DE2832329B2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Filetieren von ungeköpften oder mit Kragenknochen versehenen,
Schwanz voraus geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten, Rückenfiletierschnitten und
Rippenschnitten sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Durch die NO-PS 1 24 348 ist bereits ein Verfahren zum Köpfen bzw. zum Abtrennen der Krogenknochen
von in ihrer Längsrichtung Schwanz voraus geförderten Fischen mittels eines Paares schräg zueinander und mit
ihren Schneidkanten gegen die Vorschubrichtung der Fische gestellter auf und ab beweglicher Kreismesser
s bekannt
Das bekannte Verfahren hat den Vorteil, daß eine Köpfmaschine nicht benötigt wird und das Personal für
das Beschicken derselben mit Fischen eingespart werden kann. Es besitzt außerdem den Vorteil, daß die
beim Köpfen des Fisches an seinem Kopfende entstehende Schnittstelle entfällt, an welcher bei
Zwischenlagerung des Fisches vor dem Filetieren die Gefahr bakterieller Infektion oder des Brandig-Werdens besteht Als Nachteil sind für die Durchführung des
Verfahrens ein besonderes Werkzeug für das Abschneiden des Kopfes oder der Kragenknochen und
besondere Meß- und Steuereinrichtungen für die Betätigung des Werkzeuges erforderlich. Da die
Förderung des Fisches an dem Werkzeug zum
Abschneiden des Kopfes vorbei mittels eines Schubsattels erfolgt, lassen sich kleinere Fische, deren Kiemenhöhle sich noch im Bereich des Schubsattels befindet,
nicht köpfen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Filets von
kleinen, nicht geköpften Fischen freizuschneiden bei
hoher Ausbeute an Filetfischen, ohne das Erfordernis eines besonderen Werkzeuges.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Filets unter Belassung der Kragenknochen
und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im
Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht hinter den Kragenkochen verlaufende und gegen das
Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten werden.
Die damit erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere
darin, daß ein Köpfen der Fiüche oder Abtrennen ihrer Kragenknochen vor dem Fiiletieren nicht erforderlich
ist Dadurch können die Kosten für die Köpfmaschine und ihren Beschicker eingespart werden, was sich
insbesondere bei kleinen Fischen auswirkt.
Gemäß Anspruch 2 besteht jeder Rippenschnitt aus.
einem am Bauchhöhlenende beginnenden Bogen und einer oberhalb der Rippen oder Wirbelfortsätze
verlaufenden Geraden und mündet in den Trennschnitt.
Dadurch ist ein Lösen der Filets von dem Grätengerüst hinter den Kragenknochen ermöglicht.
Gemäß Anspruch 3 ist jeder Rippenschnitt unter Trennung des Filets von dem Bauchlappen oberhalb der
Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter
diesem weiter als Trennschnitt geführt. Dabei lassen
sich besondere Werkzeuge für die Trennschnitte einsparen.
Gemäß Anspruch 4 schließen die Rippenschnitte zur Bauchseite des Fisches hin einen Winkel von kleiner als
180° ein und sind unter Belassung der dünnen Teile der
ermöglicht die wirtschaftliche Herstellung von von
Vorrichtung die Achsen der Rippenmesser annähernd parallel zueinander und in Vorschubrichtung des
Förderers etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser sind in Richtung ihrer Achsen verschieblich oder
ausweichlich ausgebildet und mit einer sie mindestens
bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches
anhebenden Steuerung verbunden. Mit einer derartigen Vorrichtung ist das Freischneiden der Filets von Fischen
von dem Grätengerüst und den Kragenknochen
ermöglicht
Gemäß Anspruch 7 ist in Vorschubrichtung des Förderers gesehen vor der Umlaufschneide der
Rippenmesser eine Schnittgegenlage vorrichtungsfest angeordnet Damit läßt sich die Schneidwirkung der
Rippenmesser auf den Bereich der Bauchhöhle beschränken.
Gemäß Anspruch 8 ist der Förderer als Schubsattel ausgebildet und die Steuerung wird durch den
Schubsattel oder synchron mit dessen Schubsattelspitze \o
betätigt Damit ist auf einfache Weise die Steuerung der Rippenmesser ermöglicht
Die Erfindung wird anhand eines schematisch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine axonometrische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens,
Fig.2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung in
Höhe des Rippenschneiders für die Durchführung der seitlichen Einschnitte und F i g. 3 den Schnittverlauf der seitlichen Einschnitte.
In einem nicht dargestellten Gestell einer Filetiermaschine für Fische ist eine durch den Pfeil auch
hinsichtlich der Förderrichtung der Fische angedeutete und die Bahn ihres Rückgrats kennzeichnende Bewegungsbahn
1 ausgebildet Ober- und unterhalb der Bewegungsbahn 1 sind jeweils Paare von Schneidwerkzeugen
und Führungen angeordnet, von denen lediglich die bei Filetiermaschinen bekannten Bauchfiletiermesser
21 und 22, Rückenfiletiermesser 31 und 32 und Trennmesser 41 und 42 dargestellt sind, welche auf
geeignete Weise umlaufend angetrieben sind. Die Förderung der Fische längs der Bewegungsbahn 1
erfolgt mittels Schubsätteln 51, welche beispielhaft für verschiedene Arten von Förderern 5 wie Schwanzklammern
oder an den Flanken der Fische angreifende endlose Mitnahmebänder vorgesehen sind, und von
denen einer Sl dargestellt ist. Hinter den Paaren von Bauchfiletiermessern 21/22 und Rückenfiletiermessern
31/32 erstrecken sich in deren Schnittebenen Paare von « zueinander geneigten in die Bauch- und Rückenfiletierschnitte
eingreifender unterer 6 und oberer Grätenführungen 7, welche jeweils im Bereich ihrer Ober- bzw.
Unterkanten zwischen sich Spalte 61 und 71 für den Durchlaß der Bauch- bzw. Rückenspeichen des Grätengerüstes
sowie in ihrer Anordnung übereinander einen Spalt 72 für den Durchlaß der seitlichen
Wirbelfortsätze bzw. Rippen belassen. Zwischen dem Paar Rückenfiletiermesser 31/32 und dem Paar
Trennmesser 41/42 ist der Rippenschneider 8 angeordnet, welche im wesentlichen aus einem Paar um
zwischen sich einen dem Neigungswinkel 73 der oberen Grätenführungen 7 entsprechenden Winkel 85 einschließende
Achsen 83 und 84 umlaufender und längs der Achsen verschieblicher Rippenmesser 81 und 82
besteht. Dabei ist jedes der Rippenmesser mit seiner zugehörigen Achse zusätzlich so geneigt, daß der
hintere Teil 87 ihrer Umlaufschneiden tiefer liegt als ihr vorderer Teil 88, und so angeordnet, daß der den
Grätenführungen zugekehrte Teil der Umfangschneiden 86 jedes Kreismessers 81 und 82 in dessen unterster
Stellung knapp unterhalb der Oberkanten 62 der unteren Grätenführung 7 liegt und deren nach unten
verlängert gedachte Außenfläche 74 fast berührt Vor jedem Kreismesser 81 und 82 befindet sich eine
maschinenfeste, die Umfangschneide an ihrem vorderen Teil 88 in der untersten Stellung der Kreismesser
abdeckende Schnittgegenlage 64. Jedes der Kreismesser
81 und 82 besitzt an seiner Unterseite 89 eine die Umfangschneide 86 bildende Fase 90 und ist in der
Höhenlage seiner Schnittebene durch nicht dargestellte, mit dem Umlauf der Fördermittel synchronisierte und in
Abhängigkeit von der Stellung der Mitnehmer des Förderers beaufschlagte Steuermittel gesteuert
Ein ungeköpfter, aber ausgeweideter Fisch 9 wird auf dem Schubsattel 51 einer endlos umlaufenden Schubsattelkette
in seiner Bauchhöhle aufgesattelt und von diesem den Paaren von Bauch- 21/22 und Rückenfiletiermessern
31/32 zugeleitet, welche den Fisch durch zu beiden Seiten der Speichen geführte Filetierschnitte an
seiner Bauch- und Rückenseite öfi.^an. Dabei können die
Rückenfiletierschnitte bis durch den S;hädel des Fisches verlaufen, sie können aber auch durch Aussteuern der
Rückenfiletiermesser am kopfseitigen Ende der Bauchhöhle
unterbrochen werden. In seiner weiteren Vorschubbewegung
trifft der mittels der oberen 7 und unteren Grätenführungen 6 in den Rücken- und
Bauchfiletierschnitten geführte Fisch auf die Kreismesser 81/82 des Rippenschneiders 8, deren wirksame
Umfangschneiden 86 aber durch die Schnittgegenlagen 64 in ihrer unteren Stellung abgedeckt sind, so daß die
bauchseitigen Filethälften über die Kreismesser 81 und
82 hinweggeleitet werden. Durch einen geeigneten Impuls beim Eintritt der Schubsattelspitze 52 in den
Bereich des 'Rippenschneiders 8, werden dessen Rippenmesser 81 und 82 in Richtung ihrer Achsen 83
bzw. 84 nach oben verschoben bis in eine Schnittebene, die wahlweise knapp oberhalb der Wirbelfortsätze oder
der Fleischgräten (Pinbones) verläuft. Aufgiand ihrer
nach hinten geneigten Lage und/oder der Fase 90 an ihrer Unterseite 89, wird jedes Kreismesser 81 und 82
beim Auftreffen auf die Hinterkante 92 des Kragenknochens 91 (Supraclavicula) und des einen seitlichen
Schädelknochen bildenden Os Posttemporale abgewiesen und nach oben verdrängt, so daP der Schnitt über
das den Schädel oben abschließende Os occipitale verläuft. Die so gewonnenen Filets sind wahlweise
gräten- oder pinbonefrei. Das den Kopf tragende Grätengerüst kann unter Beibehaltung der Aufsattelung
weiteren Werkzeugen zugeführt werden, welche z. B. die Ablösung der Bauchlappen durch Schneiden oder
Schaben ermöglichen oder die Gewinnung der Kragenknochen mit dem an ihnen haftenden Fleisch
gestatten. Um die Verdrängung der Rippenmesser 81 und 82 sicherer zu gestalten, können diese durch eine
aktive Steuerung kurz vor Beginn der Ableitbewegung im Sinne eines Gewichtsausgleiches beaufschlagt
werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Verfahren zum Filetieren von ungeköpften oder mit Kragenknochen versehenen, Schwanz voraus
geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten, Rückenfiletierschnitten und Rippenschnitten, dadurch gekennzeichnet, daß
die Filets unter Belassung der Kragenknochen und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im
Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht hinter den Kragenknochen verlaufende und gegen
das Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten werden.
2. Verfahren nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt aus einem am
Bauchhöhlenende beginnenden Bogen und einer oberhalb der Rippen oder Wirbelfortsätze verlaufenden Geraden besteht und in den Trennschnitt
mündet
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt unter Trennung
des Filets von dem Bauchlappen oberhalb der Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter
diesem weiter als Trennschnitt geführt ist
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenschnitte zur Bauchseite des
Fisches hin einen Winket von kleiner als 180° einschließen und unter Belassung der Bauchlappen
an dem Gräiengerüst geführt sind.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen 3 und 4 mit einem Förderer für die
Fische, einem Paar Bauchfiletiermesser, einem Paar Rückenfiletiermesier und einem Paar Rippenmesser, dadurch gskennicichnet, daß die Achsen (83,84)
der Rippenmesser (81, &., annähernd parallel
zueinander und in Vorschubrichtung des Förderers (S) etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser
(81,82) in Richtung ihrer Achsen (83,84) nach oben verschieblich oder ausweichlich ausgebildet und mit
einer sie mindestens bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches anhebenden Steuerung verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenmesser (81, 82) an ihren
Unterseiten (89) mit je einer Fase (90) versehen sind.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Vorschubrichtung
des Förderers (5) gesehen vor der Umlaufschneide (86) der Rippenmesser (81, 82) eine Schnittgegenlage (64) vorrichtungsfest angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (5) als
Schubsattel (51) ausgebildet und die Steuerung durch
den Schubsattel oder synchron mit dessen Schubsattelspitze (52) betätigt wird.
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