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Die Erfindung betrifft einen höhenverstellbaren Förderer für ei-
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ne Abpackmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es sind höhenverstellbare Förderer bekannt, bei denen der Antrieb
auf dem Förderer selbst angebracht ist und die höhenverstellbare Füße haben. Insbesondere
für kleine Abpackmaschinen, bei denen aus Kostengründen ein gesonderter Antrieb
für einen Förderer für die zu verpackenden oder schon verpackten Gegenstände nicht
vorgesehen werden soll, oder auch bei Abpackmaschinen, bei denen der Förderer genau
synchron zu einem anderen Teil der Abpackmaschine bewegt werden soll, stellt sich
das der Erfindung zugrunde liegende Problem, einen höhenverstellbaren Förderer durch
einen vom Hauptrahmen, d.h. von dem den Förderer tragenden Rahmen der Abpackmaschine,
getragenen Antrieb her anzutreiben.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch einen Förderer gemäß
Anspruch 1.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Bei einem Förderer gemaß Anspruch 2 erhält man einen großen Umschlingungswinkel
an der Antriebsriemenscheibe und die Gesamtlänge des Riemens ist völlig unabhängig
von der vertikalen Stellung der Antriebsriemenscheibe, d.h. des Förderers.
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Bei einem Förderer gemäß Anspruch 3 erfolgt die Bewegung genau synchron
zum rahmenfesten Zentralantrieb.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 4 wird erreicht,
daß der Förderer bezüglich des Hauptrahmens auf einfache Weise geneigt werden kann,
indem er einfach um die Achse der getriebenen Trommel verschwenkt wird. Bei der
freilaufenden Trommel, deren Lage beim Verschwenken in größerem Umfang sowohl in
vertikaler als auch horizontaler Richtung verändert wird, liegt keinerlei Antriebsverbindung
vor; ihre Bewegung
ist somit keinen einschränkenden Bedingungen
unterworfen.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5 wird erreicht,
daß bei Schrägstellung des Förderers automatisch ein Längenausgleich erfolgt, da
sich bei der Schrägstellung der Abstand zwischen dem höhenverstellbaren Träger und
der Schwenkachse des Förderers ändert.
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Durch die Ausbildung des Trägers gemäß Anspruch 6 wird ein Verkippen
des Förderers auf dem Träger ermöglicht, und zwar auch bei festgeklemmtem Träger.
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Ein Träger gemäß Anspruch 7 hat einen besonders einfachen Aufbau,
da die Auflagehülse zugleich als ein Reaktionsteil der Klemmeinrichtung dient.
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Bei einem Förderer gemäß Anspruch 8 fallen die Drehachse der getriebenen
Trommel, die Schwenkachse für den gesamten Förderer und die Achse der Klemmspindel
zum Feststellen des Förderers in vorgegebener Höhe alle zusammen. Dies erlaubt nicht
nur einen sehr kompakten Aufbau des Antriebs für den Förderer und der Klemmeinrichtung,
auch die Handhabung der Klemmeinrichtung wird vereinfacht, da das auf die Klemmspindel
aufgesetzte Handrad weit vom Hauptrahmen entfernt ist und bequem betätigt werden
kann. Die Klemmspindel ist zugleich in der Hohlwelle sauber geführt. Bei der Klemmeinrichtung
nach Anspruch 8 sind alle Teile ausgenommen die Ansätze der Lagerplatte hinter dem
Hauptrahmen angeordnet. Der vor dem Hauptrahmen liegende Raum steht also unbehindert
für Abpackzwecke zur Verfügung.
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Bei einem Förderer gemäß Anspruch 9 ist die Klemmeinrichtung aus einfach
herstellbaren oder im Handel erhältlichen Standardteilen aufgebaut. Man erhält zugleich
einen besonders kompakten Aufbau des Antriebs für den Förderer, da die Stehbolzen,
welche die Druckplatte und die Lagerplatte miteinander verbinden, zugleich als Wellen
für die Umlenkrollen dienen.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 10 wird erreicht,
daß die Spannung des Riemens auf einfache Weise eingestellt werden kann.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1: eine Aufsicht auf die Vorderseite einer Abpackmaschine für Blumen; Fig.
2: eine Aufsicht auf die Fördereinrichtung der Abpackmaschine nach Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab; Fig. 34 einen Schnitt längs der Linie III-III von Fig. 2, in dem Einzelheiten
eines Zahnriementriebes für den höhenverstellbaren Stützförderer gezeigt sind; Fig.
4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV von Fig. 2; und Fig. 5: eine Aufsicht auf
die Rückseite des Zahnriementriebes, über das der höhenverstellbare Stützförderer
angetrieben wird, wobei die hinter dem Zahnriementrieb liegenden Teile der Klemmeinrichtung
weggebrochen sind.
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Die in Fig. 1 gezeigte Abpackmaschine hat einen Träger 2 für eine
Tütenband-Vorratsrolle 4. Das Tütenband besteht aus einem Tragband 6 mit angeformten
Tüten 8. Durch eine in Fg, 2 näher gezeigte Fördereinrichtung wird das Tragband
in horizontaler 10 Ausrichtung an einem Luftaustrittsschlitz/vorbeibewegt, aus dem
ein Luftvorhang in im wesentlichen vertikaler Richtung nach unten austritt und die
Einfüllöffnungen der Tüten 8 anströmt und aufbläst. In die aufgeblasenen Tüten können
Blumen 12 unbehindert hineingestellt werden. Beim rechts gelegenen Ende der Abpackmaschine
werden die einzelnen Tüten durch eine in Fig. 1 nicht gezeigte Umlaufmesseranordnung
abgeschnitten, und das Tragband wird von einer Aufwickeleinrichtung 14 aufgerollt.
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Zum Abstützen der in die Tüten gestellten Blumen ist ein Stützförderer
16 vorgesehen, dessen Vertikalposition einstellbar ist und der synchron zur Tragband-Fördereinrichtung
angetrieben ist.
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Ein Leitblech 18 verhindert ein Herunterfallen der verpackten Blumen
vom Stützförderer, von dessen Ende sie dann über eine angelenkte Rutsche 20 in einen
Verpackungskarton gelangen. Die Abpackmaschine steht auf drei Rädern 22.
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Wie im einzelnen aus Fig. 2 ersichtlich ist, hat die Tragband Fördereinrichtung
einen oberen Endlosförderer 24 mit einem Zahnriemen 26, einer einlaufseitigen Zahnriemenscheibe
28 und einer auslaufseitigen Zahnriemenscheibe 30, sowie mit einer Spannrolle 32.
Ein unterer Endlosförderer 34 mit einem Zahnriemen 36, einer einlaufseitigen Zahnriemenscheibe
38 und einer auslaufseitigen Zahnriemenscheibe 40 sowie einer Spannrolle 42 ist
so angeordnet, daß die Außenseite seines oberen Zahnriementrums die Außenseite des
unteren Zahnriementrums des Endlosförderers 24 berührt. Zwischen diese Trums eingeklemmt
läuft im Betrieb das Tragband des Tütenbandes.
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Das obere Zahnriementrum des Endlosförderers 34 ist durch eine starre
Auflage 44 abgestützt, die einstellbar aber starr an einer Hauptrahmenplatte 46
befestigt ist und auf der die Zahnspitzen
des Zahnriemens 36 gleiten.
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Das untere Zahnriementrum des Endlosförderers 24 ist durch einen insgesamt
mit 48 bezeichneten Druckkörper in federnder Anlage am oberen Zahnriementrum des
Endlosförderers 34, bzw. im Betrieb am auf dem letzteren liegenden Tragband 6 des
Tütenbandes gehalten. Der Druckkörper weist eine Abstützschiene 50 auf, die über
Gewindebolzen 52 und Gegenmuttern 54 an Ansätzen 56 der Hauptrahmenplatte 36 in
einstellbarer vertikaler Lage abgestützt sind. Die Abstützschiene hat in transversaler
Schnittansicht gesehen U-förmiges Profil (vgl. Fig. 5) und nimmt von oben nach unten
auf: einen Streifen 58 aus Neoprenschaum (im Preßsitz), eine streifenförmige Einlage
60 aus Federstahl (unter geringem transversalem Spiel) und einen oberen Abschnitt
des Zahnriemens 26. Ein unterer Abschnitt des Zahnriemens 26 steht über die Schenkel
der Abstützschiene 50 nach unten über.
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Durch axiales Verstellen der Gewindebolzen 52 läßt sich somit die
Vorspannung ändern, mit der das untere Trum des oberen Zahnriemens 26 an das obere,
durch die Auflage 44 abgestützte Trum des Zahnriemens 36 angedrückt wird.
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Die Enden 62 der Gewindebolzen 52 sind kugelkalottenförmig ausgebildet
und sitzen jeweils in einer komplementären Vertiefung 64 der Abstützschiene 50.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß sich der Druckkörper 48 stets genau parallel
zur Auflage 44 ausrichtet, auch wenn die Gewindebohrung für die Gel7indebolzen 52
nicht völlig präzise senkrecht zur Ebene der Auflage 44 ausgerichtet sein sollte.
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Mit dem soeben beschriebenen Druckkörper wird erreicht, daß die einander
benachbarten Trums der Endlosförderer mit genau vorgegebener Kraft flächig elastisch
aneinander angedrückt werden.
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Dabei kann auch die Preßkraft sehr einfach präzise linear vom einlaufseitigen
Ende des Druckkörpers zum auslaufseitigen Ende des Druckkörpers erhöht werden, indem
einfach der auslaufseitige
Gewindebolzen stärker zugestellt wird.
Damit kann das Tragband in dem Bereich, in dem es stärker belastet wird (durch die
gefüllten Tüten und beim Abtrennen der Tüten), mit stärkerem Druck ergriffen werden,
während der-Druck über den Rest des Förderwegs kleiner ist, sodaß der Zahnriemen
26 in diesem Bereich des Förderweges wegen der verminderten Normalkraft auch mit
verminderter Reibung auf der Einlage 60 aus Federstahl läuft.
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Sollte Kraft zum Einklemmen des Tragbandes nur an einer bestimmten
Stelle, z.B. bei der Einrichtung zum Abschneiden der Tüten vergrößert werden, so
kann dies dadurch erfolgen, daß nan an der entsprechenden Stelle eine streifenförmige
Beilage 66 auf dem Boden der Abstützschiene 50 vorsieht. Diese Beilage kann einfach
aus starrem Material sein oder zur Erzielung einer progressiven Federcharakteristik
aus elastomerem Material mit höheren Elastizitätsmodul als dem des Streifens 58
sein.
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Die Schneideinrichtung besteht aus zwei Kreismessern 68 und 70, die
auf die freien Stirnseiten der Zahnriemenscheiben 30 und 40 aufgesetzt sind.
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Unterhalb des unteren Endlosförderers 34 sind in der Hauptrahmenplatte
46 vertikale Führungsschlitze 72 und 74 ausgebildet, in denen der Stützförderer
16 in der gewünschten Höhe -7-estklemmbar ist. Der Stützförderer hat eine getriebene
Trommel 76 und eine freilaufende Trommel 78, über die ein Förderband 80 läuft.
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Eine Klemmspindel 82 mit aufgesetztem Handrad 84 durchsetzt koaxial
die Trommel 76. Ihr in Fig. 2 nicht dargestellter, mit Gewinde versehener Endabschnitt
läuft in einer Gewindebohrung eines Klemmjochs 86, das U-förmige Gestalt hat und
eine Lagerplatte 88 für die Trommel 76 übergreift Am Lagerblock 88 sind Stehbolzen
90 befestigt, deren vergrößerter Kopf an der AuBenseite der Hauptrahmenplatte 46
anliegt. Die Klemmspindel 82 trägt ferner einen ebenfalls in Fig. 2 nicht sichtbaren
radial vorspringenden Druckring, der an der Lagerplatte 88 angreirt.
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Durch Drehen der Klemmspindel 82 in Klenmrichtung werden das
Klemmjoch
und die Lagerplatte aufeinander zu bewegt, wodurch die Köpfe der Stehbolzen 90 an
die Vorderseite der Hauptrahmenplatte 46 und die Schenkel des Klemmjochs 86 an die
Rückseite der Hauptrahmenplatte 46 fest angedrückt werden.
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Das rechte Ende des Stützförderers 16 ruht verkippbar und längsverschiebbar
auf einem Träger 92, der mittels eines Handrades 94 in gewünschter Höhe im Führungsschlitz
74 festklemmbar ist. Damit kann der Stützförderer 16 auch schräg geneigt angeordnet
werden. Außerdem kann die Höhe des Stützförderers an seinen Enden nacheinander eingestellt
werden, eine gleichzeitige Betätigung der beiden Handräder 84 und 94 ist nicht erforderlich.
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Fig. 3 zeigt einen abgewinkelten, im wesentlichen vertikalen Schnitt
durch das einlaufseitige Ende der Tragband-Fördereinrichtung und den Antrieb für
den Stützförderer. Im oberen Teil erkennt man die einlaufseitigen Zahnriemenscheiben
28 und 38 mit den über sie laufenden Zahnriemen 26 und 36. Wellen 96 und 98 für
die Zahnriemenscheiben 28 und 38 sind in Lagern 100 und 102 in der Hauptrahmenplatte
46 gelagert und über ebenfalls drehfest aufgesetzte, identIsche Zahnräder 97 und
99 gekoppelt.
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Die untere Welle 98 trägt eine weitere Zahnriemenscheibe 104, über
die ein Zahnriemen 106 nach unten zu einer freilaufenden Zahnriemenscheibe 108 läuft.
Die Welle 110 derZahnriemenscheibe 108 ist über ein Lager 112 von einem Lagerblock
114 getragen, der in einem vertikalen Einstellschlitz 116 verschiebbar ist und in
der gewünschten Lage durch eine Klemmschraube 118 arretierbar ist.
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Das auslaufseitige Trum des Zahnriemens 106, das in Fig. 3 über der
Zeichenebene liegt, umschlingt geführt durch Umlenkrollen 121 eine mittlere Zahnriemenscheibe
120, die fest mit einer Hohlwelle 122 verbunden ist. Auf der letzteren ist die getriebene
Trommel 76 des Stützförderers 16 befestigt. Die Hohlwelle 122 ist in der Lagerplatte
88 durch ein Lager 124 gelagert. Die
Lagerplatte 88 hat ferner
einen durch den Schlitz 72 hindurchgeführten Ansatz 126, auf den ein Längsholm 128
des Stützförderers 16 drehbar aufgesetzt ist. Der Längsholm 128 ist über zwischen
den Trommeln 76 und 78 liegende Quertraversen mit einem vorderen Längsholm 130 verbunden,
in welchem ein Lager 132 für das äußere Ende der Hohlwelle 122 vorgesehen ist.
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Die Lagerplatte 88 ist derart fest mit den Stehbolzen 90 verbunden,
daß der Abstand zwischen der Unterseite des Bolzenkopfes und der Vorderseite der
Lagerplatte etwas größer ist als die Stärke der Hauptrahmenplatte 46. Die Endabschnitte
der Stehbolzen 90 sind fest mit einer Druckplatte 134 verbunden, die eine Durchgangsöffnung
136 für die Klemmsnindel 82 aufweist. Ein fest mit der Klemmspindel verbundener
Druckring 138 liegt an der Vorderseite der Druckplatte 134 an. Ein mit Gewinde versehener
Endabschnitt 140 der Klemmspindel läuft in einer Gewindebohrung 142 des U-förmigen
Klemmjoches 86.
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Durch Drehen der Klemmspindel in einer ersten Richtung wird der Abstand
zwischen der Druckplatte und dem Klemmjoch vergrößert, so daß die Hauptrahmenplatte
nicht mehr fest zwischen das :<lemmjoch 86 und die Köpfe der Stehbolzen 90 eingeklemmt
ist. Die Lagerplatte kann dann in vertikaler Richtung verfahren werden, wobei zugleich
die Zahnriemenscheibe 120 auf dem Zahnriemen 106 abrollt. Zum Festklemmen der Lagerplatte
und damit auch des einlauf seitigen Endes des Stützförderers wird die Klemmspindel
in entgegengesetzter Richtung bewegt. Damit wird der Abstand zwischen Druckplatte
134 und Klemmjoch 86 verkleinert, und die Hauptrahmenplatte 46 wird wieder fest
zwischen den Stirnflächen der Schenkel des Klemmjoches und der Unterseite der Stehbolzenköpfe
eingeklemmt.
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In Fig. 4 erkennt man die auslaufseitigen Zahnriemenscheiben 30 und
40, die von Wellen 144 und 146 getragen sind. Auf diesen Wellen sind ferner das
Kreismesser 68 bzw. das Kreismesser 70 befestigt. Das Kreismesser 68 ist drehfest
aber axial verschiebbar
von der Welle 144 getragen und durch einen
elastomeren Druckring 148 in federnder Anlage am unteren Kreismesser 70 gehalten
Lager 150 und 152 dienen zur Lagerung der Wellen 144 und 146 in der Hauptrahmenplatte
46.
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Die Welle 144 trägt ferner eine auf ihr drehbar angeordnete Riemenscheibe
154 für einen die Aufwickeleinrichtung 14 antreibenden Keilriemen 155. Auf der Welle
144 ist mittels einer Feder 156 eine Kupplungsschelbe 158 drehfest, jedoch axial
verschiebbar angeordnet. Eine Schraubendruckfeder 160 ist zwischen zwei Gewindescheiben
162 und der Rückseite der Kupplungsscheibe 158 eingespannt und sorgt für die durch
Verstellen der Gewindescheiben auf dem mit Gewinde versehenen Enuabschnitt 164 der
Welle 144 veränderbare Vorspannung für die durch die Riemenscheibe 154 und die Kupplungsscheibe
158 gebildete Rutschkupplung. Zwischen der Riemenscheibe 154 und der Rückseite der
Hauptrahmenplatte 46 ist eine Gleitscheibe 166 aus Polytetrafluoräthylen oder einer
anderen Material niederer Reibung angeordnet. Die Welle 146 trägt ferner ein Kegelzahnrad
168, das mit einem Kegelzahnrad 170 kämmt. Letzteres ist von der Abtriebswelle eines
einzigen Antriebsmotors 172 für die Fördereinrichtungen der Abpackmaschine getragen.
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Die Kraftübertragung vom Antriebsmotor zu den verschiedenen getriebenen
Teilen der Fördereinrichtung erfolgt über die nachstehenden Wege: 1) Der untere
Endlosförderer 34 wird über die Kegelzahnräder 168 und 170 direkt vom Antriebsmotor
172 her angetrieben.
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2) Der obere Endlosförderer wird vom Antriebsmotor über den unteren
Endlosförderer 34 und die Zahnräder 97 und 99 angetrieben.
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3) Der Stützförderer wird vom Antriebsmotor her über den unteren Endlosförderer
34, die Zahnriemenscheibe 104, den Zahnriemen
106 und die Zahnriemenscheibe
120 angetrieben.
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4) Die Aufwickeleinrichtung für das Tragband wird vom Antriebsmotor
über den unteren Endlosförderer, die Zahnräder 97 und 99, den oberen Endlosförderer
und die Kupplungsscheibe 158 und die Riemenscheibe 154 und den Riemen 155 angetrieben.
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5) Bei der Schneideinrichtung wird das Kreismesser 70 direkt vom Antriebsmotor
her bewegt, das obere Kreismesser wird über den unteren Endlosförderer, die Zahnräder
97 und 99 und den oberen Endlosförderer angetrieben.
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Man erkennt, daß die bei der oben beschriebenen Fördereinrichtung
verwendeten Zahnriemen nicht nur zum präzisen Fördern des Tütenbandes dienen, sondern
zugleich auch die übertragung einer Antriebskraft von einem zentralen Antrieb zu
mehreren synchron zu bewegenden weiteren Maschinenteilen ermöglichen, ohne daß hierfür
ein nennenswerter zusätzlicher apparativer Aufwand erforderlich wäre.
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Die oben beschriebene Art und Weise der Kraftübertragung zu den verschiedenen
Verbrauchern erlaubt auch einen besondere kompakten Aufbau der Abpackmaschine, da
der Antriebsmotor in dem der freilaufenden Trommel des Stützförderers benachbarten
Raum der Maschine untergebracht ist, in dem eine Kraftübertragung zum Stützförderer,
etwa durch ein Zahnriemengetriebe, nicht erforderlich ist.
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Man erkennt in Fig.4 ferner die auslaufseitigen Enden der Längsholme
128 und 130 mit Lagern 174 für die freilaufende Troruael 78 des Stützförderers.
Die Längsholme 128 und 130 ruhen auf einer Hülse 176, durch welche eine weitere
Klemmspindel 178 hin--durchgeführt ist und die an der Vorderseite der Hauptrahmenplatte
46 abgestützt ist. Ein mit Gewinde versehener Endabschnitt 180 der Klemmspindel
läuft in einem an der Rückseite der Hauptrahmenplatte 46 abgestützten Klemmkorper
182.
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In Fig. 5 erkennt man die Zahnräder 97 und 99. Die Umlenkrollen 121
sind so angeordnet, daß die obere Zahnriemenscheibe 104, die Umlenkrollen 121 und
die untere Zahnriemenscheibe 108 eine gemeinsame Tangente haben. Zwischen den Umlenkrollen
121 läuft der Zahnriemen 106 über einen Winkel von 1800 über die Zahnriemenscheibe
120.
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Man erkennt den gedrängten Aufbau von Lagerblock, Klemmjoch, Umlenkrollen
und Zahnriemenscheibe 120. Ein kompakter Aufbau der durch diese Teile gebildeten
Einheit ist besonders wichtig, da diese zusammen mit dem Stützförderer in der Höhe
verschoben wird und dabei möglicherweise in Bereiche der Abpackmaschine hineinbewegt
wird, in denen sich andere Teile befinden.
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Man erkennt ferner, daß bei der in Fig. 5 gezeigten Führung des Zahnriemens
6 die Gesamtlänge und die Zugspannung des Zahnriemens 106 völlig unabhängig von
der vertikalen Stellung des Lagerblocks 88 ist.