DE288198C - - Google Patents
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT,
Der Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein für zahnärztliche Operationen verwendbares
Hilfsgerät.
Es dient zur Aufnahme und Führung einstellbarer Hilfswerkzeuge, zeichnet sich durch
verhältnismäßig geringe Größenabmessungen aus und kann somit leicht in die Mundhöhle
des Patienten eingebracht werden.
Schließlich ist es mit Hilfe des Gerätes möglieh, sämtliche während der Zahnoperation erforderlichen
Hilfswerkzeuge genau parallel zueinander einzustellen und zu betätigen.
In dem Ausführungsbeispiel ist:
Fig. ι eine Ansicht in vergrößertem Maßstäbe
vorliegenden Erfindungsgegenstandes,
Fig, 2 eine Draufsicht auf die untere Seite desselben,
Fig. β eine Draufsicht auf die untere Seite eines der Instrumentteile, und zwar teilweise
im Schnitt,
Fig. 4 eine Endansicht des Erfindungsgegenstandes in Richtung des Pfeiles gesehen,
Fig. 5 eine schaubildliche Ansicht der Kronentragbefestigung,
Fig. 6 eine schaubildliche Ansicht des Mundes, welche veranschaulicht, wie das Instrument
gebraucht wird, um die Nervkanalröhrchen der Kappen für die vorderen Zähne zu
parallelisieren;
Fig. 7 bis 10 veranschaulichen Einzelheitsansichten derTeile des Instrumentes in vergrößertem
Maßstabe, die die verschiedenen Prozeßstufen illustrieren, um die Nervkanalröhrchen
an der Kappe des Zahnes zu befestigen; Fig. 11 bis 13 stellen diagrammatische Ansichten
eines Mundabdruckes und dessen Modell dar, sowie der Arbeit an letzterem, um unter Verwendung des Instrumentes den Stift
an der Kappe eines hinteren Zahnes in Parallelismus mit den Nervkanalröhrchen der
Kappen der vorderen Zähne zu bringen;
Fig. 14 zeigt das Instrument bei Gebrauch in Verbindung mit dem gleichen Modell, um
eine Krone in Parallelismus in der Matrixeinlagehöhlung eines anderen hinteren Zahnes
unterzubringen,
Fig. 15 eine schaubildliche Ansicht in vergrößertem Maßstabe der Krone, deren Gebrauch
in der Beschreibung erläutert wird,
Fig. 16 eine schaubildliche Ansicht der Krone in der Matrixeinlagehöhlung und eine
weitere schaubildliche Ansicht der Kronentragbefestigung,
Fig. 17 eine schaubildliche Ansicht der farbigen Matrixeinlage,
Fig. 17 a eine schaubildliche Ansicht einer in der Beschreibung näher erläuterten Klemme,
Fig. 18 eine diagrammatische Ansicht des vom Mund abgenommenen, zur Herstellung
des Sattels der Brücke erforderlichen Abdruckes.
6 bezeichnet einen der beiden Hauptteile des Instrumentes, welcher eine mit einer Skala
(Fig. 1) versehene Seite 7 sowie eine ebenfalls mit einer Skala (Fig. 3) ausgestattete
Unterfläche aufweist. Dieser Teil 6 besitzt ferner eine konische, mit einer Vertiefung 9
ausgestattete Gleitfläche 8. In einem Ende der Vertiefung 9 sitzt ein zylindrisches Lager
10, welchem sich eine mit verstärktem Dau-
mcnstück 12 ausgerüstete Schraube 11 anpaßt.
Diese Schraube wird bei Drehung gegen Längsbewegung nach einer Richtung durch einen mittels einer Stellschraube 15 festgestellten
Bund 14 begrenzt, während eine Drehung in entgegengesetzter Richtung durch ein
Daumenstück 12 verhütet wird. Der andere Teile 16 des Instrumentes weist gleichfalls
eine konische, der Konusform des Teiles 6 entsprechend umgekehrt ausgebildete Ausführung
auf, so daß der Teil 16 im Teil 6 gleitbar be-
" weglich ist. Diese Gleitbewegung bewirkt Schraube 11, die mit einem zylindrischen, mit
Innengewinde versehenen, in den Bohrungen 9, 8 der Teile 6, 16 fest gelagerten Glied 17 in
Eingriff steht, so daß die Teile 6 und 16 beliebig zueinander eingestellt und in der jeweiligen
Lage durch eine Kopfschraube 20 festgestellt werden. Diese Schraube 20 sitzt im Teil
16 und stößt gegen die entsprechende Fläche des Teiles 6 unter Zwischenlage einer Scheibe
21 von weichem Metall o. dgl. Wie bereits oben erwähnt, sind die Flächen 7 und die Un-.
terfläche des Teiles 6mit Skalen versehen. Diese Flächen stellen eine gegebene Längeneinheit,
beispielsweise Millimeter, dar; Teil 16 führt auf seiner Fläche 22 (Fig. 1) eine Anzahl Indexkerben
24 zwecks genauer Ablesung der Skalen. An einem Ende des Teiles 6 und gegenüber der mit Skalen versehenen Kante
sitzen Klemmen 25, die Stellschrauben 26 aufweisen. Diese Klemmen 25 zeigen hülsenähnliche
Ausbildungen 27, die sich mit entsprechend ausgestalteten Quervertiefungen 28 im
Teil 6 decken. Die dadurch hergestellte Muffe dient zur Aufnahme beliebig einstellbarer
massiver Stäbe 31 bzw. Röhrchen 31", wie sie
bei Vornahme zahnärztlicher Operationen üblich sind. Der Teil 16 ist in gleicher Weise
wie Teil 6 mit Klemmteilen 25 und Zubehör ausgerüstet. Diese Teile 25 führen Indexkerben
24®, 246, 24°, die ein genaues Ablesen der
Skala an der Unterfläche des Teiles 6 (Fig. 3) ermöglichen. Dem gleichen Zweck kann bisweilen
auch die Kante 30 dienen.
Angenommen, das Instrument wäre mit einem Stab 31 bzw. 3ia durch Klemmteil 25
an der äußersten Linken des Teiles 6 ausgerüstet (Fig. 1), während ein anderer Stab 31
durch das an der äußersten Linken des Teiles 16 sitzende Klemmglied 25 gehalten wird.
Wird nun durch Betätigung der Schraube 11 die zu dem Klemmteil auf der linken Seite des
Teiles 16 gehörende Indexkerbe 24" in gleiche
Linie mit der Kante 29 des Gliedes 6 gebracht, so würde die Entfernung zwischen den von
beiden Klemmgliedern gehaltenen Stäben 7 mm betragen. Soll die Kerbe 24® nach
rechts, und zwar zum ersten Skalenteil (Fig. 1) bewegt werden, dann wird die Entfernung
von Stab zu Stab 8 mm betragen. Soll die Messung etwas größer als 10 mm und
\veniger als 25 mm ausfallen, dann wird einer der Stäbe in dem betreffenden Klemmteil am
linken Ende des Teileso (Fig. 1) gehalten.
während ein anderer Stab in der durch die Indexkerbe 241 gekennzeichneten Klemme 25 vorzusehen
ist. Bei Messungen zwischen 25 und 40 mm wird der durch den Klemmteil an der äußersten linken Seite des Teiles 6 geführte
Stab in seiner Klemme gelassen, während ein zweiter Stab in dem durch Indexkerbe 24" gekennzeichneten
Klemmteil 25 des Teiles 16 befestigt wird.
Im vorliegenden Falle liegen die Skalenteile in der Fig. 1 nach rechts, während gemäß
Fig. 3 nach links dichter aneinander. Soll eine Messung von mehr als 40 mm vorgenommen
werden, so wird ein Stab in dem Klemmteil am äußersten rechten Ende des Teiles 6
angeordnet (Fig. 1), während ein anderer Stab von dem durch die Indexkerbe 24** gekennzeichneten
Klemmteil des Teiles 16 aufgenommen wird, wobei Kante 30 des Teiles 16
als Index zum Ablesen der Skalen auf der Unterfläche des Teiles 6 (Fig. 3) dient.
Durch diese Vorrichtung ist es möglich, Messungen bedeutenden Umfanges vorzunehmen,
ohne jedoch eine übermäßige Gleitbewegung der beiden Teile 6 und 16 ausführen zu
müssen. Dies ermöglicht die Herstellung des Instrumentes von nur geringen Größenverhältnissen,
so daß es sich bei zahnärztlichen Operationen zur Aufnahme in den Mund eignet.
Der Mittelklemmteil des Teiles 6 kann bei Benutzung außerhalb des Mundes, beispielsweise
an einem Modell, als Stütze o. dgl. benutzt werden.
Nachstehend soll der Gebrauch des Instrumentes in Verbindung mit den in Betracht
kommenden Hilfsvorrichtungen näher beschrieben werden. .
Die an den Zähnen getragene übliche Vorrichtung zur Befestigung der lösbaren Brücke
besteht aus an einem Ende geschlossenen Wurzelkanalröhrchen 32 (Fig. 8) und Spaltstiften
33 (Fig. 14). Mit diesen Röhrchen bzw. Stiften werden noch Kronen 34 in Verbindung
mit den hinteren Pfeilerzähnen, welche Matrixeinlagen verlangen, verwendet. Diese Vorrichtungen können alle in Parallelismus
zueinander durch den Erfindungsgegenstand gebracht werden, deren Stäbe 31 bzw.
Röhrchen 31° als Befestigungen dienen und in den Klemmen 25 beliebig einstellbar in gewünschter
Weise gehalten werden. Diese Stäbe bzw. Röhrchen tragen die Nervkanalröhrchen, Stifte, Kronen o. dgl. Das Nervkanalröhrchen
32-schmiegt sich gleich einem Handschuhfinger über das Ende des Stabes
31, während Stift 33 genau in das Ende des rohrförmigen Stabes 31s paßt und darin durch
eine Stellschraube 35 ο. dgl. gehalten wird. Schließlich wird eine zweckmäßige Befestigung
zum Tragen der Krone in Fig. 5 gezeigt, welche aus einem Stab 36 besteht, der ein gekrümmtes
Ende 37 aufweist, an welchem querliegend parallele Hülsen 38 befestigt sind, deren eine eine Stellschraube 39 aufweist.
Parallele Schenkel des U-förmigen Gliedes 40 sitzen gleitbar in den Hülsen 38, während ein
Endstück 41 von diesem Teil 40 getragen wird und aus einer schmalen Platte 4ia besteht, die
einen stabähnlichen Absatz 41* führt, der mit'
einer Kante parallel zu dem Schenkel 36 liegt. Die Kappe 34 besteht aus einem Metallblech,
das den Teil 41^ des Endstückes 41 umschließt.
Ein aus Metall hergestellter tassenförmiger
■ Behälter 42 sitzt gleitbar an den Stäben 31 und
dient zur Aufnahme von Gußmaterial, wie Gips o. dgl., um einen Abdruck während des
Gebrauches des Instrumentes von den Zähnen zu erlangen und die einzelnen Hilfsvorrichtungen,
wie später näher beschrieben, zu halten. Federn 43 ermöglichen die beliebige Anordnung
der Behälter an den Stäben 31, 31" in
beliebiger Lage. Spaltröhrchen 44 schmiegen sich dem Inneren der Behälter an, und soll
deren Zweck später näher erläutert werden.
Die Wirkungsweise des Instrumentes und der Hilfsvorrichtungen ist folgende:
Die Kappen 45 werden zuerst für die vorderen Zahnanker hergestellt und zeigen Bohrungen 46, welche in ihrer Lage den Öffnungen
der Wurzelkanäle entsprechen. Ferner wird eine Wurzelkappe 47 für die hinteren Zähne
der einen Mundseite vorgesehen, während eine Matrixeinlagehülse 48 sich in der Matrixhöhlung
in dem hinteren Zahn der anderen Mundseite anschmiegt.
Stäbe 31 in den Klemmen des Instrumentes.
und zwar einer an jedem Teil 6 bzw. 16, werden
mittels Schraube 11 in die gleiche Entfernung eingestellt, welche dem Abstand zwischen
dem Wurzelkanal der vorderen Zähne entspricht. Die Kanäle werden dann ausgeräumt,
so daß die Enden der Stäbe 31 überkappt mit den Wurzelkanalröhrchen 32 durch
die Öffnungen 46 der Kappen 45 in die Wurzelkanäle eingreifen können. Dann wird Behälter
42 mit dem Gußmaterial 49 angefüllt und an den Stangen 31 verschoben, um die
Kappen 45 und den hervorstehenden Teil der Röhrchen 32 in die Gußmasse einzubetten.
Das Instrument wird jetzt in dieser Lage so lange gehalten, bis sich die Masse in jedem Behälter
gesetzt hat, worauf es mit den Kappen 45 und Röhrchen 32 aus dem Mund entfernt wird.
Daraus folgt, daß die Kappen 45 und die . Röhrchen 32 durch die Gußmasse in genau
gleicher Lage gehalten werden, in der sich die Röhrchen befinden, sobald die Kappen an den
Zähnen in Parallelismus sind. Der nächste Schritt besteht in der dauernden Vereinigung
jedes Röhrchens 32 mit seiner Kappe'45, und zwar in derjenigen Stellung, in welcher sie
durch die Gußmasse gehalten werden. Zu diesem Zwecke wird Stange 31 aus dem Instrument
entfernt und die Innenseite der Kappe 45 mit hartem Material 50 ausgefüllt, welches das
Röhrchen 44, wie in Fig. 9 gezeigt, umschließt. Hierauf wird jeder Behälter 42 an der Stange
31 verschoben und läßt das Spaltröhrchen 44, welches die Gußmasse umgibt, zurück. Infolge
der Spaltanordnung können letztere leicht außer Eingriff mit ihrer Gußmasse gebracht
werden. Der Gips wird dann ausgeschnitten, um den Spalt zwischen Röhrchen 32 und dem Loch in der Kappe 45 (Fig! 10) freizulegen.
Dieser Spalt wird verlötet, um dauernd das Röhrchen mit der Kappe zu verbinden,
und der Rest des Gußmaterials entfernt; das Röhrchen 32 schneidet in gleicher Höhe
mit dem oberen Teil der Kappe ab. Auf diese Weise sind die Vorrichtungen zum Verankern
der Brücke an den vorderen Zahnpfeilern vollständig, so daß bei Einschließen der Zähne
durch die Kappen die Röhrchen 32 in Parallelismus miteinander gelangen, um die Spaltstifte
aufzunehmen, welche in Parallelismus von der Brücke in gleicher Entfernung wie die
Röhrchen hervorstehen.
Diese Kappen 45 werden hierauf in ihrer Stellung eingekittet, so daß nur noch übrigbleibt,
die Verankerungen der hinteren Zähne (durch den Gebrauch des Instrumentes) in Parallelismus mit den Verankerungen der vorderen
Zähne (nämlich die Wurzelkanalröhrchen 32) zu bringen. Dieser restliche Arbeitsteil
wird an einem Modell vorgenommen werden, da die hinteren Zähne dem Instrument im
Mund nicht zugänglich sind.
Demgemäß wird ein Abdruck des Mundes des Patienten mit Stiften 51 (Fig. 11), welche
aus den Öffnungen der Wurzelkanalröhrchen der vorderen Zahnanker hervorstehen, mit
Wurzelkanalröhrchen der vorderen Zahnanker mit der hinteren Wurzelkappe 47 und mit der
Matrixeinlage 48 (Fig. 12) hergestellt. Dieser Abdruck, wie in Fig. 11 gezeigt, führt die
beiden Stifte 51 der vorderen Zahnpfeiler (aber nicht die Kappen, da dieselben verkittet
sind) als auch die hintere Wurzelkappe und die Matrixeinlage.
Ein Gipsmodell wird dann aus dem Abdruck hergestellt, und zwar durch Vergießen des
letzteren mit der Gußmasse. Nach Erhärten dieser Masse wird das Abdruckmaterial 52
herausgeschnitten, und das in der Fig. 13 gezeigte, die Umkehrung der Teile des Abdruckes
darstellende Modell entsteht.'. Die Stifte 51 werden jetzt aus dem Modell herausgezogen,
und zwar durch die Löcher 32",
welche genau mit den Bohrungen der Wurzelkanalröhrchen
der vorderen Zähne übereinstimmen. Ferner führt das Modell der Fig. 12
die hintere Wurzelkappe und die Matrixeinlage 48 in genau der gleichen Stellung wie im
Mund.
Das Instrument (Fig. 13) wird nun auf dieses Modell angewandt; Stab 31 wird in Eingriff
mit Bohrung 32" gebracht, die einem der vorderen Zähne entspricht, während ein am
anderen Instrumentteil angeordneter rohrförmiger Stab 31° einen aus einem Rohrende hervorstehenden
Spaltstift 33 führt. Diese beschriebene Anordnung zeigt Fig. 13, in der
das Instrument derart eingestellt wird, daß Stab 31 mit Bohrung 32° des vorderen Zahnes
des Modelies, während Rohr 31" mit dem Spaltstift 33 am Kopf der hinteren Wurzelkappe
in Eingriff gelangen.
Wachs 53 wird dann am unteren Ende des Stiftes 33 benutzt, um eine Lagenänderung
dieses nach erfolgter Lockerung der Stellschraube 35 und nach vorsichtigem Abnehmen
des Instrumentes an der hinteren Wurzelkappe zu verhüten. Der Unterteil des Spaltstiftes
und der Oberteil der Wurzelkappe werden nun mit hartem Material auf bekannte Weise eingekleidet;
das Wachs wird ausgebrannt und durch den Spaltstift an der Wurzelkappe durch dauernd bindendes Lot ersetzt. Die hintere
Wurzelkappe, welche den Stift 33 führt, wird dauernd in. dem Mund verkittet, so daß das
Instrument den Parallelismus des Stiftes 33 mit den Wurzelkanalröhrchen bewirkt hat.
Der letzte Schritt besteht in der Arbeit an der Matrixeinlage für die anderen hinteren Zahnanker.
Dies erfolgt bei Wiederanwendung des Instrumentes an dem Modell der Fig. 13,
und zwar auf die in der Fig. 14 angedeutete Weise. Zu diesem Zwecke zeigt das Instrument
an einer Seite einen Stab 31 zum Eintritt in Bohrung 32" in einem der vorderen
Zähne des Modelles. Die andere Instrumentseite nimmt die in Fig. 5 angedeutete Vorrichtung
auf, deren Endstück 41 mit der Krone 34 der Fig. 15 versehen ist. Schraube 11 (vgl.
Fig. 1) wird jetzt passend eingestellt, so daß das Endstück 41, welches die Krone 34 führt,
wie in Fig. 14 gezeigt (vgl. Fig. 16), innerhalb der Höhlung der Matrixeinlage lagert, sobald
die Stange 31 des Instrumentes sich in der Bohrung 32« der vorderen Zahnpfeiler des
Modelies befindet. Darauf wird der Spielraum zwischen der Kappe 34 und dem Inneren
der Höhlung der Matrixeinlage mit Wachs angefüllt; nun kann das Instrument und die
Kronen führende Befestigung entfernt werden, ohne die eingewachste Stellung der Kappe
34 zu beschädigen.
Fig. 16 zeigt die Kappen führende Befestigung außer Eingriff nach Einbringen der
Kappe in die Matrixeinlagehöhlung, in der sie auf allen Seiten von Wachs umgeben ist, wobei
die Wachsmasse im Interesse einer klareren Veranschaulichung nicht dargestellt ist.
Das Wachs wird dann durch Gold auf wohlbekannte Weise ersetzt. Dies macht die Matrixeinlage
54 (Fig. 17) und befestigt dauernd die Krone 34 darin, so daß bei Einsetzen der
Einlage in den Mund die Achse 34* der Krone
parallel an den Verankerungen aller anderen Zahnanker sich befindet.
Die Einlage 54 wird nun in den Mund eingekittet, und nichts bleibt mehr zu tun übrig,
ausgenommen die Anordnung der Brücke mit den dazugehörigen Vorrichtungen, welche
Ergänzungsteile zu den Zahnankern bilden. Dies kann leicht durch Fachleute bewirkt wer- '
den, und es wird daher genügen, an dieser Stelle lediglich das zweckmäßigste Verfahren
anzugeben, wie folgt:
Spalts'tifte 51 werden in die Wurzelkanalröhrchen
der Vorderzähne im Mund eingebracht und stehen daraus hervor. Ein Röhrchen 32 Avird mit Stift 33 (Fig. 14) an der
hinteren Wurzelkappe in Eingriff gebracht, und schließlich wird eine Klemme 55
(Fig. 17a) in Krone 34 eingesetzt, welche nun einen einheitlichen Teil mit der Matrixeinlage
bildet. Diese Klemme entspricht in ihrer Ausführung dem Endstück 41 (Fig. 16) und
schmiegt sich daher genau der Krone 34 an. Klemme 55 besteht aus elastischem Metallblech,
deren federnde Arme 55" gebogene Enden 55s aufweisen, um sich dem ähnlichen
Teil 34^ der Kappe 34 anzupassen. Die federnde Beschaffenheit der Arme 55δ gibt der
Klemme 55 in der Kappe den nötigen Halt.
Nun wird der Abdruck des Mundes mit den erwähnten Spaltstiften, dem Röhrchen und
der Klemme genommen (Fig. 18). Stifte 51*
(Fig. 18) werden jetzt in Röhrchen 32 wie
Klemme 55 eingebracht und stehen daraus hervor, und hierauf wird ein Gipsmodell aus diesem
Abdruck hergestellt. Sobald sich der Gips gesetzt hat, wird das Abdruckmaterial der Fig. 18 weggeschnitten und alle Stifte entfernt,
so daß ein genaues Abbild der Zahnanker im Munde erhalten wird, an dem die Öffnungsstellen
der Ankervorrichtuiigen, welche sämtlich in Parallelismus liegen, genau gekennzeichnet
sind. Von diesem Modell kann der Fachmann leicht den Sattel für die Brücke
herstellen.
Claims (5)
- Patent-Ansprüche:i. Vorrichtung zur Aufnahme und Führung von Werkzeugen bei zahnärztlichen Operationen mit zwei gegeneinander einstellbaren Teilen, welche beliebig einstellbare Stäbe in Klemmteilen führen, und bei denen die Stäbe in genauem Parallelismuseingestelltwerden, gekennzeichnet dadurch, daß der eine Teil (6) auf der Ober- und Unterfläche mit Skaleneinteilungen versehen ist, deren Teilstriche den entgegengesetzten Enden zu in zunehmend dichterem Abstande angeordnet sind und der. eingestellte Abstand eines Pfostens (31, 310) des Teiles (6) von einem Pfosten des Teiles (16) unter Zuhilfenahme der von den Klemmteilen (25) geführten Indexkerben (240, 24s, 24°) abgelesen werden kann.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die einstellbaren Stäbe (31, 3iffi) zur Aufnahme eines Stabes (36) dienen, dessen gekrümmtes Ende (37) parallele gleitbare U-förmige Schenkel eines Gliedes (40) in Hülsen (38) trägt, während ein Endstück (41, 4ia, 41s) des Gliedes (40) von einer Kappe (34) umschlossen wird.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (31. 31s) einen durch Federdruck beliebig einstellbaren, Spaltröhren (44) führenden Behälter (42) zur Aufnahme der Gußmasse aufweisen.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (31, 31s) beliebig einstellbare Röhrchen (32) oder Stifte (33) tragen.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappen (45) Bohrungen (46) entsprechend den Zahnwurzelkanälen aufweisen, die an einem Ende geschlossene und an den Pfosten (31» 3ia) befestigte Wurzelkanalröhrchen aufnehmen.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE288198C true DE288198C (de) |
Family
ID=543344
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT288198D Active DE288198C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE288198C (de) |
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- DE DENDAT288198D patent/DE288198C/de active Active
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