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Bezeichnung: Raupenfahrzeug
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Die Erfindung betrifft ein Raupenfahrzeug mit einem vorn angeordneten
Planierschild, das mit Hilfe einer hyaraulisch verstellbaren Lenkeranordnung aus
einer auf die Fahrbahn reichenden Funktionsstellung in eine höher gelegene Ruhestellung
höhenverstellbar ist; mit hinten angeordneten Anschlagele.nenten für ein nachzuführendes
Bearbeitungsgerät und mit einer vom Fahrzeugmotor antreibbaren, am Fahrzeugchassis
montierten Hydraulikpumpe, die an die Lenkeranordnung und an am Fahrzeugchassis
montierte Anschlußkupplungen für äußere Hydraulikleitungen angeschlossen ist.
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Bei einem bekannten Raupenfahrzeug dieser Art dient die vorgesehene
Hydraulikpumpe zum Antrieb der Hydraulik der Lenkeranordnung des Planierschildes
und zum Antrieb von möglicherweise vorgesehenen Hydraulikeinrichtungen für ein angeschlossenes
Bearbeitungsgerät. Die Hydraulikeinrichtungen des Bearbeitungsgerätes werden zu
diesem Zweck an die vorgesehenen Anschlußkupplungen angeschlossen. In manchen Fällen,
zum Beispiel wenn das Bearbeitungsgerät dazu dient, den überfahrenen Boden in der
Tiefe aufzulockern, hat das Bearbeitungsgerät einen hohen hydraulischen Leistungsbedarf.
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Wenn außerdem, wie es bei solchen Tieflockerungsgeräten zum Beispiel
der Fall ist, gleichzeitig ein hoher Antriebsleistungsbedarf vorliegt, reicht die
Leistung des installierten Fahrzeugmotors nicht mehr aus, um die Bearbeitung so
schnell durchführen zu können, wie das wünschenswert wäre.Man wird dann also die
Bearbeitung mit langsamerer Fahrgeschwindigkeit oder mit geringerer Bearbeitungsintensität
durchführen müssen Auf gabe der Erfindung ist es daher, ein Raupenfahrzeug der eingangs
genannten Art so auszugestalten, daß es dem extrem hohen Leistungsbedarf, der durch
ein angeschlossenes besonderes Bearbeitungsgerät bedingt ist, gerecht wird.
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Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Hydraulikaggregat
vorgesehen ist, das eine auf einem Traggestell montierte Hydravllikpumpe aufweist,
die von einer auf diesem Traggestell montierten Verbrennungskraftmaschine antreibbar
ist und an Ans chlußkupplun ren für Hydraulikleitungen angeschlossen ist und daß
am Planierschild und am Traggestell gegenseitig angepaßte Aufhängelemente vorgesehen
sind zum Aufhängen des Hydraulikaggregats am Planierschild.
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Ein Raupenfahrzeug nach der Erfindung wird bei normalem Leistungsbedarf
betrieben wie ein bekanntes Raupenfahrzeug. Besteht höherer Leistungsbedarf durch
ein angeschlossenes besonderes Bearbeitungsgerät, zum Beispiel einen Tieflockerer,
der durch den installierten Fahrzeugmotor nicht mehr aufgebracht werden kann, dann
nimmt das Fahrzeug mit dem Planierschild das normalerweise funktionslos abgestellte
Hydraulikaggregat auf. Dieses Hydraulikaggregat übernimmt dann den hydraulischen
Antrieb für einige Energieverbraucher und entlastet so den Fahrzeugmotor. Das Hydraulikaggregat
wird,aufgehängt an dem Planierschild, von dem Fahrzeug mitgeführt und kann die überhöhten
Leistungsanforderungen decken. Das so mit dem Hydraulikaggregat ausgestattete Raupenfahrzeug
kann nun wie ein leistungsstärkeres Raupenfahrzeug mit dem nachgeführten Bearbeitungsgerät
betrieben werden. Besteht der erhöhte Leistungsbedarf nicht mehr, dann wird das
Hydraulikaggregat wieder abgesetzt und das Raupenfahrzeug steht wieder mit seiner
normalen installierten Leistung zur Verfügung.
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Eine Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß am Fahrzeugchassis
eine Hydraulik-Doppelleitung verlegt ist, die von vorn am Fahrzeug verlegten Anschlußkupplungen
zu hinten am Fahrzeug verlegten Anschlußkupplungen führt. Diese Weiterbildung erleichtert
den hydraulischen Anschluß der Hydraulikeinrichtungen des Bearbeitungsgerätes an
das Hydraulikaggregat.
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Eine andere Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell
Standfüße aufweist und daß die Aufhängeelemente am Traggestell so hoch angeordnet
sind, daß sie bei auf die Fahrbahn abgestelltem Hydraulikaggregat und bei in Funktionsstellung
befindlichem Planierschild von den Aufhängeelementen des Planierschildes unterfaßbar
sind und beim Anheben des Planierschildes mitgeno.m.men werden. Diese Weiterbildung
gestattet es, ohne Hebezeuge, allein durch entsprechende Bewegung des Planierschildes,
das auf'der Fahrbahn abgestellte Hydraulikaggregat aufzunehmen und auch wieder abzusetzen.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung dieser Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet,
daß am oberen Rand des Planierschildes mindestens zwei sich quer zur Fahrtrichtung
horizontal erstreckende Aufhängebolzen montiert sind und daß oben am Hydraulikaggregat
die Grundrißkontur desselben überragende, nach unten offene Haken im gleichen Abstand
wie die Aufhängebolzen angeordnet sind und daß bei auf die Fahrbahn abgesenktem
Planierschild und abgestelltem Hydraulikaggregat die Aufhängebolzen durch Bewegen
des Planierschildes von unten in die Haken einführbar sind.
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Es empfiehlt sich, um die Bedienung zu erleichtern, eine am Fahrzeugchassis
angeordnete, an das Hydraulikaggregat anschließbare, vom Fahrersitz des Raupenfahrzeuges
aus betätigbare Fernbedienung vorzusehen, um die Bedienung zu erleichtern.
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Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigt: Figur 1 ein Raupenfahrzeug nach der Erfindung
beim Tieflockern mit geringer Leistung, Figur 2 das gleiche Fahrzeug wie ir. Fiqur
1, jedoch ausgerüstet mit einem anderen Tffleflockerer und abgesenktem Planierschild
zum Aufnehmen eines bereitgestellten zusätzliclz-3n Hydraulikaggregates, Figur 3
das Fahrzeug aus Figur 2 beim Tieflockern mit hoher Leistung, Figur 4 die Teilansicht
IV aus Figur 2 in größerem Maßstab, Figur 5 das herabgelassene Planierschild aus
Figur 2 in vergrößertem Maßstab und in der Ansicht gemäß dem Pfeil V, Figur 6 den
Ausschnitt gemäß der strichpunktierten Linie VI aus Figur 3 in vergrößertem Maßstab,
Figur 7 die auf der einen Seite angeordneten Halteelemente in Teilansicht gemäß
dem Pfeil VII aus Figur 3 in vergrößertem Maßstab, und Figur 8 die Rückansicht des
Raupenfahrzeugs gemäß dem Pfeil VIII aus Figur 1 bei abgenommenem Tieflockerer.
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In der Zeichnung ist mit 1 ein Raupenfahrzeug bezeichnet, dessen dem
Beschauer zugekehrte Raupe mit 2 bezeichnet ist. Mit 3 ist das Fahrerhaus bezeichnet
und mit 5 ein vorn am Fahrzeug mit einer Lenkeranordnung 4 höhenverstellbar angelenktes
Planierschild. Der als Verbrennungskraftmaschine ausgebildete Antriebsmotor 6, der
auf dem Fahrzeugchassis montiert ist, ist nur in Figur 1 gestrichelt angedeutet.
Der Antriebsmotor treibt unter anderem einen auf dem Fahrzeug 1 montierte Hydraulikpumpe,
die ebenfalls nur in Figur 1 gestrichelt angedeutet ist. Diese Hydraulikpumpe 7
ist über auf dem Fahrzeug verlegte, in Figur 1 strichpunktiert eingezeichnete Hydraulikleitungen
8, 9 und lo an Hydraulikzylinder 11, 12
der Lenkeranordnung 4 und
an einer an der Fahrzeusrückseite angeordneten, von außen zugänglichen Anschlußkupplung
13 angeschlossen.
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Mit Hilfe des Hydraulikzylinders 11 kann das Planierschild 5 aus der
in Figur 1 gezeichneten hochgezogenen Ruhestellung in die in Figur 2 gezeichnete
Funktionsstellung abgesenkt werden.
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In der in Figur 2 gezeichneten Funktionsstellung liegt das Planierschild
auf der strichpunktiert angedeuteten Fahrbahn 14.
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Zum Planieren kann das Planierschild auch noch in eine etwas tiefer
gelegene Planierstellung abgesenkt werden.
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An der Rückseite des Raupenfahrzeugs 1 sind Anschlagelemente 15 befestigt,
an denen wahlweise verschiedene nachzuziehende Bearbeitungsgeräte angeschlossen
werden können. In Figur 1 ist ein leistungsschwaches Tieflockererfahrzeug gezeigt
und in Figur 2 und 3 ist ein leistungsstärkeres Tieflockererfahrzeug dargestellt.
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Der Tieflockerer 16 beziehungsweise 17 weist einen Lockerungszahn
18 beziehungsweise 19 auf, der mit Hilfe eines Lenkergestänges 20 beziehungsweise
21, auf das ein Hydraulikzylinder 22 beziehungsweise 23 einwirkt, aus dem Erdreich
hochgezogen werden kann, wie in Figur 2 gezeichnet, oder in dieses abgesenkt werden
kann, wie in Figur 3 gezeichnet. Der Hydraulikzylinder 22 beziehungsweise 23 ist
über die Anschlußkupplung 13 an die Hydraulikpumpe 7 angeschlossen. Die Hydraulikpumpe
7 und die von dieser ancetriebenen Hydraulikzylinder 11, 12, 22, 23 können von einem
nur in Figur 1 gestrichelt eingezeichneten, im Fahrerhaus 3 untergebrachten Steuerpult
28 aus betätigt werden.
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Das Raupenfahrzeug aus Figur 1 ist, wie bis jetzt beschrieben, funktionsfähig.
Es kann mit dem Tieflockerer und hochgezogenem Planierschild zur Tieflockerung eingesetzt
werden und mit hochgezogenem Tieflockerer oder abgenommenem Tieflockerer und abgesenktem
Planierschild als Planierraupe eingesetzt werden.
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Am Planierschild sind oben auf gleicher Höhe, wie besonders gut aus
Figur 5 ersichtlich, nebeneinander zwei Halteelemente befestigt, die je einen sich
quer zur Fahrtrichtung horizontal erstreckenden Aufhängebolzen 6o, 61 aufweisen.
Außerdem ist vorn am Fahrzeug eine elektrische Steckkupplung 58 von augen zugänglich
angeordnet, die über eine Fernbedienungsleitung 57 an das Steuerpult 28 angeschlossen
ist. Auf dem Raupenfahrzeug 1 ist vorn eine Anschlußkupplung 25 und hinten eine
Anschlup kupplung 26 installiert, die durch ein auf dem Raupenfahrzeug verlegtes
Hydraulikleitungspaar 27 miteinander verbunden sind.
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Die Elemente 25, 26, 27, 41, 42, 57, 58, 60, 61 werden bei der Betriebsart
mit geringem Leistungsvermögen nicht benötigt, wohl aber bei der nachfolgend zu
beschreibenden Betriebsart mit hohem Leistungsvermögen.
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Das Tieflqckerungsgerät 17 weist einen Hydraulikmotor 30 auf, der
dazu dient, eine unten am Lockerungszahn 19 angeorenete, in Doppelpfeilrichtung
31 hin- und herschwingbare Lockerungsschar 32 über ein Gestänge 54 oszillierend
anzutreiben. Die dafür erforderliche Antriebsernergie kann man von der Hydraulikpumpe
7 abzweigen. Das würde aber dazu führen, daß man die Fahrgeschwindigkeit des Raupenfahrzeuges
oder die Tiefe, in der gelockert wird, reduziert, weil andernfalls die im Fahrzeugmotor
6 installierte Gesamtleistung, die nach dem allgemein iiblichen Leistunysbedarf
bemessen ist, nicht ausreicht. Man könnte natürlich einen leistungsstärkeren Antriebsmotor
6 mit einer entsprechend leistungsstärkeren Hydraulikpumpe 7 installieren, aber
das würde ein Spezialfahrzeug erforderlich machen und die Verwendung üblicher Serienfahrzeuge
ausschließen.
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Für das nach Figur 2 und 3 vorgesehene Leistungsvermögen ist daher
ein zusätzliches Hydraulikaggregat 33 vorgesehen, das gemäß Figur 2 vor dem Fahrzeug
auf der Fahrbahn abgestellt ist.
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Dieses Hydraulikaggregat weist, wie in Figur 2 gestrichelt angedeutet,
eine auf einem stabilen Gestell 34 montierte Verbrennungskraftmaschine 35 auf, die
eine, ebenfalls auf diesem Gestell 34 montierte, Hydraulikpumpe 36 antreibt. Am
Gestell 34
sind unten vüße 37, 38 zum Abstellen des Hydraulikaggrecates
angebracht und oben sind, wie besonders gut aus Figur 4 ersichtlich, zwei auf gleicher
Höhe angeordnete, als Haken 39, 40 ausgebild -te Anschlagelernente vorgesehen, die
in Bolzen 60, 61 der entsprechend auf gleicher Höhe angeordneten Anschlagelernte
41, 42 eingehängt werden können.
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Die in Figur 2 dem Fahrzeug zugekehrten Stirnseiten 43, 44 cier Füße
37, 38 sind dem Planiermesser 45 des Planierschildes 5 angepant. Durch Absenken
und Vorfahren des Planierschildes 5, wie in Figur 2 dargestellt, können die Anschlagelemente
41, 42 unter die Haken 39, 40 geführt werden, so daß diese hinterfaßt werden.
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Wird nun das Planierschild 5 angehoben, dann nimmt es das Hydraulikaggregat
33 mit, wobei die Stirnseiten 43, 44 an dem Planiermesser 45, wie in Figur 3 gezeichnet,
Anlage finden, so daß das Hydraulikaggregat stabil vorne an dem Schild aufgehängt
ist. Das Planierschild kann nun auch wieder abgesenkt werden, wozu die beschriebenen
Bewegungen des Planierschildes in umsekehrter eihenfolge wie beim Aufnehmen gemacht
werden müssen. Bemerkenswert ist, daß alle diese zum Aufnehmen und Absetzen des
Hydraulikagsregates erfurderlichen Maßnahmen allein durch Verstellen des Planierschildes
und Hin- und Herfahren des Raupenfahrzeuges möglich sind. Das sind Bewegungsmöglichkeiten,
die bei dem Raupenfahrzeug 1 sowieso vorgesehen sind und vom Fahrersitz gesteuert
werden können, so daß der Fahrer also das Fahrzeug nicht verlassen muß, um das Hydraulikaggregat
33 auf zunehmen oder wieder abzustellen.
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An der Hydraulikpumpe 36 ist eine hydraulische Doppelleitung 50 angeschlossen,
die in einer Anschlußkupplung 51 endet und für die Betriebsart nach Figur 3 an die
Anschlußkupplung 25 angeschlossen wird. Nun wird der Hydraulikmotor 30 mit der hydraulischen
Doppelnoitung 52 an die Anschlußkupplung 26 angeschlossen, so daß nun die für die
Wippbewegung gemäß Doppelpfeil 31 erforderliche Leistung von dem zusätzlichen Hydraulikaggregat
33 aufgebracht werden kann.
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Das Hydraulikaggregat 33 weist ein Steuerpult 55 auf, das zum Steuern
der Verbrennungskraftmaschine 35 dient. Dieses Steuerpult 55 ist direkt am Ort des
Steuerpultes von Hand aus zu bedienen, es kann aber auch über ein elektrisches Fernbedienungskabel
56 fernbedient werden. Das elektrische Fernbedienungskabel 56 ist zu diesem Zweck
an die vorn am Fahrzeug vorgesehene Kupplung 58 angeschlossen, von der das auf dem
Fahrzeug verlegte Fernbedienungskabel 57 zum Steuerpult 28 führtr so daß auch vom
Steuerpult 28 aus das gemäß Figur 3 aufgenommene Hydraulikaggregat 33 bedient werden
kann.
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In vielen Fällen ist es bei der Betriebsweise nach Figur 1 nötig oder
zweckmäßig, vorn am Planierschild 5 ein Gegengewicht anzuhängen, das die starke
Gewichtsbelastung am hinteren Ende der Raupe 2 ausgleicht. Ein solches Gegengewicht
wird durch das nach Figur 3 aufgenommene Hydraulikaggregat 33 entbehrlich, weil
das Hydraulikaggregat als Gegengewicht wirkt.