdistanzstück 43, während der zentrale Kupplungspunkt 44 und die linken und rechten Kupplungspunkte 46 und 48
für die Verbindung mit dem Gerät exponiert werden.
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Um den zentralen Kupplungspunkt 44 für die Verbindung mit dem oberen Verbindungspunkt des Gerätes zu exponieren, wird Druckflüssigkeit
für das Gestängeende des Stellgliedes 118 des Trägerbzw.
Gelenkkörpers 56 bereitgestellt. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, bedingt dies eine Vorwärtsbewegung der Lenker und damit ein
Kippen des unteren Endes des Kupplungsrahmens 42 nach vorwärts. Wie in Fig. 5 gezeigt, erlaubt diese Position dem im Sitz 24
sitzenden Fahrer, nach rückwärts zu schauen und über die Nut 144 im Kupplungsrahmen 42 zu der Spitze des zentralen Kupplungspunktes bzw. Aufhängehakens 44 hinauszusehen.
Der Fahrer kann die Höhe des zentralen Kupplungspunktes durch selektives Drücken der Kopfenden der linken und rechten Zylinder
107 und 108 einstellen, um den gesamten Kupplungsrahmen 42 durch die Bewegung der linken und rechten Hubarme 68 und 70 bzw. der
linken und rechten unteren Lenker 78 und 80 zu heben oder abzusenken.
Der Fahrer setzt dann den Schlepper 10 zurück, bis der zentrale Kupplungspunkt 44 transversal mit dem oberen Verbinder des Gerätes
in Linie ist. Dann steuert der Fahrer den Schlepper 10 derart, daß er sich ankoppelt. Dies bedingt transversale linke
oder rechte Bewegung der Kupplung 40, um den zentralen Kupplungspunkt 44 longitudinal und transversal auf den oberen Geräte-Verbinder
zu zentrieren. Zu diesem Zeitpunkt sind die linken und rechten (unteren) Kupplungspunkte 46 und 48 noch nicht im
Eingriff mit den beiden unteren Kupplungs- bzw. Verbindungsteilen des Gerätes.
Wird nun Druck auf das Ende des Trägerkörper-Antriebes 118 aus-
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geübt, so bewegen sich der linke und rechte untere Lenker 78 und 80 zurück und bewirken damit die Verbindung des zentralen
Kupplungspunktes bzw. -hakens 44 mit dem oberen Verbinder und heben das Gerät, bis die geräteseitigen Verbindungsteile sich
mit den linken und rechten Kupplungspunkten 46 und 48 verbinden. Es versteht sich, daß der zentrale Kupplungspunkt 44 so
ausgebildet ist, daß sich die Kupplungsteile des Gerätes immer mit dem linken und rechten Kupplungspunkt 46 und 48 verbinden,
sofern das Gerät in einer Ebene mit der Hinterachse 36 des Schleppers 10 ist. Sofern dies nicht der Fall ist, kann das
linke Verbindungsglied 72 durch Herauf- oder Herunterschrauben des einstellbaren Zwischengliedes 98 am Gewindebolzen 90 justiert
werden, was den relativen Abstand zwischen Hebearm und Lenker verändert, um diese Ebene zu erreichen. Sobald das Gerät
ordnungsgemäß verbunden bzw. eingehängt ist, werden die linke und rechte Klinke 47 und 49 eingeklinkt, um das Gerät zu
arretieren.
Festzuhalten ist, daß der Fahrer nur den Schlepper 10 zu bewegen
und die Kupplung 40 transversal in Linie mit dem oberen Verbinder zu bringen und die Feststellbremse zu betätigen braucht. Die
weitere Justierung für die endgültige Verbindungsposition kann durch die Betätigung des Schleppers 10 und insbesondere des
Trägerkörper-Antriebes 118 bewerkstelligt werden. Anschließend werden die Hubzylinder 107 und 108 betätigt, um das Gerät in
die Arbeitsstellung zu bringen. Der Fahrer bzw. Operator hat also dreidimensionale Kraft-Justierung in bezug auf die Kupplung
zur Verfügung.
Während der Arbeitsphase des Anbaugerätes ist die Abtastung der
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durch das Gerät geschaffenen Belastung eine relativ einfache Angelegenheit, da die Lenker 78 und 80 mit dem Trägerkörper
verbunden sind und damit der Druck im Trägerkörper-Antrieb proportional dem Zug bzw. der Belastung ist.
In Fig. 2 sind der linke und rechte Kupplungspunkt 46 und 48 so
ausgebildet, um ein Anbaugerät mit einem ersten vorbestimmten Abstand zwischen den unteren Verbindungsteilen zu ziehen. Gewünschtenfalls
können die linken und rechten Kupplungspunkte bzw. Aufhängehaken 46 und 48 durch Lösen von den Verbindungsbolzen
50 umgewechselt werden. Nach Wiedereinsatz zeigt sich, daß das Vertauschen der Kupplungsstücke die Möglichkeit gibt,
den Abstand zwischen den unteren Verbindungspunkten gegenüber der ursprünglichen Anordnung zu verringern. Dementsprechend
können zwei unterschiedliche Kategorien von Anbaugeräten unter Verwendung derselben Kupplung angebaut bzw. geschleppt werden.
Wenn das zu ziehende Gerät über eine Zugvorrichtung bzw. ein Zugeschirr gezogen werden soll, so wird der hintere Teil 146
der Zugvorrichtung 52 mit dem vorderen Teil 154 verbunden. Um die Verbindung herzustellen, wird der Schlepper 10 in die Nähe
des Gerätes zurückgesetzt, wobei der Trägerkörper-Antrieb 118
sich in ausgefahrener Position befindet, um die Zugvorrichtung 52 in ihre vorderste Position zu bringen. Da die vorderen Enden
der Lenker sich an vom vorderen Ende der Zugvorrichtung verschiedenen Zentren befinden, wie Fig. 6 zeigt, kann durch
Betätigung des Trägerkörper-Antriebes 118 die Zugvorrichtung
52 relativ zum Kupplungsrahmen 42 zur Verbindung mit dem Gerät bewegt werden. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, ist die Zugbzw.
Anhängekupplung 148 vom Sitz 24 aus infolge der Gabelbein-
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Form des Kupplungsrahmens 42 sichtbar. Damit ist eine genaue
Positionierung der Anhänge- bzw. Zugvorrichtung 52 möglich. Dabei erfolgt die longitudinale Positionierung wiederum durch den
Trägerkörper-Antrieb 118 und die transversale Positionierung durch die Betätigung des Schleppers 10. Ist die richtige Position
erreicht, läßt man den Stift bzw. Bolzen 150 in die Kupplung 148 fallen, um damit die Verbindung zwischen Gerät und
Schlepper 10 herzustellen.
Für Arbeiten, bei denen keine Auslenkung bzw. Bewegung der Kupplung 40 relativ zum Schlepper 10 erwünscht ist, werden der
linke und rechte Schwenkarm 172 und 174 so positioniert, daß sie in die Schwenkbolzen 176 eingreifen, indem sie in die Verriegelungsbohrungen
180 eingesetzt werden. Da die vorderen Enden des linken und rechten Schwenkarmes 172 und 174 um dieselbe
Achse schwenken wie der linke und rechte untere Lenker 78 und 80, und zwar unabhängig von der Bewegung des Trägerkörpers 56
bzw. des linken und rechten Hubarmes 68 und 70, findet dann keine transversale Bewegung der Kupplung 40 relativ zur Zentralachse
des Schleppers 10 statt.
Für Arbeiten, bei denen eine Schwenkung erwünscht ist, werden
der linke und rechte Schwenkarm 172 und 174 so positioniert,
daß die Schwenkzapfen 176 in die Schwenköffnungen 178 eingesetzt sind. In dieser Position ist ein begrenztes MaB an
Schwenkung möglich. Anzumerken ist noch, daß durch die kugelförmige Lagerung, die eine homokinetische Bewegung aller in
Fig. 7 gezeigten Gelenke erlaubt, der Kupplungsrahmen 42 sich immer parallel zur Hinterachse 36 bewegt. Entsprechend (vgl.
Fig. 5) halten der linken und rechte obere Lenker 122 und 126
- 23 -
030024/0845
- 23 -
in Verbindung mit dem mittleren Lenker 132 und dem schwenkbaren
Zwischenglied 136 die Kraftrichtung auf dem zentralen Kupplungspunkt 44 ständig parallel zu der Zentralachse des Schleppers
10, während der Kupplungsrahmen 42 sich parallel verschiebt
.
Während ein Ausschwenken beim Schleppen eines Gerätes oft erwünscht
ist, ist es notwendig, während des Transportes eines Gerätes, oder wenn der Schlepper 10 zwischen Feldern transportiert
wird, das Ausschwenken automatisch zu blockieren, sobald die Kupplung 40 sich in hochgestellter Position befindet,
wobei der linke und rechte Hubzylinder 107 und 108 sich in der voll eingezogenen Position befinden. Um dies zu ermöglichen,
sind ein linker und rechter Zapfen 182 und 184 an dem linken und rechten unteren Lenker 78 und 80 vorgesehen. Diese stoßen
an den linken und rechten Transport-Schwenkblock 186 und 188, während die Lenker hochgefahren werden. In der höchsten Position
der Lenker lagern sich der linke und rechte Zapfen 182 und gegen die Oberfläche des linken und rechten Transport-Schwenkblockes
186 und 188, um jede laterale Bewegung des Kupplungsrahmens 42 zu verhindern.
Weiterhin ist darauf zu verweisen (vgl. Fig. 5), daß der zentrale Kupplungspunkt 44 mit den linken und rechten oberen Lenkern
122 und 126 und dem Kupplungsrahmen 42 derart verbunden ist, daß alle Kräfte, welche durch Ziehen des Gerätes auf den
zentralen Kupplungspunkt 44 wirken, direkt auf den linken und rechten Rahmenteil 6 4 und 66 übertragen werden und nur sekundär
auf den Kupplungsrahmen 42.
- 24 -
Ö3002W0845
- 24 -
Unter Bezugnahme auf Fig. 7 sei noch erwähnt, daß infolge der Konvergenz der linken und rechten Lenker-Kraftlinien 162 und
164 auf die Hinterachse 36 hin das Gerät beim Wenden dem Schlepper 10 auf eine Weise folgt, als ob es von einer Kette
gezogen wäre, was sehr erwünscht ist.
Schließlich ist es bei der gezeigten Ausführungsform möglich, infolge der Justierung des Trägerkörpers bzw. Gelenkkörpers
56 durch den Antrieb 118 Korrekturen am oberen Kupplungspunkt
44 während des Arbeitsprozesses vorzunehmen, womit das vordere Ende des Gerätes, das geschleppt wird, gehoben oder abgesenkt
werden kann.
©30024/0845
Claims (1)
- PatentansprücheJ\ Fahrzeug mit Geräte-Schnellkuppler, insbesondere Schlepper mit Dreipunkt-Kupplung sowie ggf. Einfach-Anhängekupplung, mit am hinteren Fahrzeugteil vorhandenen Rahmenteilen, mit einem linken und rechten unteren Lenker, deren fahrzeugseitige Enden nahe der Rahmenteile schwenkbar befestigt sind und die geräteanbauseitig mit einem den oberen zentralen Kupplungspunkt tragenden Kupplungsrahmen verbunden sind, und mit einem linken und rechten Hubarm, die auf die unteren Lenker einwirken mittels mit der Hydraulikeinrichtung des Fahrzeuges verbundenen Hydraulikorganen sowie mit mindestens einem oberen zentralen Lenker, der ebenfalls mit dem Kupplungsrahmen verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der unteren Lenker (78, 80) nahe einer Kippachse (58) erfolgt, welche unterhalb der Ebene der Fahrzeughinterachse liegt, daß weiterhin die Hubarme (68, 70) am fahrzeugseitigen Ende an der Kippachse (58) schwenkbar befestigt sind und an ihrem anderen Ende über je ein linkes und rechtes, sich im wesentlichen vertikal erstrekkendes Verbindungsteil (72, 74) die Einwirkung auf die unteren Lenker (78, 80) vornehmen.2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der unteren Lenker (78, 80) an einem sich entlang der Kippachse (58) erstreckenden und diese beweglich umschließenden, vorzugsweise als Kniehebel ausgebildeten Trägerkörper (56) unterhalb der Kippachse (58) beweglich030024/0845 OWQWAL INSPECTEDDEERE & COMPANYEUROPEAN OFFICEerfolgt, und der Trägerkörper (56) mit einem seinerseits mit der Hydraulikeinrichtung des Fahrzeuges beaufschlagten Hydraulikorgan verbunden ist.3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile (72, 74) stangenförmig ausgebildet und längenverstellbar sind.4. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der unteren Lenker (78, 80) ein linker und rechter, etwa gleichsinnig verlaufender oberer Lenker (122, 1.26) mit dem Kupplungsrahmen (42) verbunden ist, deren fährzeugseitige Enden ebenfalls nahe der Rahmenteile schwenkbar befestigt sind.5. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden oberen Lenker (122, 126) in einem den Durchblick vom Fahrersitz aus zur ggf. anbringbaren Anhängekupplung (148) freigebenden Seitenabstand voneinander zum Kupplungsrahmen (42) laufen und vor diesem in ein sich seitlich parallel zu diesem erstreckenden und mit diesem drehbeweglich verbundenen Zentrallenkerteil (132) ebenfalls drehbeweglich münden.6. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsrahmen (42) durch entsprechende Formgebung und Einschnitte (z. B. 144) so ge-Ö30024/0845DEERE & COMPANYEUROPEAN OfFICEstaltet ist, daß zumindest ein Teil der Kupplungspunkte vom Fahrersitz aus sichtbar ist.Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Hubarme (68, 70), obere und untere Lenker (78, 80, 122, 126, 132) und Trägerkörper (56) außerhalb der imaginären Verbindungslinie von Kupplungspunkten bzw. Einhängehaken oder -laschen in Augenhöhe des Fahrers über dem Fahrersitz angebracht sind.8. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsrahmen (42) eine im wesentlichen die drei Kupplungspunkte verbindende gabel- oder jochartige Form aufweist.Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einfach-Anhängekupplung (148) an einer Verbindungsstange (52) angebracht ist, die ihrerseits fahrzeugseitig mit dem Trägerkörper (56) unterhalb der Achse (58) beweglich verbunden ist.10. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen zum Kupplungsrahmen gehörigen Abstandhalter mit einer öffnung, welche eine Einfach-Anhängekupplung (148) führt, die am vorderen schlepperseitigen Ende einer Verbindungsstange (52) angebracht ist, die ihrer-- 4 Ö30024/0845DEERE & COMPANYEUROPEAN OFFICEseits fahrzeugseitig - vorzugsweise homokinetisch - beweglich mit dem Trägerkörper (56) verbunden ist.11. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Lenker (78, 80) durch Wahl eines größeren Seitenabstandes am Kupplungsrahmen (42) und eines kleineren Seitenabstandes am Trägerkörper (56) schräg zueinander verlaufen, derart, daß sich ihre verlängerten Kraftlinien (162, 164) etwa in Höhe der Fahrzeughinterachse schneiden.12. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Lenker links und rechts eine einrastbare Halteeinrichtung aufweisen, die das Ausschwenken des Kupplungsrahmens unterbindet.13. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Lenker (78, 80) unterhalb und die oberen Lenker (122, 126) oberhalb der Kippachse (58) mit dem Trägerkörper (56) verbunden sind.14. Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung homokinetisch erfolgt, vorzugsweise mittels Kugelgelenken.D30024/0865DEERE & COMPANYEUROPEAN OFFICE15. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem Kupplungsrahmen und den unteren Lenkern (78, 80) sowie dem Zentrallenkerteil (132) homokinetisch erfolgt, vorzugsweise mittels Kugelgelenken.16. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Lenker (78, 80) gegenüber ihrer Anlenkstelle am Fahrzeug in und entgegengesetzt zur Längsachse horizontal verstellbar angeordnet sind.17. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß "der Schnittpunkt (166) bei einem Schlepper mit Knicklenkung in einem Bereich liegt, der in einem Abstand von 3/4 des Abstandes zwischen den Achsen (36, 20) der Laufräder vor der hinteren Achse (36) liegt.18. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnittpunkt (166) in einem Bereich liegt, der in einem Abstand von der Hälfte des Abstandes zwischen den Achsen (36, 20) vor der hinteren Achse (36) liegt.19. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die rechte und linke Kraftlinie konvergierend in den Kraftfahrzeugkörper erstrecken030024/0845DEERE & COMPANYEUROPEAN OFFICEund sich in etwa kurz vor oder auf der hinteren Achse (36) schneiden.20. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die rechte und linke Kraftlinie in einem Bereich schneiden, der im proportionalen Verhältnis zum Radschlupf steht, wobei bei größerem Radschlupf der Schnittpunkt (166) mehr vor die hintere Achse wandert.21. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnittpunkt (166) zwischen der Gelenkvorrichtung (Gelenk 16) der Knicklenkung und der hinteren Achse (36) liegt.- 7 03002^/0845
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| IT7951042A0 (it) | 1979-12-10 |
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