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Verfahren zur Abwicklung von Funktionsabläufen in einem
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zentralgesteuerten Fernsprechvermittlungssystem, insbesondere in einer
zentralgesteuerten Fernsprechnebenstellenanlage, mit Hörzeichenanschaltung zur Vorbereitung
eines Verbindungsübergange 5 Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Abwicklung
von Funktionsabläufen in Abhängigkeit einer bestimmten Speicheraufteilung in einem
Datenspeicher eines zentralgesteuerten Fernsprechvermittlungssystems, insbesondere
in einer zentralgesteuerten Fernsprechnebenstellenanlage, mit einem Sprechwegekoppelnetzwerk
und mit zum Austausch von vermittlungstechnischen, für die Verbindungsherstellung
über das Sprechwegekoppelnetzwerk übertragenen Daten, Adressen- und Steuerbefehlen
zwischen für unterschiedliche Aufgaben, beispielsweise für das Abfragen von für
Wahl- und/oder Verbindungssätzen vorgesehenen Steuereinrichtungen und verbindung
szustandsindividuell veränderbaren und nicht verbindungsindividuell veränderbaren
Datenspeichern, mit dem Informationsaustausch ermöglichenden Datenübertragungsleitungsbündeln,
sowie mit Vermittlungsplätzen und den Vermittlungsplätzen zugeordneten
Anschaltesätzen,
bei dem verschiedene Hörzeichen nach Herstellung und vor Durchschaltung bzw. bei
bestehender Verbindung zur Vorbereitung eines Verbindungsübergangs in einer anderen
Verbindung vor deren endgültigen Umschaltung übertragbar sind.
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Durch die DT-AS 1 079 685 und 2111 787 sind bereits Schaltungsanordnungen
und Verfahren bekannt, bei denen die Hörzeichenanschaltung in Abhängigkeit des jeweils
gekennzeichneten Zustandes erfolgt und der Rhythmus der Hörzeichenübertragung abhängig
von einem zustandsabhängig bestimmbaren Zeittakt erfolgt. Bei diesen bekannten Anordnungen
ist also auch jeweils der Schaltzustand für die Art der Signalgabe maßgebend.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, in einfacher
Weise unter Ausnutzung des zentralen Steuerwerkes bei jedem Verbindungszustandsübergang
die jeweils erforderliche Hörzeichengabe zu aktivieren.
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Dies wird dadurch erreicht, daß das zentrale Steuerwerk bei jedem
Verbindungszustandsübergang den von der den Verbindungszustandsübergang einleitenden
Teilnehmerstelle belegten Verbindungssatz identifiziert, den belegten Zustand dieser
Teilnehmerstelle prüft und die Art des Zustandsüberganges und damit die Art des
erforderlichen Hörzeichens bestimmt und aktiviert.
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Hierdurch soll in einfacher Weise eine Überlagerung von verschiedenen
Tönen, beispielsweise vom Aufschalteton und Besetztton oder vom Aufschalteton und
Wählton, verhindert werden. Dies kann in einfacher Weise dadurch erfolgen, daß in
einem Suchverfahren der Vermittlungssatz ermittelt wird, an dem der Teilnehmer angeschaltet
ist, für den der Ton zu übertragen ist. Diese Suche endet nur mit einem Erfolg,
wenn augleich der Teilnehmer in einem
Gesprächszustand angetroffen
wird. Dabei ist die Tonanschaltung von dem gefundenen Satz aus steuerbar. Dadurch,
daß bei jedem Zustandsübergang eine Abfrage, ob irgend eine Tonanschaltung vorzunehmen
ist, erfolgt, wird erreicht, daß bei Übergängen von einem Gesprächszustand in den
anderen, ein bereits anliegender Ton vorübergehend auch verschwindet, um anschließend
dann in einem anderen, neuen Gesprächszustand wieder zu erscheinen.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist bei bereits aktivierter
Hörzeichenanschaltung und vorliegendem Zustandsübergang eine Abschaltung dieses
bereits aktivierten Hörzeichens und die Aktivierung eines anderen, dem Zustandsübergang
entsprechenden Hörzeichens steuerbar.
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Hierdurch vereinfacht sich der Übergang von unterschiedlichen Hörzeichen
bei entsprechenden Zustandsübergängen für ein und dieselbe Verbindung.
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Anhand einer Systemübersicht ist eine Fernsprechnebenffl stellenanlage
mit einem mehrstufigen Koppelfeld und einer zentralen Steuereinrichtung sowie Datenspeichern
beschrieben, in der die erfindungsgemäße Anordnung zur Anwendung kommt.
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Aus der dargestellten Systemübersicht einer zentral gesteuerten Fernsprechnebenstellenanlage
geht hervor, daß die Teilnehmerstellen N1 bis Nn der Nebenstellenanlage in Abhängigkeit
von der gewählten Gruppierung zu Teilnehmergruppen zusammengefaßt sind und jede
Teilnehmergruppe GT1/SK (N1) auch jeweils eine eigene Gruppe von Amtsübertragungen
AVSx, eine Gruppe von Wahispeichern WSx, ein oder mehrere Bedienungsfernsprecher
BFx je nach Teilnehmergruppengröße zugeordnet ist. Daß dabei die Übertragung, Wahlspeicher
oder Plätze in der jeweils anderen Gruppe mit aushelfen können, ist natürlich selbstverständlich.
Dies ist gruppierungsbedingt und im Koppelnetzwerk SK nur angedeutet. Hierzu sei
verwiesen auf die als Beispiel angegebenen Zwischenleitungen, welche mit den Ziffern
1 bis 6 angegeben sind. Zu der Gruppe rung sei noch erwähnt, daß als Beispiel die
Teilnehmergruppen GT1 und GTm angegeben sind. Jede Teilnehmergruppe kann dabei wieder
in Teilnehmergruppen aufgeteilt sein. Als Beispiel ist in der Figur angegeben, daß
die Gruppe GT1 aus Teilnehmergruppen (G1 (1) bis G1 (n) bestehen könnte. Für die
als Beispiel angegebene Teilnehmergruppe GTm sind die Untergruppen zur Vereinfachung
der Darstellung nicht angezeigt. Entsprechend der Aufteilung in Teilnehmergruppen
GT1 bis GTm ist auch das Koppelnetzwerk SK entsprechend aufgeteilt, wobei aus der
Figur nur für die Teilnehmergruppe GT1 diese Aufteilung gezeigt ist und der entsprechende
Teil des Koppelnetzwerkes SK dann mit N1 bezeichnet ist. Der andere Teil des Koppelnetzwerkes
SK für die anderen Teilnehmergruppen und für die noch zu erwnhnenden Sondereinrichtungen
ist der Vereinfachung der Darstellung wegen nicht weiter aufgeteilt und deshalb
mit N bezeichnet. Entsprechend der Aufteilung in Teilnehmergruppen ist der Netzwerkteil
N1 nochmals aufgeteilt in mehrere Koppelfeldteile N1 (1) bis N1 (n). In diesem Zusammenhang
wird verwiesen auf die ältere deutsche Patentanmeldung P 260 21 59.0. Es
ist
klar, daß der Koppelnetzwerkteil N ebenfalls entsprechend vorhandener Teilnehmerunt
ergrupp en mehrere parallele Koppelfeldteile aufweist bzw. aufweisen kann.
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JederTeilnehmergruppe, z.B. der Teilnehmergruppe GT1, welche aus mehreren
Teilnehmeruntergruppen bestehen kann, sind, wie vorstehend erwähnt, bestimmte zentrale
Einrichtungen zugeordnet, wie beispielsweise eine Gruppe von Amtssätzen, von denen
nur einer mit der Bezeichnung AVSx dargestellt ist, ferner beispielsweise mehrere
Wahlspeichersätze, von denen einer mit der Bezeichnung WSx gezeigt ist und beispielsweise
mehrere Bedienungsfernsprecher, von denen einer mit der Bezeichnung BFx mit dem
zugehörigen Anschaltesatz VMSx dargestellt ist. Jede andere Teilnehmergruppe hat
ebenfalls eine Anzahl von Amtssätzen, Wahlspeichersätz en und Bedienungsfernsprecher
mit Anschaltesätzen, wobei die Anzahl abhängig ist von dem Verkehrswert. Je nach
Verkehrswert und Bedarf ist es gegebenenfalls nicht erforderlich, jeder Teilnehmergruppe
einen eigenen Bedienungsfernsprecher zuzuordnen, da die einer Teilnehmergruppe zugeordneten
Bedienungsfernsprecher auch in anderen Teilnehmergruppen aushelfen können. Die Teilnehmerschaltungen
einer Teilnehmergruppe, z.B. GT1, sind über entsprechende Anschalteleitungen mit
einer Teilsteuerung für Teilnehmerschaltungen TS6 verbindbar. Dieser Teilnehmersteuerung
TSt für Teilnehmerschaltungen sind Schaltmittel zugeordnet, die, wie noch beschrieben
wird, durch zyklische Abtastung seitens dieser Teilsteuerung TSt feststellen, ob
sich der Schaltzustand der Teilnehmerschaltung, die gerade abgefragt wird, geandert
hat oder nicht. Ist eine Änderung aufgetreten und ein Vermittlungsvorgang vorzunehmen,
so wird über das der Teilnehmergruppe zugeordnete DatenUbertragungsleitungsbündel
B1 ein Informationsaustausch mit dem zentralen Steuerwerk ZS1 vorgenommen. Das Datenübertragungsleitungsbündel
ist für die kodierte Weitergabe von
Informationen jeglicher Art
vorgesehen und könnte auch wie bei einem PCM-Ringleitungssystem im PCM-Verfahrer;
betrieben werden.
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In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß das zweite dargestellte zentrale
Steuerwerk ZS2 nur als Ersatzsteuerwerk im Falle einer Störung des zentralen Steuerwerkes
ZS1 gedacht ist, so daß im Folgenden nur die Vorgänge im Zusammenhang mit einem
der beiden zentralen Steuerwerke, hier mit dem zentralen Steuerwerk ZS1, behandelt
werden.
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Ob das Datenübertragungsleitungsbündel B1 mit dem zentralen Steuerwerk
ZS1 zwecks Informationsaustausch und Befehlsaustausch zwischen der Teilsteuerung
TSt und dem zentralen Steuerwerk ZS1 durch Aktivierung entsprechender Adern des
Datenübertragungsbündels B1 im Rahmen eines Abtastzyklus seitens des zentralen Steuerwerkes
ZS1 über die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 und die Datenübertragungsleitungen
DS verbunden wird, hängt von der Art des vorzunehmenden Vermittlungsvorganges und
seiner Prioritätseinordnung im System der anderen Vermittlungsvorgänge ab.
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In der gleichen Teilnehmergruppe GT1 sind allen Amtssätzen AVSx eine
gemeinsame Teilsteuerung für Amtssätze ASt zugeordnet. Auch bei dieser Teilsteuerung
findet bei Vorliegen von Zustandsänderungen, die in einem Last-Look-Verfahren festgestellt
werden, indem auch hier die Amtssätze nacheinander von dem zentralen Steuerwerk
ZS1 abgetastet werden, ein Informationsaustausch mit dem zentralen Steuerwerk ZS1
statt. Gegebenenfalls ist, wenn ein Amtssatz der Gruppe GT1 für die Herstellung
einer Verbindung zu einem Teilnehmer einer anderen Teilnehmergruppe verwendet wird,
ein zusätzlicher Austausch von Informationen mit der Teilsteuerung der Teilnehmerschaltungen
der anderen Teilnehmergruppe, der dieser Teilnehmer angehört, erforderlich. Dies
erfolgt dann beispiels-
weise durch Kopplung des Datenübertragungsleitungsbündes
B1 über die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung
Anm und über das Datenübertragungsleitungsbündel Bm mit der Teilsteuerung TStm -was
in der Figur nicht näher dargestellt und nur angedeutet ist -unter Einfluß des zentralen
Steuerwerkes ZS1.
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Aus der Figur geht weiterhin hervor, daß sich der Amtssatz AVsx für
die Herstellung von ankommenden und abgehenden Amtsverbindungen Zugang zu Amtsleitungen,
z.B.
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Alx verschafft. Dieser Amtssatz AVSx ist über den Koppelnetzwerkteil
N (1), der im vorliegenden Beispiel nur zweistufig dargestellt ist, aber natürlich
auch drei und mehrstufig sein kann, mit jedem berechtigten Teilnehmer der Anlage
und gegebenenfalls auch mit einem zu einer Unteranlage führenden Querverbindungssatz
QV verbindbar.
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Der dargestellte Wahlspeichersatz WSx der Teilnehmergruppe GT1 ist
zur Aufnahme von Wahlinformationen über das Koppelnetzwerk SK mit einer Teilnehmerschaltung
oder einem Amtssatz oder Querverbindungssatz verbindbar. Je nach Art der herzustellenden
Verbindung handelt es sich dabei nur um eine Anschaltung über den Ausgang 7 des
Wahlspeichersa-tzes WSx oder aber um ein Einschleifen des Wahlspeichersatzes WSx,
wie dies für Systeme mit einer Umkehrgruppierung , bekannt ist. Der Wahlspeichersatz
WSx weist dazu zwei mit dem Koppelnetzwerk in Verbindung stehende Ausgänge 7 und
8 auf.
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Der Anschaltesatz VMSx des Bedienungsfernsprechers BFx ist ebenfalls
mit zwei Ausgängen 9 und 10 an das Kcppelnetzwerk N1 (1) angeschaltet. Auf diese
Weise ist der Anschaltesatz VMSx des Bedienungsfernsprechers BFx sowohl einseitig
mit einer Übertragung oder einem Wahlsatz verbindbar, als auch in einer Verbindung
einschleifbar.
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Sowohl den Wahlspeichersätzen WSx jeder Teilnehmergruppe- hier der
Teilnehmergruppe GT1- ist eine Teilsteuerung WSt als auch den Anschaltesätzen, z.B.
VMSx, eine Teilsteuerung VSt für Anschaltesätze der Bedienungsfernsprecher zugeordnet,
welche Teilsteuerungen auch über die Datenübertragungsleitungsbündel B1 und die
Zuteil-und Anschalteeinrichtung An1 mit dem zentralen Steuerwerk ZS1 sowie über
weitere Zuteil- und Anschalteeinrichtungen mit anderen Datenübertragungsleitungsbündeln
und Teilsteuerungen verbindbar sind.
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Handelt es sich bei dem Koppelnetzwerk SK um mechanisch betätigbare
Koppelpunkte, so sind Haussätze HSx vorgesehen, denen je Teilnehmergruppe ebenfalls
eine Teilsteuerung für Haussätze HSt, wie in der Zeichnung mit gestrichelten Linien
angedeutet, zugeordnet ist. Handelt es sich dagegen, wie im vorliegenden Beispiel
atgenommen, um ein Koppelnetzwerk SK mit elektronischen Koppelpunkten, beispielsweise
Thyristoren, so sind Haltesätze, Z.R. HS1, HS2 für die Koppelnetzwerkteile N1 (1)
und N1 (n) sowie HSn, HSS, HSx, HSy für die Koppelnetzwerke N und BK vorgesehen,
welche auch die Funktionen eines Haussatzes übernehmen. Der Unterschied zum Haussatz
ist die andere Art der Anschaltung am Koppelnetzwerk. Die Haltesätze sind in Gruppen
geteilt. Den Haltesätzen HS1, HS2 der Roppelnetzwerke N1 (1), N1 (n) ist eine Teilsteuerung
HSt1 zugeteilt, über die diese Haltesätze über das Datenübertragungsleitungsbündel
B1 und die Zuteil-und Anschalteeinrichtung An1 mit dem zentralen Steuerwerk ZS1
bzw. über die Datenschiene DS und eine der weiteren Zuteil- und Anschalteeinrichtungen,
z.B. Anm, mit anderen Datenübertragungsleitungsbündeln, z.B. Bm zwecks Informationsaustausch
mit anderen Teilsteuerungen verbindbar sind. Der Austausch der Information ist abhängig
sowohl vom Abtastzyklus als auch von der Wertigkeit und von den vorgesehenen Prioritäten
für die Abwicklung von
Vorgängen.
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Im Vorstehenden sind nur die Teilnehmergruppen mit den zugehörigen
Amtssätzen, Wahispeichern und Anschaltesätzen sowie Halte sätzen und die entsprechend
zugeordneten Datenübertragungsleitungsbündel B1 bis Bm für Teilnehmergruppen besprochen
worden. Außer diesen Datenübertragungsleitungs'bündeln 31 bis Bm für Teilnehmergruppen
sind aber auch Datenübertragungsleitungsbündel BSo und Bb für Gruppen von Sondereinrichtungen
und besonderen Übertragungen vorgesehen, die nachstehend behandelt werden.
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So ist ein Datenübertragungsleitungsbündel BSo für eine Gruppe von
Sondereinrichtungen und Übertragungen vorgesehen. Diese Gruppe kann wie nachfolgend
beschrieben zusammengestellt sein. Es sind dieser Gruppe mehrere Konferenzverbinder,
z.B. EV, zugeordnet, denen eine Teilsteuerung KVSt zugeteilt ist, welche über das
Datenübertragungsleitungsbündel BSo und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung AnS
Informationen mit dem zentralen Steuerwerk Z51 bzw. über die Datenschiene DS und
eine der weiteren Zuteil- und Anschalteeinrichtungen Informationen mit einer entsprechenden,
anderen Teilsteuerung austauscht.
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Weiterhin sind der Gruppe mehrere Uberwachungseinrichtungen, beispielsweise
BD für die Verkehrsüberwachung und für die Prüfung während des Verbindungsaufbaus
zugeordnet, der die gemeinsame Teilsteuerung BDSt zugeteilt ist, welche ebenfalls
Informationen und Befehle über das Datenübertragungsleitungsbüniel BSo austauscht.
Ferner sind der Gruppe von Sondereinrichtungen besondere Sondereinrichtungen So,
denen eine gemeinsame Teilsteuerung SoSt zugeteilt ist, sowie auch besondere Speicherplätze
MS für Mehrfrequenzkode (wenn die Anlage sowohl wie für
Impulswahl
als auch für Mehrfrequenzkodewahl ausgerichtet sein sollte) zugeordnet, denen die
Teilsteuerung MSt zugeteilt ist..
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Beim beschriebenen System ist vorausgesetzt, daß die genannten Wahlspeicher
WSx für Impulswahl und die Wahlspeicher MS für Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen sind.
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Wenn in der Anlage nur Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen wird, sind
die Wahlspeichersätze, z.B. WSx, entsprechend nur für Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen
und es entfallen die Speichersätze MS. Die Speichersätze MS sind je nach Bedarf
für die Wahlaufnahme und gegebenenfalls Kodeumsetzung der Wahlkennzeichen an Teilnehmerschaltungen,
Amtssätze, Querverbindungssätze,, und dergleichen anschaltbar.
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Ferner kann desem tfbertragungsleitungsbündel BSo eine Gruppe von
Querverbindungssätzen QV oder können auch mehrere Gruppen von Querverbindungssätzen,
z.B. für verschiedene Richtungsleitungsbündel zugeordnet werden,. wobei jeder Gruppe
dann eine Teilsteuerung zugeordnet wird. Den Querverbindungssätzen QV ist die Teilsteuerung
QSt zugeteilt. Ferner können auch mehrere Datensätze D für den Datendialog über
das Koppelnetzwerk N vorgesehen sein. Ein solcher Datensatz ist in eine Verbindung
einschleifbar. Diesen Datensätzen D ist eine Teilsteuerung DSt zugeordnet.
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Ist für den Datenaustausch eine Verbindung zu der Datenanlage erforderlich,
so sind besondere Datensätze DM notwendig, die zu den entsprechenden Datenverarbeitungseinrichtungen
DVA einen besonderen Ausgang zwecks direkter Verbindung aufweisen. Dabei können
auf diese Weise die Einrichtungen die zum Austausch von Informationen über das zusätzliche
Koppelnetzwerk (BK) vorgesehen sind, außer über die entsprechenden Datenübertragungs-
leitungsbündel
auch direkt mit Einrichtungen und/oder Teilsteuereinrichtungen der Teilnehmergruppen
zwecks Vereinfachung des Informationsaustausches und/oder Synchronisation bei Parallelverbindungen
verbunden sein.
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Das Datenübertragungsleitungsbundel BSo ist über eine entsprechende
Zuteil- und Anschalteeinrichtung Ans sowohl mit dem zentralen Steuerwerk ZS1 als
auch über die Datenschiene DS und eine der anderen Zuteil- und Anschalteeinrichtungen
mit anderen Teilsteuerungen zwecks Informations- und 3efehlsaustausch verbindbar.
Die Aufteilung des Koppelnetzwerkes zwischen der Teilnehmergruppe GTm und der Gruppe
von Sondereinrichtungen ist in der Figur zur Vereinfachung nicht dargestellt. Es
ist klar, daß für diese Gruppe von Sondereinrichtungen ebenfalls eine Aufteilung
des Koppelnetzwerkes entsprechend dem Koppelnetzwerkteil N1 (1) vorgesehen werden
kann.
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In der vorstehend beschriebenen Fernsprechnebenstellenanlage wird
die Anschaltung der Hörzeichen so gesteuert, daß nicht nur den vorgegebenen Leistungsmerkmalen,
wie Aufschalten, Anklopfen, Anschalten verschiedener Aufmerksamkeitstöne, voll entsprochen
wird, sondern auch ttberlagerungen verschiedener Töne infolge gleichzeitiger Anschaltung
verhindert wird. Hierzu wird zum Zwecke einer Hörzeichenanschaltung, beispielsweise
eines Aufschalte-, Anklopf- oder Aufmerksamkeitszeichens der Vermittlungs satz in
einem von der zentralen Steuereinrichtung gesteuerten Suchverfahren festgestellt,
an dem die Teilnehmerstelle angeschaltet ist, zu dem das betreffende Zeichen, entsprechend
dem vorliegenden Schaltzustand, gesendet werden soll. Dieser Suchvorgang endet ner
dann mit einem Erfolg, wenn die betreffende Teilnehmerstelle gleichzeitig auch als
in einem Gesprächszustand befindlich gekennzeichnet ist. Wird der betreffende Verbindungssatz
festgestellt, so erfolgt die Anschaltung des
Hörzeichens von diesem
Satz aus.
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Die Hörzeichenanschaltung ist, wie vorstehend bereits erwähnt, abhängig
von der Einleitung eines bestimmten Schaltzustandes, beispielsweise Aufschaltung,
durch einen an einer Verbindung bzw. an einer Verbindungsherstellung beteiligten
Teilnehmerstelle. Um die entsprechenden Aufgaben der zentralen Steuereinrichtung
zu vereinfachen, wird bei jedem Übergang in einem Gesprächszustand, d.h.
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also bei jeder Verbindungswegedurchschaltung, unabhängig vom Frei-/Besetztzustand
einer der beiden Teilnehmerstellen geprüft, ob eine Hörzeichenanschaltung für den
betreffenden Verbindungszustandsübergang gespeichert ist.
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Auf diese Weise ist sichergestellt, daß bei allen Übergängen von einem
Verbindungszustand in den anderen, beispielsweise von dem Ursprungsgesprächszustand
in den Rückfragegesprächszustand oder umgekehrt oder beispielsweise vom Rückfragegesprächszustand
in den Dreier-Konferenzgesprächszustand, feststellbar ist, ob ein bereits anliegendes
Hörzeichen, beispielsweise Aufschalte-, Anklopf- oder Aufmerksamkeitszeichen, abzuschalten
ist oder ob ein Hörzeichen bzw. ein anderes Hörzeichen für den anschließend folgenden
Verbindungszustand bzw. Gesprächszustand, beispielsweise Wählton, Ruf- oder Freiton,
anzuschalten ist.
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Auf diese Weise kann der Ubergang der Verbindungszustände als Kriterium
für die Überprüfung der Notwendigkeit einer Hörzeichenabschaltung bzw. Anschaltung
verwendet werden.
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Aus dem Vorstehenden geht also hervor, daß das zentrale Steuerwerk
bei jedem Verbindungszustandsübergang den von der Verbindungszustandsübergang einleitenden
Teilnehmerstelle belegten Verbindungssatz indentifiziert,
den Belegtzustand
dieser Teilnehmerstelle geprüft und die Art des Zustandsüberganges und damit die
Art des erforderlichen Hörzeichens bestimmt und aktiviert. Die Art des Zustandsüberganges
ergibt sich aus dem bisher bestehenden Zustand und aus den Kriterien, die zu dem
neuen Zustandsübergang führen sollen und diese Zustände und Kriterien sind im Datenspeicher
vorhanden und aufgrund eines Vergleiches ermittelbar.
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Bei bereits aktivierter Hörzeichenanschaltung und bei vorliegendem
Zustandsübergang ist ebenfalls, wie vorstehend bereits erwähnt, eine Abschaltung
eines bereits aktivierten Hörzeichens und auch die Aktivierung eines anderen, dem
neuen Zustandsübergang entsprechenden Hörzeichens steuerbar. Unter Aktivierung werden
hierbei die Abgabe der Steuerbefehle zum ermittelten Verbindungssatz verstanden,
die zur Anschaltung des als notwendig ermittelten Hörzeichens führen.
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Auf diese Weise wird eine Überlagerung verschiedener Töne in einfacher
Weise vermieden.
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Wird angenommen, daß beispielsweise eine Teilnehmerstelle vergeblich
eine andere Teilnehmerstelle angerufen hat, weil diese besetzt. ist und die vergeblich
anrufende Teilnehmerstelle beispielsweise durch Nachwahl eine Übertragung eines
Anklopfzeichens und damit einer Aufschaltung einleitet. In diesem Fall wird zunächst
die entsprechende Aufschalte- bzw. Anklopfberechtigung der anrufenden Teilnehmerstelle
geprüft. Aufgrund des noch bestehenden Besetztzustandes der gewünschten Teilnehmerstelle
wird jetzt von der zentralen Steuereinrichtung der Verbindungssatz gesucht, der
von der besetzt gefundenen Teilnehmerstelle belegt ist. Ist dieser Satz gefunden,
so wird der Zustand dieses Verbindungssatzes festgestellt und in Zuordnung zu diesem
Satz die Adresse der
gewünschten Teilnehmerstelle, die Adresse
der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle und die Adresse des gefundenen Satzes
und die Adresse des von der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle belegten Satzes
gespeichert und die Anschaltung des Anklopfzeichens an den von der gewünschten Teilnehmerstelle
belegten Verbindungssatz angeschaltet. Über den anderen, von der vergeblich anrufenden
Teilnehmerstelle belegten Satz wird diese Teilnehmerstelle ebenfalls ein entsprechendes
Hörzeichen übermittelt.
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Wäre der von der vergeblich angerufenen, besetzten Teilnehmerstelle
belegte Satz nicht gefunden worden, so würde der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle
ein entsprechendes anderes, eine Aussage über den negativen Erfolg aussagenden Hörzeichens
oder Ansage übermittelt werden.
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Wäre für die gewünschte, vergeblich angerufene Teilnehmerstelle bereits
eine Hörzeichenanschaltung vorhanden, so wird aufgrund dieser Feststellung die Anschaltung
eines zusätzlichen Hörzeichens verhindert und der vergeblich anrufenden Teilnehmerstelle
ein entsprechendes Zeichen bzw. eine entsprechende Ansage übermittelt.