DE2832329C2 - Verfahren zum Filetieren von Fischen - Google Patents
Verfahren zum Filetieren von FischenInfo
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- A22—BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
- A22C—PROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
- A22C25/00—Processing fish ; Curing of fish; Stunning of fish by electric current; Investigating fish by optical means
- A22C25/16—Removing fish-bones; Filleting fish
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Filetieren von ungeköpften oder mit Kragenknochen versehenen,
Schwanz voraus geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten, Rückenfiletierschnitten und
Rippenschnitten sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Durch die NO-PS 1 24 348 ist bereits ein Verfahren zum Köpfen bzw. zum Abtrennen der Kragenknochen
von in ihrer Längsrichtung Schwanz voraus geförderten Fischen mittels eines Paares schräg zueinander und mit
ihren Schneidkanten gegen die Vorschubrichtung der Fische gestellter auf und ab beweglicher Kreismesser
s bekannt
Das bekannte Verfahren hat den Vorteil, daß eine Köpfmaschine nicht benötigt wird und das Personal für
das Beschicken derselben mit Fischen eingespart werden kann. Es besitzt außerdem den Vorteil, daß die
ίο beim Köpfen des Fisches an seinem Kopfende
entstehende Schnittstelle entfällt, an welcher bei Zwischenlagerung des Fisches vor dem Filetieren die
Gefahr bakterieller Infektion oder des Brandig-Werdens besteht Als Nachteil sind für die Durchführung des
Verfahrens ein besonderes Werkzeug für das Abschneiden des Kopfes oder der Kragenknochen und
besondere Meß- und Steuereinrichtungen für die Betätigung des Werkzeuges erforderlich. Da die
Förderung des Fisches an dem Werkzeug zum Abschneiden des Kopfes vorbei mittels eines Schubsattels
erfolgt, lassen sich kleinere Fische, deren Kiemenhöhle
sich noch im Bereich des Schubsattels befindet, nicht köpfen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Filets von kleinen, nicht geköpften Fischen freizuschneiden bei hoher Ausbeute an Filetfischen, ohne das Erfordernis eines besonderen Werkzeuges.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Filets von kleinen, nicht geköpften Fischen freizuschneiden bei hoher Ausbeute an Filetfischen, ohne das Erfordernis eines besonderen Werkzeuges.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Filets unter Belassung der Kragenknochen
und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht
hinter den Kragenkochen verlaufende und gegen das Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten
werden.
Die damit erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein Köpfen der Fische oder Abtrennen ihrer
Kragenknochen vor dem Filetieren nicht erforderlich ist Dadurch können die Kosten für die Köpfmaschine
und ihren Beschicker eingespart werden, was sich insbesondere bei kleinen Fischen auswirkt
Gemäß Anspruch 2 besteht jeder Rippenschnitt aus einem am Bauchhöhlenende beginnenden Bogen und
einer oberhalb der Rippen oder Wirbelfortsätze verlaufenden Geraden und mündet in den Trennschnitt.
Dadurch ist ein Lösen der Filets von dem Grätengerüst
hinter den Kragenknochen ermöglicht.
Gemäß Anspruch 3 ist jeder Rippenschnitt unter Trennung des Filets von dem Bauchlapper oberhalb der
Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter
so diesem weiter als Trennschnitt geführt Dabei lassen sich besondere Werkzeuge für die Trennschnitte
einsparen.
Gemäß Anspruch 4 schließen die Rippenschnitte zur Bauchseite des Fisches hin einen Winkel von kleiner als
180° ein und sind unter Relassung der dünnen Teile der
ermöglicht die wirtschaftliche Herstellung von von
Vorrichtung die Achsen der Rippenmesser annähernd parallel zueinander und in Vorschubrichtung des
Förderers etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser sind in Richtung ihrer Achsen verschieblich oder
ausweichlich ausgebildet und mit einer sie mindestens bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches
anhebenden Steuerung verbunden. Mit einer derartigen Vorrichtung ist das Freischneiden der Filets von Fischen
von dem Grätengerüst und den Kragenknochen
ermöglicht
Gemäß Anspruch 7 ist in Vorschubrichtung des Förderers gesehen vor der Umlaufschneide der
Rippenmesser eine Schnittgegenlage vorrichtungsfest angeordnet Damit läßt sich die Schneidwirkung der
Rippenmesser auf den Bereich der Bauchhöhle beschränken.
Gemäß Anspruch 8 ist der Förderer als Schubsattel ausgebildet und die Steuerung wird durch den
Schubsattel oder synchron mit dessen Schubsattelspitze betätigt Danyi ist auf einfache Weise die Steuerung der
Rippenmesser ermöglicht
Die Erfindung wird anhand eines schematisch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert Es zeigt
Fig.! eine axonometrische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens,
Fig.2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung in
Höhe des Rippenschneiders für die Durchführung der seitlichen Einschnitte und
In einem nicht dargestellten Gestell einer Filetiermaschine für Fische ist eine durch den Pfeil auch
hinsichtlich der Förderrichtung der Fische angedeutete und die Bahn ihres Rückgrats kennzeichnende Bewegungsbahn
1 ausgebildet Ober- und unterhalb der Bewegungsbahn 1 sind jeweils Paare von Schneidwerkzeugen
und Führungen angeordnet, von denen lediglich die bei Filetiermaschinen bekannten Bauchfiletiermesser
21 und 22, Rückenfiletiermesser 31 und 32 und Trennmesser 41 und 42 dargestellt sind, welche auf
geeignete Weise umlaufend angetrieben sind. Die Förderung der Fische längs der Bewegungsbahn 1
erfolgt mittels Schubsätteln 51, welche beispielhaft für verschiedene Arten von Förderern 5 wie Schwanzklammern
oder an den Flanken der Fische angreifende endlose Mitnahmebänder vorgesehen sind, und von
denen einer 51 dargestellt ist Hinter den Paaren von Bauchfiletiermessern 21/22 und Rückenfiletiermessern
31/32 erstrecken sich in deren Schnittebenen Paare von +0
zueinander geneigten in die Bauch- und Rückenfiletierschnitte eingreifender unterer 6 und oberer Grätenführungen
7, welche jeweils im Bereich ihrer Ober- bzw. Unterkanten zwischen sich Spalte 61 und 71 für den
Durchlaß der Bauch- bzw. Rückenspeichen des Grä- « tengerüstes sowie in ihrer Anordnung übereinander
einen Spalt 72 für den Durchlaß der seitlichen Wirbelfortsätze bzw. Rippen belassen. Zwischen dem
Paar Rückenfilet.ermesser 31/32 und dem Paar Trennmesser 41/42 ist der Rippenschneider 8 angeord- so
net, welche im wesentlichen aus einem Paar um zwischen sich einen dem Neigungswinkel 73 der oberen
Grätenführungen 7 entsprechenden Winkel 85 einschließende Achsen 83 und 84 umlaufender und längs
der Achsen verschieblicher Rippenmesser 81 and 82 besteht Dabei ist jedes der Rippenmesser mit seiner
zugehörigen Achse zusätzlich so geneigt daß der hintere Teil 87 ihrer Umlaufschneiden tiefer liegt als ihr
vorderer Teil 88, und so angeordnet daß der den Grätenführungen zugekehrte Teil der Umfangschneiden
86 jedes Kreismessers 81 und 82 in dessen unterster Stellung knapp unterhalb der Oberkanten 62 der
unteren Grätenführung 7 liegt und deren nach unten verlängert gedachte Außenfläche 74 fast berührt Vor
jedem Kreismesser 81 und 82 befindet sich eine maschinenfeste, die Umfangschneide an ihrem vorderen
Teil 88 in der untersten Stellung der Kreismesser abdeckende Schnittgegenlage 64. Jedes der Kreismesser
81 und 82 besitzt an seiner Unterseite 89 eine die Umfangschneide 86 bildende Fase 90 und ist in der
Höhenlage seiner Schnittebene durch nicht dargestellte, mit dem Umlauf der Fördermittel synchronisierte und in
Abhängigkeit von der Stellung der Mitnehmer des Förderers beaufschlagte Steuermittel gesteuert
Ein ungeköpfter, aber ausgeweideter Fisch 9 wird auf
dem Schubsattel 51 einer endlos umlaufenden Schubsattelkette in seiner Bauchhöhle aufgesattelt und von
diesem den Paaren von Bauch- 21/22 und Rückenfiletiermessern 31/32 zugeleitet welche den Fisch durch zu
beiden Seiten der Speichen geführte Filetierschnitte an seiner Bauch- und Rückenseite öffnen. Dabei können die
Rückenfiletierschnitte bis durch den Schädel des Fisches
verlaufen, sie können aber auch durch Aussteuern der
Rückenfiletiermesser am kopfseitigen Ende der Bauchhöhle unterbrochen werden. In seiner weiteren Vorschubbewegung
trifft der mittels der oberen 7 und unteren Grätenführungen 6 in den Rücken- und
Bauchfiletierschnitten geführte Fisch auf die Kreismesser 81/82 des Rippenschneiders 8, deren wirksame
Umfangschneiden 86 aber durch die Schnittgegenlagen 64 in ihrer unteren Stellung abgedeckt sind, so daß die
bauchseitigen Filethälften über die Kreismesser 81 und
82 hinweggeleitet werden. Durch einen geeigneten Impuls beim Eintritt der Schubsattelspitze 52 in den
Bereich des Rippenschneiders 8, werden dessen Rippenmesser 81 und 82 in Richtung ihrer Achsen 83
bzw. 84 nach oben verschoben bis in eine Schnittebene, die wahlweise knapp oberhalb der Wirbelfortsätze oder
der Fleischgräten (Pinbones) verläuft Aufgrund ihrer nach hinten geneigten Lage und/oder der Fase 90 an
ihrer Unterseite 89, wird jedes Kreismesser 81 und 82 beim Auftreffen auf die Hinterkante 92 des Kragenknochens
91 (Supraciavicula) und des einen seitlichen Schädelknocheii bildenden Os Posttemporale abgewiesen
und nach oben verdrängt, so daß der Schnitt über das den Schädel oben abschließende Os occipitale
verläuft Die so gewonnenen Filets sind wahlweise gräten- oder pinbonefrei. Das den Kopf tragende
Grätengerüst kann unter Beibehaltung der Aufsattelung weiteren Werkzeugen zugeführt werden, welche z. B.
die Ablösung der Bauchlappen durch Schneiden oder Schaben ermöglichen oder die Gewinnung der Kragenknochen
mit dem an ihnen haftenden Fleisch gestatten. Um die Verdrängung der Rippenmesser 81
und 82 sicherer zu gestalten, können diese durch eine aktive Steuerung kurz vor Beginn der Ableitbewegung
im Sinne eines Gewichtsausgleiches beaufschlagt werden.
Claims (8)
1. Verfahren zum filetieren von ungeköpften oder
mit Kragenknochen versehenen, Schwanz voraus geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten,
Rückenfiletierschnitten und Rippenschnitten, dadurch gekennzeichnet, daß
die Filets unter Belassung der Kragenknochen und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im
Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht hinter den Kragenknochen verlaufende und gegen
das Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten werden.
Z Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt aus einem am
Bauchhöhlenende beginnenden Bogen and einer oberhalb der Rippen oder Wirbdfortsätze verlaufenden
Geraden besteht und in den Trennschnitt mundet
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt unter Trennung
des Filets von dem Bauchlappen oberhalb der Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter
diesem weiter als Trennschnitt geführt ist
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenschnitte zur Bauchseite des
Fisches hin einen Winkel von kleiner als 180° einschließen und unter Belassung der Bauchlappen
an dem Grätengerüst geführt sind.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen 3 und 4 mit einem Förderer für die
Fische, einem Paar Bauchfiletiermesser, einem Paar Rückenfiletiermesser und einem Paar Rippenmesser,
dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen (83,84) der Rippenmesser (81, 82) annähernd parallel
zueinander und in Vorschubrichtung des Förderers (5) etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser
(81,82) in Richtung ihrer Achsen (83,84) nach oben verschieblich oder ausweichlich ausgebildet und mit
einer sie mindestens bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches anhebenden Steuerung verbunden
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenmesser (81, 82) an ihren
Unterseiten (89) mit je einer Fase (90) versehen sind.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Vorschubrichtung
des Förderers (5) gesehen vor der Umlaufschneide (86) der Rippenmesser (81,82) eine Schnittgegenlage
(64) vorrichtungsfest angeordnet ist
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß der Förderer (5) als
Schubsattel (51) ausgebildet und die Steuerung durch den Schubsattei oder synchron mit dessen Schubsattelspitze
(52) betätigt wird.
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