DE2832003A1 - Elektrische kupplung - Google Patents
Elektrische kupplungInfo
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Description
, 2JL320.Q3
PATENTANWALT H <· O. Μ\ 1978
OR. RICHARD KNEISSL
Widanmayerstr. 46
D-8000 MÜNCHEN 22
Tel. 089/295125
Mappe 24 491
ICI Case Nr. M 29699/DT
MARSTON EXCELSIOR LIMITED Wolverhampton / Großbritannien
Elektrische Kupplung
909808/0727
Die Erfindung bezieht sich auf elektrische Kupplungen und insbesondere
auf solche, die beim kathodischen Schutz verwendet werden.
Bekanntermaßen ist der kathodische Schutz eine Technik,
die zur Verhinderung __ oder Verringerung der Korrosion von
Gegenständen in einer elektrochemisch korrosiven Umgebung verwendet wird. Diese Technik wird insbesondere dazu verwendet, das Rosten
von Stahlkonstruktionen, wie z.B. Bohrtürmen, die teilweise in Seewasser eingetaucht sind, zu verhindern oder zu verringern.
Diese Technik besteht darin, daß der Gegenstand, wie z.B. die Stahlkonstruktion,
gegen eine Elektrode geschaltet wird, derart, daß unter
den herrschenden Bedingungen der Gegenstand in bezug auf die Elektrode kathodisch wird.
Wenn beispielsweise im Fall einer Stahlkonstrulction, die in Seewasser
eingetaucht ist, diese mit einer Zinkelektrode verbunden wird, die ebenfalls in das Seewasser eingetaucht ist, dann wird ein
galvanisches' Element gebildet, in welchem die Stahlkonstruktion in bezug auf die Zinkelektrode kathodisch wird.
Dies verhindert das Rosten weitgehend. Jedoch geht bei einer solchen Anordnung Zink als Zinkionen in Lösung, und mit der Zeit geht
das gesamte Zink in Lösung. Zinkelektroden werden deshalb als "sich verbrauchbare" Elektroden bezeichnet. Aus naheliegenden Gründen ist dies nachteilig, weshalb man sich"nicht verbrauchende
Elektroden verwendet hat, wie z.B. platinisiertes Titan.
Dia Verwendung solcher Elektroden erfordert das Anlegen eines
äußeren Stroms, der durch eine Batterie oder einen Generator erzeugt werden kann, wobei der positive Pol der Batterie oder des
Generators mit der sich nicht verbrauchenden Elektrode und der negative Pol mit dem zu schützenden Gegenstand verbunden wird. Bei
Bohrtürmen befindet sich die Batterie oder der Generator üblicher-
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weise auf der Bohrturmplattform. Die Batterie oder der Generator
ist durch Kabel mit mehreren, sich nicht verbrauchenden Elektroden verbunden, die auf den Bohrturm oder am Meeresboden in der Nähe
des Fußes des Eohrturms angeordnet sind. Da im Falle von am Meeresboden angeordneten Anoden für Bohrtürme diese Elektrodenkonstruktionen
sehr groß und schwer sind (beispielsweise besitzen sie die Form von Fangen mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 m, die an Betonsockeln
mit einem Gesaratgewicht von 20 bis 30 t befestigt sind),
ist es praktisch unmöglich, daß die Anodenkonstruktionen durch Kabel mit dem Bohrturm verbunden v/erden während die Anodenkonstruktion
abgesenkt und aufgebaut wird. Gleichfalls ist es schwierig, nachdem der Bohrturm in tiefem Wasser auf dem Meeresboden befestigt
worden ist, eine Vielzahl von Kabeln mit dem Bohrturm in einer Weise zu verbinden, daß eine feste und nicht mechanischen Schaden ausgesetzte
Verbindung erhalten wird.
Es ist deshalb nötig, den Bohrturm mit den Elektroden zu verbinden,
nachdem diese auf dem Meeresboden angeordnet worden sind. Es kann auch nötig sein, daß man die Kabel von den Elektroden für Ersatzoder
Reparaturzwecke unterbrechen muß. Hierfür ist es bekannt, eine oder zwei brechbare elektrische Verbindungen in jedem Kabel
am Bohrturm und/oder an der Anodenkonstruktion vorzusehen. Es ist natürlich auch nötig, eine solche Verbindung vor Korrosion zu
schützen. Die hierfür bisher verwendeten Vorrichtungen sind sehr kompliziert, teuer und schwierig zu bedienen.
Gegenstand der Erfindung ist nunmehr eine elektrische Kupplung zum Verbinden zweier elektrischer Leiter,, bestehend aus einem ersten
Teil, das ein mit ainem der Leiter integral ausgebildetes
oder verbindbares Stück aufweist, und einem zweiten Teil, das ein mit dem anderen Leiter integral ausgebildetes oder verbindbares
Stück und ein zweites Stück zum elektrischen Verbinden mit einem komplementären zweiten Stück des ersten Teils aufweist, welche dadurch
gekennzeichnet ist, daß das erste und das zweite Teil jeweils aus einem Ventilmetall bestehen und die elektrischen Kontaktflächen
mindestens eines der zweiten stücke ein Metall- aufweisen,
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das aus den Platingruppenmetallen, den Legierungen von Platingruppenmetallen
und den elektrisch leitenden Oxiden der Platingruppenmetalle ausgewählt ist.
Vorzugsweise bestehen die elektrischen Kontaktflächen beider zweiter
Stücke aus einem der im vorstehenden Absatz genannten Metalle.
Das erste Endstück der Kupplung kann auf seiner Oberfläche ebenfalls
ein Platingruppenmetall oder eine Legierung davon oder ein elektrisch leitendes Oxid eines Platingruppenmetalls aufweisen.
Mit dem Axisdruck "Ventilmetall" ist ein Metall aus der Gruppe Titan,
Zirkonium, Niob, Hafnium, Tantal und Legierungen mit vergleichbaren anodischen Eigenschaften gemeint.
Das Ventilmetall sollte ein solches sein, das eine Auflösungsspannung
über der Spannung besitzt, die im elektrischen Leiter beim Gebrauch herrscht. Im allgemeinen bestehen das erste und das zweite
Teil aus Tantal, Niob oder Titan, wobei Niob bevorzugt wird.
Das Platingruppenmetall, die Legierung oder das Oxid besteht vorzugsweise
aus oder enthält Platin selbst oder eine Platin/Iridium-Legierung (beispielsweise eine Legierung, die ungefähr 7050 Platin
und ungefähr 30% Iridium enthält).
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die ersten und zweiten
Teile länglich ausgebildet, wobei sie einen in etwa kreisförmigen Querschnitt besitzen. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform
ist ein erstes Endstück eines jeden Kupplungsteils so ausgebildet, daß es mit einem Leiter, wie z.B. einer Litze, eines entsprechenden
elektrischen Kabels verbunden werden kann. Vorzugsweise besitzt jedes
erste Endstück ein Außengewinde für die elektrische und mechanische Verbindung mit einem Innengewinde einer Muffe, die beispielsweise
aus Messing besteht. Alternativ kann beispielsweise jedes erste Endstück eine Kupferschicht aufweisen, an welche eine
Muffe, beispielweise eine Muffe aus Messing, angelötet "oder anderweitig
befestigt ist, wobei die Muffe auch am Kabelleiter ange-
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lötet oder anderweitig befestigt ist. In dem Fall, in dem das erste
und da§£weite Teil aus Niob bestehen, kann beispielsweise die
Kupferschient durch Coextrusion bei der Herstellung des Niobteils
aufgebracht werden, wobei das Kupfer hierauf entfernt wird, beispielsweise durch Abbeizen, außer in dem Bereich der Verbindung,
mit der Hessingmuffe. Das eine Kupferschicht tragende Endstück
eines jeden Teils kann integral mit dem Rest eines jeden Teils ausgebildet sein oder aber gesondert hergestellt werden und dann später
mit jedem Teil verbunden werden, beispielsweise durch Reibungsschweißen. Das letztere Verfahren zur Verbindung der Kabelleiter
mit den beiden Kupplungsteilen besitzt den Vorteil, daß auf mechanische
Verbindungen über Zwischenflächen verzichtet werden kann. Wie bereits festgestellt, können die elektrischen Kontaktflächen
der ersten Endstücke (beispielsweise bei den eben beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen ist das das äußere Gewinde) ein Platingruppenmetall,
eine Legierung aus zwei oder mehr Platingruppenmetallen oder ein elektrisch leitendes Oxid eines Platingruppenmetalls
aufweisen. Das Platingruppenmetall, die Legierung oder das Oxid ist als Schicht auf dem Ventilmetall vorhanden. Das Platingruppenmetall,
die Legierung oder das Oxid können durch Beschichten der zu bedeckenden Fläche der Kupplung aufgebracht werden, wobei
eine Lösung verwendet wird, die eine thermisch zersetzbare Verbindung
eines Platingruppenmetalls enthält, und hierauf die Verbindung über ihre Zersetzungstemperatur erhitzt wird, um das Platingruppenmetall
' zu bilden. Wenn die Verbindung des Platingruppenmetslls über ihre Zersetzungstemperatur in Luft oder einer anderen
sauerstoffhaltigeii Atmosphäre erhitzt wird, dann wird in gewissen
Fällen ein elektrisch leitendes Oxid eines Platingruppenmetalls gebildet, wie dies in der Technik bekannt ist. Ein solches Verfahren
wäre zufriedenstellend, wenn das Ventilmetall aus Titan besteht. Im Falle von Niob wird jedoch das Platingruppenmetall oder
die Legierung vorzugsweise durch galvanische Abscheidung des Platingruppenmetalls
oder der Legierung auf die zu beschichtende Oberfläche aufgebracht und nötigenfalls durch eine nachfolgende Wärmebehandlung
in die Oberfläche eindiffundieren gelassen. Vorteilhafterweise kann eine zweistufige Beschichtung verwendet werden, um
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eine harte,' haftende und leitende Grenzflächenschicht zu bilden.
Erforderlichenfalls können geeignete Abdeckschichten auf die Kupplungsteile aufgebracht werden, um eine Beschichtung an unerwünschten
Stellen wahrend der galvanischen Abscheidung zu verhindern. Die Schicht des Platingruppenmetalls, der Legierung oder des Oxids
stellt sicher, daß ein elektrischer Durchgang zwischen den Leitern
und dem Ventilmetall besteht, das, wird es Luft ausgesetzt, einen
elektrisch nicht-leitenden Belag aus Metalloxid bilden würde. Nachdem die Leiter mit den entsprechenden Kupplungsteilen verbunden
worden sind, kann die Verbindung geschützt werden, beispielsweise durch Einschluß in ein elektrisch isolierendes Harz.
Bei der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform ist das zweite Endstück des ersten Teils so ausgebildet, daß es mit dem
zweiten Endstück des zweiten Teils in Verbindung gebracht werden kann. Beispiele für solche Verbindungstypen zwischen den beiden
Teilen sind Gewinde, Platten und Stift/Buchsen-Verbindungen. Beispiele
für die letzteren beiden sind weiter unten näher anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Die elektrischen Kontaktflächen mindestens eines und vorzugsweise
beider zweiter Stücke weisen ein Platingruppenmetall, eine -legierung
oder ein -oxid auf, das die Form einer Schicht auf dem Ventilmetall besitzt, wobei die Schicht, wie oben beschrieben, aufgebracht werden kann. Das oben beschriebene zweistufige galvanische
Verfahren ist besonders vorteilhaft für gleitende Flächen, wie z.B. Gewinde und Stift/Buchsen-Flächen. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Kupplung besitzt jedes Endstück einen flachen Abschnitt, der parallel zur Längsachse der Kupplung verläuft und
einen Zapfen aufweist, der im rechten ¥inkel zum flachen Teil vorspringt, und ein Loch mit einem größeren Durchmesser als der Zapfen,
wobei die Anordnung derart ist, daß, \irenn die beiden Kupplungsteile
zusammengebracht werden, der Zapfen des einen Kupplungsteils durch das Loch des anderen hindurchgeht, so daß, geeignete Muttern
verwendet werden können, um die beiden Teile zusammenzuklemmen. Vorzugsweise bestehen die Zapfen und Muttern"aus dem■gleichen Ma-
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terial wie die Kupplung. Das Gewinde der Zapfen und die Muttern
können mit einer Schicht eines Piatingruppenmetails, einer -legierung
oder eines -oxids oder mit einer Schicht eines Oxids des Ventilmetails beschichtet sein, um ein Festsetzen der Muttern zu
verhindern. Vorzugsweise liegt das Loch im abgewandten Bereich des Kupplungsteils vor, so daß der Zapfen näher am ersten Endstück
liegt als das Loch.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung
einer elektrischen Verbindung zwischen zwei elektrischen Leitern, wie z.B* zwischen zwei Kabeln oder einem Kabel und einer Elektrode,
wobei eine erfindungsgemäße Kupplung verwendet wird.
Die Verwendung einer erfindungsgemäßen Kupplung ermöglicht eine
verhältnismäßig einfache, billige und korrosionsbeständige Verbindung zwischen zwei elektrischen Leitern im Meerwasser, insbesondere
bei kathoj&ischen Schutzvorrichtungen. Außerdem kann die Verbindung
leicht gelöst werden.
Zwei bevorzugte Ausführungsformen von elektrischen Kupplungen gemäß
der Erfindung werden nun anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer
erfiiidungsgemäßen Kupplung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kupplung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kupplung;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine Verbindung zwischen einem Kabel
und einem Teil der Kupplungen der Figuren 1 und 2; und Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine andere Ausführungsform einer
Verbindung zwischen einem Kabel und einem Teil einer erfindungsgemäß
en Kupplung.
In den Zeichnungen tragen identische Teile gleiche Bezugszeichen.
Gemäß Figur 1 besteht die Kupplung aus zwei Halftan, nämlich einem
männlichen Teil 1 und einem weiblichen Teil 2. Das männliche Teil
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Teil 1 besitzt ein Endstück 3 zum Anschluß an den freigelegten Leiter eines einaderigen Kabels (siehe Figur 3), ein Mittelstück
4 und ein Endstück 5 in Form eines in das weibliche Teil 1 passenden
Stifts, wobei alle drei Stücke 3, 4 und 5 einstückig und aus Niob hergestellt sind. Das Endstück 3 ist außen mit einem Gewinde
sowie mit einer Platinschicht 20 versehen. Der freigelegte Leiter des Kabels kann mit dem Endstück 3 indirekt über eine Messinginuffe
(nicht gezeigt), die ein Innengewinde aufweist und in welche der Leiter eingelötet ist, verbunden sein. Eine solche Anordnung
ergibt eine gute elektrische und mechanische sichere Verbindung zwischen dem Leiter und dem männlichen Teil 1.
Das Zwischenstück 4 besitzt außen eine Riffelung 7 und mehrere Kulissen
8, die hauptsächlich dazu dienen, einen verhältnismäßig langen Kriechweg zu schaffen, damit Seewasser die Kabelverbindung
schwieriger erreichen kann, und die Verbindung eines Einkapselungsharzes, das später, wie weiter unten erläutert, auf die Kupplung
aufgebracht wird, zu schaffen. Diese Ziele können alternativ oder zusätzlich auch durch Ätzen, Sandstrahlen und/oder Ausbilden von
ringförmigen Nuten im Stück 4 erreicht werden.
Das Endstück 5 besitzt außerdem eine Außenschicht aus Platin 21, die vorteilhafterweise durch das weiter oben beschriebene zweistufige
Beschichtungsverfahren aufgebracht worden ist.
Das weibliche Teil 2 der Kupplung besitzt ein Endstück 9 zum Anschluß
des freigelegten Leiters eines anderen einaderigen Kabels (siehe Figur 3), ein Zwischenstück 10 und.ein zylindrisches Buchsenstück
11 für die Aufnahme des Endstücks 5 des männlichen Teils 1 unter gutem Oberflächensitz. Die Stücke 9 und 10 des weiblichen
Teils 2 sind mit den Stücken 3 und 4 des männlichen Teils 1 identisch. Wie beim männlichen Teil 1 sind alle drei Stücke 9, 10
und 11 einstückig und aus Niob hergestellt. ·
Das zylindrische Buchsenstück 11 besitzt mehrere Längsschlitze 12,
wobei ein zentraler Teil eines jeden der dadurch gebildeten Niob-
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streifen leicht nach innen durchgebogen ist, so daß der geringste Innendurchmesser des Buchsenstücks 11 kleiner ist als der Außendurchmesser
des Endstücks 5 des männlichen Teils 1. Die durchgebogenen
Streifen aus Niob sind radial elastisch, so daß das Einschieben des Stücks 5 in das Buchsenstück 11 einen festen Sitz zwischen
den beiden Stücken ergibt. Die Innenfläche des Buchsenstücks
11 besitzt außerdem auch eine Platinschicht 13.
Die in Figur 2 gezeigte Kupplung ist derjenigen von Figur 1 ähnlich,
außsr da.6 die Endstücke 14 und 15 (welche den Endstücken 5
und 11 von Figur 1 entsprechen) die Form von plattenförmigen Kupplungen
aufweisen. Das Stück 14 ist mit einen einstückig ausgebildeten Gewindezapfen 17 und einem Loch 18 ausgerüstet. Das Stück 15
besitzt einen komplementären Gewindezapfen 17* und ein komplementäres
Loch 18'.
Jeder Gewindezapfen ist platinisiert (und zwar vorzugsweise durch das weiter oben beschriebene zweistufige Verfahren). Hierdurch
xvird die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringert, daß sich die
auf die Gewindezapfen 17 und 17' aufgeschraubten Muttern festsetzen.
Eine elektrische Verbindung wird zwischen den beiden Kupplungsteilen dadurch hergestellt, daß die beiden Stücke 14 und 15
so übereinandergelegt werden, daß der Gewindezapfen 17 durch das Loch 13' und der Gewindezapfen 17f durch das Loch 18 hindurchgehen.
Die Verbindung zwischen den beiden Stücken 14 und 15 wird durch Aufschrauben von Muttern (nicht gezeigt) auf die Gewindezapfen 17
und 17' hergestellt. Die einander gegenüberliegenden Oberflächen der Stücke 14 und 15 besitzen Oberflächenschichten 19 und 19' aus
Platin auf dem Niob.
Dadurch, daß die Löcher im Abstand von der Verbindung mit dem Draht
angeordnet sind, ist die Stromverteilung durch die Kupplung gegenüber einer umgekehrten Anordnung verbessert, bei der die Zapfen
und die Löcher vertauscht sind. Im letzteren Fall ist die Querschnittsfläche
der Kupplung aufgrund der' Anwesenheit der- 'Löcher
verringert. . '.'.''
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Gemäi3 Figur 3 ist das mit einem Gewinde versehene Stück 3 (bzw. 9)
des Kupplungsteils 1 (bzw. 2) elektrisch und mechanisch mit einem
entsprechenden Kabelleiter 22 (von dem das Ende der Isolation 23 entfernt worden ist) mi"c Hilfe einer Messingmuffe 24 angeschlossen.
Ein Ende der Muffe 24 besitzt ein Innengewinde für die Aufnahme des Gewindeteils 6 des Stücks 3. Das andere Ende der Muffe 24 besitzt
eine Bohrung für die Aufnahme des Leiters 22, der durch eine Lötverbindung 25 mit der Muffe 25 verbunden ist.
Gemäß Figur 4 besitzt das erste Endstück eines ^eden Kupplungsteils
1 und 2 einen zylindrischen Abschnitt 26, der beispielsweise aus Niob hergestellt und durch eine Reibungsschweißung 27 mit dem Rest
des Kupplungsteils verbunden sein kann. Wenn die Größe und die Kosten es gestatten, dann kann der Abschnitt 2β integral mit dem Rest
des Kupplungsteils ausgebildet sein. Ein Ende des Abschnitts 26 besitzt eine Kupferschicht 23, so daß eine metallurgische Bindung
zwischen dem Kupfer und dem Niob besteht.
Der Niobabschnitt 26 kann vollständig durch ein Coextrusionsverfahren
mit einer Kupferschicht versehen werden, worauf später dann das Kupfer teilweise abgebeizt wird, so daß die Schicht 28
zurückbleibt. Der beschichtete Teil des Abschnitts 26 sitzt in einer Bohrung einer Messingmuffe 29 und ist darin durch eine Lötverbindung
30 befestigt. Der Kabelleiter 22 wird in der Muffe 29
in der gleichen Weise befestigt, wie es anhand von Figur 3 beschrieben
wurde.
Nach dem Verbinden der Kabel und der Kupplung wird die gesamte Verbindung
zum Schutz eingekapselt, wobei beispielsweise eine vorher hergestellte Hülse.oder ein elektrisch isolierendes Harz verwendet wird.
Es wird bevorzugt, daß das Platinmetall oder das andere geeignete widerstandsfähige Material nicht die gesamte Oberfläche der Kupplung
bedeckt. Der Grund hierfür liegt darin, daß die platinisierte Oberfläche üblicherweise Chlor in Freiheit setzt, wenn sie als
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Anode in Seewasser vorliegt, oder Sauerstoff in Freiheit setzt,
wenn sie als Anode in Süßwasser vorliegt. Die Freisetzung von
Chlor kann zu einem lokalen Aufbau einer stark sauren Lösung um die Kupplung führen, insbesondere, wenn die Kupplung am Boden des
Heeres im Schlamm eingetaucht ist.
Wenn das Kicb im unbedeckten Zustand vorliegt, dann bildet sich
dagegen schnall ein isolierender Oxidfilm durch Anodisieren. Dieser
Oxidfilm nacht die Kupplung wirksam inert.
Es wird darauf hingewiesen, daß das normale Verfahren zum Lösen
der Kupplung darin besteht, daß der durch die Kupplung hindurchgehende Strom abgeschaltet wird, damit ein Taucher oder eine in anderer
Weise geeignet ausgerüstete Person die Kupplung unter Wasser lösen kann. Die erfindungsgemäße Kupplung besitzt den Vorteil, daß
sie leicht hergestellt werden kann und daß sie im Vergleich zu den viel komplizierteren, mühsamen und teuren Kupplungen, die gegenwärtig
beim elektrischen Anschluß von Anoden für den kathodischen Schutz unter Wasser verwendet werden, einfach zu gebrauchen
sind und sich zuverlässig verhalten.
Es wird darauf hingewiesen, daß die gewählte Kupplung den jeweiligen
Bedürfnissen angepaßt v/erden muß. So liegt beispielsweise die Auflösungsspannung von Zirkonium in Seewasser in der Größenordnung
.von 1 V, weshalb Zirkonium-Kupplungen nicht verwendet werden können,
wenn beim Gebrauch große Spannungen auftreten. Niob-Kupplungen sind jedoch nicht geeignet, wenn sie kathodisch und nicht anodisch
geschaltet sind. Der Grund hierfür liegt darin,-daß bei kathodischer
Schaltung Wasserstoff entwickelt wird, was zu giner Wassers to ffverspr-ödung der Niob-Kupplungen führen kann.,
909808/0717
Claims (12)
- PatentansprücheElektrische Kupplung zum Verbinden zweier elektrischer Leiter, bestehend aus einem ersten Teil, das ein mit einem der Leiter integral ausgebildetes oder verbindbares Stück aufweist, und einem zweiten Teil, das ein mit dem anderen Leiter integral ausgebildetes oder verbindbares Stück und ein, zweites Stück zum elektrischen Verbinden mit einem komplementären zweiten Stück des ersten Teils aufweist, dadurch gekennzeichnet daß das erste und das zweite Teil jeweils aus einem Ventilmetall bestehen und die elektrischen Kontaktflächen mindestens eines der zweiten stücke ein Metall aufweisen, das aus den Platingruppenmetallen, den Legierungen von Platingruppenmetallen und den elektrisch leitenden Oxiden der Platingruppenmetalle ausgewählt ist. ■ .
- 2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch g e koe η η ζ e i c h η e t , daß das Ventilmetall aus Niob besteht. o
- 3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn — ze lehnet , daß die elektrischen Kontaktoberflächen der beiden zweiten Stücke aus den im Anspruchs genannten Materialien ausgewählt sind.
- 4. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3* dadurch gekennzeichnet , daß das zweite Stück des ersten Teils ein Außengewinde aufweist und daß das zweite Stück des zweiten ,Teils ein komplementäres Innengewinde aufweist.
- 3» Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch g e kennz ei chne t , daß das zweite Stück des ersten Teils einen Stift aufweist und daß das zweite Stück des zweiten Teils eine Buchse für die Aufnahme des Stifts -aufweist.
- 6. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch "g e kennzeichnet, daß das zweite Stück des ersten90 980 8/07 27
ORIGINAL INSPECTEDTeils und des zweiten Teils jeweils eben ausgebildet sind und ein Loch sowie einen integral ausgebildeten abstehenden Gewindezapfen aufweist, wobei die zweiten Stücke so übereinander passen, daß der Gewindezapfen eines jeden zweiten Stücks in das Loch des anderen zweiten Stücks paßt, so daß die zweiten Stücke mit Hilfe von auf die Gewindezapfen aufgeschraubten Muttern miteinander verbunden werden können. - 7. Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die abstehenden Gewindezapfen zumindest auf ihrer Gewindeoberfläche eine Schicht aus einem Platingruppenmetall, einer Platingruppenmetallegierung oder einem Oxid des Ventilsmetalls aufweisen, um ein Festsetzen der Muttern zu verhindern.
- 8. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der ersten Stücke ein Außengewinde für die Aufnahme eines komplementären Innengewindes einer an einem der Leiter .befestigbaren Muffe aufweist.
- 9. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der ersten Stücke einen Stift aufweist, der in eine komplementäre Buchse einer an einem der Leiter befestigbaren Muffe eingeschweißt ist oder anderweitig damit verbunden ist.
- 10. Kupplung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift eine Kupferauflage aufweist und daß die Muffe aus Messing besteht.
- 11. Kupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift durch Koextrusion eines Niobkerns und einer Kupferauflage hergestellt worden ist. '
- 12. Kupplung nach Anspruch 11, dadurch g e k e η η ζ © -I c h η e t , daß die Kupferauflage durch Abbeizen von den Bereichen· des Stifts909808/0727entfernt worden ist, die nicht durch die Buchse der Muffe bedeckt \7erden.13· Kupplung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der mit einer Kupferauflage versehene Niobstift gesondert hergestellt worden ist und anschließend
durch Reibungsschweißen mit dem Rest des ersten Stücks des ersten oder zweiten Kupplungsteils verbunden worden ist.909808/0 727
Applications Claiming Priority (1)
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