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"Tragklaue für den Untertagebetrieb"
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Die Erfindung betrifft eine Tragklaue für den Untertagebetrieb, bei
der zum Umfassen eines Ausbauprofiles Haken dienen, deren Schenkel eine Traverse
halten,mit der ein Rundglied zur Anbringung einer Tragkette zusammenwirktr Die erfindungsgemäße
Tragklaue kann je nach Ausbildung ihrer Haken an verschiedenen der im Berg- und
Tunnelbau eingesetzten Ausbauprofile angebracht werden; insbesondere eignet sie
sich für das Umfassen der Flansche von Rinnenprofilen des nachgiebigen Streckenausbaus.
Die Tragkette kann beliebige Dimensionen und Festigkeiten aufweisen und eignet sich
insbesondere zur Aufhängung von Einschienenhängebahnen und schweren Rohrleitungen.
Insbesondere bei Einschienenhängebahnaufhängungen kann die erfindungsgemäße Tragklaue
von einem Mann angebracht werden. Die-ser braucht lediglich das Rundglied in das
Anfangskettenglied der Tragkette mit einer Hand einzuführen, während er mit der
anderen Hand die Kette hält.
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Eine Tragkette mit den eingangs bez-eichneten Merkmalen ist bereits
bekannt (DT-GM 74 14 649). Hierbei ist das Rundglied als Schraubenbolzen mit Sechskantkopf
und Sechskantmutter ausgebildet und kann in einen gabelförmigen Mittelteil der Traverse
durch das zwischen den bei den Gabelzinken eingeführte Anfangskettenglied ei-ngebracht
werden. Im Betrieb kommt es jedoch häufig vor, daß eine Tragkette nicht senkrecht
über
dem Tragkettenanschluß an der Last, der bei Einschienenhängebahnschienen meistens
in der Schienenverbindung angebracht ist, an einen Ausbaurahmen angeschlossen werden
kann. Zwar läßt die Gabel der Traverse eine Verschwenlcuag des Anfangskettengliedes
um das Rundglied zu, jedoch reicht die Beweglichkeit im allgemeinen nicht aus, um
einen Schrägzug der Tragkette unmittelbar auf das Rundglied zu übertragen; in dies-en
Fällen schlägt nämlich das Anfangskettenglied an die Traverse an und wird auf Biegung
beansprucht. Das führt nach einer mehr oder weniger großen Anzahl von Lastwechsel
zum Bruch des Anfangskettengliedes und kann deswegen schwere Unfälle auslösen.
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Es ist (aus der gleichen Gebrauchsmus-terschrift) ferner eine Ausführungsform
bekannt, bei der die Traverse zur Lagerung eines Zapfens eines Drehgelenkes dient,
mit dem der buchsenförmige Teil eines Schäkelschenkels gelagert wird, dessen anderer
Schenkel mit Hilfe einer Schraube mit Sechskantmutter und Sechskantkopf an die Traverse
angeschlossen wird. Hierbei ist zwar eine ausreichende Abwinklungsmöglichkeit für
die Tragkette gegeben, ohne daß deren Anfangsglied auf Biegung,beansprucht werden
kann.
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Die Befestigungsmittel, nämlich Zapfen und Schraube für den Schäkel
lassen sich bei ausreichender Festigkeit jedoch auf diese Weise nur schwer in den
begrenzten Querschnitt der Traverse unterbringen. Außerdem ist das Anbringen der
Tragkette nur mit zwei Arbeitskräften möglich, wobei eine Arbeitskraft die Tragkette
mt eingeführtem Schäkel halten und die andere Arbeitskraft die Verbindungsmittel
in die Traverse und den Schäkl einführen muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragkette zu
schaffen,
welche eine Verschwenkbarkeit des Anfangsgliedes der Tragkette ermöglicht, die zur
Vermeidung von Biegebeanspruchungen des Anfangsgliedes bei Schrägzug der Kette führt
und außerdem eine ausreichende Festigkeit trotz der durch den begrenzten Traversenquerschnitt
gegebenen Verhältnisse gestattet.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß an der
Traverse ein Zapfen eines Drehgelenkes ausgebildet ist, das eine um den Zapfen schwenkbare
Buchse mit Schenkeln aufweist, die das Rundglied aufnehmen.
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Indem man an der Traverse lediglich den Zapfen des Drehgelenkes ausbildet,
hat man genügend Querschnitt zur Verfügung, um den Festigkeitsanforderungen Rechnung
tragen zu können und kann die Buchse an Zapfen anbringen, um in der gewohnten Weise
eine-Arbeitskraft das Anschließen der Tragkette zu ermöglichen, weil diese Arbeitskraft
nur noch mit einer Hand das Anfangsglied der Tragkette zwischen die Schenkel der
Buchse und mit der anderen Hand dasRundglied einzuführen braucht.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist der' quer zur Traversenrichtung
angeordnete Zapfen in einer Ausnehmung der Traverse untergebracht, welche wenigstens
eine Öffnung aufweist, aus der die Schenkel der Buchse vorst-ehen. In diesem Fall
ergibt sich ein kardanischer Anschluß der Tragkette an der Traverse, welcher alle
Biegebeanspruchungen von den schwenkbaren Teilen fernhält.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung verläuft der in
der Traversenrichtung angeordnete Zapfen vor der Traverse
und ist
an mit der Traverse eine Baueinheit bildenden Konsolen fest. Hierbei wird der Schrägzug
der Tragkette huber das Rundglied aufgenommen, und seitlicher Versatz der Tragklaue
gegenüber der Tragkettenanbringung an der Last wird durch eine Verschwenkung der
Buchse um den Zapfen ausgeglichen.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vortei-le der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der
Figuren in der Zeichnung; es zeigen Fig. 1 unter Fortlassung der am Aus-bauprofil
anzubringenden Haken die Traverse e iner Tragklaue gem-äß der Erfindung in Draufsicht,
wobei die Teile bei Schrägzug in gestrichelter Linienführung wiedergegeben sind,
Fig. 2 eine abgeänderte Ausführungs-form in der Fig. 1 entsprechender Darstellung
und Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III- der Fig. 2.
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Gemäß Fig. 1 sind an zwei ohrenförmigen Endabschnitten 1 und 2 einer
Traverse 3 einer Tragklaue zylindrische Ausnehmungen 4 bzw. 5 für die Schenkel von
Haken angebracht. Die Enden der Schenkel können mit Gewinde versehen sein, so daß
die Flächen 6 als Auflage für Muttern bzw. Unterlegscheiben verwendet werden. Der
abgekröpfte Mittelteil der Tragklaue hat zwei trapezförmige Schenkel 7 bzw. 8 und
einen Mittelteil 9. Die Abmessungen si-nd so gewählt , daß sich eine ausreichende
Anlage der Traverse 3 bei Anziehen der beschriebenen Schrauben an den Hakenschenkeln
an die Form des Ausbauprofiles ergibt.
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Der Mittelteil 9 hat eine Ausnehmung 10, die ebenfalls trapezförmig
ist, wobei die kurze Trapezseite bei 9 und die längere Trapez seite an der Außenfläche
11 angeordnet ist.
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Quer zur Traversenrichtung ist ein Zapfen 12 in der Ausnehmung 10
angeordne t, d.h. mit seinen beiden Enden an den von der Traverse gebildeten Begrenzungen
der Ausnehmung 10 befestigt. Der Zapfen 12 ist der eine Teil eines Drehgelenkes,
dessen anderer Teil von einer Buchse 13 gebildet wird.
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Da die Buchse in beiden Ausführungsbeispielen identisch ausgebildet
ist, braucht sie im folgenden nur einmal beschrieben zu werden.
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Die Buchse besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem
U-förmigen Tragglied 14, das deswegen einen gerundeten Steg 15 und zwei parallele-Schenkel
16 bzw. 17 aufweist (Fig. 3). Die Schenkel 16 und 17 besitzen miteinander fluchtende
Ausnehmungen 18 bzw. 19 für ein Rundglied 20. Hierbei handelt es sich um eine Schraube
mit Sechskantkopf 21 und Mutter 22.
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Wie die Darstellung der Fig. 1 zeigt, wird durch das Anfangsglied
23 einer Tragkette 24 der Schaft 25 des Rundgliedes 20 geführt, was man mit einer
Hand bewerkstelligen kann, wenn die andere Hand die Tragkette so hält, daß das Anfangsglied
23 zwischen den beiden Schenkeln 16 und 17 liegt.
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Bei Schrägzug können die Teile ihre aus Fig. 1 ersichtliche Stellung
einnehmen.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist der dort mit 26 bezeichnete
Zapfen in der Traversenrichtung, d.h. parallel zum Mittelteil 9 angeordnet. Er verläuft
somit vor dem Mittelteil 9 der Traverse und bildet mit dieser eine Baueinheit. Zu
diesem Zweck ist er an zwei Konsolen 27 bzw. 28 befestigt. Die Baueinheit kann z.B.
im Gesenk geschlagen werden.
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Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 1 kann die Traverse 3 einschließlich
des Zapfen 12 ein gesenkt geschmiedetes Teil darstellen.