DE2832071A1 - Verfahren zum aufbereiten von fliessfaehigen stoffen o.dgl. sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zum aufbereiten von fliessfaehigen stoffen o.dgl. sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
- Verfahren zum Aufbereiten von fließfähigen Stoffen oder der-
- gleichen sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbereiten von fließfähigen, pastösen oder dergleichen Stoffen, wie insbesondere von Farben, Salben, Gelen, Fruchtsäften und dergleichen.
- Beim Aufbereiten von fließfähigen, pastösen oder dergleichen Stoffen werden diese zur Beseitigung von Agglomeraten in der Regel zunächst gesiebt und gegebenenfalls danach noch in einer anderen Vorrichtung entlüftet beziehungsweise entgast. Letzteres erfolgt üblicherweise durch eine Vakuumbeaufschlagung.
- Erwähnt sei, daß im weiteren Verlauf der Beschreibung unter fließfähigen Stoffen auch pastöse und dergleichen aufzubereitende Stoffe verstanden werden.
- In der Praxis hat es sich gezeigt, daß das Sieben des noch nicht entlüfteten, fließfähigen Stoffes in nachteiliger Weise erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Auch ist die gesamte vorerwähnte Aufbereitung umständlich und erfordert einen größeren apparativen Aufwand.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der eingangs erwähnten Art zu schaffen, das ein vergleichsweise schnelles, einfaches Aufbereiten, insbesondere Sieben und Entlüften von fließfähigen Stoffen ermöglicht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß insbesondere ein Verfahren vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß bei den fließfähigen, pastösen oder dergleichen Stoffen in einem durchgehend kontinuierlichen Arbeitsgang nacheinander zuerst mit dem Entlüften begonnen wird und anschließend ein Entlüften und Sieben etwa gleichzeitig stattfindet.
- Dabei handelt es sich in vorteilhafter Weise um einen ununterbrochenen Arbeitsablauf, bei dem das Entlüften und das Sieben praktisch ineinander übergehen. Umständliche und zeitaufwendige Umfüllvorgänge können dabei vermieden werden. Besonders vorteilhaft ist hier auch, daß bei diesem einzigen Arbeitsgang schon eingangs eine Entlüftung erfolgt, die sich zumindest bis zum Siebvorgang, gegebenenfalls noch darüber hinaus fortsetzen kann und daß anschließend der fließfähige Stoff gesiebt wird. In der Praxis hat es sich nämlich gezeigt, daß durch die Umkehrung des bisher in der Regel vorgesehenen Aufbereitungsvorganges mit einem Siebvorgang und gegebenenfalls einem anschließenden separaten Entlüftungsvorgang, erfindungsgemäß in einen Entlüftungsvorgang mit einem sich kontinuierlich daran anschließenden Siebvorgang insgesamt eine wesentlich kürzere Durchlaufzeit bei der Aufbereitung des Stoffes erzielbar ist. Der entlüftete, fließfähige Stoff kann nämlich wesentlich schneller und problemloser gesiebt werden. Somit besteht bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auch eine günstige Beeinflussung des einen Aufbereitungsvorganges, nämlich des Siebvorganges durch den vorangehenden bzw. beim Sieben noch andauernden Entlüftungsvorgang.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß auf die fließfähigen Stoffe in mehreren Stufen entlüftend eingewirkt wird und daß vorzugsweise bei den letzten Entlüftungen die Siebung der Stoffe erfolgt. Dadurch werden die fließfähigen Stoffe besonders gut entlüftet, wodurch auch wieder das Sieben beschleunigt wird. Die Entlüftung erfolgt dabei durch eine Vakuumbeaufschlagung.
- Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Diese weist einen mindestens eine Aufbereitungseinrichtung enthaltenden Behälter auf.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß sich in dem Behälter sowohl eine Entlüftungsals auch eine Siebeinrichtung befindet.
- Dadurch ergibt sich eine kompakte Bauform der Vorrichtung und außerdem erfolgt in vorteilhafter Weise in einem Durchlauf eine vollständige Aufbereitung der fließfähigen Stoffe.
- Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
- Die einzige Figur zeigt in einem stärker schematisierten Längsschnitt eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
- Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 weist einen Behälter 2 auf, in dem sich eine Aufbereitungseinrichtung 3 für fließfähige Stoffe 4 befindet.
- Die Aufbereitungseinrichtung 3 besteht im wesentlichen aus einer Entlüftungseinrichtung 5 und einer Siebeinrichtung 6. Oberhalb der Entlüftungseinrichtung 5 erkennt man einen Zulauf 7, der zum Einfüllen des Stoffes 4 dient. Nach dem Durchlaufen der Aufbereitungseinrichtung 3 sammelt sich der Stoff 4 in dem im unteren Teil des Behälters 2 vorgesehenen Sammelraum 8, der an seinem untersten Ende eine gegebenenfalls verschließbare Ablaßöffnung 9 besitzt.
- Am oberen Endbereich des Behälters 2 ist ein Unterdruck-Anschlußstutzen 1O vorgesehen, über den der gesamte Innenraum des Behälters 2 unter Unterdruck gesetzt werden kann. Dies dient insbesondere zum Entgasen beziehungsweise Entlüften der fließfähigen Stoffe.
- Der obere Zulauf 7 mündet auf eine etwa horizontal angeordnete, drehbare Schleuderplatte 11. Diese Schleuderplatte 11 rotiert zum Beispiel mit einer Drehzahl von etwa 3000 Umdrehungen/Minute und verteilt den auf ihre Oberseite gelangten Stoff etwa wie strichliniert angedeutet, so daß die Oberfläche des Stoffes wesentlich vergrößert ist. Dadurch ist der Stoff dem in dem Behälter 2 herrschenden Unterdruck wirksamer ausgesetzt, das heißt, daß eine wesentlich intensivere Entgasung stattfindet.
- Im Ausführungsbeispiel weist die Entlüftungseinrichtung 5 drei Schleuderplatten 11j 11 a, 11 b auf, die jeweils mit einer gemeinsamen, etwa vertikalen Antriebswelle 12 drehfest verbunden sind. Als Antrieb für diese Welle 12 dient ein oberhalb des Behälters 2 montierter Motor 13. Die Anordnung mehrerer Schleuderplatten ergibt eine intensive Entlüftung des fließfähigen Stoffes.
- Zum Auffangen und Sammeln der von den Schleuderplatten 11, 11 aseitlich abgeschleuderten Stoffe 4 sind Trichter 14, 14 a vorgesehen, deren Auffangöffnungsmit der Behälterwandung verbunden sind und deren irichterauslässe etwa zentral auf die jeweils darunter liegende Schleuderplatte 11 a, 11 b münden. Die Antriebswelle 12 durchsetzt dabei die Trichterauslässe 15, 15 a. Durch die Trichter wird der verschleuderte Stoff jeweils wieder gesammelt und der nächsten Schleuderplatte zugeführt.
- Wie schon vorerwähnt, befindet sich die Siebeinrichtung 6 unterhalb der Entlüftungseinrichtung 5. Dazu dient ein etwa napfartig ausgebildetes Sieb 16, das zweckmäßigerweise als Schwingsieb ausgebildet ist. Der Antrieb 17 für das Schwingsieb befindet sich innerhalb des Behälters 2, so daß störanfällige Durchführungen durch die Behälterwandung vermieden werden können. Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des im Behälterinneren herrschenden Unterdruckes von Vorteil.
- Die Figur läßt gut erkennen, daß sich die unterste Schleuderplatte 11 b innerhalb des Siebes 16 befindet. Der von der Schleuderplatte 11 b abgeschleuderte Stoff 4 gelangt dadurch direkt in das Sieb 16, so daß dadurch gegebenenfalls auch noch die Siebung beschleunigt werden kann. Erkennbar ist auch, daß die Seitenwände des Siebes 16 Maschen aufweisen. Insgesamt kann das Schwingsieb beispielsweise eine Maschenweite von So bis 500 Mikrometern aufweisen. Gegebenenfalls können sich auch mehrere Schleuderplatten, wie strichliniert angedeutet, innerhalb des Siebes 16 befinden.
- Erwähnt sei, daß durch die erfindungsgemäße Reihenfolge bei der Aufbereitung des fließfähigen Stoffes, nämlich dem Entlüften und anschließenden Sieben gegebenenfalls auch eine feinere Siebung der Stoffe bei entsprechend kleinerer Maschenweite des Siebes begünstigt wird.
- Zweckmäßigerweise hat der Behälter 2 einen runden Querschnitt, wodurch der Aufbau insgesamt vereinfacht sein kann.
- Der unterhalb der Siebeinrichtung 6 vorgesehene Sammelraum 8 ist noch mit Fühlern 18 und 19 zur Erfassung des Füllstandes ausgerüstet. Der Fühler 18 dient dabei zur Erfassung des maximalen und der Fühler 19 zur Erfassung des minimalen vorgesehenen Jüllstandes innerhalb des Sammelraumes 8. Die Fühler können mit einer hier nicht dargestellten Steuereinrichtung verbunden sein, die den Zulauf und/oder den Ablauf des Stoffes in beziehungsweise aus dem Behälter 1 steuert.
- Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist das Aufbereiten von fließfähigen Stoffen, insbesondere das Entgasen und Sieben wesentlich vereinfncht, da diese Bearbeitungsgänge in einem einzigen Arbeitsablauf erfolgen. Umfüllvorgänge und dergleichen werden dabei in vorteilhafter Weise vermieden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Iiießfähigen Stoffe zunächst entgast beziehungsweise entlüftet werden und asclicßend dem Siebvorgang zugeführt werden. Dadurch kann insgesamt eine wesentlich schnellere Aufbereitung der fließfäiiigen Stoffe erfolgen. Schließlich ergibt die erfindungsgemäße Anordnung sowohl einer Entlüftungseinrichtung 5 als auch einer Siebeinrichtung 6 in einem gemeinsamen Behälter 2 eine besonders kompakte Bauform der Vorrichtung 1, die sich darüber hinaus auch einfach bedienen läßt.
- Erwähnt sei noch, daß die Anzahl der einzelnen Stufen der Entlüftungseinrichtung 5 jeweils mit einer Schleuderplatte, zum Beispiel 11, entsprechend den praktischen Bedürfnissen, insbesondere auch in Abstimmung auf den aufzubereitenden fließfähigen Stoff vorgesehen sein kann.
- Dabei setzt die gegebenenfalls mehrstufige Entlüftung oben ein und setzt sich bis zum Siebvorgang, gegebenenfalls darüber hinaus fort, da der gesamte Behälterinnenraum unter Unterdruck steht.
- Das Sieb bildet bei der Aufbereitung auch noch eine mechanisch auf den Stoff einwirkende Vorrichtung, wobei die wirksame Oberfläche des Stoffes auch vergrößert wird. Dadurch kann ein weiteres Entlüften auch dort noch begünstigt sein.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere zur Aufbereitung von Produkten aus der Nahrungsmittelindustrie, der Chemie, der pharmazeutischen und/oder der kosmetischen Industrie vorgesehen. Darüber hinaus ist jedoch auch die Verarbeitung von Stoffen aus anderen Bereichen denkbar.
- Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
- /Patentansprüche Leerseite
Claims (11)
- Patentansprüche 1. Verfahren zum Aufbereiten von fließfähigen, pastösen oder dergleichen Stoffen, wie insbesondere von Farben, Salben, Gelen, Fruchtsäften und dergleichen, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t , daß bei den fließfähigen, pastösen oder dergleichen Stoffen in einem durchgehend kontinuierlichen Arbeitsgang zuerst mit dem Entlüften begonnen wird und anschließend ein Entlüften und Sieben etwa gleichzeitig stattfindet.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die fließfähigen oder dergleichen Stoffe in mehreren Stufen entlüftend eingewirkt wird und daß vorzugsweise bei der (den) letzten Entlüftung(en) die Siebung der Stoffe erfolgt.
- 3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2 mit einem mindestens eine Aufbereitungseinrichtung enthaltenden Behälter, dadurch gekennzeichnet, daß sich in diesem Behälter (2) sowohl eine Entlüftungseinrichtung (5) als auch eine Siebeinrichtung (6) befindet.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungseinrichtung (5) wenigstens eine etwa horizontal angeordnete, drehbare Schleuderplatte (11) aufweist und daß sich oberhalb von dieser ein Zulauf (7) für den fließfähigen oder dergleichen Stoff befindet.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungseinrichtung (5) mehrere, vorzugsweise zwei mit einer gemeinsamen, etwa vertikalen Antriebswelle (12) drehfest verbundene Schleuderplatten (11, 11 a) aufweist und daß die Antriebswelle (12) mit einem vorzugsweise außerhalb, insbesondere oberhalb des Behälters (2) montierten Motor (13) verbunden ist.
- 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Schleuderplatten (11, 11 a, 11 b) Auffang- beziehungsweise Zuführmittel zum Zuleiten des fließfähigen oder dergleichen Stoffes (4) zu der jeweils darunter befindlichen Schleuderplatte vorgesehen sind.
- 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sieb (16) unterhalb der Entlüftungseinrichtung (5) angeordnet und vorzugsweise als Schwingsieb ausgebildet ist und daß sich der Antrieb (17) für das Schwingsieb (16) innerhalb des Behälters (2) befindet.
- 8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (16) etwa napfartig mit einem U-förmigen Querschnitt ausgebildet ist.
- 9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens die unterste Schleuderplatte (11 b) innerhalb des Siebes (16) befindet.
- 10.Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Siebes (16) ein Sammelraum (8) mit einer gegebenenfalls verschließbaren Ablaßöffnung (9) vorgesehen ist.
- 11.Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Sammelraumes (8) Fühler (18, 19) zur Erfassung des Füllstandes angeordnet sind, über die mittels einer Steuereinrichtung der Zu- und/oder Ablauf des fließfähigen oder dergleichen Stoffes steuerbar ist.
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