DE2855234A1 - Maehfinger fuer fingerbalkenmaehwerke - Google Patents
Maehfinger fuer fingerbalkenmaehwerkeInfo
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- A01D34/01—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
- A01D34/02—Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having reciprocating cutters
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Description
Mähfinger für Fingerbalkenmähwerke
Die Erfindung betrifft einen Mähfinger für Fingerbalkenmähwerke,
die hauptsächlich bei Erntemaschinen Anwendung finden.
Fingeritalkenmähwerke, bei denen die Mähfinger die Gegenschneide
für vorzugsweise dreieckige Mähmesserklingen bilden, sind seit langem bekannt. Die Finger werden entweder als Gesenkschmiedeteil
oder als Gußteil hergestellt und bestehen im wesentlichen aus dem stabilen Fingerunterteil, welches an seinem hinteren
Ende am Fingerbalken verschraubt ist, der spitz auslaufenden, nach vorne weisenden Fingerspitze und der Fingerlippe oder
dem Fingeroberteil/das sich von der Fingerspitze nach hinten erstreckt und mit dem Fingerunterteil einen Spalt bildet, in
welchem die Messerklinge hin- und herbewegt wird. Die seitlichen Flanken des Mähfingers, und zwar sowohl des Mähfxngerunterteils
als auch des Mähfingeroberteils bilden dabei im Bereich der Mähmesserklinge die Gegenschneiden für das Mähmesser.
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Bei diesen bekannten Mähfingern werden alle vertikalen Kräfte, die beispielsweise infolge von Bodenunebenheiten oder aufgrund
der am Mähfinger befestigten Zusatzgeräte, wie beispielsweise den Ährenhebern, auf den Mähfinger einwirken, lediglich von dem
Pingerunterteil aufgenommen.
Alle horizontalen Kräfte, die durch das zu schneidende Gu und
durch gelegentliche Fremdkörper von der hin- und hergehenden Messerklinge auf den Mähfinger übertragen werden, müssen ebenfalls
von dem Fingerunterteil aufgenommen werden. Der Fingerunterteil des Mähfingers ist daher relativ kräftig ausgebildet,
um diese in horizontaler Richtung zur Einwirkung kommenden Kräfte aufzufangen^ und zu diesem Zweck sind die Mähfinger weiterhin
mit Abstandflügeln versehen, die jeweils am Abstandflügel des Nachbarfingers anliegen.
In neuerer Zeit werden auch häufig jeweils zwei Mähfinger über solche Abstandflügel fest miteinander verbunden, sie sind also
häufig einstückig ausgebildet und werden in dieser Form als "Doppelfinger" bezeichnet. Mit solchermaßen als Doppelfinger
ausgebildeten Mähfingern lassen sich die horizontal zur Einwirkung kommenden Kräfte relativ gut abfangen. Andererseits
können die "Doppelfinger" auch seitlich noch mit Abstandflügeln versehen sein, die ihrerseits an die Abstandflügel der benachbarten
Doppelfinger anstoßen und sich so abstützen. Auf diese Weise wird eine noch größere Stabilität der Mähfinger in bezug
auf die in horizontaler Richtung zur Einwirkung kommenden Kräfte erzielt.
Das Fingeroberteil (auch Fingerlippe genannt) ist jedoch sehr häufig den horizontal zu Einwirkung kommenden Kräften nicht gewachsen,
da dieses Oberteil ja nur mit seinem einen Ende an der Fingerspitze befestigt ist. Die an seinem freien Ende zur Einwirkung
kommenden Kräfte verursachen daher häufig wegen der langen Hebelwirkung ein Abreißen des Fingeroberteiles.
Was die vertikalen Kräfte betrifft, so konnte bis heute noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, um diese in
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ausreichender Weise abzufangen, da dieselben einzig allein über das Mähfingerunterteil auf den Fingerbalken übertragen
werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen aufgrund der auftretenden vertikalen Kräfte müssen daher die Mähfinger und insbesondere
die Unterteile der Mähfinger sehr stabil ausgebildet sein, um diesen in vertikaler Richtung zur Einwirkung kommenden Kräften gewachsen zu sein.
Es wurde bereits versucht,, die Fingerlippe durch eine zusätzliche
Fingerandruckplatte zu ersetzen, die mit ihrem einen Ende mit der Mähfinger-Befestigungsschraube am Fingerbalken verschraubt
wird und mit ihrem anderen Ende in eine Ausnehmung an der Fingerspitze eingreift. Dabei wird die aus Federstahl
gefertigte Platte so unter Vorspannung verschraubt,
daß ein Gegendruck auf die Fingerspitze einwirkt. Der Mähfinger
wird dabei in begrenztem Umfange nach unten gedrückt, so daß dadurch die am Mähfinger zur Einwirkung kommenden, nach
oben gerichteten Kräfte kompensiert werden. Eine solche Anordnung ist indessen für die nach unten gerichteten Kräfte,
wie sie insbesondere von Zusatzgeräten wie Ährenhebern und dergleichen verursacht werden, völlig ungeeignet, weil sie
diese Kräfte noch unterstützt statt zu kompensieren.
Da die Andruckplatte nicht mit der Fingerspitze fest verbunden
ist, den horizontalen Kräften des Mähwerkes aber ebenso ausgesetzt ist wie das Mähfingerunterteil, müssen jeweils zwei benachbarte
Andruckplatten mit einem Steg verbunden sein, um nicht aus der Ausnehmung an der Fingerspitze herausgedrückt
zu werden. Dieser Verbindungssteg liegt aber über der Messerklinge und behindert das Abgleiten des Mähgutes, so daß insgesamt
gesehen die Fingerandruckplatte keine befriedigende Lösung des Problemes darstellt»
Die notwendige Stabilität des Mähfingerunterteiles ist daher
nur durch ein recht aufwendiges Herstellungsverfahren zu erreichen.
Die Mähfinger sind daher relativ teuer, weil bei den üblicherweise im gesenkgeschmiedeten Mähfingern der Schlitz
für das Mähmesser und die Bildung der Fingerlippe eingefräst
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werden muß, weil die Schnittkante für das Mähmesser genau parallel
zu diesen) angeordnet sein muß.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen wesentlich leichteren, in der Herstelllung billigeren Mähfinger für
Fingerbalkenmähwerke zu schaffen, der dennoch eine ausreichende
Stabilität aufweist, um auch die Montage von Zusatzgeräten, wie bespeilsweise Ährenhebern,Gleitkufen und dergleichen am
Mähfinger zu ermöglichen.
Gelöst wird diese erfindungsaemäße Aufgabe mit einem Mähfinger
für Fingerbalkenmähwerke aus einem endseitlg am Fingerbalken verschraubten Unterteil mit si^i nach vorne erstreckender Mähfingerspitze,
von der sich das Fingeroberteil unter Ausbildung der Messerklingenspalte nach hinten erstreckt und zusammen mit
dem Unterteil die Gegenschneiden für das Mähmesser bildet, wobei dieser erfindungsgemäße Mähfinger dadurch gekennzeichnet ist,
daß das Fingeroberteil bis zum Fingerbalken verlängert und dort abgestützt ist.
Durch diese erfindungsgemäße Ausführungsform werden die nach
oben gerichteten vertikalen Kräfte, die auf den Mähfinger zur Einwirkung kommen, in einfacher Weise abgefangen, ohne daß
zusätzliche Montagemittel notwendig sind, die, wie eingangs in Verbindung mit der Fingerandruckplatte geschildert, das Abgleiten
des Mähgutes behindern.
Gemäß einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das Fingeroberteil endseitig am Fingerbalken verschraubt.
Eine solche Ausführungsform kompensiert dabei in einfacher Weise sowohl die nach oben gerichteten, als auch die nach unten
gerichteten vertikalen Kräfte, wobei dann, wenn diese Verschraubung des freien Endes des Mähfingeroberteiles über die Mähfingerbefestigungssschraube
erfolgt, keinerlei zusätzliche Montagemittel erforderlich sind, was sich sowohl kostenmäßig vorteil-
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haft bemerkbar macht, als auch im praktischen Betrieb eine Behinderung
des Schnittgutes vermeidet.
Bei einer solchen Ausführungsform werden alle in vertikaler Richtung
auf den Mähfinger zur Einwirkung kommenden Kräfte in optimaler Weise abgefangen. Bei einer Belastung nach oben werden auf
das Oberteil Druckkräfte und auf das Unterteil Zugkräfte übertragen und bei einer Belastung nach unten werden auf das Oberteil
Zugkräfte und auf das Unterteil Druckkräfte übertragen.
Insbesondere bei den heute bekannten Mähwerken für Erntemaschinen tritt die Belastung nach unten in verstärktem Maße.auf. Im Gegensatz zu den
Mähwerken für Gras- und andere Grünfutterarten laufen die Mähfinger
nicht im Kontakt mit und parallel zu ihrer Längsachse über den Boden, sondern sie weisen einen nach unten geneigten
Winkel von etwa 13 bis 20° auf. Trifft die Spitze auf ein Hindernis, so wird sie infolge des zusätzlich wirksamen Fahrwiderstandes
besonders stark nach unten gezogen.
Bei den erfindungsgemäß ausgebildeten Mähfingern sind das Fingerunterteil
und das Fingeroberteil zweckmäßig als Gesenkschmiedestücke gefertigt. Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind das Fingerunterteil und das Fingeroberteil als Gußteilstücke gefertigt.
Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das Fingerunterteil
und das Fingeroberteil als Stanzteile gefertigt sind, weil ein derartiges Herstellungsverfahren relativ billig durchführbar
ist. Das Fingeroberteil und das Fingerunterteil können dabei entweder einstückig gefertigt sein, was insbesondere bei
der Herstellung nach dem Gesenkschmiedeverfahren oder nach dem Gießverfahren ohne weiters möglich ist, oder sie können zweckmäßig
vor dem Messerspalt miteinander verschweißt, vernietet oder verschraubt sein. Diese letztgenannten drei Ausführungsformen sind insbesondere für die erfindungsgemäßen Mähfinger
besonders geeignet, bei denen das Fingerunterteil und das Fingeroberteil als STanzteile gefertigt sind.
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Da, wie vorstehend bereits erwähnt, die Spitze des Mähfingers einen nach unten geneigten Winkel von etwa 13 bis 20° aufweist,
wenn sie im Betrieb des Mähdreschers über den Boden geführt wird, ist es nicht mehr notwendig, die Mähfingerunterseite ohne
Ansätze, also besondere gleitfähig zu gestalten, um das Festsetzen
von Halmteilen, Unkraut bzw. Erde zu vermeiden. Es bestehen somit überhaupt keine Schwierigkeiten, den Mähfinger wie
bei den vorstehend geschilderten erfindungsgemäßen Ausführungsformen aus verschiedenen Bauteilen zusammenzusetzen und dieselben
beispielsweise, durch Verschweißen, Vernieten oder Verschrauben miteinander zu verbinden. Es erübrigt sich dabei in
der Regel eine besondere Nachbearbeitung der Mähfingerunterseite, so daß sich die Herstellung der erfindungsgemäßen Mähfinger
als besonders einfach und wirtschaftlich erweist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Auführungsform der vorliegenden
Erfindung, ist das Fingerunterteil und/oder das Fingeroberteil auf der Außenseite mit einer Verstärkungsrippe versehen.
Eine solche Verstärkungsrippe verleiht dem erfindungsgemäßen Mähfinger eine zusätzliche Stabilität, ohne daß die Abmessungen
der Werkstückteile und vor allem das Gewicht des erfindungsgemäßen
Mähfingers übermäßig erhöht werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Mähfinger kann die Messerschiene mit
den daran befestigten, in der Regel dreieckigen, Schneidmessern in an sich bekannter Weise in einem in das Fingerunterteil eingelassenen
Sitz geführt werden.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist indessen eine seitliche Messerschienenführungsplatte zwischen Mähfingerunterteil und dem Fingerbalken angeordnet,
die der Messerschiene die seitliche Führung gibt.
Bei einer solchen Ausführungsform braucht lediglich auf der
gegenüberliegenden Seite noch eine zweite Führungsfläche für
die Messerschiene vorgesehen zu werden, um derselben im Betrieb eine ausreichende Führung zu geben. Dadurch erübrigen
sich bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Mähfinger umfangreiche
Fräsarbeiten, die bisher den Mähfinger relativ teuer
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machten.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist die seitliche Messerschienenführungsplatte zwischen Mähfingeroberteil und dem Pingerbalken angeordnet
Auch eine solche Ausführungsform führt zu den gleichen, vorstehend
geschilderten Vorteilen.
Es hat sich dabei weiterhin als zweckmäßig erwiesen, wenn die
Messerschienenführungsplatte entweder direkt mit dem Mähfingerunterteil
oder mit dem Mähfingeroberteil verbunden ist, was durch Schweißen, Nieten, Schrauben und dergleichen erfolgen
kann.
Bei einer solchen losen Ausführungsform lassen sich auch Verschleißerscheinungen
an dieser Messerscüenenführungsplatte sehr leicht beheben, indem einfach diese Messerschienenführungsplatte ausgetauscht
wird.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung besteht das Pingerunterteil aus einer Messerplatte, auf der das Schneidmesser hin- und hergleitet und einem
Halter für diese Messerplatte, der durch Schweißen, Schrauben, Nieten oder dergleichen damit fest verbunden ist und zur Befestigung
des Unterteiles an der Mähfingerbefestigungsschraube dient.
Eine solche Ausführungsform ist herstellungstechnisch außerordentlich
einfach zu verwirklichen und besitzt darüber hinaus die notwendige Stabilität, um allen in vertikaler Richtung auf
den Mähfinger zur Einwirkung kommenden Kräften standzuhalten.
Die Stabilität des erfindungsgemäßen Mähfingers wird insbesondere
gegenüber Kräften, die in horizontaler Richtung auf ihn einwirken gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dadurch weiter verbessert, daß
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jeweils zwei oder mehr Einzelfinger durch Stege miteinander verbunden
sind. Bei der Verbindung von drei oder mehr Mähfingern zu einem einstückigen Teil wird~ zwar eine wesentlich höhere
Stabilität erzielt, es ergibt sich indessen häufig dann ein
Nachteil, wenn ein Mähfinger beschädigt wird, weil· dann alle drei Mähfinger ausgetauscht werden müssen.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die Verbindung
von zwei oder mehr Mähfingern jeweils durch Stege erfolgt, die zwischen den einzelnen Messerauflageplatten der einzelnen
Mähfinger angeordnet sind. Gemäß anderen vorteilhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind die Fingerunterteile
und/oder die Fingereberteile durch Stege miteinander verbunden.
Weitere Stabilität wird erfindungsgemäß dadurch erhalten, daß die Verbindungsstege profiliert ausgebildet sind und daß die erfindungsgemäßen
Mähfinger oder die Doppel- bzw. Mehrfachmähfinger an ihren freien Seiten mit Abstandflügeln versehen sind,
mit denen sie sich gegen die entsprechenden Abstandflügel des benachbarten Mähfingers oder Doppel- oder Mehrfachmähfingers
abstützen.
Zusammenfassend ergibt sich somit, daß durch die vorliegende
Erfindung ein neuer Mähfinger für Fingerbalkenmähwerde geschaffen wird, der gegenüber den bisher bekannten Ausführungsformen
eine wesentlich größere Stabilität bei geringerem Gewicht aufweist und der darüber hinaus wesentlich einfacher und billiger
herstellbar ist.
Anhand der in den anliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Mähfinger wird nachfolgend die Erfindung im einzelnen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Mähfinger, dessen Unterteil
auf herkömmliche Weise ausgebildet ist;
Fig. 2 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mähfingers;
Fig. 3 eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mähfingers;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mähfingers;
Fig. 5 eine besonders stabile Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mähfingers;
Fig. 6 einen Doppelmähfinger gemäß der vorliegenden Erfindung,
der dem Einfachmähfinger gemäß Fig. 4 entspricht, von der Unterseite aus gesehen;
Fig. 7 einen Doppelmähfinger gemäß der vorliegenden Erfindung,
der der Ausführungsform nach Fig. 2 entspricht, von
der Oberseite her gesehen;
Fig. 8 den Doppelmähfinger gemäß Fig. 7 von der Unterseite
aus gesehen.
Der dargestellte Mähfinger 1 besteht aus dem Mähfingerunterteil
2 und dem Mähfingeroberteil 3, die mit der Mähfingerbefestigungsschraube
4 am Fingerbalken 5 verschraubt sind. Das Unterteil 2 ist dabei unter und das Oberteil 3 ist über dem Schenkel
6 des bei Mähdreschern und anderen Erntemaschinen vorzugsweise winkelförmigen Fingerbalkens 5 fest verschraubt. Der
Schenkel 7 des Fingerbalkens ist gegenüber dem Schenkel 6 rechtwinklig nach unten geneigt. Zwischen Unter- und Oberteil befindet
sich der Messerspalt 8 der von diesen beiden Teilen gebildet wird und vorzugsweise nur wenig breiter ist als die Dicke
der Messerklinge 9. Diese bewegt sich quer zur Längsachse des
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Mähfingers hin und her, wobei das zu schneidende Gut zwischen der vorzugsweise dreieckigen Klinge 9 und der Schneidkante 10
abgeschnitten wird.
Fig. 1 stellt dabei eine Ausführungsform dar, bei der das Mähfingerunterteil
2 in herkömmlicher Bauart als Guß- oder Gesenkschmiedeteil hergestellt ist und das Mähfingeroberteil bei 11
mit dem Unterteil fest und unnachgiebig verbunden ist. In diesem Ausführungsbeispiel erfolgte diese Verbindung durch Schweißen,
wobei indessen ganz allgemein ein lösbares oder unlösbares Verbinden der beiden Teile in Frage kommt.
Das Fingeroberteil 3 ist im Bereich der Messernieten, mit denen die Messerklingen 9 auf der Messerschiene 23 befestigt ist, mit
einer Wölbung 12 ausgebildet. Diese Wölbung kann unterschiedlich
hoch sein. An der Messerantriebsseite ist beispielsweise oberhalb der Messerklinge noch der Messerkopf über dem Bereich einiger
Klingen vernietet. In diesem Bereich, der in der Regel etwa zwei Doppelfingerbreiten entspricht, muß die Wölbung entsprechend
höher ausgebildet sein.
Aufgrund der Tatsache, daß der Messerspalt 8 bei der beschriebenen
Ausführungsform durch Fingerunterteil und Fingeroberteil
gebildet wird, ist diese erfindungsgemäße Ausführungsform gegenüber
den bisher bekannten Ausführungsformen wesentlich billiger, da es bisher notwendig war, den Messerspalt einzufräsen
bzw. einzuschneiden, während bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
lediglich die Flanken der Messerschienenführung planparallel ausgebildet werden müssen, was darüber hinaus bei
Verwendung eines guten Gesenkwerkseuges unter Umständen auch
noch entfallen kann.
Darüber hinaus erweist sich die Ausbildung des MähfingerUnterteiles
ebenfalls aus einem oder mehreren KaIt-Stanzteilen, wie
sie in den Ausführungsformen gemäßen Figuren 2 bis 5 gezeigt sind,noch wesentlich preisgünstiger in der Herstellung, während
die Stabilität gegenüber den bisher bekannten Ausführungsformen in keiner Weise beeinträchtigt ist.
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Fig. 2 zeigt eine solche Ausführungsform, bei der das Mähfingeroberteil
3 so weit nach vorne gezogen ist, daß es gleichzeitig die Mähfingerspitze 13 bildet. Das Mähfingerunterteil besteht
aus der Messerplatte 14 und dem Halter 15. Letzterer ist
bei 16 mit der Messerplatte, und die Messerplatte 14 bei 17 mit
dem Mähfingeroberteil verbunden. Das Oberteil und das Unterteil bilden dadurch eine Einheit, und sie sind beide mit der
Mähfingerbefestigungsschraube 4 am Schenkel 6 des Fingerbalkens 5 versehraubt^
Je größer der Zwischenraum zwischen Ober- und Unterteil im Bereich
der Mähfingerbefestigungsschraube 4 ist, umso größer ist
die Stabilität des Mähfingers in vertikaler Richtung. Aus diesem Grunde ist die Messerschienenf ührungsplatte 18 als Zwischenplatte
ausgebildet die zwischen dem Schenkel 6 des Fingerbalkens 5 und dem Mähfingeroberteil 3 ebenfalls mit der Mähfingerbefestigungsschraube
4 verschraubt ist. Die Messerschienenführungsplatte 18 kann ein separates Teil sein, welches bei der Montage
einfach zwischengeschoben wird. Es kann aber auch fest mit dem Mähfingeroberteil 3 verbunden sein. Die Ausbildung als separates
Teil hat den Vorteil, daß es als Verschleißteil schnell und billig ausgewechselt werden kann.
Um die seitlich wirkenden Kräfte aufzufangen, sind in an sich bekannter Weise zweckmäßig je zwei Mähfinger einstückig miteinander
ausgebildet. Figur 7 zeigt die Ansicht des in Fig. 2 beschriebenen Mähfingers als Doppelfinger von oben gesehen, und
Fig. 8 zeigt den gleichen Doppelfinger von unten gesehen. Die Messerplatten 14 der beiden Mähfinger sind dabei durch den Steg
19 miteinander verbunden und zweckmäßigerweise einstückig als
ein Stanzteil ausgebildet. Die Fingerhalter 15 sind ebenfalls durch einen Steg 20 miteinander verbunden und auch einstückig
als Stanzteil ausgebildet. Die Mähfingeroberteile 3 können sowohl separat als auch einstückig hergestellt sein. Im letzteren
Falle sind die Oberteile 3 ebenfalls zwischen den Schraubenbohrungen durch einen Steg (nicht eingezeichnet) miteinander verbunden.
Durch die Stege 19 und 20 ergibt sich eine große Seiten-
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_ 16 -
Stabilität der Mähfinger ο Es kann dadurch in den meisten Fällen
auf die Abstandflügel 22, wie sie in Fig. 6 dargestellt
sind, verzichtet werden. Gleichwohl können diese in Ausnahmefällen, beispielsweise bei sehr steinigen Böden als Schutz
für die Messerschiene Anwendung finden und ggf.. auch notwendig
sein.
In Fig. 3 ist eine Variante des Mähfingers gemäß Fig. 2 dargestellt.
Die Messerführungsplatte 24 ist bei dieser Ausführungsform als Winkeistü-:" ausgebildet und unterhalb des Steges
6 des Fingerbalkens 5c rdnet= Sie kann dabei entweder als
separates Teil aus^ebilc eingeschoben und mit der Mähfingerbefestigungsschrauba
4 o. cliraubt werden 0 oder sie kann
auch fest mit dem Halter 15 *.· rbunden sein. Im letzten Falle
erübrigt sich dann der Steg 20 c/^mäß Fig. 8 bei der Doppelfingerausführungsform,
da dieser rlar.n von der Messerschienenführungsplatte
24 gebildet wird.
Figur 4 zeigt einen erfindungsgemäßen Mähfinger, der aus- nur
zwei Stanzteilen besteht„ Das Mähfingerunterteil 25 ist
gleichzeitig Halter und Messerplattenführung, und mit dem Mähfingeroberteil 3 bei 17 fest verbundene Als Doppelfinger
ausgebildet, zeigt diese Ausführungsform das erfindungsgemäßen
Mähfingers, wie in Figur 5 dargestellt.„ einen Verbindungssteg
26, der als Winkelstück ausgebildet ist, entsprechend · dem Knick 27 des Fingeruntertelies 25. Dadurch erhöht sich
seine Stabilität ganz wesentlich«
Fig. 5 zeigt schließlich einen erfindungsgemäßen Mähfinger,
dessen Halteteil 28 ebenfalls bei 17 mit dem Mähfingeroberteil 3 fest verbunden ist, im Gegensatz zu den vorhergehenden Ausfuhr
ungsformen jedoch nicht abgestuft,, sondern formschlissig
bis zur Verbindungsstelle 17 geführt ist. Die Messerführungsplatte 29 ist in diesem Falle als Winkelstück ausgebildet und
bei 30 und 31 mit dem Halter 28 fest verbundene
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Die Möglichkeiten der Kombination der verschiedenen Bauteile erschöpft sich indessen keineswegs in den vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispielen. Schon allein eine unterschiedliche Kombination der Bauteile in den vorstehend beschriebenen Bauformen
ergibt eine Vielzahl von weiteren Ausführungsbeispielen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich vermerkt, daß es sich als
besonders vorteilhaft gezeigt hat, jeweils ein Fingerpaar aus vier Bauteilen herzustellen und an der Mähfingerunterseite
miteinander zu verschweißen. Dabei können die Bauteile sowohl Stanzteile und/oder Schmiedeteile und/oder Gußteile sein.
Allen Ausführungsbeispielen gemeinsam ist die Möglichkeit, sowohl das Mähfingeroberteil und/oder das Mähfingerunterteil an
bestimmten Stellen zu profilieren und damit zusätzliche Steifigkeit und Stabilität zu erreichen. So können beispielsweise,
wie auch in den Ausführungsbeispielen 1 bis 5 gezeigt, die Pingeroberteile in Längsrichtung mit der Profilierung 32 versehen
sein. Dadurch wird neben der zusätzlichen Stabilität auch ein besseres Abgleiten des Erntegutes an den Oberteilen
bewirkt. Am Fingerunterteil führt insbesondere am Halteteil die Profilierung 33 ebenfalls zu einer Versteifung und Erhöhung
der Stabilität sowohl gegen Kräfte, die in vertikaler Richtung auf den Mähfinger einwirken, als auch solche, die seitlich
einwirken.
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JA-
Leerseite
Claims (24)
1. Mähfinger für Fingerbalkenmähwerke aus einem endseitig am
Fingerbalken verschraubten Unterteil mit sich nach vorne erstreckender Mähfingerspitze, von der sich das Fingeroberteil
unter Ausbildung des Messerklingenspaltes nach hinten erstreckt, und zusammen mit dem Unterteil die Gegenschneiden
für das Mähmesser bildet, dadurch
gekennzeichnet , daß das Fingeroberteil
(3) bis zum Fingerbalken (5) verlängert und dort abgestützt ist.
2. Mähfinger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
, daß das Fingeroberteil (3) endseitig am Fingerbalken (5) verschraubt ist.
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ORIGINAL INSPECTED
3. Mähfinger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet
, daß das Fingeroberteil (3) endseitig durch die Mähfingerbefestigungsschraube (4)mit dem Fingerbalken
(5) verschraubt ist.
4. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß das Fingerunterteil
(2) und das Fingeroberteil (3) als Gesenkschmiedestücke gefertigt sind.
5. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß das Fingerunterteil (2)
und das Fingeroberteil (3) als Gußteilstücke gefertigt sind.
6. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet , daß das Fingerunterteil (2) und das Fingeroberteil (3) als Stanzteile gefertigt sind.
7. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Mähfimj erunterteil
(2) und das Mähfingeroberteil (3) vor dem Messerspalt (8) miteinander verschweißt sind.
8. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Mähfingerunterteil
(2) und das Mähfingeroberteil (3) vor dem Messerspalt (8) miteinander vernietet sind.
9. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet , daß das Mähfingerunterteil
(2) und das Mähfingeroberteil (3) vor dem Messerspalt (8) miteinander verschraubt sind.
10. Mähfinger nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet., daß das Mähfingerunterteil (2) und das Mähfingeroberteil (3) einstückig gefertigt sind.
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11. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet r daß das Mähfingerunterteil
(2) und/oder das Mähfingeroberteil (3) auf der Außenseite
mit einer Verstärkungsrippe (35) versehen ist (sind).
12. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerschiene
(23) in einem in das Fingerunterteil eingelassenen Sitz geführt wird.
13. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
seitliche Messerschienenführungsplatte (24) zwischen Mähfingerunterteil (2>
und dem Fingerbalken (5) angeordnet ist.
14. Mähfinger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet
, daß die Messerschienenführungsplatte (24) mit dem Mähfingerunterteil (2) verbunden ist.
15. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
seitliche Messerschienenführungsplatte (18) zwischen Mähfingeroberteil (3) und dem Fingerbalken (5) angeordnet
ist.
16. Mähfinger nach Anspruch 15, da durch gekennzeichnet
, daß die Messerschienenführungsplatte (18) mit dem Mähfingeroberteil (3) verbunden ist.
17. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mähfingerunterteil aus einer Messerauflageplatte (14)
und einem damit verbundenen Halter (15) besteht.
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18. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
zwei oder mehr Einzelfinger durch Stege miteinander verbunden sind.
19. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 1&, dadurch ge kennzeichne, t , daß jeweils
zwei oder mehr Messerauflageplatten (14) durch Stege (19) miteinander verbunden sind.
20. Mähfinger nach einer.; der Ansprüche 1 bis~ 19-, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
zwei oder mehr Mähfingerunterteile (2) durch Stege (20>
miteinander verbunden sind.
21. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
zwei oder mehr Mähfingeroberteile (3) durch Stege (20)
miteinander verbunden sind.
22. Mähfinger nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen
Verbindungsstege profiliert sind.
23. Mähfinger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Mähfinger beidseitig mit Abstandsflügeln (22) versehen ist, die im montierten Zustand jeweils an den Abstandsflügeln
(22) der Nachbarfinger anliegen.
24. Mähfinger nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Doppel- bzw. Mehrfachfinger mit Abstandflügeln (22) versehen sind.
030028/0394
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