DE2948209A1 - Ortsfeste oder verfahrbare bootshelling - Google Patents
Ortsfeste oder verfahrbare bootshellingInfo
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Description
- 4 -Ortsfeste oder verfahrbare Bootshelling
Die Erfindung betrifft eine ortsfeste oder verfahr bare Bootshelling mit einem mit Abstützmitteln für ein Boot ausgestatteten Rahmenwerk, das aus einer im wesentlichen horizontalen
Ruhelage in eine Schräglage schwenkbar ist, in der das Boot vom Rahmenwerk zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser auf das
Rahmenwerk aufgenonunen wird.
Solche Bootshellingen, und zwar im wesentlichen die verfahrbaren,
werden in großem Umfang für den Transport von Booten hinter Motorfahrzeugen benutzt, als welche sie auch unter der Bezeichnung "Slip-Wagen" bekannt sind. Bei diesen "Helling-Lastanhängern" oder "Slip-Wagen" ist die Deichsel, die mit dem Zughaken des Motorfahrzeugs verbunden werden kann, gelenkig mit
einer Stelle des Rahmenswerks verbunden, die sich in einigem Abstand hinter dem vorderen Ende des Rahmenwerks befindet.
Das vordere Ende des Rahmenswerks kann sich dadurch, wenn die Helling schräg gestellt wird, in Bezug auf die Deichsel nach
oben hin bewegen, und diese Verschwenkung kann z. B. mittels einer Gewindespindel gesteuert werden. Die Neigung, in die das
Rahmenwerk gebracht werden kann, ist verhältnismäßig gering, weil der Lastanhänger im allgemeinen mit dem Zugfahrzeug verbunden bleiben muß, um seine Stabilität zu garantieren, wenn das
Boot über das Hinterende der Helling zu Wasser gelassen wird. Die Deichsel darf dabei keinen zu großen Winkel mit der Horizontalen bilden, weil dadurch Kupplung und Zughaken eine zu
starke Belastung erhalten würden.
Ein derartiger Slip-Wagen ist dann auch nur brauchbar, wenn für das Zuwasserlassen oder Aufnehmen des Bootes ein Ufer
zur Verfügung steht, das sich sanft zum Wasser hin neigt, und zwar unter einem Winkel, dessen Größe nur in relativ engen
Grenzen schwanken kann. Bei einer zu scfarwcbsn Neigung der Uferböschung wird das Motorfahrzeug zu weit in das Wasser hineinfahren müssen, damit am Helling-Hinterende ausreichende Wassertiefe für das Boot zur Verfügung steht, während bei einer
;rf(igung steht* w
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zu starken Böschungsneigung ein Motorfahrzeug mit einem sehr großen Gewicht zur Verfügung stehen muß.
Bei einem derartigen Helling-Lastanhänger wird das Rahmenwerk um den Stützpunkt gekippt, wo sich die Achse mit den Rädern
befindet. Steht diese Achse auf dem Ufer, so ist ein sehr langes Rahmenwerk erforderlich, das dann sehr stabil ausgebildet sein
muß, damit es die hohen Biegebelastungen erträgt, wenn das Boot über sein Hinterende zu Wasser gelassen wird.
Zur Überwindung der vorstehend genannten Nachteile liegt der Erfindung deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Bootshelling,
ortsfest oder verfahrbar, zu schaffen, die relativ leicht gebaut sein kann und bei der für das Zuwasserlassen oder das
Aufnehmen des Bootes der Niveauunterschied zwischen dem Standort der Helling und dem Wasserspiegel als auch der Uferböschungswinkel
eine wesentlich geringere Rolle spielen als bisher.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Rahmenwerk der Bootshelling eingangs kurz beschriebener Art um eine Achse frei
schwenkbar ist und wenigstens einen in Rahmenlängsrichtung ausschiebbaren Rahmenteil aufweist, der im Bereich seines vom
Rahmenwerk abgewandten Endes mit Befestigungsmitteln für wenigstens einen Schwimmkörper ausgestattet ist, dessen Auftriebskraft
wenigstens gleich der am Ende des Rahmenwerkes maximal auftretenden Last ist, und daß Mittel vorgesehen sind,
um die Auftriebskraft des Schwimmkörpers für das Versenken des Endes des Rahmenteils unter die Wasseroberfläche während
des Zuwasserlassens oder Aufnehmens des Bootes zu regeln.
Es wird durch diese Maßnahme erreicht, daß das Rahmenwerk wie ein Träger wirkt, der etwa bei seinen Enden unterstützt
ist, wenn ein Boot zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser aufgenommen wird. Dadurch können die am Rahmen zur Wirkung
kommenden Biegekräfte relativ gering gehalten werden, wodurch das Rahmenwerk leicht konstruiert werden kann.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung erhält die Bootshelling dadurch,
daß das Boot auf einen Wagen gesetzt wird, der über das Rahmenwerk und den ausschiebbaren Rahmenteil verfahrbar ist. Dadurch
läßt sich erreichen, daß ohne großen Kraftaufwand das Boot gegenüber der Helling leicht verschoben werden kann, so daß man
durch allmähliche Verlagerung des BootsSchwerpunktes gegenüber
der Schwenkachse der Helling das Rahmenwerk sehr leicht schwenken kann.
Bei einem Bootsanhänger ist es z. B. erwünscht, daß die Deichsel
mit der Kupplung mit einer bestimmten Kraft auf dem Zughaken aufliegt, so daß das Boot während des Transportes an einer bestimmten Stelle auf dem Rahmenwerk angeordnet sein und in dieser
Lage festgesetzt sein muß. Wenn nun die ausschiebbaren Rahmenteile aus dem Rahmenwerk nach hinten ausgezogen werden, kann
deren Gewicht dafür Sorge tragen, daß das Rahmenwerk sich bereits um die Schwenkachse zu drehen beginnt, ehe der ausschiebbare
Teil völlig ausgeschoben ist.Dieser Erscheinung kann mn dadurch
begegnen, daß der Wagen, auf dem das Boot ruht, etwas nach vorn hin in Richtung zur Zughakenkupplung verschoben wird, so daß
dadurch das Gleichgewicht über den Rädern des Bootsanhänger·
erhalten bleibt. Nachdem dann der ausschiebbare Rahmenteil vollständig ausgeschoben und blockiert worden ist, kann der
Wagen mit dem darauf befindlichen Boot in die Richtung zu« ausschiebbaren Teil hin verschoben werden, so daß das gesamte Rahmenwerk sich allmählich so weit verschwenkt, daß der am freien
Ende des ausschiebbaren Rahmenteils sitzende Schwimmkörper auf der Wasserfläche zu liegen kommt, in die das Boot abgelassen werden soll. Nachfolgend bringt man den Wagen mit den
Boot bis dicht an das Ende des ausgeschobenen Rahmenteils und verringert dann allmählich die Schwimmfähgikeit des Schwimmkörpers, so daß das" Ende des Rahmenwerks unter die Wasseroberfläche sinkt und das Boot vom Wagen freikommt. Schließlich
löst man die Verbindung zwischen dem Boot und dem oberen Ende des Wagens, so daß das Boot dann völlig vom Wagen freikommt und auf dem Wasser schwimmt.
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Ein wesentlicher Vorteil der Verwendung eines Wagens, auf dem sich das Boot befindet, ist der, daß das Boot nicht über Rollen
versetzt zu werden braucht, die mit beträchtlichen Belastungen am Bootsrumpf einwirken können, weil die Form des Rumpfes über
seine Länge sich erheblich verändert, so daß Rollen, die zuerst an unter einem spitzen Winkel zueinander verlaufenden Wänden
anliegen, beim Verschieben des Bootsrumpfes gegenüber den Rollen an Wandbereichen zu liegen kommen, die einen stumpfen Winkel
miteinander bilden. Dadurch können bei der Relativverschiebung von Boot und Helling ganz erhebliche Belastungen an den Wänden
des Rumpfes und auch auf die gesamte Rumpfkonstruktion zur Auswirkung
kommen, die auch zu Schäden führen können. Dies wird mit der beschriebenen Ausführungsform verhindert, da das Boot
an Stellen unterstützt werden kann, die am besten dafür geeignet sind und im voraus ausgesucht werden können. Vorzugsweise
wählt man für die Unterstützung solche Stellen, bei denen sich Im Bootsrumpf Spanten befinden.
Gemäß einer weiteren verteilhaften Ausgestaltung ist der Wagen
über das Rahmenwerk mittels wenigstens vier paarweise angeordneten
Laufrollen verfahrbar, die mit Flanschen oder Spurkränzen ausgestattet sind, um den Wagen gegenüber dem Rahmenwerk auch
in Querrichtung zu führen, während ferner Organe vorgesehen sind, die vom Wagen abwärts und unter die als Laufschienen
verwendeten Rahmenholme ragen, so daß sich der Wagen auch nicht nach oben vom Rahmenwerk und dem ausschiebbaren Rahmenteil
abheben kann, wenn Kippkräfte auftreten.
Die Organe, die den Wagen in vertikaler Richtung halten, können bei den Laufrollen angeordnet sein. Es ist aber auch möglich,
auf jeder Seite des Wagens nur ein einziges derartiges Organ vorzusehen, das sich dann etwa in der Längsmitte zwischen
den zwei Rollen auf jeder Seite befindet. Die Kippkräfte können vor allem in der tibergangsphase zwischen dem Absetzen
oder Aufnehmen des Bootes auf den Wagen und dem Schwimmzustand auftreten.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden zwei Schwimmkörper vorgesehen, die symmetrisch zu beiden Seiten am Ende des ausschiebbaren
Rahmenteils des Rahmenwerks befestigt werden können. Man erzielt damit eine gewisse Unterstützung der Querstabilität
der Helling auch an dem auf dem Wasser schwimmenden Ende des Rahmenwerks.
Ferner wird die Möglichkeit verringert, daß das Boot mit dem Schwimmkörper in Berührung kommt, wenn es zu Wasser gelassen
oder aus dem Wasser aufgenommen wird.
Als Schwimmkörper eignen sich besonders aufblasbare Luftsäcke. Das Aufblasen kann z. B. mittels einer Luftpumpe erfolgen,
die über das elektrische System des Motorfahrzeugs antreibbar ist, während es auch möglich ist, die Abgase des Motorfahrzeugs
oder sonstige, in Druckflaschen mitgeführte Gase, zum Aufblasen zu verwenden. Es ist auch denkbar, tankartige, formfeste
Schwimmkörper zu verwenden und sie für das Absenken beispielsweise zu fluten und das Wasser für das Anheben dann
wieder mit Druckluft daraus zu verdrängen.
Bei der Benutzung von aufblasbaren Luftsäcken kann jeder Luftsack auf der Oberseite jedes horizontalen Rahmens festgesetzt
werden, welcher mittels einer oder mehrerer ösen auf eine Stange geschoben werden kann, die seitlich vom Ende des ausschiebbaren
Rahmenteils abragt. Auf diese Weise können die Luftsäcke leicht auf dem Rahmenwerk angeordnet und nach der
Benutzung vor allem während des Transports bei einer fahrbaren Helling wieder entfernt werden. Ein weiterer Vorteil dieser
Befestigungsart ist darin zu sehen, daß der Luftsack sich stets in die günstigste Lage in Bezug zur Wasseroberfläche
drehen kann, unabhängig davon, welchen Winkel das Rahmenwerk mit der Wasseroberfläche einschließt. Die seitlich abragenden
Stangen können fest aber auch gelenkig mit dem ausschiebbaren Rahmenteil verbunden sein, so daß sich während des Fahrbetriebs
der Helling kein Nachteil ergibt.
Das Rahmenwerk kann bei einer bevorzugten Ausführungsform
in seinen Längsholmen aus U-Profilen bestehen, deren Flansche
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aufeinander zu gerichtet sind, wobei wenigstens je einer der einander gegenüberstehenden Flansche miteinander durch Querstege
miteinander verbunden sind, während Teile des ausschiebbaren
Rahmenteils im Hohlraum der beiden U-Profile Aufnahme finden. Dadurch wird eine stabile und wenig Bauhöhe einnehmende
Konstruktion erzielt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung besteht der ausschiebbare Rahmenteil aus in Längsrichtung verlaufenden Kastenprofilen,
die mittels Querstreben miteinander verbunden sind, die vorteilhaft in einem derartigen Abstand, in Längsrichtung des
Rahmenteils gesehen, voneinander angeordnet sind, daß sie die Sprossen einer Leiter bilden. Auch dae hintere Ende des
Rahmenwerks kann derartige Sprossen besitzen, so daß bei geneigtem Rahmenwerk das zwischen Ufer und Wasser befindliche Ende
dadurch begehbar wird.
Obgleich im vorangehenden Teil überwiegend von der Ausgestaltung
der Bootshelling in Form eines Slip-Wagens oder Boots-Transportanhängers
die Rede ist, der von einem Motorfahrzeug gezogen werden kann, kann die Bootshelling auch ohne Radsatz verwendet
werden. Die Gelenkachse des Rahmenwerks wird dann mittels einer Stützkonstruktion fest mit dem Untergrund verbunden. Eine derartige
Verwendungsmöglichkeit ist für Bootsbesitzer dann wichtig, wenn sie zwar über einen am Wasser liegenden Grund
verfügen, jedoch keinen Bootssteg bauen dürfen oder ihr Boot auch nicht einmal an einer Boje festmachen dürfen. Die erfindungsgemäße
Helling kann dann auf dem eigenen Grund angeordnet werden, so daß das Boot leicht von dort zu Wasser gelassen und
nach dem Gebrauch wieder aufgenommen und ans Ufer transportiert werden kann.
Eine derartige Verwendungsmöglichkeit bietet sich auch für Werften an, wobei die erfindungsgemäße Helling dazu benutzt
werden kann, Boote zu Wasser zu lassen oder für Reparaturen und Pflege aus dem Wasser aufzunehmen. Es ist damit möglich,
eine Werft an einem weniger breiten Fahrwasser anzuordnen, weil nur während kurzer Zeit ein Teil des Fahrwassers blockiert
wird, nämlich dann, wenn ein Boot gerade zu Nasser gelassen
oder aus dem Wasser aufgenommen wird, weil es in dieser Phase quer zum Fahrwasser steht. Bei einer solchen Werft kann der
Wagen, der dazu verwendet wird, das Boot aus dem Wasser aufzunehmen, derart ausgebildet sein, daß er von der Helling weg
auf das feste Ufer fahren kann, so daß das Boot während der Reparatur oder der Lagerung auf demselben Wagen verbleibt.
Eine einzige Helling, die dann zu ihrer Längsrichtung parallel versetzt wird, läßt sich somit für eine große Anzahl von Booten
verwenden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispiels in ihren Einzelheiten und
vorteilhaften Ausgestaltungen näher erläutert. Es zeigern
Fig. 1 eine Seitenansicht einer als Bootstransportwagen,
oder Slip-Wagen gestalteten Bootshelling in einer Stellung, bei der der ausschiebbare Rahmenteil aus den
Rahmenwerk ausgeschoben ist und mit Schwimmkörpern auf einer Wasseroberfläche ruht, während das Boot auf de«
Rahmenwerk festgezurrt ist;
Fig. 2 den Bootstransportwagen aus Fig. 1 bei Horizontalstellung des Rahmenwerks mit etwas ausgeschobenen
ausschiebbaren Rahmenteil und ohne Boot;
Rahmenteil und darauf verfahrbarem Wagen ohne die das
Boot halternden Stutzen;
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Rahmenwerk gemäß Linie IV-IV
in Fig. 2;
Fig. 5 eine Ansicht auf das Ende des ausschiebbaren Rahmenteil*
mit seitlich angesetzten Schwimmkörpern; und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Rahmens mit darauf angeordnetem Luftsack als Schwimmkörper schräg von
unten.
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Die in einer Ausführung als Bootstransportkörper in der Zeichnung dargestellte Helling umfaßt ein Chassis 1, das mit einem Laufradsatz
2 am Boden steht und an seinem Vorderende von einem Spornhilf srad 3 nahe der Kupplung 4, mit der es mit einem Motorfahrzeug
verbunden werden kann, abgestützt ist. Das Chassis 1 weist an seinem Hinterende eine Gelenkachse 5 auf, die zur gelenkigen
Unterstützung eines Rahmenwerks 6 dient, welches mit einem ausschiebbaren
Rahmenteil 7 versehen ist. über das Rahmenwerk 6 und den ausschiebbaren Rahmenteil 7 kann ein Wagen 8 in Längsrichtung
verfahren werden, auf dem mittels Stützen 9 ein Boot 10 abgestützt wird. Am freien Ende des ausschiebbaren Rahmenteils
7 sind Schwimmkörper 11 befestigbar, wie dies in der Fig. 1 dargestellt ist.
Aus den Figuren 3 und 4 wird besonders die Konstruktion des Rahmenwerke 6 aus U-Profilen 12 deutlich. Die als Längsholme
dienenden U-Profile 12 sind an ihrem Vorderende mittels eines
quer liegenden, versteifenden Profils 13 und ferner über ihre
gesamte Länge im Abstand durch Stege 14 miteinander verbunden.
An der Stelle, an der sich die Gelenkachse 5 befindet, ist der Steg besondere schwer ausgebildet und mit Ösen 15 zur Aufnahme
der Gelenkachse 5 versehen, was aus der Fig. 2 deutlich wird.
Innerhalb der U-Profile 12 des Rahmenwerke 6 liegt der ausschiebbare
Rahmenteil 7, der aus zwei in Längsrichtung verlaufenden Kastenprofilen 16 zusammengesetzt ist, die mittels
Querstreben 17 miteinander verbunden sind. Wie Fig. 3 erkennen läßt, können diese Streben 17 mit solchem Abstand angeordnet
werden, daß sie die Sprossen für eine Leiter bilden. An dem hinteren, aus dem Rahmenwerk 6 herausragenden Ende der Kastenprofile
16 sind diese mittels eines Profilträgers 18 miteinander verbunden, von dem in seiner Verlängerung und somit quer
zum ausschiebbaren Rahmenteil 7 Stangen 19 abragen. Auf diese
Stangen 19 können ösen 20 aufgeschoben werden, die an einem Rahmen 21 sitzen, auf dem ein als Luftsack 22 ausgebildeter
Schwimmkörper mittels eines Netzes 23 gehaltert wird. Zum
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Festlegen des Schwimmkörperrahmens 21 auf der Stange 19 kann
diese an ihrem freien Ende ein Gewinde tragen, auf das eine Mutter 24 aufgeschraubt wird, nachdem die ösen 20 auf die Stange
19 aufgesteckt sind.
Der ausschiebbare Rahmenteil kann in bestimmten Stellungen in Längsrichtung gegenüber dem Rahmenwerk 6 festgelegt werden,
z. B. mittels Steckstiften. Ferner sind Anschläge vorgesehen,
um zu verhindern, daß der ausschiebbare Rahmenteil 7 aus dem Rahmenwerk 6 vollständig herausgezogen wird, so daß dafür Sorge
getragen ist, daß zwischen ausschiebbarem Rahmenteil 7 und
Rahmenwerk 6 stets eine hinreichende, die beim Ablassen oder Aufnehmen des Bootes entstehenden Biegekräfte übertragende
überlappungslänge vorhanden ist.
Aus den Figuren 2 bis 4 wird die Konstruktion des Wagens 8 deutlich, der aus zwei in Längsrichtung Jer Holme 12 des
Rahmenwerks verlaufenden Kastenprofilen 26 besteht, die an ihren Enden durch Profile 27 miteinander Verbunden sind. Von
den Kostenprofilen 26 ragen nach vorn über die Deichsel 1
Profile 28 ab, die miteinander durch Querstreben 29 verbunden sein können und die an ihren von den Kastenprofilen 26 entfernten Enden aufeinander zu laufen können und dort mit einer
Stütze 30 verbunden sind. Die Stütze kann eine an sich bekannte, ausschiebbare Konstruktion aufweisen, so daß eine an
ihrem Oberende angeordnete, V-förmige Bugstütze 31 auf eine für das jeweilige Boot erwünschte Höhe eingestellt werden kann.
Die Stütze 30 ist ferner mit einer use 32 ausgestattet, an der ein Boot in üblicher Weise festgezurrt werden kann. Es
versteht sich, daß der Ort der Stütze 30 in Längsrichtung des Wagens 8 dadurch an die Länge eines Bootes angepaßt werden
kann, daß die Profile 28 mehr oder weniger weit aus den Profilen 26 herausgezogen werden können. Nach einer einmaligen
Einstellung auf das mit dem Boot-Transportwagen zu transportierende Boot können die Profile 28 gegenüber den Kastenprofilen 26 auf eine im einzelnen nicht dargestellte, an eich
bekannte Weise festgesetzt werden.
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Jeder der Kastenprofilholme 26 des Wagens 8 ist nahe den Holmenden
mit zwei Achsen 33 versehen, auf die je eine Laufrolle 34 aufgesetzt sind. Mittels der Laufrollen 34 kann der Wagen über
das Rahmenwerk 6 und den ausschiebbaren Rahmenteil 7 verfahren werden. Um zu verhindern, daß sich der Wagen 8 vom Rahmenwerk
6 oder dem ausschiebbaren Rahmenteil 7 abhebt, sind seitlich am Wagen senkrecht nach unten abstehende Stützen 35 angebracht,
die sich bis unter die U-Profile 12 erstrecken und nahe dem unteren Ende eine unter die U-Profile ragende Achse 36 tragen,
auf der eine Halterolle 37 läuft. In Fig. 4 ist der Deutlichkeit halber nur eine dieser Stützen 35 dargestellt. Es versteht sich
aber, daß derartige Stützen am Vorder- und Hinterende des Wagens angeordnet sein können, daß es aber auch möglich ist, auf jeder
Seite des Wagens nur eine derartige Stütze 35 anzubringen, die dann, wie es die Fig. 3 verdeutlicht, etwa in der Mitte
zwischen den Laufrollen 34 angeordnet ist.
Die Längsversetzung des Wagens auf dem Rahmenwerk 6 und im ausschiebbaren
Rahmenteil 7 erfolgt mittels einer handbetätigten Winde 38, von der ein Seil 39 über eine Umlenkrolle 4o läuft,
die auf dem Querprofil 13 des Rahmenwerks 6 angeordnet ist, und von dort zum Befestigungspunkt 41 am vorderen Querträger
27 des Wagens 8.
Schließlich ist das Chassis 1 am vorderen Deichselende noch mit einer versetzbaren Unterstützung 42 versehen, so daß
während dee Transportes die Stütze 30 oder der Bug des Bootes
10 noch unmittelbar mit dem Chassis 1 verbunden werden können.
Die Benutzung der erfindungsgemäßen Helling läuft nun folgendermaßen
ab. Nachdem das auf dem Radsatz 2 stehende Chassis 1 vom Motorfahrzeug an eine bestimmte Stelle am Ufer gefahren ist,
wird das Spornhilfsrad 3 herabgelassen, so daß bei der nachfolgenden
Manipulation auf den Zughaken des Fahrzeugs keine zu starken Abwäxtekräfte einwirken können.
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Nachdem die Verbindung zwischen dem Boot 10 und der Stutze
sowie der Stütze 42 gelöst ist, wird der ausschiebbare Rahmenteil 7 aus dem Rahmenwerk 6 herausgezogen. Die Schwimmkörper 11 werden
auf den Stangen 19 befestigt.
Durch das Herausziehen des ausschiebbaren Rahmenteils 7 wird das zuvor für den Transport eingestellte Gleichgewicht bezüglich
der Schwenkachse 5 gestört, so daß die Gefahr besteht, daß die Helling in Fig. 2 im Uhrzeigersinn schwenkt. Um dies zu verhindern kann mittels der Winde 38 der Wagen 8 etwas weiter über
die Deichsel gezogen werden, so daß sich die Helling auf dem Spornhilfsrad 3 abstützt.
In der ausgeBehobenen Stellung wird der ausschiebbare Rahmenteil 7 gegenüber dem Rahmenwerk 6 mit den Steckstiften fixiert,
und nun kann das Chassis näher an da· Wasser herangefahren werden. Durch Abwickeln des Seils 39 von der Winde 38 kann der
Wagen dann langsam auf dem Rahmenwerk nach hinten verschoben werden, bis das Rahmenwerk sich um die Gelenkachse 5 verschwenkt,
so daß die Schwimmkörper 11 auf der Wasseroberfläche aufsetzen, wie dies in der Fig. 1 gezeigt ist. Anschließend läßt man am
Seil den Wagen 8 über das Rahmenwerk 6 und den ausschiebbaren Rahmenteil 7 abwärts rollen, bis das Boot 10 mit seinem Achtersteven in das Wasser eintaucht und nun zu schwimmen beginnt.
Es wird nun die Auftriebskraft der Schwimmkörper 11 verringert, wodurch das Rahmenwerk noch etwas weiter kippt und das freie
Ende des ausschiebbaren Rahmenteils 7 vom Boot weg schwenkt, bis das Boot vollständig frei auf dem Wasser zu liegen kommt.
Dann kann die Verbindung zwischen dem Boot und der Stütze 30 gelöst werden.
Nachdem das Boot weggefahren ist, wird der leere Wagen 8 über
die Winde 38 wieder auf das Rahmenwerk 6 zurückgezogen, der ausschiebbare Rahmenteil 7 wird in das Rahmenwerk 6 eingeschoben, die Schwimmkörper 11 werden entfernt, und es ist damit
der Zustand der fahrbaren Helling gemäß Fig. 2 hergestellt.
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Um das Boot vom Wasser wieder aufzunehmen, geht man in umgekehrter Weise vor. Man macht also zunächst die Auftriebskraft der Schwimmkörper 11 klein, um den Wagen 8 so weit wie
möglich mit der Stütze 30 dem Bug des Bootes nähern zu können. Ist dann die Verbindung zwischen Wagen und Boot hergestellt,
so wird die Auftriebskraft der Schwimmkörper 11 erhöht, womit dann das Boot wenigstens mit seinem Vorderteil aus dem Wasser
herausgehoben wird.
Wie bereits gesagt, kann, wenn die Schwimmkörper 11 so ausgebildet sind, wie in Fig. 6 dargestellt, deren Auftriebskraft
durch Einpumpen von Luft in die Luftsäcke 22 erhalten werden, während ihr Schwimmvermögen vermindert wird, wenn Luft abgelassen wird. Wenn die Luftsäcke mit Schläuchen verbunden sind,
die zu einer am Motorfahrzeug angeordneten Luftpumpe oder auch zum Auspuff des Motorfahrzeugs laufen, dann kann vom Ufer aus
die Auftriebskraft der Luftsäcke beispielsweise über ein Regelventil oder einen Dreiwegehahn angepaßt werden.
Die Gelenkachse kann, wie bereits an früherer Stelle erwähnt,
auch auf einer festen Unterstützung am Ufer angeordnet sein, wobei dann Vorkehrungen getroffen werden müssen, um das
Vorderende des Rahmenwerks 6 in einer annähernd horizontalen Lage abzustutzen. Wenn keine Teile über das Ufer hinausragen
dürfen, wenn sich das Boot auf der Helling befindet, dann kann die Gelenkachse 5 ggfs. auf einem etwa horizontal verschiebbaren Schlitten angeordnet werden. Die Verschiebung des Schlittens kann dann mittels einer Winde und einer etwas schrägen
Anordnung des Schlittens erfolgen, wie dies für die Versetzung des Wagens selbst beschrieben ist.
Wenn auf dem Ufer genügend Platz zur Verfügung steht, kann ein ausschiebbarer Rahmenteil 7 großer Länge verwendet werden,
der verschiebbar durch ein kurzes Rahmenwerk 6 auf derartige Weise unterstützt wird, daß der Wagen 8 immer durch den ausschiebbaren Rahmenteil 7 unterstützt wird. Das landeinwärts
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gerichtete Ende des ausschiebbaren Rahmenteils kann mit Rädern
versehen sein, die sich auf der Erde abstützen, solange das andere Ende des ausschiebbaren Rahmenteils nicht abwärts zum
Wasser hin geschwenkt ist. Eine Längsversetzung der Gelenkachse des unterstützenden Rahmenwerks wird dann im allgemeinen nicht
erforderlich sein. Es versteht sich außerdem,daß auch zum Verschieben des ausschiebbaren Rahmenteils 7 gegenüber dem
Rahmenwerk 6 mechanische Mittel angebracht werden können. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Vorrichtung
ziemlich schwer ausgebildet wird, z. B. für Anwendungen auf einer Schiffswerft.
Über die bereits genannten Variationen hinaus ist es denkbar,
den ausschiebbaren Rahmenteil nochmals in zwei Teile zu unterteilen, und eine teleskopische Konstruktion zu schaffen, um
auf diese Weise noch größere horizontale und/oder vertikale Differenzen überbrücken zu können.
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L e e r s e i t e
Claims (10)
1. Ortsfeste oder verfahrbare Bootshelling mit einem mit Abstutzmitteln für ein Boot ausgestatteten Rahmenwerk,
das aus einer im wesentlichen horizontalen Ruhelage in eine Schräglage schwenkbar ist, in der das Boot vom Rahmenwerk
zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser auf das Rahmenwerk aufgenommen wird , dadurch gekennzeichnet, daß das um eine Achse
(5) frei schwenkbare Rahmenwerk (6) wenigstens einen in Rahmenlängsrichtung ausschiebbaren Rahmenteil (7) aufweist, der
im Bereich seines vom Rahmenwerk (6) abgewandten Endes mit Befestigungsmitteln (19) für wenigstens einen Schwimmkörper (11)
ausgestattet ist, dessen Auftriebskraft wenigstens gleich der
am Ende des ausschiebbaren Rahmensteils (7) maximal auftretenden Last ist, und daß Mittel vorgesehen sind, um die Auftriebskraft
des Schwimmkörpers (11) für das Versenken des Endes des ausschiebbaren
Rahmensteils (7) unter die Wasseroberfläche während des Zuwasserlassens oder Aufnehmens des Bootes (10) zu regeln.
2. Bootshelling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein das Boot (10) abstützender Wagen (8) über
das Rahmenwerk (6) und den ausschiebbaren Rahmenteil (7) verfahrbar ist.
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3. Bootshelling nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (8) auf dem Rahmenwerk (6) und dem
ausschiebbaren Rahmenteil (7) mittels wenigstens zweier Laufrollenpaare (34) verfahrbar ist/ die Leitkränze für die Führung
des Wagens (8) auf dem Rahmenwerk (6) in Querrichtung aufweisen, und daß am Wagen (8) Organe (35,36,37) angebracht sind, die
unter das Rahmenwerk (6) und den ausschiebbaren Rahmenteil (7) greifen.
4. Bootshelling nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß je ein Schwimmkörper (11) zu beiden
Seiten des ausschiebbaren Rahmenteils (7) angebracht ist.
5. Bootshelling nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwimmkörper (11) aufblasbare Luftsäcke (22) aufweisen.
6. Bootshelling nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Luftsack (22) auf der Oberseite eines Rahmens
(21) befestigbar ist, der Steckösen (20) aufweist, die auf seitwärts vom ausschiebbaren Rahmenteil (7) abragende Stangen
(19) aufschiebbar sind.
7. Bootshelling nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftdruck der aufblasbaren Luftsäcke (22) über
einen Dreiwegehahn regelbar ist und über ein zentrales Regelventil gleichgehalten wird.
8. Bootshelling nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenwerk (6) aus zwei
U-Profilholmen (12) besteht, deren Flansche aufeinander zu gerichtet sind, von denen wenigstens zwei einander gegenüberstehend Flansche miteinander durch Stege (14) verbunden sind,
und daß ein Abschnitt des ausschiebbaren Rahmenteils (7) innerhalb der U-Profilholme (12) gleitend aufgenommen ist.
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9. Bootshelling nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschiebbare Rahmenteil (7) zwei in Längsrichtung
verlaufende Kastenprofile (16) aufweist, die mittels
Querstreben (17) miteinander verbunden sind, deren gegenseitiger Abstand dem Sprossenabstand einer Leiter entspricht, und daß
das dem ausschiebbaren Rahmenteil (7) zugewandte Ende des Rahmenwerks (6) Leitersprossen aufweist.
10. Bootshelling nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschiebbare Rahmenteil
(7) eine derartige Länge aufweist und derart ausgebildet ist, daß der Wagen (8) über seine gesamte Verschiebungsstrecke
auf dem ausschiebbaren B&hmenteil (7) läuft, der in einem kurzen,
mit der Schwenkachse versehenen Rahmenwerk (6) vorgesehen ist, und daß das dem Pefestigungsende für die Schwimmkörper abgewandte
Ende des verschiebbaren Rahmenteils mit Rädern ausgestattet ist.
030041 /0543
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