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DE2832329B2 - - Google Patents

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DE2832329B2
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DE
Germany
Prior art keywords
rib
knives
cuts
fish
filleting
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
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English (en)

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Filetieren von ungeköpften oder mit Kragenknochen versehenen, Schwanz voraus geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten, Rückenfiletierschnitten und Rippenschnitten sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Durch die NO-PS 1 24 348 ist bereits ein Verfahren zum Köpfen bzw. zum Abtrennen der Krogenknochen von in ihrer Längsrichtung Schwanz voraus geförderten Fischen mittels eines Paares schräg zueinander und mit ihren Schneidkanten gegen die Vorschubrichtung der Fische gestellter auf und ab beweglicher Kreismesser
s bekannt
Das bekannte Verfahren hat den Vorteil, daß eine Köpfmaschine nicht benötigt wird und das Personal für das Beschicken derselben mit Fischen eingespart werden kann. Es besitzt außerdem den Vorteil, daß die beim Köpfen des Fisches an seinem Kopfende entstehende Schnittstelle entfällt, an welcher bei Zwischenlagerung des Fisches vor dem Filetieren die Gefahr bakterieller Infektion oder des Brandig-Werdens besteht Als Nachteil sind für die Durchführung des Verfahrens ein besonderes Werkzeug für das Abschneiden des Kopfes oder der Kragenknochen und besondere Meß- und Steuereinrichtungen für die Betätigung des Werkzeuges erforderlich. Da die Förderung des Fisches an dem Werkzeug zum Abschneiden des Kopfes vorbei mittels eines Schubsattels erfolgt, lassen sich kleinere Fische, deren Kiemenhöhle sich noch im Bereich des Schubsattels befindet, nicht köpfen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Filets von kleinen, nicht geköpften Fischen freizuschneiden bei hoher Ausbeute an Filetfischen, ohne das Erfordernis eines besonderen Werkzeuges.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Filets unter Belassung der Kragenknochen und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht hinter den Kragenkochen verlaufende und gegen das Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten werden.
Die damit erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein Köpfen der Fiüche oder Abtrennen ihrer Kragenknochen vor dem Fiiletieren nicht erforderlich ist Dadurch können die Kosten für die Köpfmaschine und ihren Beschicker eingespart werden, was sich insbesondere bei kleinen Fischen auswirkt.
Gemäß Anspruch 2 besteht jeder Rippenschnitt aus. einem am Bauchhöhlenende beginnenden Bogen und einer oberhalb der Rippen oder Wirbelfortsätze verlaufenden Geraden und mündet in den Trennschnitt.
Dadurch ist ein Lösen der Filets von dem Grätengerüst hinter den Kragenknochen ermöglicht.
Gemäß Anspruch 3 ist jeder Rippenschnitt unter Trennung des Filets von dem Bauchlappen oberhalb der Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter diesem weiter als Trennschnitt geführt. Dabei lassen sich besondere Werkzeuge für die Trennschnitte einsparen.
Gemäß Anspruch 4 schließen die Rippenschnitte zur Bauchseite des Fisches hin einen Winkel von kleiner als 180° ein und sind unter Belassung der dünnen Teile der
Bauchlappen an dem Grätengerüst geführt. Das
ermöglicht die wirtschaftliche Herstellung von von
Fleischgiäten freien Filets auch von kleinen Fischen. Gemäß Anspruch 5 sind in einer dazu geeigneten
Vorrichtung die Achsen der Rippenmesser annähernd parallel zueinander und in Vorschubrichtung des Förderers etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser sind in Richtung ihrer Achsen verschieblich oder ausweichlich ausgebildet und mit einer sie mindestens bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches anhebenden Steuerung verbunden. Mit einer derartigen Vorrichtung ist das Freischneiden der Filets von Fischen von dem Grätengerüst und den Kragenknochen
ermöglicht
Gemäß Anspruch 7 ist in Vorschubrichtung des Förderers gesehen vor der Umlaufschneide der Rippenmesser eine Schnittgegenlage vorrichtungsfest angeordnet Damit läßt sich die Schneidwirkung der Rippenmesser auf den Bereich der Bauchhöhle beschränken.
Gemäß Anspruch 8 ist der Förderer als Schubsattel ausgebildet und die Steuerung wird durch den Schubsattel oder synchron mit dessen Schubsattelspitze \o betätigt Damit ist auf einfache Weise die Steuerung der Rippenmesser ermöglicht
Die Erfindung wird anhand eines schematisch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine axonometrische Darstellung einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens,
Fig.2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung in Höhe des Rippenschneiders für die Durchführung der seitlichen Einschnitte und F i g. 3 den Schnittverlauf der seitlichen Einschnitte.
In einem nicht dargestellten Gestell einer Filetiermaschine für Fische ist eine durch den Pfeil auch hinsichtlich der Förderrichtung der Fische angedeutete und die Bahn ihres Rückgrats kennzeichnende Bewegungsbahn 1 ausgebildet Ober- und unterhalb der Bewegungsbahn 1 sind jeweils Paare von Schneidwerkzeugen und Führungen angeordnet, von denen lediglich die bei Filetiermaschinen bekannten Bauchfiletiermesser 21 und 22, Rückenfiletiermesser 31 und 32 und Trennmesser 41 und 42 dargestellt sind, welche auf geeignete Weise umlaufend angetrieben sind. Die Förderung der Fische längs der Bewegungsbahn 1 erfolgt mittels Schubsätteln 51, welche beispielhaft für verschiedene Arten von Förderern 5 wie Schwanzklammern oder an den Flanken der Fische angreifende endlose Mitnahmebänder vorgesehen sind, und von denen einer Sl dargestellt ist. Hinter den Paaren von Bauchfiletiermessern 21/22 und Rückenfiletiermessern 31/32 erstrecken sich in deren Schnittebenen Paare von « zueinander geneigten in die Bauch- und Rückenfiletierschnitte eingreifender unterer 6 und oberer Grätenführungen 7, welche jeweils im Bereich ihrer Ober- bzw. Unterkanten zwischen sich Spalte 61 und 71 für den Durchlaß der Bauch- bzw. Rückenspeichen des Grätengerüstes sowie in ihrer Anordnung übereinander einen Spalt 72 für den Durchlaß der seitlichen Wirbelfortsätze bzw. Rippen belassen. Zwischen dem Paar Rückenfiletiermesser 31/32 und dem Paar Trennmesser 41/42 ist der Rippenschneider 8 angeordnet, welche im wesentlichen aus einem Paar um zwischen sich einen dem Neigungswinkel 73 der oberen Grätenführungen 7 entsprechenden Winkel 85 einschließende Achsen 83 und 84 umlaufender und längs der Achsen verschieblicher Rippenmesser 81 und 82 besteht. Dabei ist jedes der Rippenmesser mit seiner zugehörigen Achse zusätzlich so geneigt, daß der hintere Teil 87 ihrer Umlaufschneiden tiefer liegt als ihr vorderer Teil 88, und so angeordnet, daß der den Grätenführungen zugekehrte Teil der Umfangschneiden 86 jedes Kreismessers 81 und 82 in dessen unterster Stellung knapp unterhalb der Oberkanten 62 der unteren Grätenführung 7 liegt und deren nach unten verlängert gedachte Außenfläche 74 fast berührt Vor jedem Kreismesser 81 und 82 befindet sich eine maschinenfeste, die Umfangschneide an ihrem vorderen Teil 88 in der untersten Stellung der Kreismesser abdeckende Schnittgegenlage 64. Jedes der Kreismesser
81 und 82 besitzt an seiner Unterseite 89 eine die Umfangschneide 86 bildende Fase 90 und ist in der Höhenlage seiner Schnittebene durch nicht dargestellte, mit dem Umlauf der Fördermittel synchronisierte und in Abhängigkeit von der Stellung der Mitnehmer des Förderers beaufschlagte Steuermittel gesteuert
Ein ungeköpfter, aber ausgeweideter Fisch 9 wird auf dem Schubsattel 51 einer endlos umlaufenden Schubsattelkette in seiner Bauchhöhle aufgesattelt und von diesem den Paaren von Bauch- 21/22 und Rückenfiletiermessern 31/32 zugeleitet, welche den Fisch durch zu beiden Seiten der Speichen geführte Filetierschnitte an seiner Bauch- und Rückenseite öfi.^an. Dabei können die Rückenfiletierschnitte bis durch den S;hädel des Fisches verlaufen, sie können aber auch durch Aussteuern der Rückenfiletiermesser am kopfseitigen Ende der Bauchhöhle unterbrochen werden. In seiner weiteren Vorschubbewegung trifft der mittels der oberen 7 und unteren Grätenführungen 6 in den Rücken- und Bauchfiletierschnitten geführte Fisch auf die Kreismesser 81/82 des Rippenschneiders 8, deren wirksame Umfangschneiden 86 aber durch die Schnittgegenlagen 64 in ihrer unteren Stellung abgedeckt sind, so daß die bauchseitigen Filethälften über die Kreismesser 81 und
82 hinweggeleitet werden. Durch einen geeigneten Impuls beim Eintritt der Schubsattelspitze 52 in den Bereich des 'Rippenschneiders 8, werden dessen Rippenmesser 81 und 82 in Richtung ihrer Achsen 83 bzw. 84 nach oben verschoben bis in eine Schnittebene, die wahlweise knapp oberhalb der Wirbelfortsätze oder der Fleischgräten (Pinbones) verläuft. Aufgiand ihrer nach hinten geneigten Lage und/oder der Fase 90 an ihrer Unterseite 89, wird jedes Kreismesser 81 und 82 beim Auftreffen auf die Hinterkante 92 des Kragenknochens 91 (Supraclavicula) und des einen seitlichen Schädelknochen bildenden Os Posttemporale abgewiesen und nach oben verdrängt, so daP der Schnitt über das den Schädel oben abschließende Os occipitale verläuft. Die so gewonnenen Filets sind wahlweise gräten- oder pinbonefrei. Das den Kopf tragende Grätengerüst kann unter Beibehaltung der Aufsattelung weiteren Werkzeugen zugeführt werden, welche z. B. die Ablösung der Bauchlappen durch Schneiden oder Schaben ermöglichen oder die Gewinnung der Kragenknochen mit dem an ihnen haftenden Fleisch gestatten. Um die Verdrängung der Rippenmesser 81 und 82 sicherer zu gestalten, können diese durch eine aktive Steuerung kurz vor Beginn der Ableitbewegung im Sinne eines Gewichtsausgleiches beaufschlagt werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche;
1. Verfahren zum Filetieren von ungeköpften oder mit Kragenknochen versehenen, Schwanz voraus geförderten Fischen unter Vornahme von Bauchfiletierschnitten, Rückenfiletierschnitten und Rippenschnitten, dadurch gekennzeichnet, daß die Filets unter Belassung der Kragenknochen und/oder des Kopfes an dem Grätengerüst durch im Anschluß an die Rippenschnitte durchgeführte, dicht hinter den Kragenknochen verlaufende und gegen das Schädeldach geneigte Trennschnitte freigeschnitten werden.
2. Verfahren nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt aus einem am Bauchhöhlenende beginnenden Bogen und einer oberhalb der Rippen oder Wirbelfortsätze verlaufenden Geraden besteht und in den Trennschnitt mündet
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Rippenschnitt unter Trennung des Filets von dem Bauchlappen oberhalb der Fleischgräten bis zu dem Kragenknochen und hinter diesem weiter als Trennschnitt geführt ist
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenschnitte zur Bauchseite des Fisches hin einen Winket von kleiner als 180° einschließen und unter Belassung der Bauchlappen an dem Gräiengerüst geführt sind.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprüchen 3 und 4 mit einem Förderer für die Fische, einem Paar Bauchfiletiermesser, einem Paar Rückenfiletiermesier und einem Paar Rippenmesser, dadurch gskennicichnet, daß die Achsen (83,84) der Rippenmesser (81, &., annähernd parallel zueinander und in Vorschubrichtung des Förderers (S) etwas geneigt angeordnet und die Rippenmesser (81,82) in Richtung ihrer Achsen (83,84) nach oben verschieblich oder ausweichlich ausgebildet und mit einer sie mindestens bei Ankunft des Bauchhöhlenendes jedes Fisches anhebenden Steuerung verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenmesser (81, 82) an ihren Unterseiten (89) mit je einer Fase (90) versehen sind.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Vorschubrichtung des Förderers (5) gesehen vor der Umlaufschneide (86) der Rippenmesser (81, 82) eine Schnittgegenlage (64) vorrichtungsfest angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (5) als Schubsattel (51) ausgebildet und die Steuerung durch den Schubsattel oder synchron mit dessen Schubsattelspitze (52) betätigt wird.

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