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Verfahren für die Abwicklung von Vermittlungsvorgängen
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in einer Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage,
bei der Eingabe von Daten zur änderung des Inhalts des Kundendatenspeichers.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren iiir die Abwicklung von
Vermittlungvorgängen in einer Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage,
mit einer zentralen Steuereinrichtung, mit weiteren zentralen, dezentralen und periferen
Einrichtungen und mit DatenUbertragungsleitungen zur Übertragung von Informationen
und Befehlen zwischen allen genannten Einrichtungen untereinander und zu bzw. von
Teilnehmerstellen unter Ausnutzung vorhandener Arbeits- und Programmspeicher, wobei
die zentrale Steuereinrichtung in Abhängigkeit einer Berechtigungskennzeichnung
beider an einer hergestellten Verbindung beteiligten Teilnehmerstellen bestimmte
Sondertunktionen aufgrund nachgewählter Kennziffern bzw.
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Kennzahlen durchfUhrt und insbesondere den Empfang von Daten erdglichende
Einrichtungen aktiviert.
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Durch die DT-AS 2 450 189 ist bereits eine Schaltungsanordnung zur
Einleitung einer Informationsübertragung zu
einer außenliegenden
Aufnahmeeinrichtung bekannt, bei der während einer über eine Verbindungsleitung
bestehen den Fernsprechverbindung durch eine Sprechstelle einer Nebenstellenanlage
nach Abgabe eines Einleitekennzeichens durch Wahl einer bestimmten Kennzahl die
Weitergabe eines ganz bestimmten Kennzeichens in Form einer Schleifenöffnung bestimmter
Dauer zu einer nachfolgenden Anlage dort die Anschaltung und Vorbereitung einer
Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme nachfolgend übertragener Daten herbeigeführt wird.
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Bei dieser bekannten Anordnung ist die Freigabe der Aufnahmeeinrichtung
abhängig von einem vor der Übertragung der Informationen von der die Informationen
übertragenden Sprechstelle gewählten Kennzahl abhängig. Bei dieser bekannten Anordnung
kann Jede Teilnehmerstelle der die Schlüsselkennzahl bekannt ist, Zugriff zur Datenempfangseinrichtung
erhalten. Um diesen Zugriff aber weiter zu beschränken und die Möglichkeit zu schaffen
den Zugriff zu einem zentralen Datenspeicher, insbesondere Kundendatenspeicher einer
Fernsprechanlage, in dem teilnehmerindividuelle Daten wie Berechtigung, Rurweiterleitadressen
und dergleichen gespeichert sind, nur dann zu ermöglichen, wenn eine zentrale Person
auch unter BerUcksichtigung mehrerer Gesichtspunkte einen derartigen Zugriff gestatten
kann, zuzulassen, sind besondere Maßnahmen erforderlich, die mit der vorgenannten
bekannten Anordnung nicht möglich sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, in einer zentralgesteuerten
Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit einer zentralen
Steuereinrichtung und mit der Möglichkeit in Abhängigkeit einer Berechtigungskennzeichnung
und Nachwahl von Kennziffern die Aktivierung von den Empfang von Daten ermöglichenden
Einrichtungen zu steuern, die zusätzliche Abhängigkeit der Zu-
teilung
der Berechtigung durch eine zentrale Vermittlungsperson zu ermöglichen.
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Erreicht wird dies dadurch, daß eine daran anschließend von der angewählten
Teilnehmerstelle übertragene Kennziffer bzw. Kennzahl über die zentrale Steuereinrichtung
mittels Kennzahlauswertung und entsprechender Befehlsgabe die Datenempfangseinrichtung
für den Empfang von durch die ursprünglich anrutende Teilnehmerstelle Ubertragenen
Daten entsperrt und eine Durchschaltung bzw. Umkopplung auf die zum Empfang von
Daten vorgesehenen Einrichtungen steuert.
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Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich die Zuteilung eines zentralen
Datenspeichers zum Zwecke der Änderung von vorhandenen, gespeicherten Informationen
nicht nur abhängig zu machen von den Berechtigungen der anruienden und angerufenen
Anschlußstelle und der Wahl von Informationen durch die anrufende Sprechstelle sondern
zusätzlich auch Abhängig zu machen von der Zustimmung einer angerufenen Anschlußstelle.
Die Zustimmung der angerufenen Anschlußstelle erfolgt durch die Fernsteuerung einer
Entsperrung der eine Durchschaltung zum Datenspeicher verhindernden Schaltmittel.
Die Entsperrung beinhaltet gleichzeitig die Durchschaltung zu dem betreffenden Kundendatenspeicher,
wozu gegebenenfalls eine Umkoppelung notwendig ist.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung findet nach Aktivierung
des Datenewptangs und Abschluß der Übertragung einer Datengruppe bei wiederholter
Übertragung gleicher Daten bzw. einer gleichen Datengruppe unter Ausnutzung entsprechender
Speicher- und Zwischenspeichermittel mittels der zentralen Steuereinrichtung ein
Vergleich statt um die Richtigkeit der Datenübertragung zu prüfen.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die Prüfung auf
Richtigkeit der Datenübertragung entweder nach vollständigem Abschluß der von der
eingebenden Stelle eingebbaren Daten oder Vorwahl einer bestimmten Kennzeichnung
oder nach mehr als zweimaliger Übertragung gleicher Daten aufgrund von gespeicherten
Steuerbefehlen mittels der zentralen Steuereinrichtung veranlaßbar.
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Aufgrund der vorstehenden Weiterbildungen ist es nicht nur möglich
in bekannter Weise eine Korrektur bereits eingebener Daten vorzunehmen, sondern
auch grundsätzlich die Richtigkeit bereits übertragener Daten grundsätzlich zu prüfen.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung erfolgt die Dateneingabe
durch Übertragung von MFV-Zeichen unter Verwendung entsprechender Kodeempfänger
und mehrere Änderungsauftrage sind unmittelbar nacheinander ohne erneute Autorisierung
übertragbar.
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Hierdurch besteht die Möglichkeit, bei bereits zugeteilter Autorisierung
auch mehrere Änderungsaufträge durchzuführen, was hinsichtlich des Arbeitsaufwandes
eine Rationalisierung bedeutet, die aber nicht zwangsweise sein muß.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist für die ferngesteuerte
Dateneingabe und Änderung von Kundendaten, beispielsweise Berechtigungen, Rufweiterleitadressen,
SammelanschluOdaten usw. der an der Fernsprechanlage, insbesondere Nebenstellenanlage
angeschalteten periferen Anschlüsse (Teilnehmer, Vermittlungsperson, Verbindungsleitungen)
ein Kundendatenspeicher über die zentrale Steuereinrichtung an die Datenübertragungsleitungen
anschaltbar und für Prüf- und Vergleichszwecke den Kundendatenspeicher individuell
ständig bzw. in der
zentralen Steuereinrichtung vorübergehend zwecks
Beschaffung von zusätzlichem Speicherplatz für die Zwlschenspeicherung von Informationen
zugeteilt.
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Nachfolgend ist anhand eines Ausführungsbeispieles die Erfindung näher
erläutert. Anhand der Darstellung ist eine allgemeine Systembeschreibung einer Fernsprechnebenstellenanlage
gegeben, in der die Erfindung zur Anwendung kommen kann.
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Aus der dargestellten Systemübersicht einer zentral gesteuerten Fernsprechnebenstellenanlage
geht hervor, daß die Teilnehmerstellen N1 bis Nn der Nebenstellenanlage in Abhängigkeit
von der gewahlten Gruppierung zu Teilnehmergruppen zusammengefaßt sind und Jede
Teilnehmergruppe GT1/SE (N1) auch Jeweils eine eigene Gruppe von Amtsübertragungen
AVSx, eine Gruppe von Wahlspeichern WSx, ein oder mehrere Bedienungsfernsprecher
BFx Je nach Teilnehmergruppengröße zugeordnet ist. Daß dabei die Übertragung, Wahlspeicher
oder Plätze in der Jeweils anderen Gruppe mit aushelfen können, ist natürlich selbstverständlich.
Dies ist gruppierungsbedingt und im Koppelnetzwerk SE nur angedeutet. Hierzu sei
verwiesen auf die als Beispiel angegebenen Zwischenleitungen, welche mit den Ziffern
1 bis 6 angegeben sind. Zu der Gruppierung sei noch erwähnt, daß als Beispiel die
Teilnehmergruppen GT1 und GTm angegeben sind. Jede Teilnehmergruppe kann dabei wieder
in Teilnehmergruppen aufgeteilt sein. Als Beispiel ist in der Figur angegeben, daß
die Gruppe GT1 aus Teilnehmergruppen (G7 (1) bis G1 (n) bestehen könnte. Für die
als Beispiel angegebene Teilnehmergruppe GTm sind die Untergruppen zur Vereinfachung
der Darstellung nicht angezeigt. Entsprechend der Aufteilung in Teilnehmergruppen
GT1 bis GTm ist auch das Koppelnetzwerk SK entsprechend aufgeteilt, wobei aus der
Figur nur für die Teilnehmergruppe GT1 diese Aufteilung gezeigt ist und der entsprechende
Teil des Koppelnetzwerkes SK dann mit Nl bezeichnet ist. Der andere Teil des Koppelnetzwerkes
SK für die anderen Teilnehmergruppen und für die noch zu erwähnenden Sondereinrichtungen
ist der Vereinfachung der Darstellung wegen nicht weiter aufgeteilt und deshalb
mit N bezeichnet.
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Entsprechend der Aufteilung in Teilnehmergruppen ist der Netzwerkteil
N7 nochmals aufgeteilt in mehrere Koppelfeldteile N1 (1) bis N1 (n). In diesem Zusammenhang
wird verwiesen auf die ältere deutsche Patentanmeldung P 260 2159.0.
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Eq ist klar, daß der Koppelnetzwerkteil N ebenfalls ent-
sprechend
vorhandener Teilnehmeruntergruppen mehrere parallele Koppelfeldteile aufweist bzw.
aufweisen kann.
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Jede Teilnehmergruppe, z.B. der Teilnehmergruppe GT1, welche aus mehreren
Teilnehmeruntergruppen bestehen kann, sind, wie vorstehend erwähnt, bestimmte zentrale
Einrichtungen zugeordnet, wie beispielsweise eine Gruppe von Amtasätzen, von denen
nur einer mit der 8»zeichnung AVSx dargestellt ist. Ferner beispielsweise mehrere
Wahlspeichersätze, von denen einer mit der Bezeichnung WSx gezeigt ist und beispielsweise
mehrere Bedienungsfernsprecher, von denen einer mit der Bezeichnung BFt mit dem
zugehörigen Anschaltesatz VMSx dargestellt ist. Jede andere Teilnehmergruppe hat
ebenfalls eine Anzahl von Amtssätzen, Wahlspeichersätzen und Bedienungsfernsprecher
mit Anscha tesätzen, wobei die Anzahl abhängig ist von dem Verkehrswert. Je nach
Verkehrswert und Bedarf ist es gegebenenfalls nicht eriorderlich, jeder Teilnehmergruppe
einen eigenen Bedienungsfernsprecher zuzuordnen, da die einer Teilnehmergruppe zugeordneten
Bedi enungsfernsprecher auch in anderen Teilnehmergruppen aushelien können. Die
Teilnehmerschaltungen einer Teilnehmergruppe, z.B. GT1, sind über entsprechende
Anschalteleitungen mit einer Teilsteuerung für Teilnehmerschaltungen TS6 verbindbar.
Dieser Teilnehmersteuerung TSt illr Teilnehmerschaltungen sind Schaltmittel zugeordnet,
die , wie noch beschrieben wird, durch zyklische Abtastung seitens dieser Teilsteuerung
TSt feststellen, ob sich der Schaltzustand der Teilnehmerschaltung, die gerade abgefragt
wird, geändert hat oder nicht.
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Ist eine Änderung aufgetreten und ein Vermittlungsvorgang vorzunehmen,
so wird über das der Teilnehmergruppe zugeordnete Datenübertragungsleitungsbündel
B1 ein Informationsaustausch mit dem zentralen Steuerwerk ZS1 vorgenommen, Das Datenübertragungsleitungsbündel
ist für die kodierte Weitergabe von Informationen jeglicher Art vorgesehen und konnte
auch wie bei eine PCM-Ringleitungssystem im PCM-
Verfahren betrieben
werden.
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In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß das zweite dargestellte zentrale
Steuerwerk ZS2 nur als Ersatzsteuerwerk im Falle einer Störung des zentralen Steuerwerkes
ZS1 gedacht ist, so daß im Folgenden nur die Vorgänge im Zusammenhang mit einem
der beiden zentralen Steuerwerke, hier mit dem zentralen Steuerwerk ZS1, behandelt
werden. Ob das Datenllbertragungsleitungsbündel B1 mit dem zentralen Steuerwerk
ZS1 zwecks Informationsaustausch und Befehlsaustausch zwischen der Teilsteuerung
TSt und dem zentralen Steuerwerk ZS1 durch Aktivisierung entsprechender Adern des
Datenubertragungsbündels B1 im Rahmen eines Abtastzyklus seitens des zentralen Steuerwerkes
ZS1 ueber die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 und die Datenübertragungsleitungen
DS verbunden wird, hängt von der Art des vorzunehmenden Vermittlungsvorganges und
seiner Prioritätseinordnung im System der anderen Vermittlungsvorgänge ab.
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In der gleichen Teilnehmergruppe GT7 sind allen Amtssãtzen AVSx eine
gemeinsame Teilsteuerung für Amtssätze ASt zugeordnet. Auch bei dieser Teilsteuerung
findet bei Vorliegen von Zustandsveränderungen, die in einem Last-look-Verfahren
festgestellt werden, indem auch hier die Amtssätze nacheinander von dem zentralen
Steuerwerk ZS1 abgetastet werden, ein Informationsaustausch mit dem zentralen Steuerwerk
ZS1 statt. Gegebenenfalls ist, wenn ein Amtssatz der Gruppe GT1 für die Herstellung
einer Verbindung zu einem Teilnehmer einer anderen Teilnehmergruppe verwendet wird,
ein zusätzlicher Austausch von Informationen mit der Teilsteuerung der Teilnehmerschaltungen
der anderen Teilnehmergruppe, dem dieser Teilnehmer angehört, erforderlich. Dies
erfolgt dann beispielsweise durch Kopplung des Datenübertragungsleitungsbundels
B1 über die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung
Anm und über das DatenUbertragungs-
leitungsbündel Bm mit der Teilsteuerung
TStm, was in der Figur nicht näher dargestellt und nur angedeutet ist, unter EiniluB
des zentralen Steuerwerkes ZS1.
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Aus der Figur geht weiterhin hervor, daß sich der Amtssatz AVax fUr
die Herstellung von ankommenden und abgehenden Amtsverbindungen Zugang zu Aetaleitungen,
z.B.
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Alx verschafft. Dieser Amtssatz AVSx ist ueber den Koppel.
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netzwerkteil N1 (1), der im vorliegenden Beispiel nur zweistuiig dargestellt
ist, aber natürlich auch drei und mehrstufig sein kann, mit Jedes berechtigten Teilnehmer
der Anlage und gegebenenfalls auch mit einem zu einer Unteranlage führenden Querverbindungssatz
QV verbindbar.
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Der dargestellte Wahlspeichersatz WSx der Teilnehmergruppe GT1 ist
zur Aufnahme von Wahlinformationen über das Koppelnetzwerk SK mit einer Teilnehmerschaltung
oder einem Amtssatz oder Querverbindungssatz verbindbar. Je nach Art der herzustellenden
Verbindung handelt es sich dabei nur ul eine Anschaltung Uber den Auagang 7 des
Wahlspeichersatzes WSx oder aber um ein Einschleifen des Wahlspeichersatzes WSx,
wie dies fUr Systeme mit einer umgeklappten Gruppierung bekannt ist. Der Wahlspeichersatz
WSx weist dazu zwei mit dem Koppelnetzwerk in Verbindung stehende Ausgänge 7 und
8 auf.
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Der Anschaltesatz VMSx des Bediennngsfernsprechers BFt ist ebenfalls
mit zwei Ausgängen 9 und 10 an das Koppelnetzwerk N1 (1) angeschaltet. Aui diese
Weise ist der Anschaltesatz VMSx des Bedienungsfernsprechers BFx sowohl einseitig
mit einer Übertragung oder einem Wahlsatz verbindbar, als auch in einer Verbindung
einschleifbar.
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Sowohl den Wahlspeichersätzen WSx 3eder Teilnehmergruppe, hier der
Teilnehmergruppe GTI, ist eine Teilsteuerung WSt als auch den Anschaltesätzen, z.
B. VMSx, eine Teilsteuerung
VSt für Anschaltesätze der Bedienungsfernsprecher
zugeordnet, welche Teilsteuerungen auch über die Datenübertragungsleitungsbündel
B1 und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 mit dem zentralen Steuerwerk ZS1
sowie über weitere Zuteil- und Anschalteinrichtungen mit anderen Datenübertragungsleitungsbündeln
und Teilsteuerungen verbindbar sind.
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Randelt es sich bei dem Koppelnetzwerk SK um mechanisch betätigbare
Koppelpunkte, so sind Haussätze HSx vorgesehen, denen Je Teilnehmergruppe ebenfalls
eine Teilsteuerung für Haussätze HSt, wie in der Zeichnung mit gestrichelten Linien
angedeutet, zugeordnet ist. Handelt es sich dagegen, wie im vorliegenden Beispiel
angenommen, um ein Koppelnetzwerk SK mit elektronischen Koppelpunkten, beispielsweise
Thyristoren, so sind Haltesätze, z. B. HS1, RS2 für die Koppelnetzwerkteile N1 (1)
und Nl (n) sowie HSn, HSS, HSx, HSy für die Koppelnetzwerke N und BK vorgesehen,
welche auch die Funktionen eines Haussatzes übernehmen. Der Unterschied zum Haussatz
ist die andere Art der Anschaltung am Koppelnetzwerk. Die Haltesätze sind in Gruppen
geteilt. Den Haltsätzen HS1, HS2 der Koppelnetzwerke N1 (1), N1 (n) ist eine Teilsteuerung
HSt1 zugeteilt, über die diese Haltesätze über das Datenübertragungsleitungsbündel
Bl und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung An1 mit dem zentralen Steuerwerk ZS1
bzw. über die Datenschiene DS und eine der weiteren Zuteil- und Anschalteeinrichtungen,
z.B. Anm, mit anderen DatenübertragungsleitungsbUndeln z.B. Bm zwecks Informationsaustausch
mit anderen Teilsteuerungen verbindbar sind. Der Austausch der Informationen ist
abhängig sowohl vom Abtastzyklus als auch von der Wertigkeit und von den vorgesehenen
Prioritäten für die Abwicklung von Vorgängen.
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Im Vorstehenden sind nur die Teilnehmergruppen mit den zugehorigen
Amtssätzen, Wahl speichern und Anschaltesätzen
sowie Haltesätzen
und die entsprechend zugeordneten Datenübertragungsleitungsbündel B1 bis Bin SUr
Teilnehmergruppen besprochen worden. Außer diesen Datenübertragungsleitungsbündeln
B1 bis Bm für Teilnehmergruppen sind aber auch Datenübertragungsleitungsbündel BSo
und Bb für Gruppen von Sondereinrichtungen und besonderen Übertragungen vorgesehen,
die nachstehend behandelt werden.
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So ist ein Datenübertragungsleitungsbündel BSo für eine Gruppe von
Sondereinrichtungen und Übertragungen vorgesehen. Diese Gruppe kann wie nachfolgend
beschrieben zu-Sammengestellt sein. b sind dieser Gruppe mehrere Konferenzverbinder,
z.B. KV zugeordnet, denen eine Teilsteuerung KVSt zugeteilt ist, welche ueber das
Datenübertragungsleitungsbündel BSo und die Zuteil- und Anschalteeinrichtung AnS
Informationen mit da zentralen Steuerwerk ZS1 bzw. über die Datenschiene DS und
eine der weiteren Zuteil- und Anschalteeinrichtungen Informationen mit einer entsprechenden,
anderen Teilsteuerung austauscht.
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Weiterhin sind der Gruppe mehrere Überwachungseinrichtungen, beispielsweise
BD für die Verkenhrsüberwachung und flr die Prüfung während des Verbindungsauibaues
zugeordnet, der die gemeinsame Teilsteuerung EDSt zugeteilt ist, welche ebenfalls
Informationen und Befehle ueber das Dat@nübertragungsleitungsbündel BSo austauscht.
Ferner sind der Gruppe von Sondereirrichtungen besondere Sondereinrichtungen So,
denen eine gemeinsame Teilsteuerung SoSt zugeteilt ist, sowie auch besondere Speicherplätze
MS für Mehrfrequenzkode (wenn die Anlage sowohl wie für Impulszahl als auch für
Mahrirequenzkodewahl ausgerichtet sein sollte) zugeordnet, denen die Teilsteuerung
MSt zugeteilt ist.
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Beim beschriebenen System ist vorausgesetzt, daß die genannten
Wahlspeicher
WSx für Impulswahl und die Wahlspeicher MS für Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen sind.
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Wenn in der Anlage nur Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen wird, sind
die Wahlspeichersätze, z.B. WSx, entsprechend nur fnr Mehrfrequenzkodewahl vorgesehen
und es entfallen die Speichersatze MS. Die Speichersätze MS sind Je nach Bedarf
für die Wahlaufnahme und gegebenenfalls Kodeumsetzung der Wahlkennzeichen an Teilnehmerschaltungen,
Amtssätzen, Querverbindungssätzen und dergleichen anschaltbar.
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Ferner kann diesem Übertragungsleitungsbündel BSo eine Gruppe von
Querverbindungssätzen QV oder können auch mehrere Gruppen von Querverbindungssätzen,
z.B. für verschiedene Richtungsleitungsbündel zugeordnet werden, wobei Jeder Gruppe
dann eine Teilsteuerung zugeordnet wird.
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Den Querverbindungssätzen QV ist die Teilsteuerung QSt zugeteilt.
Ferner können auch mehrere Datensätze D für den Datendialog über das Koppelnetzwerk
N vorgesehen sein.
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Ein solcher Datensatz ist in eine Verbindung einschleifbar. Diesen
Datensatzen D ist eine Teilsteuerung DSt zugeordnet.
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Ist für den Datenaustausch eine Verbindung zu der Datenanlage erforderlich,
so sind besondere Datensätze DM notwendig, die zu den entsprechenden Datenverarbeitungaeinrichtungen
DVA einen besonderen Ausgang zwecks direkter Verbindung aufweisen. Dabei können
auf diese Weise die Einrichtungen die zum Austausch von Informationen über das zusätzliche
Koppelnetzwerk (3K) vorgesehen sind, außer über die entsprechenden Datenübertragungsleitungsbündel
auch direkt mit Einrichtungen und/oder Teilsteuereinrichtungen der Teilnehmergruppen
zwecks Vereinfachung des Informationsaustausches und/oder Synchronisation bei Parallelverbindungen
verbunden sein.
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Das Datenübertragungsleitungsbündel BSo ist über eine ent-
sprechende
Zuteil- und Anschalteeinrichtung Ans sowohl mit dem zentralen Steuerwerk ZS1 als
auch über die Datenschiene DS und eine der anderen Zuteil- und Anschalteeinrichtungen
mit anderen Teilsteuerungen zwecks Informations- und Befehlsaustausch verbindbar.
Die Aufteilung des Koppelnetzwerkes zwischen der Teilnehmergruppe GTm und der Gruppe
von Sondereinrichtungen ist in der Figur zur Vereinfachung nicht dargestellt. Es
ist klar, daß für diese Gruppe von Sondereinrichtungen ebenfalls eine Auiteilung
des Koppelnetzwerkes entsprechend dem Koppelnetzwerkteil N7 (1) vorgesehen werden
kann.
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In der vorstehend beschriebenen Fernsprechnebenstellenanlage ist es
also möglich, bei einem Verbindungsaufbau zwischen zwei Sprechstellen bzw. zwischen
einer Sprechstelle und einer Vermittlungsstelle die Berechtigung sowohl der anrufenden
als auch der angerufenen Stelle zu prüfen und in Abhängigkeit der Berechtigungskennzeichnung
beider an der hergestellten Verbindung beteiligten Teilnehmerstellen bestimmte Sonderfunktionen
zu ermöglichen. Zu diesen Sonderfunktionen gehört beispielsweise die Aktivierung
von für den Empfang von Daten vorgesehenen Einrichtungen mittels Nachwahl von Kennziffern
bzw.
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einer Kennzahl. Dies bedeutet also, daß durch die Nachwahl in Abhängigkeit
der beiden Berechti61ngskennzeichnungen oder gegebenenfalls in Abhängigkeit der
Berechtigungskennzeichnung einer der beiden an der hergestellten Verbindung beteiligten
Teilnehmerstellen durch die Nachwahl die zentrale Steuereinrichtung anzufordern
und die vorgenannte Aktivierung der genannten Einrichtungen zu bewirken. Geht man
Jetzt davon aus, daß es sich beispielsweise bei den übertragenen Daten um Daten
für den Kundendatenspeicher handelt und zwar um bereits vorhandenenoder noch nicht
vorhandenen Daten im Kundendatenspeicher entweder zu ändern bzw. neu einzugeben
so ist es bekannt, daß ein derartiger Zugriff von einer bestimmten Überprüfung abhängig
sein soll'zum Mißbrauch zu verhindern. Zu diesem Zwecke dem anrufenden und ändernden
Teilnehmer eine Schlsselkennzahl zu geben reicht dann nicht aus, wenn auch zusätzliche
Momente den Zugriff bestimmen.
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Um die vorstehend genannten Schwierigkeiten zu überbrücken ist eine
Datenübertragung einer anrufenden Teilnehmerstelle durch Vorsehen einer Sperrung,die
in einer Nichtdurchschaltung bzw. in einer Nichtankoppelung der zum Empfang von
Daten vorgesehenen Einrichtungen die zum Kundendatenspeicher zu übertragen sind,
verhindert, daß ein Zugriff besteht, ohne daß zusätzliche SchaltmaOnahmen durchge-
führt
werden. Diese zusätzliche Schaltmaßnaamen bestehen in der Wahl einer Kennziffer
bzw. Kennzahl durch die angewählte Teilnehmerstelle. Die Wahl einer solchen Kennziffer
bzw. Kennzahl durch die angewählte, berechtigte Teilnehmerstelle bewirkt über die
zentrale Steuereinrichtung ZS1 mittels einer Kennzahlauswertung und einer entsprechenden
Befehlaabgabe durch die zentrale Steuereinrichtung eine Entsperrung der Datenempfangseinrichtung
für den Empfang von durch die ursprünglich anrufende Teilnehmerstelle übertragenen
Daten. Zusätzlich zu dieser Entsperrung, die lediglich in der Durchschaltung zur
Datenempfangseinrichtung bestehen kann, aber nicht muß, erfordert gegebenenfalls
zusätzlich eine Durchschaltung oder aber insofern dies systemmäßig bedingt ist eine
Umkoppelung auf die zum Empfang von Daten vorgesehenen Einrichtungen. Letzteres
trifft auf das anhand der Darstellung beschriebene Beispiel insofern zu, als eine
Durchschaltung bzw. USkoppelung von der zentralen Steuereinrichtung auf den Kundendatenspeicher
KDS erforderlich ist.
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Um die Richtigkeit der Datenübertragung prüfen zu können besteht weiterhin
die Möglichkeit, nach Aktivierung des Datenempfangs und Abschluß der Datenübertragung
einer Datengruppe bei wiederholter Übertragung gleicher Daten bzw. einer gleichen
Datengruppe unter Ausnutzung entsprechender Speicher und Zwischenspeichermittel,
mittels der zentralen Steuereinrichtung ZS1 ein Vergleich durchzuftihren. Die Speicher
und Zwischenspeichermittel können entweder der zentralen Steuereinrichtung zugeteilt
sein oder aber auch dem Kundendatenspeicher direkt. Um einen derartigen Vergleich
durchftfliren zu können, ist es notwendig den vollständigen Abschluß der von der
eingebenden Stelle eingebbaren Daten iestzußtellen. Dieser vollständige Abschluß
kann abhängig sein von einer im voraus festgelegten Normierung Ubertragbarer Daten
oder aber auch von der Vorwahl einer bestimmten Kennzeichnung bei
der
wiederholten Eingabe von Daten oder aber auch von einem Vergleich, der die zweimalige
Übertragung gleicher Daten überwacht. Die Prüfung auf Richtigkeit der Datenübertragung
entweder nach vollständigem Abschluß der von der eingebenden Stelle eingebbaren
Daten oder Vorwahl einer bestimmten Kennzeichnung oder nach mehr als zweimaliger
Übertragung gleicher Daten ist aufgrund von gespeicherten Steuerbefehlen mittels
der zentralen Steuereinrichtung veranlaßbar.
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Die Dateneingabe erfolgt durch die Übertragung von MFV-Zeichen unter
Verwendung entsprechender Kodeempfänger.
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Ist einmal die Berechtigung zur Abgabe von Änderungsaufträge durch
Nachwahl seitens der angerufenen, berechtigten Teilnehmerstelle zugeteilt, so können
auch mehrere Änderungsaufträge nacheinander ohne erneute Autorisierung übertragen
werden. Soll aber dennoch die Möglichkeit der Beschränkung auf nur einen Änderungsauftrag
möglich sein, so ist eine Unterscheidung zwischen einem Änderungsauftrag und der
Zuteilung der Berechtigung zur Übertragung mehrerer Änderungsaufträge zu treffen.
Diese Unterscheidung kann beispielsweise durch die Abgabe unterschiedlicher Kennziffern
seitens der zuteil enden, angerufenen berechtigten Teilnehmerstelle erfolgen.
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FUr die ferngesteuerte Dateneingabe und Änderung von Kundendaten,
beispielsweise Berechtigungen, Rufweiterleitadressen, Sammelanschlußdaten usw. der
an der Fernsprechanlage, insbesondere Nebenstellenanlage der angeschalteten, periferen
Anschlüsse (Teilnehmer, Vermittlungsperson, Verbindungsleitungen), ist ein Kundendatenspeicher
Uber die zentrale Steuereinrichtung an die Datenubertragungsleitungen anschaltbar.
Für Prüf- und Vergleichszwecke kann dem Kundendatenspeicher individuell ständig
bzw. in der zentralen Steuereinrichtung vorUbergehend, zwecks Beschaffung von zusätzlichem
Speicherplatz
für die Zwischenspeicherung von Informationen zugeteilt
werden.
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5 patentsprüche 1 Figur